TERintra Zugriffsberechtigung der Amtsstellen des Kantons, der Gemeinden und Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs
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- Martin Maurer
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1 b GRUNDBUCH UND VERMESSUNG TERintra Zugriffsberechtigung der Amtsstellen des Kantons, der Gemeinden und Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden
2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Pflichtenheft EDV-Grundbuch Rechtliche Grundlagen ZGB Ausführungsbestimmungen Verfügbarkeit der Daten Sarneraatal Gemeinde Engelberg Weitergehende Öffnung Zugriffsberechtigung Benutzergruppen Zugriffsidentifikation Applikation TERintra Konzept Systemanforderungen Konfiguration Microsoft Internet Explorer für TERintra Inbetriebnahme Aufruf Einloggen Grundstück suchen Grundstück visualisieren Pendente Grundbuch-Geschäfte Beschränkter Grundbuch-Zugriff Beschränkung infolge Zugriffsberechtigung Beschränkung infolge Datenüberführung EDV-Grundbuch / Grundbuchbereinigung Grundbuchauszüge Aktualität GIS Zuständigkeiten Antrag für Nutzung TERintra (Neue Anwender) Passwort vergessen Schlussbemerkung...13 Anhang...14 Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 2 von 14
3 1 Grundlagen 1.1 Pflichtenheft EDV-Grundbuch Aufgrund des Pflichtenhefts EDV-Grundbuch vom 21. September 1995 Amt für Informatik (heute InformatikLeistungsZentrum), müssen Online-Zugriffe auf das EDV-Grundbuch für externe Abfragestellen möglich sein. Die Datensicherheit hat hierbei höchste Priorität. Externe Abfragestellen haben grundsätzlich nur Leserechte, diese müssen per Konfiguration auf bestimmte Daten beschränkbar sein. 1.2 Rechtliche Grundlagen ZGB In Art. 970 ZGB, in Kraft getreten seit 1. Januar 2005, werden die Öffentlichkeit des Grundbuchs sowie die Auskunftserteilung und Einsichtnahme wie folgt umschrieben. Art Wer ein Interesse glaubhaft macht, hat Anspruch darauf, dass ihm Einsicht in das Grundbuch gewährt oder dass ihm daraus ein Auszug erstellt wird. 2 Ohne ein solches Interesse ist jede Person berechtigt, Auskunft über folgende Daten des Hauptbuches zu erhalten: 1. die Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung; 2. den Namen und die Identifikation des Eigentümers; 3. die Eigentumsform und das Erwerbsdatum. 3 Der Bundesrat bezeichnet weitere Angaben betreffend Dienstbarkeiten, Grundlasten und Anmerkungen, die ohne das Glaubhaftmachen eines Interesses öffentlich gemacht werden dürfen. Er beachtet dabei den Schutz der Persönlichkeit. 4 Die Einwendung, dass jemand eine Grundbucheintragung nicht gekannt habe, ist ausgeschlossen. Entsprechende Vorschriften auf Verordnungsstufe gelten seit dem 1. April Ausführungsbestimmungen Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 20. Mai 2003 Nr. 572 und dessen Ausführungsbestimmungen wird den berechtigten Stellen innerhalb der Verwaltung der direkte Zugriff auf das EDV-Grundbuch gestattet (GDB ). Der Zugriff beschränkt sich auf die Abteilungen: Eigentum / Grundstückbeschrieb und teilweise gemäss Zugriffsberechtigung weitere Abteilungen (siehe Anhang). Der Regierungsrat hat folgenden Grundsatz festgelegt: Die zugriffsberechtigten Stellen dürfen die Daten einzig zur Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nutzen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Die Daten sind in der Regel nur einzusehen und nicht auszudrucken. Werden ausnahmsweise Eigentümerlisten ausgedruckt, so sind diese nach Gebrauch so zu vernichten, dass sie für Dritte nicht lesbar sind. Die der Abteilung Grundbuch und Vermessung gemeldeten Benutzer und Benutzerinnen sind für die sachgemässe und korrekte Nutzung der Daten und den Datenschutz verantwortlich. Die Benutzer und Benutzerinnen werden auf diese regierungsrätlichen Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht. 1.3 Verfügbarkeit der Daten Sarneraatal In allen Gemeinden des Sarneraatals sind sämtliche Grundstücke mit Nummer, Fläche, Nomenklatur und Eigentümer im EDV-Grundbuch (TERRIS) erfasst. Gebäude und Liegenschaftsbeschriebe werden laufend ergänzt. Auf Grund des Alltagsgeschäfts, der Ersterfassung (Überführung des Papiergrundbuchs in das EDV- Grundbuch), der Grundbuchbereinigung (Überführung in das eidgenössisches Grundbuch) ist in den Gemeinden eine heterogene Datenvielfalt vorhanden. Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 3 von 14
4 Ausnahme bildet die Gemeinde Sachseln, wo sämtliche Grundstücke im eidgenössischen Grundbuch vorliegen und somit vollumfänglich im EDV-Grundbuch verfügbar sind Gemeinde Engelberg In der Gemeinde Engelberg liegen seit anfangs 2006 die Eigentümer und Flächen der Liegenschaften im EDV- Grundbuch vor. Ausnahme bilden einzig Strassen mit Gesamteigentumsverhältnis weiterer Grundstücke. 1.4 Weitergehende Öffnung Eine weitergehende Öffnung des Grundbuchs Obwalden im Sinne von Art. 106a der eidgenössischen Grundbuchverordnung (GBV; SR ) ist zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Dies ist wie folgt zu begründen: - Unvollständigkeit des Datenbestandes Ausser der Gemeinde Sachseln (Eidg. Grundbuch) sind für sämtliche Gemeinden (Kant. Grundbuch) bezüglich der im EDV-Grundbuch nur teilweise vorhandenen Daten Vorbehalte anzubringen. - Technische Anforderungen noch nicht gewährleistet Einschränkung Anmerkungen Schutz vor Serienabfragen Über eine weitergehende Öffnung soll entschieden werden, sobald die gesetzlichen Auflagen erfüllt und die Systemanpassungen gegeben sind. Es wäre sinnvoll, wenn die Kantone der Zentralschweiz bezüglich Öffnung des Grundbuchs eine gemeinsame Strategie verfolgen würden. 2 Zugriffsberechtigung 2.1 Benutzergruppen Die Zugriffsberechtigten werden einer der nachfolgenden Benutzergruppe mit den entsprechenden Grundbuch Auszugsoptionen zugeordnet: Benutzergruppe Auszugsoptionen Verwaltung I Eigentum, Grundstückbeschrieb, GIS, in allen Gemeinden Verwaltung II Eigentum, Grundstückbeschrieb, Dienstbarkeiten, GIS, in allen Gemeinden Verwaltung III Eigentum, Grundstückbeschrieb, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundpfand, GIS, in allen Gemeinden Gemeinde I Eigentum, Grundstückbeschrieb, GIS, in allen Gemeinden Gemeinde II Eigentum, Grundstückbeschrieb, Dienstbarkeiten, GIS, in entsprechender Gemeinde Dritte I Eigentum, Grundstückbeschrieb, GIS, in entsprechender Gemeinde Dritte II Eigentum, Grundstückbeschrieb, GIS, in allen Gemeinden 2.2 Zugriffsidentifikation Die Zugriffsidentifikation besteht aus einem Benutzernamen und dem Passwort. Der Benutzername ist persönlich und kann nicht geändert werden. Der persönliche Benutzername und das entsprechende Passwort dürfen nicht weitergegeben werden. Die Abfragen werden gestützt auf den Benutzernamen aufgezeichnet. Das Passwort muss sofort nach deren Erhalt geändert werden. Im Weiteren ist das Passwort spätestens alle 90 Tage zu wechseln. Syntax des Passwortes: - Es sind nur Kleinbuchstaben und Zahlen ohne ' ' (Unterstrich) erlaubt - Aus Sicherheitsgründen sollte das Passwort mindestens 6 Zeichen beinhalten 3 Applikation TERintra 3.1 Konzept Mit der Applikation TERintra sind Abfragen (read only) im Rahmen des Geografischen Informations-Systems Obwalden (GIS OW) auf das EDV-Grundbuch mit grafisch-interaktiver Unterstützung des Geodatenviewers ArcIMS möglich. Diese Applikation basiert auf der Internetbrowser-Technologie mit sicherer Verbindung. Das Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 4 von 14
5 heisst: keine der Informationen, die Sie mit dieser Applikation austauschen, kann von anderen Personen im Web gesehen werden. 3.2 Systemanforderungen Systemanforderungen Bezeichnung Bemerkungen Internetbrowser Internet Explorer Der Internetbrowser muss eine verschlüsselte Verbindung 128 Bit (SSL) unterstützten. Mit Microsoft Internet Explorer ab Version 6.0.x getestet Konfiguration Microsoft Internet Explorer für TERintra Damit mit der Applikation TERintra jederzeit die aktuellsten Informationen angezeigt werden sowie die Sicherheit bezüglich Zugang gewährleistet ist, sind nachfolgende Browser-Konfigurationen vorzunehmen: - Aktueller Zugriff Menüleiste: Extras / Internetoptionen... / Allgemein Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 5 von 14
6 Button aktivieren: Bei jedem Zugriff auf die Seite - Sicherheit Menüleiste: Extras / Internetoptionen... / Inhalte Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 6 von 14
7 1. Button deaktivieren: Benutzernamen und Kennwörter für Formulare 2. Kenwörter löschen 3.3 Inbetriebnahme Aufruf Der Aufruf erfolgt über die Eingabe Bitte beachten Sie, dass Sie sich mittels Eingabe von in einer abgesicherten Umgebung befinden, im sogenannten Secure Sockets Layer (SSL), siehe 3.1 Konzept. Die Eingabesequenz kann als Link (Favoriten) für einen einfachen Zugang gespeichert werden Einloggen Geben Sie den Benutzernamen und das entsprechende Passwort ein, das Sie von Ihrem TERintra- Administrator (Abteilung Grundbuch und Vermessung) erhalten haben. Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 7 von 14
8 Nach erfolgreichem Einloggen erscheint nachfolgendes Fenster für die Eingabe der Suchbegriffe: Eingabe Suchbegriff und Gemeinde (Es können nur Suchbegriffe, welche sich auf die ausgewählte Gemeinde beziehen, abgefragt werden. Weitere Informationen sind in der Online-Hilfe beschrieben Grundstück suchen Eingabe Parzellennummer und Gemeinde Nachdem der Suchbegriff ausgeführt wurde, erscheint die entsprechende Abfrage im Hauptfenster. Nachfolgende Abkürzungen bedeuten: - Grundstück-Anzeige Grundstück-ID: = Parzellennummer Grundstückarten: (L) = Liegenschaft; S = Stockwerkeigentum, M = Miteigentumsanteil, D = selbständiges und dauerndes Recht Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 8 von 14
9 - Identifikation der Gemeinden Sarnen 1407 Alpnach 1401 Engelberg 1402 Kerns 1404 Giswil 1403 Sachseln 1406 Lungern Grundstück visualisieren Zur Visualisierung von Grundstücken wird die Zugangsberechtigung zum Geodatenviewer ArcIMS benötigt. Weitere Auskünfte bezüglich Zugangsberechtigung ArcIMS erhalten Sie beim GIS Obwalden Telefon 041 / 660' gis@gis-ow.ch Selektion Plan-Button Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 9 von 14
10 Zugangsberechtigung ArcIMS mittels Benutzername / Kennwort Es sind auch grafisch-interaktive Abfragen möglich durch Selektion des TERintra-Buttons und anschliessendem Klicken auf eine Parzelle im ArcIMS-Fenster. Es wird dann die entsprechende Abfrage im TERintra-Fenster zurückgebracht. (Weitere GIS Funktionalitäten siehe ArcIMS-Hilfe) Es kann nun beliebig zwischen diesen beiden Applikationen TERintra und ArcIMS mit unterschiedlichen Abfragen hin und her gewechselt werden. Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 10 von 14
11 3.4 Pendente Grundbuch-Geschäfte Pendente Grundbuch-Geschäfte sind solche die aus irgendwelchen Gründen (Anmeldung im Grundbuch) noch nicht rechtsverbindlich erklärt worden sind. Die Pendenzen werden von der TERintra-Applikation (bei Default Internetbrowser-Einstellungen) wie folgt dargestellt: Änderung Unveränderte Einträge Alte Einträge Neue Einträge (Pendenzen) Darstellung Standart Schrift, schwarz, [Eigentümer] Courier Schrift, rot, [alter Eigentümer] Standart Schrift, kursiv, blau, [neuer Eigentümer] Weitere Auskünfte erhalten Sie beim: Grundbuch Obwalden für die Gemeinden des Sarneraatals Telefon 041 / 666'62 26 Grundbuch Engelberg für die Gemeinde Engelberg Telefon 041 / 637' grundbuch.engelberg@ow.ch 3.5 Beschränkter Grundbuch-Zugriff Beschränkung infolge Zugriffsberechtigung Je nach Zugriffsberechtigung (siehe 2.1 Benutzergruppen) ist die Einsicht auf das EDV-Grundbuch eingeschränkt. Bei den eingeschränkten Abteilungen erscheint die Meldung: laut Grundbuch Weitere Auskünfte erhalten Sie beim: Grundbuch Obwalden für die Gemeinden des Sarneraatals Telefon 041 / 666'62 26 Grundbuch Engelberg für die Gemeinde Engelberg Telefon 041 / 637' grundbuch.engelberg@ow.ch Beschränkung infolge Datenüberführung EDV-Grundbuch / Grundbuchbereinigung Für den erweiterten Zugriff dürfen nur Daten angezeigt werden (siehe 1.3 Verfügbarkeit der Daten), bei denen die verbindliche Datenquelle das EDV-Grundbuch (Grundbuchblatt geschlossen) ist. Ein entsprechender Hinweis auf die Datenquelle oder allfälliger Verweis auf die zuständige Stelle ist am Ende der Grundbuchdaten- Auflistung wie folgt angebracht: Grundstückstatus Eidgenössisches Grundbuch Anzeige Abteilungen nach Zugriffsberechtigung - Eigentum / Grundstückbeschrieb - Anmerkungen - Vormerkungen - Dienstbarkeiten /Grundlasten - Grundpfandrechte Hinweis Datenquelle / Verweis zuständige Stelle Hinweis Information der Grundbuchdaten aus dem Eidgenössischen Grundbuch. Weitere Informationen sowie rechtsverbindliche Grundbuchauszüge sind beim Grundbuch Obwalden zu beziehen: Telefon 041 / 666'6226 Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 11 von 14
12 Grundstückstatus Anzeige Abteilungen nach Zugriffsberechtigung EDV - Eigentum / Grundstückbeschrieb - Anmerkungen - Vormerkungen - Dienstbarkeiten /Grundlasten - Grundpfandrechte PROT - Eigentum / Grundstückbeschrieb Hinweis Datenquelle / Verweis zuständige Stelle Hinweis Information der Grundbuchdaten aus dem Kantonalen Grundbuch. Vorbehalten bleibt das Ergebnis der späteren Grundbuchbereinigung (Einführung des eidgenössischen Grundbuches). Weitere Informationen sowie rechtsverbindliche Grundbuchauszüge sind beim Grundbuch Obwalden zu beziehen: Telefon 041 / 666'6226 Hinweis Teilinformation der Grundbuchdaten aus dem Kantonalen Grundbuch. Vorbehalten bleibt das Ergebnis der Grundbuchbereinigung (Einführung des eidgenössischen Grundbuches). Weitere Informationen sind bei der Grundbuchbereinigung Obwalden zu beziehen: Telefon 041 / Rechtsverbindliche Grundbuchauszüge sind beim Grundbuch Obwalden zu beziehen: Tel. 041 / Papier-Grundbuch - Eigentum / Grundstückbeschrieb Hinweis Teilinformation der Grundbuchdaten aus dem 'Kantonalen Grundbuch'. Vorbehalten bleibt das Ergebnis der späteren Grundbuchbereinigung (Einführung des eidgenössischen Grundbuches). Weitere Informationen sowie rechtsverbindliche Grundbuchauszüge sind zu beziehen beim: Grundbuch Obwalden für die Gemeinden des Sarneraatals Telefon 041 / 666'6226 Grundbuch Engelberg für die Gemeinde Engelberg Telefon 041 / 637'1050 grundbuch.engelberg@ow.ch 3.6 Grundbuchauszüge Rechtsverbindliche Grundbuchauszüge für Rechtsgeschäfte (mit Stempel und Unterschrift des Grundbuchverwalters resp. Stv.) sind nach wie vor direkt zu bestellen beim: Grundbuch Obwalden für die Gemeinden des Sarneraatals Telefon 041 / 666'62 26 Grundbuch Engelberg für die Gemeinde Engelberg Telefon 041 / 637' grundbuch.engelberg@ow.ch 3.7 Aktualität GIS Die Darstellungen der Planinhalte (Grundbuchplan) im ArcIMS -Fenster haben keine Rechtswirkung. Diese dienen lediglich zur Information. Die Daten der amtlichen Vermessung werden täglich aktualisiert. Plankopien mit Richtigkeitsbescheinigung (Auszug aus dem nachgeführten Grundbuchplan), z.b. für Baugesuche, sind beim Nachführungsgeometer Obwalden zu beziehen (siehe 3.8 Zuständigkeiten). Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 12 von 14
13 Weitere nützliche Informationen rund um Geodaten sind unter GIS Obwalden einsehbar: Zuständigkeiten Bereich Zuständigkeit Bemerkungen Grundbuchbelange Abteilung Grundbuch und Vermessung (GBV) - Grundbuch Obwalden Telefon 041 / 666'62 26 Gemeinden: Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern Situationspläne (Auszug aus dem nachgeführten Grundbuchplan) SW TERintra - Operativer Betrieb SW ArcIMS - Antrag Zugriffsberechtigung - Operativer Betrieb - Grundbuch Engelberg Telefon 041 / 637' grundbuch.engelberg@ow.ch Nachführungsgeometer Obwalden - Trigonet AG, Grundacher 1, Sarnen Telefon 041 / sarnen@trigonet.ch - Trigonet AG, Dorfstrasse 1, Engelberg Telefon 041 / engelberg@trigonet.ch InformatikLeistungsZentrum (ILZ) Telefon 041 / 666' helpdesk@ilz.info GIS Obwalden Telefon 041 / 660' gis@gis-ow.ch Gemeinde Engelberg Gemeinden: Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern Gemeinde Engelberg Antrag für Nutzung TERintra (Neue Anwender) Anträge werden gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 20. Mai 2003 Nr. 572 (GDB ) und dessen Ausführungsbestimmungen bewilligt. Antrag mittels Antragsformular TERintra (siehe Eingangsportal TERintra oder Anhang) einreichen an: Abteilung Grundbuch und Vermessung Postfach 1252 St. Antonistrasse Sarnen Passwort vergessen Neues Passwort per Mail einholen bei helpdesk@ilz.info. 4 Schlussbemerkung Jede Verwendung und Weitergabe der Daten an Nichtberechtigte ist strikte untersagt. Bei falscher Handhabung oder bei falscher Interpretation von abgerufenen oder im TERintra nicht vollständig vorhandenen Grundbuchdaten lehnt das Grundbuch Obwalden auch in rechtlicher Hinsicht jede Haftung ab. Wir wünschen Ihnen mit der Anwendung TERintra viel Erfolg. 24. Januar 2006 Abteilung Grundbuch und Vermessung Willy Meyer Abteilungsleiter Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 13 von 14
14 Anhang Dokumente Verteiler Ausführungsbestimmungen über den Zugriff auf Daten des EDV- Alle Benutzer Grundbuchs (GDB ) Antragsformular TERintra Alle Benutzer Technische Grundlagen: ILZ System-Administrator - TERRIS-Internet/Intranet für MS-IIS mit ASP (ActiveServerPages) GBV TERRIS-Administrator - Liste Zugriffsberechtigte Abteilung Grundbuch und Vermessung Kanton Obwalden Seite 14 von 14
TERintra. Reglement über die Zugriffsberechtigung der Amtsstellen und Gemeinden des Kantons Nidwalden sowie Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs
TERintra Reglement über die Zugriffsberechtigung der Amtsstellen und Gemeinden des Kantons Nidwalden sowie Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs Bahnhofplatz 3 6371 Stans Telefon 041 618 72 74 Fax 041 618
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