Muster-Hygieneplan für Schulen in Trägerschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises

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1 Muster-Hygieneplan für Schulen in Trägerschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises 1

2 1. Einleitung 2. Kompetenzen und Zuständigkeiten 3. Händehygiene 4. Hygiene in Unterrichtsräumen 4.1 Lufthygiene 4.2 Abfallentsorgung 5. Gebäudereinigung 5.1 Gebäudereinigung 5.2 Unfallgefahren 5.3 Schutzmaßnahmen für das kreiseigene Personal 6. Hygiene im Sanitärbereich 6.1 Sanitärausstattungen 6.2 Wartung und Pflege 6.3 Reinigung 6.4 Be- und Entlüftungen 7. Hygiene in Turnhallen 8. Hygiene in Spiel- und Kuschelecken 9. Trinkwasserhygiene 9.1 Vermeidung von Stagnationsproblemen 9.2 Legionellenprophylaxe 9.3 Vermeidung von Verkeimung 10. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 11. Küche 10.1 Versorgung von Bagatellwunden 10.2 Behandlung kontaminierter Flächen 10.3 Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars 10.4 Notrufnummern 11.1 Allgemeine Anforderungen 11.2 Flächenreinigung und -desinfektion 11.3 Händehygiene und -desinfektion 11.4 Lebensmittelhygiene 11.5 Tierische Schädlinge 2

3 12. Schulschwimmbad 12.1 Verhaltensregeln für die Badegäste 12.2 Barfuß- und Nassflächen 12.3 Wasseraufbereitung und -kontrollen 12.4 Arbeitsschutz / Umgang mit Chemikalien 13. Raumlufttechnische Anlagen 14. Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz 13.1 Desinfektion 13.2 Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung 15. Tierhaltung 16. Sonderfragen 17. Literatur Anlage 1: Reinigungsplan Anlage 2: Desinfektionsplan 3

4 1. Einleitung Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Folgende Schwerpunkte, basierend auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, sind dabei von besonderer Bedeutung: Die Gesunderhaltung der Schüler und der Schulbediensteten, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist eine Voraussetzung für das Zusammenleben in der Schule. Alle Beteiligten tragen hierzu bei. Die allgemeine Hygiene fängt mit der persönlichen Hygiene an. Aus diesem Grunde sollte den Schülern Hygiene als Werkzeug fürs Leben nahegebracht werden. Hierbei ist die Händehygiene von besonderer Bedeutung. Nach 36 Abs. 1 müssen Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Dieser vorliegende Muster-Hygieneplan regelt die Einzelheiten der Hygiene in Schulen und soll hierbei Unterstützung geben. Die aufgeführten Hygienemaßnahmen sind Beispielinhalte, die auf die Situation in der jeweiligen Schule angepasst und durch einrichtungsspezifische Details und Festlegungen ergänzt werden müssen. 2. Kompetenzen und Zuständigkeiten Der Leiter der Schule ist innerhalb der betreffenden Schule verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneanforderungen. In Wahrnehmung seiner Verantwortung kann der Schulleiter Aufgaben des Hygienemanagements an weitere Personen wie Hausmeister, Lehrkräfte und eingeschränkt auch an Schüler delegieren. Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter anderem: Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen Durchführung von Hygienebelehrungen Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Gesundheitsamt und den Eltern Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen sollte u.a. durch Begehungen der Einrichtung erfolgen. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. 4

5 3. Händehygiene Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen und Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung sind ausreichend Handwaschplätze, ausgestattet mit fließendem Wasser sowie Spendern für hautschonende Flüssigseife und für Einmalhandtücher sowie Abfallbehälter für Handtücher. Die Verwendung von Stückseife und Gemeinschaftshandtüchern ist abzulehnen. Händewaschen ist durchzuführen vom Personal und von den Schülern: nach jeder Verschmutzung, nach Reinigungsarbeiten nach Toilettenbenutzung vor dem Umgang mit Lebensmitteln vor der Einnahme von Speisen nach Tierkontakt nach dem Sportunterricht, Versuchen im Fachunterricht (Chemie u.a.) Händedesinfektion ist erforderlich für Personal und Schüler: nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin, und anderen Körperausscheidungen, auch wenn Handschuhe getragen werden, nach Ablegen der Handschuhe nach Kontakt mit sonstigem potentiell infektiösem Material nach intensivem (körperlichen) Kontakt mit Erkrankten. Zur Durchführung der Händedesinfektion ist wie folgt zur verfahren: Grobe Verschmutzungen (z. B. Ausscheidungen) sind vor der Desinfektion mit Zellstoff bzw. einem desinfektionsmittelgetränktem Einmaltuch zu entfernen. mind. 3 ml des Händedesinfektionsmittels sind in die trockenen Hände einzureiben dabei müssen Fingerkuppen und zwischenräume, Daumen und Nagelfalze berücksichtigt werden. Während der vom Hersteller des Präparates vorgeschriebenen Einwirkzeit (meist ½ Minute) müssen die Hände vom Desinfektionsmittel feucht gehalten werden. Ein geeignetes Händedesinfektionsmittel sollte jederzeit nutzbar bereitstehen (z. B. im Erste-Hilfe-Schrank). Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen, Blut usw. sind Einmalhandschuhe zu tragen. 4. Hygiene in Unterrichtsräumen 4.1 Lufthygiene Mehrmals täglich, z. B. alle Stunde vor dem Unterricht und in den Pausen, ist in den Aufenthaltsräumen eine ausreichende Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Zugluft entsteht. 5

6 4.2 Abfallentsorgung Papierkörbe und sonstige Abfallbehälter in den Klassen-, Gruppen- und Funktionsräumen sind von beauftragten Personen nach Beendigung des Schulbetriebes ortsüblich zu sortieren und in den Abfallsammelbehältern außerhalb des Gebäudes täglich zu entleeren. Die Behältnisse sind bei Bedarf feucht zu reinigen. 5. Gebäudereinigung 5.1 Gebäudereinigung Für die unterschiedlichen Bereiche der Schule ist ein Reinigungsplan (Anlage 1) zu erstellen. Die im Reinigungsplan enthaltenen Reinigungsprogramme/-intervalle für die beauftragten Reinigungskräfte sind durch den Schulhausmeister zu kontrollieren. Durch Auslegen von Schmutzfangmatten in der Eingangszone kann der Schmutzeintrag in das Schulgebäude erheblich vermindert werden. 5.2 Unfallgefahren Bei Nassreinigungen ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. 5.3 Schutzmaßnahmen für das kreiseigene Personal Arbeitsschutzmittel sind nach den Unfallverhütungsvorschriften im Bedarfsfall einzusetzen. Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorzusehen. 6. Hygiene im Sanitärbereich 6.1 Sanitärausstattungen Die Sanitärbereiche sind mit Einmalhandtüchern oder Handtuchrollenspendern sowie mit Spendevorrichtung für hautschonende Flüssigseife auszustatten. Gemeinschafts- Stückseife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig. Eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern für Papierabfälle ist bereitzustellen. In den Damen- und Schülerinnentoiletten sollte ein Spender für Tüten für Monatsbinden und verschließbare Abfallbehälter vorhanden sein. Es ist darauf zu achten, dass es sich um stabile Vorrichtungen mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche handelt. 6

7 6.2 Wartung und Pflege Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten. Soweit Urinalanlagen ohne Wasserspülung (z.b. "System ERNST") vorhanden sind, ist besondere Sorgfalt auf die tägliche Nassreinigung, die Einhaltung des vorgeschriebenen Turnus der wöchentlichen Spezialreinigung und Nachfüllung der Sperrflüssigkeit zu verwenden. 6.3 Reinigung Alle Toiletten und Duschen sind arbeitstäglich gründlich zu reinigen und Toilettenpapier sowie Flüssigseife und Einmalhandtücher aufzufüllen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem ist vor und nach der Reinigung eine gezielte Desinfektion mit Produkten aus der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) erforderlich (siehe Anlage 2). Die Abfallbehälter sind arbeitstäglich zu leeren. 6.4 Be- und Entlüftungen Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen müssen regelmäßig erfolgen. 7. Hygiene in Turnhallen Die Turnhalle einschließlich der täglich genutzten Nebenräume ist arbeitstäglich gründlich zu reinigen. Für die sanitären Einrichtungen der Turnhalle gilt Punkt 6 entsprechend. Es ist sicherzustellen, dass auch nach Nutzung der Turnhalle durch Vereine oder sonstige Gruppen vor Schulbeginn die Räumlichkeiten ordnungsgemäß gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Die Verfügung eines Turnschuhtragegebotes erscheint insbesondere im Sinne einer wirksamen Fußpilzprophylaxe sinnvoll. 8. Hygiene in Spiel- und Kuschelecken Da in Spiel- und Kuschelecken der Kontakt zu den Materialien und Spielgeräten besonders eng ist, sind hier die Hygiene-Maßnahmen streng zu beachten. Folgende Maßnahmen sind z.b. durchzuführen: Spiel- und Kuschelecken sind täglich zu reinigen. Teppiche und Polster sind täglich abzusaugen. Spielgeräte sind wöchentlich gründlich zu reinigen. Sofa, Matratzen und ähnliche Sitz- und Liegflächen sind mit geeigneten waschbaren Bezügen zu versehen und regelmäßig (mind. monatlich und bei sichtbaren Verschmutzungen) bei 60 C zu waschen. 7

8 9. Trinkwasserhygiene 9.1 Vermeidung von Stagnationsproblemen Am Wochenanfang und nach Ferien ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll, an allen Hähnen bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz (Wasser wird nicht mehr kälter) ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen. Für alle anderen Wasserhähne ist das Durchspülen der Leitungen nach längeren Ferien notwendig. 9.2 Legionellenprophylaxe Grundsätzlich sind die entsprechenden fachlichen Vorgaben zu beachten. Darüber hinaus ist es sinnvoll die Duschen, die nicht täglich genutzt werden, täglich durch ca. 5- minütiges Ablaufen lassen mit Warmwasser (maximale Erwärmungsstufe einstellen) zu spülen. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen. Perlatoren an Wasserhähnen sind regelmäßig auszubauen und zu säubern. 9.3 Vermeidung von Verkeimung Am Frischwasserzugang befindet sich in der Regel ein Filter, der mindestens halbjährlich gesäubert oder gegebenenfalls gewechselt werden muss. Dort besteht ansonsten die Gefahr der Verkeimung. 10. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 10.1 Versorgung von Bagatellwunden Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren Behandlung kontaminierter Flächen Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränktem Tuch zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. 8

9 10.3 Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift "GUV-I 503 Anleitung zur Ersten Hilfe" und GUV-I 512 Erste-Hilfe-Material : Großer Verbandkasten nach DIN " Verbandkasten E" Kleiner Verbandkasten nach DIN " Verbandkasten C" Zusätzlich ist der Verbandskasten mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion in einem fest verschließbaren Behältnis auszustatten. Verbrauchte Materialien (z.b. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen. Regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen. Insbesondere sind die Ablaufdaten des Händedesinfektionsmittels und des Erste-Hilfe- Materials zu überprüfen und dieses erforderlichenfalls zu ersetzen. Verbandkästen sind vorzuhalten: an zentraler Stelle wie Sekretariat im Sanitätsraum (wenn vorhanden) in Lehrküchen in Fachräumen mit größerem Verletzungsrisiko wie Chemie-/Physik-/Werkraum in Turn- und Schwimmhallen 10.4 Notrufnummern Die Notrufnummern sind für jeden gut sichtbar neben dem Telefon anzubringen. Polizei Tel.: 110 Feuerwehr Tel.: 112 Notarzt Tel.: Giftinformationszentren u.a. Beratungsstelle bei Vergiftungen: Beratungsstelle bei Vergiftungen Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen Universitätsklinikum Mainz Langenbeckstraße 1, Mainz Tel.: ( ) (Notruf) 9

10 11. Küche 11.1 Allgemeine Anforderungen Im Folgenden werden sowohl Lehrküchen als auch Küchen für die Schulverpflegung gleichwertig behandelt. Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des 42 Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) erkrankt oder dessen verdächtig sind, an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Es muss gesichert und dokumentiert sein, dass Personen, die im Zusammenhang mit der Verpflegung von Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, über eine gültige Belehrungsbescheinigung nach 43 IfSG verfügen. Das Küchenpersonal ist gemäß 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote durch den Arbeitgeber zu belehren. Die Durchführung der Belehrung wird vom Gesundheitsamt vorgenommen und ist fortlaufend zu dokumentieren. Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen darüber hinaus einmal jährlich an einer Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene teilnehmen. Die Teilnahme an der Schulung ist fortlaufend zu dokumentieren Flächenreinigung und -desinfektion Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen. Eine Flächendesinfektion ist erforderlich: nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren wir z.b. rohes Fleisch, Geflügel nach Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmitteln verarbeitet werden. 10

11 11.3. Händehygiene und desinfektion Eine Händereinigung und desinfektion für die in der Küche Beschäftigten ist in folgenden Fällen erforderlich: bei Arbeitsbeginn nach Pausen nach jedem Toilettenbesuch nach Schmutzarbeiten nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.b. rohes Fleisch, Geflügel nach Husten oder Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches Zur Händedesinfektion dürfen nur Mittel und Verfahren angewandt werden, die in der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (VAH-Liste) bekannt gegeben worden sind. Vor der Neubefüllung der Spender für Flüssigseife sollten diese regelmäßig gereinigt werden. Aus arzneimittelrechtlichen Gründen dürfen Desinfektionsmittel nicht umgefüllt werden und nur in Originalgebinden eingesetzt werden Lebensmittelhygiene Um einen Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgemäß zu verpacken (z.b. Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen: Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren tägliche Temperaturkontrollen in Kühleinrichtungen. Die Temperatur darf in den Kühlschränken nicht über 7 C liegen, in Gefrierfächern muss die Temperatur mindestens- 18 C betragen wöchentliche Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten 11.5 Tierische Schädlinge Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen. Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Abfalllager müssen so beschaffen sein und geführt werden, dass sie sauber und frei von tierischen Schädlingen gehalten werden können. Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten. 11

12 12. Schulschwimmbad 12.1 Verhaltensregeln für die Badegäste An Schulschwimmbädern werden besondere hygienische Anforderungen gestellt. Die Badegäste sollten folgende Punkte beachten: Den Besuchern des Schwimmbades ist das Tragen von Badeschuhen zu empfehlen. Vor Benutzung des Schwimmbades müssen sich die Badegäste einer gründlichen Körperreinigung unterziehen. Nach dem Schwimmunterricht erneutes gründliches Duschen und Abtrocknen, insbesondere in den Zehzwischenräumen, um Pilzinfektionen zu vermeiden. Die Barfußgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Personen mit Warzen und sonstigen infizierten Hautveränderungen dürfen die Schwimmbadräume nicht betreten Barfuß- und Nassflächen Die Barfußflächen sind täglich nach Betriebsende zu reinigen und zu desinfizieren, so dass sie über Nacht im behandelten Zustand abtrocknen können Wasseraufbereitung und -kontrollen Um eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, auszuschließen, unterliegt das Schwimm- bzw. Badebeckenwasser besonderen hygienischen Anforderungen ( 37 (2) IfSG). Die Aufbereitungsanlage muss entsprechend den Herstellerangaben gewartet werden. Die Wartungsarbeiten sind schriftlich festzuhalten. Zur Überwachung der Schwimm- oder Badebeckenwasseraufbereitungsanlage und als Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung ist ein Betriebstagebuch zu führen. Hier sind die täglichen betriebseigenen Kontrollen nach DIN Nr ff einzutragen. Das Betriebstagebuch ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Die regelmäßig durchzuführenden bakteriologischen und chemischen Schwimmbadwasseruntersuchungen werden vom Gesundheitsamt durchgeführt Arbeitsschutz / Umgang mit Chemikalien Die Schulhausmeister sind mit dem Umgang mit Chemikalien zu schulen. Den Betreuern (z.b. Schulhausmeister) des Schwimmbades ist die erforderliche Schutzausrüstung für den Umgang mit Chemikalien zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst: Gesichtschutz Gummi- oder Kunststoffstiefel Schutzhandschuhe Schutzschürze Atemschutzgeräte (nur bei Chlorgas- und Ozonanlagen) Die Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung von Wasser" ist zu beachten. 12

13 13. Raumlufttechnische Anlagen RLT-Anlagen sind gemäß (VDI 6022) zu betreiben. Dies beinhaltet eine regelmäßige und sachgerechte Wartung der Anlage und der nachvollziehbaren und nachprüfbaren Dokumentation der Wartungsarbeiten. 14. Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz 14.1 Desinfektion Eine Hände-/Flächendesinfektion kann bei Auftreten von Infektionskrankheiten erforderlich sein. Über Art und Einsatz entscheidet das Gesundheitsamt Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung Nach 34 IfSG bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal, Betreute und verantwortliche Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Schutz vor der Übertragung infektiöser Erkrankungen dienen. Grundsätzlich ist nach 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz ( 6) genannten Krankheiten zu melden. Ist das jedoch primär nicht erfolgt bzw. treten die im 34 Abs. 1 bis 3 IfSG zusätzlich genannten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so muss der Leiter der Einrichtung das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) dem zuständigen Gesundheitsamt melden (siehe auch Anlage 1, Meldeformular). Dies gilt auch beim Auftreten von 2 oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Meldeweg Beschäftigte Schule Betreute bzw. Sorgeberechtigte Schulleitung Gesundheitsamt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt. 13

14 15. Tierhaltung Bei der Planung und Umsetzung der Tierhaltung ist ein enger Kontakt mit dem zuständigen Gesundheits- und Veterinäramt dringend zu empfehlen. Neben positiven psychologischen Aspekten ist das Risiko von Allergien, von Infektionen, Parasitenbefall sowie Biss- und Kratzverletzungen zu berücksichtigen. 16. Sonderfragen Bei raumlufthygienisch bedeutsamen Fragen wie Schimmelbefall von Wänden, Böden und Decken oder Emission von Raumluftschadstoffen (z.b. Lösungsmittel von Farben und Klebern) ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine längerfristig wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. So ist beispielsweise bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall durch den Schulträger eine fachtechnische Prüfung der Ursache der Nässebildung kurzfristig einzuleiten, damit neben der Entfernung des Schimmels auch der ggf. ursächliche bauliche Mangel beseitigt wird. Bei größeren Problemen sollte eine Besichtigung durch das Gesundheitsamt eingeleitet werden. Bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall an Duschwänden und Fugen im Sanitärbereich ist der Befall fachgerecht zu beseitigen. Vor beabsichtigten Raumluftmessungen hinsichtlich Lösungsmittel, Mineralfasern o.ä. sollte in jedem Fall das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. 14

15 17. Literatur Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom , BGBl. I Nr. 33 Seite , zuletzt geändert durch Art. 2 3 vom , BGBl. I, S Leitfaden: Gesundheit in Kindertageseinrichtungen Broschüre: "Neuregelungen Infektionsschutzgesetz" Dezember 2000, Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Lebensmittelhygieneverordnung...(LMHV) vom , Neufassung vom f Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom , BGBl. I Nr.24, 2001, S GUV VS1 Unfallverhütungsvorschrift Schulen von 5/2001 Unfallverhütungsvorschrift GUV-R 209 Umgang mit Reinigungs-, Pflegemitteln" Stand August 2001 Unfallverhütungsvorschrift GUV-I 503 Anleitung zur Ersten Hilfe Stand August 2003 Unfallverhütungsvorschrift GUV-I 512 Erste-Hilfe-Material Stand Mai 1998 Aktuelle Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und verfahren ( Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) = ehemals Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) DIN Reinigungsdienstleistungen - Schulgebäude, Anforderung an die Reinigung DIN Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden ( Empfehlungen Wiederzulassung Schule ( >Infektionsschutz> RKI-Ratgeber/Merkblätter) 15

16 Anlage 1 Muster-Reinigungsplan für Schulen Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Händereinigung - vor Arbeitsbeginn - vor dem Essen - nach Toilettenbenutzung - bei Bedarf - Hände gründlich waschen - mit Einmalhandtüchern bzw. separatem Handtuch abtrocknen Waschlotion Flur, Fußboden Klassenräume, sonst. Unterrichtsräume, Fußboden Sanitärbereiche Tische, Stühle, Kontaktflächen, Türklinken, Tafel - täglich - bei Bedarf - jeden 2. Tag mind. 1x/Woche - bei Bedarf - täglich - bei Bedarf - jeden 2.Tag mind. 1 x/woche - bei Bedarf Feuchtwischverfahren und/oder staubsaugen Feuchtwischverfahren und/ oder staubsaugen übliche Reinigungsmittel, Staubsauger mit HEPA- Filter übliche Reinigungsmittel, Staubsauger mit HEPA- Filter Personal und Schüler Reinigungspersonal Reinigungspersonal Reinigen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Feuchtwischverfahren feucht abwischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Küche - täglich Feuchtwischverfahren Reinigungsmittel Reinigungspersonal Gymnastikraum, - täglich Feuchtwischverfahren Reinigungsmittel Reinigungspersonal Sporthalle Handlauf, Schränke, Regale, Heizung - 1x/Monat - bei Bedarf feucht abwischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Fenster - mind. 1x/Jahr feucht reinigen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Reinigungsgeräte, Reinigungstücher, Wischbezüge Papierkörbe/ Abfalleimer - 1x/Monat - arbeitstäglich - täglich - bei Bedarf Reinigungstücher, Wischbezüge nach Gebrauch waschen und trocknen Entleerung in zentralen Abfallbehälter, reinigen Möglichst Waschmaschine bei mind. 60 C mit Vollwaschmittel und anschließender Trocknung Reinigungspersonal Reinigungspersonal ggf. Schüler (Erziehungseffekt) Es ist das aktuell verwendete Reinigungsmittel der jeweiligen Schule einzutragen und bei Änderungen ist der Plan anzupassen! 16

17 Anlage 2 Muster-Desinfektionsplan für Schulen Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Hygienische Händedesinfektion Flächen aller Art - vor Speisezubereitung und Speiseverteilung - nach Arbeiten mit Geflügel, rohem Fleisch und Gemüse - nach Kontamination mit Blut, Stuhl, Urin u.ä. - bei Bedarf bei Verunreinigung mit Blut, Stuhl, Erbrochenem, Urin Nach Gebrauchsanweisung des Händedesinfektionsmittels i.d.r. mind. 3 ml für 30 Sek. einreiben Einmalhandschuhe tragen, Grobreinigung mit desinfektionsmittelgetränktem Einmalwischtuch, Wischdesinfektion, gesonderte Entsorgung von Einmalhandschuhen und Reinigungstüchern in Plastiksack Händedesinfektionsmittel Desinfektionsmittel nach Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) Lehr-, Küchen- und Reinigungspersonal und Schüler geschultes Reinigungspersonal oder Hausmeister Es ist das aktuell verwendete Desinfektionsmittel der jeweiligen Schule einzutragen und bei Änderungen ist der Plan anzupassen! 17

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