Versorgung mit Hilfsmitteln zur Schaffung von Kontinenz
|
|
- Reinhold Messner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versorgung mit Hilfsmitteln zur Schaffung von Kontinenz Sabine Ruschpler Expertin in eigener Sache, Kontinenzberaterin, politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, Hamburg
2 Definition von Behinderung: 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX, liefert eine Definition des Begriffs Behinderung:
3 Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
4 2 SGB IX lehnt sich mit dieser Definition der Behinderung an die internationalen Standards der WHO, insbesondere an den von der Weltgesundheitsorganisation verwendeten Begriff der Gesundheit an. Damit wird die Möglichkeit der Teilnahme bzw. Teilhabe an unterschiedlichen Lebensbereichen in den Mittelpunkt gerückt, neben der Berücksichtigung von körperlichen, seelischen oder geistigen Defiziten.
5 Was unterscheidet die Behinderung von der Krankheit: Eine Krankheit ist ein Zustand des Körpers oder Geistes, der eine ärztliche Heilbehandlung erfordert. Unerheblich ist, ob an bestimmten Lebensbereichen teilgenommen werden kann. Eine Behinderung hingegen hat Beschränkungen im sozialen Leben zur Folge und bedeutet funktionelle Einschränkungen. In der Regel ist eine Behinderung zwar die Folge einer Krankheit, das ist jedoch nicht zwingend.
6 Behinderung verlangt also einen regelwidrigen Zustand in den körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen, wie sie im Normalfall, dem Alter entsprechend, vorhanden sind. Es muss also nicht nur ein vom Normalen abweichender Zustand vorhanden sein, dieser muss auch eine Funktionsstörung nach sich ziehen. Diese Funktionsbeeinträchtigung muss chronisch, also länger als sechs Monate andauern bzw. andauern werden.
7 Die Funktionsstörungen müssen zudem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Welcher Lebensbereich betroffen ist, ist unerheblich. Insbesondere ist keine Beeinträchtigung im Berufsleben erforderlich. Zwar liegt der Hauptzweck des SGB IX im Schutz der Schwerbehinderung am Arbeitsplatz, es verfolgt jedoch den Schutz aller Schwerbehinderten in allen Lebensbereichen. Schwerbehindert kann also jeder sein.,
8 Definition Hilfsmittel: Hilfsmittel sind sächliche, medizinische Leistungen, also Sachen, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg der Behandlung sichern oder die Überwindung von körperlichen Behinderungen ermöglichen. Dazu gehören die Erst- und Ersatzbeschaffung, Änderung, Instandsetzungen von Hilfsmittel sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Hilfsmittel unterscheiden sich damit klar von Heilmitteln, die persönliche, medizinische Leistungen, also Dienstleistungen sind.
9 Verordnung: Bei der Verordnung von Hilfsmitteln sind die "Hilfsmittel-Richtlinien" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu beachten. Diese Richtlinien regeln im wesentlichen positiv, welche Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind. Eine Budgetierung wie sie für Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund des SGB Vgilt, gibt es für die Verordnung von Hilfsmitteln nicht.
10 Dennoch ist es erforderlich, entsprechend dem allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebot notwendige Hilfsmittel möglichst kostengünstig zu verordnen und die Patienten auf eine möglichst kostengünstige Bezugsquelle hinzuweisen. Aus diesem Grund ist beispielsweise die Verordnung von Maßanfertigungen nicht zulässig, wenn die Versorgung mit Fertigartikeln denselben Zweck erfüllt. Die Angabe bestimmter Firmen oder Markenbezeichnungen sollten bei der Verordnung von z. B. Krankenunterlagen,Urinauffangbeuteln und Kathetern in der Regel nicht erfolgen.
11 Zuzahlung: Grundsätzlich sind für alle Hilfsmittel Zuzahlungen in Höhe von 10 % desabgabepreises zu bezahlen; mindestens 5, höchstens jedoch 10, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (wie z. B. Infusionsbestecke, Trachealkanülen, Windeln und Vorlagen, Blasenkatheter, Urinauffangbeutel, Stomaartikel usw.) ist die Zuzahlung auf höchstens 10 je Indikation und Monat begrenzt.
12 Bedeutung von Inkontinenz gehört zu den Einschränkungen bei Spb als neurologische Erkrankung ist ein gesellschaftliches Tabuthema beeinflusst die Lebensqualität der Betroffenen und Angehörigen stellt uns vor medizinische, psychosoziale und finanzielle Probleme
13 Schaffung von Kontinenz durch Hilfsmittel: -kann unabhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz ohne personelle Hilfe -oder abhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz durch personelle Hilfe In beiden Fällen ist die Wahl des richtigen Hilfsmittels erforderlich. Welches Hilfsmittel gewählt wird liegt in der Selbstbestimmung des Selbstbetroffenen!
14 Schaffung von Kontinenz durch Hilfsmittel: -kann unabhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz ohne personelle Hilfe -oder abhängig kompensiert werden ===> Schaffung von Kontinenz durch personelle Hilfe In beiden Fällen ist die Wahl des richtigen Hilfsmittels erforderlich. Welches Hilfsmittel gewählt wird, liegt in der Selbstbestimmung des Selbstbetroffenen!
15 Hilfsmittelarten funktionell anatomische: Katheterstöpsel, Analtampons Toilettenhilfen: Urinflasche Toilettenstuhl aufsaugende Systeme: anatomisch geformte Einlagen Vorlagen Windeln Pants, Slips Penistaschen ableitende Systeme: Dauerkathetersysteme Einmalkatheter (ISK) Kondomurinale Stomaartikel
16 Anforderungen an Hilfsmittel und deren Nutzung Toilette sollte wenn notwendig Haltegriffe haben. Das Waschbecken sollte in der Nähe sein. Auf das Vorhandensein von Mülleimern achten. Urinflasche: leicht nicht aus Glas verschließbar gut zu reinigen Halterung
17 Dauerkatheter: -erfolgt immer nach ärztlicher Anordnung -kann Suprapubisch oder Transurethal erfolgen -für steriles Arbeiten gibt es DK-Wechselsets -Infektgefahr -Einschränkungen im Alltag -oft Doppelversorgung notwendig -grundsätzlich sterile Beutelversorgung mit: längerer Verbleib -Antireflux -stabile, reißfest, geruchsdicht -transparent -mit einer Skala versehen sein -ein Ablassventil haben -Halterungen am Bein und fürs Bett
18 Einmalkatheter: mehrmals täglich zur restharnfreien Entleerung der Blasenkatheter nach: -Blasendruck -nach Zeitvorgabe -jeweils nur einmaliger Gebrauch -gibt fertige Systeme -über Ch und Art des Systems entscheidet der Urologe
19 Kondomurinale: -speziell für die Urinableitung des Mannes -zur Schaffung von Kontinenz zwischen dem ISK -bestehen aus Latex oder Silikon -zusätzlich Urinauffangbeutel mit unterschiedlicher Schlauchlänge, mit und ohne Ablauf -mit verschiedenen Füllmengen -Beutel können unsteril sein -die Halterung erfolgt mit Beinbeutelbändern -unbedingt die genaue Größe festlegen (mit speziellem Maßband) -gibt verschiedene Arten von Kondomen:
20 Kondomurinale: -selbstklebende -mit Haftstreifen -mit Hautkleber -unterschiedlich langen Klebe-und Pufferzonen Bei zusätzlichem ISK muss frisches Kondom verwendet werden. Ansonsten ist eine Tragezeit von 24 h angezeigt.
21 aufsaugendende Systeme: -Art des System richtet sich nach der Art und dem Schweregrad der Inkontinenz: Keine Überversorgung!!! anatomisch geformte Vorlagen Windeln Pants Penistaschen Wichtig: schnelle und hohe Saugfähigkeit Bindung der Flüssigkeit Auslaufschutz Keine Rücknässung===> Hautschutz
22 Notwendiges Zubehör Wäscheschutz Einmalwaschlappen Feuchtpflegetücher Einmalhandschuhe Entsorgungsbeutel Händedesinfektionsmittel Hautdesinfektionsmittel Hautpflegeprodukte==> Hautprobleme sind häufige Komplikation bei Inkontinenz
Dauerkatheter Versorgung im extramuralen Bereich
Dauerkatheter Versorgung im extramuralen Bereich Zusammenfassung des Vortrags im Rahmen des 6. Pflegeforums OÖ am 3. Okt. 2012 in Linz Arten der Harnableitungen: Dauerkatheter transurethral Dauerkatheter
MehrARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. von Dr. Heinfried Tintner. 1. Auflage 2011
ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 Schwerbehinderung Tintner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen
MehrKrankheitsbilder und Behinderungen Geistige Behinderung
1. Mögliche Ursachen einer geistigen Behinderung sind: Missbrauch von Suchtmitteln (Alkohol, Drogen, Tabletten) vor und während der Schwangerschaft, Einnahme von Medikamenten, schwere gesundheitliche Probleme
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
MehrLeistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit. Thomas Brüttinger
Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit Thomas Brüttinger Grundsätze der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung Die Leistungserbringung
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
FH Bielefeld Postfach 10 11 13 33511 Bielefeld Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
MehrGesundheit gestalten. Was ist Homecare? Die Unternehmen der Medizintechnologie : www.bvmed.de
Gesundheit gestalten Was ist Homecare? Die Unternehmen der Medizintechnologie : www.bvmed.de Schon jetzt sind etwa sechs Millionen Menschen auf Homecare-Leistungen angewiesen Tendenz steigend Beraten,
MehrMit Schubkraft in die Zukunft... Versorgung mit Hilfsmitteln Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinien vom 07.02.09 und GKV-WSG Dipl.-Med. Stefan Rudloff
Mit Schubkraft in die Zukunft... Ringvorlesung Rehabilitation Sommersemester 2009 29.04.2009 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Dipl.-Med. Stefan Rudloff Leitender Arzt des MDK Sachsen-Anhalt Mit
MehrGeriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?
Geriatrische Rehabilitation Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrie bedeutet Altersmedizin Alter ist Vielfalt Menschen unterscheiden sich im Alter nicht nur äußerlich. Individuelle
MehrErgotherapeutische Befunderhebung
Ergotherapeutische Befunderhebung.1 ICF als Grundlage der ergotherapeutischen Befunderhebung 24.2 Wie kann eine ergothera-peutische Befunderhebung bei demenzkranken Menschen aussehen? 25. Bogen zur ergotherapeutischen
MehrSKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern
Persönliches Budget in der Praxis So möchte ich in Zukunft leben,! Eine Anleitung für behinderte Menschen und Ihre ehrenamtlichen BetreuerInnen (BudgetassistentInnen) Was ist ein persönliches Budget? Das
MehrMenschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft
Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Epilepsie Herz- Kreislauferkrankung Seelische Erschöpfung Krebserkrankung 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen Suchterkrankungen Beeinträchtigung im
MehrHeil- und Hilfsmittelversorgung für Muskelkranke
DGM Patiententag für Menschen mit NME und ALS Landesverband Baden-Württemberg Heil- und Hilfsmittelversorgung für Muskelkranke 25. Oktober 2014, Mannheim - Janine Aleksov, Physiotherapeutin Weshalb eigentlich
MehrLVR-Fachtagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland am 05.09.2013 in Köln
LVR-Fachtagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland am 05.09.2013 in Köln Grußwort Karl Roggendorf, Vorsitzender der LVR-Gesamtschwerbehindertenvertretung - Es gilt das gesprochene Wort - Ich möchte
MehrGute Beispiele. für selbstbestimmtes Leben. von Menschen mit Behinderungen
Gute Beispiele für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen 1. WAG - Wiener Assistenz-Genossenschaft 2. Club 81 Verein für Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung 3. Caritas der Diözese
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. 2015 -
Mehr11. Fachtagung des Geriatrisch/Gerontopsychiatrischen Verbunds Mitte von Berlin. Gerontopsychiatrisches Zentrum Institut für Medizinische Soziologie
DYADEM Förderung der Autonomie durch ein kombiniertes Trainings- und Unterstützungsprogramm für Patient-Angehörigen-Dyaden bei leichter bis mittelschwerer Demenz 11. Fachtagung des Geriatrisch/Gerontopsychiatrischen
MehrHilfe nach 35a SGBVIII
Kreisjugendamt Hilfe nach 35a SGBVIII Hinweis zu Verfahren Sozialer Dienst Pädagogisch- Psychologischer Fachdienst Was bedeutet Hilfe nach 35a SGB VIII? Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
MehrNeurologische Rehabilitation. Prof. Dr. M. Jöbges Neurologie Brandenburg Klinik
Neurologische Rehabilitation Prof. Dr. M. Jöbges Neurologie Brandenburg Klinik Definition Rehabilitation: Etymologisch: rehabilitatio = Wiederherstellung Wiederherstellung von was??? Definition Rehabilitation
MehrVgl. Dau / Düwell / Joussen, Sozialgesetzbuch IX (2014), 2 Rn. 2.
Begriff der Behinderung und 1 Schwerbehinderung Der Begriff der Behinderung erfährt im alltäglichen und im juristischen Sprachgebrauch bisweilen eine stark voneinander abweichende Verwendung. Die Begrifflichkeit
MehrHarnblasenkatheterismus
Harnblasenkatheterismus Definition In Krankenanstalten sind Infektionen der Harnwege die häufigsten Infektionen, in erster Linie bedingt durch den Einsatz transurethraler Katheter. Auch bei nicht katheterisierten
MehrPflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben
MehrAufsaugende Inkontinenzversorgung: Daten, Fakten, Hintergründe BVMed Forum Homecare Hannover 26. März 2014
Aufsaugende Inkontinenzversorgung: Daten, Fakten, Hintergründe BVMed Forum Homecare Hannover 26. März 2014 BV Med Hilfsmittelforum Altenpflegemesse 2014 1 Was ist Inkontinenz? Inkontinenz nennt man die
MehrZum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 Abrechnungsposition für Fingertips 01.99.01.4 Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002
MehrInhalt. Behinderung und Schwerbehinderung. Antrag auf Schwerbehinderung
Inhalt Behinderung und Schwerbehinderung... 1 Antrag auf Schwerbehinderung... 1 Nachteilsausgleiche... 2 Eintragbare Merkzeichen... 2 Erhebliche Gehbehinderung G... 2 ag außergewöhnliche Gehbehinderung...
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de II Gesellschaft
MehrImpressum. eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren. August-Klotz-Straße 16 d D Düren
Hilfsmittel-Verordnung Impressum Herausgeber: eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren August-Klotz-Straße 16 d D-52349 Düren Phone: +49 (0) 2421-95
MehrErgänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung RdErl. d. MK v. 31.1.2013-32-81006/2 - VORIS 22410 01 70 00 001- Bezug: Verordnung zur Feststellung
MehrZurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen
Zurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.
MehrBehandlung rechtlicher Aspekte bei Morbus Bechterew
Rechtsanwältin Robert Hesse Straße 9 Sabine P ohl 30827 Garbsen Tel.: 05131 46 33 63 Internet: www.sozialrecht garbsen.de Behandlung rechtlicher Aspekte bei Morbus Bechterew Vortrag am 14. April 2007 in
MehrVor Aufnahme Vor Beginn der Therapie helfen sorgsame Vorgespräche,
Wir sind für Sie da! Es gibt Situationen im Leben, in denen Menschen nicht mehr weiter wissen: Schicksalsschläge, andauernder Stress, schwere seelische Belastungen. Dann sind wir für Sie da. Wir behandeln
MehrTOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 2. Sitzung am 17. September 2014 Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 14. Oktober 2014 - final TOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff 1. Sachverhalt
MehrIntegration im Regelkindergarten. Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz
Integration im Regelkindergarten Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz Was ist Integration? Der Begriff Integration kommt von lat. integer = unberührt, unversehrt, ganz und meint
MehrGesetzliche Zuzahlungen.
Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,
Mehrhaben am 23. Oktober 2006 folgende Festbeträge für Inkontinenzhilfen beschlossen.
AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Knappschaft, Bochum Verband der
MehrOnkologische Rehabilitation. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona.
Onkologische Rehabilitation. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona Die Reha Chrischona erweitert ihren Kompetenzbereich und bietet als neue Dienstleistung
MehrKontinenzförderung Alles unter Kontrolle Inkontinenzversorgung von ambulante PatientInnen
Kontinenzförderung Alles unter Kontrolle Inkontinenzversorgung von ambulante PatientInnen DGKS Christa Hosak Universitätsklinik für Urologie 04. April 2016 Inkontinenz, ein Thema, das alle betreffen kann!
MehrEntwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen ein Problem der Gesellschaft oder der Medizin? J. Leidel
Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen ein Problem der Gesellschaft oder der Medizin? J. Leidel 4. Präventionstagung der Bundesärztekammer: Psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen
MehrPersönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad
Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches
MehrParlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Info-Zettel in Leichter Sprache zum Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Berliner Landesvertretung des Freistaates Thüringen 1 Info 1, 2, 3, 4 und 8 Forderungen aus der
MehrSchmerzzentrum. Schmerzambulanz / Schmerztagesklinik Stationäre Behandlung. Zur Behandlung chronischer Schmerzen
Schmerzzentrum Schmerzambulanz / Schmerztagesklinik Stationäre Behandlung Zur Behandlung chronischer Schmerzen Versorgungsangebot Das Schmerzzentrum St. Georg Leipzig arbeitet eng mit Hausärzten, Fachärzten,
MehrMuster: Im Anschluss an eine Beratung erhalten unsere Patienten kostenlose Muster der Hilfsmittel, die für sie in Frage kommen.
Guten Tag, im Auftrag aller Krankenkassen beraten und versorgen wir seit 1990 Patienten und Angehörige. Bei der Lieferung von Hilfsmitteln übernehmen wir alle Formalitäten mit Ärzten und Krankenkassen.
MehrDer Nachteilsausgleich. Herbstkonferenz Schuljahr 2014/ 2015
Der Nachteilsausgleich Herbstkonferenz Schuljahr 2014/ 2015 November 2014 Erik besucht die 6. Klasse. Nach einem Skiunfall ist er linksseitig gelähmt. Er war ein halbes Jahr in der Reha und kann nur langsam
MehrVortrag sozialrechtliche Fragen
Vortrag sozialrechtliche Fragen Sozialdienst 2017 Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen: Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation Wirtschaftliche Sicherung Zuzahlung zur Rehabilitation
MehrWichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen
Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen Alban Westenberger Bahnhofstrasse 40 94032 Passau - www.anwaelte-passau.com Einordnung von Autismus-Spektrum-Störungen
MehrSchwerbehinderung was ist das?
6 Schwerbehinderung und wie sie festgestellt wird Schwerbehinderung was ist das? Beispiel Eddi Hauser hatte einen schweren Motorradunfall und ist seither querschnittgelähmt. Nach dem Klinikaufenthalt und
MehrBewährte Therapien, neue Optionen
Behandlung der Migräne Bewährte Therapien, neue Optionen Hamburg/Berlin (27. September 2012) In Deutschland leiden über 10 Millionen Menschen unter Migräne. Somit gehört die Migräne zu den häufigsten Gesundheitsproblemen,
MehrAnhang 1 zur Anlage PG 15 - ableitend des Rahmenvertrages. Vergütungsliste für ableitende Inkontinenzhilfen (Versorgungsbereich 15 A)
Anhang 1 zur Anlage PG 15 - ableitend des Rahmenvertrages Vergütungsliste für ableitende Inkontinenzhilfen (Versorgungsbereich 15 A) Abkürzungsverzeichnis Abkürzung ABR-NR LEGS KZH KVA VA Bezeichnung Abrechnungspositionsnummer
MehrPflegeberatung in der Kreisklinik Roth Renate Monatsberger Pflegeberater nach 7a SGB XI Pflegeexperte Kontinenzförderung
Pflegeberatung in der Kreisklinik Roth Renate Monatsberger Pflegeberater nach 7a SGB XI Pflegeexperte Kontinenzförderung 04.Juli 2014 KOMMUNAL UND ERFOLGREICH Neubau der Klinik Eröffnung Gesundheitszentrum
MehrUnterstützte Kommunikation (UK) als Heilmittel oder Eingliederungshilfe Aspekte der Abgrenzung
Unterstützte Kommunikation (UK) als Heilmittel oder Eingliederungshilfe Aspekte der Abgrenzung Kurze Vorbemerkung zu meiner Person, zur Einrichtung und zum Vortrag Vortag zum 7. Symposium zur Unterstützten
MehrRechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege
Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe
MehrSCHLAGANFALL RATGEBER
SCHLAGANFALL RATGEBER 0 Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Mehr1. Persönliche Angaben.
1. Persönliche Angaben. Kontaktperson : Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße/ Hausnummer: PLZ und Ort: Postfach: Telefonnummer (Haus): Telefonnummer(Mobil): Telefonnummer (Arbeit): Email: Art Verwandtschaft
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen
Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) 84 Abs. 2 Prävention (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als
MehrTechnische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien
24.02.2012 Charité Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien Agenda 1. Gesetzliche Grundlagen zur Himi-Versorgung Wie verordne ich das Himi richtig? Was gehört alles auf das Rezept? Zustandserhebung,
MehrEine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache
Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese
MehrInkontinenz. Marian van der Weide. Pflegediagnosen und Pflegeinterventionen. Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto Seattle
Marian van der Weide Inkontinenz Pflegediagnosen und Pflegeinterventionen Aus dem Niederländischen von Martin Rometsch Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto Seattle Inhaltsverzeichnis Geleitwort 11
Mehr1.2.1 AAMR 1.2.2 ICF. geistiger Behinderung geführt haben. Dabei werden die individuellen Kompetenzen einer Person als Ausgangspunkt gesetzt.
20 Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung geistiger Behinderung geführt haben. Dabei werden die individuellen Kompetenzen einer Person als Ausgangspunkt gesetzt. 1.2.1 AAMR UN-BRK, Artikel
MehrProduktbezeichnung/Produktartbezeichnung. Positionsnummer/ Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses Absaugkatheter
Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 01.99.01.4 Abrechnungsposition für Fingertips Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002
MehrZuhause sein. Dr. Alfred Neff Seniorendomizil. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bretten. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...
Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen im Dr. Alfred Neff Seniorendomizil Bretten Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Provisionsfreie Vermietung: Kaiserstraße 63 76646 Bruchsal Telefon
MehrHandlungsfelder der onkologischen Pflege
Handlungsfelder der onkologischen Pflege Erläuterung anhand des Modells von Corbin und Strauß Sibylle Reimers Onkologische Fachpflegekraft UKE Hamburg Gliederung Das Corbin-Strauß-Modell Die Handlungsfelder
MehrFragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO
BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen
MehrFRAGEBOGEN Beschäftigter -
FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:
MehrDefinition von Behinderung
Definition von Die Teilnehmenden erarbeiten selbst Definitionen von und lernen Definitionen von Gruppen und Institutionen kennen. Ziele Die Teilnehmer_innen denken darüber nach, was sie selbst unter verstehen.
MehrMenschen mit Behinderungen 2005
Menschen mit Behinderungen 2005 Von Günter Ickler Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. In Rheinland-Pfalz leben
MehrGesetzliche Grundlagen der Versorgung und geriatrische Patienten
Gesetzliche Grundlagen der Versorgung und geriatrische Patienten Die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur
MehrAnlage 19 (Seite 1 -Vorderseite)
Anlage zur Verordnung vom 28. Juli 2003 zur Ausführung von Artikel 22 Nr. 11 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung Anlage 19 (Seite
Mehr1. Sonderpädagogik und Behinderung
1. Sonderpädagogik und Behinderung 1. Was ist Sonderpädagogik? Was fällt Ihnen zum Thema Sonderpädagogik ein? Sammeln Sie Begriffe an die Tafel. 2. Hören Sie den Kommentar zum Thema Sonderpädagoge. Berufsbeschreibung.
Mehrunter 20 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 Allgemeinmedizin Neurologie/Psychiatrie Psychologie Betreuung von Menschen mit Behinderung Praktikum Studium
Angaben zu Ihrer Person (1) Ihr Alter unter 20 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 und älter (2) Ihre berufliche Tätigkeit Allgemeinmedizin Neurologie/Psychiatrie Psychologie Betreuung von Menschen
MehrBundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Engagement tut gut.
Bundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Engagement tut gut. In den Landkreisen Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden. Wer wir sind und wofür wir uns einsetzen Nah am Menschen
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrEinführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
Einführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Schwerpunkt: Psychische Störungen Michael Bräuning uning-edelmann Klaus Keller 2008 ICF 2008 Keller, Bräuning-Edelmann
MehrMittel- und Gegenständeliste (MiGeL) vom
15. INKONTINENZHILFEN 15.01 Aufsaugende Inkontinenzprodukte jeder Art, inkl. Krankenunterlagen einweg und mehrweg und Netzhosen (ableitende Hilfsmittel siehe separate MiGeL-Positions-Nummern. Ausnahme:
MehrInkontinenz Urologische Rehabilitation des onkologischen Patienten
Inkontinenz Urologische Rehabilitation des onkologischen Patienten D. Hegeholz Medical Advisor Continence Care Coloplast GmbH VII. Onkologische Fachtagung 2004 2 Tumorbedingte Harninkontinenz beeinträchtigt
MehrWas ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel ( 40 SGB XI) Viele Erkrankungen und alterstypische Abbauprozesse sind mit mehr oder weniger schweren Beeinträchtigungen und mit einem Hilfebedarf verbunden. Ein Pflegehilfsmittel leistet
MehrTrägerdialog am Vorstellung des Inklusionskonzeptes des Jobcenters EN
Trägerdialog am 14.11.2016 Vorstellung des Inklusionskonzeptes des Jobcenters EN 1 Schwerbehinderte Arbeitslose Schwerbehinderte Arbeitslose sind überdurchschnittlich gut qualifiziert. Menschen mit Behinderung
MehrWorkshops zu: Artikel 19 (Wohnen) Artikel 25 (Gesundheit) Artikel 26 und 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Jetzt erst recht: Nichts über uns ohne uns! Das SGB IX im Lichte der UN- Behindertenrechtskonvention UN-Behindertenrechtskonvention Was ist das? Workshops zu: Artikel 19 (Wohnen) Artikel 25 (Gesundheit)
MehrFachtag Inklusiver Arbeitsmarkt Münster - Ein Auftakt... Christian Ahlers 30. November 2015
Fachtag Inklusiver Arbeitsmarkt Münster - Ein Auftakt... Christian Ahlers 30. November 2015 1 Gesundheit als Kontinuum Wie fühlen Sie sich heute? Gesundheit 10 0 Krankheit 2 Reiseplan Wer sind wir? Wo
MehrHarninkontinenz. Kundeninformation. Liebe Patienten, liebe Angehörige, Warum ist mein Angehöriger inkontinent?
Kundeninformation Harninkontinenz Liebe Patienten, liebe Angehörige, Sie sind Angehöriger eines an Harninkontinenz leidenden Menschen oder haben selbst Probleme mit Inkontinenz? Harninkontinenz bedeutet,
MehrInformationen bei Post Stroke Depressionen
Informationen bei Post Stroke Depressionen Unterschätzte Schlaganfall-Folgen: Depressionen Eine unbehandelte Depression nach einem Schlaganfall hat erhebliche Folgen für den Genesungsprozess Anzeichen
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrSchwerbehinderung. Keine Frage offen. von Dr. Heinfried Tintner. 1. Auflage
Schwerbehinderung Keine Frage offen von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage Schwerbehinderung Tintner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2009 Verlag
MehrDie psychosoziale Betreuung onkologischer Patienten unter Zeitdruck
Die psychosoziale Betreuung onkologischer Patienten unter Zeitdruck Katharina Zickmann Gesundheits-und Krankenpflegerin Lucia Bonnet-Tullius Dipl.-Sozialarbeiterin Mitarbeiterin der Sozial- und Pflegeberatung
MehrBerlin, den
Berlin, den 15.06.2005 Stellungnahme des es zum Referentenentwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (12. RSA-ÄndV) 1. Vorbemerkungen Der (BDPK) unterstreicht
MehrDR. ARZT MUSTER MEIN TEAM MEIN TEAM. Ich freue mich, dass Sie meine Ordination gewählt haben. Herzlich willkommen in meiner Ordination!
1 DR. ARZT MUSTER Facharzt für Neurologie und Psychiatrie 2 Herzlich willkommen in meiner Ordination! Ich freue mich, dass Sie meine Ordination gewählt haben. 3 4 Dr. Arzt Muster MEIN TEAM MEIN TEAM Medizinstudium
MehrInkontinenzversorgung HSP Schweiz zu Gast bei Publicare AG Samstag, Martin Künzler Publicare AG
Inkontinenzversorgung HSP Schweiz zu Gast bei Publicare AG Samstag, 24.10.2009 Martin Künzler Publicare AG 27. Oktober 2009 Uebersicht Inkontinenz: Vorstellen Publicare AG Schweiz Moderne Hilfsmittel bei
MehrEinfach mehr Lebensqualität. Wund-, Stoma- und Inkontinenzversorgung
Einfach mehr Lebensqualität. Wund-, Stoma- und Inkontinenzversorgung Frau K. schreibt: Herzlichen Dank an das ganze Team. Danke für die Freundlichkeit und die nette Betreuung im ganzen Jahr. Bei Ihnen
MehrSchwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung
MehrHeidelberg, den 06.11.2014
D V f R Maaßstr. 26 69123 Heidelberg An das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Referat 221 per E-Mail 221@bmg.bund.de Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) Maaßstr. 26 69123 Heidelberg
MehrLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen )
Krankenversicherung Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) 1. ) Vorsorgeuntersuchungen: normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und
MehrAngaben zur Person: Hilfeplanung Stellung (Nichtzutreffendes bitte streichen):
Vertrauliche ( 203 StGB und 76 SGB X) ÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZUR PLANUNG EINER EINGLIEDERUNGSHILFE nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme) Angaben zur
Mehreßlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle
37b Ambulante Palliativversorgung (1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige
MehrBerufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010
Einschreiter: BMJ-B4.907/0013-I 1/2009 Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien vertreten durch: Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Bauer Gonzagagasse 11/DG
MehrLisa WARTH Department of Ageing and Life Course
Für eine altersfreundliche Welt 1 Anteil der Bevölkerung über 60 Jahre, 2012 Source: United Nations (2012) Population Ageing and Development 2012 2 Anteil der Bevölkerung über 60 Jahre, 2050 Source: United
MehrBudgetfähige Leistungen für berufliche Teilhabe (außer WfbM-Leistungen)
Budgetfähige en für berufliche Teilhabe (außer WfbM-en) Budgetfähige en der Bundesagentur für Arbeit Alle Teilhabeleistungen nach 33 sind budgetfähig, insoweit die Arbeitsagentur als Rehabilitationsträger
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrAbgrenzung zwischen Hilfsmittelversorgungen, die der Krankenhausbehandlung oder der ambulanten Versorgung dienen.
Abgrenzung zwischen Hilfsmittelversorgungen, die der Krankenhausbehandlung oder der ambulanten Versorgung dienen. Gutachterliche Stellungnahme der HARTMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft Oktober
Mehr