Vorlage zur Kenntnisnahme

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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung (Jahresbericht 2008) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport SenInnSport I A 36 Tel.: Intern (927) 2270 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage - zur Kenntnisnahme - der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung (Jahresbericht 2008) Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Nach 11 Abs. 3 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG ) in der Fassung vom 28. September 2006 hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport das Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen durch die einzelnen Berliner Arbeitgeber der öffentlichen Hand zu unterrichten. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg: Keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Keine Berlin, den Dr. Körting Senator für Inneres und Sport

3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 36 Übersicht über die beim öffentlichen Arbeitgeber Land Berlin beschäftigten schwerbehinderten Menschen Erfüllungsquoten a) Hauptverwaltung b) Bezirksämter von Berlin c) Krankenhausbetrieb d) Betriebe nach 26 LHO nachrichtlich Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin Die jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote für das Jahr 2007 betrug für den Arbeitgeber Land Berlin (ohne Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) insgesamt 7,10 Prozent. Monatliche Durchschnittswerte: Behörden (Soll) Plätze zu zählende Arbeitsplätze Pflichtplätze besetzte Unbesetzte Pflichtplätze Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote (%) Prozentuale Verteilung aller schwerbehinderten Beschäftigten (Ist) weiblich männlich a) Hauptverwaltung Abgeordnetenhaus von Berlin 144,50 7,25 9,16 0 6, Der Regierende Bürgermeister von Berlin 419,66 21,00 30,58 0 7, Skzl - Senatsverwaltung für Inneres und Sport 1.419,75 71,00 124,58 0 8, Der Polizeipräsident in Berlin , ,25 927,83 201,42 4, Berliner Feuerwehr 3.825,16 191,25 100,58 90,67 2, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 999,58 50,00 121, ,12 Senatsverwaltung für Justiz 9.971,75 498,58 486,00 12,58 4, Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft , , ,41 0 5, und Forschung Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt 782,91 39,16 43,83 0 5, und Verbraucherschutz Senatsverwaltung für Integration, Arbeit 1.774,83 88,75 240, , und Soziales Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 1.868,58 93,41 160,91 0 8, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie 413,16 20,66 39,91 0 9, und Frauen Senatsverwaltung für Finanzen 7.826,41 391,33 626,33 0 8, Seite 1 von 4

4 Behörden (Soll) Plätze zu zählende Arbeitsplätze Pflichtplätze besetzte Unbesetzte Pflichtplätze Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote (%) Prozentuale Verteilung aller schwerbehinderten Beschäftigten (Ist) weiblich männlich Zentrales Personalüberhangmanagement 4.904,41 245,23 777, , Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 246,33 12,33 21,25 0 8, **)41,58 2,00 1,66 0,34 3, , , ,27 305, b) Bezirksverwaltungen Bezirksamt Mitte von Berlin 3.128,16 156,41 314, , Bezirksamt Pankow von Berlin 2.488,58 124,41 256, , Bezirksamt Friedrichshain ,83 104,83 256, , Kreuzberg von Berlin Bezirksamt Charlottenburg ,75 115,50 256, , Wilmersdorf von Berlin Bezirksamt Spandau von Berlin 1.693,33 84,66 190, , Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin 2.052,33 102,58 214, , Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von 2.225,25 111,25 233, , Berlin Bezirksamt Neukölln von Berlin 2.018,91 100,91 205, , Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 1.966,16 98,33 176,58 0 8, Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 2.101,08 105,08 209,91 0 9, Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 1.825,91 91,33 193, , Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von 2.010,16 100,50 219, , Berlin , , , ,52 c) Krankenhausbetrieb Krankenhaus des Maßregelvollzugs 523,66 26,16 40,75 0 7, ,66 26,16 40,75 0 7,78 d) Betriebe nach 26 LHO Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche 341,08 17,08 34, , Aufgaben Landesbetrieb für 835,41 41,75 131, , Gebäudebewirtschaftung Deutsches Theater Berlin - Staatstheater 298,41 14,91 13,00 1,91 4, des Landes Berlin - Volksbühne 225,91 11,33 8,33 3,00 3, Maxim Gorki Theater 153,25 7,66 6,75 0,91 4, Konzerthaus Berlin 184,91 9,25 7,50 1,74 4, Staatliche Münze Berlin 79,00 3,91 3,08 0,83 3, Städt. Pflegeeinrichtung 103,08 5,16 6,00 0 5, Tempelhof Städt. Seniorenheim Kreuzberg 130,33 6,50 18, , Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 147,08 7,33 6,00 1,33 4, Verbund Lichtenberger Seniorenheime Theater an der Parkaue Kinder- und Jugendtheater des Landes Berlin 91,16 4,58 3,00 1,58 3, Seite 2 von 4

5 Behörden (Soll) Plätze zu zählende Arbeitsplätze Pflichtplätze besetzte Unbesetzte Pflichtplätze Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote (%) Prozentuale Verteilung aller schwerbehinderten Beschäftigten (Ist) weiblich männlich Kindergärten SüdOst Eigenbetrieb des Landes Berlin Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg von Berlin KITA-Eigenbetrieb Südwest 684,25 34,25 38,75 0 5, ,91 39,91 53,58 0 6, Kindergärten NordOst Eigenbetrieb von Berlin Kindertagesstätten Nordwest Eigenbetrieb von Berlin Kindergärten City Eigenbetrieb von Berlin 1.428,08 71,41 130,66 0 9, ,58 56,50 72,91 0 6, ,66 54,91 68,58 0 6, ,02 387,44 605,13 11, Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote 2007 Körperschaften Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit 129,33 6,50 4,75 1,75 3, und Sozialpädagogik Berlin Allgemeine Ortskrankenkasse 2.253,16 112,66 164,41 0 7, Berlin Architektenkammer Berlin *)20,00 1,00 0,50 0,50 2, Ärztekammer Berlin 95,33 4,75 6,00 0 6, Berlin Brandenburgische 219,33 11,00 13,33 0 6, Akademie der Wissenschaften BKK-Landesverband 164,33 8,25 8,75 0 5, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft 576,25 28,83 36,08 0 6, Berlin Fachhochschule für Wirtschaft 268,83 13,41 5,00 8,41 1, Freie Universität Berlin 4.208,25 210,41 218,16 0 5, Handwerkskammer Berlin und Handwerksinnungen 148,00 7,41 3,50 3,91 2, Humboldt Universität Berlin 261,00 10,91 12,08 0 5, Industrie- und Handelskammer 226,00 11,33 4,25 7,08 5, Kassenärztliche Vereinigung Berlin 345,91 20,75 32,83 0 9, Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin 158,58 7,91 8,58 0 5, Service Center Personal Gemeinsame 86,66 4,33 3,41 0,92 3, Einrichtung der Hochschule für Musik Hanns Eisler Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch und Kunsthochschule Berlin-Weißensee Rechtsanwaltskammer Berlin *)45,91 2,00 2,00 0 2, Technische Fachhochschule Berlin 697,66 34,91 28,33 6,58 4, Technische Universität Berlin 3.871,91 193,58 244,00 0 6, Unfallkasse Berlin 162,41 8,08 12,66 0 7, Universität der Künste 612,08 30,58 28,00 2,58 4, Seite 3 von 4

6 Behörden (Soll) Plätze zu zählende Arbeitsplätze Pflichtplätze besetzte Unbesetzte Pflichtplätze Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote (%) Prozentuale Verteilung aller schwerbehinderten Beschäftigten (Ist) weiblich männlich Zahnärztekammer Berlin *)25,75 1,00 1,00 0 3, ,68 729,60 837,62 31,73 5,74 Anstalten Berliner Bäder-Betriebe 734,25 36,75 69,50 0 9, Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe 112,25 5,58 11, , (BEHALA) Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) 5.420,08 271,00 631, , Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) 901,33 45,08 83,08 0 9, Berliner Wasserbetriebe (BWB) 4.931,66 246,58 303,91 0 6, Deutsche Klassenlotterie *)12,41 0,66 1,00 0 8, Deutsches Institut für Bautechnik 161,91 8,08 6,08 2,00 3, Investitionsbank Berlin 666,58 33,33 26,08 7,25 3, Jugendaufbauwerk Berlin 568,00 28,41 67, , Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik 143,16 7,16 4,00 3,16 2, Berlin Studentenwerk Berlin 556,25 27,83 81, , ,88 710, ,80 12,41 9,04 Stiftungen Berliner Philharmoniker 205,83 10,33 5,00 5,33 2, Berlinische Galerie 66,50 3,33 9, , Deutsches Technikmuseum 180,91 9,08 22, , Lette-Verein 230,16 11,50 22, , Max-Delbrück-Centrum 677,16 33,83 14,75 19,08 2, Pestalozzi-Fröbel-Haus 360,00 21,58 25,00 0 6, Stiftung Stadtmuseum Berlin 131,75 5,66 10,50 0 8, Stiftung Naturschutz Berlin *)23,25 1,00 0,00 1,00 0, Stiftung Oper Berlin 155,25 8,50 7,75 0,75 5, Zentral- und Landesbibliothek 287,66 14,33 31, , ,47 119,14 148,24 26,16 6,39 *) Arbeitgeber sind nach 71 Absatz 1 SGB IX nur dann beschäftigungspflichtig, wenn sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. **) Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten günstigere Berechnungsmodalitäten Seite 4 von 4

7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Fernruf: I A 36 Intern: (027) 2270 Bericht über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung 2008 Seite 1 von 19

8 Inhalt 1. Menschen mit Behinderungen 3 2. Gesetzliche Grundlagen 4 3. Beschäftigungspflicht 5 4. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Beschäftigte nach Geschlecht Zu- und Abgänge von schwerbehinderten Menschen im Jahr Entwicklung der Anzahl der schwerbehinderten Dienstkräfte im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitsplätze (2002 :100 %) Unbesetzte Pflichtplätze Entwicklung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung seit Beschäftigungsquoten nach Verwaltungsbereichen Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei den obersten Landesbehörden im Vergleich Ausgleichsabgabe der Berliner Verwaltung Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mensche Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche Herstellung barrierefreier Informationstechnik Bereitstellung der Förderbeträge des Bundes und der Länder als zweckgebundene Einnahme an die jeweilige Beschäftigungsstelle bei der Einstellung von 14 schwerbehinderten Menschen in der Berliner Verwaltung 5.4 Bereitstellung der zentral bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranschlagten nichtplanmäßigen Personalmittel (sog. Integrationsmittel ) an die jeweilige Beschäftigungsstelle für die übergangsweise Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen Zuordnung von schwerbehinderten Beschäftigten zum Personalüberhang Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden Aufnahme von schwerbehindertenspezifischen Themen in die Lehrpläne der Ausund Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin Bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen Zusammenfassung 19 Seite 2 von 19

9 Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat dem Senat regelmäßig über die Wirksamkeit der mit Senatsbeschluss Nr. 4148/93 vom 30. November 1993 beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung sowie dem Abgeordnetenhaus gemäß 11 Abs. 3 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) zu berichten. Hiermit wird der Bericht für das Jahr 2008 vorgelegt. 1. Menschen mit Behinderungen Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und ihnen infolgedessen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes, die alle zwei Jahre durchgeführt werden, lebten am Stichtag 31. Dezember 2005 in der Bundesrepublik Deutschland 6,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das entsprach einem Anteil von 8,2 % der Bevölkerung. Über die Hälfte dieses Personenkreises (52,1 %) waren Männer. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. Das Statistische Bundesamt hat ausgewertet, dass mehr als die Hälfte (53,3 %) der Menschen 65 Jahre und älter waren und etwas über ein Fünftel (21,1 %) gehörte der Altersgruppe der 55- bis unter 65-jährigen an. Dagegen fiel der Anteil der unter 25-jährigen mit 0,4 % gering aus. Die Schwerbehindertenquote also die Wahrscheinlichkeit schwerbehindert zu sein steigt mit zunehmendem Alter an. Während bei den jährigen jeder 49ste schwerbehindert ist, hat bei dem ab 75-jährigen jeder Vierte einen Schwerbehindertenausweis. Männer sind insbesondere bei den 55-jährigen eher schwerbehindert als Frauen. Als eine Ursache hierfür gilt, dass Männer häufiger erwerbstätig sind und daher eher Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen, um so die Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrechts für den Arbeitsmarkt und die Rente ( Frühverrentung ) zu nutzen. Zum allergrößten Teil nämlich 83,0 % der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. Weitere 1,4 % der schwerbehinderten Menschen hatten dauernde Schäden in Krieg, Wehrdienst oder Zivildienst erlitten und bei 4,6 % der Menschen war die Behinderung angeboren; bei 2,3 % war die Ursache ein Unfall oder eine Berufskrankheit. Der Rest (8,7%) entfiel auf sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen. Seite 3 von 19

10 Die häufigste Behinderungsart ist die Beeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme mit einem Anteil von 25,8 %. Am zweithäufigsten waren die Fälle mit einer Funktionseinschränkung der Gliedmaßen (14,1 %) und zwar insbesondere der Beine (10,5 %). Bei 13,0 % waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Unter den anerkannten schwerbehinderten Menschen waren ferner 5, 1 % blinde- bzw. sehbehinderte Menschen sowie 4,1 % Menschen mit Sprach-, Gehör- oder Gleichgewichtsbehinderungen. Von den amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen litt rund ein Viertel unter sehr schweren Beeinträchtigungen. Bei 1,7 Millionen der Personen war vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 festgestellt worden. Der geringste Grad von 50 wurde 2,0 Millionen schwerbehinderten Menschen zuerkannt. Am lebten in Berlin schwerbehinderte Menschen. Arbeitslos gemeldet waren im Jahresdurchschnitt rund schwerbehinderte Menschen (4.756 Frauen und Männer). Die allgemeine Arbeitslosigkeit betrug ( Frauen und Männer), die Arbeitslosenquote bezogen auf alle erwerbsfähigen Personen lag bei 15,5 Prozent. Der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an allen Arbeitslosen betrug 4,69 Prozent. Angaben über die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Menschen bezogen auf alle schwerbehinderten Erwerbspersonen lässt sich mangels Erhebungen nicht darstellen. Bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben kommt den öffentlichen Verwaltungen bei der sich in den vergangenen Jahren immer schwieriger gestaltenden Arbeitsmarktsituation eine besonders wichtige Rolle zu. Sie haben die Verpflichtung, sich Menschen mit Behinderung anzunehmen und sind gleichzeitig Vorbild für die Gesellschaft und private Arbeitgeber. Andererseits bietet die derzeitige Situation der öffentlichen Haushalte des Landes Berlin diesbezüglich nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten. 2. Gesetzliche Grundlagen Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG) und das Benachteiligungsverbot von Art. 3 Abs. 3 GG beinhalten die Bedeutung der Eingliederung von behinderten Menschen in die Gesellschaft und hier insbesondere in das Arbeitsleben. Das Einstellungsverhalten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber sollte durch die Änderungen des Grundgesetzes vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom (Art. 3 Seite 4 von 19

11 Abs. 3 Satz 2: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.) und der Landesverfassung von Berlin vom , zuletzt geändert durch das Neunte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom (Art. 11: Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land ist verpflichtet, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen.) positiv beeinflusst werden. Mit dem Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG ) vom , zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes vom , danach mehrfach geändert, hat Berlin das grundrechtliche Benachteiligungsverbot auf Landesebene umgesetzt. In den verschiedensten Rechtsbereichen sind über die Grundnormen des SGB I hinaus Rechtsnormen zur Umsetzung der sozialpolitischen Rahmenbedingungen erlassen worden. Eine dieser Normen ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, dessen Aufgaben u. a. die Förderung und Sicherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben sind. 3. Beschäftigungspflicht Das SGB IX schreibt für öffentliche und private Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen eine Mindestbeschäftigungsquote von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen vor. Beschäftigt ein Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen, muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe nicht aufgehoben. Im Rahmen der Erfüllung der Mindestbeschäftigungspflicht können Ansprüche auf Einstellung schwerbehinderter Menschen nicht abgeleitet werden. Dem öffentlichen Dienstherrn/Arbeitgeber kommt bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben eine besondere sozialpolitische Rolle zu. Er hat die Verpflichtung, sich Menschen mit Behinderung vorrangig anzunehmen und ist gleichzeitig Vorbild für die Gesellschaft und private Arbeitgeber. Bezüglich der qualitativen Eignung treten schwerbehinderte Menschen in vollen Wettbewerb mit nicht behinderten Bewerbern. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt eingestellt. Seite 5 von 19

12 4. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen 1 im öffentlichen Dienst des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen, Sonderbehörde (Krankenhaus des Maßregelvollzugs) und Betriebe nach 26 LHO) 4.1 Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Der Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze stellt sich von 1996 bis 2001, jeweils zum 31. Oktober des Jahres, und ab 2002 durch die Umstellung des Anzeigeverfahrens jahresdurchschnittlich wie folgt dar: Arbeitgeber Land Berlin Zu zählende Arbeitsplätze Zahl der Pflichtplätze (6%; ab %) Mit schwer behinderten Menschen besetzte Arbeitsplätze Unbesetzte Pflichtplätze Beschäftigungsquote Stand: Soll Ist ,09 % ,03 % ,07 % ,12 % ,19 % ,93 % Jahresdurchschnitt ,70 % ,93 % ,11 % ,33 % ,75 % ,10 % Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ab von 6 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Das zum in Kraft getretene Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) übernahm die gesenkte Schwerbehindertenquote. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung hat sich im Jahr 2007 weiter verbessert. Erfreulich ist, dass die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen trotz weiteren Rückgangs der zu zählenden Arbeitsplätze erneut gesteigert werden konnte. Obwohl durch die Stelleneinsparungen und die Absenkung der Beschäftigungsquote die Zahl der zu besetzenden Arbeitsplätze zurückging, erhöhte sich proportio- 1 Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen, im Folgenden nur schwer- behinderte Menschen genannt. Seite 6 von 19

13 nal die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten. Sie beträgt nunmehr 7,10 Prozent und die geforderte Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5 Prozent ist mit 2,10 Prozent deutlich überschritten. Der öffentliche Dienst wird damit im Bereich der Berliner Verwaltung seiner Vorbildfunktion gerecht. Tatsächlich wurden mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigt als gesetzlich vorgeschrieben. Detaillierte Aufstellungen über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen der Berliner Behörden sowie der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind der Anlage zu entnehmen. 4.2 Beschäftigte nach Geschlecht Ausgehend von den mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzten Arbeitsplätzen in der unmittelbaren Verwaltung (mögliche Mehrfachbesetzungen im Jahr bleiben unberücksichtigt) betrug der Anteil der schwerbehinderten Frauen rd. 63 Prozent und der Anteil der schwerbehinderten Männer rd. 37 Prozent. Die Quoten der Berliner Behörden sowie der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind der Anlage zu entnehmen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die unter den Punkten 4.2, 4.3 und 5.5 dieses Berichts genannten Daten zu den Berliner Behörden (ohne Abgeordnetenhaus von Berlin, Rechnungshof und Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) erstmals aus der sich noch im Aufbau befindlichen Personalstrukturdatenbank der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelt wurden und als vorläufige Ergebnisse zu betrachten sind. Männer 37% Frauen 63% 4.3 Zu- und Abgänge von schwerbehinderten Menschen im Jahr 2007 Mit der im Juni 2001 verhängten Stellenbesetzungssperre ist erstmalig keine generelle Ausnahme für Stellenbesetzungen mit schwerbehinderten Menschen ausgesprochen worden, weil die finanziellen Rahmenbedingungen eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände auf ein absolutes Mindestmaß erforderten. Seitdem richtet sich die Zulassung von Ausnahmen Seite 7 von 19

14 nicht mehr nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe sondern nach dem Erfordernis der Besetzung einer Stelle. Das hat zur Folge, dass für die Dauer der Stellenbesetzungssperre auch die Einstellung von schwerbehinderten Menschen nur noch in engen Grenzen stattfinden kann. Zugänge sind fast ausschließlich aus dem Potential der bereits Beschäftigten zu erwarten, da die Wahrscheinlichkeit schwerbehindert zu werden mit zunehmendem Alter ansteigt. Zugänge 2007 Abgänge 2007 m w m w Neueinstellung Ausscheiden Versetzung aus anderen Dienststellen Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft Versetzung in andere Dienststellen Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft insgesamt insgesamt Die Zu- und Abgänge der schwerbehinderten Beschäftigten in den Berliner Behörden (ohne Abgeordnetenhaus von Berlin, Rechnungshof und Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) sind für 2007 aus der Personalstrukturdatenbank der Statistikstelle Personal nur die Monate Februar bis Dezember ermittelbar. Da die Aufnahme des flächendeckenden Probeechtbetriebs der Personalstrukturdatenbank ab Januar 2007 erfolgte, kann erst der Monat Februar als erster Veränderungsmonat ausgewiesen werden. 4.4 Entwicklung der Anzahl schwerbehinderter Dienstkräfte im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitsplätze (2002 : 100%) Seite 8 von 19

15 Veränderung zu 2002 in v.h. 105% 103,6 100% 100% 100,9% 98,8% 98,4 101,3 95% 97,1% 90% 92,2% 88,7% 85% 85,5% 83,0% 80% Arbeitsplätze Schw barbpl. 4.5 Unbesetzte Pflichtplätze Obwohl die jahresdurchschnittliche Schwerbehindertenquote in der Berliner Verwaltung mit 7,10 Prozent insgesamt erfüllt wurde, differieren die Quoten in den einzelnen Verwaltungen zum Teil erheblich. In Bereichen mit einem hohen Anteil an Beschäftigten im Verwaltungsbereich liegt die Quote grundsätzlich deutlich höher als in den Vollzugsbereichen Polizei, Feuerwehr und Justiz, wo die Pflichtquote unterschritten wird. Getrennt nach den Bereichen Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen, Sonderbehörde (Krankenhaus des Maßregelvollzugs) und Betriebe nach 26 LHO stellt sich die Verteilung der unbesetzten Pflichtplätze und die Saldierung mit den übersetzten Pflichtplätzen in den Bereichen wie folgt dar: Hauptverwaltung (einschließlich Polizei, Feuerwehr, Lehrer- und Erzieherbereich) unbesetzte Pflichtplätze (saldiert)*) (insgesamt) 305 überbesetzte Plätze Bezirksverwaltungen 0 überbesetzte Plätze Krankenhausbetrieb 0 überbesetzte Plätze +15 Betriebe nach 26 LHO 11 überbesetzte Plätze +218 unbesetzte Pflichtplätze insgesamt Seite 9 von 19

16 Viele Dienststellen besetzen mehr Stellen mit schwerbehinderten Menschen als die vom Gesetzgeber geforderten 5 Prozent, so dass der Arbeitgeber Land Berlin nach Saldierung nicht 316 unbesetzte Pflichtplätze hat, sondern Plätze mehr mit schwerbehinderten Menschen besetzt als gesetzlich vorgeschrieben. 4.6 Entwicklung der Beschäftigungsquote schwer behinderter Menschen in der Berliner Verwaltung seit = 6,76 % 2007 = 7,10 % 7,30 7,1 6,80 6,76 Prozent 6,30 6,33 5,80 5,52 5,6 5,72 5,74 5,79 5,51 5,70 5,93 6,11 5, Jahr Beschäft igungsquote in Prozent Seite 10 von 19

17 4.7 Beschäftigungsquoten nach Verwaltungsbereichen Beschäftigungsquote in Prozent Prozent 11,0 10,0 9,0 8,1 8,5 8,6 8,0 7,8 8,5 7,8 7,5 7,5 7,6 8,3 7,0 7,1 7,1 7,8 7,0 7,0 7,4 7,3 7,2 7,4 7,5 7,4 7,8 7,2 7,3 6,4 6,6 6,9 6,5 6,0 6,2 6,0 5,8 6,1 5,5 5,0 4,4 5,3 4,8 5 5,0 4,2 4, Jahr 8, ,5 Hauptverw altung Bezirksverw altung en Krankenhau s- betrieb Betriebe Die Polizei und die Feuerwehr, die wegen besonderer körperlicher Anforderungen an die Dienstkräfte den Einsatz schwerbehinderter Menschen nur bedingt zulassen können, erfüllen die Pflichtquote nicht. Hier befinden sich bei Neueinstellungen nur selten behinderte Menschen im Bewerberkreis. Die Beschäftigungsquote bei der Polizei beträgt 3,90 Prozent für 2006 und 4,11 Prozent für Bei der Feuerwehr beträgt die Beschäftigungsquote 2,73 Prozent für 2006 und 2,63 Prozent für Um zu gewährleisten, dass der öffentliche Arbeitgeber Land Berlin seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, müssen die fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Bereichen durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in anderen Bereichen kompensiert werden. Der Anstieg der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Bereich der Betriebe seit 2004 ist auf die Ausgliederung von Verwaltungsbereichen in den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung zurückzuführen. 4.8 Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei den obersten Landesbehörden im Vergleich Seite 11 von 19

18 Beschäftigungsquote in Prozent Sachsen-Anhalt Niedersachsen Thüringen Baden-Württemberg Brandenburg Schlesw ig-holstein Bayern Sachsen Rheinland-Pfalz 4,00 4,75 4,77 5,09 5,09 5,01 5,04 5,09 4,97 Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Saarland Nordrhein-Westfalen Berlin Bremen Hessen 5,52 5,64 5,50 5,75 6,15 7,10 7,30 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8, Ausgleichsabgabe der Berliner Verwaltung Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Sie beträgt bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 5 % Prozent und je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 105,-- und 260,-- Euro. Im Sinne von 77 Abs. 8 SGB IX hat die Berliner Verwaltung als Arbeitgeber der öffentlichen Hand auch für das Jahr 2007 keine Ausgleichsabgabe zu zahlen, da sie insgesamt mit 7,10 Prozent mehr als 5 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt hat. 5. Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen 5.1 Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, das als letztes großes Reformprojekt der vergangenen Legislaturperiode am 01. Mai 2002 in Kraft trat, ist das Gebot des Grundgesetzes Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden umgesetzt worden. Gleichstellung und Barrierefreiheit sind die zentralen Ziele des Gesetzes. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren beispielsweise auch die kontrastreiche und taktile Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen Seite 12 von 19

19 sowie die barrierefreie Kommunikation im Verwaltungsverfahren mit Gebärdendolmetschern oder über barrierefreie elektronische Medien. Der Umsetzung des grundrechtlichen Benachteiligungsverbots aus Art. 3 GG auf Bundesebene ist Berlin bereits auf Landesebene zuvorgekommen. Das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz war bis Anfang November 2001 das einzige Landesgleichberechtigungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland, das die behindertenspezifische Vorreiterstellung Berlins unterstreicht. 5.2 Herstellung barrierefreier Informationstechnik Der Senat hat am 23. August 2005 die Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT) erlassen. Sie sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin (ABl S. 4020) am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten. Die Vorschriften besagen, dass alle öffentlich zugänglichen Angebote der Informationstechnik der Berliner Landsbehörden barrierefrei zu gestalten sind. Barrierefrei sind IT-Angebote, wenn sie für alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Vor dem Hintergrund der Bestimmungen in Art. 11 der Verfassung von Berlin und der 1 und 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes ist die Berliner Landesverwaltung gehalten, für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen nutzbare IT-Angebote, insbesondere Internetauftritte, bereit zu stellen. Mit Hilfe der Verwaltungsvorschriften wird der politische Auftrag, gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Adressaten zu öffentlichen Einrichtungen und Angeboten auf dem Gebiet der IT zu schaffen, konkretisiert und messbar gemacht. Darüber hinaus werden für alle unmittelbaren Landesbehörden verbindliche und einheitliche Gestaltungsnormen für barrierefreie IT-Angebote aufgestellt sowie die Rechtsentwicklung des Landes Berlin, der anderer Bundesländer und der internationaler Normen angepasst. Die Umsetzung der Vorschriften verbessert die Nutzbarkeit der IT-Angebote für alle Benutzer, unabhängig davon, unter welchen Einschränkungen diese genutzt werden. Um hör- oder sprachbehinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern, haben sich nach einem Aufruf der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gebärdensprachkundige Beschäftigte bereiterklärt, ehrenamtlich kleine Verwaltungsabläufe wie z.b. Zuständigkeitsregelungen bzw. Auskunftserteilungen, für die keine vereidigten Dolmetscher eingesetzt werden, vor Ort in den Dienststellen zu übersetzen. Seite 13 von 19

20 5.3 Bereitstellung der Förderbeträge des Bundes und der Länder als zweckgebundene Einnahme an die jeweilige Beschäftigungsstelle bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen in der Berliner Verwaltung Sowohl das Integrationsamt Berlin als auch die Bundesagentur für Arbeit können Arbeitgebern Geldleistungen gewähren, wenn sie z. B. schwerbehinderte Menschen einstellen, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen außergewöhnliche Belastungen haben. Die von den Dienststellen eingeworbenen Mittel können als zweckgebundene Einnahmen verwendet werden. Hierzu wird jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung in den Haushaltsplan eine haushaltsrechtliche Regelung aufgenommen, die mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes in Kraft tritt. Danach fließen die Einnahmen aus Zuschüssen für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen in den einzelnen Kapiteln (Titel ) den Ausgaben bei Titel zu. 5.4 Bereitstellung der zentral bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranschlagten nichtplanmäßigen Personalmittel (sog. Integrationsmittel ) an die jeweilige Beschäftigungsstelle für die übergangsweise Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen Das Bemühen des Landes Berlin zur beruflichen (Re-)Integration schwerbehinderter Menschen wird begleitet durch die unveränderte Bereitstellung der zentral bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranschlagten Integrationsmittel. Für das Jahr 2007 standen der unmittelbaren Berliner Verwaltung für die übergangsweise Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen rund Euro zur Verfügung. Damit erhält der betroffene Personenkreis die Möglichkeit zur Arbeitserprobung und Eingliederung in das Arbeitsleben mit dem Ziel der dauerhaften Beschäftigung. Im Jahr 2007 haben die nachstehenden Behörden Personalmittel für 17 schwerbehinderte Menschen erhalten: Seite 14 von 19

21 Dienststelle Anzahl der Bewilligungen Senatsverwaltung für Inneres und Sport 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales 2 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucher- 2 schutz Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben 1 Justizvollzugsanstalt Charlottenburg 1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 3 Bezirksamt Pankow 1 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 1 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf 3 Bezirksamt Lichtenberg 1 Bezirksamt Spandau 1 Summe: 17 Grundsätzlich werden durch die übergangsweisen Einsätze von bis zu zwei Jahren die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Betroffenen erweitert und damit bessere Chancen zur Erlangung eines dauerhaften Arbeitsplatzes nicht nur in der Berliner Verwaltung erzielt. 5.5 Zuordnung von schwer behinderten Beschäftigten zum Personalüberhang Nach der Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von Beschäftigten zum Personalüberhang vom 28. Juni 2005, die der möglichst sozialverträglichen, aber auch die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sichernden Umsetzung von Personalkosteneinsparungen dient, dürfen aus sozialpolitischen Gründen nach Art und Schwere besonders betroffene schwerbehinderte Beschäftigte, insbesondere solche nach 72 Abs. 1 SGB IX, nicht dem Personalüberhang zugeordnet werden. Schwerbehinderte Menschen dürfen zudem erst dann in die Auswahl zum Personalüberhang einbezogen werden, wenn die auswählende Dienststelle die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote von 5 Prozent erfüllt hat. Die Anzahl der Versetzungen von schwerbehinderten Dienstkräften zum Stellenpool ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Gesamt Anzahl der Dienstkräfte Seit Gründung des Stellenpools ist ein kontinuierlicher Rückgang des Anteils schwerbehinderter (bzw. gleichgestellter) Dienstkräfte an der Gesamtzahl der Zuversetzungen zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2004 mit 15,4 % hat sich die Zugangsquote schwerbehinderter (und gleichgestellter) Dienstkräfte nahezu halbiert und lag im Jahr 2007 bei 8,5 %. Dies führte im Ergebnis dazu, dass sich auch der prozentuale Anteil schwerbehindeter (und gleichgestell- Seite 15 von 19

22 ter) Dienstkräfte am Gesamtbestand der Personalüberhangkräfte von 16,13 % in 2006 auf 15,85 % in 2007 verringert hat. 5.6 Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden In der Berliner Verwaltung können bestimmte Bereiche wegen besonderer körperlicher Anforderungen an die Beschäftigten schwer behinderte Jugendliche nur in begrenztem Umfang ausbilden. Hierzu zählen der Polizeipräsident in Berlin und die Berliner Feuerwehr, wo sich aus oben genanntem Grund im Bewerberkreis nur selten schwerbehinderte Menschen befinden. Für die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung vorzunehmende Sonderauswertung zur Schwerbehindertenstatistik der im Land Berlin eingestellten Auszubildenden liegen für das Berichtsjahr 2007 die nachfolgenden Daten vor: Bereiche 2007 eingestellte Auszubildende w m Davon schwer behindert w m Abgeordnetenhaus Rechnungshof Datenschutz Krankenhaus des Maßregelvollzugs Betriebe nach 26 LHO Hauptverwaltungen Bezirksverwaltungen Insgesamt Aufgrund der Umstellung der Erhebung der Daten vom Service- und Systemunterstützungs- Center (SSC) auf die Personalstatistikstelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen können für die Senats- (ohne Abgeordnetenhaus von Berlin, Rechnungshof, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) und Bezirksverwaltungen die Veränderungen nicht über die gesamte Zeitspanne Januar 2007 bis einschließlich Dezember 2007 ermittelt werden, sondern erst ab Februar bis Dezember Grund dafür ist, dass der flächendeckende Probeechtbetrieb der zentralen Personalstrukturdatenbank erst im Januar 2007 aufgenommen wurde. Seite 16 von 19

23 5.7 Aufnahme von schwerbehindertenspezifischen Themen in die Lehrpläne der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin Durch die Erweiterung der Lehrpläne im Fort- und Ausbildungsbereich um den Teil des Schwerbehindertenrechts wird der Wissensstand zu diesem Themenbereich verbessert. Die darüber hinaus zu diesem Thema seit Jahren durchgeführten speziellen Veranstaltungen an der Verwaltungsakademie Berlin über Einführung in das SGB IX und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung, die für bestimmte Zielgruppen (Büroleiter, Personalverantwortliche etc.) angeboten werden, haben eine zusätzliche fachspezifische Wirkung. Neben der Wissensvermittlung zum Schwerbehindertenrecht werden auch Hintergründe über die Entwicklung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen vermittelt, finanzielle Hilfen aufgezeigt, die bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Anspruch genommen werden können sowie die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen und das Verfahren bei der Auftragsvergabe an Werkstätten für behinderte Menschen vorgestellt. Die Veranstaltungen werden von der Hauptvertrauensperson bei der Hauptschwerbehindertenvertretung für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin, die langjährige Praxis auf diesem Wissensgebiet habt, durchgeführt. Sie werden kontinuierlich an den gegenwärtigen Wissensstand angepasst und um neue aktuelle Themenbereiche angereichert. 5.8 Bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen Die Palette der Tätigkeitsfelder der Werkstätten für behinderte Menschen hat in den letzten Jahren eine deutliche Bereicherung erfahren. Sie bieten ihren beschäftigten Menschen mit Behinderung sowie ihren Kunden ein breites Angebotsspektrum sowohl in der Auftragsfertigung als auch bei Dienstleistungen und Eigenproduktionen an. Neben den traditionellen Montagebereichen werden u. a. in den Bereichen Holzverarbeitung, Verpackung, Gärtnerei und Landschaftspflege, ökologischer Landbau, Kantinenbewirtschaftung, bildende und darstellende Kunst, Druck- und Druckverarbeitung, Keramik, Verwaltung, elektronische Datenverarbeitung Arbeitstrainings- und Arbeitsplätze angeboten. Nähere Informationen einschließlich Links zu den Berliner Werkstätten beinhaltet die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Berlin e.v. unter Für Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von 5 Prozent nachkommen und deshalb eine Ausgleichsabgabe zu zahlen haben, besteht die Möglichkeit, die Ausgleichsabgabe bis zur vollen Seite 17 von 19

24 Höhe durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zu mindern. Ziel dieser Regelung ist es, zu einer stetigen Beschäftigung der dort tätigen Behinderten und zu einer Sicherung des laufenden Betriebes beizutragen. Diese Regelung ist jedoch nur als ergänzende Möglichkeit zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen außerhalb des eigenen Bereiches anzusehen. Vorrang muss in jedem Fall die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt im vorgegebenen Mindestumfang von 5 Prozent haben. Nach 141 SGB IX besteht für die öffentlichen Arbeitgeber die Verpflichtung, Aufträge, die von den Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt diesen Werkstätten anzubieten. Der Berliner Senat hat in den zurückliegenden Jahren zusätzliche Anstrengungen zur wirtschaftlichen und konzeptionellen Unterstützung der Werkstätten für behinderte Menschen unternommen. So hat er für alle Vergabestellen des Landes Berlin die Allgemeine Anweisung über die bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten erlassen, die am 15. Juli 1994 in Kraft getreten sind. Obwohl die betreffende Regelung bereits mit Wirkung zum 14. Juli 2003 außer Kraft getreten ist, ist sie bis zur Bekanntgabe einer bundeseinheitlichen Regelung, die derzeit von der Bundesregierung erarbeitet wird, weiterhin anzuwenden. Auch wird das Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen bis zu diesem Zeitpunkt regelmäßig aktualisiert. Seit Jahren wird trotz der angespannten finanziellen Haushaltslage des Landes Berlin das Auftragsvolumen annähernd gehalten. Die Entwicklung der auf die Ausgleichsabgabe anrechenbaren Beträge seit 1996 stellt sich wie folgt dar: Anrechenbare Beträge aus Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen in Euro Seite 18 von 19

25 Durch eine interne Verfahrensumstellung kann die vorstehende Grafik erst mit dem Berichtsjahr 2007 weitergeführt werden. 6. Zusammenfassung Als Gesamtergebnis wird festgestellt, dass die Behörden der Berliner Verwaltung der sozialpolitischen Verpflichtung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen. Die Beschäftigungspflichtquote wurde wie in den vergangenen Jahren auch im Berichtsjahr über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrahmen von 5 Prozent erfüllt. Die jahresdurchschnittliche Quote betrug 7,10 Prozent. Gleichwohl ist sich der Senat seiner Verantwortung gegenüber schwerbehinderten Menschen bewusst und wird die Anstrengungen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in der Berliner Verwaltung auch in der aktuellen finanziellen Lage des Landes fortsetzen. Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen hängt wesentlich von den Behördenleitungen ab. Deren Förderungsbereitschaft gilt es zu erhalten und zu unterstützen. Die Behörden werden weiterhin angehalten, mit Engagement und Nachdruck alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, denn die gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss durch eindeutiges und dauerhaftes politisches Wollen in den öffentlichen Dienst getragen werden. Seite 19 von 19

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