Hochwasserschutz Machland Nord

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1 Hochwasserschutz Machland Nord LRH / LI

2 Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: ( ) Fax: ( ) Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im September 2014

3 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung... 1 Überblick... 8 Projektentwicklung... 9 Organisationsstruktur Finanzierung der Errichtung durch das Land OÖ und den Bund Wasserbautenförderungsgesetz Innerstaatliche Vereinbarungen und Beschlüsse des Oö. Landtags Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG vom Landtagsbeschluss Nr. 1500/2008 vom Landtagsbeschluss Nr. 1771/2009 vom Landtagsbeschluss Nr. 277/2010 vom Kostensteigerung Landtagsbeschluss Nr. 594/2012 vom Zweite Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG und Landtagsbeschluss Nr. 1105/2014 vom Vorsteuer und Grunderwerbsteuer Vorsteuer Grunderwerbsteuer Kosten Kostenverfolgung Ist-Kosten Kosten der baulichen Maßnahmen Kosten inklusive der Absiedelung Schutzkonzept und Schutzwirkung Realisiertes Schutzkonzept Schutzwirkung beim Hochwasser im Juni Auswirkungen des Hochwassers vom Juni Schäden an Dämmen Kosten der Sanierung Sonstige Schutzmaßnahmen... 37

4 Betrieb der Anlage Rahmenbedingungen Betriebskosten und deren Finanzierung Betriebszweck... 40

5 Abbildungsverzeic hnis Abbildung 1: Übersichtskarte der acht Baulose 8 Abbildung 2: Organisationsstruktur Hochwasserschutz Machland Nord 11 Abbildung 3: Mitterkirchen 33 Abbildung 4: Saxendorf Drohender Dammbruch 33 Abbildung 5: Saxendorf Granitbruchschüttungen als Sofortmaßnahme 34 Abbildung 6: Mettensdorf (Gemeinde Baumgartenberg) HQ 30-Ringdamm überströmt 34 Abbildung 7: Sofortmaßnahmen Biberschutz (Baulos 1 - Naarn) 37 Abbildung 8: Hochwasserschutzdamm im Bereich Naarn/Mitterkirchen 38 Abbildung 9: Mobile Hochwasserschutzelemente (Lagerhalle Grein) 39 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gesamtfinanzierungsplan Tabelle 2: Kostenhochrechnung der MLD - (Stand , netto in Mio. Euro) 27 Tabelle 3: Gesamtkosten Errichtung (netto, inkl. Probedamm) 29 Tabelle 4: Gesamtkosten Errichtung und Absiedelung - (netto, inkl. Probedamm) 31

6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR A Art. Artikel B BGBl. Begleitende Kontrolle B-VG Bundesgesetzblatt umfasst zentral die zeitnahe Prü fung bzw. die unmittelbare Nachkontrolle der zur geordneten Abwicklung eines Projektes zu erstellenden Unterlagen der Projektbeteiligten Bundes-Verfassungsgesetz H HQ 100 (HQ 30) HWSV ein in dieser Dimension statistisch gesehen alle 100 (30) Jahre auftretendes Hochwasserereignis (Jährlichkeit des statistischen Wiederkehrintervalls, ein konkreter Eintrittszeitpunkt ist daraus nicht ableitbar) Hochwasserschutzverband Donau-Machland K Kollaudierung bescheidmäßige Feststellung der Plan- und Gesetzmäßigkeit der errichteten Anlagen durch die Behörde - danach dürfen die bewilligungspflichtigen Anlagen benutzt werden L LGBl. LRH LRHG Landesgesetzblatt Oö. Landesrechnungshof Oö. Landesrechnungshofgesetz M MDB Mio. MLD MWSt. Machland-Damm Betriebs GmbH Millionen Machland-Damm GmbH Mehrwertsteuer O ÖBA OGW OÖ Örtliche Bauaufsicht(en) Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft des Landes OÖ Oberösterreich

7 P Preisgleitung siehe Valorisierung Q Quartalsbericht R Retention Zwischenbericht über die Umsatz- und Ertragsentwicklung einer Kapitalgesellschaft für das jeweils abgeschlossene Quartal zurückhaltende Wirkung von natürlichen oder baulich geschaffenen Überflutungsbereichen auf den Hochwasserabfluss in Fließgewässern U USt Umsatzsteuer V Valorisierung (auch Wertsicherung) ist die Anpassung eines Wertes an die Teuerungsrate (Inflation) dies soll eine zu starke Wertminderung durch Geldentwertung vermindern, in Bauverträgen mit Wertsicherungsklauseln wird im Regelfall um die Teuerungsentwicklung in einem mehrjährigen Vertragsverhältnis auszugleichen der von der Statistik Austria veröffentlichte Baupreisindex als Bewertungsgrundlage für die Preisgleitung herangezogen Allgemeiner Hinweis: Sonstige Abkü rzungen wurden grundsätzlich entsprechend der ÖNORM A 1080, Anhang B, Ausgabe 2007, verwendet.

8 Hochwasserschutz Machland Nord Geprüfte Stellen: Machland-Damm GmbH (MLD) Machland-Damm Betriebs GmbH (MDB) Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Prüfungszeitraum: bis Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des 2 Abs. 1 Z. 1 und 7 in Verbindung mit 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG 2013, LGBl. Nr. 62/2013. Prüfungsziel und -gegenstand: Ziel der Prüfung war die Beurteilung der Schutzwirkung der Hochwasserschutzmaßnahmen im nördlichen Machland an Hand der Erfahrungen des Hochwasserereignisses im August 2013 sowie der organisatorischen und finanzierungsmäßigen Grundkonzeption des Vorhabens bzw. die Plausibilisierung der Gesamtkosten. Nicht Gegenstand dieser Prüfung waren die behördlichen Bewilligungsverfahren und das Katastrophenmanagement beim Hochwasserereignis Prüfungsteam: Dipl.-Ing. Helmut Lipa (Prüfungsleiter), Mag. Franz Bauer, Ing. Michael Mörzinger MSc Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde dem zuständigen Landesrat sowie drei weiteren vom Landeshauptmann von OÖ bestellten Mitgliedern des MLD/MDB-Beirates und den Vertreterinnen und Vertretern der Machland-Damm GmbH (MLD), der Machland-Damm Betriebs GmbH (MDB) sowie der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft in der Schlussbesprechung am zur Kenntnis gebracht. Die Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung nahm mit Schreiben vom zum Ergebnis der Überprüfung Stellung. Mit einem Schreiben des Landes Oberösterreich vom (einlangend am ) nahmen die sechs Mitglieder des Beirates der MLD/MDB zum vorläufigen Ergebnis der Prüfung Stellung. Es enthielt Ausführungen zur Entwicklung des geprüften Vorhabens. Sie bezogen sich dabei aber nicht auf einzelne Punkte des Prüfungsergebnisses des LRH. Die Stellungnahme ist dem Prüfbericht angeschlossen. Die Geschäftsführung der MLD/MDB erstattete keine Stellungnahme. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht.

9 KURZFASSUNG (1) Hochwasserschutz bewahrte das Machland 2013 vor größerem Schaden Die Hochwasserschutzanlage Machland Nord wurde von Ende 2008 bis Mitte 2012 (Restarbeiten bis 2015) in sieben Gemeinden - Mauthausen, Naarn im Machlande, Mitterkirchen im Machland, Baumgartenberg, Saxen, Grein und St. Nikola an der Donau - errichtet. Weiters wurden einige donaunahe Siedlungsgebiete abgesiedelt (Berichtspunkt 1). Positiv hat sich die - gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan - verkürzte Bauzeit ausgewirkt. Dadurch war die Schutzwirkung bereits beim Hochwasserereignis im Juni 2013 (vorläufig als HQ Ereignis abgeschätzt) gegeben. Das Machland wurde vor wesentlich größerem Schaden - verglichen mit dem in der Dimension ähnlichen Hochwasser im August bewahrt (Berichtspunkt 2). Der vom Katastrophenfonds anerkannte Schaden betrug beispielsweise 2002 rd. 87,0 Mio. Euro und 2013 rd. 4,2 Mio. Euro (vorläufig abgeschätzt); diese Zahlen bildeten nur einen Teil des Gesamtschadens ab. Es kann daher von einem noch wesentlich größeren Gesamtschaden-Unterschied zwischen 2002 und 2013 ausgegangen werden (Berichtspunkt 19). (2) Überflutungsbereiche zukünftig noch konsequenter absiedeln Das realisierte Hochwasser-Schutzkonzept umfasst bauliche Maßnahmen (z. B. Erddämme und mobile Schutzwände) und die Absiedelung von Siedlungsgebieten. Der LRH anerkennt dieses Konzept als grundsätzlich geeignet. Er empfiehlt jedoch, bei zukünftigen Vorhaben noch konsequenter Objekte in Überflutungsbereichen abzusiedeln, da dies die wirksamste Schutzmaßnahme für die Bevölkerung darstellt (Berichtspunkt 18). (3) Organisationsstruktur ist grundsätzlich geeignet Die Aufgaben verteilen sich beim Vorhaben Machland Nord auf den 1993 gegründeten Hochwasserschutzverband Donau-Machland (HWSV; Grundkonzeption, Einreichplanung und Behördenverfahren), die 2008 gegründete Machland-Damm GmbH (MLD; Errichtung) und die 2010 gegründete Machland-Damm Betriebs GmbH (MDB; Betrieb). Zur Beratung der Gesellschaften und zur Information sind Beiräte eingerichtet, deren Mitglieder zum Teil von der Oö. Landesregierung nominiert werden. Eine nicht unwesentliche Überlegung bei der Gründung der Gesellschaften waren steuerrechtliche Aspekte. Alle drei Organisationen werden von den sieben betroffenen Gemeinden (als Mitglieder bzw. Gesellschafter) gleichberechtigt getragen (Berichtspunkt 3). Das Land OÖ nimmt bei diesem Vorhaben neben seinen beratenden Tätigkeiten auch die Funktion als Fördergeber und Förderverwalter wahr (Berichtspunkt 3). Die Organisationsstruktur ist grundsätzlich für dieses Vorhaben geeignet. Eine verstärkte personelle Ausstattung der MLD in der Bauphase wäre zweckmäßig gewesen. Der LRH empfiehlt, auf die personelle Ausstattung der MDB im laufenden Betrieb, die personellen Notwendigkeiten im Hochwasserfall sowie die Führungskräfteauswahl besonderes Augenmerk zu legen. Weiters sollte bei Vorhaben dieser Größenordnung eine umfassende begleitende Kontrolle beigezogen werden (Berichtspunkte 3 und 4). 1

10 (4) Unpräzise Regelung in Vereinbarung mit dem Bund Der Bund und die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien schlossen 2006 eine Vereinbarung über die Finanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im Bereich der Donau. Die dabei auf den Hochwasserschutz Machland Nord entfallenden Plankosten betrugen 144,2 Mio. Euro, die laut Vereinbarung zu 50 Prozent durch den Bund, zu 30 Prozent durch das Land OÖ und zu 20 Prozent durch den Antrag stellenden Interessenten zu bedecken sind. Die Regelung über die Wertsicherung in dieser Vereinbarung des Bundes mit den betroffenen Bundesländern war wenig präzise. Es wäre aus Gründen der Vertragssicherheit und um nachgängigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren wichtig, bei Vereinbarungen dieser Art klare Bestimmungen über die Wertsicherung zu verwenden (Berichtspunkt 6). (5) Unterlagen zu Plankosten standen dem LRH nicht zur Verfügung Kritisch ist der Umstand, dass dem LRH die Kalkulationsgrundlagen zu den in der Vereinbarung mit dem Bund im Jahr 2006 zugrunde gelegten Plankosten von 144,2 Mio. Euro erst nach der Prüfung zur Verfügung gestellt wurden. Die Beurteilung der Kostenplanung sowie der Vergleich mit der Kostenentwicklung waren daher für den LRH im Rahmen der Prüfung nicht möglich (Berichtspunkt 15). (6) Finanzierungsbeschluss 2008 unvollständig Im Finanzierungsbeschluss des Oö. Landtags vom Mai 2008 für den Landesanteil (rd. 43,3 Mio. Euro) wurde ein zu erwartender zusätzlicher Finanzierungsbedarf infolge der Baupreisentwicklung (Valorisierung) weder prozentuell noch wertmäßig erwähnt. Es wurden nur korrespondierende Landesmittel zu den in Aussicht gestellten Förderungsmitteln des Bundes beantragt. Dieser Finanzierungsbedarf ist daher nicht durch den damaligen Landtagsbeschluss gedeckt. Ein Hinweis auf die Auswirkung des Vorsteuerabzugs auf den Finanzbedarf fehlt (Berichtspunkt 7). (7) Zwischenfinanzierungsbeschlüsse 2009 und 2010 zum Teil nicht nachvollziehbar Aus der laufenden Bauführung, insbesondere der forcierten Fertigstellung des Hochwasserschutzes ergab sich für die MLD ein Finanzierungsbedarf. Um diesen zu decken, nahm die MLD Fremdmittel auf, für die das Land OÖ haftet. Für die Bedeckung des verbundenen Aufwands wurden mehrjährige Finanzmittel (Zuschüsse) vom Landtag beschlossen. Die betragsmäßige Höhe dieser Zwischenfinanzierung von zunächst 57 Mio. Euro (2009) und in weiterer Folge erhöht auf in Summe 92,5 Mio. Euro (2010) war z. T. nicht nachvollziehbar und die Begründung (Vorfinanzierung von Bundesmitteln) missverständlich. Der aktuelle Kostenstand (Ist-Kosten und Prognosekosten) war weder insgesamt noch nach Baulosen gegliedert in den Unterlagen zum Landtagsbeschluss enthalten. Der Vergleich zum Finanzierungsrahmen fehlte (Berichtspunkte 8 und 9). (8) Sprunghaftes Überschreiten des Finanzierungsrahmens 2012 Im Herbst 2011 beauftragte die MDB auf Veranlassung des Landes OÖ wegen der aufgetretenen Kostensteigerung einen Fachexperten mit der Aufarbeitung der aktuellen Kostensituation. In diesem Zusammenhang wurden auch personelle Konsequenzen gezogen. Im April 2012 teilte die Landesregierung dem Landtag prognostizierte Gesamtbaukosten von 182,6 Mio. Euro - erstmals netto - mit. Der geltende Finanzierungsrahmen 2

11 von 144,2 Mio. Euro brutto (dies entsprach im Projekt einem Netto-Rahmen von rd. 125 Mio. Euro) wurde dadurch sprunghaft erheblich überschritten. Da diese Erhöhung nach Ansicht des LRH über einen längeren Zeitraum erfolgt sein muss, lag bis zu diesem Zeitpunkt kein Finanzierungsbeschluss des Landtags über die Gesamtbausumme vor (Berichtspunkte 10 und 11). Gleichzeitig wurde die Finanzierung von bereits eingegangenen Verbindlichkeiten der MLD auf 137,5 Mio. Euro erhöht. Nach Ansicht des LRH sollten Finanzierungen beschlossen werden bevor zu finanzierende Verbindlichkeiten eingegangen werden (Berichtspunkt 11). (9) Zukünftige Wirkung der Zwischenfinanzierung Die Abdeckung des Landesanteils zu den Zwischenfinanzierungskosten wird den Haushalt bis 2023 belasten. Die endgültige Zuschuss-Höhe des Landes OÖ zu den Zwischenfinanzierungskosten ist vom tatsächlichen Refinanzierungszinssatz der MLD abhängig. In der Bandbreite der Szenarien des Landes für die Zuschussverpflichtung (rd. 4,7 Mio. Euro bis 12,5 Mio. Euro) zeigt sich die Zinssensitivität der Finanzierung (Berichtspunkt 12). (10) Offene steuerliche Themen sind zu klären Offene steuerliche Fragen betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug Baulos 7 - St. Nikola) und Grunderwerbsteuer sind zu klären. Weiters sind die Auswirkungen auf die Gesamtkosten und die Finanzierung zu berücksichtigen (Berichtspunkte 13, 14 und 16 - VERBES- SERUNGSVORSCHLAG I). (11) Verbesserungswürdige Controllingstrukturen - Baumehrkosten nicht nachvollziehbar Im Herbst 2011 organisierte die MLD angesichts des Anstiegs der Prognosekosten in ihrer bestehenden Kostenverfolgung das Kostencontrolling neu. Eine kontinuierliche Aktualisierung und Ergänzung der Kostenschätzungen (durch Projektänderungen bzw. Kostenerhöhungen) erfolgte bis dahin nicht vollständig. Die derzeitige Kostenverfolgungsstruktur stellt den Umfang der einzelnen Kostenanteile (z. B. Massenänderungen, Projektänderungen, Forcierung) mangelhaft dar. Durch die unterschiedlichen Darstellungen der MLD waren die Berechnungen der Baumehrkosten und der Preisgleitungen für den LRH nicht nachvollziehbar. Eine differenzierte Darstellung der tatsächlichen Mehrkosten fehlte. Die Kostenhochrechnungen bildeten daher lange Zeit den tatsächlichen Projektstand nicht ausreichend ab (Berichtspunkt 15). (12) Ursprüngliche Plankosten überschritten zuletzt erhöhter Finanzierungsrahmen kann eingehalten werden Die aktuell von der MLD mit rd. 172,4 Mio. Euro netto ausgewiesenen Ist-Kosten sind für den LRH - auf Basis der eingesehenen Unterlagen - plausibel. Unter Berücksichtigung der offenen Abrechnungen und Risiken werden Gesamtkosten von rd. 180,6 Mio. Euro prognostiziert. Kritisch sieht der LRH, dass damit die ursprünglichen Netto-Plankosten 3

12 um rd. 55,6 Mio. Euro 1 überschritten werden. Im Vergleich mit dem im Jahr 2012 zuletzt festgelegten Finanzierungsrahmen von 182,6 Mio. Euro netto errechnet sich derzeit eine Unterschreitung von rd. 2,0 Mio. Euro netto 2. In den Gesamtkosten sind die bis zur Ausfinanzierung des Vorhabens anfallenden Zwischenfinanzierungskosten nicht enthalten. Der LRH weist in diesem Zusammenhang auch auf eventuell notwendige Projektergänzungen oder ergänzende Kollaudierungsauflagen sowie die Finanzierung weiterer Maßnahmen hin (Berichtspunkt 16). (13) Absiedelungsmaßnahmen kosten rd. 93,6 Mio. Euro Positiv ist, dass die Absiedelungsmaßnahmen unter Einbindung aller Beteiligten weitestgehend reibungslos abgewickelt wurden. Die Anwendung einheitlicher Bewertungsstandards, die überschaubaren Auflagen sowie die Zusammenarbeit aller beteiligten Körperschaften ermöglichten deren rasche Umsetzung. Die Absiedelungsmaßnahmen werden 2015 abgeschlossen sein und insgesamt rd. 93,6 Mio. Euro (zuzüglich Zwischenfinanzierung) kosten. Zur dauerhaften Sicherstellung der Absiedelungsziele erachtet der LRH eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Rahmenbedingungen (z. B. Bauverbote, Rückwidmungen) für notwendig (Berichtspunkt 17). (14) Hochwasserschäden 2013 Sofortmaßnahmen sind teilweise umgesetzt Durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 entstanden Schäden an den Hochwasserschutzdämmen. Sachverständige erstellten ein Reparaturkonzept, dessen Sofortmaßnahmen zum Prüfungszeitpunkt bereits teilweise umgesetzt waren. Eine endgültige Beurteilung der Standsicherheit der Dämme in den Erdbaulosen sollte auf Basis der für Sommer 2014 erwarteten Ergebnisse der Bohrkernanalysen erfolgen. Der LRH hält es für zielführend, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen rasch abzuschließen (Berichtspunkte 21 und 22). (15) Finanzierung der Wiederherstellungsarbeiten nicht gänzlich gesichert Für die Wiederherstellungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen gab die MDB im Juni 2013 Kosten in der Höhe von rd. 3,35 Mio. Euro brutto bekannt; dafür suchte sie um Fördermittel an. Der Bund sagte durch einen Förderungsvertrag einen Bundesanteil in der Höhe von maximal 1,68 Mio. Euro brutto zu. Da zum Prüfungszeitpunkt noch kein Förderantrag beim Land OÖ vorlag, gab es noch keine Zustimmung zur Finanzierung der Landesanteile. Für die notwendige rasche Umsetzung der geplanten Wiederherstellungsarbeiten sollten die ausverhandelten Finanzierungsanteile verbindlich vereinbart werden. Da sich bei den bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen (zwei Baulose) derzeit eine Überschreitung der gechätzten Kosten abzeichnet, sollte für die Ausfinanzierung gesorgt werden (Berichtspunkte 23 und 24). 1 als Ausgangswert dient der vom LRH errechnete Netto-Finanzrahmen 2008 in der Höhe von rd.125 Mio. Euro 2 unter der Annahme des - derzeit noch nicht gesicherten - vollen Vorsteuerabzugs für das Baulos 7 - St. Nikola in der Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro 4

13 (16) Betrieb zweckmäßig organisiert personelle und finanzielle Ausstattung ist sicherzustellen Die zur Betriebsführung der Hochwasserschutzanlage notwendigen Strukturen sind zweckmäßig. Die MDB koordiniert alle Aufgaben in der Betriebszentrale in Perg. Dafür stehen ihr derzeit ca. sechs Personen (Vollzeitäquivalente) und externe Experten zur Verfügung. Der LRH regt an, den Dienstbetrieb unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte des Hochwasserereignisses 2013 zu planen und die personellen Ressourcen dafür sicher zu stellen (Berichtspunkt 27). Die prognostizierten Betriebskosten für den laufenden Betrieb werden von der MDB für 2014 mit rd. 2,35 Mio. Euro angegeben. Zur Finanzierung der Betriebs- und Instandhaltungskosten wurde im Frühjahr 2010 eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und den Mitgliedsgemeinden des HWSV in Aussicht gestellt. Zur langfristigen Sicherstellung des Betriebes der Hochwasserschutzanlagen drängt der LRH auf konkrete verbindliche Förderzusagen durch die Fördergeber (Land OÖ, Bund). Dies umfasst die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die bei den Mietzahlungen anfallende Umsatzsteuer (Berichtspunkt 28 VERBESSERUNGSVORSCHLAG II). Die Erkenntnisse aus den Evaluierungen des Hochwasserereignisses 2013 sollten möglichst rasch in die Betriebsvorschriften eingearbeitet und nach wasserrechtlicher Überprüfung die katastrophenschutzbehördlichen Genehmigungen erwirkt werden (Berichtspunkt 29 VERBESSERUNGSVORSCHLAG III). (17) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüften Stellen: (a) (b) (c) (d) (e) (f) Auch zukünftig sollte Augenmerk auf die personelle Ausstattung der MDB im laufenden Betrieb gelegt werden, um die Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen zu gewährleisten. Dazu wären die personellen Notwendigkeiten im Hochwasserfall zu erheben und dementsprechend vorzusorgen (Berichtspunkt 3). Besondere Beachtung sollte in Zukunft der Führungskräfteauswahl geschenkt werden (Berichtspunkt 3). Es sollte analysiert werden, ob es sinnvoll wäre, bei zukünftigen (ähnlich strukturierten) Projekten eine Gesellschafterposition durch das Land OÖ wahrzunehmen (Berichtspunkt 3). Bei Vorhaben mit vergleichbarer Größenordnung sollte generell eine umfassende begleitende Kontrolle beigezogen werden. Diese kann zu einer professionelleren und wirtschaftlicheren Abwicklung beitragen (Berichtspunkt 4). Aus Gründen der Vertragssicherheit und um nachgängigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren sollten in Verträgen (auch innerstaatlichen Vereinbarungen) klare Bestimmungen betreffend die Wertsicherung verwendet werden (Berichtspunkt 6). Zu erwartende Steigerungen infolge der Baupreisentwicklung (Valorisierung) sind in Finanzplänen zu berücksichtigen. Finanzierungspläne haben einen entsprechenden Hinweis über die Wertsicherung der (nominell dargestellten) Beträge unter Angabe von Indexreihe, Ausgangsmonat/-jahr, Vergleichsmonat/-jahr zu enthalten. Alternativ ist eine Vorausvalorisierung vorzunehmen und im Finanzierungsplan entsprechend zu berücksichtigen (Berichtspunkte 6 und 7). 5

14 (g) (h) (i) (j) (k) (l) Vorlagen für einen Finanzierungsbeschluss des Landtags sollten mit Informationen über den Kostenstatus erstellt werden (Berichtspunkt 9). Dem Landtag sind vollständige und unmissverständliche Beschlussgrundlagen zur Verfügung zu stellen; notwendige wesentliche Änderungen in Finanzierungsrahmen von Projekten sind zeitgerecht einer expliziten Beschlussfassung zuzuführen (Berichtspunkte 8, 9 und 11). In Beilagen zu Finanzierungsbeschlüssen des Landtags sollte ein aktueller Kostenstatus (Ist-Kosten und Prognosekosten) in Bezug zum Finanzierungsrahmen enthalten sein (Berichtspunkte 9 und 11). Bei zukünftigen Projekten dieser Größenordnung sollten Kontrollmaßnahmen vorgesehen werden, die Finanzierungslücken von Errichtungsgesellschaften möglichst frühzeitig erkennen lassen (Berichtspunkt 10). Grundsätzlich sollte in Projekten jedenfalls laufend entsprechend einer festzulegenden Wertsicherungsregelung der angepasste Finanzierungsrahmen vorgelegt werden, um im Vergleich mit der jeweiligen aktuellen Kostensituation feststellen zu können, ob mit den vom Landtag beschlossenen Mitteln das Auslangen gefunden wird (Berichtspunkt 11). Zu finanzierende Verbindlichkeiten sollten vom Förderwerber erst dann eingegangen werden, wenn die Finanzierung durch den Landtag beschlossen ist (Berichtspunkt 11). (m) Die steuerliche Situation für das Baulos 7 - St. Nikola sollte abgeklärt und danach allenfalls die Budgetierung (Finanzierung) dementsprechend angepasst werden (Berichtspunkt 13 - VERBESSERUNGSVORSCHLAG I). (n) (o) (p) (q) Bei ähnlichen Vorhaben sollte eine konsequente und umfassende Verfolgung der Kosten (im Zusammenwirken von Kostenkontrolle, Kostensteuerung und Kostenprognose) über alle Phasen der Objekterrichtung rechtzeitig implementiert werden (Berichtspunkt 15). Zur dauerhaften Sicherstellung der Absiedelungsziele ist auch zukünftig auf eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Rahmenbedingungen (z. B. Bauverbote, Rückwidmungen) zu achten (Berichtspunkt 17). Bei zukünftigen Vorhaben sollten noch konsequenter und weiträumiger die Überflutungsbereiche abgesiedelt werden, um so die Bevölkerung am wirksamsten vor den Hochwassergefahren zu schützen und den natürlichen Hochwasser-Retentionsraum zu erhalten. Dabei wären die Betroffenen umfassend zu informieren und einzubinden sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen. Stark hochwassergefährdete bzw. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand schützbare Objekte sollten jedenfalls abgesiedelt werden (Berichtspunkt 18). Um die Schutzwirkung der Anlagen möglichst bald wieder in vollem Umfang gewährleisten zu können, sollten die geplanten Wiederherstellungsarbeiten rasch abgeschlossen werden. Dazu wäre neben einer offiziellen Festlegung der Hochwasserjährlichkeit des Ereignisses vom Juni 2013 eine Ausfinanzierung der sich - bei den bereits ausgeführten Sofortmaßnahmen - abzeichnenden Mehrkosten zu erwirken (Berichtspunkte 22 und 24). 6

15 (r) (s) (t) (u) (v) In Abstimmung mit dem genehmigten Projekt und den finanziellen Möglichkeiten sollte ein Gesamtkonzept für die Standsicherheit und die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Dämmen der Erdbaulose erarbeitet werden. Dabei sollten auch zukünftig notwendige - möglicherweise kostenintensive - Sicherungsmaßnahmen berücksichtigt werden (Berichtspunkte 25 und 26). Die für den Betrieb der unterschiedlichen Betriebsfälle notwendigen personellen Ressourcen sollten unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte des Hochwasserereignisses 2013 geplant und sichergestellt werden (Berichtspunkt 27). Zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung des Betriebes der Hochwasserschutzanlagen sollte rasch eine verbindliche Zusage zu den noch offenen Förderanteilen erfolgen (Berichtspunkt 28 VERBESSERUNGSVORSCHLAG II). Die Erkenntnisse aus den Evaluierungen des Hochwasserereignisses 2013 sollten möglichst rasch in die Betriebsvorschriften eingearbeitet und nach wasserrechtlicher Überprüfung die katastrophenschutzbehördlichen Genehmigungen erwirkt werden (Berichtspunkt 29 VERBESSERUNGSVORSCHLAG III). Die Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte sollte noch weiter ausgebaut werden, um im Einsatzfall eine möglichst rasche Umsetzung der Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können (Berichtspunkt 29). (18) Im Sinne des 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Kontrollausschuss betreffend folgender Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Die steuerliche Situation für das Baulos 7 St. Nikola sollte abgeklärt und danach allenfalls die Budgetierung (Finanzierung) dementsprechend angepasst werden (Berichtspunkt 13; Umsetzung ab sofort) II. Zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung des Betriebes der Hochwasserschutzanlagen sollte rasch eine verbindliche Zusage zu den noch offenen Förderanteilen erfolgen (Berichtspunkt 28; Umsetzung ab sofort) III. Die Erkenntnisse aus den Evaluierungen des Hochwasserereignisses 2013 sollten möglichst rasch in die Betriebsvorschriften eingearbeitet und nach wasserrechtlicher Überprüfung die katastrophenschutzbehördlichen Genehmigungen erwirkt werden (Berichtspunkt 29; Umsetzung ab sofort) 7

16 ÜBERBLICK 1.1. Die Hochwasserschutzanlage Machland Nord (bzw. Machland-Damm ) schützt große Teile der nördlich der Donau gelegenen Siedlungsgebiete des Machlandes vor 100-jährlichen Hochwässern (HQ 100) bzw. vereinzelt vor 30-jährlichen Hochwässern (HQ 30). Dazu wurden von Ende 2008 bis Mitte 2012 (Restarbeiten bis 2015) in sieben Gemeinden (Mauthausen, Naarn im Machlande, Mitterkirchen im Machland, Baumgartenberg, Saxen, Grein und St. Nikola an der Donau) Erddämme, Mauern, mobile Schutzwände, eine Flutmulde und Einzelobjekt-Schutzmaßnahmen errichtet. Die Schutzmaßnahmen gliedern sich in acht Baulose, welche mit Ausnahme der Flutmulde (Baulos 8) jeweils ein Gemeindegebiet umfassen. Die donauferneren Siedlungsgebiete der zentralen Machlandgemeinden (Naarn bis Saxen, Baulose 1 bis 4) schützen Erddämme und vereinzelt Mauern. Die unmittelbar am Donauufer gelegenen Gemeinden sind entweder durch Mauern und mobile Wandelemente (Mauthausen und Grein, Baulose 5 und 6) oder Einzelobjektschutz (St. Nikola, Baulos 7) geschützt. Einige der donaunahen Siedlungsgebiete - in Summe 254 Liegenschaften - wurden abgesiedelt (z. B. Hütting, Pitzing, Eizendorf, Froschau, teilweise Mettensdorf). Abbildung 1: Übersichtskarte der acht Baulose Quelle: MDB Insgesamt umfasst der Hochwasserschutz Machland Nord: rd. 36,2 km Schutzbauten gegen HQ 100, davon rd. 28,4 km Erddämme rd. 3,9 km Mauern rd. 3,9 km mobile Schutzwände rd. 2,3 km Schutzbauten gegen HQ 30 (Ringdamm Mettensdorf mit Fluchtstraße) rd. 8,7 km Flutmulde mit Dotationsbauwerk (ökologische Ausgleichsmaßnahme) 8

17 245 Hochwasserpumpen in 72 Pumpwerken 24 Trafostationen individueller Schutz von Einzelobjekten (35 Häuser) in St. Nikola Lagerhallen für die mobilen Schutzwände in Mauthausen, Mitterkirchen und Grein Betriebszentrale im Gebäude der Straßenmeisterei Perg PROJEKTENTWICKLUNG 2.1. Das Machland stellt einen natürlichen Hochwasserretentionsbereich der Donau dar. Immer wieder kommt es bei Hochwasserereignissen zu mehr oder weniger großflächigen Überflutungen der landwirtschaftlichen Flächen, aber auch von Siedlungsgebieten und Einzelobjekten. Das Hochwasserereignis im Jahr 1991 war Anlass, nach Verbesserungen für die Region im Hochwasserfall zu suchen. Eine erste Maßnahme war die Gründung des Hochwasserschutzverband Donau- Machland (HWSV) im Juni Dieser umfasst sieben Machlandgemeinden (siehe Kapitel Überblick ), welche immer wieder unter den Donauhochwässern zu leiden hatten. In den folgenden Jahren wurden Studien mit Lösungsvarianten erarbeitet, im Dialog mit der Bevölkerung verfeinert und zu einem Gesamtprojekt für das Machland weiterentwickelt. Als Folge des Hochwassers im August 2002 und den dabei gewonnen Erkenntnissen waren die damals bereits weitgehend fertigen Projektunterlagen umfassend zu überarbeiten bzw. neu zu konzipieren (z. B. Adaptierung des Schutzkonzeptes, höhenmäßige Anpassung der Schutzbauten, verstärkte Absiedelungsmaßnahmen). Die erste Einreichung des Vorhabens erfolgte im Herbst Auf Grund von Einwänden musste das Projekt nochmals überarbeitet und um das Baulos 8 (Flutmulde 3 ) erweitert werden. Im Herbst 2005 startete das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, welches mit den letzten Detailverfahren Ende 2007 abgeschlossen wurde. Die notwendige Vereinbarung über die Finanzierung des Vorhabens zwischen dem Bund und dem Land OÖ erfolgte Ende Die Errichtung der Schutzbauten startete Ende 2008 in Mauthausen (Baulos 5) und wurde nach stark beschleunigter Bautätigkeit anstatt im Jahr 2016 (bzw. gemäß früherer Bauzeit-Abschätzungen noch später) schon im August 2012 bis auf Restarbeiten weitgehend beendet Der LRH stellt positiv fest, dass durch die verkürzte Bauzeit bereits beim Hochwasserereignis Anfang Juni 2013 der geplante Schutz der Siedlungsgebiete gegeben war und das Machland vor wesentlich größerem Schaden bewahrt wurde (siehe Kapitel Schutzwirkung beim Hochwasser im Juni 2013 ). Dabei zeigte sich auch, dass die Schutz-Adaptierungen als Folge des Hochwassers vom August 2002 zweckmäßig waren (z. B. Erhöhung der mobilen Schutzwand in Grein). 3 als Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Nebengewässersystems mit Schaffung eines organismenpassierbaren Umgehungsgerinnes (Fischaufstiegshilfe) sowie zur Verbesserung der Situation bei kleinen Hochwasserereignissen 9

18 2.3. Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Einleitend ist festzustellen, dass es sich beim Machlanddamm um eines der größten Hochwasserschutzprojekte Europas handelt, das auf Grund der einstimmig beschlossenen Bauzeitverkürzung und forcierten Bauausführung bereits beim Hochwasser 2013 fertig war und schwere Schäden verhinderte. Auf Grund dieser Forcierung kam es zu einer Verkürzung der ursprünglich geplanten Bauzeit von Jahre auf rund vier Jahre, aber auch zu erhöhten Kosten auf Grund der notwendigen Zwischenfinanzierung und anderer Zusatzkosten. Nur diese enorme Beschleunigung bewirkte beim dramatischen Hochwasserereignis von 2013 im Bereich des Machlandes nicht nur die Vermeidung zusätzlicher Hochwasserschäden im dreistelligen Millionenbetrag, sondern es konnte im Vergleich zum Hochwasser 2002 enormes menschliches Leid verhindert werden. ORGANISATIONSSTRUKTUR 3.1. Neben dem 1993 entstandenen und sieben Machlandgemeinden umfassenden HWSV wurde im April 2008 von den selben sieben Gemeinden als gleichberechtigte Gesellschafter die Machland-Damm GmbH (MLD) gegründet. Der HWSV übertrug der MLD Teile seiner Aufgaben insbesondere 4 die Realisierung der geplanten und behördlich genehmigten Hochwasserschutzmaßnahmen. Als fakultatives Organ der MLD ist im Gesellschaftsvertrag ein Beirat vorgesehen, welcher sich aus vom Landeshauptmann bestellten Mitgliedern, die von der Oö. Landesregierung nominiert werden, und Vertretern der Gemeinden (Funktionäre des HWSV) zusammensetzt. Der Beirat ist berechtigt, Empfehlungen zu allen Aufgaben der Geschäftsführung abzugeben, die der Zustimmung der Generalversammlung bedürfen 5. Den betreffenden Bürgermeistern kommt somit eine Doppelfunktion als Berater der MLD und Gesellschaftervertreter zu. Weiters gründeten die selben Gemeinden als gleichberechtigte Gesellschafter im Juli 2010 die Machland-Damm Betriebs GmbH (MDB). Die MDB wurde mit jenen Teilen der Aufgaben des HWSV betraut, welche den Betrieb und die Instandhaltung der Hochwasserschutzanlagen betreffen. Auch der MDB steht ein beratender Beirat mit der selben personellen Zusammensetzung wie bei der MLD zur Seite. 4 der HWSV trat als Konsenswerber im Wasserrechtsverfahren und tlw. als Förderungswerber auf und ist grundsätzlich Betreiber der Anlage sowie zur Instandhaltung verpflichtet 5 dem Beirat sind keine Aufsichts- oder Entscheidungskompetenzen eingeräumt; konkret hat der Beirat etwa zu Budget, Personalentwicklung, Kauf von Grundstücken, Sanierungskonzepten, Machbarkeitsstudien, Geschäftsführerbesetzung und zu vielen weiteren Maßnahmen Beschlüsse durch die Generalversammlung empfohlen 10

19 Abbildung 2: Organisationsstruktur Hochwasserschutz Machland Nord Quelle: eigene Darstellung LRH Aus der oben beschriebenen organisatorischen Entwicklung ist ablesbar, dass die heutige Organisationsstruktur nicht von Anfang an so konzipiert war, sondern sich über die Jahre aus verschiedenen Überlegungen heraus 6 so entwickelt hat. Eine nicht unwesentliche Überlegung des Landes OÖ war dabei die Nutzung des Vorsteuerabzugs der Errichtungskosten durch die Gesellschaft, die Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist (MLD), und die umsatzsteuerpflichtige Vermietung des Hochwasserschutzes an eine andere Gesellschaft (MDB). Für die beiden Gesellschaften waren inklusive Führungskräften jeweils ca. vier bis sechs Personen (Vollzeitäquivalente) tätig. Mehrfach wurden die Geschäftsführer und Prokuristen ausgetauscht. Die Auswahl der Geschäftsführer und Prokuristen erfolgte teilweise nicht mit der nötigen vertieften Abklärung der für diese Funktionen erforderlichen Kriterien. Das Land OÖ nimmt bei diesem Vorhaben neben seinen beratenden Tätigkeiten auch die Funktion als Fördergeber und Förderverwalter wahr Nach Ansicht des LRH ist die geschaffene Organisationsstruktur grundsätzlich geeignet, ein derartiges Vorhaben zu realisieren und die Anlagen zu betreiben. Im Machland ist es so gelungen, die nötige Akzeptanz für das Vorhaben herzustellen und das Projekt (auch unter Nutzung eines Steuervorteils) rasch und funktionsfähig zu realisieren. Das Land OÖ wirkt und gestaltet im Wege des Beirats über die von der Oö. Landesregierung nominierten und vom Landeshauptmann bestellten Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft mit; es geht damit über eine Rolle als bloßer Förderer und Finanzier hinaus. Der LRH schlägt daher dem Land OÖ vor, zu analysieren, ob es sinnvoll wäre, bei zukünftigen (ähnlich strukturierten) Projekten eine Gesellschafterposition durch das Land wahrzunehmen. Nach Auffassung des LRH wäre es zweckmäßig gewesen, die MLD in der Bauphase personell besser auszustatten. Insbesondere für die Koordinierung der Fachplanungen, für die Überwachung der örtlichen Bauleitungen sowie für eine Kontrolle der Abrechnungen hätten verstärkt Personalressourcen eingesetzt werden müssen. Der LRH empfiehlt, auch zukünftig Augenmerk auf die personelle Ausstattung der MDB im laufenden Betrieb zu legen, um die Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen zu gewährleisten. Dazu wären die personellen Notwendigkeiten im Hochwasserfall zu erheben und dementsprechend vorzusorgen. 6 z. B. zur Entscheidungs- und Koordinationsstruktur, zum Personal und zur Haftung 11

20 In Zukunft sollte der Führungskräfteauswahl besondere Beachtung geschenkt und für mehr Kontinuität in der Geschäftsführung gesorgt werden Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Einleitend ist festzuhalten, dass zum Zweck der Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Machland der Hochwasserschutzverband Machland Nord gegründet wurde, der seine Aufgaben teilweise an die Machlanddamm Errichtungsgesellschaft (MLD) und die Machlanddamm Betriebsgesellschaft (MDB) übertragen hat. Das Land Oberösterreich hat neben dem Infrastrukturministerium (bmvit) nur die Funktion des Fördergebers und des Förderverwalters, ist aber nicht der Bauherr. Bei der Analyse, ob das Land Oberösterreich bei zukünftigen (ähnlich strukturierten) Projekten eine Gesellschafterposition durch das Land Oberösterreich wahrnehmen soll, wäre ein möglicher Interessenskonflikt des Landes Oberösterreich in der Funktion als Fördergeber und Förderverwalter sowie gleichzeitig als Gesellschafter zu untersuchen Zur fachlichen Unterstützung und Beratung zog die MLD für einzelne Aufgaben (z. B. Kontrolle der örtlichen Bauleitung) eine begleitende Kontrolle bei. Eine ab Beginn der konkreten Planungs- und Errichtungstätigkeiten für alle Baulose zuständige begleitende Kontrolle gab es nicht Der LRH empfiehlt, generell bei Vorhaben mit vergleichbarer Größenordnung eine umfassende begleitende Kontrolle beizuziehen. 7 Diese kann u. a. durch die technische und kaufmännische Überwachung, die Unterstützung des Bauherren bei der Abwicklung von Mehrkostenforderungen und durch eine Kontrolle der Kostenverfolgung zu einer professionelleren und wirtschaftlicheren Abwicklung des Vorhabens beitragen. Im konkreten Projekt hätte eine begleitende Kontrolle frühzeitig beitragen können, die aufgetretenen Mängel z. B. bei der Feststellung der Baukostenentwicklung (siehe Kapitel Kostenverfolgung ) zu vermeiden Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Im Zuge der Planungsarbeiten sowohl für die Koordinierung bei der Erstellung des UVP-Projektes, als auch der darauf aufbauenden Detailprojekte wurde seitens OGW ein Planungskoordinator bestellt. Wie bereits festgestellt wurde, ist das Land Oberösterreich - neben dem bmvit - lediglich der Fördergeber und Förderverwalter, Bauherr ist die MLD. Für die Ausführungs- und Bauphase wurde seitens der MLD die Bestellung eines zusätzlichen externen Kontroll- und Koordinationsorganes als begleitende Kontrolle nicht für notwendig erachtet. Im Rahmen der Förderabwicklung ist es jedoch nicht möglich, dem Bauherrn weitere, externe Kontrollstrukturen vorzuschreiben. 7 eine begleitende Kontrolle soll, ergänzend zu den projektinternen Kontrollstrukturen, die Außensicht auf die geordnete Abwicklung des Projektes bieten 12

21 Allerdings ist festzustellen, dass im Zuge der Förderungsabwicklung durch Land und Bund alle jene Kontrolltätigkeiten, die vorgeschrieben sind, durchgeführt wurden: Für die Bauphase wurde von der Abteilung OGW entsprechend der Vereinbarung mit dem bmvit eine amtliche Bauaufsicht als Kontrollorgan für die projekts- und bescheidkonforme Durchführung der Arbeiten eingesetzt. Sämtliche Rechnungen wurden nach Prüfung durch die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) dem Förderwerber vorgelegt. Der Förderwerber war angehalten, nur förderfähige Rechnungen bei der Förderstelle zwecks Förderung einzureichen. Die Prüfung der von der MLD zur Förderung eingereichten Rechnung auf Förderfähigkeit wurde von der amtlichen Bauaufsicht vorgenommen und für die entsprechenden Anweisungen von Bundes- und Landesmittel an den Gewässerbezirk weitergeleitet. Der Buch- und Kassenführer prüfte die rechnerische Richtigkeit und das Vorhandensein der erforderlichen Prüfvermerke, erfasste die als förderfähig erkannten Rechnungen in einem fortlaufenden Verzeichnis und wies die aliquoten Förderungsmittel an. Regelmäßige Controllingbesprechungen wurden gemeinsam mit dem Förderwerber und der Förderstelle des Bundes (bmvit) durchgeführt und dabei wurden offene Fragen zur Förderabwicklung erörtert. Darüber hinaus musste der Förderwerber schriftliche Quartalsberichte erstellen. Die Quartalsberichte umfassen neben einer Beschreibung des Arbeitsfortschrittes auch das Kostencontrolling. Die Quartalsberichte wurden den Förderstellen beim Bund und beim Land vorgelegt und von diesen geprüft. Bundesmittel und korrespondierende Landesmittel wurden erst nach Abnahme der Quartalsberichte zur Verfügung gestellt. Eine Endkontrolle der umgesetzten Maßnahmen einschließlich der Feststellung der Förderfähigkeit wird im Zuge von Kollaudierungsprüfungen und technischen Kollaudierungsverhandlungen unter Federführung der amtlichen Bauaufsicht und des von OGW bestellten Kollaudators vorgenommen. Die Einbeziehung der Bundesförderstelle ist dabei vorgesehen. Die Koordinierung des Finanzmittelflusses samt buchhalterischer Kontrolle erfolgte durch OGW Ergänzend weist der LRH darauf hin, dass Vertreter des Landes OÖ über die Funktionen der Förderverwaltung hinaus auch an Projektentscheidungen, wie beispielsweise der Freigabe von Detailplänen, mitwirkten. Auch laut den Ausführungen in der Stellungnahme des Beirats der MLD vom 7. Juli 2014, wonach der Beirat an wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft mitwirkt, wäre diesen Vertretern des Landes OÖ ein Einfluss auf die Kontrollstrukturen - etwa auf Anregung der Förderverwaltung hin - möglich gewesen. 13

22 FINANZIERUNG DER ERRICHTUNG DURCH DAS LAND OÖ UND DEN BUND Wasserbautenförderungsgesetz 5.1. Das Wasserbautenförderungsgesetz sieht für die Errichtung von Hochwasserschutzbauten Finanzierungsanteile durch die fördernden Gebietskörperschaften (Bund, Land) sowie Interessenten vor. Die konkrete Finanzierung wurde im gegenständlichen Projekt durch Förderungsverträge und -vereinbarungen basierend auf innerstaatlichen Verträgen und Landtagsbeschlüssen geregelt. Innerstaatliche Vereinbarungen und Beschlüsse des Oö. Landtags Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG vom Der Bund und die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien (vertreten jeweils durch den Landeshauptmann) schlossen am eine Vereinbarung über die Sonderfinanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau. Dabei gingen die Vertragsparteien von Plankosten von rd. 420 Mio. Euro für Projekte in allen drei Bundesländern aus. Dieser Betrag enthält laut Vereinbarung die Mehrwertsteuer und war auf Preisbasis 2005 (ohne weitere Erläuterung) bemessen. Auf den Hochwasserschutz Machland Nord entfallen laut Vereinbarung 144,2 Mio. Euro. Diese sind vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch den Bund, zu 30 Prozent durch das Land OÖ und zu 20 Prozent durch den Antrag stellenden Interessenten (HWSV 8 ) zu bedecken. Die Vertragsparteien verpflichteten sich in der Vereinbarung, die förderbaren Kosten in zehn gleichen Jahresraten aufzubringen Der LRH weist kritisch auf die wenig präzise Wertsicherungsvereinbarung in der Vereinbarung hin, und empfiehlt, auch in Verträgen dieser Art klare Bestimmungen über die Wertsicherung (z. B. Angabe von Indexreihe, Ausgangsmonat/-jahr, Vergleichsmonat/-jahr) aufzunehmen. Landtagsbeschluss Nr. 1500/2008 vom Am beschloss der Landtag einen Finanzierungsplan und daraus abgeleitet den durch das Land zu finanzierenden Betrag für das Vorhaben Hochwasserschutz Machland Nord für die Jahre in der Höhe von 43,26 Mio. Euro (das sind 30 Prozent von 144,2 Mio. Euro). Dabei handelt es sich um Mehrjahresverpflichtungen gemäß 26 Abs. 8 der Haushaltsordnung des Landes. Der entsprechende Amtsvortrag für die Vorlage der Oö. Landesregierung wurde durch die OGW erstellt. Der beschlossene Gesamtfinanzierungsplan stellte sich wie folgt dar: 8 bzw. in den folgenden Jahren bis zur Fertigstellung und vollständigen Finanzierung die MLD 14

23 Tabelle 1: Gesamtfinanzierungsplan 2008 Bund Land OÖ HWSV Summe Summe Quelle: Regierungsvorlage (Beilage 1500/2008) Der LRH stellt fest, dass zwei Rechenfehler in der Tabelle vorliegen (Summen 2007 und 2009). Darüber hinaus ist festzuhalten: Beträge in Finanzierungsplänen zu bestimmten Zeitpunkten stellen nominelle Beträge (Zahlungsflüsse) dar, d. h. die Beträge entsprechen genau den Mitteln die zum jeweiligen Zeitpunkt fließen. Der Oö. Landtag hat dementsprechend die genaue Höhe der zukünftigen Zahlungen beschlossen. Betreffend die Finanzierung über diese Beträge hinausgehender mehrjähriger Mittel bedurfte es eines weiteren Beschlusses des Oö. Landtags (dieser erfolgte erst im Jahr 2012). Der Beschluss vom erwähnt einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf aus Preisgleitung weder prozentuell noch wertmäßig. Eine solche Bestimmung wurde laut Angabe der OGW bewusst nicht aufgenommen, weil nur korrespondierende Landesmittel zu den in Aussicht gestellten Förderungsmitteln des Bundes beantragt wurden. Damit war nicht beabsichtigt, die zu erwartenden Steigerungen infolge der Baupreisentwicklung abzudecken. Der Betrag von 144,2 Mio. Euro entspricht genau den Projektkosten der Art. 15a B-VG Vereinbarung vom Dieser Betrag versteht sich laut dieser Vereinbarung inkl. MWSt.. Im Landtagsbeschluss fehlt jedoch ein Hinweis, ob es sich bei den Projektkosten um einen Brutto- oder Netto- Betrag handelt Der LRH stellt zum einen kritisch fest, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die MLD bereits gegründet war 9 und der Landtag aus Sicht des LRH im Amtsvortrag über die geplante Wirkung der Vorsteuerabzugsberechtigung der MLD auf den Finanzierungsbedarf zu informieren gewesen wäre. Auf Basis der Daten über die rückerstattete Vorsteuer aus dem Projekt (Stand ) im Verhältnis zu den Projektkosten ergibt sich laut Berechnung des LRH ein Netto-Finanzrahmen von rd. 125 Mio. Euro. 9 mit der klaren Zielsetzung, den Vorsteuerabzug zu nutzen (siehe Kapitel Organisationsstruktur ) 15

24 Des weiteren weist er kritisch darauf hin, dass, wenn eine gesonderte zusätzliche Valorisierung der 144,2 Mio. Euro intendiert gewesen wäre, dies durch einen einfachen Hinweis auf eine Wertsicherung (wie das beispielsweise für die Betriebskosten im Landtagsbeschluss Nr. 1771/2009 vom geschehen ist) dargestellt hätte werden müssen. Alternativ hätte man auch eine Vorausvalorisierung vornehmen und im Finanzierungsplan entsprechend berücksichtigen können. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Wertsicherung zeigte sich in den Folgejahren Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Im Gesamtfinanzierungsplan 2008 wurden vom LRH zwei Detailfehler festgestellt. Dabei handelt es sich um einen Betrag in der Höhe von 684 Euro in zwei Quersummen (Jahressummen), wobei sich diese beiden Detailfehler in der Gesamtsumme wieder aufhoben. Sowohl auf die Gesamtsumme als auch auf die für den Mittelfluss relevanten Jahrestangenten hatte dies daher keine Auswirkungen. Im Rahmen des Gesamtfinanzierungsplanes können nur korrespondierende Landesmittel zu den in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes beantragt werden. Weiters ist festzustellen, dass am eine Vereinbarung über die Sonderfinanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau zwischen dem Bund und den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich auf der Preisbasis 2005 abgeschlossen wurde. Diese sogenannte Art. 15a Vereinbarung wurde dem oberösterreichischen Landtag vorgelegt und auch einstimmig beschlossen. In dieser Art. 15a Vereinbarung wurden für den Bereich Machland Nord lediglich baulosbezogen bestimmte Summen festgelegt. Zur Sicherstellung der Jahrestranchen an Landesmittel - korrespondierend zu den in einem Fördervertrag vom Bund bekanntgegeben Jahrestangenten der Bundesmittel - wurde aufbauend auf der Art. 15a Vereinbarung aus dem Jahre 2006 als logischer nächster Schritt ein Amtsvortag mit den Jahrestangenten an Landesmitteln auch für das Projekt Machland Nord erstellt. Mit dem Landtagsbeschluss Nr. 1500/2008 wurden diese Summen - entsprechend den Vorgaben der Art. 15a Vereinbarung - in Bundes-, Landes- und Interessententranchen jährlich zwischen 2007 und 2016 summenmäßig festgelegt. Da der Landtag bereits den Inhalt der Art. 15a Vereinbarung genehmigt hatte, entfiel im Amtsvortrag zum Landtagsbeschluss Nr. 1500/2008 vom ein nochmaliger Hinweis auf die ohnehin bereits beschlossenen Vertragsinhalte dieser Art. 15a Vereinbarung. Daher war - wie oben bereits dargestellt - dieser Landtagsbeschluss die logische Fortschreibung der bereits vom Landtag genehmigter Art. 15a Vereinbarung. Weiters ist folgendes zu den Auswirkungen der Einrechnung des Baukostenindex ohne Bauzeitbeschleunigung festzustellen: 16

25 Bei Baukosten von 144,2 Mio. netto als Basis hochgerechnet von 2007 bis Ende 2016 für 10 Jahre, würden laut Auskunft der MLD rein die Baukosten um 53,9 Mio. steigen (bei einer Berechnungsbasis von Jänner 2012). Das ergibt eine Kostensteigerung von rund 37 % und somit hätte das gesamte Bauvorhaben statt 144,2 Mio. 198,1 Mio. gekostet (ohne Baumehrkosten und Unvorhergesehenes) Ein Gesamtfinanzierungsplan erfordert zwingend, dass alle zu finanzierenden Teile eines Projekts dargestellt werden. Unabhängig von der mangelnden Nachvollziehbarkeit der nunmehr angestellten Kalkulation unterstreicht die Stellungnahme die im Bericht ausgeführte Tatsache, dass der Gesamtfinanzierungsbedarf infolge der zwangsläufig gegebenen Preisentwicklung höher war, als im vorgelegten Finanzierungsplan vorgesehen war. Über diese Umstände wurde der Landtag im Unklaren gelassen. Landtagsbeschluss Nr. 1771/2009 vom Der Landtag beschloss am für das Hochwasserschutzprojekt Machland Nord eine von zehn auf sieben Jahre verkürzte Bauzeit 10. In der Vorlage der Oö. Landesregierung (Beilage 1771/2009) heißt es dazu, dass die Umsetzung des Projekts unabhängig von der tatsächlichen Mittelbereitstellung durch den Bund in einer auf sieben Jahre verkürzten Bauzeit erfolgen soll. Dieser Beschluss baut auf jenem vom und der darin genannten Förderungssumme von 43,26 Mio. Euro auf. In Verbindung mit der Bauzeitverkürzung war ein Landtagsbeschluss über deren Finanzierung (mehrjährige Verpflichtung) erforderlich. Eine Darstellung der Ist- Kosten oder Prognosekosten zu diesem Zeitpunkt lag nicht vor. Der Landtag stimmte der Finanzierung der Verkürzung der Bauzeit zu. Es wurde eine Zwischenfinanzierung von 57 Mio. Euro (zuzüglich Zinsen) genehmigt und beschlossen, dass das Land OÖ den entstehenden Zwischenfinanzierungsaufwand der MLD zu 60 Prozent bezuschusst 11. Weiters übernahm das Land OÖ die Haftung für dieses Finanzierungsvolumen. Im Rahmen der Prüfung konnten keine Unterlagen zur Ermittlung oder Berechnung der Höhe der erforderlichen Zwischenfinanzierung von 57 Mio. Euro beigebracht werden Der Betrag von 57 Mio. Euro für die Zwischenfinanzierung der Bauzeitverkürzung um drei Jahre war für den LRH nicht nachzuvollziehen. Um ausschließlich die betreffenden Jahresfinanzierungsbeträge des Bundes vorzufinanzieren, wären wesentlich weniger als 57 Mio. Euro erforderlich gewesen. Darüber, wie sich ein entsprechender Betrag errechnet hätte, um den Finanzierungsbedarf der MLD insgesamt sicherzustellen, wurde der Landtag nicht informiert. Die Beschlussgrundlagen für den Landtag waren daher unvollständig. 10 von 2016 auf laut Beschluss sollen die restlichen 40 Prozent Zwischenfinanzierungsaufwand von den Machlandgemeinden bezuschusst werden 17

26 8.3. Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Aus Sicht von OGW ist die Formulierung unabhängig von der tatsächlichen Mittelbereitstellung durch den Bund in den Amtsvorträgen so zu verstehen, dass - eben unabhängig von den Bundesmitteln, deren Jahrestangenten wegen einer Baubeschleunigung nicht erhöht worden wären die fehlenden Finanzmittel insgesamt durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen vorzufinanzieren waren. Die Formulierung bedeutet, dass der Bund seine Mittel nicht aufgrund der Bauforcierung abändern wird (gleich bleibende Jahrestangenten), sich auch an den korrespondierenden jährlich zur Verfügung zu stellenden Landesmitteln laut gültigem Landtagsbeschluss nichts ändert, und daher der zusätzliche Finanzbedarf über ein Zwischenfinanzierungsdarlehen, dass die MLD aufnimmt, abzudecken ist. Die Genehmigung durch die Landesregierung bzw. den Landtag bezieht sich auf die Übernahme des Zinsendienstes für die erforderliche Gesamtsumme (Bund, Land, Interessent) des zusätzlichen Mittelbedarfes aufgrund der Baubeschleunigung. Grundsätzlich wurde die Kalkulation des Mittelbedarfs für die Gewährung eines Zwischenfinanzierungsrahmens von der MLD erstellt. So wurde auch die erste Kalkulationsgrundlage des Zwischenfinanzierungsbedarfs in der Höhe von 57 Mio. Euro von der MLD erstellt. Diese Unterlage wurde zwischenzeitlich aus einem Akt der Direktion Finanzen ausgehoben und liegt diesem Schreiben als Anhang bei (Beilage 1) Der LRH stellt fest, dass ihm die Informationen und Unterlagen betreffend die Kalkulation des Zwischenfinanzierungsbedarfs im Erhebungszeitraum nicht vorgelegt werden konnten. Zudem zieht die Stellungnahme nicht in Zweifel, dass die Informationen dem Landtag nicht vorlagen. Diese wären aber notwendig gewesen, da im Folgenden das angeführte Maximalvolumen des Zwischenfinanzierungsbedarfs weiter überschritten wurde. Der LRH bleibt daher bei seiner Feststellung, dass der Landtag unvollständig informiert war. Landtagsbeschluss Nr. 277/2010 vom Am beschloss der Oö. Landtag auf Basis einer Regierungsvorlage (Beilage 277/2010) eine Erhöhung der Zwischenfinanzierung auf maximal 92,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen. Weiters wurde eine Bezuschussung eines Anteils von 60 Prozent des Zinsaufwands des erhöhten aushaftenden Bundesbeitrages 12 durch das Land OÖ beschlossen. Grund war die nochmals forcierte Baufertigstellung (geplanter Fertigstellungstermin im Jahr 2012). Der von der OGW vorgelegte Mittelflussplan (Bedarf) wich stark von der nachfolgend tatsächlich eingetretenen Finanzierungssituation ab. Die OGW wies gegenüber der MLD auf die Notwendigkeit einer baulosbezogenen Kostenaufstellung auf Basis des Bauzeitplans hin. Ein aktueller Kostenstatus (Ist-Kosten und Prognosekosten) war in den Beilagen für den Landtagsbeschluss nicht enthalten. 12 die Beilagen zum Landtagsbeschluss vom beschreiben, dass nur Bundesmittel vorfinanziert werden sollen ( tatsächliche Mittelbereitstellung durch den Bund ) 18

27 9.2. Der LRH bemängelt, dass eine baulosbezogene Kostenaufstellung (trotz der damaligen Einforderung durch die OGW) von der MLD im Erhebungszeitraum nicht vorgelegt werden konnte. Er stellt kritisch fest, dass die Vorlage für einen Finanzierungsbeschluss des Landtags ohne Information über einen Kostenstatus erstellt wurde. Aus den dem LRH von der OGW vorgelegten Aufstellungen der MLD ist zu entnehmen, dass entsprechend ihrer Liquiditätsberechnung nicht eine Erhöhung der Zwischenfinanzierung für vorgezogene Bundesmittel sondern der gesamte Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt in Höhe von 92,5 Mio. Euro finanziert werden sollte. Für den LRH stellten sich die Beschlussgrundlagen in Hinblick auf die Formulierung, dass nur Bundesmittel vorfinanziert werden sollten, als missverständlich dar. Der Landtag stimmte der Erhöhung der Zwischenfinanzierung, das heißt der Sicherung der Finanzierung der MLD (auch wegen der Verkürzung der Bauzeit), nicht aber einer Erhöhung der Projektkosten zu. Tatsächlich mussten aber nach Ansicht des LRH zu diesem Zeitpunkt Kostensteigerungen schon erkennbar gewesen sein Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Zum Landtagsbeschluss Nr. 277/2010 vom ist einleitend festzustellen, dass aufgrund eines Konjunkturpaketes, das von der oberösterreichischen Landesregierung beschlossen worden war, eine Bauzeitbeschleunigung im Bereich des Machlanddammes mit verbunden war. Insbesondere in den Jahren 2009 und 2010 erfolgten die Baumaßnahmen im größtmöglichen Ausmaß. Insofern kam es dadurch auch zu einem Vorziehen von Baulosen, sodass bereits Mitte 2012 der Machlanddamm hochwassersicher war. Wie bereits dargelegt wurde, ist die MLD der Bauherr und verfügt daher über die jeweils aktuellen Kosteninformationen. Daher stammten auch für diesen Amtsvortrag die Kalkulationsgrundlagen von der MLD. Entsprechend der Aufforderungen von OGW wurde ein überarbeiteter Mittelflussplan vorgelegt und erst auf Basis des damals aktualisierten Mittelflussplanes ein Amtsvortrag erstellt, der auch von der Finanzdirektion mitgezeichnet wurde. Aus Sicht von OGW wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Formulierung unabhängig von der tatsächlichen Mittelbereitstellung durch den Bund in den Amtsvorträgen so zu verstehen ist, dass eben unabhängig von den Bundesmitteln, deren Jahrestangenten wegen einer Baubeschleunigung nicht erhöht worden wären - die fehlenden Finanzmittel insgesamt durch ein Zwischenfinanzierungsdarlehen vorzufinanzieren waren. Die Formulierung bedeutet, dass der Bund seine Mittel nicht aufgrund der Bauforcierung abändern wird (gleich bleibende Jahrestangenten), sich auch an den korrespondierenden jährlich zur Verfügung zu stellenden Landesmitteln laut gültigem Landtagsbeschluss nichts ändert, und daher der zusätzliche Finanzbedarf über ein weiteres Zwischenfinanzierungsdarlehen, dass die MLD aufnimmt, abzudecken ist. Die Genehmigung durch die Landesregierung bzw. den Landtag bezieht sich auf die Übernahme des Zinsendienstes für die erforderliche Gesamtsumme (Bund, Land, Interessent) des zusätzlichen Mittelbedarfes aufgrund der Baubeschleunigung. 19

28 9.4. Der LRH erinnert, dass der Amtsvortrag nur den erhöhten Zwischenfinanzierungsbedarf belegte, aber keine Informationen über Kostenerhöhungen im Projekt enthielt. Wie der MLD im Wege der örtlichen Bauaufsichten aber bekannt war, zeichneten sich zu diesem Zeitpunkt bereits erhebliche Kostensteigerungen ab. Diese Informationen hätten durchaus vom Beirat der MLD bzw. von der Förderverwaltung im Rahmen ihrer Kontrollfunktion eingeholt und weitergeleitet werden können. Der LRH bleibt daher bei seiner Feststellung, dass der Landtag unvollständig informiert war. Kostensteigerung Die MLD stellte im Jahr 2011 in ihren Unterlagen Kostensteigerungen von 21,4 Mio. Euro im Vergleich zu den Plankosten und dem geltenden Finanzierungsrahmen von 144,2 Mio. Euro fest. Dieser Sachverhalt wurde von Vertretern der Landesregierung in einer Besprechung im 3. Quartal 2011 dem Bund zur Kenntnis gebracht. Eine Bedeckung der festgestellten Überschreitung des Finanzierungsrahmens durch einen Finanzierungsbeschluss des Oö. Landtags erfolgte zu diesem Zeitpunkt, mit dem Argument einer in Verhandlung stehenden weiteren Artikel 15a B-VG Vereinbarung, nicht. Zur Überprüfung der Kostensituation wurde auf Veranlassung des Landes OÖ von der MDB Ende November 2011 ein Fachexperte beigezogen. Im Jänner 2012 wurde als Konsequenz aus der Überschreitung des Finanzierungsrahmens der kaufmännische Geschäftsführer beurlaubt und in der Folge der Vertrag nicht mehr verlängert. Tatsächlich errechnete sich zu diesem Zeitpunkt auf Basis des Netto-Finanzierungsrahmens von rd. 125 Mio. Euro 13 eine Überschreitung von rd. 41 Mio. Euro Der LRH stellt kritisch fest, dass die MLD im Jahr 2011 und im ersten Quartal 2012 eine Finanzierungslücke gegenüber dem genehmigten Finanzierungsrahmen 14 in der Höhe rd. 41 Mio. Euro hatte und damit die vom Landtag beschlossenen Kostengrenzen deutlich überschritt. Den genehmigten Finanzierungsrahmen zu überschreiten war nur deshalb möglich, weil die Liquidität der MLD durch die vom Land OÖ und den Interessenten bezuschusste Zwischenfinanzierung gesichert war. Der LRH empfiehlt, für zukünftige Projekte entsprechende Kontrollmaßnahmen vorzusehen, um solche Entwicklungen zu vermeiden Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: In der Beilage zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG sind die Gesamtkosten mit der Anmerkung inklusive MWSt. angeführt. Für das Projekt Machland Nord steht demnach ein Betrag von 144,2 Mio. Euro inkl. MWSt. zur Verfügung. In den 144,2 Millionen Euro ist letztendlich auch jener Mehrwertssteueranteil enthalten, der nicht in Form eines Vorsteuerabzuges geltend gemacht werden kann. 13 auf Basis der Daten über die rückerstattete Vorsteuer aus dem Projekt (Stand ) im Verhältnis zu den Projektkosten ergab sich ein beschlossener Netto-Finanzierungsrahmen von rd. 125 Mio. Euro (Berechnung LRH) 14 siehe Kapitel Landtagsbeschluss Nr. 1500/2008 vom

29 Zur Feststellung, dass Kostensteigerungen erkennbar gewesen sein müssten, wird angemerkt, dass man zum Zeitpunkt der Einbringung des Amtsvortrages im Dezember 2010 (Landtagsbeschluss vom ) auf Erhöhung der Zwischenfinanzierung von 57 Mio. Euro auf 92,5. Mio. Euro noch von folgendem Kenntnisstand ausging: So wurde auf Basis des Kostencontrollings in den Quartalsberichten bis zum 3. Quartalsbericht 2010 (eingelangt in OGW am ) davon ausgegangen, dass sich die Mehr- und Minderkosten über alle Baulose betrachtet insgesamt ausgleichen und somit die veranschlagten Gesamtkosten von 144,2 Mio. Euro eingehalten werden. Erstmals wurde jedoch in diesem Zeitraum eine mögliche Kostenüberschreitung seitens der amtlichen Bauaufsicht befürchtet und die örtliche Bauaufsicht aufgefordert, im Zuge der Fälligkeit des 4. Quartalsberichts 2010 aktuelle Prognosekosten je Baulos unter Berücksichtigung der bisher angefallenen Kosten und der Preisgleitungen im Detail zu prüfen und zu übermitteln. Nachdem zu diesem Zeitpunkt jedoch auch bereits bekannt war und mit einem Schreiben vom bmvit bestätigt wurde, dass die in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG festgeschriebenen Gesamtkosten im Wesentlichen als Nettokosten (brutto für netto) gesehen werden können, ergab sich unter dieser Voraussetzung damals nur eine sehr geringe Kostenüberschreitung. Da eine Förderzusage des bmvit zu eventuellen Mehrkosten zum damaligen Zeitpunkt nicht zu erwarten war, wurde jedoch der Fördernehmer mehrfach angehalten, eine Überschreitung der Gesamtkosten von 144,2 Mio. Euro hintan zu halten. Im 4. Quartalsbericht 2010, der mit 7. Februar 2011 datiert ist, wird auf eine voraussichtliche Kostensteigerung von 4,99 Mio. Euro (= 3,5%) zu den genehmigten Kosten von 144,2 Mio. Euro hingewiesen (unter Einrechnung des Vorsteuermodells). Darüber hinaus war zu diesem Zeitpunkt zusätzlich auch die Einsparung durch das Vorsteuermodell bereits fixiert. Auf Grund dieses Hinweises im 4. Quartalsbericht 2010 wurden nicht nur der Finanzreferent des Landes Oberösterreich informiert, sondern auch ein gemeinsames Gespräch von Beiratsmitgliedern und dem Landeshauptmann mit der Infrastrukturministerin angestrebt. Gleichzeitig wurden auf Beamtenebene Vorbereitungen zum Abschluss einer weiteren Art 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich zur Ausfinanzierung des Projektes gestartet. Nach weiteren Aufträgen an die MLD zur Präzisierung der Kostenschätzungen wurden neuerlich Informationen über weitere Kostensteigerungen vorgelegt. Bereits im nächsten Quartalsbericht, 1. Quartal 2011 lagen die Mehrkosten bei rd. 9,6 Mio Euro und haben sich schrittweise bis zum 4. Quartalsbericht Ende des Jahres 2011 bis zu 35,8 Mio Euro erhöht. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass zu dem Zeitpunkt, als weitere Kostensteigerungen durch Quartalsberichte in der Abt. OGW entdeckt werden konnten, auf Veranlassung des Landes organisatorische und personelle Konsequenzen gesetzt wurden. Gleichzeitig wurde auf Veranlassung des Landes ein bislang nicht damit 21

30 befasster Fachmann zur Überprüfung der Angelegenheit beauftragt, der sich erst einarbeiten und informieren musste. Sobald dieser Experte klärende Aussagen treffen konnte, wurden zunächst die vier Landtagsparteien vorinformiert und, sobald gesicherte Aussagen getroffen werden konnten, wurde der Landtag informiert. Gleichzeitig wurden in der Abt. OGW die Controlling-Strukturen verschärft und folgende Maßnahmen festgelegt: so kam es zu einer Verlagerung der amtlichen Bauaufsicht vom Gewässerbezirk Linz zur Abt. OGW, die die Ressourcen für diesen Bereich in Form eines zweiten Mitarbeiters für die amtliche Bauaufsicht in OGW erhöhte. Zusätzlich wurden noch die Rollen und Aufgaben von der MLD und der Abt. OGW für eine verbesserte Zusammenarbeit geschärft. Darüber hinaus wurden die örtlichen Bauaufsichten (ÖBAs) angehalten, regelmäßig Angaben der aktuellen Kosten zu den jeweiligen Ausschreibungsergebnissen darzustellen (Soll-Ist- Vergleich), um Mehrkosten frühzeitig erkennen zu können Der LRH stellt klar, dass in keinen bis 2013 vorliegenden Landtagsmaterialien, Landtagsbeilagen oder Amtsvorträgen nur jener Anteil, dem kein Vorsteuerabzug gegenübersteht, als Mehrwertsteuer dargestellt wird. Vielmehr werden in den Unterlagen der OGW Bruttokosten von 144,2 Mio. Euro sowie Nettokosten von 120 Mio. Euro angesprochen. Die Argumentation, dass der Landtag einem Finanzierungsrahmen in der Höhe von 144,2 Mio. Euro netto zugestimmt hätte, ist für den LRH daher nicht nachvollziehbar. Auch aus den Aufzeichnungen der MLD ergaben sich daraus im Projekt frühzeitig Überschreitungen des genehmigten Finanzierungsrahmens. Die Stellungnahme der OGW ist in sich widersprüchlich, weil einerseits Ende 2010 davon ausgegangen worden sei, das die Gesamtkosten eingehalten werden, gleichzeitig aber eine mögliche Kostenüberschreitung in diesem Zeitraum befürchtet wurde. Die Tatsache einer Kostenüberschreitung wurde, wie unter Pkt bereits angeführt auch von den örtlichen Bauaufsichten zum Stand 4. Quartal 2010 bestätigt. Sie stellten bei wesentlichen Baulosen (z. B. BL 1/2/8, BL 6) beträchtliche Kostenerhöhungen fest. Landtagsbeschluss Nr. 594/2012 vom Die Landesregierung brachte dem Landtag erstmals im April 2012 die Mehrkosten beim Bau des Machlanddamms zur Kenntnis. Die Beilage nahm dabei auf die Art. 15a B-VG Vereinbarung vom Bezug, in welcher Kosten in Höhe von 144,2 Mio. Euro ( inkl. MWSt. ) mit dem Bund vereinbart wurden. Die von der MLD prognostizierten Gesamtbaukosten wurden allerdings nun gegenüber dem Landtag erstmals netto und zwar mit 182,6 Mio. Euro angegeben 15. Gründe für die Mehrkosten wurden in den Beilagen zur Beschlussvorlage erwähnt. Durch diese Mehrkosten wurde der geltende Finanzierungsrahmen sprunghaft erheblich überschritten. Die Beilagen zum Beschluss enthielten keine Darstellung der Ist-Kosten oder Prognosekosten in Verhältnis zum Finanzierungsrahmen. Ausgeführt wurde allerdings, dass es im Projekt zu Mehrkosten von 38,4 Mio. Euro gekommen sei, die auch vom Land OÖ zu decken sind. Dies wurde vom Landtag zustimmend zur Kenntnis genommen. 15 dargestellt als Brutto-Baukosten (2012) wäre entsprechend dem Stand der rückerstatteten Vorsteuer - von einem Mittelbedarf von rd. 213 Mio. Euro auszugehen gewesen (Berechnung LRH) 22

31 Im Rahmen der Beschlussfassung erfolgte auch eine weitere Erhöhung der Zwischenfinanzierung ( zur forcierten Umsetzung des Projekts) auf maximal 137,5 Mio. Euro. Die Zwischenfinanzierungserhöhung um weitere 45 Mio. Euro 16 war laut Regierungsvorlage für bereits eingegangene Verbindlichkeiten vorgesehen. Aus den Mehrkosten resultierten mehrjährige Verpflichtungen; die korrespondierende innerstaatliche Vereinbarung zwischen Land und Bund zur Erhöhung des Rahmens lt. Art. 15a B-VG Vereinbarung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Der LRH kritisiert die Tatsache, dass der geltende Finanzierungsrahmen sprunghaft erheblich überschritten wurde. Er weist darauf hin, dass auf Basis der Netto- Gesamtbaukosten (rd. 182,6 Mio. Euro) Mehrkosten von rd. 57,6 Mio. Euro ausgewiesen waren. Der LRH anerkennt, dass beginnend mit April 2012 von der Geschäftsführung der MLD und der OGW (mit Unterstützung weiterer Direktionen des Amtes der Oö. Landesregierung) versucht wurde, die Beschluss- und Informationslage des Landtags mit der Kostensituation in Einklang zu bringen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Informationslage des Landtags unvollständig. Trotz der Kenntnisnahme der Finanzsituation durch den Landtag blieb der genaue Betrag der Mehrkosten, die auf das Land OÖ entfielen, ohne Verbindlichkeit, da noch keine Art. 15a B-VG Vereinbarung mit dem Bund über die Mehrkosten bestand. Der LRH empfiehlt, in Projekten jedenfalls laufend entsprechend einer festzulegenden Wertsicherungsregelung den angepassten Finanzierungsrahmen vorzulegen, um im Vergleich mit der jeweiligen aktuellen Kostensituation feststellen zu können, ob mit den vom Landtag beschlossenen Mitteln das Auslangen gefunden wird. Nach Ansicht des LRH dürfen zu finanzierenden Verbindlichkeiten durch den Förderwerber erst dann eingegangen werden, wenn die Finanzierung durch den Landtag beschlossen ist. Wenn wesentliche Mehrkosten in Projekten eintreten, die finanzielle Auswirkungen auf das Land OÖ haben, ist der Landtag grundsätzlich zeitgerecht zu informieren. Der Finanzierungsrahmen sollte überdies ausdrücklich der Höhe nach und nicht nur durch Kenntnisnahme eines Projektberichtes durch den Landtag genehmigt werden Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Zur Feststellung des LRH, dass der geltende Finanzrahmen sprunghaft überschritten wurde, wird zunächst ausgeführt, dass die Art. 15a Vereinbarung von 2006 auf Preisbasis 2005 abgeschlossen wurde. Bei Baukosten von 144,2 Mio. netto als Basis hochgerechnet von 2007 bis Ende 2016 für 10 Jahre, würden laut Auskunft der MLD rein die Baukosten ohne Bauzeitbeschleunigung um 53,9 Mio. Euro steigen (bei einer Berechnungsbasis von Jänner 2012). Das ergibt eine Kostensteigerung von rund 37 % und somit hätte das gesamte Bauvorhaben statt 144,2 Mio. 198,1 Mio. gekostet (ohne Baumehrkosten und Unvorhergesehenes). 16 zuvor im Dezember ,5 Mio. Euro, im April ,5 Mio. Euro 23

32 Ergänzend ist festzustellen, dass 2011 viele Baulose aufgrund der beschlossenen forcierten Bauausführung entgegen dem früheren Zeitplan bereits im Bau befindlich waren. Damit sind auch die Kosten früher schlagend geworden. Weiters wurde im Bereich des Bauloses 3 (Baumgartenberg) eine nicht bekannte illegale Altlast aufgefunden, die mit großem finanziellem Aufwand saniert werden musste. Unerwartete schwierige geologische Verhältnisse im Bereich Grein hatten zur Folge, dass das technische Konzept zur Errichtung des Machlanddammes abgeändert werden musste. Im Zuge der Bauausführungen waren zusätzliche Pumpwerke notwendig, aus dem UVP- Verfahren ergaben sich Forderungen aus NÖ nach überströmsicherer Ausgestaltung der Dämme über lange Strecken hinweg, die mit Kosten verbunden waren. Im Übrigen wird auf die Ausführung zu Punkt 10 hingewiesen Der LRH sieht bestätigt, dass die Gesamtbaukosten aufgrund der angeführten Steigerungen den vom Landtag beschlossenen Finanzierungsrahmen erheblich und sprunghaft überschritten. Zweite Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG und Landtagsbeschluss Nr. 1105/2014 vom Am trat eine zweite Vereinbarung zwischen Land OÖ und Bund gemäß Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 201/2013 und LGBl. Nr. 71/2013) in Kraft. In dieser Vereinbarung gelang es, Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien über die Finanzierung beschleunigter Schutzmaßnahmen von Hochwasserschutzprojekten herzustellen. Ein Teil der Finanzierungsvereinbarung betraf das Projekt Machland Nord, weitere Vertragsparteien waren die Länder Niederösterreich und Wien betreffend weiterer Hochwasserschutz-Projekte an der Donau. Der Oö. Landtag genehmigte diese Vereinbarung am Laut der entsprechenden Beilage (892/2013) beträgt der Landesanteil für verschiedene Projekte (u. a. Machland Nord) 30 Prozent. Der Finanzierungsanteil des Bundes ist wie in der Art. 15a B-VG Vereinbarung vom mit 50 Prozent festgelegt. Erst im Mai 2014 genehmigte der Oö. Landtag explizit einen Landesanteil an Mehrkosten von 38,4 Mio. Euro mit 11,52 Mio. Euro. Laut Beilagen zum Beschluss verlängert sich der Zeitraum, in welchem der Bund seine Beiträge leistet und damit die Ausfinanzierung des Projekts entsprechend der zweiten Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG bis Der Landesanteil wird plangemäß bis 2019 ausbezahlt werden. Dadurch erstreckt sich der Zeitraum der Zwischenfinanzierung der MLD bis zum Jahr Erstmals wurden in den Beschlussbeilagen die Zahlungsströme (Zuschüsse), die sich aus der Zwischenfinanzierung ergeben, für den Landtag dargestellt. In drei Szenarien wurde der Landesanteil vom Land OÖ zwischen rd. 4,7 Mio. Euro (1,5 Prozent Zinssatz) und rd. 12,5 Mio. Euro (4 Prozent Zinssatz) abgeschätzt Der LRH weist darauf hin, dass die Abdeckung des Landesanteils zu den Zwischenfinanzierungskosten den Landeshaushalt bis 2023 belasten wird. Die endgültige Höhe des Zuschusses des Landes OÖ zu den Zwischenfinanzierungskosten ist vom tatsächlichen Refinanzierungszinssatz der MLD abhängig. In der großen Bandbreite der Szenarien zeigt sich die Zinssensitivität der Finanzierung. 24

33 Vorsteuer und Grunderwerbsteuer Vorsteuer Der tatsächliche Finanzierungsbedarf des Projekts hängt auch von steuerlichen Fragen ab. Grundsätzlich wurde die bei der Errichtung (von Auftragnehmern) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer über ein steuerrechtliches Modell als Vorsteuer abzugsfähig. Dies war durch die Konstruktion der MLD als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes möglich. Damit wurde die Umsatzsteuer aus Sicht der MLD (soweit abzugsfähig als Vorsteuer) nicht zum Kostenfaktor. Über die Mietverrechnung der MLD an die MDB wird die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer dort im Zeitablauf kostenwirksam. Die MLD änderte das Projekt im Baulos 7 - St. Nikola von aktivem auf passiven Hochwasserschutz. Dies war bereits im 5. Beiratsprotokoll der MLD im Jahr 2009 als Vorhaben angesprochen worden. Dadurch ergab sich gegenüber dem ursprünglichen Konzept eine Auswirkung auf die zivilrechtliche Situation (z. B. Eigentum an Bauwerken und Baumaßnahmen). Eine Rückwirkung auf den Vorsteuerabzug im Bereich St. Nikola (rd. 2,5 Mio. Euro) ist zumindest nicht ausgeschlossen. Die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer im Baulos 7 - St. Nikola ist Gegenstand von Diskussionen über die steuerrechtliche Qualifikation der erbrachten Leistungen mit den Finanzbehörden. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Prüfung gab es dazu den Versuch einer Abklärung zwischen dem Land OÖ und dem Bundesminister für Finanzen Der LRH stellt kritisch fest, dass im Zuge der Projektänderung im Baulos 7 - St. Nikola versäumt wurde, bei der Beurteilung der (geänderten) Schutzvarianten allfällige steuerrechtliche Wirkungen in einer dem Vertrauensschutz unterliegenden Form mit den Finanzbehörden abzuklären und beim Vergleich mit der ursprünglichen Variante mit einzubeziehen. Im Rahmen der Änderung der Schutzvarianten wäre unter Umständen auch eine besser geeignete zivilrechtliche Gestaltung 17 zur Nutzung der Vorsteuer möglich gewesen. Der LRH empfiehlt, die steuerliche Situation abzuklären und danach allenfalls die Budgetierung (Finanzierung) dementsprechend anzupassen Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Hinsichtlich der steuerlichen Abklärung beim Baulos St. Nikola ist eine offizielle Anfrage an das BMF in Wien ergangen und liegt mittlerweile eine Auskunft aus dem BMF vor Der LRH verweist dazu auf seine Empfehlung (Pkt ). 17 z.b. Baurechtsvereinbarungen kombiniert mit grundbücherlichen Nutzungsbeschränkungen 25

34 Grunderwerbsteuer Im Rahmen der Durchführung des Projekts kommt es (bedingt durch die zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Konstruktion) zu Übertragungen von Liegenschaften. Ursprünglich wurde im Projekt davon ausgegangen, dass generell keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dieser Einschätzung lag zugrunde, dass grundsätzlich steuerlich begünstigte Grundzusammenlegungsverfahren bzw. Flurbereinigungen erfolgen würden. Dies traf nicht für alle Übertragungsvorgänge ein. In Baumgartenberg, Naarn und Saxen wurden teilweise keine derartigen formalen Verfahren durchgeführt. Die Geschäftsführung der MLD schätzt die Grund-erwerbsteuerwirkung daraus auf maximal rd Euro Der LRH stellt fest, dass die pauschale Annahme der Grunderwerbsteuerfreiheit unzutreffend war. Er empfiehlt für zukünftige Projekte, den Projektbeteiligten klar zu kommunizieren, welche Voraussetzungen für eine derartige Annahme gegeben sein müssen bzw. festzustellen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Kosten Kostenverfolgung In der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land OÖ aus dem Jahr werden die Plankosten für das Hochwasserschutzprojekt Machland Nord mit 144,2 Mio. Euro dargestellt. Seitens der geprüften Stellen konnten während des Prüfungszeitraumes weder die der Vereinbarung zugrundeliegenden Unterlagen noch Kalkulationsgrundlagen zum Finanzierungsrahmen zur Verfügung gestellt werden. Während der Bauphase führten die örtlichen Bauaufsichten und die MLD die Kostenverfolgung der jeweiligen Baulose durch. Nach notwendigen Anpassungen an die Vorgaben der Förderstelle erfolgte die Vereinnahmung der Mittel auf Basis dieser Berichte. Die Auszahlung an den Förderwerber erfolgte auf Basis geprüfter Rechnungen. Nach einem Anstieg der Prognosekosten im Herbst 2011 wurde zur Klärung der tatsächlichen Kostensituation das Kostencontrolling neu organisiert. Die MLD erstellte auf Basis der vorhandenen Unterlagen 19 Ende 2011 eine aktuelle Kostenhochrechnung. In dieser stellte sie erstmals vollständig die Kostensteigerungen durch Mengen- und Projektänderungen sowie durch den forcierten Bauablauf und die Auswirkungen der Preisgleitung dar. Eine kontinuierliche Aktualisierung und Ergänzung der Kostenschätzungen um die vorgenommenen Projektänderungen bzw. um bereits bekannte Kostenerhöhungen bei einzelnen Projektteilen war bis dahin nicht vollständig erfolgt. Auf Basis ihrer Kostenhochrechnungen legte die MLD im April 2012 einen Antrag auf Erhöhung des Finanzierungsrahmens auf 182,6 Mio. Euro vor (siehe Kapitel Landtagsbeschluss Nr. 594/2012 vom ). Mit Ende des Jahres 2012 wies die Kostenhochrechnung folgenden Stand aus: 18 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vom z. B. Kontrollaufzeichnungen der amtlichen Bauaufsicht 26

35 Tabelle 2: Kostenhochrechnung der MLD (Stand , netto in Mio. Euro) Baulos Kostenvalorisierung- Vergabebzw. Angebotssummen Massenänderungen Projektänderungen Forcierung Gleitung innerhalb Bauzeit Kostenhochrechnung ( ) BL 1/2/8 Naarn/Mitterkirchen/Flutmulde 2,814 51,487 2,022 3,443 0,800 2,835 63,402 BL 3 Baumgartenberg 4,643 28,869 4,947 5,864 0,455 1,880 46,658 BL 4 Saxen 2,946 11,568 1,678 2,069 0,104 0,727 19,093 BL 5 Mauthausen 3,972 17,569 1,211 1,287 0,200 0,240 24,262 BL 6 Grein 1,919 13,097 0,945 5,855 0,215 22,031 BL 7 Sankt Nikola 2,216 8,114-2,497 3,241 0,252 11,326 BL Probedamm 2) 1,457 (1.457) 1,457 Differenzanteil der MLD (Valorisierung, Forcierung) -7,350-7,350 Gesamtkosten Errichtung 1) 18, ,160 8,307 21,760 1,559-1, ,878 1) vom LRH korrigierte Kostenhochrechnung netto zum Stichtag (MLD stellt 182,335 Mio. Euro dar) 2) doppelte Darstellung duch MLD - Korrekturen (Projektänderungen + Kostenhochrechnung) durch LRH Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis von Daten der MLD Der LRH beurteilt es als kritisch, dass zu den Plankosten bzw. zum Finanzierungsrahmen von 144,2 Mio. Euro dem LRH nicht zeitgerecht alle verfügbaren Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Eine Beurteilung der Kostenplanung war für den LRH somit nicht möglich. Bis zum Beschluss des neuen Finanzierungsrahmens im Jahr 2012 (basierend auf den Berechnungen der MLD 20 ) lag für die Geschäftsführung der MLD auch keine ausreichende Vergleichsbasis für die Kostenabweichungen vor (siehe Kapitel Landtagsbeschluss Nr. 594/2012 vom ). Die in der MLD vorhandene Kostenverfolgungsstruktur stellt - nach den vorliegenden Unterlagen - den Umfang der einzelnen Kostenanteile (z. B. Massenänderungen, Projektänderungen, Forcierung) in den einzelnen Baulosen und im Gesamtprojekt mangelhaft dar. Durch die unterschiedlichen Darstellungen der MLD in Präsentationen und Kostenübersichten waren die Berechnungen der Baumehrkosten nicht nachvollziehbar. Eine differenzierte Darstellung der tatsächlichen Mehrkosten bzw. der mit den Auftragnehmern vertraglich festgelegten Preisgleitungen fehlte. Der LRH folgert daraus, dass die Kostenhochrechnungen lange Zeit den tatsächlichen Projektstand somit nicht ausreichend abbildeten. Der LRH hält es daher für notwendig, bei ähnlichen Vorhaben durch den Bauherrn eine konsequente, umfassende Verfolgung der Kosten (im Zusammenwirken von Kostenkontrolle, Kostensteuerung und Kostenprognose) - als wesentliche Voraussetzung für den Projekterfolg über alle Phasen des Vorhabens rechtzeitig zu implementieren. Problematisch ist für den LRH auch der Umstand, dass kein Abgleich zwischen der Kostenprognose und dem gültigen Finanzierungsrahmen stattfand. Durch die wenig exakte und daher nicht realistische Einschätzung der Kostensituation durch den Bauherrn war eine frühzeitigere Information des Landtags darüber nicht gewährleistet. 20 Stand der Kostenhochrechnung vom : 182,3 Mio. Euro 27

36 15.3. Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vom Jahr 2006 zu den veranschlagten Gesamtkosten von 144,2 Mio ist je Baulos eine Summe der geplanten Kosten in einer Beilage enthalten, die auch dem LRH ausgehändigt wurde. Massen- und Kostenermittlungen zu den einzelnen Baulosen wurden im Rahmen der Projektierung für die generelle UVP Genehmigung durchgeführt. In den darauffolgenden Jahren wurden nach der Grundsatzgenehmigung ab 2007 die behördlichen Detailgenehmigungen erwirkt und dabei die geplanten Kosten bei den einzelnen Baulosen noch weiter geschärft. Die detaillierte Leistungsbeschreibung mit Kosten- und Massenermittlung von den Detailprojekten nach der generellen UVP-Genehmigung waren für die Abwicklung des Bauvorhabens relevant. Die Plankosten aus den Detailprojekten waren selbstverständlich vorhanden und bekannt. Die ÖBAs haben quartalsweise einen Soll-Ist Vergleich bezogen auf Leistungseinheiten der Ausschreibungen der MLD vorgelegt. Die Kostenverfolgung durch die ÖBAs auf Baulosebene wurde von der MLD im Kostencontrolling (Quartalsberichte) zusammengeführt. Das Kostencontrolling ermöglichte daher die Identifikation von Kostensteigerungen. Ab Beginn der baulichen Umsetzung der Hochwasserschutzanlage Machland Nord wurden aufgrund des Förderungsvertrages Quartalsberichte vom Förderwerber erstellt und den Fördergebern übermittelt. In den Quartalsberichten findet sich ab dem 3. Quartal 2009 ein baulosbezogenes Kostencontrolling. So war und ist jede Auszahlung von Fördergeldern daran gebunden, dass sowohl ein entsprechender Quartalsbericht den Förderstellen regelmäßig vorgelegt wurde als auch auf Basis eines geprüften Förderantrages die Auszahlung von Förderungsmitteln nach Vorlage bezahlter und förderfähiger Rechnungen erfolgte. Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine fördertechnische Kollaudierung, bei der letztendlich die förderfähigen Herstellungskosten festgelegt werden. Weitere Überschreitungen wurden in den darauffolgenden Quartalsberichten identifiziert, wobei die wesentlichen Ursachen der Kostensteigerungen sind: Massive Forcierung des Baufortschritts, damit frühere Fertigstellung und Sicherheit für die Bevölkerung Schlechterer Baugrund bei einzelnen Baulosen (z.b. Grein) Entsorgungskosten illegale Altstoffdeponie, deren Vorhandensein nicht bekannt war (Sanierungskosten ca. 5 Mio. Euro) notwendige Projektsabänderungen Indexanpassungen Bauumfangsänderungen (zusätzlich notwendige Pumpwerke, Schieberschächte, Drainageleitungen, Begrünung, etc.) Vorrübergehende Verlegung von Schiffsanlegestellen auf Grund der Baumaßnahmen in diesem Bereich 28

37 Zur Bedeckung der Mehrkosten in allen Bundesländern wurde eine 2. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich abgeschlossen (kundgemacht am im LGBL) und in weiterer Folge für die korrespondierenden Landesmittel ein Beschluss der Landesregierung bzw. des Landtages herbeigeführt Der LRH stellt klar, dass die Kalkulationen auf Basis des Detailprojektes aus dem Jahr 2005 im Erhebungszeitraum nicht zur Verfügung gestellt wurden und auch der MLD für ihr Kostencontrolling ab dem Jahr 2011 nicht verfügbar waren. Der LRH verweist überdies auf die mangelnde Qualität der Kostenverfolgung vor dem Jahr 2011, die eine personelle und konzeptionelle Neuausrichtung erforderlich machte. Ist-Kosten Kosten der baulichen Maßnahmen Die Darstellung sowie die Analyse der Kostenentwicklung der einzelnen Baulose wurde in unterschiedlicher Weise durch die MLD in Abstimmung mit den örtlichen Bauaufsichten vorgenommen. Auf dieser Basis erfolgte durch die Geschäftsführung der MLD eine Gesamtdarstellung in deren Quartalsberichten. Die MLD machte dabei Kostensteigerungen unter anderem infolge mangelhafter Planungen, schwieriger Untergrundverhältnisse, durch notwendige Zusatzleistungen, durch die Erhöhung des technischen Standards sowie durch Forderungen bzw. Auflagen/Bedingungen aus den behördlichen Verfahren und durch Indexsteigerungen sowie durch den forcierten Bauablauf geltend. Zum Prüfungszeitpunkt (Stichtag ) stellte die MLD die Kostensituation wie folgt dar: Tabelle 3: Gesamtkosten Errichtung (netto, inkl. Probedamm) Baulos Kosten Ist-Stand (inkl. Mehrkostenforderung + Valorisierung) offene Rechnungen/ Forderungen Unvorhergesehenes Gesamtkostenprognose BL 1/2/8 Naarn/Mitterkirchen/Flutmulde , , , ,94 BL 3 Baumgartenberg , , , ,85 BL 4 Saxen , , , ,05 BL 5 Mauthausen ,45 0, , ,45 BL 6 Grein , , , ,77 BL 7 Sankt Nikola 2) , , , ,38 Gesamtkosten Errichtung 1) , , , ,44 1) Gesamtkosten für tatsächlich ausgeführte Schutzbauten. 2) Diesen Summen liegt ein derzeit noch nicht gesicherter Vorsteuerabzug in der Höhe von rd. 2,5 Mio Euro zugrunde Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis von Daten der MLD 29

38 Diese Aufstellung weist aktuell Kosten in der Höhe von rd. 172,4 Mio. Euro netto aus. Unter Berücksichtigung der offenen Abrechnungen und der Risiken betragen die prognostizierten Gesamtkosten für die Errichtung der Hochwasserschutzanlage laut MLD rd. 180,6 Mio. Euro netto. Eine abschließende Feststellung zu den förderfähigen Kosten hat im Zuge der - noch ausständigen - fördertechnischen Kollaudierung zu erfolgen. Weiters ist zu beachten, dass darin die bis zur Ausfinanzierung des Vorhabens anfallenden Zwischenfinanzierungskosten nicht enthalten sind (siehe zuletzt Kapitel Landtagsbeschluss Nr. 1105/2014 vom ) Der LRH schätzt die dargestellten Gesamtkosten von rd. 180,6 Mio. Euro für die errichteten Schutzmaßnahmen auf Basis der eingesehenen Unterlagen als plausibel ein. Kritisch sieht der LRH, dass damit die ursprünglichen Netto-Plankosten um rd. 55,6 Mio. Euro 21 überschritten werden. Inwieweit diese Mehrkosten gerechtfertigt sind, kann nicht beurteilt werden, weil für den Ausgangsund Vergleichswert aus der ersten Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG dem LRH keine Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung standen. Mit Bezug zum im Jahr 2012 neu festgelegten Finanzierungsrahmen von 182,6 Mio. Euro (siehe Kapitel Landtagsbeschluss Nr. 594/2012 vom ) errechnet sich derzeit eine Unterschreitung von rd. 2,0 Mio. Euro netto 22. Der LRH weist in diesem Zusammenhang auf die große Anzahl an Projektänderungen hin. Der genaue Umsetzungsgrad des Projektes wird im Zuge der noch ausständigen wasserrechtlichen Kollaudierungen zu beurteilen sein. Eventuell notwendige Projektergänzungen oder ergänzende Auflagen wären noch aus dem genehmigten Finanzierungsrahmen zu bedecken. Zusätzlich ist für weitere Maßnahmen 23 vorab die Finanzierung sicher zu stellen Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Hinsichtlich der Anmerkung der angeblich fehlenden Kalkulationsgrundlagen zur ersten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird auf die Ausführungen zu Pkt. 15. verwiesen Der LRH verweist auf seine Gegenäußerung unter Berichtspunkt Kosten inklusive der Absiedelung Ein Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes bildete die Absiedelung von Objekten aus den Hochwasserüberflutungsbereichen, welche unter Einbeziehung aller Beteiligten weitestgehend reibungslos abgewickelt werden konnte. Die Finanzierung erfolgt nach dem Wasserbautenförderungsgesetz. Als Basis der Auszahlungen diente der von Sachverständigen des Landes OÖ geschätzte und vom Finanzministerium überprüfte Zeitwert der Gebäude inklusive der Abbruchkosten. Von dieser Summe wurden an die Absiedler 80 Prozent (50 Prozent Bundes- und 30 Prozent Landesmittel) ausbezahlt. Die Absiedler mussten einen 20-prozentigen Interessentenbeitrag leisten. Die Grundstückswerte blieben unberücksichtigt, die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Absiedler. 21 als Ausgangswert dient der vom LRH errechnete Netto-Finanzrahmen 2008 in der Höhe von rd. 125 Mio. Euro 22 unter der Annahme des derzeit noch nicht gesicherten - vollen Vorsteuerabzugs für das Baulos 7 - St. Nikola in der Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro 23 z. B. höherwertigere technische Ausführung gegenüber dem ursprünglich errichteten Baustandard 30

39 Die Unterlagen der Abteilung Land- und Forstwirtschaft weisen aktuell Kosten in der Höhe von rd. 92,25 Mio. Euro aus. Die Absiedelungsmaßnahmen sind bis auf acht Liegenschaften (von insgesamt 254) abgeschlossen - die vollständige Umsetzung ist bis 2015 geplant. Insgesamt erhöhen sich dadurch die Ausgaben noch auf rd. 93,63 Mio. Euro. Die Bundes- und Landesmittel dafür wurden zur Gänze zur Verfügung gestellt. Tabelle 4: Gesamtkosten Errichtung und Absiedelung (netto, inkl. Probedamm) Baulos Kosten Ist-Stand (inkl. Mehrkostenforderung + Valorisierung) offene Rechnungen/ Forderungen Unvorhergesehenes Gesamtkostenprognose Gesamtkosten Errichtung 1) , , , ,44 Kosten Absiedelung ( ) , ,00 0, ,00 KOSTEN Machland Nord (per ) , , , ,44 1) Gesamtkosten für tatsächlich ausgeführte Schutzbauten. Quelle: Eigene Darstellung LRH auf Basis von Daten der MLD und der Abt. Land- und Forstwirtschaft Unter Berücksichtigung der Absiedelungsmaßnahmen belaufen sich die Gesamtkosten für das Hochwasserschutzprojekt Machland Nord voraussichtlich auf rd. 274,24 Mio. Euro (zuzüglich Zwischenfinanzierungskosten) Der LRH begrüßt die bürgerorientierte Abwicklung der Absiedelungsmaßnahmen. Die Anwendung einheitlicher Bewertungsstandards, die überschaubaren Auflagen sowie die Zusammenarbeit aller beteiligten Körperschaften ermöglichten deren rasche Umsetzung. Zur dauerhaften Sicherstellung der Absiedelungsziele erachtet der LRH eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Rahmenbedingungen (z. B. Bauverbote, Rückwidmungen) für notwendig. SCHUTZKONZEPT UND SCHUTZWIRKUNG Realisiertes Schutzkonzept Das realisierte Hochwasser-Schutzkonzept für das nördliche Machland umfasst einerseits bauliche Maßnahmen (Erddämme, Mauern, mobile Schutzwände, Einzelobjektschutz) zum Schutz der Siedlungsgebiete bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100) und andererseits die Absiedelung von Siedlungsgebieten. Ein HQ 100-Ereignis entspricht im Machland etwa dem Wasserspiegel des Augusthochwassers Vereinzelt wurde ein Schutz bis HQ 30 (z.b. in Mettensdorf) errichtet. 24 auf Basis des Landtagsbeschlusses vom können für die Jahre 2014 bis 2023 Gesamtfinanzierungskosten zwischen rd. 7,8 bis 20,8 Mio. Euro errechnet werden 31

40 Festzuhalten ist, dass baulicher Hochwasserschutz bis zum - der Planung zugrundeliegenden - Bemessungsereignis wirksam ist (z. B. bis HQ 100). Bei einem größeren Hochwasser geht die Schutzwirkung verloren die Schäden können Ausmaße wie ohne baulichen Schutz erreichen. Bei der Absiedelung ist selbst bei größeren Hochwasserereignissen mit keinen Schäden bzw. allenfalls mit Schäden im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen zu rechnen. Weiters steht das abgesiedelte Gebiet dem natürlichen Hochwasserabfluss zur Verfügung und kann als Retentionsraum wirken. Im zentralen nördlichen Machland (Baulose 1 bis 4) wurde eine möglichst donauferne Dammtrasse angestrebt, um Retentionsraum für den Hochwasserabfluss freizuhalten. Die zwischen Donau und Damm liegenden Siedlungen waren daher abzusiedeln (siehe Kapitel Überblick ). Weitere dafür in Frage kommende Ortschaften wurden nicht oder nur teilweise abgesiedelt (z. B. Mettensdorf, Saxendorf, Gang) Der LRH anerkennt das realisierte Hochwasser-Schutzkonzept als grundsätzlich geeignet. Er empfiehlt jedoch für zukünftige Vorhaben, noch konsequenter und weiträumiger die Überflutungsbereiche abzusiedeln, um so die Bevölkerung am wirksamsten vor den Hochwassergefahren zu schützen und den natürlichen Hochwasser-Retentionsraum zu erhalten. Dabei wären die Betroffenen umfassend zu informieren und einzubinden sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen. Stark hochwassergefährdete bzw. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand schützbare Objekte wären jedenfalls abzusiedeln. Schutzwirkung beim Hochwasser im Juni Das Hochwasserereignis im Juni 2013 wurde in Analysen für das Land OÖ auf Basis der vorliegenden Daten für das nördliche Machland vorläufig als HQ 100-Ereignis abgeschätzt (eine offizielle Festlegung ist bis zum Zeitpunkt der Prüfung des LRH noch nicht erfolgt). Damit stellt dieses Hochwasser ein Ereignis dar, welches der geplanten maximalen Schutzwirkung des realisierten Hochwasserschutzes im Machland entspricht. Es erreichte ähnliche Dimensionen wie das Hochwasser im August Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die gemäß Schutzkonzept bis zu einem HQ 100-Ereignis geschützten Bereiche des nördlichen Machlandes nicht überflutet wurden (z. B. Mitterkirchen). 32

41 Abbildung 3: Mitterkirchen Quelle: MBD Vereinzelt war die Schutzfunktion in Gefahr, welche jedoch durch Sofortmaßnahmen aufrechterhalten wurde. Besonders kritisch war die Situation in Saxendorf, wo ein Dammbruch drohte. Der gefährdete Bereich konnte mit Schotterschüttungen an der Luftseite des Dammes gesichert werden. Abbildung 4: Saxendorf - Drohender Dammbruch Quelle:MDB 33

42 Abbildung 5: Saxendorf - Granitbruchschüttungen als Sofortmaßnahme Quelle: MDB In Mettensdorf (Gemeinde Baumgartenberg) ist die Schutzwirkung auf ein HQ 30 - Ereignis bemessen und in Form eines Ringdammes um die Ortschaft ausgeführt. Dieser Ringdamm wurde überströmt und die Ortschaft geflutet. Abbildung 6: Mettensdorf (Gemeinde Baumgartenberg) HQ 30-Ringdamm überströmt Quelle: MDB 34

43 19.2. Positiv hervorzuheben ist, dass die geplanten Schutzmaßnahmen im nördlichen Machland beim Hochwasserereignis im Juni 2013 bereits realisiert waren und so umfassend wirken konnten. In Relation zum Hochwasser im August 2002 entstanden dadurch nur geringe Schäden. So belief sich 2002 beispielsweise alleine der vom Katastrophenfonds anerkannte Schaden - im Wesentlichen der Schaden von physischen und juristischen Personen (ohne Gebietskörperschaften und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bzw. ohne Vermögensverluste, Versicherungsleistungen, Schäden durch Betriebsstillstand, Auftragsverluste und nicht sanierte Schäden) - in den sieben nunmehr vom Hochwasserschutz Machland Nord geschützten Gemeinden auf rd. 87,0 Mio. Euro. Für das Hochwasserereignis 2013 beträgt die vergleichbare Schadenshöhe (vorläufig geschätzt) rd. 4,2 Mio. Euro. Dabei ist anzumerken, dass die vom Katastrophenfonds anerkannte Schadenshöhe lediglich einen Teil des Gesamtschadens eines betroffenen Gebietes abbildet. 25 Daher kann von einem noch wesentlich größeren Gesamtschaden-Unterschied zwischen 2002 und 2013 ausgegangen werden In den Gemeinden Saxen, Grein und St. Nikola kam es beim Hochwasserereignis im Juni 2013 außerhalb der vom Schutzkonzept umfassten Bereiche zu Schäden an Objekten. Seit Herbst 2013 wird eine Machbarkeitsstudie zum Schutz von 50 Objekten (Saxen 5, Grein 30, St. Nikola 15) erarbeitet. Als Schutzmöglichkeiten werden Absiedelungen, Schaffung von hochwassersicheren Wohnersatzräumen (z.b. Aufstockungen, Hochsiedelung im Objekt) und Einzel-Objektschutzmaßnahmen (z.b. Abdichtung des Objekts, Mauern) untersucht. AUSWIRKUNGEN DES HOCHWASSERS VOM JUNI 2013 Schäden an Dämmen Durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 entstanden Schäden an den Hochwasserschutzdämmen. Bei den Erdbaulosen wurden während der Dammwachen Schadensbilder festgestellt, in einigen Abschnitten (z. B. im Bereich Saxendorf) mussten Stützmaßnahmen ergriffen werden. Diese konnten von den örtlichen Feuerwehren mit Hilfe von regionalen Unternehmen abgewickelt werden. Für diese Dammverteidigungsmaßnahmen wurden laut Schätzungen der MDB ca ,-- Euro aufgewendet. Nach dem Hochwasserereignis ordnete die für die Dammsicherheit verantwortliche MLD eine umfassende Überprüfung des Damms an. Bei der Begehung der Anlagen konnten von den Sachverständigen - bis auf die bekannten Problemstellen in Saxendorf - keine größeren Schadstellen festgestellt werden. Im Umfeld von technischen Bauwerken kam es stellenweise zu geringen Setzungen bzw. zu geringfügigen Ausspülungen. Bei den Erdbaulosen (Baulose 1 bis 4) kam es zu Aufweichungen und Auswaschungen im Bereich der luftseitigen Dammfußbereiche. Für die betroffenen Bereiche wurde ein Reparaturkonzept erstellt, welches zum Prüfungszeitraum bereits teilweise umgesetzt war. Eine endgültige Beurteilung der Standsicherheit der Dämme in den Erdbaulosen soll auf Basis der für Sommer 2014 erwarteten Ergebnisse von Bohrkernanalysen erfolgen. 25 laut Mitteilung der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung - Abteilung Land- und Forstwirtschaft 35

44 21.2. Der LRH beurteilt die erfolgte Aufnahme der Schadstellen als zweckmäßig. Die Ergebnisse bilden einerseits die technische Basis der geplanten Sanierungsmaßnahmen, andererseits ermöglichen sie eine Qualitätskontrolle der ausgeführten Bauwerke. Der LRH regt an, diese Erkenntnisse für die Mängelbehebung bzw. für die Bewertung von Gewährleistungsansprüchen zu nutzen Die MLD traf Sofortmaßnahmen, um die Hochwassersicherheit in den betroffenen Bereichen zu erlangen (z.b. Einschlagen von Spundwänden). In weiterer Folge sind noch Ertüchtigungsmaßnahmen z.b. beim Drainagesystem geplant. Zur besseren Bewertung des hydraulischen Gefälles 26 im Bereich der Dammaufstandsflächen sollen zusätzliche Pegelmessstellen eingebaut werden Der LRH hält es für zielführend, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen rasch abzuschließen, damit die Schutzwirkung der Anlagen umgehend wieder gegeben ist. Kosten der Sanierung Für die Wiederherstellungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen wurde von der MDB im Juni 2013 ein Gesamtmittelbedarf in der Höhe von rd. 3,35 Mio. Euro brutto bekanntgegeben. Diese Kostenschätzung enthält neben den ca ,-- Euro für Sofortmaßnahmen Kosten von ca. 2,45 Mio. Euro für die geplanten Reparatur- und Ertüchtigungsmaßnahmen sowie rd ,-- Euro für unvorhergesehene Leistungen. Vom Bund wurden zur Beseitigung von Schäden und deren Folgemaßnahmen im Dezember 2013 für das Machland durch einen Förderungsvertrag ein Bundesanteil in der Höhe von maximal 1,68 Mio. Euro brutto zugesagt. Der Förderungsvertrag wurde in der Folge von den Gemeinderäten der sieben Mitgliedsgemeinden des HWSV beschlossen. Da zum Prüfungszeitpunkt noch kein Förderantrag vorlag, gab es noch keine Zustimmung zur Finanzierung der Landesanteile Für die notwendige rasche Umsetzung der geplanten Wiederherstellungsarbeiten empfiehlt der LRH, die ausverhandelten Vereinbarungen verbindlich festzulegen Seitens der Abteilung OGW wird zu diesem Punkt folgende Stellungnahme abgegeben: Ein entsprechender Amtsvortrag für die Finanzierung der Landesanteile zu den Sofortmaßnahmen ist in Vorbereitung und wird ehestens in die Landesregierung eingebracht Da das Bauwerk auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt ist, muss bis zu einem Hochwasser dieser Eintrittswahrscheinlichkeit die Standfestigkeit und Betriebssicherheit der Bauwerke gewährleistet werden. Zur Abklärung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen die planenden und ausführenden Unternehmen bedarf es daher der offiziellen Festlegung der Jährlichkeit des Hochwasserereignisses vom Juni Von der MLD wurden vorerst nur in den bereits übernommen Baulosen die notwendigen Sofortmaßnahmen umgesetzt. 26 die Überwachung des hydraulischen Gefälles dient dazu, festzustellen, ob und wie der Dammkörper durchströmt wird und ob dadurch seine Standfestigkeit gefährdet ist 36

45 Bei den bereits umgesetzten Baumaßnahmen im Baulos 5 (Mauthausen) und im Bereich Saxendorf zeichnet sich - bei geschätzten Kosten von rund 1,2 Mio. Euro - eine Überschreitung der geschätzten Kosten um rd. 0,5 Mio. Euro ab. Laut Angaben der MLD begründen sich diese Mehrkosten unter anderem durch die - auf den Erkenntnissen des Hochwassers vom Juni 2013 beruhenden - ausgeführten Ertüchtigungsmaßnahmen (Spundwände, Ertüchtigung des Drainagesystemes sowie die Aufschüttung eines Stützkörpers) Der LRH regt eine rasche Klärung der rechtlichen Ausgangssituation (offizielle Festlegung der Jährlichkeit des Hochwasserereignisses vom Juni 2013) an, um allfällige Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüch geltend machen zu können. Um wiederkehrende Schäden bei zukünftigen Hochwasserereignissen zu minimieren, hält der LRH die ausgeführten bzw. behördlich angeordneten Sofort- und Ertüchtigungsmaßnahmen für zweckmäßig. Eine Umsetzung sollte jedoch nur im Rahmen genehmigter Finanzierungen erfolgen. Daher empfiehlt der LRH, eine Ausfinanzierung der sich abzeichnenden Mehrkosten zu vereinbaren. Sonstige Schutzmaßnahmen Bei der Überwachung der Dammanlagen wurden entlang der Hochwasserschutzbauten Biberbauten festgestellt, welche laut Sachverständigen die Stabilität der Dämme in den Erdbaulosen gefährden. Auf Grund einer geotechnischen Sachverständigenstellungnahme wurden in den besonders gefährdeten Dammabschnitten auf einer Länge von ca. 400 Metern bauliche Sofortmaßnahmen (Spundwände) mit Kosten von rd ,-- Euro netto - umgesetzt. Ein Gesamtkonzept für alle gefährdeten Bereiche ist in Ausarbeitung. Abbildung 7: Sofortmaßnahmen Biberschutz (Baulos 1 - Naarn) Quelle: LRH 37

46 25.2. Der LRH hält es für zielführend, dieser Problematik die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und das in Ausarbeitung befindliche Gesamtkonzept zügig umzusetzen. Er regt an, den in diesem Zusammenhang notwendigen Finanzierungsbedarf 27 sicherzustellen Die Erfahrungen des Hochwasserereignisses 2013 zeigten auch die Notwendigkeit rascher Dammverteidigungsmaßnahmen auf. Teile der Erdbaulose sind derzeit - auch im Gegensatz zum Einreichprojekt - nur über die Dammkronen erreichbar. Im Hochwasserfall ist für eine Dammverteidigung somit keine Zufahrtsmöglichkeit für die allenfalls nötigen Materialtransporte gegeben. Abbildung 8: Hochwasserschutzdamm im Bereich Naarn/Mitterkirchen Quelle: LRH Der LRH regt an, die Notwendigkeit von Begleitwegen in den betroffenen Baulosen zu evaluieren. Eventuell erforderliche Ergänzungen sind in Abstimmung mit dem genehmigten Einreichprojekt und den finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen. BETRIEB DER ANLAGE Rahmenbedingungen Die MDB wurde Ende 2010 für die Erhaltung, den geregelten Betrieb sowie für die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen gegründet. Zur Erfüllung der Aufgaben mietet die MDB die Bestandsanlagen von der MLD und betreibt sie. 27 laut MLD könnte dieser ein Ausmaß von bis zu 10 Mio. Euro erreichen 38

47 Die Vorhaltung der - je nach Betriebsfall notwendigen - Betriebsanlagen und -mittel (z. B. Lagerhalle in Grein) ist durch die MDB geplant. Die dazu nötigen Schritte (z. B. Betriebsübergang von MLD auf MDB) sind im Jahr 2014 in Umsetzung. Von der MDB wurden zusätzlich Liefervereinbarungen mit örtlichen Firmen abgeschlossen. Die MDB beauftragte jeweils die örtlichen Feuerwehren mittels Leistungsverträgen, die in den Betriebsvorschriften geregelten Maßnahmen und Tätigkeiten durchzuführen. Abbildung 9: Mobile Hochwasserschutzelemente (Lagerhalle Grein) Quelle: LRH Die Koordination aller Aufgaben erfolgt zentral in der Betriebszentrale der MDB in Perg. Derzeit stehen dafür ca. sechs Personen (Vollzeitäquivalente) und externe Experten zur Verfügung Für den LRH ist der Aufbau der zur Betriebsführung notwendigen Strukturen im Hinblick auf die Komplexität der Hochwasserschutzanlage zweckmäßig. Er regt an, den Dienstbetrieb differenziert nach den unterschiedlichen Betriebsfällen und unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte des Hochwasserereignisses 2013 zu planen und die personellen Ressourcen dafür sicher zu stellen. Betriebskosten und deren Finanzierung Die prognostizierten Betriebskosten für den laufenden Betrieb werden von der MDB für 2014 mit rd. 2,35 Mio. Euro angegeben (inkl. rd ,-- Euro Umsatzsteuer für die Mietzahlungen). Derzeit findet durch das Land OÖ und den Bund die Ausarbeitung der auf die vorgelegten Kostenabschätzungen abgestimmten Förderverträge statt. Dabei erfolgt auch eine Abklärung des Umfanges der förderbaren Kostenanteile. 39

48 Zur Finanzierung der Betriebs- und Instandhaltungskosten des Regelbetriebes wurde im Frühjahr 2010 eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und den Mitgliedsgemeinden des HWSV in Aussicht gestellt. Die dabei anfallenden Betriebskostenanteile der Mitgliedsgemeinden plant bis zur vollständigen Kollaudierung der Anlage laut Angabe der Direktion Inneres und Kommunales das Land OÖ zu übernehmen. Für die durch die Mietzahlungen anfallende Umsatzsteuer wird eine Drittelfinanzierung geprüft Zur langfristigen Sicherstellung des Betriebes der Hochwasserschutzanlagen drängt der LRH auf konkrete verbindliche Zusagen der Fördergeber (Land OÖ, Bund) zu den Förderanteilen für die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie für die bei den Mietzahlungen anfallende Umsatzsteuer. Betriebszweck Um die Anlagen jederzeit in einem voll funktionstüchtigen Zustand erhalten und betreiben zu können, wurden für jedes Baulos Betriebsvorschriften erarbeitet. Die beim Hochwasserereignis im Juni 2013 durchgeführten Schutz- und Verteidigungsmaßnahmen basierten auf diesen Vorarbeiten. Eine Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft Perg als zuständige Katastrophenschutzbehörde ist auf Grund des aufgetretenen Hochwasserereignisses 2013 noch nicht erfolgt. Während der mehrjährigen Realisierung des Projektes waren die örtlichen Einsatzkräfte in unterschiedlicher Intensität in das Vorhaben eingebunden. In diesen Betriebsvorschriften sind für die Hochwasserschutzanlage folgende drei Betriebsfälle definiert: Trockenwetterbetrieb Seitens der MDB sind die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu leisten und zu dokumentieren. Hochwasserbetrieb Steigen die Wasserstände an den Bezugspegel über die definierten Werte, beginnt der Hochwasserbetrieb. Die Einsatzleitung der MDB überwacht die Wasserstandwerte und koordiniert in Zusammenarbeit mit den behördlichen (Bürgermeister, Bezirkshauptmann) und technischen Einsatzleitungen (Feuerwehr) den Aufbau der Mobilschutzelemente, die Dammwachen sowie die nötigen Dammverteidigungsmaßnahmen. Regelmäßige gemeinsame Übungen der Einsatzkräfte sichern den reibungslosen Betrieb der Anlage im Hochwasserfall. Der Abbau und die Reinigung der Mobilelemente erfolgt durch die örtlichen Feuerwehren. Dafür erhalten diese ein Entgelt (gemäß Leistungsverträgen) durch die MDB. Überlastbetrieb Bei einer Überschreitung des Bemessungsereignisses droht ein Überströmen der Hochwasserschutzanlagen. Die erforderlichen Maßnahmen der Behörden und Einsatzorganisationen (z. B. Evakuierung der Bevölkerung) sind in den Katastrophenschutzplänen der Gemeinden und der Bezirkshauptmannschaft Perg (Notfallplan Donauhochwasser) festgelegt. 40

49 Neben diesen Aufgaben hat die MDB (bzw. die MLD) alle aus den Genehmigungsverfahren bescheidmäßig vorgeschriebenen - teils kostenintensiven - Auflagen zu erfüllen (z. B. Monitoring der ökologischen Maßnahmen) Der LRH anerkennt die Leistungen der MDB beim Aufbau der erforderlichen Ablauforganisation. Er regt an, die Erkenntnisse aus den Evaluierungen des Hochwasserereignisses 2013 möglichst rasch in die Betriebsvorschriften einzuarbeiten und nach wasserrechtlicher Überprüfung die katastrophenschutzbehördlichen Genehmigungen zu erwirken. Der LRH empfiehlt, die Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte noch weiter auszubauen, um im Einsatzfall eine möglichst rasche Umsetzung der Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können. Um eine möglichst wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen regt der LRH die Umsetzung geplanter Einsparungsmaßnahmen (z. B. Waschanlage für die Mobilschutzelemente, Mähkonzepte) an. 3 Beilagen Linz, am 9. September 2014 Friedrich Pammer Direktor des Oö. Landesrechnungshofes 41

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