Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015
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1 Kanton Bern Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015 Bericht zur Anpassung der Grundlagen 3. November 2015
2 Auftrag Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015 Auftraggeberin Auftragnehmerin Kanton Bern; Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) Planteam S AG, Käfiggässchen 10, 3011 Bern Projektleiter Planteam S AG, Roger Michelon, , roger.michelon@planteam.ch Mitarbeit Planteam S AG, Anna Borer, , anna.borer@planteam.ch Planteam S AG, Livio Stump, , livio.stump@planteam.ch Qualitätssicherung SQS-Zertifikat ISO 9001 seit 11. Juli 1999 Dateiname kbe_bericht anpassung kant planung windenergie_ docx 2
3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Planungsgegenstand und Vorgehen Bewertung und Ampelsteuerung Resultate Fazit... 6 Anhang 1: Tabelle... 7 Anhang 2: Karten
4 1. Ausgangslage Mit der Richtplananpassung 2012 wurden im Kanton Bern neu diejenigen Räume bezeichnet, welche sich aus kantonaler Sicht für die Nutzung der Windenergie eignen (Windenergieprüfräume). Die Grundlagen wurden damals von einem Projektteam erarbeitet, das der Bau- Verkehrs- und Energiedirektion unterstand. Als externe Auftragnehmerin wurde die Planteam S AG beigezogen. Aufgrund von zwei vom Grossen Rat des Kantons Bern überwiesenen Motionen ( Erleichterte und verkürzte Planungsverfahren für Windenergieanlagen und Waldwirtschaft und Windenergie") ist eine ausserordentliche Richtplananpassung vorzunehmen und dabei die Liste der im kantonalen Richtplan festgelegten Windenergieprüfräumen zu überprüfen. Hierzu werden die dem Richtplan zugrunde liegenden Planungsgrundlagen (vgl. Grundlagenbericht zur kantonalen Planung Windenergie vom 31. August 2012) gemäss den neuen Vorgaben aktualisiert. 2. Planungsgegenstand und Vorgehen Das Vorgehen zur Identifikation kantonaler Windenergieprüfräume wurde im Grundlagenbericht zur kantonalen Planung Windenergie vom 31. August 2012 (Übersicht S. 10) beschrieben. In der vorliegenden Studie wurde dieses Vorgehen inklusive der zugrunde liegenden Daten und Gebietsabgrenzungen beibehalten. Neu berechnet wurde lediglich der Schritt der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) mit Ampelsteuerung (Kapitel 5.4 im Grundlagenbericht vom 31. August 2012). Auf eine Validierung gemäss Grundlagenbericht Kapitel 5.5 wurde verzichtet, da mit der anstehenden Richtplananpassung vorgesehen ist, diesen Verfahrensschritt auf die nachgelagerte Planungsstufe der Regionalplanung zu verschieben und grosse Einzelanlagen eventuell nicht mehr zwingend ausgeschlossen sind. Gemäss der überwiesenen Motion wurden in diesem Schritt die Kriterien Windkoeffizient (U3.1 und W1.1), Erschliessungsaufwand Zufahrt (W2.1) und Erschliessungsaufwand Strom (W2.2) aus der Nachhaltigkeitsbeurteilung gestrichen. Damit verändert sich die Beurteilung der Betrachtungsräume in der Dimension Umwelt und die Dimension Wirtschaft fällt ganz weg. Die Daten werden in einer Übersichtstabelle (Ergebnisse pro Betrachtungsraum in der bisherigen und der neuen Variante) sowie zwei Übersichtskarten (eine zum Vergleich der neuen Ampelbewertung mit der bisherigen Ampelbewertung, eine weitere zur Darstellung der neuen Ampelbewertung inkl. Bewertung in den einzelnen Dimensionen) dargestellt (vgl. Anhang). 4
5 2.1 Bewertung und Ampelsteuerung Wie bei den Beurteilungen von 2012 kann bei der Ampalbewertung jedes Kriterium den Wert 0, 1, 2 oder 3 annehmen. Je grösser die Punktezahlt, desto besser eignet sich der Raum für die Nutzung der Windenergie und desto geringer ist das Konfliktpotenzial. Die Farbzuteilung für die einzelnen Dimensionen wurde aus der Version 2012 übernommen (rot: schlechte NHB, gelb: mittlere NHB, grün: gute NHB). Die Gesamtbewertung des Ampeldiagramms wurde leicht angepasst, da mit dem Wegfallen der Dimension Wirtschaft nur noch zwei Dimensionen in die Beurtelung einflossen. Neu erfolgte die Gesamtbeurteilung wie folgt: Ampelfarbe der Gesamtbeurteilung: «2 grün» oder «1 grün / 1 gelb» = «2 gelb» = «1 oder >1 rot» = Enthielten die Dimensionen der Ampelbewertung zwei grüne oder eine gelbe und eine grüne Bewertung, so wurde die Gesamtbewertung grün. Bei zwei Dimensionen mit gelben Bewertungen wurde die Gesamtbewertung ebenfalls gelb. War mindestens eine (oder beide) Dimensionen mit roter Bewertung, so wurde die Gesamtbewertung rot. Wie bei der Version von 2012 bedeutet die grüne Ampelfarbe, dass sich der Raum gut für die Windkraftnutzung eignet. Die rote Ampelfarbe bedeutet dementsprechend, dass sich der Raum aus kantonaler Sicht schlecht für die Windkraftnutzung eignet. 3. Resultate Die neuen Beurteilungen ergeben, dass sich insgesamt 13 Gebiete gut für eine Windkraftnutzung eignen. Im Vergleich zum Resultat 2012 mit 14 gut geeigneten Gebieten, ist dies ein Gebiet weniger. Mässig geeignet für eine Windkraftnutzung sind neu 28 Gebiete. Dies sind 16 Gebiete mehr als bei der Beurteilung Das bedeutet, dass gemäss neuer Beurteilung aus kantonaler Sicht deutlich mehr Gebiete für eine Windkraftnutzung geeignet sind als Die genaue Zahl beläuft sich auf 41 Gebiete mit einer gelben oder grünen Gesamtbeurteilung im Gegensatz zu 26 Gebieten in der Ursprungsvariante Dabei sind 17 Gebiete neu als geeignet und zwei Gebiete (7; Mont Raimeux und 14; Les Colisses Sesselin) neu als ungeeignet bewertet worden. Diese Zurückstufung der beiden Gebiete hat insofern keine Konsequenzen, als die Windenergiegebiete im Berner Jura (und auch in den Regionen Emmental und Oberaargau) bereits in der regionalen Richtplanung bestimmt sind und im 5
6 kantonalen Richtplan deshalb für diese Regionen keine kantonalen Windenergieprüfräume definiert wurden 1. Ca. 11 der neu als geeignet bezeichneten Gebiete befinden sich im Voralpenund Alpengebiet. Auf den Hügelzügen des Berner Juras kommt es zu einem Ausgleich der Anzahl geeigneter Standorte, da in der neuen Version zwei neue Standorte hinzukommen (Gebiete 6 und 9) aber auch zwei gestrichen werden (Gebiete 7 und 14). Die Zunahme an geeigneten Gebieten in der neuen Variante ist vor allem auf den Verzicht auf die Beurteilungskriterien in der Dimension Wirtschaft zurückzuführen. Von den 17 Gebieten, die neu als geeignet bewertet wurden, basiert die neue Bewertung bei 10 Gebieten (59%) auf dem Wegfall der Wirtschaftsdimension. Nur bei zwei (12%) der 17 Gebiete hatte der Wegfall der Subdimension Energiequalität/Klima alleine einen Einfluss auf die Gesamtbeurteilung. Bei den übrigen fünf Gebieten (29%) spielten beide Faktoren zusammen eine Rolle. Bei den zwei Gebieten, die in der bisherigen Variante 2012 als geeignet (gelbe Gesamtbewertung), aber in der neuen Version als ungeeignet bezeichnet wurden, ist dies auf den Wegfall der Subdimension Energiequalität/Klima (U3) zurückzuführen. 4. Fazit Mit der neuen Berechnungsmethode werden mehr für die Windenergienutzung geeignete Gebiete ausgeschieden als bei der Ursprungsvariante Dies ist hauptsächlich auf die Dimension Wirtschaft und teilweise auf die Subdimension Energiequalität/Klima zurückzuführen, die bei der neuen Berechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Die neuen Gebiete liegen primär im (westlichen) Berner Oberland, aber auch in den übrigen Regionen des Kantons Bern. Auch wenn die Eignungskriterien im Bereich Wirtschaft auf dieser hohen Flughöhe aufgrund der Vorgaben des Grossen Rates nun nicht berücksichtigt wurden, bedeutet dies natürlich nicht, dass sie nicht relevant wären. Vielmehr werden sie auf den nachgelagerten Planungsstufen (regionale Richtplanung, Nutzungsplanung, Planung der einzelnen Anlagen) bzw. beim Entscheid, ob ein Investor sich in einem Projekt engagieren will, wieder relevant werden. Es ist auch deshalb davon auszugehen, dass längst nicht in allen Gebieten, die nun als "geeignet" beurteilt werden, in den nächsten Jahren auch tatsächlich neue Windenergieanlagen realisiert werden. 1 Die beiden zurückgestuften Gebiete 7 und 14 sind im regionalen Richtplan beide nicht enthalten; dies im Gegensatz zum Gebiet 6; Montagne de Moutier, das gemäss neuer Berechnung im Gegensatz zur Berechnung 2012 als geeignet beurteilt wird und im regionalen Richtplan bereits vorgesehen ist. 6
7 Anhang 1: Tabelle 7
8 Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015: Vergleich Resultat bisherige und neue Beurteilung Gebiet Variante gesamt = Gesamtbewertung U= Umwelt G = Gesellschaft Nr. Name/Kommentar bisher neu gesamt U G gesamt U G 1 Montagne du Droit Tramelan Béroie Rebévelier Montagne de Moutier (neu) *Mont Raimeux Corcelle Seehof (neu) *Les Colisses Sesselin a b Hällchöpfli a b c Grosses Moos B Walperswil Kappeln **Bellmund **Safnern Meinisberg **Schwadernau Scheuren a b Büren c Seedorf a b Frienisberg Süd c Frienisberg Ost Mühleberg Laupen Neuenegg Belpberg Schwarzenburg Guggisberg
9 42B Rüeggisberg Riggisb Plötschweizd / Würzen Churzenberg (neu) Linden Fahrni Gantrischkette (neu) Niderhore Turner (neu) Honegg (neu) Beatenberg Niederhon (neu) Hasliberg (neu) Sustenpass (neu) Männlichen Lauberhorn (neu) Elsighore Loner (neu) Gsür (neu) Hahnenmoospass (neu) Hornfluh Rinderberg (neu) Chalberhöni (neu) Gsteig Walig (neu) Eriswil Schonegg Wynigen Berge Eich (neu) Mittelwert Anzahl der einzelnen Farben Farbe rot gelb grün Total bisher *Die Gebiete 7 (Mont Raimeux) und 14 (Les Colisses Sesselin) sind gemäss der neuen Variante keine kant. Windenergieprüfräume mehr. **Die Gebiete 23 (Bellmund), 24 (Safnern Meinisberg) und 25 (Schwadernau Scheuren) werden neu als kantonale Windenergieprüfräume aufgenommen, in der bisherigen Variante war dies aufgrund ihrer Grösse nicht der Fall. neu
10 10
11 Anhang 2: Karten 11
12 Betrachtungsräume Kantonale Windenergieprüfräume Nicht weiter zu verfolgende Räume Windgeschwindigkeit (100m über Grund) über 6.5 m/s m/s m/s Ampelbewertung: Gesamtbewertung des Raumes Bewertung der Dimension Umwelt Bewertung der Dimension Gesellschaft :gute Bewertung; :mittlere Bewertung :schlechte Bewertung Gebeiet als ganzes nicht erschliessbar m Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015: Übersichtskarte zu den neuen Ampelbewertungen der Betrachtungsräume (Teil Nord)
13 Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015: Übersichtskarte zu den neuen Ampelbewertungen der Betrachtungsräume (Teil Süd) Betrachtungsräume Kantonale Windenergieprüfräume Nicht weiter zu verfolgende Räume Windgeschwindigkeit (100m über Grund) über 6.5 m/s m/s m/s Ampelbewertung: Gesamtbewertung des Raumes Bewertung der Dimension Umwelt Bewertung der Dimension Gesellschaft :gute Bewertung; :mittlere Bewertung :schlechte Bewertung Gebeiet als ganzes nicht erschliessbar m
14 Betrachtungsräume gemäss neuer Beurteilung Kantonale Windenergieprüfräume Nicht weiter zu verfolgende Räume Windgeschwindigkeit (100m über Grund) über 6.5 m/s m/s m/s Teilflächen, welche in die Beurteilung einflossen 300m-Puffer um Gebäude Landschaftsschutz- /Landschaftsschongebiet Ort im ISOS-Inventar Wildschutzgebiet Touristikgebiet Ampelbewertung Gesamtbewertung des Raumes bisherige / neue Variante :gute Bewertung; :mittlere Bewertung :schlechte Bewertung Gebiet als ganzes nicht erschliessbar m Überarbeitung kantonale Planung Windernergie 2015: Vergleich Resultat bisherige und neue Beurteilung (Teil Nord)
15 Überarbeitung kantonale Planung Windenergie 2015: Vergleich Resultat bisherige und neue Beurteilung (Teil Süd) Betrachtungsräume gemäss neuer Beurteilung Kantonale Windenergieprüfräume Nicht weiter zu verfolgende Räume Windgeschwindigkeit (100m über Grund) über 6.5 m/s m/s m/s Teilflächen, welche in die Beurteilung einflossen 300m-Puffer um Gebäude Landschaftsschutz- /Landschaftsschongebiet Ort im ISOS-Inventar Wildschutzgebiet Touristikgebiet Ampelbewertung Gesamtbewertung des Raumes bisherige / neue Variante :gute Bewertung :mittlere Bewertung :schlechte Bewertung Gebiet als ganzes nicht erschliessbar m
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