Vorbereitung 9. Einheit
|
|
- Viktor Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorbereitung 9. Einheit Randziffern: , Themenkreise:» Soll- und Ist-Besteuerung» Erhebung» Haftung» USt im Binnenmarkt» Grunderwerbsteuer 1
2 Soll- und Ist-Besteuerung ( 17 und 19) Soll-Besteuerung (Regelfall) Entstehung der Steuerschuld: - Ablauf des Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt - spätere Rechnungsausstellung: Verschiebung um einen Monat An- oder Vorauszahlung: Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraum, in dem Zahlung vereinnahmt wurde (Mindest-Ist-Besteuerung) Ist-Besteuerung Entstehung der Steuerschuld: - Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zahlung vereinnahmt wird Reverse-Charge-Fälle: Wie Soll-Besteuerung, aber spätere Rechnungsausstellung verschiebt nur in Sonderfällen (Abs 1a, 1b, 1c, 1d und 1e) Steuerschuld um einen Monat 2
3 Ist-Besteuerung ( 17) Ist-Besteuerung betrifft insb:» Nicht-buchführungspflichtige Land- und Forstwirte» Nicht-buchführungspflichtige Gewerbetreibende» Freie Berufe unabhängig vom Umsatz» Vermietung bis höchstens EUR ,--» Versorgungsunternehmen Für ersten vier Fälle: Wechselmöglichkeit zur Sollbesteuerung Vorsteuerabzug setzt idr Zahlung voraus 3
4 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 1 Sie sind ein erfolgreicher Anwalt (Jahresumsatz: EUR ,--; Vorjahres-Umsatz: EUR ,--). Im Auftrag eines großen Konzerns verhandeln Sie am vor Gericht, am legen Sie Ihre Honorarnote dem Unternehmen vor und am erhalten Sie die Honorar-Gutschrift auf Ihrem Konto. Wann entsteht die USt-Steuerschuld? 4
5 Erhebung der USt Unternehmer hat regelmäßig USt-Voranmeldungen zu legen» Voranmeldungszeitraum: Grds Kalendermonat Kalendervierteljahr, wenn Vorjahresumsatz nicht höher als EUR ,-- Unternehmer mit Vorjahres-Umsätzen bis zu EUR ,-- müssen Voranmeldung nicht einreichen Unternehmer hat USt-Vorauszahlungen aus Voranmeldungszeitraum bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats zu berechnen und abzuführen (=Fälligkeit der Vorauszahlung!) Grds elektronisch Veranlagung: Elektronische USt-Erklärung bis 30.6 (ansonsten 30.4) des Folgejahres abzugeben» Befreiung für Kleinunternehmer ( 21 Abs 6) Vorauszahlungen werden mit veranlagter USt verrechnet 5
6 Erhebung der USt Sonderregelungen:» MOSS (Mini-One-Stop-Shop): USt für elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer in verschiedenen Mitgliedsstaaten erbracht werden, können zentral in einem Mitgliedsstaat (MSI) erklärt und entrichtet werden ( 25a und Art 25a) MSI ist Postkasten und Zahlstelle Zukünftige Ausweitung geplant» Land- und forstwirtschaftliche USt-Pauschalierung: Gesetzliche Fiktion, Vorsteuer ident hoch wie die von den Umsätzen berechnete Umsatzsteuer ( 22) Voraussetzung: Keine Buchführungspflicht und Umsätze bis zu EUR ,-- 6
7 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 2 Sie sind ein erfolgreicher Anwalt (Jahresumsatz: EUR ,--; Vorjahres-Umsatz: EUR ,--). Im Auftrag eines großen Konzerns verhandeln Sie am vor Gericht, am legen Sie Ihre Honorarnote dem Unternehmen vor und am erhalten Sie die Honorar-Gutschrift auf Ihrem Konto. Wann ist die USt-Steuerschuld fällig? 7
8 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 3 a. Die Software GmbH berät einen Kunden im Mai Die Rechnung wird im Juli gelegt. Welche umsatzsteuerrechtlichen Überlegungen ergeben sich? (Entstehung der Steuerschuld, Fälligkeit) b. Wie wäre die Situation zu behandeln, wenn der Kunde bereits eine Anzahlung im April 2016 vornimmt? 8
9 Haftung des Empfängers und des Fiskalvertreters Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der USt (im Namen und auf Rechnung des ausländischen Unternehmens!) durch Empfänger ( 27 Abs 4), wenn» Ausländischer Unternehmer ohne Sitz oder Betriebstätte in Österreich steuerpflichtige Umsätze tätigt» Empfänger Unternehmer oder KöR ist» Übergang der Steuerschuld durch Reverse Charge geht vor! Bestellung eines Fiskalvertreters (Namhaftmachung für FA; 27 Abs 7 f), wenn» Unternehmer aus Drittland ohne Sitz oder Betriebstätte in Österreich steuerpflichtige Umsätze in Österreich tätigt» Gilt nicht, wenn Empfänger USt schuldet, für USt haftet oder Amtshilfeabkommen besteht 9
10 USt im Binnenmarkt Sonderregelungen:» Erwerb von Kraftfahrzeugen (Art 1 Abs 7) Auch Privater kann ig Erwerb bei neuen Fahrzeugen (Land-, Wasser-, Luftfahrzeuge) verwirklichen (Art 1 Abs 7) Neues Landfahrzeug liegt vor, wenn erste Inbetriebnahme im Erwerbszeitpunkt nicht früher als 6 Monate war oder nicht mehr als km bislang zurückgelegt wurden» Verbrauchssteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl) (Art 3 Abs 7 ivm Art 1 Abs 6) Bei Abholung: Besteuerung im Ursprungsland Bei Versendung an private Abnehmer: unabhängig von Lieferschwelle Besteuerung im Bestimmungsland (Art 3 Abs 7)» Für Schwellenwerber liegt im Falle des Erwerbs neuer Kraftfahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtiger Waren immer ig Erwerb vor (Art 1 Abs 6) 10
11 Grunderwerbsteuer 11
12 Allgemeines Verkehrsteuer: Erwerb von Grundstücken im Inland Gemeinschaftliche Bundesabgabe» Gemeinden bekommen 96% des Ertrages Steuergegenstand: entgeltlicher und unentgeltlicher Erwerb von Grundstücken» IdR löst das Verpflichtungsgeschäft die Steuer aus Zusätzlich: 1,5% nach GGG 12
13 Steuergegenstand Kaufverträge und andere Rechte, die Anspruch auf Übereignung begründen (Z 1)» Tauschverträge, Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen, Einbringung» Nicht: Option, Anbot oder Vorkaufsrecht Eigentumserwerb ohne vorangehendes Verpflichtungsgeschäft (Z 2)» Zwangsversteigerung, Enteignung, Ersitzung Abtretungsgeschäfte, durch die schuldrechtlicher Übereignungsanspruch übertragen werden (Z 3) Beachte 1 Abs 4 13
14 Steuergegenstand Andere Rechtsgeschäfte» Erwerb der Verwertungsbefugnis (Abs 2)» Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft, in deren Vermögen Grundstücke enthalten sind (Abs 2a), wenn Innerhalb von 5 Jahren Mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen Treuhändig gehaltenen Anteile sind Treugeber zuzurechnen» Vereinigung von mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft, in deren Vermögen Grundstücke enthalten sind (Abs 3) 4 Varianten Treuhändig gehaltenen Anteile sind Treugeber zuzurechnen Beachte 1 Abs 5 14
15 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 4 Ein Treuhänder kauft im eigenem Namen ein Grundstück in Tirol und übertragt die Nutzungsbefugnis an den Treugeber. Welche(r) Steuertatbestand des GrEStG ist erfüllt? 15
16 Begriff des Grundstücks ( 2) Grundstücke isd Zivilrechts» Grund und Boden» Gebäude» Natürliche Zuwachs (Pflanzen und Tiere)» Zugehör (Einrichtung, Grunddienstbarkeiten) Gleichgestellt sind» Baurechte» Gebäude auf fremden Grund und Boden (Superädifikate) 16
17 Ausnahmen von GrESt ( 3) Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Grundstückserwerb ir eines Betriebserwerbes durch natürliche Person bis zu Grundstückswert von EUR ,-- (Freibetrag) unter Voraussetzungen des 3 Abs 1 Z 2 GrEStG Grunderwerbe izm Flurbereinigungen oder behördlichen Eingriffen 3 Abs 1 Z 4 und 5 GrEStG Erwerbe unter Lebenden oder von Todes wegen durch Ehegatten/eingetragenen Partnern unter Voraussetzungen des 3 Abs 1 Z 7 und 7a GrEStG Befreiung nach 1 Neugründungs-Förderungsgesetz 17
18 Bemessungsgrundlage ( 4-6) Wert der Gegenleistung Grundregel, aber mindestens Grundstückswert Grundstückswert - Keine Gegenleistung - Gegenleistung geringer als Grundstückswert - Anteilsübertragung und - vereinigung - Umgründungen isd UmgrStG Einheitswert Grundstücke in LuF: - Übertragung /Erbanfall an begünstigten Personenkreis - Anteilsübertragung und - vereinigung - Umgründungen isd UmgrStG 18
19 Bemessungsgrundlage ( 4-6) Wert der Gegenleistung in 5» Kaufpreis, Tauschleistung» Zur Gegenleistung gehören auch ( 5 Abs 2) Leistungen neben vereinbarter Gegenleistung Belastungen, die auf Grundstück ruhen, soweit sie gesetzlich übergehen, ausgenommen dauernde Lasten Grundstückswert» Summe des hochgerechneten Boden- und Gebäudewerts oder von geeignetem Immobilienpreisspiegel abgeleitete Wert» GrundstückswerteVO des BMF» Steuerschuldner kann Nachweis erbringen, dass gemeiner Wert < Grundstückswert (SV-Gutachten) Einheitswert für LuF ( 6) 19
20 Tarif ( 7) Unentgeltlich -Gegenleistung 30% des Grundstückswertes -Erwerb durch Erbanfall, Vermächtnis Pflichtteilsanspruch -Erwerb unter Lebenden durch begünstigten Personenkreis (auch bei Gegenleistung) Teilentgeltlich -Gegenleistung > 30% und 70% des Grundstückswertes -Gegenleistung nicht ermittelbar: Gegenleistung= 50% Vorsicht! Eigener Tarif für: - LuF = 2% - Anteilsvereinigung /übergang und Umgründungen=0,5% Entgeltlich Gegenleistung > 70% Staffeltarif Für die ersten EUR ,-- : 0,5% Für die nächsten EUR ,--: 2% Darüber hinaus: 3,5% Unentgeltlicher Teil Entgeltlicher Teil 3,5 % GrESt 20
21 Hätten Sie es gewusst? Beispiel 5 a. A schenkt B ein Grundstück (GW: EUR ,--) gegen Übernahme der darauf lastenden Schulden ihv EUR ,--. b. A verkauft B eine Liegenschaft um EUR ,-- (GW: EUR ,--). c. A verkauft seiner Schwester eine Liegenschaft um EUR ,-- (GW: EUR ,--). Berechnen Sie die GrESt-Schuld. 21
22 Steuerschuld ( 8 und 9) Entstehung mit Verwirklichung des Erwerbsvorgangs» Ist Erwerb aufschiebend bedingt oder von behördlicher Genehmigung abhängig, dann ist GrESt mit Eintritt der Bedingung oder mit Genehmigung entstanden Steuerschuldner» Die am Erwerbsvorgang Beteiligten Käufer + Verkäufer Geschenkgeber + Geschenknehmer Erwerber bei Erwerb von Todes wegen mit Rechtskraft des Beschlusses über Einantwortung oder Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts 22
23 Erklärungspflicht ( 10-16) Veranlagung bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld» Zwingend durch RA oder Notar Erklärung zur Selbstberechnung durch RA oder Notar bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld» Erfolgt Selbstberechnung durch Parteienvertreter, dann hat er auch Immo- ESt an das zuständige FA abzuführen» Unbedenklichkeitsbescheinigung: Für Eintragung im Grundbuch notwendig Selbstberechnungserklärung genügt (Bezahlung der GrESt hier nicht maßgeblich) 23
24 Rückgängigmachung ( 10-16) Ausnahme im Steuerrecht Bei Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges, wird GrESt auf Antrag rückerstattet oder nicht festgesetzt» Innerhalb von drei Jahren, wenn einvernehmlich oder aufgrund vorbehaltenen Rücktrittsrechts/Wiederkaufsrechts rückgängig gemacht wird» Unbefristet, wenn Vertrag ungültig war, Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden, oder bei nachträglicher Herausgabe im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs» Unbedenklichkeitsbescheinigung: Für Eintragung im Grundbuch notwendig Selbstberechnungserklärung genügt (Bezahlung der GrESt hier nicht maßgeblich) 24
G R U N D E R W E R B S T E U E R
G R U N D E R W E R B S T E U E R A L L G E M E I N E S Der Grunderwerbsteuer unterliegen: - Erwerbsvorgänge über - inländische Grundstücke. Es handelt sich um eine Art Umsatzsteuer für Grundstücke. Steuerpflicht
MehrSteuerreform 2015/2016
Steuerreform 2015/2016 Wird Vererben und Verschenken teurer? SENaktiv 2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Krapf 1 Entlastung der Einkommen: Steuerreform 2015/2016 Gegenfinanzierung durch neue Steuern, insbesondere
MehrVO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,
MehrEIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT
EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer
MehrGrunderwerbsteuer neu ab
Grunderwerbsteuer neu ab 1.1.2016 Die Grunderwerbsteuer erfasst den Erwerb von Grundstücken im Inland und knüpft bereits an das Verpflichtungsgeschäft, nicht erst an die Eintragung ins Grundbuch an. Der
MehrSTEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015
STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM
MehrTextgegenüberstellung
1 von 7 Ausnahmen von der Besteuerung Textgegenüberstellung Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 Ausnahmen von der Besteuerung 3. (1) Von der Besteuerung sind ausgenommen: 3. (1) Von der Besteuerung
MehrVorlesung Steuerrecht
Vorlesung Steuerrecht WS 2009/10 Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler (LLM) Lohnabhängige Abgaben - Kommunalsteuer Steuergegenstand Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an
MehrGrunderwerbsteuerrecht
Grunderwerbsteuerrecht 3. Einheit 4. November 2016 Übersicht Grunderwerbsteuer Besonderer Teil Allgemeiner Teil Erwerbsvorgänge Grundstücksbegriff Ausnahmen Bemessungsgrundlage Gegenleistung Tarif Steuerschuld
MehrGrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009
GrEStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrGrunderwerbsteuer bis
Grunderwerbsteuer bis 31.12.2015 Durch die Steuerreform 2015/16 kam es auch zu Änderungen im Bereich des Grunderwerbsteuergesetztes. Das vorliegende Infoblatt behandelt die Gesetzeslage bis 31.12.2015.
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrUnentgeltlicher Gesellschafterwechsel bei Grundstücksgesellschaften und Grunderwerbsteuer
Das Grunderwerbsteuergesetz erfasst nicht nur unmittelbare Eigentumsübergänge von Grundstücken, sondern auch fiktive Übergänge insbesondere den Gesellschafterwechsel bei Gesellschaften, in deren Vermögen
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer
MehrVO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger Sommersemester 2017
VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger Sommersemester 2017 Schenkungsmeldegesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuer) 2 Was unterlag
MehrSoll- und Istbesteuerung
Soll- und Istbesteuerung Grundsätzliches Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld: die Umsätze sind in die
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer
MehrVorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben
Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben Sommersemester 2011 1 Übersicht Lohnabhängige Abgaben Verkehrsteuern, zb Grunderwerbsteuer Gesellschaftsteuer Schenkung
MehrSteuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu
Christa Lattner, BMF Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu Regierungsvorlage 16.6.2015 Überblick Neuerungen Erweiterung der GrESt-Tatbestände bei Anteilsvereinigungen und Anteilsübergängen Bemessungsgrundlage:
MehrKai M. Gellrich / Jörg Philippen. Verkehrsteuern. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer B GABLER
Kai M. Gellrich / Jörg Philippen Verkehrsteuern Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer GABLER B 375298 Vorwort 5 Teil I - Umsatzsteuer 17 1 Einführung 19 1.1 Systematische Einordnung der Umsatzsteuer 19 1.2
MehrBesteuerung des Erwerbs einer Immobilie
Inhalt Vorwort... 5 Der Autor... 6 Abschnitt I Besteuerung des Erwerbs einer Immobilie 1 Grunderwerbsteuer... 17 1.1 Erwerbsvorgänge... 17 1.2 Grundstücke... 19 1.3 Ausnahmen von der Besteuerung... 19
MehrRSB STEUERBERATUNG BIRKFELD - PASSAIL - LANNACH - WIEN. ImmoDienstag Graz - Seiersberg 18. September 2018
RSB STEUERBERATUNG BIRKFELD - PASSAIL - LANNACH - WIEN ImmoDienstag Graz - Seiersberg 18. September 2018 Thema des Vortrags Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals und GrESt-vermeidenden Transaktionsformen
MehrGrundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab
Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 Mag. Matthias Ofner, BMF Neuerungen GrESt ab 1.1.2016 StRefG 2015/2016 und AbgÄG 2015 Bemessungsgrundlage
MehrErgänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016
Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016 1.1 Allgemeines zu den Neuerungen 1.1.1 Neue Bemessungsgrundlage und neue Steuersätze Das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)
MehrUmsatzsteuer für die betriebliche Praxis
Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis Mit über 360 Fallbeispielen und Lösungen Bearbeitet von Robert Pernegger 3., erweiterte Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 576 S. Paperback ISBN 978 3 7073 2415 0
MehrAgenda der 11. Veranstaltung
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer
MehrInhaltsverzeichnis. Wiener Konzernsteuertag 2015 Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016
Inhaltsverzeichnis Wiener Konzernsteuertag 2015 Anteilsübertragung und Anteilsvereinigung Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016 Dr. Andrei Bodis, BMF Dr. Daniel Varro, Universität Wien
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrKauf und Bau einer Immobilie
Kauf und Bau einer Immobilie Inhalt 1 Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf... 1 1.1 Wann fällt Grunderwerbsteuer an?... 1 1.2 Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?... 2 1.3 Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht...
Mehr1. Was kann der MOSS?
64 UMSATZSTEUER MOSS, der neue Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Fernseh-, und Rundfunkdienstleistungen in der EU 25a und Art 25a
MehrUmsatzsteuertagung 2006
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft
Mehra.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M.
Steuerreform 2015/2016 Änderungen bei der Grundstücksbesteuerung a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M. Hermann Peyerl Überblick Grunderwerbsteuer Immobilienertragsteuer Absetzung für Abnutzung Zusammenfassendes
MehrUmsatzsteuer im Unternehmen
Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner
MehrInhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen
0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...
MehrUmsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrKapitel 5. Umsatzsteuer
Kapitel 5 Umsatzsteuer Kap. 5 / 1 / 27 Der Aufbau der Umsatzsteuer - Übersicht RECHNUNG Netto 2.000,-- 20 % USt 400,-- Brutto 2.400,-- stellt aus erhält Verkäufer Lieferung, Leistung Zahlt Bruttopreis
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
Mehr19. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht. 1.Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Grunderwerbsteuer
Immo-goe 19. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht 1. Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Grunderwerbsteuer 2. Grundsteuererlass bei Leerstand am 12. März 2011 37073 Göttingen
MehrVO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018
VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018 16. Einheit 2 Agenda 14.12.2017 Grunderwerbsteuer Schenkungsmeldegesetz Bewertungsgesetz
MehrVO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018
VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Steuern Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Wintersemester 2017/2018 16. Einheit 2 Agenda 14.12.2018 Grunderwerbsteuer Schenkungsmeldegesetz Bewertungsgesetz
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege
MehrImmobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung
Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage
MehrÜbertragung und Vermietung von Immobilien
Übertragung und Vermietung von Immobilien Verkehrsteuern, immobilienertragsteuerliche und rechtliche Aspekte Bearbeitet von Herbert Kovar, Ronald Wahrlich, Barbara Zorman 1. Auflage 2016 2015. Taschenbuch.
MehrErläuterungen. I. Allgemeiner Teil
Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz 1987: I. Derzeit ist der (einfache oder dreifache) Einheitswert eines Grundstückes in folgenden Fällen
MehrBesteuerung von Grundstücksveräußerungen ab
Autor: Dr. Manfred Thalmann Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 Nähere Informationen siehe BMF-Homepage www.bmf.gv.at/steuern/bürgerinformation/grundstücke und Steuern/Grundstücksveräußerungen
MehrStB Dipl.-Kfm. S. Gubanov
3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand
MehrSteuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen?
Newsletter Immobilienrecht Issue 2 2015 Steuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen? Nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei einer unentgeltlichen Übertragung von Immobilien
MehrUMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51
UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG
MehrFRAGENLISTE - STEUERN
FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrÖ U 64 UMSATZSTEUER POL DEU IRL FRA ESP
64 UMSATZSTEUER MOSS, der neue Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Fernseh-, und Rundfunkdienstleistungen in der EU 25a und Art 25a
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV I. Einführung... 1 1. Entwicklung des Steuerrechts... 1 2. Einteilung der Steuern... 2 3. Die drei Funktionen der Steuern... 4 4. Rechtsquellen
MehrAbschnitt I: Umsatzsteuer allgemein
Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von
MehrEinführung III. Steuerliche Identifikationsnummer. Gegenstand der Steuer. 1. Erwerbsvorgänge. Dr. PURRUCKER & PARTNER
MERKBLATT 5 Die Grunderwerbsteuer Was Sie wissen sollten Dieses Merkblatt soll einige wenige Zusammenhänge darstellen und erste Fragen beantworten. Bitte bedenken Sie, daß Fragen im Zusammenhang mit der
MehrGrEStG: Bemessungsgrundlage und Tarif bei (teil-)entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen vor und nach dem StRefG 2015/2016
Mag. Ernst Komarek, MSc, StB ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzmanagement, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. GrEStG:
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen
MehrGrunderwerbsteuer NEU Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016
Grunderwerbsteuer NEU Neugestaltung des GrEStG durch die Steuerreform 2015/2016 Dr. Andrei Bodis, BMF 1 Inhaltsverzeichnis 1. Genese verfassungsrechtlicher Hintergrund 2. GrEStG-Neu Überblick 3. Kernbereich
MehrAuswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge
Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge Dr. Verena Trenkwalder KPMG Alpen-Treuhand GmbH Linz, 3. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsformvergleich 2. Grunderwerbsteuer 3. Einlagenrückzahlung
MehrVortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:
Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd
Mehr7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften
7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften Raiffeisenregionalbank Schwaz am 19.05.2016 ImmoEst Seit 01.04.2012 Einkommensteuerpflicht bei Veräußerung
MehrGrunderwerbsteuer neu / Grundstückswert und Stufentarif
BILANZABEND Immobilientransaktionen Grunderwerbsteuerliche Aspekte Christian Wilplinger Florian Woditschka 10. Jänner 2017 Grunderwerbsteuer neu / Grundstückswert und Stufentarif (inklbmf-info) Florian
MehrHinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten
Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
MehrÄnderungen durch das JStG 2018 im Bereich des GebG und GrEStG. StB Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc.
Änderungen durch das JStG 2018 im Bereich des GebG und GrEStG StB Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc. Seite 2 Änderungen im GebG Abschaffung der Gebührenpflicht für Bürgschaften zu befreiten Mietverträgen 33 TP
MehrVO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Abgaben. Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Sommersemester 2018
VO Finanzrecht Verkehrsteuern, Gebühren & sonstige Abgaben Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Sommersemester 2018 17. Einheit 2 Agenda Grunderwerbsteuer» Exkurse: Grundbuchsgebühr, Grundsteuer Anzeigepflicht
MehrMag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater
Mag. Hermann Klokar Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater A 9125 Kühnsdorf Fernando-Colazzo-Platz 5 T +43(0)4232 / 89 333-0 F +43(0)4232 / 89 333-4 steuerberater@klokar.at www.klokar.at
MehrGrenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337 Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich
MehrTextgegenüberstellung
1 von 24 Textgegenüberstellung Artikel X1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) 3a. (1) bis (12) 3a. (1) bis (12) (13) Die im Abs. 14 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgeführt: (13) Elektronisch
Mehr"Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen", 4. Auflage. Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3 Kapitel 1 Einleitung 1.1 Das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 1.1.1 Umsatzsteuergesetz 1994... 15 1.1.2 Verordnungen zum Umsatzsteuergesetz 1994... 15 1.1.3 Umsatzsteuerrichtlinien 2000...
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR Abkürzungen 10 Einführung Gegenstand der Steuer 11
MehrI. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt
MehrInhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen
Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich
MehrErstattungsmöglichkeiten
Dr. Ferdinand Triendl, BFG-Tag 2016 Erstattungsmöglichkeiten RV/3100816/2015 ( orevision beim VwGH anhängig): Keine Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß 17 Abs. 1 Z 4 ivm Abs. 4 GrEStG 1987 im Fall einer
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde Seite V XIII XV I. Einführung 1 1. Entwicklung des Steuerrechts 1 2. Einteilung der Steuern 2 3. Die drei Funktionen der Steuern 4 4. Rechtsquellen des Steuerrechts
Mehr1.1 Der Begriff sonstige Leistung
Kap 1 Einleitung 1.1 Der Begriff sonstige Leistung Unter einer sonstigen Leistung versteht man nach 3a Abs 1 UStG eine Leistung, die nicht in einer Lieferung besteht. Erfasst sind damit sonstige Leistungen,
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrSteuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Praktikerseminar Arbeitsrecht und Sozialrecht Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern StB Ass.-Prof. Dr. Klaus Rabel Graz, am 31. Mai 2006 Inhalt
MehrLösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG
MehrUpdate Grunderwerbsteuer DR. ALMUTH MÜLLER-HORN, FINANZGERICHT HAMBURG
Update Grunderwerbsteuer 10. HAMBURGER STEUERDIALOG Update Grunderwerbsteuer I. Aktuelle Entwicklungen zu 6a GrEStG II. Geplante Neuregelungen zu Share Deals III. Rechtsprechung I. Aktuelle Entwicklungen
MehrBewertung. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bew. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bew Fachplan für das Studienfach Bewertung Grundstudium E 2015 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite 1 Semester 2: I.
MehrSteuerrecht in der Immobilienwirtschaft
Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung
MehrTAX News 17-11/2015. Ausweitung des GrESt-Anteilsvereinigungstatbestandes: Handlungsbedarf vor ?
TAX News 17-11/2015 Ausweitung des GrESt-Anteilsvereinigungstatbestandes: Handlungsbedarf vor 01.01.2016? Grunderwerbsteuer Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde der Anteilsvereinigungstatbestand in
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die
Mehr- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu
PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERÄUßERUNGEN - GRUNDKONZEPT Mag. Christoph Schlager, BMF Konzept: - Spekulationstatbestand entfällt - alle Grundstückveräußerungen erfassen - Gewinn mit 25% besteuert - ähnlich wie
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
MehrMeldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen
Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010
MehrUmsatzsteueränderungen 2010
Steuer- und Rechtsupdate 2010 für Künstleragenturen und Eventunternehmen Umsatzsteueränderungen 2010 Wirtschaftskammer Wien 28. April 2010 1 Mehrwertsteuer-Paket Mehrwertsteuerpaket wurde am 12.02.2008
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Verfassungskonforme Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Änderung der GrESt-Bemessungsgrundlage unter Heranziehung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0141-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, Adr., vertreten durch Beck Christ Bubits Rechtsanwälte-Partnerschaft, 2340
MehrLösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben
1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG
MehrKleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln
Kleinunternehmer und Umsatzsteuer HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Gesetzliche Grundlagen Art. 281-294 MwSt-RL 2006/112/EG 2 UStG 6 Abs. 1 Z 27 UStG 6 Abs. 3 UStG 11 UStG. 2
MehrLieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Privatpersonen und gleich gestellte Rechtssubjekte Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1 1.1 Privatpersonen 1 1.2 Andere
MehrLeseprobe aus "Die Immobilienertragsteuer" Juli Die Neuregelung. 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände
Kap 3 Die Neuregelung 3.1 Steuerpflichtige Tatbestände 3.1.1 Allgemeines Mit der neuen Regelung unterliegen seit dem 1. April 2012 erstmals sämtliche Immobilienveräußerungen unabhängig von der Behaltedauer
MehrUSt-Rechnung Grundsätze
USt-Rechnung Grundsätze Pflicht zur Rechnungsausstellung? Leistungen an Unternehmer (Voraussetzung für Vorsteuerabzug) Leistungen an juristische Personen Werklieferung oder Werkleistung izm Grundstücken
Mehr