Vorbereitung 9. Einheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorbereitung 9. Einheit"

Transkript

1 Vorbereitung 9. Einheit Randziffern: , Themenkreise:» Soll- und Ist-Besteuerung» Erhebung» Haftung» USt im Binnenmarkt» Grunderwerbsteuer 1

2 Soll- und Ist-Besteuerung ( 17 und 19) Soll-Besteuerung (Regelfall) Entstehung der Steuerschuld: - Ablauf des Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt - spätere Rechnungsausstellung: Verschiebung um einen Monat An- oder Vorauszahlung: Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraum, in dem Zahlung vereinnahmt wurde (Mindest-Ist-Besteuerung) Ist-Besteuerung Entstehung der Steuerschuld: - Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zahlung vereinnahmt wird Reverse-Charge-Fälle: Wie Soll-Besteuerung, aber spätere Rechnungsausstellung verschiebt nur in Sonderfällen (Abs 1a, 1b, 1c, 1d und 1e) Steuerschuld um einen Monat 2

3 Ist-Besteuerung ( 17) Ist-Besteuerung betrifft insb:» Nicht-buchführungspflichtige Land- und Forstwirte» Nicht-buchführungspflichtige Gewerbetreibende» Freie Berufe unabhängig vom Umsatz» Vermietung bis höchstens EUR ,--» Versorgungsunternehmen Für ersten vier Fälle: Wechselmöglichkeit zur Sollbesteuerung Vorsteuerabzug setzt idr Zahlung voraus 3

4 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 1 Sie sind ein erfolgreicher Anwalt (Jahresumsatz: EUR ,--; Vorjahres-Umsatz: EUR ,--). Im Auftrag eines großen Konzerns verhandeln Sie am vor Gericht, am legen Sie Ihre Honorarnote dem Unternehmen vor und am erhalten Sie die Honorar-Gutschrift auf Ihrem Konto. Wann entsteht die USt-Steuerschuld? 4

5 Erhebung der USt Unternehmer hat regelmäßig USt-Voranmeldungen zu legen» Voranmeldungszeitraum: Grds Kalendermonat Kalendervierteljahr, wenn Vorjahresumsatz nicht höher als EUR ,-- Unternehmer mit Vorjahres-Umsätzen bis zu EUR ,-- müssen Voranmeldung nicht einreichen Unternehmer hat USt-Vorauszahlungen aus Voranmeldungszeitraum bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats zu berechnen und abzuführen (=Fälligkeit der Vorauszahlung!) Grds elektronisch Veranlagung: Elektronische USt-Erklärung bis 30.6 (ansonsten 30.4) des Folgejahres abzugeben» Befreiung für Kleinunternehmer ( 21 Abs 6) Vorauszahlungen werden mit veranlagter USt verrechnet 5

6 Erhebung der USt Sonderregelungen:» MOSS (Mini-One-Stop-Shop): USt für elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer in verschiedenen Mitgliedsstaaten erbracht werden, können zentral in einem Mitgliedsstaat (MSI) erklärt und entrichtet werden ( 25a und Art 25a) MSI ist Postkasten und Zahlstelle Zukünftige Ausweitung geplant» Land- und forstwirtschaftliche USt-Pauschalierung: Gesetzliche Fiktion, Vorsteuer ident hoch wie die von den Umsätzen berechnete Umsatzsteuer ( 22) Voraussetzung: Keine Buchführungspflicht und Umsätze bis zu EUR ,-- 6

7 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 2 Sie sind ein erfolgreicher Anwalt (Jahresumsatz: EUR ,--; Vorjahres-Umsatz: EUR ,--). Im Auftrag eines großen Konzerns verhandeln Sie am vor Gericht, am legen Sie Ihre Honorarnote dem Unternehmen vor und am erhalten Sie die Honorar-Gutschrift auf Ihrem Konto. Wann ist die USt-Steuerschuld fällig? 7

8 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 3 a. Die Software GmbH berät einen Kunden im Mai Die Rechnung wird im Juli gelegt. Welche umsatzsteuerrechtlichen Überlegungen ergeben sich? (Entstehung der Steuerschuld, Fälligkeit) b. Wie wäre die Situation zu behandeln, wenn der Kunde bereits eine Anzahlung im April 2016 vornimmt? 8

9 Haftung des Empfängers und des Fiskalvertreters Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der USt (im Namen und auf Rechnung des ausländischen Unternehmens!) durch Empfänger ( 27 Abs 4), wenn» Ausländischer Unternehmer ohne Sitz oder Betriebstätte in Österreich steuerpflichtige Umsätze tätigt» Empfänger Unternehmer oder KöR ist» Übergang der Steuerschuld durch Reverse Charge geht vor! Bestellung eines Fiskalvertreters (Namhaftmachung für FA; 27 Abs 7 f), wenn» Unternehmer aus Drittland ohne Sitz oder Betriebstätte in Österreich steuerpflichtige Umsätze in Österreich tätigt» Gilt nicht, wenn Empfänger USt schuldet, für USt haftet oder Amtshilfeabkommen besteht 9

10 USt im Binnenmarkt Sonderregelungen:» Erwerb von Kraftfahrzeugen (Art 1 Abs 7) Auch Privater kann ig Erwerb bei neuen Fahrzeugen (Land-, Wasser-, Luftfahrzeuge) verwirklichen (Art 1 Abs 7) Neues Landfahrzeug liegt vor, wenn erste Inbetriebnahme im Erwerbszeitpunkt nicht früher als 6 Monate war oder nicht mehr als km bislang zurückgelegt wurden» Verbrauchssteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl) (Art 3 Abs 7 ivm Art 1 Abs 6) Bei Abholung: Besteuerung im Ursprungsland Bei Versendung an private Abnehmer: unabhängig von Lieferschwelle Besteuerung im Bestimmungsland (Art 3 Abs 7)» Für Schwellenwerber liegt im Falle des Erwerbs neuer Kraftfahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtiger Waren immer ig Erwerb vor (Art 1 Abs 6) 10

11 Grunderwerbsteuer 11

12 Allgemeines Verkehrsteuer: Erwerb von Grundstücken im Inland Gemeinschaftliche Bundesabgabe» Gemeinden bekommen 96% des Ertrages Steuergegenstand: entgeltlicher und unentgeltlicher Erwerb von Grundstücken» IdR löst das Verpflichtungsgeschäft die Steuer aus Zusätzlich: 1,5% nach GGG 12

13 Steuergegenstand Kaufverträge und andere Rechte, die Anspruch auf Übereignung begründen (Z 1)» Tauschverträge, Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen, Einbringung» Nicht: Option, Anbot oder Vorkaufsrecht Eigentumserwerb ohne vorangehendes Verpflichtungsgeschäft (Z 2)» Zwangsversteigerung, Enteignung, Ersitzung Abtretungsgeschäfte, durch die schuldrechtlicher Übereignungsanspruch übertragen werden (Z 3) Beachte 1 Abs 4 13

14 Steuergegenstand Andere Rechtsgeschäfte» Erwerb der Verwertungsbefugnis (Abs 2)» Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft, in deren Vermögen Grundstücke enthalten sind (Abs 2a), wenn Innerhalb von 5 Jahren Mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen Treuhändig gehaltenen Anteile sind Treugeber zuzurechnen» Vereinigung von mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft, in deren Vermögen Grundstücke enthalten sind (Abs 3) 4 Varianten Treuhändig gehaltenen Anteile sind Treugeber zuzurechnen Beachte 1 Abs 5 14

15 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 4 Ein Treuhänder kauft im eigenem Namen ein Grundstück in Tirol und übertragt die Nutzungsbefugnis an den Treugeber. Welche(r) Steuertatbestand des GrEStG ist erfüllt? 15

16 Begriff des Grundstücks ( 2) Grundstücke isd Zivilrechts» Grund und Boden» Gebäude» Natürliche Zuwachs (Pflanzen und Tiere)» Zugehör (Einrichtung, Grunddienstbarkeiten) Gleichgestellt sind» Baurechte» Gebäude auf fremden Grund und Boden (Superädifikate) 16

17 Ausnahmen von GrESt ( 3) Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Grundstückserwerb ir eines Betriebserwerbes durch natürliche Person bis zu Grundstückswert von EUR ,-- (Freibetrag) unter Voraussetzungen des 3 Abs 1 Z 2 GrEStG Grunderwerbe izm Flurbereinigungen oder behördlichen Eingriffen 3 Abs 1 Z 4 und 5 GrEStG Erwerbe unter Lebenden oder von Todes wegen durch Ehegatten/eingetragenen Partnern unter Voraussetzungen des 3 Abs 1 Z 7 und 7a GrEStG Befreiung nach 1 Neugründungs-Förderungsgesetz 17

18 Bemessungsgrundlage ( 4-6) Wert der Gegenleistung Grundregel, aber mindestens Grundstückswert Grundstückswert - Keine Gegenleistung - Gegenleistung geringer als Grundstückswert - Anteilsübertragung und - vereinigung - Umgründungen isd UmgrStG Einheitswert Grundstücke in LuF: - Übertragung /Erbanfall an begünstigten Personenkreis - Anteilsübertragung und - vereinigung - Umgründungen isd UmgrStG 18

19 Bemessungsgrundlage ( 4-6) Wert der Gegenleistung in 5» Kaufpreis, Tauschleistung» Zur Gegenleistung gehören auch ( 5 Abs 2) Leistungen neben vereinbarter Gegenleistung Belastungen, die auf Grundstück ruhen, soweit sie gesetzlich übergehen, ausgenommen dauernde Lasten Grundstückswert» Summe des hochgerechneten Boden- und Gebäudewerts oder von geeignetem Immobilienpreisspiegel abgeleitete Wert» GrundstückswerteVO des BMF» Steuerschuldner kann Nachweis erbringen, dass gemeiner Wert < Grundstückswert (SV-Gutachten) Einheitswert für LuF ( 6) 19

20 Tarif ( 7) Unentgeltlich -Gegenleistung 30% des Grundstückswertes -Erwerb durch Erbanfall, Vermächtnis Pflichtteilsanspruch -Erwerb unter Lebenden durch begünstigten Personenkreis (auch bei Gegenleistung) Teilentgeltlich -Gegenleistung > 30% und 70% des Grundstückswertes -Gegenleistung nicht ermittelbar: Gegenleistung= 50% Vorsicht! Eigener Tarif für: - LuF = 2% - Anteilsvereinigung /übergang und Umgründungen=0,5% Entgeltlich Gegenleistung > 70% Staffeltarif Für die ersten EUR ,-- : 0,5% Für die nächsten EUR ,--: 2% Darüber hinaus: 3,5% Unentgeltlicher Teil Entgeltlicher Teil 3,5 % GrESt 20

21 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 5 a. A schenkt B ein Grundstück (GW: EUR ,--) gegen Übernahme der darauf lastenden Schulden ihv EUR ,--. b. A verkauft B eine Liegenschaft um EUR ,-- (GW: EUR ,--). c. A verkauft seiner Schwester eine Liegenschaft um EUR ,-- (GW: EUR ,--). Berechnen Sie die GrESt-Schuld. 21

22 Steuerschuld ( 8 und 9) Entstehung mit Verwirklichung des Erwerbsvorgangs» Ist Erwerb aufschiebend bedingt oder von behördlicher Genehmigung abhängig, dann ist GrESt mit Eintritt der Bedingung oder mit Genehmigung entstanden Steuerschuldner» Die am Erwerbsvorgang Beteiligten Käufer + Verkäufer Geschenkgeber + Geschenknehmer Erwerber bei Erwerb von Todes wegen mit Rechtskraft des Beschlusses über Einantwortung oder Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts 22

23 Erklärungspflicht ( 10-16) Veranlagung bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld» Zwingend durch RA oder Notar Erklärung zur Selbstberechnung durch RA oder Notar bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld» Erfolgt Selbstberechnung durch Parteienvertreter, dann hat er auch Immo- ESt an das zuständige FA abzuführen» Unbedenklichkeitsbescheinigung: Für Eintragung im Grundbuch notwendig Selbstberechnungserklärung genügt (Bezahlung der GrESt hier nicht maßgeblich) 23

24 Rückgängigmachung ( 10-16) Ausnahme im Steuerrecht Bei Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges, wird GrESt auf Antrag rückerstattet oder nicht festgesetzt» Innerhalb von drei Jahren, wenn einvernehmlich oder aufgrund vorbehaltenen Rücktrittsrechts/Wiederkaufsrechts rückgängig gemacht wird» Unbefristet, wenn Vertrag ungültig war, Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden, oder bei nachträglicher Herausgabe im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs» Unbedenklichkeitsbescheinigung: Für Eintragung im Grundbuch notwendig Selbstberechnungserklärung genügt (Bezahlung der GrESt hier nicht maßgeblich) 24

G R U N D E R W E R B S T E U E R

G R U N D E R W E R B S T E U E R G R U N D E R W E R B S T E U E R A L L G E M E I N E S Der Grunderwerbsteuer unterliegen: - Erwerbsvorgänge über - inländische Grundstücke. Es handelt sich um eine Art Umsatzsteuer für Grundstücke. Steuerpflicht

Mehr

Steuerreform 2015/2016

Steuerreform 2015/2016 Steuerreform 2015/2016 Wird Vererben und Verschenken teurer? SENaktiv 2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Krapf 1 Entlastung der Einkommen: Steuerreform 2015/2016 Gegenfinanzierung durch neue Steuern, insbesondere

Mehr

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,

Mehr

EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT

EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer

Mehr

Grunderwerbsteuer neu ab

Grunderwerbsteuer neu ab Grunderwerbsteuer neu ab 1.1.2016 Die Grunderwerbsteuer erfasst den Erwerb von Grundstücken im Inland und knüpft bereits an das Verpflichtungsgeschäft, nicht erst an die Eintragung ins Grundbuch an. Der

Mehr

STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015

STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 7 Ausnahmen von der Besteuerung Textgegenüberstellung Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 Ausnahmen von der Besteuerung 3. (1) Von der Besteuerung sind ausgenommen: 3. (1) Von der Besteuerung

Mehr

Vorlesung Steuerrecht

Vorlesung Steuerrecht Vorlesung Steuerrecht WS 2009/10 Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler (LLM) Lohnabhängige Abgaben - Kommunalsteuer Steuergegenstand Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an

Mehr

Grunderwerbsteuerrecht

Grunderwerbsteuerrecht Grunderwerbsteuerrecht 3. Einheit 4. November 2016 Übersicht Grunderwerbsteuer Besonderer Teil Allgemeiner Teil Erwerbsvorgänge Grundstücksbegriff Ausnahmen Bemessungsgrundlage Gegenleistung Tarif Steuerschuld

Mehr

GrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009

GrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 GrEStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Grunderwerbsteuer bis

Grunderwerbsteuer bis Grunderwerbsteuer bis 31.12.2015 Durch die Steuerreform 2015/16 kam es auch zu Änderungen im Bereich des Grunderwerbsteuergesetztes. Das vorliegende Infoblatt behandelt die Gesetzeslage bis 31.12.2015.

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Unentgeltlicher Gesellschafterwechsel bei Grundstücksgesellschaften und Grunderwerbsteuer

Unentgeltlicher Gesellschafterwechsel bei Grundstücksgesellschaften und Grunderwerbsteuer Das Grunderwerbsteuergesetz erfasst nicht nur unmittelbare Eigentumsübergänge von Grundstücken, sondern auch fiktive Übergänge insbesondere den Gesellschafterwechsel bei Gesellschaften, in deren Vermögen

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer

Mehr

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger Sommersemester 2017

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger Sommersemester 2017 VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger Sommersemester 2017 Schenkungsmeldegesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuer) 2 Was unterlag

Mehr

Soll- und Istbesteuerung

Soll- und Istbesteuerung Soll- und Istbesteuerung Grundsätzliches Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld: die Umsätze sind in die

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer

Mehr

Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben

Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben Sommersemester 2011 1 Übersicht Lohnabhängige Abgaben Verkehrsteuern, zb Grunderwerbsteuer Gesellschaftsteuer Schenkung

Mehr

Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu

Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu Christa Lattner, BMF Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu Regierungsvorlage 16.6.2015 Überblick Neuerungen Erweiterung der GrESt-Tatbestände bei Anteilsvereinigungen und Anteilsübergängen Bemessungsgrundlage:

Mehr

Kai M. Gellrich / Jörg Philippen. Verkehrsteuern. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer B GABLER

Kai M. Gellrich / Jörg Philippen. Verkehrsteuern. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer B GABLER Kai M. Gellrich / Jörg Philippen Verkehrsteuern Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer GABLER B 375298 Vorwort 5 Teil I - Umsatzsteuer 17 1 Einführung 19 1.1 Systematische Einordnung der Umsatzsteuer 19 1.2

Mehr

Besteuerung des Erwerbs einer Immobilie

Besteuerung des Erwerbs einer Immobilie Inhalt Vorwort... 5 Der Autor... 6 Abschnitt I Besteuerung des Erwerbs einer Immobilie 1 Grunderwerbsteuer... 17 1.1 Erwerbsvorgänge... 17 1.2 Grundstücke... 19 1.3 Ausnahmen von der Besteuerung... 19

Mehr

RSB STEUERBERATUNG BIRKFELD - PASSAIL - LANNACH - WIEN. ImmoDienstag Graz - Seiersberg 18. September 2018

RSB STEUERBERATUNG BIRKFELD - PASSAIL - LANNACH - WIEN. ImmoDienstag Graz - Seiersberg 18. September 2018 RSB STEUERBERATUNG BIRKFELD - PASSAIL - LANNACH - WIEN ImmoDienstag Graz - Seiersberg 18. September 2018 Thema des Vortrags Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen

Mehr

Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab

Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 Mag. Matthias Ofner, BMF Neuerungen GrESt ab 1.1.2016 StRefG 2015/2016 und AbgÄG 2015 Bemessungsgrundlage

Mehr

Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016

Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016 Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016 1.1 Allgemeines zu den Neuerungen 1.1.1 Neue Bemessungsgrundlage und neue Steuersätze Das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)

Mehr

Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis

Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis Mit über 360 Fallbeispielen und Lösungen Bearbeitet von Robert Pernegger 3., erweiterte Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 576 S. Paperback ISBN 978 3 7073 2415 0

Mehr

Agenda der 11. Veranstaltung

Agenda der 11. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Wiener Konzernsteuertag 2015 Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016

Inhaltsverzeichnis. Wiener Konzernsteuertag 2015 Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016 Inhaltsverzeichnis Wiener Konzernsteuertag 2015 Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016 Dr. Andrei Bodis, BMF Dr. Daniel Varro, Universität Wien

Mehr

CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich

CD Ausgabe  Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen

Mehr

Kauf und Bau einer Immobilie

Kauf und Bau einer Immobilie Kauf und Bau einer Immobilie Inhalt 1 Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf... 1 1.1 Wann fällt Grunderwerbsteuer an?... 1 1.2 Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?... 2 1.3 Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht...

Mehr

1. Was kann der MOSS?

1. Was kann der MOSS? 64 UMSATZSTEUER MOSS, der neue Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Fernseh-, und Rundfunkdienstleistungen in der EU 25a und Art 25a

Mehr

Umsatzsteuertagung 2006

Umsatzsteuertagung 2006 Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft

Mehr

a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M.

a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M. Steuerreform 2015/2016 Änderungen bei der Grundstücksbesteuerung a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M. Hermann Peyerl Überblick Grunderwerbsteuer Immobilienertragsteuer Absetzung für Abnutzung Zusammenfassendes

Mehr

Umsatzsteuer im Unternehmen

Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen 0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...

Mehr

Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU

Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Kapitel 5. Umsatzsteuer

Kapitel 5. Umsatzsteuer Kapitel 5 Umsatzsteuer Kap. 5 / 1 / 27 Der Aufbau der Umsatzsteuer - Übersicht RECHNUNG Netto 2.000,-- 20 % USt 400,-- Brutto 2.400,-- stellt aus erhält Verkäufer Lieferung, Leistung Zahlt Bruttopreis

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

19. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht. 1.Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Grunderwerbsteuer

19. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht. 1.Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Grunderwerbsteuer Immo-goe 19. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht 1. Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Grunderwerbsteuer 2. Grundsteuererlass bei Leerstand am 12. März 2011 37073 Göttingen

Mehr

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018 VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018 16. Einheit 2 Agenda 14.12.2017 Grunderwerbsteuer Schenkungsmeldegesetz Bewertungsgesetz

Mehr

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018 VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018 16. Einheit 2 Agenda 14.12.2018 Grunderwerbsteuer Schenkungsmeldegesetz Bewertungsgesetz

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege

Mehr

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage

Mehr

Übertragung und Vermietung von Immobilien

Übertragung und Vermietung von Immobilien Übertragung und Vermietung von Immobilien Verkehrsteuern, immobilienertragsteuerliche und rechtliche Aspekte Bearbeitet von Herbert Kovar, Ronald Wahrlich, Barbara Zorman 1. Auflage 2016 2015. Taschenbuch.

Mehr

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz 1987: I. Derzeit ist der (einfache oder dreifache) Einheitswert eines Grundstückes in folgenden Fällen

Mehr

Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab

Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab Autor: Dr. Manfred Thalmann Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 Nähere Informationen siehe BMF-Homepage www.bmf.gv.at/steuern/bürgerinformation/grundstücke und Steuern/Grundstücksveräußerungen

Mehr

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov 3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand

Mehr

Steuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen?

Steuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen? Newsletter Immobilienrecht Issue 2 2015 Steuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen? Nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei einer unentgeltlichen Übertragung von Immobilien

Mehr

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51 UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Ö U 64 UMSATZSTEUER POL DEU IRL FRA ESP

Ö U 64 UMSATZSTEUER POL DEU IRL FRA ESP 64 UMSATZSTEUER MOSS, der neue Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Fernseh-, und Rundfunkdienstleistungen in der EU 25a und Art 25a

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV I. Einführung... 1 1. Entwicklung des Steuerrechts... 1 2. Einteilung der Steuern... 2 3. Die drei Funktionen der Steuern... 4 4. Rechtsquellen

Mehr

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von

Mehr

Einführung III. Steuerliche Identifikationsnummer. Gegenstand der Steuer. 1. Erwerbsvorgänge. Dr. PURRUCKER & PARTNER

Einführung III. Steuerliche Identifikationsnummer. Gegenstand der Steuer. 1. Erwerbsvorgänge. Dr. PURRUCKER & PARTNER MERKBLATT 5 Die Grunderwerbsteuer Was Sie wissen sollten Dieses Merkblatt soll einige wenige Zusammenhänge darstellen und erste Fragen beantworten. Bitte bedenken Sie, daß Fragen im Zusammenhang mit der

Mehr

GrEStG: Bemessungsgrundlage und Tarif bei (teil-)entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen vor und nach dem StRefG 2015/2016

GrEStG: Bemessungsgrundlage und Tarif bei (teil-)entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen vor und nach dem StRefG 2015/2016 Mag. Ernst Komarek, MSc, StB ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzmanagement, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. GrEStG:

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen

Mehr

Grunderwerbsteuer NEU Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016

Grunderwerbsteuer NEU Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer NEU Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016 Dr. Andrei Bodis, BMF 1 Inhaltsverzeichnis 1. Genese verfassungsrechtlicher Hintergrund 2. GrEStG-Neu Überblick 3. Kernbereich

Mehr

Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge

Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge Dr. Verena Trenkwalder KPMG Alpen-Treuhand GmbH Linz, 3. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsformvergleich 2. Grunderwerbsteuer 3. Einlagenrückzahlung

Mehr

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema: Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd

Mehr

7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften

7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften 7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften Raiffeisenregionalbank Schwaz am 19.05.2016 ImmoEst Seit 01.04.2012 Einkommensteuerpflicht bei Veräußerung

Mehr

Grunderwerbsteuer neu / Grundstückswert und Stufentarif

Grunderwerbsteuer neu / Grundstückswert und Stufentarif BILANZABEND Immobilientransaktionen Grunderwerbsteuerliche Aspekte Christian Wilplinger Florian Woditschka 10. Jänner 2017 Grunderwerbsteuer neu / Grundstückswert und Stufentarif (inklbmf-info) Florian

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Änderungen durch das JStG 2018 im Bereich des GebG und GrEStG. StB Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc.

Änderungen durch das JStG 2018 im Bereich des GebG und GrEStG. StB Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc. Änderungen durch das JStG 2018 im Bereich des GebG und GrEStG StB Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc. Seite 2 Änderungen im GebG Abschaffung der Gebührenpflicht für Bürgschaften zu befreiten Mietverträgen 33 TP

Mehr

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Abgaben. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Sommersemester 2018

VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Abgaben. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Sommersemester 2018 VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Abgaben Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Sommersemester 2018 17. Einheit 2 Agenda Grunderwerbsteuer» Exkurse: Grundbuchsgebühr, Grundsteuer Anzeigepflicht

Mehr

Mag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater

Mag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater Mag. Hermann Klokar Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater A 9125 Kühnsdorf Fernando-Colazzo-Platz 5 T +43(0)4232 / 89 333-0 F +43(0)4232 / 89 333-4 steuerberater@klokar.at www.klokar.at

Mehr

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337 Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 24 Textgegenüberstellung Artikel X1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) 3a. (1) bis (12) 3a. (1) bis (12) (13) Die im Abs. 14 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgeführt: (13) Elektronisch

Mehr

"Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen", 4. Auflage. Inhaltsverzeichnis

Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen, 4. Auflage. Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Einleitung 1.1 Das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 1.1.1 Umsatzsteuergesetz 1994... 15 1.1.2 Verordnungen zum Umsatzsteuergesetz 1994... 15 1.1.3 Umsatzsteuerrichtlinien 2000...

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR Abkürzungen 10 Einführung Gegenstand der Steuer 11

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich

Mehr

Erstattungsmöglichkeiten

Erstattungsmöglichkeiten Dr. Ferdinand Triendl, BFG-Tag 2016 Erstattungsmöglichkeiten RV/3100816/2015 ( orevision beim VwGH anhängig): Keine Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß 17 Abs. 1 Z 4 ivm Abs. 4 GrEStG 1987 im Fall einer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde Seite V XIII XV I. Einführung 1 1. Entwicklung des Steuerrechts 1 2. Einteilung der Steuern 2 3. Die drei Funktionen der Steuern 4 4. Rechtsquellen des Steuerrechts

Mehr

1.1 Der Begriff sonstige Leistung

1.1 Der Begriff sonstige Leistung Kap 1 Einleitung 1.1 Der Begriff sonstige Leistung Unter einer sonstigen Leistung versteht man nach 3a Abs 1 UStG eine Leistung, die nicht in einer Lieferung besteht. Erfasst sind damit sonstige Leistungen,

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Praktikerseminar Arbeitsrecht und Sozialrecht Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern StB Ass.-Prof. Dr. Klaus Rabel Graz, am 31. Mai 2006 Inhalt

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

Update Grunderwerbsteuer DR. ALMUTH MÜLLER-HORN, FINANZGERICHT HAMBURG

Update Grunderwerbsteuer DR. ALMUTH MÜLLER-HORN, FINANZGERICHT HAMBURG Update Grunderwerbsteuer 10. HAMBURGER STEUERDIALOG Update Grunderwerbsteuer I. Aktuelle Entwicklungen zu 6a GrEStG II. Geplante Neuregelungen zu Share Deals III. Rechtsprechung I. Aktuelle Entwicklungen

Mehr

Bewertung. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bew. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Bewertung. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bew. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bew Fachplan für das Studienfach Bewertung Grundstudium E 2015 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite 1 Semester 2: I.

Mehr

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft

Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung

Mehr

TAX News 17-11/2015. Ausweitung des GrESt-Anteilsvereinigungstatbestandes: Handlungsbedarf vor ?

TAX News 17-11/2015. Ausweitung des GrESt-Anteilsvereinigungstatbestandes: Handlungsbedarf vor ? TAX News 17-11/2015 Ausweitung des GrESt-Anteilsvereinigungstatbestandes: Handlungsbedarf vor 01.01.2016? Grunderwerbsteuer Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde der Anteilsvereinigungstatbestand in

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die

Mehr

- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu

- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERÄUßERUNGEN - GRUNDKONZEPT Mag. Christoph Schlager, BMF Konzept: - Spekulationstatbestand entfällt - alle Grundstückveräußerungen erfassen - Gewinn mit 25% besteuert - ähnlich wie

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Umsatzsteueränderungen 2010

Umsatzsteueränderungen 2010 Steuer- und Rechtsupdate 2010 für Künstleragenturen und Eventunternehmen Umsatzsteueränderungen 2010 Wirtschaftskammer Wien 28. April 2010 1 Mehrwertsteuer-Paket Mehrwertsteuerpaket wurde am 12.02.2008

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Verfassungskonforme Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Änderung der GrESt-Bemessungsgrundlage unter Heranziehung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0141-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, Adr., vertreten durch Beck Christ Bubits Rechtsanwälte-Partnerschaft, 2340

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben 1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG

Mehr

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Kleinunternehmer und Umsatzsteuer HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Gesetzliche Grundlagen Art. 281-294 MwSt-RL 2006/112/EG 2 UStG 6 Abs. 1 Z 27 UStG 6 Abs. 3 UStG 11 UStG. 2

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Privatpersonen und gleich gestellte Rechtssubjekte Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1 1.1 Privatpersonen 1 1.2 Andere

Mehr

Leseprobe aus "Die Immobilienertragsteuer" Juli Die Neuregelung. 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände

Leseprobe aus Die Immobilienertragsteuer Juli Die Neuregelung. 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände Kap 3 Die Neuregelung 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände 3.1.1 Allgemeines Mit der neuen Regelung unterliegen seit dem 1. April 2012 erstmals sämtliche Immobilienveräußerungen unabhängig von der Behaltedauer

Mehr

USt-Rechnung Grundsätze

USt-Rechnung Grundsätze USt-Rechnung Grundsätze Pflicht zur Rechnungsausstellung? Leistungen an Unternehmer (Voraussetzung für Vorsteuerabzug) Leistungen an juristische Personen Werklieferung oder Werkleistung izm Grundstücken

Mehr