Reaktion der Zertifizierungsstelle auf Prüfberichte der BA

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reaktion der Zertifizierungsstelle auf Prüfberichte der BA"

Transkript

1 Die Themen Seminar 4 Jahre AZWV Probleme und Lösungen Umsatzsteuerbefreiung für FbW-Maßnahmen Neuerungen in der Ausbildung von (Berufs-)kraftfahrern Erneute Anerkennung als Fachkundige Stelle durch die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit Reaktion der Zertifizierungsstelle auf Prüfberichte der BA Neue Mitarbeiterin im Bereich AZWV Änderungen im Verfahren der Maßnahmenzulassung Praktikum in modularen Maßnahmen Seminar 4 Jahre AZWV Probleme und Lösungen Die GUTcert ist 2005 als eine der ersten Fachkundigen Stellen durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt worden. Seit dieser Zeit haben wir eine Vielzahl von Bildungsträgern verschiedener Art und Größe nach der AZWV zugelassen und dabei umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung des AZWV-Regelwerkes gewonnen. Bei der Auditierung von Bildungsträgern stoßen wir häufig auf gleichgelagerte Probleme, auch die (noch relativ häufigen) Änderungen in den Regelungen der BA sind für viele Beteiligte immer noch mit großen Fragezeichen verbunden. Die GUTcert möchte deshalb alle interessierten Bildungsträger in einem Seminar über aktuelle Probleme bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen informieren sowie mögliche Lösungswege aufzeigen. Zielgruppe dieses Seminars sind Führungskräfte und Mitarbeiter aus Bildungsträgern, die für die Implementierung und Umsetzung der Regelungen der AZWV zuständig sind. Um möglichst vielen Bildungsträgern die Teilnahme zu ermöglichen und die Anreise nicht zu lang zu gestalten, werden die Seminare in folgenden Städten durchgeführt: Hamburg Düsseldorf Kassel Stuttgart Berlin Ausführliche Informationen sind im beiliegenden Faltblatt zu finden, für die Anmeldung kann das dort enthaltene Formular genutzt werden. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 30 Teilnehmer begrenzt, entscheidend ist dafür der Eingang der Anmeldung bei der GUTcert. (DGN) Umsatzsteuerbefreiung für FbW-Maßnahmen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die durch die Agenturen für Arbeit gefördert werden, können entsprechend 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden: Von den unter 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: a) die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen 1

2 und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,... bb) wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,... Als zuständige Landesbehörde fungierte bis zur Einführung der AZWV die jeweilige Arbeitsagentur, die ja auch die Zulassung der Maßnahmen vornahm. Dafür sind aber jetzt die Fachkundigen Stellen verantwortlich, die als private Organisationen allerdings nicht entsprechend UStG tätig werden dürfen. Wer diese Bescheinigung jetzt ausstellt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und kann beim zuständigen Finanzministerium oder der Oberfinanzdirektion erfragt werden. Entsprechende Informationen sind häufig auch im Internet zu finden. So sind es in Niedersachsen bspw. die Bezirksregierungen, in Baden-Württemberg die Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen (in Städten über Einwohner) und in Hamburg die Schulbehörde. Zu beachten ist dabei noch, dass die Bescheinigung für die Finanzverwaltung lediglich einen sog. Grundlagen-Verwaltungsakt darstellt. Das heißt, die Bescheinigung dient zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Dort wird die endgültige Steuerbefreiung ausgestellt. Aus den hier aufgeführten Regelungen wird klar, dass Anfragen bezüglich der Umsatzsteuerbefreiung von FbW-Maßnahmen von den Arbeitsagenturen oder Fachkundigen Stellen nicht beantwortet werden können. Hier können nur die zuständigen Behörden weiter helfen. (ALE) Neuerungen in der Ausbildung von (Berufs-)kraftfahrern Am wurde das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz BKrFQG) in Kraft gesetzt. Ergänzt wird das Gesetz durch die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung - BKrFQV) vom 22. August Im Kern haben die neuen Regelungen zur Folge, dass Kraftfahrer, die die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE ab dem erworben haben, ein entsprechendes Kraftfahrzeug nur noch dann gewerblich führen dürfen, wenn sie die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation (älter als 21 Jahre) durch eine entsprechende Ausbildung und eine erfolgreiche Prüfung vor der zuständigen IHK erworben haben. Die gleiche Regelung gilt für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE ab dem Für Kraftfahrer, die die entsprechende Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben, gilt eine Besitzstandregelung. Für Bildungsträger, die Kraftfahrer im Rahmen von FbW-Maßnahmen ausbilden, haben diese Neuregelungen einige Konsequenzen. Eine berufliche Integration der Teilnehmer ist ab den genannten Stichtagen nur noch möglich, wenn die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dem entsprechend müssen in Maßnahmen für Kraftfahrer im Personenverkehr, deren Fahrerlaubnisausbildung nach dem endet, zumindest die beschleunigte Grundqualifikation und die IHK-Prüfung integriert sein. Für Maßnahmen, in denen Kraftfahrer im Güterverkehr ausgebildet werden, gilt die Regelung analog zum Für schon zugelassenen Maßnahmen bedeutet dies, dass eine entsprechende Maßnahmeände- 2

3 rung zu beantragen ist. Für neu zu beantragende Maßnahmen im Personenverkehr müssen die neuen gesetzlichen Regelungen ab sofort konzeptionell umgesetzt sein. Dies gilt analog für Maßnahmen im Güterverkehr mit einem Jahr Verzögerung. Neu beantragte Maßnahmen im Güterverkehr, die die neuen gesetzlichen Regelungen noch nicht enthalten, können nur noch mit einer entsprechend verkürzten Laufzeit zugelassen werden. Zusätzlich zur konzeptionellen Umsetzung der Neuregelungen hat der Bildungsträger mit seinem Änderungs- bzw. Zulassungsantrag nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen nach 7 des Gesetzes (Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten) erfüllt, die zuständige IHK entsprechende Prüfungstermine anbietet und die Terminierung der Maßnahmen mit den IHK-Prüfungsterminen synchronisiert wird. (HMO) Erneute Anerkennung als Fachkundige Stelle durch die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit Die erste Anerkennung der GUTcert als Fachkundige Stelle lief am aus, demzufolge haben wir Anfang Februar unseren Antrag auf erneute Anerkennung zur Prüfung bei der BA eingereicht. Die fällige Begutachtung unserer Zertifizierungsstelle fand am statt, das Witness-Audit bei einem Kunden dann am Wie üblich gab es in Folge der Begutachtung einige Änderungen in unserem Verfahren (siehe auch die anderen Artikel in diesem ). Insgesamt wurde durch das Begutachterteam aber die gute Arbeit der letzten Jahre bestätigt, die erneute Zulassung (bisher zwar noch vorläufig ) wurde dementsprechend durch die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit bestätigt. (DGN) Reaktion der Zertifizierungsstelle auf Prüfberichte der BA Mit der Umsetzung des neuen Zulassungsverfahrens für Weiterbildungsträger und -maßnahmen im Jahr 2005 hat die Arbeitsagentur einen Großteil ihrer bisherigen Verantwortung im Bereich FbW verloren. Für die Zulassung sind nun die Fachkundigen Stellen verantwortlich, die durch die Anerkennungsstelle der BA überwacht werden. Entsprechend 86 SGB III hat aber die Arbeitsagentur das Recht und auch die Pflicht, durch geeignete Maßnahmen die Qualität der beruflichen Weiterbildung zu überwachen. Nachdem bisher derartige Prüfungen nur sporadisch durch die örtlichen Agenturen erfolgten, wurde 2007 der Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) ins Leben gerufen. So wurden bereits im letzten Jahr insgesamt ca. 180 Prüfungen im Bereich FbW-Maßnahmen durchgeführt, für 2008 soll diese Zahl auf rund 250 steigen. Die Prüfungsteams bestehen dabei sowohl aus Vertretern des zentralen Prüfdienstes als auch aus Vertretern der örtlichen Arbeitsagenturen. Über das Ergebnis wird anschließend ein Bericht erstellt, der auch der jeweiligen Fachkundigen Stelle zur Verfügung gestellt wird und dessen Ergebnis bei zukünftigen Audits durch die Fachkundige Stelle berücksichtigt werden muss. Die GUTcert hat aus diesem Grund ein Standard-Verfahren eingeführt, um die Reaktion auf die Prüfberichte zu regeln: Beim Eingang des Prüfberichts in der Fachkundigen Stelle erfolgt eine Vollständigkeitsprüfung 3

4 sowie eine formale Beurteilung durch den Leiter der Fachkundigen Stelle. Bei Vorliegen von größeren Mängeln kann dabei als Sofortreaktion eine Stellungnahme vom Kunden abgefordert werden oder bei groben Verstößen sogar ein außerplanmäßiges Audit erfolgen. In den meisten Fällen werden jedoch keine oder nur geringfügige Mängel aufgezeigt, auf die dann im nächsten Audit eingegangen wird. Für die Sofortreaktion erhält der Kunde eine Kopie des gesendeten Prüfberichtes und muss binnen einer ihm gesetzten Frist eine Stellungnahme bei seinem jeweiligen Auditor abgeben. Dieser prüft diese und klärt ggf. weiteren Handlungsbedarf mit dem Kunden ab. Auch wenn erst im nächsten Audit auf die Ergebnisse eingegangen wird (oder gar keine Mängel vorliegen), erhält der Kunde eine Kopie des Prüfberichtes der BA zur Kenntnisnahme. Daraus abgeleitete Korrekturmaßnahmen sowie deren Umsetzung muss der Kunden dann beim nächsten Audit nachweisen. Erfreulicherweise enthält die weitaus überwiegende Anzahl der bisher eingegangenen Prüfberichte nur wenige Korrekturhinweise. Lediglich in einigen Fällen mussten Bildungsträger als Sofortreaktion ihre Korrekturmaßnahmen einreichen, in einem Fall musste die GUTcert die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme entziehen. (DGN) Neue Mitarbeiterin im Bereich AZWV Die GUTcert ist in den letzten Monaten weiter gewachsen, daraus hat sich auch die Notwendigkeit ergeben, die Projektbearbeitung im Bereich AZWV in neue Hände zu geben. Mit sofortiger Wirkung ist Frau Anette Zander als neue Ansprechpartnerin für die Kunden im Bereich AZWV der GUTcert tätig. Sie ist ausgebildete Bürokauffrau mit langjähriger Berufserfahrung in der qualifizierten Sachbearbeitung im öffentlichen Dienst und in privaten Unternehmen. Zudem ist sie zertifizierte Nachhilfelehrkraft sowie diplomierte Sozialwissenschaftlerin der Humboldt- Universität zu Berlin. Im Studium beschäftigte sie sich eingehend mit der Sozialpolitik und dem deutschen Bildungssystem. Die bisherige Ansprechpartnerin Frau Doreen Gnebner ist für einen Übergangszeitraum noch ansprechbar. Sie bleibt der GUTcert auch weiterhin erhalten, übernimmt aber ab sofort den Bereich Nachhaltigkeit und Carbon Footprint. (AZA) Änderungen im Verfahren der Maßnahmenzulassung Die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in der letzten Zeit verstärktes Augenmerk auf einige Aspekte bei der Zulassung von Weiterbildungsmaßnahmen gerichtet. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage der Kosten sowie um die Arbeitsmarktrelevanz. Maßnahmekosten Als Maßstab für die Beurteilung der Maßnahmekosten dienen wie bisher die von der BA ermittelten Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS). Diese werden (in der Regel jährlich) ermittelt und den Fachkundigen Stellen zur Verfügung gestellt. Unverständlicherweise dürfen wir diese Daten aber nicht an die Bildungsträger weitergeben, was im Rahmen des Prüfungsverfahrens dann zu etwas merkwürdigen Situationen führen kann. 4

5 Unser Verfahren zur Prüfung der Maßnahmekosten berücksichtigt nun mehrere verschiedene Fälle: Bei einem Kostensatz unterhalb des BDKS ist eine nachvollziehbare Kalkulation ausreichend. Bei Überschreitungen bis zu 10 % muss der Träger eine einfache schriftliche Begründung für den erhöhten Kostensatz liefern. Bei noch höheren Kostensätzen muss eine ausführliche schriftliche Begründung vorgelegt werden, außerdem müssen auffällige Kostenpositionen durch entsprechende Nachweise belegt werden. Eine Überschreitung der BDKS ist in der Regel nur bis zu einer Grenze von 30 % zustimmungsfähig. In Ausnahmefällen können allerdings auch noch höhere Kostensätze berücksichtigt werden. Dann ist aber neben der ausführlichen Begründung auch ein detaillierter Nachweis für jede einzelne Kostenposition erforderlich. Die möglichen Begründungen für erhöhte Kostensätze umfassen beispielsweise: örtliche und regionale Preisunterschiede (z. B. bei Mieten und Personalkosten) besonders hohe Arbeitsmarkteffizienz (Wiedereingliederungsquote) überdurchschnittliche technische oder personelle Ausstattung Aufwendungen für externe Zulassungen/ Prüfungen Durch den Auditor sind diese Begründungen zu prüfen und das Prüfergebnis im Bericht aufzuzeichnen, besonders ist dabei auf nachvollziehbare Zahlen, Daten und Fakten zu achten. Arbeitsmarktrelevanz Auch die Arbeitsmarktrelevanz von Weiterbildungsmaßnahmen muss zukünftig detailliert nachgewiesen werden. Hier müssen in den Antragsunterlagen Angaben zum erwarteten Eingliederungserfolg gemacht werden. Genau wie bei den Kosten kommt es auch hier auf nachvollziehbare Zahlen, Daten und Fakten an. Als Schwierigkeit dürfte hier aber hinzukommen, dass viele Maßnahmen auf Wunsch einzelner Arbeitsagenturen konzipiert und durchgeführt werden. In diesen Fällen ist die arbeitsmarktliche Relevanz offenbar schon durch die Agentur geprüft worden, eine Doppelprüfung durch den Bildungsträger sollte vermieden werden. Allerdings dürfte es den meisten Trägern schwer fallen, von der Agentur einen Nachweis dieser Prüfung zu erhalten. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen erfolgt in den nächsten Wochen, die Kunden der GUTcert werden wie üblich gesondert über Änderungen in unserem Prüfungsverfahren informiert. (ALE) Praktikum in modularen Maßnahmen Die inzwischen etwas verschärfte Anwendung der verschiedenen Regelungen von SGB III, AZWV und weiteren Vorschriften hat auch Auswirkungen auf die Einbeziehung von Praktika in zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen. So gab es vor Einführung der AZWV eine interne Regelung der Arbeitsagentur, nach der sofern nicht anders abrechenbar ein Kostensatz von 2 DM (1,02 ) je Teilnehmerstunde im Praktikum angemessen war. Das war vor allem für modulare Weiterbildungsmaßnahmen inte- 5

6 ressant, in denen das Praktikum ja nicht einem einzelnen Modul sondern nur einer gesamten Maßnahme zugeordnet werden kann die dann für jeden Teilnehmer individuell zusammengesetzt wird. Diese Regelung musste nun aufgrund von Einwänden der Anerkennungsstelle geändert werden. So ist nicht nur eine Berechnung von Kosten für Praktika-Module nicht zulässig, sondern derartige Module sind generell nicht zulassungsfähig. Diese neue Interpretation basiert auf der Empfehlung 10 zu 9 Abs. 4 AZWV des Anerkennungsbeirates, nach der nur Module zugelassen werden können, die schon für sich alleine eine berufliche Weiterbildung darstellen. Das ist für Praktika eben nicht der Fall, trotzdem hatte das bisherige Verfahren den Vorteil, die entstehenden Kosten verursachergerecht auf die einzelnen Module zu verteilen sowie die Flexibilität des Bildungsträgers im Umgang mit verschiedenen Teilnehmern und deren individuellen Weiterbildungsbedarf zu gewährleisten. Welchen Weg können Bildungsträger nun gehen? Wenn eine Zulassung einzelner Module weiterhin erforderlich ist, muss nun in ein oder mehrere Module ein Praktikumsanteil eingefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Weiterbildungsanteil in jedem einzelnen Modul überwiegen muss. Dabei sollten solche Module ausgewählt werden, die normalerweise von jedem Teilnehmer durchlaufen werden, ggf. können verschiedene Varianten des gleichen Moduls (mit bzw. ohne Praktikum) geschaffen werden. Eine andere Möglichkeit hat sich aber auch in der o. g. Empfehlung ergeben. Danach können Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Teilnehmer mit laufenden Eintrittsmöglichkeiten unterschiedliche Qualifizierungswege gehen, unter bestimmten Umständen auch als eine Gesamtmaßnahme zugelassen werden. Das ist wahrscheinlich für die meisten modular konzipierten Maßnahmen möglich, auf diese Weise würde nicht nur das Problem des Praktikums und der damit verbundenen Kosten gelöst, durch die Zulassung einer einzelnen Maßnahme (gegenüber bspw. 20 Modulen) würde sich auch der Aufwand für die Prüfung und Zulassung bei der Fachkundigen Stelle verringern. Die GUTcert hat ihr Zulassungsverfahren bereits umgestellt und wird zukünftig die beschriebene Regelung umsetzen. Bisher erworbene Zulassungen bleiben allerdings bis zum Anlauf ihrer Gültigkeit weiter bestehen. (ALE) Dipl. Phys. Andreas Lemke Leiter Zertifizierungsstelle weiterbildung@gut-cert.de Tel.: GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbh Umweltgutachter Eichenstraße 3 b Berlin Tel.: Fax: Dipl.-Sowi. Anette Zander Projektleitung weiterbildung@gut-cert.de Tel.: Der ist urheberrechtlich geschützt. Er dient der allgemeinen Information. Für die Angaben in diesem werden keine Gewähr und Haftung übernommen. 6

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006. Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer

Mehr

Informationsveranstaltung. Berufskraft-Fahrer-Qualifikations- Gesetz

Informationsveranstaltung. Berufskraft-Fahrer-Qualifikations- Gesetz Informationsveranstaltung Erlaubnisbehörden für Fahrschulen in Rheinland-Pfalz zum Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Mehr

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION Wer ist betroffen? Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

ZDH-ZERT GmbH. Die Zukunft der AZWV- Beantragung leicht gemacht. Dipl.- Ing. Peter Löpp Bonn, Oktober 2009

ZDH-ZERT GmbH. Die Zukunft der AZWV- Beantragung leicht gemacht. Dipl.- Ing. Peter Löpp Bonn, Oktober 2009 ZDH-ZERT GmbH Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand Die Zukunft der AZWV- Beantragung leicht gemacht Dipl.- Ing. Peter Löpp Bonn, Oktober 2009 Über uns Gegründet: ZDH-ZERT e.v. wurde 1994 von

Mehr

Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer

Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Auswirkung auf die Verkehrsbranche

Mehr

Fachtagung. Bisherige Verfahren der Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen (FbW) Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit!

Fachtagung. Bisherige Verfahren der Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen (FbW) Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Fachtagung Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Bisherige Verfahren der Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen (FbW) Dipl.-Ing. Johannes Ewert - Auditor der CertEuropA GmbH

Mehr

Anerkennungsverfahren nach AZWV

Anerkennungsverfahren nach AZWV Anerkennungsverfahren nach AZWV BA-SH 04 Aufgaben und Struktur der Anerkennungsstelle Rechtsgrundlage Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 33/2008 30.06.2008 Wk Umsetzung der Richtlinie 2003/59 EG zur Berufskraftfahrer-Qualifikation Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des BKrFQG ist

Mehr

Herzlich willkommen zur SIHK-

Herzlich willkommen zur SIHK- Herzlich willkommen zur SIHK- Informationsveranstaltung Begrüßung Das System der Berufskraftfahrer- Qualifikation Obligatorische Zusatzqualifikation für Omnibus- und LKW-Fahrer Informationsveranstaltung

Mehr

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Befähigungsnachweis und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Fred Heinzelmann - Verkehrsschulen Reimertshofer - Gliederung 1. EU-Berufskraftfahrer Was ist das? 2. Der

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter www.erfurt.ihk.de) Ich

Mehr

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation Anlage 2a (zu 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a) Kopfbogen der Ausbildungsstätte, Ort den

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Bundesrat Drucksache 488/10 (Beschluss) 24.09.10 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Der Bundesrat hat in seiner 874.

Mehr

Auditvorlage_Massnahmenzulassung_AZAV_45_Version_2014_03_05

Auditvorlage_Massnahmenzulassung_AZAV_45_Version_2014_03_05 Maßnahmenzulassung nach 178 SGB III für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2,4,5 Bericht Maßnahmenzulassung 45Abs. 1 Satz 1 Erstellungsdatum dieser Version:

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland

Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland Verwaltungsangestellter bei einer höheren Behörde im Land Brandenburg, Deutschland Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes Welche Qualifikation

Mehr

ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER. am: (bitte gewünschten Termin aus der beiliegenden Liste eintragen)

ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER. am: (bitte gewünschten Termin aus der beiliegenden Liste eintragen) Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Tanja Hübner Walter-Braun-Straße 15 90425 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-134 Fax: 0911/13 35-131 ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Anerkennung von Ausbildungsstätten und Erteilung der Schlüsselnummer 95 als Aufgabe der Verwaltungsbehörden Langgöns,den 04.09.2009 BKrFQG Ziel und Mittel

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 20.09.2013 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, MI 22 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 20.09.2013 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Ablauf einer AZAV-Maßnahmenzertifizierung

Ablauf einer AZAV-Maßnahmenzertifizierung Kundeninformation SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf des Zertifizierungsverfahrens... 3 2.1. Zertifizierungsanfrage durch die beantragende Organisation... 3 2.2. Angebotserstellung...

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179 SGB III / 3 AZAV - Aktivierung und berufliche Eingliederung 45 SGB III -

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179 SGB III / 3 AZAV - Aktivierung und berufliche Eingliederung 45 SGB III - 1. Allgemeine Angaben Trägername Straße PLZ, Ort Antrag auf Zulassung einer Maßnahme Tel. Fax E-Mail: Internet: 2. Angaben zur Maßnahme 2.1 Maßnahme Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach

Mehr

FbW- Kostenzustimmung gemäß 180 SGB III - Ausübung des Zustimmungsrechts -

FbW- Kostenzustimmung gemäß 180 SGB III - Ausübung des Zustimmungsrechts - November 2013 - Zentrale der BA - MI 22 FbW- Kostenzustimmung gemäß 180 SGB III - Ausübung des Zustimmungsrechts - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) 4 Abs. 2 AZAV: Die Bundesagentur

Mehr

Fachtagung. Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit!

Fachtagung. Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Fachtagung Die neue AZAV! Chancen und Risiken für Ihre zukünftige Arbeit! Die Umsetzung der neuen AZAV durch die CertEuropA GmbH für die Bereiche FbW, Aktivierung und Vermittlung Elke Leimbach / Bernd

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde

Mehr

Anlage 6.1 Fragebogen zur Beantragung der Trägerzulassung

Anlage 6.1 Fragebogen zur Beantragung der Trägerzulassung Fragebogen zur eantragung der Trägerzulassung Unternehmen: (entsprechend Handelsregister) 1. Leitbild der Einrichtung AZWV 1 2 1.1 Verfügt die Einrichtung über ein dokumentiertes Leitbild? 4.1 A 3 (4)

Mehr

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Bundesrat Drucksache 683/1/12 03.12.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In zu Punkt der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen

Mehr

Weiterbildung. Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( Berufskraftfahrer-Qualifikations. BKrFQG)

Weiterbildung. Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( Berufskraftfahrer-Qualifikations. BKrFQG) Weiterbildung Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( BKrFQG) 1 Bedeutung für Sie: Besitzstand: Personenverkehr: Personen, die vor dem 10.09.2008 im Besitz der Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank zur öffentlichen Informationsveranstaltung Herzlich willkommen zur öffentlichen Informationsveranstaltung Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" 1 IHK-Informationsveranstaltung am 9. September 2008 Thomas Weitkamp Neue Anforderungen

Mehr

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Name: Vorname: Ich melde mich hiermit verbindlich an für: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr

Mehr

Informationen zur AZAV-Zulassung

Informationen zur AZAV-Zulassung Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg, im September 2016 Herausgeber: Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Postfach 76 10 48, 22060 Hamburg www.hibb.hamburg.de Carmen Szkolaja, Hamburger Institut

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung

Mehr

zu Punkt 89 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

zu Punkt 89 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 642/1/09 06.07.09 Empfehlungen der Ausschüsse Vk - In zu Punkt 89 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. 1. Der

Mehr

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation EU Berufskraftfahrer - Qualifikation Sie haben Fragen zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz oder zum Fahrpersonalpersonalr echt? wir beraten Sie gerne! Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer/-in Oktober

Mehr

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation?

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation? M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2017 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen

Mehr

BESCHLEUNIGTE Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

BESCHLEUNIGTE Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Rundschreiben Beratungs- u. Service GmbH Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart An die VdAW-Mitglieder aller Fachgruppen Datum: 15.02.2018 Name: Sandra Sailer Telefon: 0711-16779-22 E-Mail: sailer@vdaw.de Zeichen:

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/60 23.08.2017 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. BAkadG)

Mehr

FbW - Kostenzustimmung FAQ

FbW - Kostenzustimmung FAQ Stand: 12.12.2012 FbW - Kostenzustimmung FAQ Rubrik Datum Thema Beschreibung Bemerkungen Ausbildung der Ausbilder (AdA) Diese Maßnahmen sind dem Bildungsziel "Lehrer, geistes- und nach naturwissenschaftliche

Mehr

Aktuell gültige Empfehlungen des Anerkennungsbeirats

Aktuell gültige Empfehlungen des Anerkennungsbeirats Aktuell gültige Empfehlungen des Anerkennungsbeirats Empfehlung zu 2 AZWV Qualifikation von Auditoren nach 2 Nr. 2 AZWV (Version 01 vom 11.05.2005): Die Auditoren der Fachkundigen Stellen müssen die Anforderungen

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Telefonnummer: +49 4531 670046 der Anerkennungsbeirat (das Gremium, das gemeinsam mit der Anerkennungsstelle der Bundesagentur

Mehr

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung. Homepage:

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung.   Homepage: Wir bieten Ihnen - qualifizierte in modernen Fahrzeugen und Unterrichtsräumen - Lern- und Unterrichtssysteme nach neuesten Anforderungen und Standards - Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in Aus-

Mehr

Kostenzustimmung der BA bei FbW

Kostenzustimmung der BA bei FbW Umsetzung der Instrumentenreform Zentrale der BA, Martina Barton-Ziemann Kostenzustimmung der BA bei FbW Kostenintensive Maßnahmeangebote bedürfen der Zustimmung durch die BA Zustimmungsvorbehalt 180 Abs.

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine

Mehr

Berufskraftfahrerausbildung

Berufskraftfahrerausbildung VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH 49479 Ibbenbüren Tel: 05451-545894-0 Aktuelles Berufskraftfahrerausbildung Worum es geht Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr

Mehr

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? www.logistik-webinare.de Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006)

Mehr

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) procum Cert GmbH Fachkundige Stelle 1010 Leitfaden-AZAV Stand: 07/2015 1 / 15 Sehr geehrte

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-

Mehr

Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitsförderung durch staatliche berufsbildende Schulen, Arbeitsagenturen und Jobcenter

Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitsförderung durch staatliche berufsbildende Schulen, Arbeitsagenturen und Jobcenter Deutscher Bundestag Drucksache 18/3116 18. Wahlperiode 07.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Matthias W. Birkwald, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV

Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV Fahrner Academy GmbH Herr Judocus van Kemenade Cresbacher Str. 6 72280 Dornstetten Status der geprüften Maßnahmen nach AZAV Essen, 16.12.2014 Die folgende Auflistung zeigt den Status der geprüften Weiterbildungsmaßnahmen

Mehr

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Politisches Anliegen Das Anliegen der EU mit dieser Verordnung ist

Mehr

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke

Mehr

BKF - Gesetzliche Grundlagen

BKF - Gesetzliche Grundlagen BKF - Gesetzliche Grundlagen Infos von unserem Lehrmittel Partner Vogel Verlag und der Internetseite www.eu-bkf.de Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung

Mehr

Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1 Geltungsbereich (1) Die Richtlinien gelten für den Bereich der Berufsbildung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß 4 Nr. 21 Buchstabe a) und bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) für berufliche Bildungseinrichtungen

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß 4 Nr. 21 Buchstabe a) und bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) für berufliche Bildungseinrichtungen Name/ Anschrift des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger) Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Dezernat Förderprogramme berufliche Bildung / ESF/ Pflichtaufgaben

Mehr

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen

Mehr

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung

Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung Das Verfahren zur Träger- und Maßnahmenzulassung AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) Fachkundige Stelle / Inhalt Allgemeines... 2 Die Beantragung einer Trägerzulassung Ablauf:...

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n)

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) AM A1 A2 A B BE C1 C1E C CE D1 D1E D DE L T Geburtstag Nur bei Abweichung vom n: Familienname n (ggf. Kreis) Anschrift Hauptwohnsitz

Mehr

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Berufskraftfahrerqualifizierung Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Geltungsbereich 3 Mindestalter / Qualifikation 4 Besitzstand 4 Grundqualifikation 5

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 45 SGB III Maßnahme der Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 45 SGB III Maßnahme der Aktivierung und beruflichen Eingliederung Unternehmen: Nach AZWV/AZAV zugelassen durch 1 : Trägerzulassung gültig bis*: Name des gesetzlichen Vertreters: Geschäftssitz: Ansprechpartner/in: Telefon: Fax: E-mail: im Fachbereich Nr. 2 Haben Sie bereits

Mehr

Die Regierungspräsidien

Die Regierungspräsidien Die Regierungspräsidien bündeln + lenken beraten + entscheiden schützen + stärken moderieren + bewahren Regierungspräsidium Gießen Die Weiterbildung im Visier Informationsveranstaltung Berufskraftfahrer

Mehr

Eingangsformel. 1 Akkreditierungsverfahren. 2 Trägerzulassung AZAV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Eingangsformel. 1 Akkreditierungsverfahren. 2 Trägerzulassung AZAV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen

Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen Beirat nach 182 SGB III Empfehlungen 29.11.2013 Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, MI 22 BEIRAT 182 Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III Bekanntmachung am: 29.11.2013 Der Beirat nach 182 SGB III

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Industrie und Handelskammer zu Koblenz Frau Annika Schneider Schlossstraße 2 56068 Koblenz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz Ich melde mich hiermit verbindlich

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK

Ein Merkblatt Ihrer IHK Ein Merkblatt Ihrer IHK Berufskraftfahrerrichtlinie Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Newsletter Ausgabe 10 / 2012

Newsletter Ausgabe 10 / 2012 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit diesem Newsletter möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen und Sie über die Erfahrungswerte der Gesetzesänderung im SGB III im Jahre 2012 informieren.

Mehr

Antrag. a) unmittelbar dem Schul und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. b) ordnungsgemäß auf schulische Prüfungen vorbereiten oder

Antrag. a) unmittelbar dem Schul und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. b) ordnungsgemäß auf schulische Prüfungen vorbereiten oder Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis z.hd. Frau Bambey Schubertstr. 60 35392 Gießen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach 4 Nr. 21 a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz

Mehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Seit 1. Oktober 2006 gilt in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179,180 SGB III/ 3,4 AZAV - Maßnahme der beruflichen Weiterbildung 81ff SGB III -

Antrag auf Zulassung einer Maßnahme nach 179,180 SGB III/ 3,4 AZAV - Maßnahme der beruflichen Weiterbildung 81ff SGB III - 1. Allgemeine Angaben Trägername Antrag auf Zulassung einer Maßnahme Straße PLZ, Ort Tel. Fax E-Mail: Internet: 2. Angaben zur Maßnahme 2.1 Maßnahmebezeichnung und zugehöriger Bereich 2.2 Bildungsziel

Mehr

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr -

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Güterkraftverkehr - Handelskammer Hamburg Abteilung Sach- und Fachkundeprüfungen Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Telefax: (040) 36138-61318 Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Güterkraftverkehr

Mehr

Anmeldung Güterkraftverkehr

Anmeldung Güterkraftverkehr Industrie- und Handelskammer Trier Elke Arnoldy Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier Telefax: 0651/9777-97902 Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung Güterkraftverkehr Ich melde

Mehr

Kraftfahrer- und Logistikausbildung

Kraftfahrer- und Logistikausbildung Kraftfahrer- und Logistikausbildung http://abd-coaching.de Das ABD Coaching Team informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute unverbindlich über die Leistungen des ABDCoaching Teams

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft-

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Bitte zurücksenden an: Industrie- und Handelskammer Dresden Geschäftsbereich Bildung Referat Prüfungswesen, Frau Sabine Frasiak

Mehr

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das

Mehr

Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender:

Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter   Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender: Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) vom 14. August 2006

Mehr

Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen

Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen nach 179 SGB III GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbh Umweltgutachter Eichenstraße 3 b D - 12435 Berlin Tel.: +49 30 2332021-46, Fax:

Mehr

1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen

1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen ( 15 Abs. 1 WBO) (Stand: 15. Dezember 2008) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 304 2014 Verkündet am 27. Mai 2014 Nr. 93 Bekanntmachung der Neufassung der Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung

Mehr

I. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber

I. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE 1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,

Mehr

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße 1 89520 Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst

Mehr