Ergänzung der Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis als Anlage zu den Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien

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1 K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G Mitteilungen Ergänzung der Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis als Anlage zu den Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien Im Deutschen Ärzteblatt Heft 36 vom 6. September 1996 wurde zuletzt berichtet über die Ergänzung der Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis um weitere Produktgruppen. Zwischenzeitlich wurden für diese Arztinformation die nachfolgenden elf Produktgruppen erarbeitet: 01 Absauggeräte, 06 Bestrahlungsgeräte, 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma, 19 Krankenpflegeartikel, 21 Meßgeräte für Körperzustände/ -funktionen, 22 Mobilitätshilfen, 26 Sitzhilfen, 27 Sprechhilfen, 28 Stehhilfen, 29 Stomaartikel, 33 Toilettenhilfen. Damit liegen nunmehr 23 der insgesamt 35 Produktgruppen für die Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis vor. Weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung. Diese Änderung vom 31. Mai 1996 der Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis als Anlage 3 zu den Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien ist nachstehend angeführt. Ihre Bekanntmachung ist im Bundesanzeiger Nr. 238a vom 19. Dezember 1996 erfolgt. Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien Anlage 3 (zu Nr. 8.2) Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis Bekanntmachungen Die Anlage 3 zu den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien) in der Fassung vom 17. Juni 1992 (BAnz. Nr. 183 b vom 29. September 1992), Anlage 3 zuletzt geändert am 12. Februar 1996 (BAnz. S. 7821), wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: Absauggeräte 01 Atmungsorgane Sekret-Absauggeräte, Sekret-Absauggeräte mit netzabhängig geringer Saugleistung, netzabhängig Zur Reinigung der oberen bei leicht abzusaugendem, und unteren Luftwege, bei dünnflüssigem Bronchialse- Patienten mit Tracheostoma kret bzw. Laryngektomie, selten bei anderen Patienten, die nicht selbständig das Bron- Sekret-Absauggeräte mit chialsekret abhusten können normaler Saugleistung, (bei neurologischer, musku- netzabhängig lärer oder zentraler Störung). bei schwer abzusaugendem, zähem Bronchialsekret Sekret-Absauggeräte, Sekret-Absauggeräte mit netzunabhängig geringer Saugleistung, netzunabhängig Für Patienten, die mobil sind bei leicht abzusaugendem, und sich häufig absaugen dünnflüssigem Bronchialsemüssen. kret Sekret-Absauggeräte mit normaler Saugleistung, netzunabhängig Sekret-Absauggeräte mit Sekret-Absauggeräte mit Inhalator, netzabhängig Inhalator und geringer Saug leistung, netzabhängig Kombinationsgeräte. bei leicht abzusaugendem, Sauger und Inhalator arbeiten dünnflüssigem Bronchialseunabhängig voneinander. kret und erforderlicher Inhalationstherapie Z. B. bei tracheotomierten Sekret-Absauggeräte mit Patienten, wenn die Indikati- Inhalator und normaler Saugon zur Inhalationstherapie leistung, netzabhängig besteht. Die Verordnung bei schwer abzusaugendem, erfordert eine ärztliche zähem Bronchialsekret und Begründung. erforderlicher Inhalationstherapie Sekret-Absauggeräte mit Sekret-Absauggeräte mit Inhalator, netzunabhängig Inhalator und geringer Saug leistung, netzunabhängig Für Patienten, die mobil sind bei leicht abzusaugendem, und sich häufig absaugen dünnflüssigem Bronchialsemüssen und auch häufig, kret und erforderlicher Inhaunabhängig vom Aufent- lationstherapie haltsort, inhalieren müssen. Die Verordnung erfordert eine ärztliche Begründung. Sekret-Absauggeräte mit Inhalator und normaler Saugleistung, netzunabhängig bei schwer abzusaugendem, zähem Bronchialsekret und erforderlicher Inhalationstherapie bei schwer abzusaugendem, zähem Bronchialsekret Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997 (57) A-57

2 Brust Milchpumpen Milchpumpen, manuell betrieben Bei Stillproblemen der für gelegentlichen Einsatz Mutter (Brustwarzenveränderungen, die ein Stillen unmöglich machen, Milchpumpen, elektrisch Entzündungen, Blutungen, betrieben vermehrte oder nicht ausreichende Milchbildung) und bei ausgeprägten Stillbei Stillproblemen von seiten schwierigkeiten des Kindes (Trinkschwäche, Fehlbildungen) Zubehör Absaugkatheter Absaugrohre für Laryngek tomierte für Laryngektomierte mit Shunt-Ventil Absaugsets für elektrische Milchpumpen Sonstiges Zubehör Inhalationsgeräte ohne Absaugteil: siehe auch PG 14 Inhalationsund Atemtherapiegeräte Bestrahlungsgeräte 06 Zur Applikation von Energie (Gamma- und Röntgenstrahlung, ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung, Mikro- und Radiowellen) in den menschlichen Körper. Aufgrund des Gefährdungspotentials für Patienten, Anwender und Umwelt dürfen die meisten Bestrahlungsarten nur von speziell weitergebildeten Ärzten durchgeführt werden und sind für die häusliche Anwendung durch den Patienten nicht geeignet. Ganzkörper- oder flächenhaft wirkende Teilkörperbestrahlungsgeräte (UV-Therapie) sind wegen des Gefährdungspotentials (u. a. Krebsrisiko) nicht für den häuslichen Einsatz geeignet und daher nicht verordnungsfähig. Applikationshilfen für Wärme (Infrarottherapie) sind laut Rechtsverordnung ( 34 SGB V) von der Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen. Der therapeutische Nutzen der Lichttherapie mit visuellem Licht in der häuslichen Anwendung (z. B. zur Behandlung der saisonal abhängigen Depression) ist nicht belegt; sie ist daher nicht verordnungsfähig. Haut UV-Teilkörperbestrahlungs- Psoriasiskämme geräte, Spezialausführungen Nagel- oder Kopfhautpsoriasis, Akne, kleine therapie- Die Verordnung verlangt resistente Herde nach Ganzeine qualifizierte ärztliche körperbestrahlung bei Psoria- Aufsicht. sis und Neurodermitis Punktbestrahlungsgeräte Nagel- oder Kopfhautpsoriasis, Akne, kleine therapieresistente Herde nach Ganz- körperbestrahlung bei Psoriasis und Neurodermitis Geräte zur Magnetfeldtherapie: siehe PG 09 Elektrostimulationsgeräte Hilfsmittel bei Tracheostoma 12 Bei der Diagnose ist die Unterscheidung von Tracheostomata mit erhaltenem Kehlkopf und Tracheostomata mit Kehlkopfverlust anzugeben. Mindestausstattung: zwei Trachealkanülen. Atmungsorgane Trachealkanülen ohne Trachealkanülen Innenkanülen ohne Innenkanülen aus Silikon Wiederversorgung meist Tracheotomie, Tracheotomie nach einem halben Jahr mit Laryngektomie, Tracheoerforderlich. tomie zur Dauerbeatmung Für Patienten mit erhaltenem Kehlkopf bzw. Shunt-Ventil stehen Trachealkanülen ohne Innen gesiebte Kanülen zur kanülen aus sonstigen Kunst- Verfügung, die ein Sprechen stoffen ermöglichen. Tracheotomie, Tracheotomie mit Laryngektomie, Tracheotomie zur Dauerbeatmung Trachealkanülen mit Innen- Trachealkanülen kanülen mit Innenkanülen aus Silber Silberkanülen und Teflon- Tracheotomie, Tracheotomie kanülen sind dünnwandig mit Laryngektomie, Tracheound haben dadurch einen tomie zur Dauerbeatmung. geringeren Atemwegs- Silberkanülen haben bei halbwiderstand, Kunststoff- jähriger Wiederaufbereitung kanülen sind flexibel und (Reinigung) eine mehrjährige passen sich der Anato- Haltbarkeit. mie und der Luftröhre in gewissem Umfang an. Teflonkanülen sind aber Trachealkanülen relativ starr und mit Innenkanülen pflegeleicht. aus Teflon Tracheotomie, Tracheotomie mit Laryngektomie, Tracheotomie zur Dauerbeatmung. Teflonkanülen sind robust, mehrere Jahre haltbar, eine Aufarbeitung ist in der Regel nicht erforderlich. Trachealkanülen mit Innenkanülen aus sonstigen Kunststoffen Tracheotomie, Tracheotomie mit Laryngektomie, Tracheotomie zur Dauerbeatmung. Erneuerung je nach Beanspruchung durchschnittlich nach einem halben Jahr. Trachealkanülen mit Trachealkanülen mit Sprechventil Sprechventil aus Silber A-58 (58) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997

3 Tracheotomie mit zumindest teilweise erhaltenem Kehl- kopf Bei erhaltenem Kehlkopf. Sprechventilkanülen sind gesiebt bzw. gefenstert. Berufsverbandes der Kehlkopflosen e.v. ist erforderlich. Trachealkanülen mit Sprech ventil aus sonstigen Kunststoffen Tracheotomie mit zumindest teilweise erhaltenem Kehlkopf. Erneuerung je nach Beanspruchung durchschnittlich nach einem halben Jahr. Trachealkanülen zur Be- Trachealkanülen zur Be atmung, ohne Manschette atmung ohne Innenkanüle, (Cuff) ohne Manschette Künstliche Beatmung bei Tracheotomie Trachealkanülen zur Be atmung mit Innenkanüle, ohne Manschette Künstliche Beatmung bei Tracheotomie Luftbefeuchter für Tracheo- Elektrische Atemluftbe tomierte (Laryngektomierte) feuchter für Tracheoto mierte (Laryngektomierte) Ausschließlich Raumluftbe- Bei Tracheostoma mit chrofeuchter. Tracheal-Handinha- nischer Austrocknung der latoren (Sprühfläschchen), Tracheal- und Bronchialmit denen Wasser zur Be- schleimhaut, die mit herfeuchtung des Tracheosto- kömmlichen Mitteln (Inhalamas appliziert wird, sind tionen) nicht zu behandeln keine Leistung der gesetzli- ist. Ärztliche Begründung ist chen Krankenversicherung. erforderlich. Abrechnungspositionen Abrechnungspositionen für Zubehör Abstandshalter, Kanülentragebänder, Konnektoren, Adapter, Riechschläuche, Sprechventile, Verschlußkappen, Borkenpinzetten, Reinigungsbürsten und Spritzen Trachealkanülen zur Be- Trachealkanülen zur Be atmung, mit Manschette atmung ohne Innenkanüle, (Cuff) mit Manschette Künstliche Beatmung bei Tracheotomie und als Aspira- Trachealkanülen zur Be tionsschutz und wenn Beat- atmung mit Innenkanüle, mung mit cuffloser Tracheal- mit Manschette kanüle nicht möglich ist. Innenkanülen Innenkanülen aus Silber Tracheotomie, Tracheotomie Innenkanülen aus Teflon mit Laryngektomie, Tracheotomie zur Dauerbeatmung. Innenkanülen aus sonstigen Bei Sprechventilkanülen- Kunststoffen trägern mit erhöhtem Sauerstoffbedarf kann die gefensterte Innenkanüle gegen eine ungefensterte ausgetauscht werden. Abrechnungspositionen für Verbrauchsmaterialien Billroth-Batist-Lätzchen, Tracheokompressen, Tracheostoma-Öl und Silikonspray Abrechnungspositionen für Zuschläge Siebung, Fensterung, Kürzung und Wiederaufarbeitung von Trachealkanülen Absauggeräte, -katheter und -rohre: siehe PG 01 Absauggeräte Inhalationsgeräte: siehe PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte Shunt-Ventile, Sprachverstärker und Stimmerzeuger: siehe PG 27 Sprechhilfen Schutzzubehör für Tracheo- Lätzchen stoma Tücher Zum Schutz vor Staub- und Rollis Schmutzpartikeln, Insekten und Fremdkörpern. Die Schals Grundausstattung mit Schutzartikeln (z. B. Lätzchen, Partikelfilter Tücher, Rollis) umfaßt mindestens 6 Stück. Duschschutz Indikation: Tracheotomie, Tracheotomie mit Laryng- Wärme-Feuchtigkeits-Aus ektomie, Tracheotomie zur tauscher (Künstliche Nasen) Dauerbeatmung Wasserschutz bestehend aus Trachealkanüle, Atemschlauch und Mundstück bzw. einem Schnorchel. Individuelle Anpassung und Einweisung durch einen Schwimmbeauftragten des Krankenpflegeartikel 19 Zu den Krankenpflegeartikeln gehören behindertengerechte Betten, behindertengerechtes Bettenzubehör, Stechbecken, Bettschutzeinlage und Einmalhandschuhe. Betten sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch dann, wenn durch besondere Vorrichtungen (motorbetriebene Einstellung des Einlegerahmens) der Liegekomfort erleichtert und verbessert wird. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung mit einem behindertengerechten Bett kommt dann in Betracht, wenn handelsübliche Betten nicht genutzt werden können und auch die Ausstattung mit behindertengerechtem Zubehör nicht ausreichend ist. Das behindertengerechte Bett ermöglicht einen Ausgleich oder eine wesentliche Kompensation der Behinderung bzw. unterstützt und ergänzt die ärztliche Behandlung. Betten oder andere Hilfsmittel, die bei Pflegebedürftigkeit zur Erleichterung der Pflege dienen, können formlos nach 40 SGB XI bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies gilt auch für Hilfsmittel, die der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997 (59) A-59

4 Häuslicher Bereich Seitengitter Behindertengerechte Betten Betten, manuell höhenver stellbar mit manuell verstellbarer Liegefläche können durch verstellbare Höhe und Liegefläche und durch Zusatzausstattungen der Betten, manuell höhenver Behinderung angepaßt werden,stellbar mit motorisch verstellso daß ein wesentlicher Aus- barer Liegefläche gleich der Behinderung resultiert bzw. die Therapie geför- bei Ohnhändigkeit zum regeldert wird bei nicht mehr mäßigen Positionswechsel spontan mobilen Patienten: von Oberkörper und Beinen bei langfristig oder dauerhaft bestehenden komple- Betten, motorisch höhenver xen Einschränkungen der stellbar mit manuell verstell- Willkürmotorik durch barer Liegefläche Lähmungen oder Erkrankungen der Muskulatur häufige Höhenanpassung, z. B. zum Umsetzen vom bei konsumierenden Erkran- Bett in den Rollstuhl bei kungen mit hochgradiger Querschnittslähmung Reduzierung des Allgemeinzustandes (Tumorleiden, chronische Infektionskrank- Betten, motorisch höhenver heiten) stellbar mit motorisch verstellbarer Liegefläche bei cerebralen Erkrankungen häufige Positionslagewechsel und Höhenanpassung, z. B. bei Querschnittslähmungen, Tetraplegie, Muskeldystrophie Stehbetten regelmäßiges Stehtraining bei Bettlägerigkeit zum Kreislauftraining, zur Osteoporose- und Thromboseprophylaxe Seitlagerungsbetten bei dauerhafter Bettlägerigkeit zum Positionswechsel und zur Dekubitusverhinderung bzw. Weiter-/Nachbehandlung bei Dekubitus bei Unruhezuständen, Krampfleiden Fixierbandagen/Fixierhilfen bei Unruhezuständen mit Eigen-/Fremdgefährdung Sonderausstattungen für behindertengerechte Betten für individuell gefertigte Hilfsmittel zur Anpassung an ungewöhnliche Funktionsstörungen, ärztliche Begründung erforderlich Bettzurichtungen Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber motorisch verstellbar, für Patienten, bei denen die Indikation für ein behinderungsgerechtes Bett vorliegt, die jedoch ihr eigenes Bett mit dem Einlegerahmen weiter benutzen können. Rückenstützen, manuell verstellbar zur eigenständigen Mobilisierung bei mangelnder Aufrichtfähigkeit, z. B. bei Orthopnoe bei kardialer oder respiratorischer Insuffizienz Rückenstützen, motorisch verstellbar zur eigenständigen Mobilisierung bei mangelnder Aufrichtfähigkeit, z. B. bei Orthopnoe bei kardialer oder respiratorischer Insuffizienz Kinder-/Kleinwüchsigenbetten höhenverstellbar und mit verstellbarer Liegefläche, bei nicht mobilen, bettlägerigen Patienten, die aus medizinischen Gründen (z. B. Krampfleiden) nicht im handelsüblichen Bett liegen können. Behindertengerechtes Bettverlängerungen Bettenzubehör Bettverkürzer zur Lagerungsverbesserung und Spitzfußprophylaxe Bettgalgen zur eigenständigen Mobilisierung im und aus dem Bett Aufrichthilfen Stechbecken (Bettpfannen) Stechbecken Bettschutzeinlagen Saugende Bettschutzein (Krankenunterlagen) lagen, wiederverwendbar, ,4 0,6 m für immobile, bettlägerige Saugende Bettschutzein Patienten mit Risiko eines lagen, wiederverwendbar, Dekubitus, vorgeschädigter 0,6 0,6 m Haut, nässenden Wunden oder Inkontinenz, wenn Saugende Bettschutzein durch normale Bettwäsche, lagen, wiederverwendbar, Unterziehwäsche und 0,6 0,9 m Inkontinenzhilfsmittel kein ausreichender Haut-/Gewebe- Saugende Bettschutzein schutz gewährleistet ist lagen, Einmalgebrauch, 0,4 0,6 m Saugende Bettschutzein lagen, Einmalgebrauch, 0,6 0,6 m Saugende Bettschutzein lagen, Einmalgebrauch, 0,6 0,9 m A-60 (60) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997

5 Einmalhandschuhe Einmalhandschuhe, unsteril zur Darmentleerung (digitale Ausräumung) bei Darmlähmung Einmalhandschuhe, steril zur regelmäßigen Katheterisierung Eß- und Trinkhilfen: siehe PG 02 Adaptionshilfen Hilfen zur Körperhygiene: siehe PG 04 Badehilfen Spezial-Matratzen bei Dekubitus: siehe PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus siehe auch: PG 20 Lagerungshilfen Aufricht-/Umlagerungshilfen und Krankenpflegelifter: siehe PG 22 Mobilitätshilfen siehe auch: PG 33 Toilettenhilfen Andere Hilfen zum Stehen: siehe PG 28 Stehhilfen, hier Schrägliegebretter Meßgeräte für Körperzustände/ -funktionen 21 Mit diesen Geräten sollen Patienten gemäß ärztlicher Vereinbarung frühzeitig Therapiemaßnahmen (meist Dosierung von Medikamenten) ergreifen können. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur, wenn die dauernde Selbstüberwachung und sofortige Anpassung der Therapie zwingend erforderlich sind. Der Patient muß sich zur Selbstüberwachung eignen, ein Patiententagebuch führen und die Ergebnisse protokollieren. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z. B. Fieberthermometer, Haushalts- oder Diätwaagen) sind nicht verordnungsfähig. Atmungsorgane Spirometer Peak-Flow-Meter Asthma bronchiale, obstruktive Bronchitis mit rasch wechselnder Symptomatik Überwachungsgeräte für Atemfrequenzmonitore Säuglinge/SIDS-Monitore Herzfrequenzmonitore Indikation: unspezifisch erhöhtes Risiko Kombinierte Atem- und für den plötzlichen Kindstod Herzfrequenzmonitore (SIDS, sudden infant death ohne integrierten Speicher syndrome): Zustand nach lebensbedroh- Speichereinheit für kombi lichem Ereignis ohne nierte Atem- und Herzfre- Ursache quenzmonitore plötzlicher Kindstod von Geschwistern Wenn Speicherung zur wei- extreme Frühgeburt teren Abklärung und der Säuglinge drogenabhängiger weiteren Therapie medizi- Mütter nisch unabdingbar ist. spezifisch erhöhtes Risiko für Kombinierte Atem- und den plötzlichen Kindstod: Herzfrequenzmonitore mit bronchopulmonale integriertem Speicher Dysplasie symptomatische Apnoe Wenn Speicherung zur Bradykardien weiteren Abklärung Atemregulationsstörungen und Therapie medizinisch unabdingbar ist. Eltern müssen für die häusliche Überwachung und Konsequenzen sorgfältig vorbereitet werden und sollten die Technik der Säuglingsreanimation beherrschen. Peripherer Kreislauf Blutdruck-Meßgeräte Manuelle Blutdruck-Meß geräte Indikation: Hypertonie/labile Hyperto- Halbautomatische Blut nie mit notwendiger eng- druck-meßgeräte maschiger Kontrolle und selbständiger Medikamen- Wenn der Einsatz eines matenanpassung nuellen Gerätes nicht mög- Zustand nach Herz-, lich ist. Ärztliche Begründung Lungen- und Nierentrans- erforderlich. plantation schwangerschaftsinduzierte Hypertonie Vollautomatische Blut druck-meßgeräte Nerven Wenn auch halbautomatische Geräte nicht bedienbar sind. Ärztliche Begründung erforderlich, insbesondere für ein Gerät mit Sprachausgabe. Überwachungsgeräte für Geräte mit Bettsensor Epilepsiekranke Grand-mal-Anfälle, um die Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie während der Nacht zu überprüfen und anzupassen. Ärztliche Verordnung erforderlich. Blut/Blutbildende Organe Blutgerinnungs-Meßgeräte Halbautomatische Quick (Quickwert) wert-meßgeräte Bei unabsehbar langer/lebens- Vollautomatische Quick langer Antikoagulation mit wert-meßgeräte gerinnungshemmenden Medikamenten, die den Quickwert verändern. Schulung des Patienten zur Blutgerinnungs- Selbstkontrolle ist notwendig. Blutzucker-Meßgeräte Reflexionsphotometrische Blutzucker-Meßgeräte Bei insulinbehandelten, geschulten Patienten, wenn die Elektrochemische Blut visuelle Auswertung eines zucker-meßgeräte BZ-Teststreifens wegen Farbsehschwäche bzw. Farben- Bei Verordnung eines Geräblindheit oder anderer Sehbe- tes mit Sprachausgabe zuhinderung nicht möglich ist. sätzliche Begründung erfor- Ärztliche Begründung derlich. erforderlich. Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997 (61) A-61

6 Personenwaagen Personenstandwaagen Bei Heimdialyse. Personensitzwaagen Waage mit Sprachausgabe erfordert eine ärztliche Wenn der Patient zur Ge- Begründung. wichtskontrolle nicht frei stehen kann. Mobilitätshilfen 22 Mobilitätshilfen sind Hilfsmittel, die Kranken und Behinderten den Positionswechsel (Aufrichten, Fortbewegung) ohne Inanspruchnahme einer Hilfsperson bzw. mit deutlicher Minderung des Unterstützungsaufwandes einer Hilfsperson ermöglichen. Aufrichtstühle/-sessel, mit dem Baukörper fest installierte Wand- und Deckenlifter sowie festinstallierte Treppenlifter und mit dem Baukörper festverbundene Rampen und Hebebühnen und Elektromobile sind nicht verordnungsfähig. Zwei-/Dreiräder für Jugendliche und Erwachsene und Fahrräder mit Fremdantrieb (z. B. Tandems, Rikschas) sind nicht verordnungsfähig. Ganzkörper Umsetz- und Hebehilfen Drehscheiben Bewegungs- und Funktionseinschränkungen der unteren Extremität und des Beckens, die eigenständige Drehung unmöglich machen oder weitgehend erschweren. Positionswechselhilfen Bewegungs- und Funktionseinschränkungen der unteren Extremität bei erhaltener Rumpfhaltung, z. B. tiefes Querschnittssyndrom und Lähmungen der unteren Extremität unterschiedlicher Ursache. Umlager-/Wendehilfen Bettlägerigkeit, die häufiges Umlagern aus medizinischen Gründen erforderlich macht (z. B. Dekubitus, Inkontinenz, Apoplex) Rutschbretter Bewegungs- und Funktionseinschränkungen der unteren Extremität bei Gebrauchsfähigkeit der oberen Extremität, so daß eigenständiger Positionswechsel möglich ist. Patientenhebekissen Bettlägerigkeit, die häufiges Umlagern aus medizinischen Gründen erforderlich macht (z. B. Dekubitus, Inkontinenz, Apoplex) Umsetz-/Aufrichthilfen, stationär Griffleitern, die dem Patienten ein selbständiges Hochziehen ermöglichen bei Gebrauchsminderung/-aufhebung der unteren Extremität. Umsetz-/Aufrichthilfen, beweglich Griffleitern (an einem Schienen- oder Tragrohrsystem befestigt), die dem Patienten ein selbständiges Hochziehen ermöglichen bei Gebrauchsminderung/-aufhebung der unteren Extremität. Aufstehhilfen/-vorrichtungen Katapultsitze für Sessel/Stühle Bei erheblicher Funktions- Aufstehgestelle beeinträchtigung der unteren Extremität bei Reststeh- Ausreichende Gebrauchsund Gehfähigkeit, jedoch fähigkeit der oberen Extre- Unfähigkeit, alleine auf- mität erforderlich. stehen zu können. Häuslicher Bereich Lifter, fahrbar zur Fremd- Lifter, fahrbar bedienung Bei Mobilitätsaufhebung/ -einschränkung der oberen (Vierrädriges Fahrgestell mit Hubarm) und unteren Extremität (z. B. Tetraplegie, andere Funktionsstörungen der oberen und unteren Extremität und mangelnde Rumpfkontrolle) Lifter zur Fremdbedienung, Wandlifter wandmontiert Bei Mobilitätsaufhebung/ -einschränkung der oberen Wandlifter sind mobile und unteren Extremität Systeme. Die Halterung (z. B. Tetraplegie, andere für den Hubarm kann Funktionsstörungen der in mehreren Räumen oberen und unteren Extremität der Wohnung montiert und mangelnde Rumpfwerden, der Hubarm kontrolle) wird entsprechend gewechselt. Deckenlifter, freistehend Deckenlifter, freistehend mit Bodenständer mit Bodenständer Die Nutzung dieses Deckenliftsystems muß dem Patienten eigenständig möglich sein. Wichtig ist die Prüfung der räumlichen Gegebenheiten. Bei Mobilitätsaufhebung/ -einschränkung der oberen und unteren Extremität (z. B. Tetraplegie, andere Funktionsstörungen der oberen und unteren Extremität und mangelnde Rumpfkontrolle) Zubehör für Lifter Zubehör für Lifter Behindertenspezifische Anpassung des Lifters muß ärztlich begründet werden. A-62 (62) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997

7 Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr Rampensysteme/Hebe- Mobile Rampen zum Be bühnen fahren mit Rollstühlen Transportable Rampensysteme. Mobile Hebebühnen für Bei auf Rollstühle angewiese- Rollstühle nen Patienten, denen eine Überwindung von Höhenunterschieden ohne Fremdhilfe ermöglicht wird. Treppenraupen/Treppensteiger: siehe PG 18 Krankenfahrzeuge Rollstühle mit Fahrradantrieb: siehe PG 18 Krankenfahrzeuge Stationäre Liftersysteme/Badewannenlifter: siehe PG 04 Badehilfen Aufrichthilfen im Bett: siehe PG 19 Krankenpflegeartikel siehe auch PG 10 Gehhilfen siehe auch PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte Straßenverkehr Zweiräder für Kinder Zweiräder mit Teleskop stützrädern Bei behinderten Kindern zur Bei Kindern mit neuromus- Unterstützung kranken- kulären Erkrankungen (z. B. gymnastischer Behandlung Cerebralparese, Muskeldyssowie Förderung der Stütz- trophie), die normale Kinderund Gleichgewichtsreak- fahrräder nicht benutzen tionen und der Bewegungs- können. koordination und zur selbständigen Fortbewegung. Dreiräder für Kinder Dreiräder mit Fußpedal antrieb Bei behinderten Kindern zur Bei Kindern mit neuromus- Unterstützung kranken- kulären Erkrankungen (z. B. gymnastischer Behandlung Cerebralparese, Muskeldyssowie Förderung der Stütz- trophie), die normale Kinderund Gleichgewichtsreak- fahrräder nicht benutzen tionen und der Bewegungs- können. koordination und zur selbständigen Fortbewegung. Dreiräder mit Handkurbel antrieb Bei Kindern mit neuromuskulären Erkrankungen (z. B. Cerebralparese, Muskeldystrophie), die normale Kinderfahrräder nicht benutzen können und ein Antrieb über die Beine nicht möglich ist. Dreiräder mit Fußpedal Vorderradantrieb Bei Kindern mit neuromuskulären Erkrankungen (z. B. Cerebralparese, Muskeldystrophie), die normale Kinderfahrräder nicht benutzen können. Zubehör für Zwei-/Dreiräder Zubehör für Zwei-/Drei für Kinder räder für Kinder Zur behinderungsgerechten Anpassung von Zwei- oder Dreirädern. (Sattel, Rückenlehne, Fußhalterungen, Spezialpedale, Fußhalter mit Beinführung, Speziallenker, Auflageschalen für die Unterarme, spezielle Lenkergriffe, Hüftstützpelotten) Behindertengerechtes Zu behör für handelsübliche Fahrräder Teleskopstützräder für handelsübliche Zweiräder Sitzhilfen 26 Sitzhilfen sind indiziert bei ausgeprägten Bewegungsstörungen oder Lähmungen. Sie dienen der Kompensation ausgeprägter Sitzfehlhaltungen und/oder Sitzhaltungsinstabilitäten und sollen ein dauerhaftes, beschwerdefreies Sitzen in physiologischer Haltung ermöglichen. Sitzhilfen können auch Grundlage weiterer Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen sein. Leib/Rumpf Sitzschalen, konfektioniert Sitzschalenmodule, starr Lähmung/erhebliche Kraft- minderung der Rumpfhaltemuskulatur, z. B. bei infantiler Cerebralparese, Myelo- dysplasie, Muskeldystrophie, skoliotischen Wirbelsäulende- formierungen. in der Regelversorgung ausreichend Bei Störungen der Rumpfhaltung, wenn aufrechtes Sitzen nicht möglich ist oder zu Fehlhaltung, Deformierung und Schmerzen führt. Zur Lenkung des Körperwachstums bei Kindern und Jugendlichen. Sitzschalenmodule mit Rückenverstellung wenn starres System nicht ausreicht und Rückenverstellung zur Anpassung der Sitzposition erforderlich ist. Sitzschalen unter Verwen- Sitzschalen unter Verwen dung von Rohlingen zur dung von Rohlingen zur indiindividuellen Anpassung viduellen Anpassung Rohlinge werden z. B. durch wenn der therapeutische Polster an die individuellen Effekt mit konfektionierten Erfordernisse und Bedürf- Sitzschalen (starre oder nisse angepaßt. rückenverstellbare Systeme) nicht erreicht werden kann. Sitzschalen, individuell Sitzschalen, individuell angefertigt angefertigt Verordnung nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Sitzschalenversorgung nicht ausreichend sind. wenn der therapeutische Effekt mit konfektionierten oder individuell angepaßten Systemen nicht erreicht wird. Medizinische Begründung ist erforderlich, auch bei Folgeverordnung. Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997 (63) A-63

8 Kinder-Sitzsysteme, Kinder-Sitzsysteme, modular modular, für Fahrgestelle (Sitz-Rücken-Seitenteile), (Sitzorthesen) für Fahrgestelle bei Störungen der Rumpf- bei Lähmung/erheblicher haltung, so daß aufrechtes Kraftminderung der Rumpf- Sitzen ohne umfassende haltemuskulatur, z. B. Unterstützung nicht möglich bei infantiler Cerebralparese, ist oder zu Fehlhaltung, Myelodysplasie, Muskel- Deformierung und Schmer- dystrophie, skoliotischen Wirzen führt. Zur Lenkung belsäulendeformierungen. des Körperwachstums bei Kindern. Therapiestühle/-sitzhilfen Therapiestühle/-sitzhilfen für Kinder für Kinder bei Störungen der Rumpf- bei infantiler Cerebralparese, haltung, so daß freies auf- Myelodysplasie, Muskeldysrechtes Sitzen ohne spezielle trophie; wenn längeres Sitzen Stützung und Fixierung nicht im Stuhl möglich ist und möglich ist oder zu Fehl- Verordnung einer Sitzschale haltung, Deformierung und dadurch entbehrlich ist. Schmerzen führt. Autokindersitze Autokindersitze für Behinderte für Behinderte müssen wie Sitzschalen auf bei Lähmung/erheblicher die individuellen Bedürfnisse Kraftminderung der Rumpfder Kinder angepaßt werden. haltemuskulatur, z. B. Verordnung nur, wenn Trans- bei infantiler Cerebralparese, port im handelsüblichen Myelodysplasie, Muskel- Autokindersitz nicht möglich dystrophie, skoliotischen ist. Wirbelsäulendeformierungen. Innenraum Arthrodesensitzkissen Arthrodesensitzkissen Arthrodese, Einsteifung des Hüft- oder Kniegelenkes, vorübergehende Versorgung z. B. nach einer TEP- Implantation bedarf der Begründung. Arthrodesenstühle Arthrodesenstuhl Arthrodese, Einsteifung des Hüft- oder Kniegelenkes, vorübergehende Versorgung z. B. nach einer TEP- Implantation bedarf der Begründung. Fahrgestelle für Sitzschalen/ Fahrgestelle für den Innen Sitzsysteme für Innenraum raum und/oder Außenbereich Fahrgestelle für den Innen Zur Aufnahme einer vor- raum und/oder Außenbehandenen Sitzschale. bereich Mehrfachausstattung nur im Ausnahmefall, z. B. bei Kindern, die ein Fahrgestell Fahrgestelle für den Außen sowohl zu Hause als auch bereich in der Schule benötigen. Fahrgestelle mit Greifreifen nur wenn der Patient selbst mit dem Rollstuhluntergestell fahren kann. Buggy/Rehakarren-Unter gestelle Zubehör für Sitzschalen/ Adapter für Fahrgestelle/ Sitzsysteme Auto Zubehör bzw. zusätzliche Polsterelemente/-pelotten Ausstattungen zur behindertengerechten Anpassung Fixationssysteme Kopf-/Nackenstützen Schulterbügel/-pelotten Stütz-/Seitenpelotten Abduktionskeile Fußstützen/Fußkästen Armlehnen, verstellbar Abrechnungspositionen für Abrechnungsposition für Zusätze Sonderausstattungen bei Sitzschalen/Sitzsystemen Abrechnungsposition für Zusätze/Zurichtungen Sitzkissen/Sitzringe für die Dekubitusprophylaxe bzw. -behandlung: siehe PG 11 Hilfen gegen Dekubitus Bade-/Duschsitze: siehe PG 04 Badehilfen Toilettensitze: siehe PG 33 Toilettenhilfen Behindertengerechte Sitzelemente für Krankenfahrzeuge: siehe PG 18 Krankenfahrzeuge Sitzschalen mit festmontiertem Rollstuhlgestell: siehe PG 18 Krankenfahrzeuge Aufstehhilfen: siehe PG 22 Mobilitätshilfen siehe auch: PG 20 Lagerungshilfen und PG 28 Stehhilfen Sprechhilfen 27 Die Einübung in den Gebrauch von Sprechhilfen setzt eine logopädische Mitbehandlung voraus. A-64 (64) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997

9 Kopf Ganzkörper Sprachverstärker Sprachschallverstärker Für Laryngektomierte, deren Dysphonie mit Einschränkung Ösophagusstimme zu leise der Stimmleistung, Ösophaist, sowie für Patienten mit gussprecher, Stimmbandlähsonstiger Stimmschwäche. mung Tonerzeuger ohne Externe Tonerzeuger ohne Intonationsmöglichkeit Intonationsmöglichkeit Aphonie, Laryngektomie. Für Laryngektomierte, die Bei großem Pharynx und nordie Ösophagusstimme nicht maler Halshaut und regelrecherlernen können. ten Weichteilverhältnissen Interne Tonerzeuger ohne Intonationsmöglichkeit Aphonie, Laryngektomie. Bei kleinem Pharynx und postoperativ stark vernarbter Halshaut oder starker Weichteilschwellung Tonerzeuger mit Intona- Externe Tonerzeuger mit tionsmöglichkeit Intonationsmöglichkeit Aphonie, Laryngektomie. Für Laryngektomierte, die Bei großem Pharynx und nordie Ösophagusstimme nicht maler Halshaut und regelrecherlernen können. ten Weichteilverhältnissen Interne Tonerzeuger mit Intonationsmöglichkeit Aphonie, Laryngektomie. Bei kleinem Pharynx und postoperativ stark vernarbter Halshaut oder starker Weichteilschwellung Stimmersatzhilfen Shunt-Ventile Shunt-Ventil (Stimmprothese) Laryngektomie. Alternativ zur ermöglicht durch den Sitz Ösophagusstimme. zwischen Luftröhre und Speiseröhre nach Laryngektomie eine Stimmbildung. Sprechventile und Sprechkanülen: siehe PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma Kommunikationshilfen: siehe PG 16 Kommunikationshilfen Stehhilfen 28 Stehhilfen ermöglichen bei Einschränkung oder Verlust der Stehfähigkeit ein längeres Stehen, u. a. zur Vorbereitung des Gehtrainings und Wiedererlangung der Gehfähigkeit, zur Gleichgewichtsschulung, Kreislaufkonditionierung, Thromboseprophylaxe, Dekubitusprophylaxe, Stoffwechselanregung; zur Spastikhemmung und Kontrakturprophylaxe bei Lähmungen der Beine, der Beine und des Rumpfes, der Beine, des Rumpfes und der Arme (z. B. aufgrund eines[r] Querschnittssyndroms, Cerebralparese, Poliomyelitis, multiplen Sklerose). Stehständer Stehständer, feststehend bei stark beeinträchtigter oder nicht vorhandener Stehfähigkeit Stehständer, fahrbar wenn zusätzlich eine Standortveränderung aus therapeutischen Gründen erforderlich ist Stehständer zur Wand montage wenn feststehende oder fahrbare Stehständer, z. B. bei Unruhezuständen, Sicherheitsprobleme aufweisen Stehständer zur selbstän digen Fortbewegung wenn eigenständige Fortbewegung möglich und therapeutisch sinnvoll ist Schrägliegebretter mit Kipp- Schrägliegebretter, vorrichtung feststehend bei stark beeinträchtigter oder nicht vorhandener Stehfähigkeit und wenn ein Stehen über längere Zeit unmöglich ist bzw. zusätzliche Bauch- oder Rückenschräglage therapeutisch erforderlich ist Schrägliegebretter, fahrbar wenn zusätzlich ein Standortwechsel aus therapeutischen Gründen erforderlich ist Schrägliegebretter zur selb ständigen Fortbewegung wenn eigenständige Fortbewegung möglich und therapeutisch sinnvoll ist Zubehör/zusätzliche Ausstat- Zubehör/zusätzliche Aus tung für Stehhilfen stattung für Stehhilfen zur Anpassung und Erweiterung der therapeutischen Möglichkeiten der Stehhilfe an spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen Sonderanfertigungen für Sonderanfertigungen für Stehhilfen Stehhilfen zur Anpassung und Erweiterung der therapeutischen Möglichkeiten der Stehhilfe an spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997 (65) A-65

10 siehe auch: PG 10 Gehhilfen siehe auch: PG 26 Sitzhilfen Rollstuhl mit Stehvorrichtung: siehe PG 18 Krankenfahrzeuge Stehbetten: siehe PG 19 Krankenpflegeartikel Lifter mit Stehvorrichtung: siehe PG 22 Mobilitätshilfen Beinschienen: siehe PG 23 Orthesen Stomakappen/Minibeutel Stomakappen Minibeutel Basisplatten Basisplatten Größe Basisplatten Größe Basisplatten Größe Stomaartikel 29 Geschlossene Beutel Beutel für Basisplatte Beutel mit Klebefläche oder Beutel mit Hautschutzring, auch mit Klebefläche oder Beutel mit gewölbtem Haut schutz, auch mit Klebefläche oder bei Problemstomata (ungünstige Oberfläche, Faltenbildungen etc.) Ausstreifbeutel Beutel für Basisplatte zum Rasten Beutel mit Klebefläche oder Beutel mit Hautschutzring, auch mit Klebefläche oder Beutel mit gewölbtem Haut schutz, auch mit Klebefläche oder bei Problemstomata (ungünstige Oberfläche, Faltenbildungen etc.) Urostomiebeutel Beutel für Basisplatte Beutel mit Klebefläche oder Beutel mit Hautschutzring, auch mit Klebefläche oder Beutel mit gewölbtem Haut schutz, auch mit Klebefläche oder bei Problemstomata (ungünstige Oberfläche, Faltenbildungen etc.) Basisplatten, gewölbt Gewölbte Basisplatten Größe 1 Gewölbte Basisplatten Größe 2 Gewölbte Basisplatten Größe 3 Hautschutzplatten/-rollen Hautschutzplatten Größe Hautschutzplatten Größe Hautschutzplatten Größe Hautschutzrollen Irrigatoren Manuell betriebene Irriga toren zur Darmentleerung zwecks 24- bis 48stündiger Aus- Elektrisch betriebene Irriga scheidungsfreiheit bei toren Kolostomie mit weitgehend erhaltenem Kolon nur bei Stomaträgern, die beruflich bedingt häufig unterwegs sind Ersatzbeutel für Irrigatoren Anus-praeter-Bandagen Anus-praeter-Bandagenset Ersatzbeutel für Anus praeter-bandagen Pflegemittel Hautschutzpasten/Aus gleichspasten Hautschutzpulver/Puder Hautschutztücher/Schwämme Lotionen/Cremes Pflasterentferner Haftsprays/Haftmittel Zubehör Gürtel Filter Hautschutzringe Beutelbezüge aus Vlies Beutelüberzüge aus Textil Stomaverschlüsse Sonstige Stomaartikel A-66 (66) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997

11 Verschlußklammern, früher , nicht mehr gelistet und nicht verordnungsfähig, da sie zum Lieferumfang der Stomabeutel gehören Toilettenstützgestelle Toilettenstützgestelle bei eingeschränkter Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens Urinnachtbeutel: siehe PG 15 Inkontinenzhilfen Stomaleibbinden: siehe PG 05 Bandagen Toilettensitzgestelle bei mangelnder Rumpfhaltung und eingeschränkter Fähigkeit zum Hinsetzen und Aufrichten Toilettenhilfen 33 Toilettenhilfen ermöglichen bzw. erhöhen die Selbständigkeit bei der Toilettenbenutzung und der damit verbundenen körperhygienischen Maßnahmen, insbesondere indem sie beeinträchtigte oder fehlende Funktionen des Bewegungs- oder Halteapparates kompensieren. Die Verordnung muß die individuellen und wohnlichen Verhältnisse berücksichtigen. Toilettenhilfen, die bei Pflegebedürftigkeit der Erleichterung der Pflege dienen, können formlos nach 40 SGB XI bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies gilt auch für Hilfsmittel, die zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Häuslicher Bereich Toilettensitze Toilettensitzerhöhungen Verordnung von Toilettensitz- Toilettensitzerhöhungen, erhöhungen ist sinnvoll bei höhenverstellbar eingeschränkter Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens, wenn abgestufte Höhenz. B. bei eingeschränkter verstellung nötig ist oder aufgehobener Beweglichkeit der Hüft- und Kniegelenke Toilettensitzerhöhungen mit Armlehnen zur Sicherung der Sitzposition und Erleichterung des Aufrichtens Toilettensitzerhöhungen mit Armlehnen, höhenverstellbar wenn abgestufte Höhenverstellung nötig ist zur Sicherung der Sitzposition und Erleichterung des Aufrichtens Toilettensitze für Kinder ermöglichen durch eine Rückenstütze ggf. mit Fixierungssystemen einen sicheren Halt auf dem Toilettenbecken bei ungenügender Rumpfkontrolle, wenn konventionelle Kindertoilettensitze nicht ausreichen, z. B. bei schlaffer oder spastischer Lähmung infolge einer Cerebralparese bei Muskeldystrophie Toilettenaufstehhilfen Toilettenaufstehhilfe, manuell bei eingeschränkter Fähig- keit des Hinsetzens und Aufstehens unterstützen das Aufstehen und Hinsetzen durch Anheben und Senken der Sitzfläche Toilettenaufstehhilfe, elektrisch bei erheblich eingeschränkter Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens Toilettenstühle Feststehende Toilettenstühle aus Metall oder Kunststoff bei Krankheiten und Behinderungen, die die unmittel- Feststehende Holztoiletten bare räumliche Nähe der stühle Toiletteneinrichtung erforderlich machen (z. B. Inkontinenz, außergewöhnliche Toilettenstühle für Kinder Gehbehinderung, Lähmung, Schwindel, starker Kräfte- für körperlich und/oder geiverfall) stig behinderte Kinder bzw. Kleinwüchsige, die aufgrund fehlender Rumpfhaltungskontrolle keine anderen Toiletteneinrichtungen nutzen können WC-Aufsätze mit Wasch- WC-Aufsätze mit Wasch einrichtung einrichtung bei erheblichen funktionellen Defiziten der oberen Extremität (z. B. Ohnhändigkeit, deformierende rheumatoide Arthritis) Toilettenpapierhalter: siehe PG 02 Adaptionshilfen Kombinierte Dusch- und Toilettenstühle für Kinder: siehe PG 04 Badehilfen Sicherheitsgriffe: siehe PG 04 Badehilfen Gehgestelle: siehe PG 10 Gehhilfen Toilettenrollstühle: siehe PG 18 Krankenfahrzeuge Stechbecken: siehe PG 19 Krankenpflegeartikel Köln, den 31. Mai 1996 Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende Schroeder-Printzen Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 1 2, 6. Januar 1997 (67) A-67

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