Versorgung mit Hilfsmitteln zur Schaffung von Kontinenz

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1 Versorgung mit Hilfsmitteln zur Schaffung von Kontinenz Sabine Ruschpler Expertin in eigener Sache, Kontinenzberaterin, politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, Hamburg

2 Definition von Behinderung: 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX, liefert eine Definition des Begriffs Behinderung:

3 Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

4 2 SGB IX lehnt sich mit dieser Definition der Behinderung an die internationalen Standards der WHO, insbesondere an den von der Weltgesundheitsorganisation verwendeten Begriff der Gesundheit an. Damit wird die Möglichkeit der Teilnahme bzw. Teilhabe an unterschiedlichen Lebensbereichen in den Mittelpunkt gerückt, neben der Berücksichtigung von körperlichen, seelischen oder geistigen Defiziten.

5 Was unterscheidet die Behinderung von der Krankheit: Eine Krankheit ist ein Zustand des Körpers oder Geistes, der eine ärztliche Heilbehandlung erfordert. Unerheblich ist, ob an bestimmten Lebensbereichen teilgenommen werden kann. Eine Behinderung hingegen hat Beschränkungen im sozialen Leben zur Folge und bedeutet funktionelle Einschränkungen. In der Regel ist eine Behinderung zwar die Folge einer Krankheit, das ist jedoch nicht zwingend.

6 Behinderung verlangt also einen regelwidrigen Zustand in den körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen, wie sie im Normalfall, dem Alter entsprechend, vorhanden sind. Es muss also nicht nur ein vom Normalen abweichender Zustand vorhanden sein, dieser muss auch eine Funktionsstörung nach sich ziehen. Diese Funktionsbeeinträchtigung muss chronisch, also länger als sechs Monate andauern bzw. andauern werden.

7 Die Funktionsstörungen müssen zudem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Welcher Lebensbereich betroffen ist, ist unerheblich. Insbesondere ist keine Beeinträchtigung im Berufsleben erforderlich. Zwar liegt der Hauptzweck des SGB IX im Schutz der Schwerbehinderung am Arbeitsplatz, es verfolgt jedoch den Schutz aller Schwerbehinderten in allen Lebensbereichen. Schwerbehindert kann also jeder sein.,

8 Definition Hilfsmittel: Hilfsmittel sind sächliche, medizinische Leistungen, also Sachen, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg der Behandlung sichern oder die Überwindung von körperlichen Behinderungen ermöglichen. Dazu gehören die Erst- und Ersatzbeschaffung, Änderung, Instandsetzungen von Hilfsmittel sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Hilfsmittel unterscheiden sich damit klar von Heilmitteln, die persönliche, medizinische Leistungen, also Dienstleistungen sind.

9 Verordnung: Bei der Verordnung von Hilfsmitteln sind die "Hilfsmittel-Richtlinien" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu beachten. Diese Richtlinien regeln im wesentlichen positiv, welche Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind. Eine Budgetierung wie sie für Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund des SGB Vgilt, gibt es für die Verordnung von Hilfsmitteln nicht.

10 Dennoch ist es erforderlich, entsprechend dem allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebot notwendige Hilfsmittel möglichst kostengünstig zu verordnen und die Patienten auf eine möglichst kostengünstige Bezugsquelle hinzuweisen. Aus diesem Grund ist beispielsweise die Verordnung von Maßanfertigungen nicht zulässig, wenn die Versorgung mit Fertigartikeln denselben Zweck erfüllt. Die Angabe bestimmter Firmen oder Markenbezeichnungen sollten bei der Verordnung von z. B. Krankenunterlagen,Urinauffangbeuteln und Kathetern in der Regel nicht erfolgen.

11 Zuzahlung: Grundsätzlich sind für alle Hilfsmittel Zuzahlungen in Höhe von 10 % desabgabepreises zu bezahlen; mindestens 5, höchstens jedoch 10, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (wie z. B. Infusionsbestecke, Trachealkanülen, Windeln und Vorlagen, Blasenkatheter, Urinauffangbeutel, Stomaartikel usw.) ist die Zuzahlung auf höchstens 10 je Indikation und Monat begrenzt.

12 Bedeutung von Inkontinenz gehört zu den Einschränkungen bei Spb als neurologische Erkrankung ist ein gesellschaftliches Tabuthema beeinflusst die Lebensqualität der Betroffenen und Angehörigen stellt uns vor medizinische, psychosoziale und finanzielle Probleme

13 Schaffung von Kontinenz durch Hilfsmittel: -kann unabhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz ohne personelle Hilfe -oder abhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz durch personelle Hilfe In beiden Fällen ist die Wahl des richtigen Hilfsmittels erforderlich. Welches Hilfsmittel gewählt wird liegt in der Selbstbestimmung des Selbstbetroffenen!

14 Schaffung von Kontinenz durch Hilfsmittel: -kann unabhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz ohne personelle Hilfe -oder abhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz durch personelle Hilfe In beiden Fällen ist die Wahl des richtigen Hilfsmittels erforderlich. Welches Hilfsmittel gewählt wird, liegt in der Selbstbestimmung des Selbstbetroffenen!

15 Hilfsmittelarten funktionell anatomische: Katheterstöpsel, Analtampons Toilettenhilfen: Urinflasche Toilettenstuhl aufsaugende Systeme: anatomisch geformte Einlagen Vorlagen Windeln Pants, Slips Penistaschen ableitende Systeme: Dauerkathetersysteme Einmalkatheter (ISK) Kondomurinale Stomaartikel

16 Anforderungen an Hilfsmittel und deren Nutzung Toilette sollte wenn notwendig Haltegriffe haben. Das Waschbecken sollte in der Nähe sein. Auf das Vorhandensein von Mülleimern achten. Urinflasche: leicht nicht aus Glas verschließbar gut zu reinigen Halterung

17 Dauerkatheter: -erfolgt immer nach ärztlicher Anordnung -kann Suprapubisch oder Transurethal erfolgen -für steriles Arbeiten gibt es DK-Wechselsets -Infektgefahr -Einschränkungen im Alltag -oft Doppelversorgung notwendig -grundsätzlich sterile Beutelversorgung mit: längerer Verbleib -Antireflux -stabile, reißfest, geruchsdicht -transparent -mit einer Skala versehen sein -ein Ablassventil haben -Halterungen am Bein und fürs Bett

18 Einmalkatheter: mehrmals täglich zur restharnfreien Entleerung der Blasenkatheter nach: -Blasendruck -nach Zeitvorgabe -jeweils nur einmaliger Gebrauch -gibt fertige Systeme -über Ch und Art des Systems entscheidet der Urologe

19 Kondomurinale: -speziell für die Urinableitung des Mannes -zur Schaffung von Kontinenz zwischen dem ISK -bestehen aus Latex oder Silikon -zusätzlich Urinauffangbeutel mit unterschiedlicher Schlauchlänge, mit und ohne Ablauf -mit verschiedenen Füllmengen -Beutel können unsteril sein -die Halterung erfolgt mit Beinbeutelbändern -unbedingt die genaue Größe festlegen (mit speziellem Maßband) -gibt verschiedene Arten von Kondomen:

20 Kondomurinale: -selbstklebende -mit Haftstreifen -mit Hautkleber -unterschiedlich langen Klebe-und Pufferzonen Bei zusätzlichem ISK muss frisches Kondom verwendet werden. Ansonsten ist eine Tragezeit von 24 h angezeigt.

21 aufsaugendende Systeme: -Art des System richtet sich nach der Art und dem Schweregrad der Inkontinenz: Keine Überversorgung!!! anatomisch geformte Vorlagen Windeln Pants Penistaschen Wichtig: schnelle und hohe Saugfähigkeit Bindung der Flüssigkeit Auslaufschutz Keine Rücknässung===> Hautschutz

22 Notwendiges Zubehör Wäscheschutz Einmalwaschlappen Feuchtpflegetücher Einmalhandschuhe Entsorgungsbeutel Händedesinfektionsmittel Hautdesinfektionsmittel Hautpflegeprodukte==> Hautprobleme sind häufige Komplikation bei Inkontinenz

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