- 1 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 RAHMEN-HYGIENEPLAN GEMÄß 36 INFEKTIONSSCHUTZGESETZ. Stand: Januar 2016

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1 - 1 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 RAHMEN-HYGIENEPLAN GEMÄß 36 INFEKTIONSSCHUTZGESETZ Stand: Januar

2 - 2 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Einleitung Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene in der Fridtjof-Nansen-Schule. Er ist gleichzeitig Dienstanweisung und Bestandteil der Schulordnung. Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Folgende Schwerpunkte, basierend auf der rechtlichen Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes, sind dabei von besonderer Bedeutung: Die Gesunderhaltung der Schüler und der Schulbediensteten, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist eine Voraussetzung für das Zusammenleben in der Schule. Alle Beteiligten tragen hierzu bei. Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität durch die Schulleitung zu überprüfen und ggf. zu ändern. Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Eigenkontrolle erfolgt u. a. durch Begehungen der Einrichtung routinemäßig mindestens jährlich sowie bei aktuellem Bedarf. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. Die Beschäftigten werden bei der Tätigkeitsaufnahme und dann mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen auf der Grundlage des Hygieneplans belehrt. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren. Auf die Schulreinigung wurde nicht näher eingegangen, da diese in Umfang und Häufigkeit durch Magistratsbeschluss in Form des Schulreinigungsplanes definitiv festgelegt ist. 2

3 - 3 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Nr. Bereich Aussage 1 Hygiene in Unterrichtsräumen 1.1 Lufthygiene Nach jeder (Doppel-) Stunde ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. 1.2 Bodenreinigung und Abfallentsorgung Auf die einleitenden Bemerkungen zur Schulreinigung (Einleitung) wird verwiesen. Da im pädagogischen Konzept vorgesehen, sind die Abfallkörbe für Papier von den Schülern regelmäßig zu entleeren. 2 Schulreinigung 2.1 Schulreinigung durch Fremdfirmen Auf die einleitenden Bemerkungen zur Schulreinigung (Einleitung) wird verwiesen. Verantwortlich für Reinigung ist die Fa. Stoll. Der Reinigungsplan ist diesem Hygieneplan beigefügt. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Reinigungsprogramme/-intervalle für die beauftragten Putzfirmen sind durch den Schulhausverwalter täglich zu kontrollieren. 2.2 Unfallgefahren Bei Nassreinigungen ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorzusehen. 3

4 - 4 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Nr. Bereich Aussage 3 Hygiene im Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung Die Sanitärbereiche sind mit Lufthandtrockner sowie mit einer Spendervorrichtung für Flüssigseife ausgestattet. Gemeinschaftsstückseife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass es sich um stabile Vorrichtungen mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche handelt. 3.2 Wartung und Pflege Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten. 3.3 Be- und Entlüftungen Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen muss regelmäßig erfolgen. 4 Turnhalle Auf die einleitenden Bemerkungen zur Schulreinigung (Einleitung) wird verwiesen. Für die sanitären Einrichtungen der Turnhalle gilt Abschnitt 3 entsprechend. Die Kleiderablage für die Bekleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke der Schüler keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von Läusen besteht 4

5 - 5 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Nr. Bereich Aussage 5 Trinkwasserhygiene 5.1 Legionellenprophylaxe 5.2 Vermeidung von Stagnationsproblemen Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, ausgeschlossen werden kann. Zur Legionellenprophylaxe sind Duschen, die nicht regelmäßig genutzt werden, täglich durch ca. 5-minütiges Ablaufenlassen von Warmwasser (maximale Erwärmungsstufe einstellen) zu spülen. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen. Über die Notwendigkeit regelmäßiger bakteriologischer Untersuchungen auf Legionellen berät Sie das Gesundheitsamt. Am Wochenanfang und nach Ferien ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll, ca. 5 Min. bzw. bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen. 6. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 6.1 Versorgung von Bagatellwunden Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser ( Trinkwasser ) zu säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren. 6.2 Behandlung kontaminierter Flächen Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. 5

6 - 6 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Nr. Bereich Aussage 6.3 Überprüfung des 1.Hilfe-Inventars Geeignetes Erste Hilfe- Material enthalten gemäß Unfallverhütungsvorschrift "GUV Erste Hilfe 0.3": Großer Verbandkasten nach DIN " Verbandkasten E" Kleiner Verbandkasten nach DIN " Verbandkasten C" Zusätzlich ist der Verbandskasten mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion in einem fest verschließbaren Behältnis auszustatten. Verbrauchte Materialien (z.b. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste Hilfe- Kästen sind durchzuführen. Insbesondere ist das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels zu überprüfen und dieses erforderlichenfalls zu ersetzen. 6.4 Notrufnummern Rettungsdienst 112 Polizeinotruf 110 Rettungshubschrauber 0800/ Taxi 0561/701313, Bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig- Holstein (GIZ-Nord) Göttingen: Giftinformationszentrum (GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen Klinische Toxikologie, Universitätsmedizin Mainz Notaufnahme Klinikum Kassel, Kinder bitte von 6-22 Uhr in das Zentrum für Frauen- und Kindermedizin (von 22-6 Uhr Zentrale Notaufnahme ZNA) Klinikum Kassel Haus F Göttingen Mainz: Zahnarzt Dr. Klaus Mintz, Rhönplatz 2, Kassel Augenarzt Dr. med. Friedhelm Kehl, Oberzwehrener Str. 72. D KS Kinderarzt Herr Dr. med. Gerhard Thom Korbacher Straße 81, Kassel

7 - 7 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar Küche 7.1 Allgemeine Anforderung Im Folgenden werden sowohl Lehrküchen als auch Küchen für die Schulverpflegung gleichwertig behandelt. Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des 42 Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Das Küchenpersonal ist gemäß 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren und darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Eine getrennte Aufbewahrung der Straßen- und Arbeitskleidung ist sicherzustellen ( getrennte Spinde oder Spinde mit Trennwand, sog. Schwarz-Weiß-Trennung). Nr. Bereich Aussage 7.2 Händedesinfektion Eine Händedesinfektion für die in der Küche Beschäftigten ist in folgenden Fällen erforderlich: bei Arbeitsbeginn nach Husten oder Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches nach Pausen nach jedem Toilettenbesuch nach Schmutzarbeiten nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.b. rohes Fleisch, Geflügel 7.3. Reinigung Spülen, herdplatten und Arbeitsflächen sind nach jeder Benutzung mechanisch zu reinigen (warmes Wasser und reinigungsmittel). Schränke, Regale, Schubladen und Küchenutensilien sind regelmäßig mit warmen Wasser und reinigungsmittel zu reinigen. 7

8 - 8 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar Lebensmittelhygiene Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen / Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgemäß zu verpacken (z. B. Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum/ Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen: Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren tägliche Temperaturkontrollen in Kühleinrichtungen. Die Temperatur darf in Kühlschränken nicht über 7 C liegen In Gefrierfächern muss die Temperatur mindestens - 18 C betragen wöchentliche Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten Aufbewahrung von Rückstellproben bei selbst zubereiteten Speisen für 96 Std. getrennt nach Komponenten (mind. 100 gr. pro Komponente) in Gefriereinrichtungen. 7.5 Tierische Schädlinge Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren; bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen. Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Abfalllager müssen so beschaffen sein und geführt werden, dass sie sauber und frei von tierischen Schädlingen gehalten werden können. Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten Nr. Bereich Aussage 8 Schulhof 8.1 Schulhofhygiene Der Schulhof ist morgens vor Unterrichtsbeginn auf gröbere Schäden und Unrat durch den Hausmeister zu überprüfen. Das Kiesbeet (großes Klettergerüst) ist täglich durch den Hausmeister auf Verunreinigungen zu überprüfen. Um Verletzungen zu vermeiden sind die Spielgeräte regelmäßig durch den Beauftragten auf Schäden zu überprüfen. 8

9 - 9 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar Schutzmaßnahmen 9.1 Schutzimpfungen Der beste Schutz vor vielen Infektionskrankheiten sind Schutzimpfungen. Sie können zum einen den Impfling selbst vor Infektion, Erkrankung und Tod schützen, führen andererseits beim Erreichen hoher Durchimpfungsraten in der Bevölkerung (> 90 %) zur Unterbrechung der Erregerzirkulation (Infektketten), die Gefahr von Krankheitsausbrüchen wird gebannt. Es besteht dadurch auch ein Schutz für Kinder, die wegen einer Gegenanzeige nicht geimpft werden können. Je höher der Anteil der geimpften in der Bevölkerung ist um so schneller können diese Infektionskrankheiten insgesamt ausgerottet werden. Es existiert in Deutschland derzeit keine Impfpflicht. Die wichtigsten Impfungen für die Bevölkerung werden von der Ständigen Impfkommission Deutschlands (STIKO) veröffentlicht und von den Länderbehörden öffentlich empfohlen. Die entsprechenden Impfungen und das dazu empfohlene Impfalter für alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind wie auch die Impfempfehlungen für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen im aktuellen Impfkalender verankert. Nach 35 Abs. 10 IfSG sollen die Gesundheitsämter gemeinsam mit den Gemeinschaftseinrichtungen die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufklären. Dies kann in verschiedener Form - z. B. durch Vorträge, Gespräche und/oder Verteilen von Informationsmaterial - erfolgen. 9.2 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Durchfallerkrankungen 9.3 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Läusen Nach Umgang mit dem erkrankten Kind ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Nach jeder Toilettenbenutzung durch ein Kind mit Durchfall sind das Toilettenbecken und die WC-Brille zu desinfizieren. Auf die Verwendung von Einmalhandtüchern ist unbedingt zu achten. Die Eltern des Kindes sind zu informieren und nochmals über die Inhalte des 34 IfSG aufzuklären. Die Schule darf wieder besucht werden, wenn das Kind läusefrei ist Die Eltern der Kinder mit engem Kontakt zum befallenen Kind müssen über das Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Kinder sowie deren Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung und gegebenenfalls auch einer Behandlung unterziehen. 9

10 - 10 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Anhang 1: Bezugsadressen und Literatur Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom , BGBl. I Nr. 33 Seite 1045 ff. Lebensmittelhygieneverordnung...(LMHV) vom , BGBl I Nr.56, S ff Unfallverhütungsvorschrift GUV " Merkblatt für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel" April 1997 (*) Unfallverhütungsvorschrift GUV Erste Hilfe 0.3 Januar 1997 (*) Desinfektionsmittelliste des VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) Bezugsadresse: mhp- Verlag GmbH, Marktplatz 13, Wiesbaden Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG- Liste) für den Lebensmittelbereich Bezugsadresse: DVG- Geschäftsstelle, Frankfurter Str. 89, Gießen DIN Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser Bezugsadresse: Beuth-Verlag, Berlin Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden Stand Juni 2000 Bezugsadresse: Umweltbundesamt, Bismarkplatz 1, Berlin (*) Bezugsadresse für Unfallverhütungsvorschriften: Unfallkasse Hessen; Opernplatz 14, Frankfurt a.m. ( Tel.: ) 10

11 - 11 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Anhang 2: Läusefahrplan an Schule: Schule an privates Umfeld: privater Bereich Evtl. Arzt aufsuchen. Kurzinfo durch Aushang an der Klassentür und Mitteilung in das Hausaufgabenheft. Umgehend Mittel in Apotheke besorgen Köpfe und Umfeld behandeln. Unterrichtungspflicht der Schulleitung an Gesundheitsamt. Mitteilung an Schule über Läusebefall. Kontrolle der elterlichen Rückantworten. Eltern schicken die Schülerin / der Schüler wieder in die Schule, wenn sie frei von Läusen und Nissen ist.! Erst dann kann ein Schulbesuch wieder erfolgen Bei wiederholtem Befall erfolgt eine erneute Behandlung und ist eine ärztliches Attest erforderlich. Täglich den Kopf Ihres Kindes kontrollieren! 11

12 - 12 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar 2016 Anhang 3: Reinigungsplan 12

13 - 13 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar

14 - 14 -Hygieneplan für die Fridtjof-Nansen-Schule Stand Januar

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