Inhalte. 1 Einleitung. 2 Schulreinigung A Allgemein B Sanitäre Anlagen. 3 Trinkwasserhygiene
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- Mathias Kraus
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1 Friedrich Fröbel Schule Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache Freude am Lernen Frieden im Miteinander Stärken fürs Leben Hygieneplan eschluss der Gesamtkonferenz vom
2 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 2 Inhalte 1 Einleitung 2 Schulreinigung llgemein Sanitäre nlagen 3 Trinkwasserhygiene 4 Hygiene in den Unterrichtsräumen Klassenräume Küche C Sporthalle D Schwimmbadhygiene 5 llgemeine Hygieneverfahren Händewaschen Händedesinfektion 6 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers llgemein Versorgung von agatellwunden 7 Umgang mit Infektionskrankheiten elehrung esuchsverbot und Wiederzulassung eispiel 1: Läusebefall eispiel 2: Influenza C Meldepflicht der Schule
3 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 3 1. Einleitung Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene an der Friedrich-Fröbel- Schule Nienburg Die Hygiene ist ein wichtiger estandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen ufgaben und Zuständigkeiten auch auf die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie jedes Einzelnen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen und edienstete, insbesondere aus den 33 bis 36 Infektionsschutzgesetz (zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen). Der nachfolgende Hygieneplan folgt 36 bs. 1 Infektionsschutzgesetz. Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Eigenkontrolle erfolgt u.a. durch egehungen der Einrichtung routinemäßig mindestens jährlich, sowie bei aktuellem edarf. Der Hygieneplan muss für alle eschäftigten jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Die eschäftigten werden bei der Tätigkeitsaufnahme und dann mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Hygieneplans unterwiesen. 2. Schulreinigung llgemein Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, des Landkreises Nienburg. Grundsätzlich reinigt entsprechendes Personal die Räume montags bis freitags nach den Unterrichtszeiten mindestens wie folgt: Leeren der bfallbehälter Fegen des Fußbodens Wischen des Fußbodens Reinigung der sanitären nlagen und des Flurs
4 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 4 Über die Durchführung der rbeiten wacht der Hausmeister. Die Schulleitung führt mit den Reinigungskräften regelmäßige Gespräche, um bsprachen zu treffen. In den Schulferien werden zusätzlich Grundputzleistungen erbracht. ei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall ist eine fachtechnische Prüfung der Ursache der Nässebildung durch den Schulträger kurzfristig einzuleiten, damit neben der Entfernung des Schimmels auch der ggf. ursächliche bauliche Mangel beseitigt wird. Sanitäre nlagen Die usstattung der Sanitärbereiche ermöglicht eine regelmäßige Feucht-/ bzw. Nassreinigung. Die elüftung erfolgt durch Kippfenster. Die Sanitärbereiche sind mit Papierhandtüchern sowie mit Flüssigseifespendern ausgestattet. Für die Schülertoiletten wird der ehälter für Flüssigseife im Klassenraum gelagert und von dort mitgenommen, da der Missbrauch sonst zu groß sein würde. 3 Trinkwasserhygiene Regelmäßige Kontrollen des Gesundheitsamtes gewährleisten, dass das Leitungswasser den nforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. In regelmäßigen bständen sind die Wasserleitungen zu spülen, um zum Einen Stagnationsprobleme zu vermeiden und zum nderen dient es der Legionellenprophylaxe. 4 Hygiene in den Unterrichtsräumen Klassenräume Die Klassenräume werden täglich nach Unterrichtsschluss vom Reinigungspersonal gesäubert. Die regelmäßige Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. In Lese- und Freiarbeitsecken ist der Kontakt zu den Materialien und Gestaltungselementen (z.. Kissen, Matratzen, Teppiche) besonders eng. us diesem Grunde sind hier die Hygienemaßnahmen intensiv zu beachten. Sie liegen in der Verantwortung der Klassenlehrkraft. Lese- und Freiarbeitsecken sind täglich von Schülern aufzuräumen und zur Grundreinigung vorzubereiten regelmäßig zu reinigen (ggf. abfegen, ausschlagen, saugen bei Polstern)
5 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 5 Küche Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe nforderungen gestellt werden. Die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften werden eingehalten. llgemeine Hygieneregeln: uf den Gesundheitszustand der beteiligten Personen ist zu achten (Erkältung, offenen Wunden). ei nzeichen von Krankheit zum rzt schicken. ei Verdacht auf Lebensmittelinfektion Mitteilung an Gesundheitsamt machen. Hände gründlich waschen und lange Haare zusammen binden Nur gut gereinigte Geräte, Tisch- und rbeitsflächen und sauberes Geschirr verwenden. Reinigungsmittel unter Verschluss von Lebensmitteln getrennt lagern. Keine verschmutzten Wischlappen verwenden; Geschirrhandtücher täglich wechseln. eim Geschirr abwaschen mit klarem Wasser nachspülen. uf die Herkunft der Lebensmittel achten. ei gekauften Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum beachten. Es muss gewährleistet werden, dass alle Lebensmittel vor nachteiligen eeinflussungen geschützt sind Leicht verderbliche Lebensmittel nur im frischen Zustand verwenden. Rohe und gegarte Speisen müssen getrennt voneinander gelagert werden. lle Warmspeisen ausreichend lange erhitzen und durchgaren. Keine gegarten Speisen lauwarm aufbewahren. Entweder vor dem Verzehr auf mindestens 60 C erhitzen oder unter 7 C kühlen. Leicht verderbliche Lebensmittel abdecken bzw. umhüllen und bei unter 7 C kühlen. Wenn keine Kühlung möglich ist, innerhalb von 2 Stunden verbrauchen, danach nicht mehr verwenden. Keine Salate servieren, die älter als 1 Tag sind und/oder die mehr als 2 Stunden ungekühlt waren. Nur gut gereinigtes Obst weiterverarbeiten. ei der Herstellung von zusammengesetzten Speisen, wie z.. Nudel- oder Kartoffelsalat, die gekochten Speisen herunterkühlen bevor die anderen Zutaten zugegeben werden Selbst hergestellt Getränke immer frisch verbrauchen. Nach dem Unterricht sind Küchenabfälle unmittelbar zu entsorgen. Wer Geld kassiert, fasst keine Lebensmittel an. ei Verletzungen an den Händen oder bei Hauterkrankungen müssen Handschuhe getragen werden. Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei efall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen.
6 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 6 C Sporthalle Die Halle ist im Sinne einer wirksamen Fußpilzprophylaxe nur mit Turnschuhen, nicht barfuss zu betreten. Die Reinigung im Sporthallenbereich liegt in der Verantwortung des Schulträgers. D Schwimmbadhygiene Die unterrichtende Lehrkraft achtet auf strikte Einhaltung der im ad aushängenden aderegeln. Die Gewährleistung der Vorschriften zur Hygiene und Reinigung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Schule. ei eanstandungen im Schwimmbad bezüglich der Hygiene ist der etreiber/das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen. 5 llgemeine Hygieneverfahren Eine gründliche und regelmäßige Reinigung, insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen und Gegenstände, ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus. ei zunehmendem uftreten von Infektionen (z.. Influenza) in der Schule kann eine erhöhte Reinigungsfrequenz sinnvoll sein. esonders Oberflächen mit häufigem Kontakt, z.. Türklinken, Handläufe, rbeitsflächen etc.) sollten berücksichtigt und ggf. auch desinfiziert werden. Händewaschen Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen und Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung und ekämpfung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung sind ausreichend Handwaschplätze. Die Unterrichtsräume sind mit Waschbecken ausgestattet. Zum Händewaschen müssen Flüssigseife und frische Handtücher verwendet werden. Nagelbürsten sollten aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden. Händedesinfektion Eine Desinfektion der Hände ist nur dann erforderlich, wenn die Hände in Kontakt mit Wunden, lut, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen gekommen sind. Desinfektionsmittel sind in den Erste-Hilfe-Kästen vorhanden und müssen gemäß den Herstellerangaben verwendet werden.
7 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 7 6 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers (siehe auch GUV-SI 8065: Erste Hilfe in Schulen) llgemein Erste-Hilfe-Schränke befinden sich in folgenden Räumen: Lehrerbücherei ( Lehrerzimmertrakt) Lehrerumkleideraum im Sporthallentrakt Küche Werkraum Physikraum Kunstraum Sie enthalten geeignetes Erste Hilfe Material gemäß der Unfallverhütungsvorschrift GUV Erste Hilfe I 512. Verbrauchte Materialien (Einmalhandschuhe oder Pflaster) werden umgehend ersetzt, eine regelmäßige Kontrolle auf Vollständigkeit, bzw. der Verfalldaten ist durch die Erste-Hilfe- eauftragte gewährleistet. Ein Hände- und Flächendesinfektionsmittel wird laut Unfallverhütungsvorschrift GUV-V 5 bereitgestellt. Mit lut oder anderen Exkreten verunreinigte Flächen werden unter Verwendung von Einmalhandschuhen gereinigt und desinfiziert. Das Krankenbett ist nach jeder enutzung bei sichtbarer Verschmutzung zu reinigen. lle Versorgungsfälle werden im grünen Verbandbuch (liegt im Sekretariat) eingetragen. Versorgung von agatellwunden Die Wunde ist vor dem Verbinden mit Leitungswasser zu reinigen. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen. lle Lehrkräfte haben an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen. 7 Umgang mit Infektionskrankheiten elehrung lle Lehrkräfte und Mitarbeiter werden gemäß 35 IfSG (in Verbindung mit 34 IfSG) vor der erstmaligen ufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im
8 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 8 bstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen nforderungen und Mitwirkungspflichten von der Schulleitung belehrt (s. nlagen). Die elehrung ist zu unterschreiben. Das Protokoll wird für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt. esuchsverbot und Wiederzulassung a) Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer usscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß 34 IfSG ist der bzw. die etroffene verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der nsteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den zu etreuenden hat. Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. etreuungstätigkeit ist gegeben, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. b) Schülerinnen /Schüler uch bei Schülerinnen und Schülern ist im Infektionsschutzgesetz 34 verankert, bei welchen Infektionen für Kinder und Jugendliche ein esuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute esuch der Schule ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichen Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. eispiel 1: Läusebefall esonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem uftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer usbreitung kann durch entsprechende ufmerksamkeit und geeignete Maßnahmen verlässlich entgegengewirkt werden. Festgestellter Kopflausbefall muss unverzüglich an die Schule mitgeteilt werden. Die Eltern sind nach 34 IfSG, bs. 5, zu dieser Mitteilung verpflichtet. ei festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft sind die Eltern zu informieren. Das betroffene Kind ist vom Unterricht auszuschließen. Um eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls zu vermeiden, wird die Klassenlehrkraft bei festgestelltem Läusebefall in der betroffenen Klasse eine Mitteilung an die Eltern mitgeben. eispiel 2: Influenza In Schulen verbreitet sich Influenza durch den engen Kontakt der Schülerinnen und Schüler besonders schnell. ei Personen mit speziellen Vorerkrankungen, bei Säuglingen, sowie bei Schwangeren kann sie zu schweren Verläufen führen. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z.. über die Hände, können andere Personen angesteckt werden. Daher dürfen erkrankte Personen die Schule nicht besuchen bzw. nicht am Unterricht teilnehmen.
9 Hygieneplan der Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg (Stand 03/11) 9 Typische Krankheitszeichen der Influenza sind: Plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl Fieber (ab 38 C, teilweise mit Schüttelfrost) Husten oder temnot Muskel-, Glieder-, Hals- und/oder Kopfschmerzen Schnupfen oder verstopfte Nase Folgende Maßnahmen tragen zur Vermeidung der Influenza bei: Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife Vermeiden von erührungen von ugen, Nase oder Mund durch die eigenen Hände Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen Vermeiden von nhusten und nniesen eim Husten und Niesen möglichst ein Papiertaschentuch benutzen und von anderen Personen bstand halten Viel Lüften (3 bis 4-mal täglich Stoßlüftung von 5 10 Minuten) C Meldepflicht der Schule Die Schulleitung meldet dem zuständigen Gesundheitsamt, wenn bei Schüler/innen oder Mitarbeitern: ein Sachverhalt gem. 34 bsatz 1-3 IfSG (Infektionskrankheiten etc.) vorliegt bzw. der Verdacht besteht (s. Meldebogen an das Gesundheitsamt im Landkreis Nienburg) mehrfach eine gleichartige, schwerwiegende Erkrankung auftritt (z.. rechdurchfall bei Schulveranstaltungen)
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