Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer"

Transkript

1 Die Jus(z des Landes Nordrhein-Wes4alen Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer Münster, 2. Mai 2016 Dr. Jens Reddig Richter am Finanzgericht Münster

2 A. Subjektive Einkommensteuerpflicht B. Objektive Einkommensteuerpflicht I. Einkünftequalifikation II. Einkünfteermittlung / objektives Nettoprinzip 1. Einkünfteermittlungsart 2. Ermittlung der Einkünfte III. Abzug von Privataufwendungen / subj. Nettoprinzip IV. Steuerermäßigungen

3 Fall I (BStBl II 2015, 1013) Frage 1 Einkünfte aus 2 I S. 1 Nr. 4 i.v.m. 19 I S. 1 Nr. 1 Willi ist ArbN i.s. von 1 I, II LoStDV. Frage 2 Einkünfte aus 2 I S. 1 Nr. 3 i.v.m. 18 I S. 1 Nr. 1 (Katalogberuf)

4 Fall I (BStBl II 2015, 1013) Frage 3 GbR ist selbst nicht einkommensteuerpflichtig Transparenzprinzip (Gesellschafter) GbR ist aber Subjekt der Einkünfteermittlung (gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung) Willi und sein Berufspartner erzielen in GbR Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ( 18 I S. 1 Nr. 1, IV S. 2 i.v.m. 15 I S. 1 Nr. 2). Willi muss seinen Gewinnanteil versteuern.

5 Fall I (BStBl II 2015, 1013) Frage 4 GmbH ist eigenes Besteuerungssubjekt (Trennungsprinzip). Gewinne der GmbH unterliegen der KöSt ( 1 I Nr. 1 KStG). Geschäftsführergehalt von Willi: 2 I S. 1 Nr. 4 i.v.m. 19 I S. 1 Nr. 1 Gewinnausschüttungen (Dividenden) der GmbH: 2 I S. 1 Nr. 5 i.v.m. 20 I Nr. 1 (Kapitalvermögen) grds. Abgeltungsteuer ( 43 V S. 1) Option ins Teileinkünfteverfahren möglich ( 32d II Nr. 3) dann 40%ige Steuerfreistellung ( 3 Nr. 40 Buchst. d) à wegen Vorbelastung mit KöSt

6 Fall I (BStBl II 2015, 1013) Frage 5 zumindest teilweise Werbungskosten ( 9 I S. 1)...?... oder (voll) nicht abzugsfähige Kosten ( 12 Nr. 1 S. 2)? auslösendes Moment für Kosten (Anlass der Feier)? à hier: (wohl) doppelt motiviert weitere Indizien ggf. Aufteilung geboten BFH: Einladung der Berufskollegen muss nach abstrakt berufsbezogenen Kriterien erfolgen (keine Selektion)

7 Fall I (BStBl II 2015, 1013) Frage 6 Werbungskosten i.s. von 9 I S. 1 Ergänzung: Wäre Willi zuvor noch nicht beruflich tätig gewesen, hätten die Aufwendungen vorweggenommene Werbungskosten dargestellt.

8 Fall II (BStBl II 2015, 216 und BFH/NV 2016, 833) Frage 1 Einkünfte aus 2 I S. 1 Nr. 3 i.v.m. 18 I S. 1 Nr. 1 (Katalogberuf) Frage 2 - grds. Bestandsvergleich ( 4 I S. 1) - Wahlrecht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ( 4 III)

9 Fall II (BStBl II 2015, 216 und BFH/NV 2016, 833) Frage 3 - ärztliche Tätigkeit i.s. von 18 I S. 1 Nr. 1 - sowohl Lilli als auch Dr. Z sind ärztlich tätig - maßgeblich allerdings die Perspektive der Unternehmensinhaberin (Lilli) - leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit gem. 18 I S. 1 Nr. 1 S. 3? v Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte unschädlich v leitende Tätigkeit (+) v aber wohl keine eigenverantwortliche Tätigkeit bzgl. der von Dr. Z betreuten Patienten v Stempel der Persönlichkeit

10 Fall II (BStBl II 2015, 216 und BFH/NV 2016, 833) Frage 3 - Lilli erzielt sowohl freiberufliche ( 18) als auch gewerbliche Einkünfte ( 15) aus ihrer Arztpraxis - Aufteilung der Einkünfte erforderlich Frage 4 - Aufteilung der Einkünfte nach Maßgabe der Umsätze - 3/5 = 18 I S. 1 Nr. 1-2/5 = 15

11 Fall II (BStBl II 2015, 216 und BFH/NV 2016, 833) Frage 5 - Verbot der ertragsteuerlichen Doppelbelastung aus ESt und GewSt - typisierende Minderung der ESt-Belastung durch Anrechnung der GewSt auf die ESt ( 35 I S. 1 Nr. 1) - Minderung ESt um das 3,8fache des festgesetzten GewSt- Messbetrags

12 Fall II (BStBl II 2015, 216 und BFH/NV 2016, 833) Frage 6 - teilweise Gewerblichkeit ließe sich vermeiden durch Gründung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis durch Lilli und Dr. Z - GbR ( 705 ff. BGB) - steuerliche Mitunternehmerschaft ( 18 IV S. 2, 15 I Nr. 2) v Mitunternehmerrisiko v Mitunternehmerschaftinitiative - aber: Wäre dies auch von Lilli und Dr. Z zivilrechtlich gewollt?

13 Fall II (BStBl II 2015, 216 und BFH/NV 2016, 833) Frage 7 - gemischte Tätigkeit - Trennbarkeit ist gegeben - Tätigkeit als Chefarzt: 2 I S. 1 Nr. 4, 19 I S. 1 Nr. 1 - Privatpatienten: 2 I S. 1 Nr. 3, 18 I S. 1 Nr. 1

14 Fall III (EFG 2016, 551) Frage 1 - Betriebsausgaben ( 4 IV)? - Lag das auslösende Motiv für die Übernahme der Studienkosten im betrieblichen oder im privaten Bereich? - wohl gemischte Veranlassung v betriebliche Nachfolgeplanung / Personalakquise v zivilrechtliche Pflicht zur Übernahme der Kosten einer ersten Berufsausbildung (auch Studium) durch Eltern ( 1610 II BGB) - keine objektiv scharfe Trennung der Kostenmotivation möglich - insgesamt nicht abzugsfähige Kosten ( 12 Nr. 1)

15 Fall III (EFG 2016, 551) Frage 2 - grds. abgedeckt durch Kindergeld / Kinderfreibetrag - im Falle auswärtiger Unterbringung: Abzug eines Ausbildungsfreibetrags nach 33a II in Höhe von 924 vom GdE - sofern kein Kindergeldanspruch mehr besteht (> 25 J.): à Abzug der Aufwendungen bis zu jährlich vom GdE nach 33a I S. 1

16 Fall III (EFG 2016, 551) Frage 3 - eigene Studienkosten des Kindes = vorweggenommene Werbungskosten / Betriebsausgaben? v nicht, sofern nicht bereits eine Erstberufsausbildung bzw. ein Erststudium abgeschlossen ist ( 9 VI) v ja, wenn Studium nach abgeschlossener Erstausbildung - im Fall des Erststudiums: Sonderausgabenabzug bis zu /Jahr ( 10 I Nr. 7 S. 1) - Vorteil des Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzugs: Verlustvortragsmöglichkeit! - Zweiteilung in den Rechtsfolgen unterliegt derzeit verfassungsrechtlicher Überprüfung

17 Fall IV (BStBl II 2013, 275 und BStBl II 2015, 633) Frage 1 2 I S. 1 Nr. 6 i.v.m. 21 I Nr. 1 Frage 2 Werbungskosten; 9 I S. 3 Nr. 1 Frage 3 Willi tätigte ein privates Veräußerungsgeschäft ( 2 I S. 1 Nr. 7 i.v.m. 22 Nr. 2, 23 I S. 1 Nr. 1). Die Veräußerung erfolgte innerhalb der 10-Jahres-Frist nach Anschaffung.

18 Fall IV (BStBl II 2013, 275 und BStBl II 2015, 633) noch Frage 3 aber: Verlust im Jahr 2015 nicht ausgleichsfähig ( 23 III S. 7). Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des Verlusts ( 23 III S. 8). è Verlustabzug von positiven 23er-Einkünften der Folgejahre

19 Fall IV (BStBl II 2013, 275 und BStBl II 2015, 633) Frage 4 Schuldzinsen sind grds. Werbungskosten ( 9 I S. 3 Nr. 1) Veranlassungszusammenhang zum Vermietungstatbestand ist mit der Veräußerung aber grds. entfallen. Führt dies zum Ende des Werbungskostenabzugs? Nein: nachträgliche Werbungskosten ( 24 Nr. 2)! à Ausweitung des Besteuerungszugriffs auch bei der Veräußerung von Privatvermögen ( 22 Nr. 2, 23 I S.1 Nr. 1)

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis 6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 5 A ist wohnhaft in Dortmund, wo er eine Fahrschule betreibt (Nettoeinkünfte im Jahr 2015: 100.000 ). A ist seit zwei Jahren geschieden. Seine Exfrau E lebt in Frankfurt am Main. In seinem Einfamilienhaus

Mehr

Beispiel: E und F sind Gesellschafter der (bilanzierenden) X-Grundstücksverwaltungs-GbR. Die X-GbR ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks

Beispiel: E und F sind Gesellschafter der (bilanzierenden) X-Grundstücksverwaltungs-GbR. Die X-GbR ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks Beispiel: E und F sind Gesellschafter der (bilanzierenden) X-Grundstücksverwaltungs-GbR. Die X-GbR ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks Abgrenzung zwischen (BW Grundstück = 100.000 ; BW Gebäude

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Studienkosten von der Steuer absetzen

Studienkosten von der Steuer absetzen Teilprojekt 5 Management Tools Osnabrück Studienkosten von der Steuer absetzen Dr. Christiane Kühne Juni 2016 Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung

Mehr

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung

Mehr

Klausur zum Umsatzsteuerrecht vom Aufgabenteil I

Klausur zum Umsatzsteuerrecht vom Aufgabenteil I Klausur zum Umsatzsteuerrecht vom 7.6.2013 Aufgabenteil I Vermietung I. Perspektive des Vermieters 1) Umsatzsteuerbarer Vorgang im Sinne von 1 I Nr. 1 UStG a) Vermieter als Unternehmer im Sinne von 2 UStG

Mehr

Die freiberufliche Personengesellschaft an der Grenze zur Gewerblichkeit

Die freiberufliche Personengesellschaft an der Grenze zur Gewerblichkeit Die freiberufliche Personengesellschaft an der Grenze zur Gewerblichkeit 1. Karnevals-/Gesangsgruppe (BFH, 27.8.2014, VIII R 16/11, BFH/NV 2015, 592) 2. Angestellter Insolvenzverwalter (BFH, 27.8.2014,

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerliche Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere

Mehr

Besteuerungssystematik und Teileinkünfteverfahren 157 BFH, Urteil v ,1 R15/06, BStBl 2007 II S

Besteuerungssystematik und Teileinkünfteverfahren 157 BFH, Urteil v ,1 R15/06, BStBl 2007 II S Teil 1 : Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Besteuerung von Anteilsverkäufen 3 17 EStG BFH, Urteil v. 25.6.2009, IX R 42/08, BFH/NV 2009 S. 1696 911 BFH, Urteil v. 25.2.2009,

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 2: F mit Wohnsitz in Bochum ist ganzjährig als Angestellte tätig. Sie erhält monatlich 5.000 Euro überwiesen. Ihr Arbeitgeber behält 1.000 Euro Lohnsteuer und 1.000 Euro Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil)

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom 01.07.2016 Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Einkommensteuerliche Behandlung bei der C1-C4 Vorbemerkung: C1-C4 können zusammen geprüft werden. I.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft Fall: X und Y sind Gesellschafter einer Personengesellschaft: PersGes Transparenzprinzip

Mehr

Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 Prof. Dr. Roman Seer. Skizze des Sachverhalts 535 BGB. Y-GmbH. Z-GbR. Grdst.

Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 Prof. Dr. Roman Seer. Skizze des Sachverhalts 535 BGB. Y-GmbH. Z-GbR. Grdst. Skizze des Sachverhalts Z-GbR 535 BGB Grdst. Y-GmbH K 49% 51% 80% 20% Z GF F 1 Lösungshinweise Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 A. Steuerpflicht des Z I. Subjektive Einkommensteuerpflicht

Mehr

Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft

Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft Fall: X und Y sind Gesellschafter einer Personengesellschaft: PersGes Transparenzprinzip

Mehr

Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater

Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Begründet von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f Universität zu Köln Steuerberater fortgeführt von Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische

Mehr

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3 Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2009/2010 Lösungsskizze Fall 3:

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2009/2010 Lösungsskizze Fall 3: Lösungsskizze Fall 3: Einkommensteuerpflicht der F A. Subjektive Steuerpflicht der F 1 I 1 EStG: Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt

Mehr

Werbungskostenabzug für das klassische Erststudium und für das Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung

Werbungskostenabzug für das klassische Erststudium und für das Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung Werbungskostenabzug für das klassische Erststudium und für das Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen

Mehr

Kapitel I - Einkunftsarten

Kapitel I - Einkunftsarten Kapitel I Einkunftsarten (s. Skript Folien S. 9 ff) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 6 Kapitel I Einkunftsarten Gewinneinkunftsarten (Betriebsvermögen) (Betriebs) Einnahmen./. (Betriebs) Ausgaben

Mehr

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis 7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2

Mehr

Gewerbesteuer. Seminare Beratung

Gewerbesteuer. Seminare Beratung Gewerbesteuer Warum zahlt der normale Zahnarzt keine Gewerbesteuer? 2 I GewStG i.v. 15 II GewStG Gewerbesteuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbebetrieb (Kap. Ges. immer) d.h. selbstständig nachhaltige

Mehr

Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm

Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm Unternehmensteuerrecht SS 2011 Dr. Marcel Krumm 1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Personengesellschaften Einzelunternehmen Kapitalgesellschaften Transparenzprinzip Trennungsprinzip Gewinn unterliegt

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung - mit Steuerbereinigungsgesetz - mit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort zur 2. Auflage 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 55. A. Einleitung 61

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort zur 2. Auflage 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 55. A. Einleitung 61 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 2. Auflage 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 55 A. Einleitung 61 B. Ertragsteuerrechtliche Behandlung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Mehr

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt

Mehr

Repetitorium zur Besteuerung von Personengesellschaften: 15 III Nr. 1 EStG

Repetitorium zur Besteuerung von Personengesellschaften: 15 III Nr. 1 EStG Repetitorium zur Besteuerung von Personengesellschaften: 15 III Nr. 1 EStG Lösungsskizzen zu den Fällen 14-17: Fall 14: A. Steuerobjekt der Gewerbesteuer Stehender inländischer Gewerbebetrieb i.s.d. 2

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012 Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Einkommensteuer... Stand: Februar 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan.Einkommensteuer

Mehr

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 21. A u flage... 5 Aus dem Vorwort zur 19. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage (1969)... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Abbildungsverzeichnis... 19 I. Überblick über die Ertragsteuern...

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: Karte 1.3 S /7 St32. 10d

Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: Karte 1.3 S /7 St32. 10d Bayerisches Landesamt für Steuern 10d ESt-Kartei Datum: 18.11.2011 Karte 1.3 S 2225.2.1-7/7 St32 Vererbbarkeit von Verlusten Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007

Mehr

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 1 Die Eheleute Franziska (F) und Max (M) sind österreichische Staatsbürger und unterhalten mit ihren Kindern eine Wohnung in Köln. Während F in den Jahren 2013 bis 2015 beinahe ausschließlich in Frankreich

Mehr

AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr.

AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr. AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr. Roman Seer Aufbau einer Falllösung im EStR Einkommensteuerpflicht des X

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.09.2012, Az.: VI R 78/10 Ein Student ohne Lebensmittelpunkt am Studienort darf Mieten absetzen Die Kosten, die ein Student für seine Wohnung am auswärtigen Studienort aufzubringen

Mehr

A hat seinen Wohnsitz i.s.d. 8 AO in Dortmund. Somit ist er gemäß 1 I 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

A hat seinen Wohnsitz i.s.d. 8 AO in Dortmund. Somit ist er gemäß 1 I 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Lösungsskizze A. Subjektive Steuerpflicht des A: A hat seinen Wohnsitz i.s.d. 8 AO in Dortmund. Somit ist er gemäß 1 I 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. B. Objektive Steuerpflicht des A: I.

Mehr

1. Berichtigung nach 129 AO i.vm. 172 I S. 1 Nr. 2 d) AO. 1. Änderung nach 173 I Nr. 1 AO i.v.m. 172 I S. 1 Nr. 2 d) AO

1. Berichtigung nach 129 AO i.vm. 172 I S. 1 Nr. 2 d) AO. 1. Änderung nach 173 I Nr. 1 AO i.v.m. 172 I S. 1 Nr. 2 d) AO Fälle zu den Korrekturvorschriften Fall 1 1. Berichtigung nach 129 AO i.vm. 172 I S. 1 Nr. 2 d) AO Vergessen kann zwar eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit begründen, bei einem Versehen des Steuerpflichtigen

Mehr

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung Steuerrecht für Studierende Vortrag am 18. Oktober 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 3. Kosten des Studiums 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkte, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR I. Allgemeines Abkürzungen 9 1. Vordrucke 13 2. Pflicht zur Abgabe

Mehr

Übungen im Steuerrecht

Übungen im Steuerrecht Saarbrücken, den Fälle zum Einkommensteuerrecht Grobes Prüfungsschema Subjektive Steuerpflicht: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ( 1 EStG) Unbeschränkte Steuerpflicht: Regelfall bei der einkommensteuerrechtlichen

Mehr

Grundstücksgemeinschaften

Grundstücksgemeinschaften Grundstücksgemeinschaften Zurechnung von Einnahmen und Werbungskosten 1. Grundsätze [1] Einnahmen und Werbungskosten sind den Miteigentümern grundsätzlich im Verhältnis der nach bürgerlichem Recht anzusetzenden

Mehr

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel GRUNDFALL vorläufiger JÜ 286.750 SBE 100.000 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 411.750 Finanzierungsentgelte 12.500 (=150 T./. 100 T ) * 25% Freibetrag 2 GE II nach Abrundung 399.700 Steuermessbetrag 13.990 Gewerbesteuer

Mehr

A. Subjektive Steuerpflicht des P Unproblematisch: P lebt in Freiburg Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß 1 I 1 EStG i.v.m. 8 AO.

A. Subjektive Steuerpflicht des P Unproblematisch: P lebt in Freiburg Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß 1 I 1 EStG i.v.m. 8 AO. Lösungsskizze Fall 2: A. Subjektive Steuerpflicht des P Unproblematisch: P lebt in Freiburg Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß 1 I 1 EStG i.v.m. 8 AO. B. Objektive Steuerpflicht I. Einkünftequalifikation

Mehr

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Gewinnermittlung und Besonderheiten der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften Veranstaltungsorte: 20. Januar 2015 in München 21. Januar

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 3: Ermittlung des

Mehr

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender

Mehr

Lösung Übung Klausur

Lösung Übung Klausur Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:

Mehr

Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle

Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle 04. Oktober 2017 Gliederung 1. Grundzüge der Gewinnermittlung 2. Sonder-Mitunternehmerschaft 3. Sonderbilanzen bei mittelbarer Leistungsbeziehung

Mehr

Berufliche Bewirtungen durch Angestellte

Berufliche Bewirtungen durch Angestellte Steuerberater Thomas Gebhardt Kaiser-Wilhelm-Ring 24 D-50672 Köln Fon 0221-130 530-0 Fax 0221-130 530-11 www.kgb-koeln.de Berufliche Bewirtungen durch Angestellte Die Bewirtung von Geschäftsfreunden und

Mehr

Nicht abzugsfähige Ausgaben gem. 12 EStG

Nicht abzugsfähige Ausgaben gem. 12 EStG Nicht abzugsfähige Ausgaben gem. 12 EStG Der Gesetzgeber hat in 12 EStG die nicht abzugsfähigen Ausgaben definiert. Diese Ausgaben sind nach Meinung des Gesetzgebers ganz bzw. überwiegend aus privaten

Mehr

MCC Mastering-ConceptConsult

MCC Mastering-ConceptConsult MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte

Mehr

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Einfluss der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. Januar 2009 Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach:

Mehr

Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger?

Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger? RECHTSFORM Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger? von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg Kapital- und Personengesellschaften werden

Mehr

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung Steuerrecht für Studierende Vortrag am 03. Mai 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 2 1 1. Steuererklärung wofür?

Mehr

Inhaltsübersicht.

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Fall 1 Unbeschränkte Steuerpflicht EStG 1 Abs. 1; AO 8, 9 13 2 Sachliche Steuerpflicht - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Ermittlungsschema EStG 2 : EStR R 2 16 3 Steuerfreie

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 5 A ist wohnhaft in Dortmund, wo er eine Fahrschule betreibt (Nettoeinkünfte im Jahr 2015: 100.000 ). A ist seit zwei Jahren geschieden. Seine Exfrau E lebt in Frankfurt am Main. In seinem Einfamilienhaus

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ;  1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2 Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich I Seite

Mehr

Steuern vom Einkommen und Ertrag. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Steuern vom Einkommen und Ertrag. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Studienfach 1.2.1 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens

Mehr

steuertip Info-Paket st

steuertip Info-Paket st steuertip Info-Paket st 380103 Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Infopaket. Sie finden hier folgende Einzeldokumente: 1. Urteil Bundesfinanzhof vom 22.07.2003, Az.: VI R 50/02 2. Urteil Bundesfinanzhof

Mehr

Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten

Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten OFD Niedersachsen v. 29.11.2011 - S 2350-32 - St 215 Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten I. Allgemeine Grundsätze Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 2)

Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 2) Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 2) Wie bereits in meinem Editorial März 2013 angekündigt, möchte ich Ihnen in meinem Editorial April 2013 weitere Tipps zur Einkommensteuer-Erklärung 2012 geben, die

Mehr

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06 BUNDESFINANZHOF Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung und verdeckte Einlage in Form einer Bürgschaft Die Übernahme

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Potsdam, 24. April 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Steuerberaterin Evelyn Rost Steuerberaterin, Dipl.Kffr. Annett Axenti-Schönitz 1 Themen: 1. 2. Steuerfreie Zuwendungen

Mehr

ERTRAGSTEUERN 2 VERTIEFUNG EINKOMMENSTEUER

ERTRAGSTEUERN 2 VERTIEFUNG EINKOMMENSTEUER ERTRAGSTEUERN 2 VERTIEFUNG EINKOMMENSTEUER (Skript zur Vorlesung im WS 2009/2010) von Prof. Dr. Ursula Förster Prof. Dr. Susanne Hannemann Prof. Dr. Bruno Rauenbusch Hochschule Bochum Fachbereich Wirtschaft

Mehr

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung GRUNDFALL Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung 1. Ermittlung der Gewerbesteuer der OHG JÜ/JF a) Gesamthandsbilanz Bilanzielle Korrekturen Ausgangssumme: 230.000,00 (lt. HBilanz) Die Verbuchung

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Einkommensteuererklärung 2011 wesentliche Neuerungen, insbesondere für Ärzte und sonstige Heilberufe Berlin, Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: 1. Risiko Gewerbesteuer auf Praxisgewinne

Mehr

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung

Mehr

Zusammenfassende Übungsklausur

Zusammenfassende Übungsklausur Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,

Mehr

Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04

Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04 Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04 Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 9. April 2003 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2005

Mehr

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3,

Mehr

Anfang März 2007 überreichte A dem Deutschen Roten Kreuz zahlreiche Wolldecken im Gesamtwert von 500.

Anfang März 2007 überreichte A dem Deutschen Roten Kreuz zahlreiche Wolldecken im Gesamtwert von 500. Fall 4 A ist wohnhaft in Dortmund, wo er eine Fahrschule betreibt (Nettoeinkünfte im Jahr 2007: 100.000 ). A ist seit zwei Jahren geschieden. In seinem Einfamilienhaus lebt er zusammen mit seiner 23jährigen

Mehr

Quelle: Normen: (Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten - Anwendung des 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG)

Quelle: Normen: (Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten - Anwendung des 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext Quelle: Normen: Gericht: BFH 6. Senat Entscheidungsdatum: 10.07.2008 Streitjahr: 2004 Aktenzeichen: VI R 26/07 Dokumenttyp: Urteil Zitiervorschlag: 9

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

3. Hamburger Fondsgespräch Abgeltungsteuer bei Private Equity Fonds

3. Hamburger Fondsgespräch Abgeltungsteuer bei Private Equity Fonds 3. Hamburger Fondsgespräch Abgeltungsteuer bei Private Equity Fonds Donnerstag, den 4. November 2010 Referentin Katrin Möricke Dipl. Kauffrau Steuerberaterin Gliederung A. Abgeltungsteuer im Überblick

Mehr

(Schuldzinsen als Werbungskosten beim Mehrkontenmodell)

(Schuldzinsen als Werbungskosten beim Mehrkontenmodell) FG München, Urteil v. 15.12.2014 7 K 3140/13 Titel: (Schuldzinsen als Werbungskosten beim Mehrkontenmodell) Normenketten: 4 Abs 4a EStG 2009 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2009 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009 EStG

Mehr

Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt

Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt Bearbeitet von Thomas Arndt 8. Auflage 2017. Buch. 544 S. Softcover ISBN 978 3 95554 220 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer,

Mehr

S teuerkompendium. Band 1: Ertrag steuern. nwb. Einkommensteuer Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

S teuerkompendium. Band 1: Ertrag steuern. nwb. Einkommensteuer Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuer Gewerbesteuer S teuerkompendium Band 1: Ertrag steuern Einkommensteuer Bilanzsteuerrecht Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Dipl.-Finanzwirt Wolfram Baßendowski Dipl.-Kfm. Peter Küpper

Mehr