Swiss Taxes. vor grundlegenden Veränderungen. Clarity on. Schweizer Steuerlandschaft. April Clarity on Swiss Taxes kpmg.

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1 Clarity on April 2015 Swiss Taxes 14 Steuerpolitik Internationaler Druck stellt die Schweiz vor neue Herausforderungen 20 Unternehmenssteuerreform III Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuersystems 24 Steuertransparenz Die neue Realität für Unternehmen Schweizer Steuerlandschaft vor grundlegenden Veränderungen Clarity on Swiss Taxes kpmg.ch/swisstaxes

2 INHALT Clarity on Swiss Taxes EDITORIAL TEIL I Entwicklungen im Schweizer Steuersystem 04 Steuertrends Steigende Komplexität, mehr Transparenz und neue Technologien 14 Steuerpolitik Drei Experten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diskutieren den Steuerwettbewerb 20 Unternehmenssteuerreform III Das Schweizer Steuersystem vor grossen Herausforderungen 24 Steuertransparenz Zunehmende Brisanz und Dynamik TEIL II Swiss Tax Report Unternehmensbesteuerung: Gewinnsteuer 28 Welche Unternehmen tragen die Steuerlast? 34 Die Schweiz im internationalen Vergleich 38 Individualbesteuerung: Einkommenssteuer 40 Welche Personen tragen die Steuerlast? 46 Die Schweiz im internationalen Vergleich 50 PINBOARD 51 KONTAKTE & IMPRESSUM 1

3 EDITORIAL WIE KONKURRENZFÄHIG IST DIE SCHWEIZ? Peter Uebelhart Head of Tax, KPMG Schweiz Welcome Im Namen von KPMG freue ich mich, Ihnen in dieser Publikation die aktuellen Trends der Schweizer Steuerlandschaft und den «Swiss Tax Report 2015» vorzustellen. Dieser vergleicht die Gewinn- und Einkommenssteuersätze in 130 Ländern und allen 26 Schweizer Kantonen. Zusammenfassend bestätigt der Bericht erneut, dass der Trend von sinkenden Spitzensteuersätzen für Unternehmen und Privatpersonen nicht nur in den OECD- und dn EU- Staaten, sondern auch in den Schweizer Kantonen deutlich zurückgegangen ist. Im Bereich der Individualbesteuerung lässt sich im Vergleich zum Vorjahr erneut ein leichter Anstieg feststellen. Trotz wenigen Veränderungen punkto Steuersätzen im Vergleich zum Vorjahr steht die Schweiz im Hinblick auf ihre Standort attraktivität an einem Wendepunkt. Dabei spielt die Steuerbelastung auch bei zunehmender Bedeutung weiterer Faktoren wie Rechtssicherheit, Lebensqualität oder gut ausgebildeten Mitarbeitenden immer noch eine wichtige Rolle nicht nur wenn es darum geht, Unternehmen in der Schweiz an zusiedeln, sondern auch, diese in der Schweiz zu halten. Entscheidend wird sein, wie die Schweiz mit der Unternehmenssteuerreform III auf den internationalen Druck antwortet, und dass sie ihre steuerliche Standortattraktivität auch in Zukunft hoch halten kann. Gerne stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen rund um die Unternehmenssteuerreform III und die weiteren internationalen Entwicklungen auf Ebene EU, OEDC und G20 (z.b. BEPS-Aktionsplan) zur Verfügung und freuen uns, Sie zu beraten. Peter Uebelhart 2 3

4 NEUE ANFORDERUNGEN AN DIE KOMMUNIKATION STEUERTRANSPARENZ UND MORAL International tätige Unternehmen stehen beim Thema Steuerplanung seit einiger Zeit unter öffentlichem Druck. War internationale Steuerplanung früher ein Thema, das nur einen kleinen Kreis interessierte, so will die Öffentlichkeit heute genau verstehen, welches Unternehmen wo, weshalb und wie viel Steuern bezahlt. Die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerbehörden wird sich demnach erhöhen müssen, und diese werden mit entsprechenden Forderungen an Unter nehmen herantreten. Steuerplanung, welche die Verantwortung eines Unternehmens der Gesellschaft gegenüber ernst nimmt, wird unumgänglich werden. Die Kommunikation einer solchen Steuerplanung wird für Unternehmen in Zukunft eine zentralere Rolle spielen und kann auch Chancen zur Differenzierung eröffnen. 4 5

5 MEHR KOMPLEXITÄT BEIM STEUERREPORTING TAX COMPLIANCE Steuern gehören zu den grössten Kostentreibern bei Unternehmen. Deshalb stehen das Tax Risk Management und die Compliance zunehmend weiter oben auf der Agenda der Unternehmensleitung. Neuere gesetzliche und regulatorische Entwicklungen wie die Unternehmenssteuerreform III oder der BEPS-Aktionsplan der OECD bringen zusätzliche Herausforderungen im Steuerreporting mit sich. Interne Steuerexperten und eine formulierte Risk Policy helfen, der wachsenden Komplexität bei steuer- und unternehmensrechtlichen Fragestellungen gerecht zu werden. Dabei wird die Steuerplanung transparenter und vorausschauend. 6 7

6 VORBEREITUNG AUF DIE «BIG DATA» ZUKUNFT STEUERTECHNOLOGIE Unternehmen stehen hinsichtlich des Managements von Steuerpflichten vor einer grossen Herausforderung. Datenbasierte, transaktionsorientierte Steuern machen es für Unternehmen erforderlich, sich näher mit dem Thema Technologie zu befassen, um die Flut an Informations- und Datenmengen zeitgerecht und exakt verarbeiten zu können. Daneben sind neue Tools Führungs instrumente für Steuerverantwortliche auf Gruppen- und Länderebene, die helfen, die Unternehmens leistung zu steigern und gleichzeitig die Kosten zu senken. Den erhöhten Anforderungen bei Steuerreportings speziell bei länderspezifischen Reportings wird in der Regel nur mit entsprechender Technologie begegnet werden können. 8 9

7 INDIREKTE STEUERN SIND INTERNATIONAL HOCH IM KURS STEUERMIX Während sich die Sätze der Unternehmenssteuern zu stabilisieren beginnen, erhöhten diverse Länder rund um die Welt in der Vergangenheit ihre indirekten Steuern markant, um stetig wachsende Staatsausgaben finanzieren zu können. Indirekte Steuern werden als Folge der ständig ändernden Regeln und Sätze zugleich immer komplexer, kombiniert mit härteren Methoden der Eintreibung seitens des Staats. Dieser Trend wird wohl auch in Zukunft anhalten und Unternehmen zwingen, sich rasch den damit verbundenen Herausforderungen anzupassen. Dabei stehen unter anderem die Unsicherheit bei der Kostenplanung von global tätigen Unternehmen oder auch Compliance-Prozesse im Vordergrund

8 STEUERREGIMES UNTER VERSTÄRKTEM DRUCK GLOBALISIERUNG Mehrere Wirtschaftsstandorte, darunter die Schweiz, stehen unter internationalem Druck der EU, der G-20 und der OECD. Das Projekt Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), das zahlreiche Anpassungen des internationalen Unternehmenssteuerrechts vorsieht, nimmt auch kantonale Steuerregimes ins Visier. Welche Vorgaben Staaten aufgrund des BEPS-Projekts in Zukunft einhalten müssen, wird voraussichtlich Ende 2015 abschliessend bekannt gegeben. Spätestens dann muss auch die Schweiz definitiv bestimmen, wie ihr Unternehmenssteuerrecht in Zukunft ausgestaltet sein soll und anfallende Mindereinnahmen kompensiert werden können. Mit der Unternehmenssteuerreform III sollen gleichzeitig die Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz gestärkt und die internationale Akzeptanz wiederhergestellt werden

9 Clarity on Swiss Taxes TEIL I STEUERPOLITIK Die internationale Vernetzung der Schweiz beeinflusst ihre Steuerpolitik Peter Hegglin Bruno Gurtner Peter Uebelhart Gesprächsleitung René Lüchinger Die Schweiz ist sowohl politisch wie wirtschaftlich stark mit Europa und dem Rest der Welt verknüpft. Dabei spielen im Wettbewerb der attraktivsten Standorte für Unternehmen neben Faktoren wie Rechtssicherheit, Lebens qualität und gut ausgebildete Mitarbeiter die Steuer sätze eines Landes eine wichtige Rolle. Neben hiesigen Heraus forderungen steigt der Druck aus dem Ausland in Bezug auf mehr Transparenz. Der Zuger Regierungsrat Peter Hegglin, ehemaliger Präsident des Tax Justice Networks, Bruno Gurtner und Steuer berater Peter Uebelhart drei Experten auf ihrem Gebiet diskutieren, wie der Steuerwettbewerb zu beurteilen ist und wie die Schweiz ihren Platz in einer globalisierten Wirtschaftswelt finden kann. 14 René Lüchinger Ist Steuerwettbewerb im nationalen und internationalen Umfeld etwas Positives oder öffnet dieser Tür und Tor für Ungerechtig keiten? Peter Hegglin Man kann den Steuerwettbewerb nicht isoliert betrachten, sondern muss ihn in Bezug zur Finanzpolitik des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde setzen. Es geht dabei auch darum, die anfallenden Kosten bewältigen zu können und den Finanzhaushalt im Lot zu halten ohne in die Schuldenwirtschaft abzugleiten. Wenn der Steuerertrag zu niedrig ist, muss man korrigieren. Bruno Gurtner Man sollte den Wettbewerb international betrachten und dort zeigen sich negative Folgen sehr deutlich. Ich bin einem unkontrollierten Steuerwettbewerb gegenüber sehr skeptisch. Es stellt sich die Frage, wie gross soll und darf dieser sein. Steuerregeln sind heute so gestaltet, dass das mobile Kapital sowie Reiche bevorzugt werden. Das führt weltweit zu massiver Ungleichheit und verzerrt gleichzeitig auch das Bild des Wettbewerbs zwischen international und lokal tätigen Unternehmen. René Lüchinger Früher galt, dass der Steuerwettbewerb in der Schweiz die Staatsquote niedrig halte. Gilt das denn heute nicht mehr? Peter Uebelhart Ich bin überzeugt, dass die vergleichsweise moderaten Steuersätze in der Schweiz eine Folge des Wettbewerbs sind. Jeder Kanton muss sich regelmässig überlegen, wie er sich positionieren will. Dabei werden allzu hohen Staatsausgaben auch Schranken gesetzt. Und das ist ein positiver Mechanismus. Wenn Sie Steuersätze im Ausland betrachten, funktioniert dieser Mechanismus oftmals weniger gut. Bruno Gurtner Wichtiger als der Steuerwettbewerb ist für mich die Tatsache, dass das Schweizer Stimmvolk einen grossen Einfluss hat gerade im Vergleich zum Ausland. Das betrifft die Höhe der Steuern oder wie Staatseinnahmen verwendet werden sollen. Ich befürworte daher den Grundsatz «no tax without representation». Die Möglichkeit der Einflussnahme föderal auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde ist ein grosser Vorteil unseres Systems. 15

10 TEIL I STEUERPOLITIK René Lüchinger Ist eine Triage von Steuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde denn noch zeitgemäss? Könnte man das nicht einfacher handhaben? Peter Hegglin Steuerhoheit ist ja nicht einfach so gegeben, sondern ist verbun den mit Aufgaben und Verantwortung. Wenn man den Föderalismus für gut befindet, ist es das richtige System. Beispielsweise macht es wenig Sinn, die Dinge in Genf gleich anzupacken wie in meiner Wohngemeinde. Daher ist Triage nach wie vor zeitgemäss und ein Erfolgsmodell. Eventuell sind nicht alle Gemeindestrukturen effizient und gleich gut für die Zukunft gerüstet, aber das ist eine andere Frage. Peter Uebelhart Eine Kehrseite des dualen Systems ich meine hier primär Bund / Kanton ist der Komplexitätsgrad, gerade wenn man Themen wie die Unternehmenssteuerreform III (USR III) und ihre vielseitigen Auswirkungen verstehen möchte. Wenn man zusätzlich dann noch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) miteinbeziehen möchte, sind das sehr anspruchsvolle Fragestellungen, bei welchen andere Länder von «einfacheren» Strukturen oder Prozessen profitieren. René Lüchinger Man stellt beim Bund vermehrt Zentralisierungstendenzen fest. Betrifft das auch den Bereich der Steuern sprich, benötigt der Bund aufgrund der grösseren Menge an Aufgaben auch mehr Steuereinnahmen? Peter Hegglin Das hängt damit zusammen, dass oft gedacht wird, dass Aufgaben weniger kosten würden, wenn sie zentral gesteuert würden. Die Realität zeigt jedoch, dass dies eben oft nicht der Fall ist. Wenn man das föderalistische System ändern würde, hätte das zur Folge, dass die Vertreter der Gemeinden beim Kanton oder der Kanton beim Bund auf die Verwendung der Gelder politisch entsprechend Einfluss nehmen müssten. Das würde zu starken Lobbyingbemühungen auf verschiedenen Ebenen führen. Mir persönlich widerstrebt das. Peter Hegglin Bei der Arbeit mit Kunden spürt man die Bedeutung der geografischen Nähe zu einer Steuerbehörde. Diese Nähe zu den Unternehmen und den Bürgern, die viele kantonale Steuerverwaltungen pflegen, ist ein weiterer Standortvorteil. Gerade internationale Kunden sind davon immer sehr positiv beeindruckt. Bruno Gurtner Das föderale System hat in meinen Augen durchaus eine Zukunft. Man kann immer wieder daran schrauben und Feinheiten besser abstimmen. Mein grosser Wunsch wäre, dass Ausreisser vermieden werden. Ich spreche mich hierbei für Minimalsteuersätze aus. Das gilt auch bei der USR III. Letztlich müsste das auch international gelten und nicht nur zwischen den Kantonen. René Lüchinger Wer soll denn die Höhe von Mindeststeuersätzen festlegen? Bruno Gurtner In der Schweiz wären das Parlament auf Bundesebene und die politischen Parteien, die Initiativen einreichen, zuständig. Diese Instrumente haben wir und es ist eine Auseinandersetzung, die geführt werden sollte. Peter Hegglin Da bin ich nicht gleicher Meinung: Die Kantone brauchen eine relativ grosse Flexibilität, um die jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Daher lehne ich Mindeststeuersätze ab. Wenn man auf die internationale Ebene schaut, dann wird es immer weniger Sonderbehandlungen geben, und der Wettbewerb spielt zunehmend bei den ordentlichen Steuersätzen. Hier werden wir uns als Land wahrscheinlich attraktive Steuersätze leisten können. Das können wir uns nur erlauben, weil wir sehr gesunde Finanzen haben. Dank dieser Finanzlage sind wir jedoch auch «Opfer unseres Erfolgs» siehe Beispiel Euro-Krise. Deshalb brauchen wir diesen Spielraum, damit wir den Standortvorteil der attraktiven Steuersätze weiterhin nutzen können. Bruno Gurtner Die Wettbewerbsfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, Steuersätze sind nur einer davon, nicht einmal der wichtigste. Mit der Förderung von anderen positiven Eigenschaften der Schweiz bin ich einverstanden. Peter Uebelhart Das ist sicher so, dass die Wettbewerbsfähigkeit von verschiedenen Faktoren abhängt. Jedoch stellen ich und auch unsere Kunden fest, dass in den vergangenen fünf Jahren auf politischer Ebene nicht viel entschieden worden ist, das sich positiv auf die Standortattraktivität ausgewirkt hätte. Aus der Perspektive von internationalen Unternehmen wird es teurer, komplizierter und zunehmend schwieriger vorhersehbar. Die Schweiz war in dieser Hinsicht viele Jahre verlässlich bzw. einschätzbarer gerade in Bezug auf langfristige Investitionen und grössere Ansiedlungen. René Lüchinger Supranationale Organisationen wie die EU, die OECD, die G20 oder starke Einzelstaaten wie die USA versuchen, die internationale Steuerpolitik zu beeinflussen. Dabei kann man zunehmend eine «normative Rechtssetzung» im Steuerwettbewerb beobachten. Etwas plakativ ausgedrückt, herrscht ein «Krieg der Steuerstandorte», und die anderen Wettbewerber würden die Schweiz lieber nach oben harmonisieren. Wie kann sich die Schweiz in diesem Kontext verhalten? Peter Hegglin Wenn es um Ansiedlungen von Firmen geht, ist es etwa nicht so, dass die Schweiz die günstigsten Konditionen hätte. Luxemburg, die Niederlande oder auch Irland sind mindestens so weit vorne dabei. Offen bar haben diese Länder ebenso attraktive Steuerregelungen. Man kann nicht einfach nur auf die Schweiz zeigen und sagen, dass die anderen benachteiligt seien. Die Regeln müssen für alle gelten man kann nicht andere kritisieren und gleichzeitig nur auf die eigenen Vorteile achten. Peter Uebelhart Die Schweiz steht typischerweise immer etwa mit den gleichen fünf bis sieben Ländern in einem Wettbewerb, wenn es um sogenannte mobile Aktivitäten geht. Hier hat die Schweiz über die vergangenen fünf bis zehn Jahre sogar an Terrain verloren. Ich sehe aber keine internationale Normierung. Was aktuell am ehesten spürbar ist, wäre BEPS, das Programm der OECD gegen Base Erosion und Profit Shifting. Dazu gehören 15 Massnahmen, die sich sehr schnell konkretisiert haben. Einzelne Länder beginnen bereits vorauseilend, diese zu implementieren wie beispielsweise das Country-by-Country Reporting. Das wird auf die internationale Steuerlandschaft einen Einfluss haben. Daneben habe ich Zweifel, ob man zum Beispiel die Idee der EU einer Common Consolidated Tax Base in 28 Ländern wirklich umsetzen kann. Diese Länder sind nach wie vor souveräne Staaten mit eigenen Finanzhaushalten, und wir sehen ja, dass innerhalb der EU nicht alle gleich «gesunde» Finanzen haben. René Lüchinger Stichwort «vorauseilend» macht der internationale Druck die Schweiz eher gefügiger als noch vor zehn Jahren? Peter Uebelhart Bei zahlreichen steuerrechtlichen Aspekten oder gerade beim Bankgeheimnis sollte man sich den Realitäten stellen. Wir sind international stark verknüpft gerade im Finanzbereich und grosse Staaten wie die USA haben effektive Druckmittel, die sie einsetzen können, und sie tun dies auch. Daneben gehen wir in eine Welt, die transparenter ist, als das vor fünf Jahren noch der Fall war. Die neuesten Entwicklungen um den spontanen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und anderen Ländern hätte vor zwei Jahren noch kein Steuerexperte für möglich gehalten. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur die Schweiz, sondern auch viele andere Länder. Bruno Gurtner Solche Entwicklungen sind nicht zuletzt auf Forderungen des Tax Justice Network zurückzuführen. Wir sind daran interessiert, dass Schlupflöcher vermindert bzw. abgeschafft werden. Transparenz ist ein notwendiges Mittel dazu. Ich bin froh, dass die EU oder die OECD hier Druck machen. Man muss sich aber bewusst sein, dass rund 44 Länder an der Gestaltung dieser Regelungen beteiligt sind. Daneben gibt es zahlreiche ärmere Entwicklungsländer, an welchen diese Entwicklungen völlig vorbeigehen. International tätige Unternehmen sollen als Einheit besteuert werden, mit Aufteilung der Gewinne auf die Länder, in denen die Wertschöpfung stattfindet. Die einzelnen Länder können ihre Steuersätze anwenden. René Lüchinger Ich möchte noch einen anderen Punkt beleuchten. Steuerthemen geniessen derzeit eine viel grössere mediale Aufmerksamkeit als noch vor ein paar Jahren. Interessieren sich Herr und Frau Schweizer heute mehr für Steuern? Peter Uebelhart Diese Themen werden heute stärker diskutiert als früher, und das Sachverständnis insbesondere DIE NEUESTEN ENTWICKLUNGEN UM DEN SPONTANEN INFORMATIONS AUSTAUSCH HÄTTE VOR ZWEI JAHREN NOCH KEIN STEUEREXPERTE FÜR MÖGLICH GEHALTEN Peter Uebelhart ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND ANDEREN LÄNDERN der Medien ist grösser geworden. Da staune ich manchmal, in welchem Detaillierungsgrad über Strukturen berichtet wird und wie komplexe Fragen erläutert werden. Vor zehn Jahren waren Steuern noch eine Art «Geheimwissenschaft» mit einem überschaubaren Kreis von Experten. Und obwohl Steuerstrukturen von Apple oder Starbucks kürzlich kritisch diskutiert wurden, werden deswegen nicht weniger iphones gekauft oder Kaffees getrunken. Das heisst, die Öffentlichkeit ist sicher sensibler und interessierter, was Steuerthemen anbelangt. Dies führt aber nicht zu Boykotthandlungen

11 TEIL I STEUERPOLITIK DIE SCHWEIZ BRAUCHT EIN PASSENDES REGELWERK, DAS RECHTSSICHERHEIT GIBT UND IN WIRTSCHAFTLICH SCHWIERIGEREN ZEITEN FUNKTIONIERT. Peter Hegglin JEDE UNTERNEHMUNG UM JEDEN PREIS IN DIE SCHWEIZ ZU HOLEN, IST EINFACH NICHT NOTWENDIG. Bruno Gurtner Peter Hegglin Einen Einfluss hat sicher die seit 2005 geäusserte Kritik der EU am Schweizer Steuerrecht. Darauf versucht die Schweiz nun mit der USR III Antworten zu geben. Andererseits haben wohl der NFA und die Erkenntnis, wer welche finanziellen Ressourcen generieren kann, zur Diskussion beigetragen. Daneben hat die Frage nach Steuergerechtigkeit beispielsweise bei der Aufwandbesteuerung ihren Beitrag zur breiten öffentlichen Diskussion geleistet. Das sind gute Gespräche, die stattfinden sollen, damit man unser System mit Volksentscheiden feinjustieren kann. Bruno Gurtner Mir scheinen die internationalen Skandale um Unternehmen, die ihre Steuern massiv reduzieren, mit ein Grund dafür zu sein, dass die Leute empört sind und wissen wollen, warum das möglich ist. Weiter hat die Finanzkrise dazu beigetragen, dass solche Fragen auf den Tisch gekommen sind. Und schliesslich sind es NGO wie das Tax Justice Network, die solche Themen aktiv bearbeiten. René Lüchinger Wenn die Schweizer entscheiden müssten, in welche Richtung die Steuer- bzw. Standortpolitik gehen soll also in Richtung attraktive Steuern / viele Ansiedlungen und Stellen schaffen oder in Richtung Steuergerechtigkeit / internationale Angleichung, wohin würde der Entscheid gehen? Peter Hegglin Früher war sicher die Steuerbelastung der entscheidende Faktor für ein Unternehmen, das in die Schweiz kommen wollte. Heute sind es daneben zusätzlich optimale Standortfaktoren, es braucht also beides. Darüber hinaus gibt es kaum ein Land, das mit so vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen hat wie die Schweiz. Das heisst, dass wir mit vielen Staaten bereits gut zusammenarbeiten. Zudem leisten wir unseren Beitrag im Rahmen der OECD- Richtlinien. Das wollen die Unternehmen nämlich auch Rechts- sicherheit ist heute so wichtig wie attraktive Steuern. Letztlich bleibt es ein Gesamtpaket, das attraktiv sein muss. Peter Uebelhart In Bezug auf den angesprochenen Volksentscheid wird sich in naher Zukunft weisen, wohin es gehen soll. Die USR III bzw. ein mögliches Referendum dazu wird ein Prüfstein sein, wie sich die Schweiz zukünftig positionieren will. In diesen Kontext ist auch die Initiative zur Masseneinwanderung einzuordnen. Letztlich muss man sich bei solchen Fragen einfach bewusst sein, was für Folgen grundsätzliche Entscheide haben. Dabei sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass gerade internationale Unternehmen mit ihren Steuern einen nicht unerheblichen Teil der Finanzen von Bund und Kantonen mittragen. Bruno Gurtner Ich stimme zu, dass man die jeweilige Situation genau betrachten und sich der Konsequenzen bewusst sein muss. Aber jede Unternehmung um jeden Preis in die Schweiz zu holen, ist einfach nicht notwendig. Das Wachstum muss nachhaltig und sozial verträglich sein. René Lüchinger Ich möchte zum Schluss noch einen Blick in die Zukunft werfen. Bald stehen uns wieder Abstimmungen mit Steuerthemen bevor die Erbschaftssteuer und die Unternehmenssteuerreform III stehen auf der Agenda. Was wäre aus ihren Perspektiven nun das richtige Rezept für die Schweiz bei diesen Vorlagen? Peter Hegglin Man geht oft davon aus, dass es heute keine Erbschaftssteuer gebe, aber auf kantonaler Ebene gibt es eine solche bereits mit Ausnahme von Schwyz. Dabei besteht das Risiko, dass man den Kantonen ein wichtiges Instrument wegnimmt, das übrigens jeweils durch das kantonale Stimmvolk definiert worden ist. Die USR III ist ein komplexes Werk, und wir müssen den Stimmbürger objektiv und transparent informieren. Wir brauchen ein passendes Regelwerk, das Rechtssicherheit gibt und in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten funktioniert. Zudem muss vermieden werden, dass natürliche Personen letzten Endes den «Preis» der USR III bezahlen müssen. Bruno Gurtner Die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich eine liberale Steuer nach dem Grundsatz «gleiche Chancen für alle». Die Standortattraktivität ist bei diesem Thema wahrscheinlich vernachlässigbar. Entscheidender ist sicher die Ausgestaltung eines allfälligen Gesetzes, damit man den Nachfolgesituationen bei KMU gerecht werden kann. Bei der USR III begrüsse ich die Abschaffung der Sonderregimes. Dabei kann gut sein, dass in gewissen Kantonen wieder etwas mehr Steuern bezahlt werden müssen auch ohne zusätzliche Kompensation. Schliesslich haben in der Vergangenheit auch einige mehr profitiert als andere. Wie erwähnt bin ich für einen Minimalsteuersatz bei den Kantonen. Peter Uebelhart Die Frage der Erbschaftssteuer ist eine klassische Ja/Nein-Frage, die nicht viel Interpretationsraum zulässt. Es wäre eine weitere Steuer auf Bundesebene, die nicht kantonal angepasst werden kann. Dazu muss man sich der Konsequenzen bewusst sein, insbesondere dort, wo es um Nachfolgesituationen bei Unternehmen geht. In aller Regel steckt das Vermögen in den Unternehmen und nicht in Form von Bargeld bei den Eigentümern. Die grosse Herausforderung, die ich bei der USR III sehe, ist die Komplexität der Materie. Die Sonderbehandlung von abstrakten Rechtssubjekten ist nicht leicht zu verstehen, und im Gleichen spielt die soeben diskutierte Frage nach der Standortattraktivität mit. Wir haben über mobiles Kapital gesprochen, und je unattraktiver wir den Standort Schweiz gestalten, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweizer Wirtschaft negative Folgen zu spüren bekommen wird

12 TEIL I UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III Seit 2007 erlebt die Schweiz zunehmenden internationalen Druck auf die privilegierte Besteuerung von Holdings, gemischten Gesellschaften und Sitzgesellschaften insbesondere von Seiten der Europäischen Union, aber in den letzten Jahren auch von Seiten der OECD. Im Januar 2015 endete die Vernehmlassung des Bundesrats zur Unternehmenssteuerreform III, welche mit konkreten Vorschlägen der Kritik der EU sowie der OECD Rechnung tragen soll und die schweizerische Steuerlandschaft massgeblich verändern würde. DIE SCHWEIZ STEHT VOR EINEM WENDEPUNKT MASSNAHMEN ZUR STÄRKUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES SCHWEIZER STEUERSYSTEMS Im Mittelpunkt der Kritik steht, dass die Schweiz Gewinne aus ausländischen Quellen in tieferem Masse besteuert, als dies bei Gewinnen aus Schweizer Quellen der Fall ist, oder dass gewisse Gewinne vollständig nicht besteuert werden. Diese «privilegierte» Besteuerung ausländischer Erträge (Ring Fencing) trifft teilweise auf die kantonalen Steuerstatus der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften zu. Ebenfalls von der Kritik betroffen sind auf Ebene der direkten Bundessteuer der sogenannte Prinzipalstatus und die Swiss Finance Branch bzw. die entsprechende Besteuerung von Finanzierungsgesellschaften. Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist es, diese kritisierten Punkte zu beseitigen. Das heisst, die internationale Akzeptanz wieder zu erhöhen sowie gleichzeitig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu erhalten. DIE REFORM IM ÜBERBLICK Abschaffung der kantonalen Steuerstatus Kernausgangspunkt der Unternehmenssteuerreform III ist die Abschaffung der kantonalen Status der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften (unter gleichzeitiger Anpassung der Steuerpraktiken für Prinzipalgesell schaften und die Finance Branch). Der Bundesrat schätzt, dass knapp die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen auf Bundesebene sowie rund ein Fünftel auf Kantons- und Gemeinde ebene von solchen Statusgesellschaften stammen und die Anzahl der Beschäf tigten dieser Gesellschaften übersteigt, womit diesen Einnahmen eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung attestiert werden kann. Drei gewichtige Massnahmen Die Abschaffung der bereits erläuterten kantonalen Steuerstatus wird dadurch abgemildert werden, dass solche Gesellschaften sofern sie nicht von einer Lizenzbox profitieren können ihre stillen Reserven (insbesondere den Goodwill) für Steuerzwecke (unter gewissen Einschränkungen) steuerneutral oder steuerprivilegiert aufdecken können (Step-up). Dadurch wird ermöglicht, dass dieser in der Vergangenheit geschaffene Goodwill während rund zehn Jahren derselben Besteuerung unterliegt wie bis anhin. Als wesentlichen langfristigen Beitrag zum Erhalt der Standortattraktivität nennt der Bundesrat die Einführung einer Lizenzbox auf Kantonsebene. So sollen Erträge aus gewissen Immaterialgüterrechten stark reduziert besteuert werden. Von breiterer Bedeutung dürfte die Einführung einer Notional Interest Deduction sein. Gesellschaften, deren Eigenkapital ein gewisses Minimum überschreitet, werden damit berechtigt sein, auf dem überschiessenden Teil des Eigenkapitals einen fiktiven Zins für die Gewinnsteuern in Abzug zu bringen. Gerade bei Gesellschaften mit überdurchschnittlich hohem Eigen kapital dürfte dies zu einer erheblichen Reduktion der Gewinnsteuern (auf Bundes- und Kantons-/Gemeindeebene) führen

13 TEIL I UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III Entwurf weiterer Massnahmen auf Bundesgesetzgebungsebene Beseitigung der international kritisierten Steuerpraktiken Abschaffung des kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften (unter Anpassung der Steuerpraktiken der Prinzipalgesellschaften und Finance Branch; Milderung des Übergangs mittels «Step-up»). Massnahmen zum Erhalt der Attraktivität des Schweizer Steuerrechts Einführung einer «Lizenzbox»; Einführung der «National Interest Deduction» (Zinsabzug für einen Teil des Eigenkapitals bei juristischen Personen); Umfassende Abschaffung der Emissionsabgabe; Bündel weiterer Massnahmen wie Aufdeckung stiller Reserven bei Zuzug in die Schweiz («Step- Up»), die unbeschränkte Verlustrechnung, Verrechnung von finalen Verlusten im Konzern usw. Senkung der Gewinnsteuern auf Kantons- und Gemeindeebene (im Kompetenzbereich der Kantone). Zeitplan Es ist zu erwarten, dass im zweiten Halbjahr 2015 die Beratungen durch die Kommissionen des Parlaments beginnen können. Damit dürfte die Verabschiedung eines Gesetzes durch das Parlament nicht vor Mitte 2016 zu erwarten sein. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Referendum ergriffen und 2017 eine Volksabstimmung durchgeführt werden könnte. Je nach Ausgang der Abstimmung und unter Berücksichtigung einer zweijährigen Anpassungsfrist für die Kantone könnten die Steuerstatus der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften noch bis Mitte oder Ende 2019 bestehen bleiben. Finanzierung Einführung der Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Wertpapieren (bisher im Privatvermögen steuerfrei); Erhöhung der Quote der Besteuerung von Dividendenerträgen bei natürlichen Personen; Ausgabereduktion. Stefan Kuhn Head of International Corporate Tax Die heutigen Steuerstatus sind eine Sackgasse. Wer glaubt, diese Status könnten vor dem Hintergrund der Souveränität der Schweiz beibehalten werden, irrt. Wie heute schon genügend Beispiele zeigen, fällt es ausländischen Staaten sehr leicht, mittels unilateraler Sanktionen (z.b. Blacklists) den Wirkungskreis dieser Statusgesellschaften sehr stark einzuschränken, sodass diese zu einer grossen Hypothek für hiesige Konzerne werden. Indem die Unternehmen diese Steuerregimes aufgrund der zunehmenden Steuerrisiken im Ausland längerfristig nicht mehr beanspruchen können, würden diese Steuerstatus zu einem Platzhalter im Gesetz verkommen, ohne dass die Schweiz der hiesigen Wirtschaft Alternativen bieten würde. Deshalb ist die Unternehmenssteuerreform III unumgänglich. Die internationalen Entwicklungen auf Ebene der G20 / OECD, insbesondere im Rahmen des Aktionsplans zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) haben mittlerweile ein Tempo angenommen, das es für den Gesetzgeber schwierig macht, Schritt zu halten. Insbesondere der schwerfällige legislative Prozess in der Schweiz, welcher früher als Garant für ein hohes Mass an Stabilität und Rechtssicherheit galt, könnte sich in diesem Fall als Hindernis erweisen, da die Unternehmen noch länger im Ungewissen darüber bleiben werden, über was und wie das Stimmvolk letztlich abstimmen wird und ob die dann beschlossenen Massnahmen international überhaupt noch durchsetzbar und nicht schon überholt sein werden. Publication of legislative draft Start of consultation procedure Decision Federal Council Approval of Final Proposal Start of parliamentary discussions in Commisions and Chambers Preparation of Final Proposal Final decission Parliament If no referendum law enters into force Start of referendum period Start of implementation into cantonal law 2019 implementation into cantonal law Niemand kann momentan voraussagen, was in fünf Jahren internationaler Steuerstandard sein wird, weshalb man sich auch nicht bereits im Vorfeld seiner Möglichkeiten berauben sollte (z.b. durch eine sehr enge Auslegung der Lizenzbox, durch fehlende aufwandseitige Förderung von Forschung und Entwicklung etc.). Der Gesetzgeber wird deshalb den Mut zu einer sehr flexiblen Lösung aufbringen müssen, damit die Exekutive auf Verordnungsebene oder mittels interner Verwaltungsanweisungen sehr schnell auf internationale Entwicklungen reagieren kann, um die Standortattraktivität langfristig und nachhaltig zu wahren

14 TEIL I STEUERTRANSPARENZ Erstmals erschienen in NZZ, 18. Februar 2015 Peter Uebelhart Head of Tax, KPMG Schweiz Steuern zu zahlen ist gesellschaftliche Pflicht, Steuern zu sparen unternehmerische Verantwortung. So einfach, wie dies klingt, ist die Realität allerdings schon lange nicht mehr. Das Spannungsfeld zwischen staatlichem Anspruch auf hohe Steuereinnahmen und zum Teil mit einigem Aufwand betriebener unternehmerischer Optimierung der Steuerlast hat sich stark akzentuiert. Viele Staaten sind auf der Suche nach zusätzlichem Steuersubstrat, weil ihre Finanzen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise in Schieflage geraten sind. Gleichzeitig führt die gesellschaftliche und technologische Entwicklung zu immer mehr Transparenz. In der Mühle der moralischen Empörung Zu den neuen Realitäten gehört, dass heute auch vollkommen legale Steuerplanungsmassnahmen durch die Mühle der moralischen Empörung gedreht werden. Das geschieht mit einer räumlichen und zeitlichen Verbreitung, wie sie nur dank neuen Medien und aktiven Interessengruppen zustande kommen kann. Ein durch gezielte Leaks und mit Unterstützung von Social Media genährter Journalismus trägt zu dieser Entwicklung bei. Generell haben das Wissen und die Steuertransparenz wird zur neuen Realität für Unternehmen Informationen zu Fragen der Unternehmensbesteuerung bei verschiedenen Anspruchsgruppen und in der Bevölkerung zugenommen. Das internationale Steuersystem und die Methoden zur Ausschöpfung des rechtlich abgesteckten Aktionsradius sind nicht mehr eine mysteriöse Wissenschaft einiger eingeweihter Geheimnisträger, sondern Gegenstand öffentlicher Debatten. Die kürzlich veröffentlichten Vereinbarungen von Gesellschaften aus verschiedenen Ländern mit den luxemburgischen Steuerbehörden haben die neuen Regeln der Transparenz aufgezeigt. Auch in der Schweiz gab es verschiedene Beispiele, bei denen ein Graben zwischen Erwartungen der Öffentlichkeit und der Realität sichtbar wurde, auch wenn sich alles im Rahmen der geltenden Steuergesetzgebung bewegte. Verschiedene Interessengruppen fordern, dass Unternehmen vermehrt dazu übergehen, Steuern nicht mehr nur als zu minimierenden Kostenfaktor zu betrachten, sondern als «Dividende an die Gesellschaft». Dies ist meiner Meinung nach eine interessante Betrachtungsweise, die in steuerliche Kommunikationsstrategien einfliessen sollte. Einige ausländische Unternehmen sind bereits proaktiv dazu übergegangen, den neuen Trend profilbildend zu nutzen und viel detaillierter über ihre Steuerzahlungen und ihre Steuerstrategie zu berichten, als dies Gesetz und Rechnungslegungsstandards verlangen. Ich denke, der Ansatz könnte Schule machen. Die bereits absehbaren gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen werden keine Trendumkehr mit sich bringen. Im Gegenteil, die neue Transparenz wird sich verstärkt von der Ebene von Daten-Leaks, investigativem Journalismus und Aktivismus von Interessengruppen auf die Ebene von Gesetzen und internationalen Abkommen verlagern. So sieht das Übereinkommen der OECD und des Europarats über die Amtshilfe in Steuersachen den spontanen internationalen Informationsaustausch vor. Dieser Austausch wird ausgelöst, wenn eine Schweizer Steuerbehörde über Informationen verfügt, die mutmasslich für ausländische Steuerbehörden von Interesse sein könnten. Ebenso sieht der BEPS-Aktionsplan der OECD vor, Unternehmen im Rahmen eines Länderreportings künftig dazu zu verpflichten, den Steuerbehörden detailliert darüber Auskunft zu geben, wo ihre Gewinne anfallen und wo sie wie viel Steuern bezahlen. Es darf erwartet werden, dass diese Informationen über kurz oder lang Teil der öffentlichen Firmenberichterstattung werden. Verwaltungsräte im Dilemma Die zunehmende Transparenz und die Anwendung moralischer Massstäbe auf die Steuerstruktur einer Firma bringen Verwaltungsräte und Steuerverantwortliche in ein Dilemma: Den Aktionären gegenüber sehen sie sich verpflichtet, die Steuerlast durch legale Steuerplanung möglichst tief zu halten. Gleichzeitig sind sie mit Interessengruppen konfrontiert, die vom Unternehmen einen auf wenig fassbare moralische Kriterien abgestützten «fairen» Beitrag einfordern. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese moralische Perspektive über die Zeit verändert. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit diesen neuen Massstäben der Steuerplanung wird für Verwaltungsräte unabdingbar werden. Was wird dies alles bedeuten? Erstens sollten sich Unternehmen darauf einstellen, dass es de facto keine Vertraulichkeit in Steuerangelegenheiten mehr geben wird. Aspekte der Steuerstruktur einer Firma können jederzeit an die Öffentlichkeit gelangen. Dennoch sollten Steuerrulings durch Behörden nicht systematisch veröffentlicht werden, da Unternehmen sehr oft in ihren Anfragen wesentliche Aspekte der Geschäftsstrategie offenlegen müssen. Rulings schaffen Rechtssicherheit und sollten deshalb unbedingt beibehalten werden. Zweitens wird sich die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerbehörden erhöhen, und diese werden mit entsprechenden Forderungen an Unternehmen herantreten. Steuerplanung, welche die Verantwortung eines Unternehmens der Gesellschaft gegenüber ernst nimmt, wird unumgänglich werden. Die Kommunikation einer solchen Steuerplanung kann für Unternehmen auch Chancen zur Differenzierung eröffnen. Drittens ist absehbar, dass es (noch) wichtiger wird, ob die Strukturen eines Unternehmens über Substanz verfügen und wo die Schlüsselfunktionen ausgeübt werden. Das kann für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb durchaus eine Chance sein. Das Zeitalter der Transparenz in Steuer fragen kommt schneller als erwartet. Dennoch muss es Unternehmen auch in Zukunft möglich sein, Steuerplanung zu betreiben. Sie sind allerdings gut beraten, sich auf die neue Transparenz und die neue moralische Dimension einzustellen und diese bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen

15 TEIL II SWISS TAX REPORT 2015 Unternehmensbesteuerung Gewinnsteuer Die Schweiz ist im Internationalen Steuervergleich weiterhin gut positioniert. Einzelne Kantone liegen nach wie vor auf den vordersten Plätzen. Dennoch ist der Unternehmensstandort Schweiz im Steuerbereich stark gefordert. Die Unternehmenssteuerreform III soll die Standortattraktivität der Schweiz langfristig ausbauen

16 TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Welche Unternehmen tragen die Steuerlast in der Schweiz? Gewinnsteuersätze in den Kantonen 2014 und 2015 Die Zentralschweizer Kantone führen das Steuer-Ranking nach wie vor an während die Westschweiz, das Mittelland und die Stadtkantone in punkto Gewinnsteuersätze zurück liegen. Eine leichte Steuersatzreduktion im Jura steht vereinzelten Erhöhungen in anderen Kantonen gegenüber. Eine (deutliche) Steuersatzreduktion gab es nur in Neuenburg. Weitere Senkungen dürften sich jedoch in Hochsteuerkantonen im Rahmen der USR III ergeben. Die nach Gewinnstufen gestaffelten Beiträge der Unternehmen an die direkte Bundessteuer werden von einer kleinen Minderheit getragen. Während über zwei Drittel der pflichtigen Unternehmen beinahe keine Steuern bezahlen, tragen rund 3% fast 90% der Steuerlast bei der direkten Bundessteuer. Privilegierte Gesellschaften zahlen hierbei einen Anteil von 49.44% (rund 4 Mrd.) 1. Luzern Nidwalden Obwalden Appenzell A. Appenzell I. Zug Schwyz Beitrag der Unternehmen an den Steuerertrag bei der direkten Bundessteuer (nach Gewinnstufen) 88.05% Uri Glarus Schaffhausen Thurgau Graubünden % Neuenburg St. Gallen Aargau Freiburg Tessin Basel Land Jura Zürich Wallis % 13.83% 1.13% 5.53% 1.28% 10.19% 9.35% 2.92% Steuerpflichtige Beitrag an die direkte Bundessteuer Bern Solothurn Basel Stadt Waadt gemäss. ESTV Hinweis: Aktuellste verfügbare Daten für die Steuerperiode Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, 2014: Steuerbarer Gewinn in CHF 1000/Jahr Genf Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für BE, FR, GE, LU, TG, UR von 2014, Quelle: KPMG Schweiz

17 TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Gewinnsteuersätze in den Kantonen Trend 2006 und 2015 Nebst den Zentralschweizer Kantonen haben auch Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schaffhausen, Neuenburg, und insbesondere Graubünden in den letzten neun Jahren ihre Steuersätze für Unternehmen deutlich gesenkt. Im Mittelland und in den Stadtkantonen fielen Änderungen der ordentlichen Gewinnsteuersätze in den letzten neun Jahren geringer aus. St. Gallen und Basel Land senkten die Steuersätze umfangreicher. Luzern Nidwalden Obwalden Appenzell A. Appenzell I. Zug Schwyz Uri Glarus Schaffhausen Thurgau Neuenburg St. Gallen Aargau Freiburg Tessin Basel Land Jura Zürich Wallis Bern Solothurn Basel Stadt Waadt Genf Graubünden Gewinnsteuersätze in den Kantonen Trend 2006 bis 2015 Gewinnsteuern werden im Durchschnitt kaum noch gesenkt. Steuersatzsenkungen in gewissen Kantonen stehen durch Mindereinnahmen bedingten Erhöhungen in anderen Kantonen gegenüber % % 19.21% 18.96% 18.75% % 18.31% 18.06% 18.01% 17.90% 17.89% Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort (Durchschnitt über alle Kantone). Gewinnsteuerangaben für BE, FR, GE, LU, TG, UR von Quelle: KPMG Schweiz 30% 28% 26% 24% 22% 20% 18% 16% 14% 12% Gewinnsteuersätze in den Kantonen Trend 2006 bis 2015 Der Trend zur Senkung der Unternehmenssteuern ist deutlich abgeflacht. Mehrere Kantone haben die Steuersätze (wieder) erhöht Genf Waadt Basel Stadt Bern Zürich Aargau CH-Schnitt St. Gallen Neuenburg Graubünden Schaffhausen Schwyz Zug Nid-/Obwalden Luzern Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. BE, FR, GE, LU, TG, UR: Gewinnsteuer 2014 Quelle: KPMG Schweiz. Hinweis: Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für BE, FR, GE, LU, TG, UR von Quelle: KPMG Schweiz 30 31

18 TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Gewinnsteuersätze in den Kantonen im Jahr 2015 Kantone mit einem höheren Gewinnsteuersatz als der Schweizer Durchschnitt (17.89%) Kantone mit einem tieferen Gewinnsteuersatz als der Schweizer Durchschnitt (17.89%) VD 22.8 NE 17.0 FR 19.9 JU 20.8 BS 22.2 SO 21.9 BE 21.6 BL 20.7 AG 19.2 ZH 21.2 LU 12.3 OW 12.7 SH 16.0 ZG 14.6 SZ NW 12.7 UR 14.9 TG 16.4 GL 15.7 SG 17.4 AR 13.0 AI GR 16.7 GE 24.2 VS 21.6 TI 20.7 Hinweis: Alle Anganben in Prozent, Max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Gewinnsteuerangaben für BE, FR, GE, LU, TG, UR von Quelle: KPMG Schweiz

19 TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Kantone und europäische Länder im Vergleich Auch im europäischen Vergleich können die Zentralschweizer Kantone mithalten. Einzig die Kanalinseln und einige (süd-) osteuropäische Staaten wenden tiefere Gewinnsteuersätze an. Die grösste Konkurrenz bezüglich ordentlicher Gewinnsteuersätze in Europa stellt nach wie vor Irland dar. Kantone und europäische Länder im Vergleich In mehreren osteuropäischen Ländern wurden 2014 im Vergleich zum Vorjahr leichte Steuersenkungen vorgenommen. Die zentraleuropäischen Staaten liegen hinsichtlich der Attraktivität ihrer ordentlicher Gewinnsteuersätze zurück. Besonders in diesen Ländern lässt sich ein Trend zur strategischen Innovationsförderung (z.b. steuerliche Anreize für F&E&I) feststellen. Guernsey Isle of Man Montenegro Bosnien & Herzegovina +/- 0 +/ Minus gegenüber Vorjahr Plus gegenüber Vorjahr Tschechien Ungarn Freiburg Finnland Kroatien Minus gegenüber Vorjahr Plus gegenüber Vorjahr Bulgarien Island Mazedonien Türkei Luzern Tessin Irland Basel Land Liechtenstein Jura Zypern Estland Appenzell A. (AR) Grossbritannien Nidwalden Zürich Obwalden Wallis Appenzell I. (AI) Bern Schwyz Solothurn Zug Schweden Albanien Slowakei Lettland Basel Stadt Litauen Waadt Serbien Portugal Uri Genf Glarus Dänemark Schaffhausen Niederlande Rumänien Österreich Thurgau Griechenland Graubünden Norwegen Slowenien Luxemburg St. Gallen Deutschland Weissrussland Spanien Ukraine Italien Neuenburg Frankreich Aargau Belgien Polen Malta Maximale Gewinnsteuersätze, CH: max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den Kantonshauptort. Quellen: KPMG Schweiz, KPMG International: Maximale Gewinnsteuersätze, CH: max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den Kantonshauptort Quellen: KPMG Schweiz, KPMG International:

20 TEIL II UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: GEWINNSTEUER Globaler Vergleich ausgewählte Länder Neben den bekannten Offshore-Domizilen zählen insbesondere Hongkong und Singapur zum Kreis der attraktiven Steuerstandorte. Trends: Länder In den letzten acht Jahren wurden besonders im Nahen Osten teils massive Senkungen der Gewinnsteuersätze vorgenommen. Bahamas Bahrain Bermuda Cayman Islands Dubai Qatar Hongkong Singapur CH-Durchschnitt Russland China Indonesien Malaysia Panama Kanada Südafrika Australien Indien Brasilien Japan USA Maximale Gewinnsteuersätze, CH: max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den Kantonshauptort. Quellen: KPMG Schweiz, KPMG International: Trends: Länder Nur wenige Länder haben seit 2006 die Gewinnsteuern erhöht (teils Länder mit Flat Rate Tax) Mexiko Island Ungarn Slowakei Chile Minus gegenüber Vorjahr Plus gegenüber Vorjahr Kuwait Gibraltar - Qatar - Jemen Jordanien Kanada Grossbritannien Südafrika Deutschland China Schweden Weissrussland Italien Japan Spanien Niederlande Portugal Russland CH-Durchschnitt Südkorea Malaysia Singapur Griechenland Hongkong Luxemburg Maximale Gewinnsteuersätze. Quellen: KPMG Schweiz, KPMG International: GLOBAL/EN/SERVICES/TAX/TAX-TOOLS-AND-RESOURCES/Pages/corporate-tax-rates-table.aspx Maximale Gewinnsteuersätze, CH: max. eff. Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den Kantonshauptort. Quellen: KPMG Schweiz, KPMG International:

21 TEIL II SWISS TAX REPORT 2015 Individualbesteuerung Einkommenssteuer Bei den Steuersätzen für Spitzeneinkommen zeigt sich im Bereich Individualbesteuerung erneut ein leichter Anstieg. Die Steuerlast wird zunehmend von den reichsten 1% der Schweizer Bevölkerung bezahlt

22 TEIL III INDIVIDUALBESTEUERUNG: EINKOMMENSSTEUER Welche Personen tragen die Steuerlast in der Schweiz? Die rund 2.8% der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen tragen knapp 51% der direkten Bundessteuer von natürlichen Personen bei (siehe Grafik unten). Die 10% mit den höchsten Einkommen tragen 80% der Steuerlast bei der direkten Bundessteuer. Die 1% Einkommensstärksten tragen fast 45% (Vorjahr 40%). Beitrag der natürlichen Personen an den Steuerertrag bei der direkten Bundessteuer 51.71% Beitrag der natürlichen Personen an den Steuerertrag bei der direkten Bundessteuer (nach Einkommensstufen) (nach Einkommensstufen) 40.66% % % 15.93% % % 11.45% 9.66% 10.08% 2.82% 2.83% Steuerpflichtige Beitrag an die direkte Bundessteuer Steuerbares Einkommen in CHF 1000/Jahr Alle Angaben in Prozent Perzentieller Anteil der Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer Hinweis: Aktuellste verfügbare Daten für die Steuerperiode 2011, ohne Pauschalbesteuerte und Steuerpflichtige mit vom steuerbaren Einkommen abweichenden satzbestimmenden Einkommen. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, 2014: Hinweis: Aktuellste verfügbare Daten für die Steuerperiode 2011, mit Pauschalbesteuerten und Steuerpflichtigen mit vom steuerbaren Einkommen abweichenden satzbestimmenden Einkommen. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, 2014:

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