Reinigungskosten in der Steuererklärung
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- Lucas Beyer
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1 Reinigungskosten in der Steuererklärung Beigesteuert von Administrator Gewerkschaft der Polizei Kreisgruppe Salzgitter - gdp-salzgitter.de Seitens der GDP-Kreisgruppe BePo Hannover erreicht uns die unten veröffentlichte Nachricht, die über die Grenzen Hannovers hinaus für alle Polizeibeamten von großem Interesse sein dürfte. In diesem Zusammenhang: Vielen Dank an das Autorenteam von und speziell an Stephan Vogt! Reinigungskosten bei der Steuererklärung Geschrieben von: S. Vogt Von der Jungen Gruppe der GDP Bezirksgruppe ZPD / Kreisgruppe BePo Hannover für Euch eine Begründungshilfe für das Einreichen von Reinigungskosten als Werbungskosten im Zuge Eurer Steuererklärung Auszug eines Schreiben des Finanzamt Hannover-Mitte bzgl. meiner Steuererklärung; ANFANG Aufwendungen für die Anschaffung, Instandsetzung und Reinigng von Bekleidung sind grundsätzlich den nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen. Sie sind nach 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch dann nicht abziehbar, wenn die Bekleidung nahezu ausschließlich während der Berufsausübung getragen wird (BFH-Urteil vom 20. November 1979 VI 25/78, BFHE 129, 149, BstBl II 1980, 75). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt aber nach 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG bei Aufwendungen für typische Berufskleidung. Dies ist die Kleidung die als Arbeitsmittel ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist (BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 13/90, BFHE 164, 419, BStBl II 1991, 751). Darunter fallen auch die Diensthemden eines Polizeibeamten als Bestandteil seiner Uniform (BFH-Urteil vom 4. Februar 1972 VI R 256/68, BFHE 104, 445, BStBl II 1972, 379). Zwar dient auch typische Berufskleidung neben ihrer besonderen beruflichen Zweckbestimmung regelmäßig dem Bedürfnis, bekleidet zu sein, und damit der allgemeinen Lebensführung. Nach der ausdrücklichen Regelung des 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG tritt jedoch bei typischer Berufskleidung der beruflichen Bezug derart in den Vordergrund, dass der Bezug zur allgemeinen Lebensführung nach dem Willen des Gesetzgebers für die Einkommenssteuerung vernachlässigt werden kann. Ist ein Kleidungsstück als typische Berufsbekleidung zu qualifizieren, sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch sonstige Aufwendungen zu seiner Instandhaltung oder Reinigung Werbungskosten (BFH-Urteile vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519, und vom 23. Februar 1990 VI R 149/87, BFH/NV 1990, 765). Dabei kommt es nicht darauf an, dass Reinigungsaufwendungen in jedem Falle, also auch beim Tragen bürgerlicher Kleidung, angefallen wären. Denn das Gesetz lässt den Abzug von Kosten der typischer Berufskleidung zu, obwohl sie, wie z.b. eine Uniform, die Beschaffung der sonst erforderlichen Kleidung entbehrlich machen kann. Auf das Entstehen von Mehraufwand kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG weder bei der Anschaffung noch beim Instandhalten oder Reinigen typischer Berfuskleidung an. Die Aufwendungen für das Reinigen von Diensthemden sind auch dann beruflich veranlasst, wenn sie im eigenen Haushalt anfallen. Dies gilt für die unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs (wasser- und Energiekosten, Wasch und Spülmittel), aber auch füraufwendungen in Form der Abnutzung der eingesetzten Waschmaschinen (BFH-Urteile vom 13. März 1964 IV R 158/61 S, BFHE 79, 605, BStBl III 1965, 455, und vom 25. Oktober 1985 III R 173/80, BFH/NV 1986, 281) und für deren Instandhaltung und Wartung. Beruflich veranlasst sind diese Aufwendungen auch, soweit sie durch den Betrieb einer Waschmaschine entstehen, die auch zum Reinigen privater Wäsche genutzt wird. Dies gilt selbst dann, wenn typische Berufskleidung zusammen mit privater Wäsche in einheitlichen Waschvorgängen gereinigt wird. Die durch das Waschen von Diensthemden verursachten Aufwendungen können auf der Grundlage der Kosten des einzelnen Waschmaschinenlaufs geschätzt werden, die z.b. anhand repräsentativer Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern ermittelbar sind.
2 Die OFD Magdeburg hat in Ihrer Verfügung vom , Az.:S St 223, für die Kosten der Reinigung von Berufskleidung Erfahrungswerte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.v. für die Reinigung typischer Berufskleidung in privaten Haushaltsgeräten zugrunde gelegt. Danach hat die vzbv für die Wäschepflege im privaten Haushalt folgende Gesamtkosten für unterschiedliche Haushaltsgrößen, bezogen auf jeweils 1 kg Wäsche, erechnet (Beträge in EUR/kg): Gesamtkosten 1-Personen- 2-Personen- 3-Personen- 4-Personen- Wäschewaschen -Kochwäsche 95 -Buntwäsche 60 -Pflegeleichtwäsche 0,77 0,76 0,88 0,50 0,48 0,60 0,43 0,41 0,53 0,37
3 0,35 0,47 Wäschetrocknen -Ablufttrockner -Kondenstrockner 0,41 0,55 0,26 0,34 0,23 0,29 0,19 0,24 Bügeln -Dampfbügeleisen 0,05 0,05 0,05 Der Berechnung obiger Kosten pro Kilogramm Wäsche wurden folgende Ausgangsdaten zugrunde gelegt: Fixkosten Waschmaschine
4 Abluftwäsche- trockner Kondesations- Wäschetrockner Dampfbügel- eisen Anschaffungskosten 920,-- EUR 550,-- EUR 750,-- EUR 50,-- EUR Nutzungsdauer der Abschreibung 9 bis 12 Jahre 9 bis 12 Jahre 9 bis 12 Jahre 5 Jahre Instandhaltung 77,-- bis 102,-- EUR/Jahr 45,-- bis 61,-- EUR/Jahr 62,-- bis 83,-- EUR/Jahr 10,-- EUR/Jahr Fixkosten gesamt 123,-- bis 148,-- EUR/Jahr 67,-- bis 83,-- EUR/Jahr 92,-- bis 113,-- EUR/Jahr 10,-- EUR/Jahr ENDE Auszug; ohne Gewähr Hier noch der Link zur ausführlichen Berechnung der vzbv vom Dezember 2002 als *.pdf auf welcher die obigen Tabellen basieren. Aus der oberen Tabelle lassen sich die individuell angefallenen Waschkosten errechnen. Aus der zweiten Tabelle ergeben sich als 'Fixkosten gesamt' die abschreibefähigen Kosten für die Geräte, deren Angabe in der Steuererklärung Ihr nicht vergessen solltet. Kosten die durch eine professionelle Reinigung von Uniformteilen entstehen sollten durch
5 Rechnung nachgewiesen werden und können dann ebenfalls eingereicht werden. Vergesst nicht euch vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Tragen der Uniform geben zu lassen und legt ggf. der Steuererklärung auch eine Kopie der Waschanleitung bei. Beispielaufstellung (welche Eurobeträge für Euch gelten entnehmt Ihr bitte den Tabellen: 1 Hemd = ca. 250 g; 6 Hemden pro Waschgang à 1,5 kg; 1,5 kg * 0,88 = 1,32 pro Waschgang 1 Pullover = ca. 625 g; 4 Pullover pro Waschgang à 2,5 kg; 2,5 kg * 0,76 = 1,90 pro Waschgang... weitere Uniformteile gem. obiger Tabelle einrechnen Wäsche trocknen: X kg * 0,55 Bügeln: X kg * Abschreibung Waschmaschine nach obiger Tabelle 148 Abschreibung Wäschetrockner nach obiger Tabelle 83 Abschreibung Bügeleisen nach obiger Tabelle 10 Wenn einer von Euch die einzelnen Uniformteile gewogen hat (speziell blaue Uniform) bitte uns per zukommen lassen. Ebenso falls Euch eine aktuellere Berechnungsgrundlage bekannt werden sollten. Wer Fehler findet oder sonstige Bemerkungen zu diesem Artikel hat, bitte per mail an uns. Diese -Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Mit kollegialen Grüßen Das Autorenteam von Hier die Grundlagen der obigen Tabellen mit aktualisierten Kosten ohne Gewähr: Stromkosten: 0,2148 EUR/kWh bundesweiter Durchschnittswert für Endverbraucher 1. Halbjahr 2008; Quelle: eurostat european commission; bei den obigen Tabellen angewandte Berechnungsgrundlage: 0,15 EUR/kWh
6 Gesamtkosten 1-Personen- 2-Personen- 3-Personen- 4-Personen- Wäschewaschen -Kochwäsche 95 -Buntwäsche 60 -Pflegeleichtwäsche 0,80 0,78 0,89 0,53 0,50 0,61 0,46 0,42 0,54 0,40 0,37 0,48 Wäschetrocknen -Ablufttrockner -Kondenstrockner
7 0,44 0,59 0,29 0,38 0,26 0,33 0,22 0,28 Bügeln -Dampfbügeleisen 0,09
Bezogen auf die Kosten des Wäschetrocknens wurden folgende Werte ermittelt: Bezogen auf die Kosten des Bügelns wurden folgende Werte ermittelt:
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