Risikominderung durch hochwasserangepasstes Planen in der Stadt- und Regionalplanung
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1 Risikominderung durch hochwasserangepasstes Planen in der Stadt- und Regionalplanung Dr.-Ing. Peter Heiland INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Hochwasserrisikomanagement in NRW, Essen,
2 Ihr Partner für Beratung, nachhaltige Entwicklung und Projektmanagement 1
3 2
4 EU-Projekte / INTERREG Urban Water Umsetzungsstrategie HWRM-Richtlinie Bund / LAWA / UBA Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Österreich Albanien Montenegro HWRM-Pläne Rhein (u.a. mit Kinzig, Acher/Rench, Weschnitz, Hess. Ried, Schwarzbach/Hess.) Neckar (u.a. mit Murg, Starzel, Rems, Schwarz-bach) Main (u.a. Schwarzbach) Oder (mit Lausitzer Neiße, Oderbruch und Stromoder) Küste Vorpommern/ Usedom Drin / Skhoder (Albanien) 3
5 Viele Informationen 1. Anwendungsbereich 2. Begriffe 3. Wechselwirkungen zwischen Hochwasser, Planen und Bauen 4. Handlungsfelder im Hochwasserrisikomanagement 5. Raumplanung in Risikogebieten 6. Hochwasserangepasstes Bauen 7. Qualitätssicherung bei der Gefährdungsbeurteilung 4
6 Perspektiven und Ziele HWRM Planung (Städtebau, u.a) Recht Gemeinsame Ziele HWRM: Ästhetik / Gestaltung WaWi-Funktion / Ing.-technik Schutz von Menschenleben Schutz von Sach- und Kulturgütern Schutz vor Umweltschäden Eigentum Befindlichkeit Schutz des Eigentums Kommunale Entwicklung / Hoheit Nachbarschaftsschutz Wohl der Allgemeinheit Etc. 5
7 HWRM: Instrumente + Ansätze Regulative Instrumente z.b. a) Überschwemmungsgebiet (fakisch, vorläufig, festgesetzt); Ausnahmen b) Vorrang-/Vorbehaltsgebiete c) Städtebauliche Satzungen Kopplungspotenziale? Kopplungspotenziale Instrumente koordiniert einsetzen WHG höherrangig / Anwendungsvorrang ABER: Alle nutzen! Ökonomische Instrumente a) Fördermittel HWS / HWS-Progr. b) Ausgleich z.b. HWS-Register c) Versicherungen d) Abgaben (?) Diskursive Instrumente (i.w.s.) a) Planung, Abwägung, Optimierung b) Akteursbeteiligung, koop. Plg c) Kommissionen (z.b. Ober-/ Unterlieger 6
8 Konzepte 7
9 Strategien zum Hochwasserangepassten Planen und Bauen Quelle: Striffler
10 Ausweichen: Wahl und Anordnung des Baugebietes Grafiken, Quelle: Striffler
11 Instrumente zur Hochwasservorsorge auf allen Planungsebenen 10
12 Instrumente zur Hochwasservorsorge auf allen Planungsebenen Rollenteilung Synergien: Wasserrecht: Freihaltung von Überschwemmungsgebieten. Schutz Regionalplanung und kommunale Planung: Steuerung der Nutzungen und Siedlungsentwicklung Gestaltung Architekten und Fachplaner (und Bauherrn): Ausgestaltung am jeweiligen Standort Optimierung 11
13 Wichtige Grundlage: Hochwasserkarten Hochwassergefahrenkarte: Überflutungsflächen und -häufigkeiten Hochwasserrisikokarte: Risiken / Überflutungsgefahr + Nutzung 12
14 Ausweichen und Widerstehen mithilfe der Bauleitplanung 13
15 Regelungen im Regionalplan Regionalplanung: frühzeitige Weichenstellung, rahmengebend für nachgeordnete Planungen und regionalbedeutsamen Vorhaben. ROG 2 Abs. 6: HW-Vorsorge vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. 14
16 Regelungen im Regionalplan Vorranggebiete (Ziele) für den vorbeugenden Hochwasserschutz i.d.r. allerdings identisch mit Überschwemmungsgebieten (+ Rückhalteräume) Vorbehaltsgebiete (Grundsätze): HW-Vorsorge oder mit anderen Funktionen des Ökosystems Gewässer HQ-extrem recht unterschiedlicher Umgang mit dem Instrument strittig: faktischer Mehrwert zur HWGK (?) (+ Rückhalteräume) Praktisch wichtige Bedeutung für kommunale Planung, da BLP an Regionalplan anzupassen ist. 15
17 Regelungsmöglichkeiten / -pflichten der Bauleitpläne a) Festlegungen im FNP Ableitung aus Regionalplan (Vorrang / Vorbehalt) Überschwemmungsgebiete darzustellen ( 5 Abs. 4a Satz 1 BauGB) Bebauungsflächen unter Berücksichtigung von ÜSG + Risiken Flächen für Vorsorgemaßnahmen (gem. 5 Abs. 3 (1) BauGB) Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen Besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten Flächen, die durch Überschwemmungen gefährdet sind Flächen für HWS und zur Regelung des Wasserabflusses. Flächen für nichtbauliche Nutzungen in Risikogebieten (LW, FW, NatSch ) Hinweise auf Gefahren und Maßnahmenvorschläge 16
18 Regelungsmöglichkeiten / -pflichten der Bauleitpläne b) Festsetzung / Kennzeichnung im B-Plan Entwicklung aus dem FNP ( siehe dort) Bebauungsflächen / freizuhaltende Flächen risikogerecht. Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen (in gefährdeten Bereichen) Festsetzung der Höhenlage für die Bebauung Flächen für Wasserwirtschaft, Hochwasserschutzanlagen, Wasserabfluss Flächen für Rückhaltung / Versickerung von Niederschlagswasser. Kennzeichnung / nachrichtliche Übernahme - Retentionsräume (gepl., möglich, etc.) - Grundwasserhaltungen um Retentionsräume - Versickerungsflächen u.a. 17
19 Bspl. Heilbronn: Höhenlage / vertikale Gliederung 9 Abs. 3 BauGB (bezieht sich auf 9 Abs. 1 BauGB) Festsetzungen: Mindestniveau Erdgeschossfußbodenhöhe (> HQ Freibord) keine Aufenthaltsräume in Kellergeschossen, Begrenzung der unterirdischen Geschosshöhe Begründung: Hochwasserschutz als städtebaulicher Belang, Gefahrenvorsorge Vertikale Gliederung der Bebauung 18
20 Festgesetze Überschwemmungsgebiete Keine Ausweisung neuer Bebauungsgebiete im festgesetzten Überschwemmungsgebiet BundesverwG-Urteil zu neuen Baugebieten Ausnahmen: bei Erfüllung von 9 Bedingungen möglich ( 78 WHG) Keine Einzelbauvorhaben im festgesetzten Überschwemmungsgebiet Ausnahmegenehmigungen: Erfüllung von 4 Bedingungen ( 78 WHG) U.a. Retentionsraumausgleich und Hochwasserschutzregister 19
21 Wenn Müllers bauen möchten Ehepaar Müller möchte ein Haus am Fluss bauen Sie erkunden sich bei dem Architekten und gehen zur Gemeinde Gemeinde 20
22 Wenn Müllers bauen möchten Es gibt drei Fälle: Fall 1: Der Baustandort liegt außerhalb des HQ100 und HQextrem Bereichs. Fall 2: Der Baustandort liegt außerhalb des HQ100, aber innerhalb des HQextrem-Gebiets. Fall 3: Der Baustandort liegt innerhalb des HQ100-Bereichs, also im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. 21
23 Wenn Müllers bauen möchten Vier Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Nachweise erforderlich Kriterium 1: Hochwasserrückhaltung darf nicht beeinträchtigt werden. Verloren gehender Rückhalteraum muss ausgeglichen werden. Kriterium 2: Wasserstand und Abfluss nicht nachteilig verändert werden. Kriterium 3: bestehenden Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden. Kriterium 4: Das Haus muss hochwasserangepasst ausgeführt werden. Wasserwirtschaftliches Fachbüro 22
24 Beitrag zur sachgerechten Abarbeitung der Anforderungen 23
25 24
26 25
27 Statt eines Fazits 26
28 Risikominderung durch hochwasserangepasstes Planen in der Stadt- und Regionalplanung Hauptsitz: Julius-Reiber-Str Darmstadt Fax: +49(0) Dr.-Ing. Peter Heiland INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Hochwasserrisikomanagement in NRW, Essen,
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