Lernfeld/Fach: Baufinanzierungen bearbeiten Thema: Bestandsverzeichnis, Abteilung I und II

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1 Aufgabe 1 Im Grundbuch von Beder, Blatt 93, das beim Amtsgericht Hildesheim geführt wird, sind in der II. und III. Abteilung folgende Eintragungen vorgenommen. Bestimmen Sie die Rangfolge gemäß BGB und unter Verwertungsgesichtspunkten! vgl. Anlage 1

2 Aufgabe 2 2

3 a) Wie groß ist das Grundstück in m 2? 1.277m 2 b) Wer ist Eigentümer? Eheleute Erich und Luise Ellendorf c) Was versteht man unter einer Auflassung? dingliche Einigung zw. Käufer/Verkäufer über Eigentumsübergang d) Erklären Sie die unterschiedlichen Daten: Aufgelassen am 14. April 1990 und Eingetragen am 27. Juli dingliche Einigung am , Eigentumsübergang erst am e) Erläutern Sie die Bedeutung der im Bestandsverzeichnis eingetragenen Grunddienstbarkeit für den Grundstückseigentümer! hier: herrschendes Grundstück; Eigentümer hat Recht über Grdst. Flur 142 Kanal zu legen Aufgabe 3 Im Grundbuch von Mainz, Grundbuchblatt 4815, Flur 10, Flurstück 92, sind folgende Eintragungen verzeichnet: Bestandsverzeichnis Zweite Abteilung Dritte Abteilung Wegerecht an dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 10, Flurstück 93, eingetragen in Blatt 4813 in Abteilung II Nr. 3 lfd. Nr. 1 Recht zur Unterhaltung eines Abwasserkanals für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Mainz, Grundbuchblatt 4814, Flur 10, Flurstück 94. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom eingetragen am zu a) normalerweise ist ein Grundstück mit einem Flurstück identisch ein Grundstück kann jedoch auch mehrere Flurstücke umfassen lfd. Nr. 1 Einhunderttausend EUR Buchgrundschuld mit 16% Jahreszinsen für die Deutsche Bank AG Mainz. Mit Bezug auf die Eintragung vom eingetragen am Die Flurstücke 92, 93, 94 haben folgende Lage zueinander: Flurstück 92 Grundbuchblatt 4815 Flurstück 93 Grundbuchblatt 4813 Flurstück 94 Grundbuchblatt 4814 Erläutern Sie die aus dem Grundbuch des Grundstücks Grundbuchblatt 4815 hervorgehenden Beziehungen zu den Nachbargrundstücken! Wegerecht: FlSt. 92 = herrschendes Grdst., FlSt. 93 = dienendes Grdst. Grunddienstbarkeit: FlSt. 94 = herrschendes Grdst., FlSt. 92 = dienendes Grdst. 3

4 Aufgabe 4 Welche Merkmale kennzeichnen das Grundbuch? a) auch richtig bei berechtigtem Interesse a) Das Grundbuch ist ein öffentliches amtliches Register, in das jeder Bürger Einblick nehmen kann. b) Die zweite und dritte Abteilung des Grundbuchs können rangmäßig nicht zueinander in Konkurrenz treten. c) Eintragungen im Grundbuch stimmen in jedem Fall mit der wirklichen Rechtslage überein, d) Kennt jemand die Unrichtigkeit einer Eintragung, kann er nicht den Schutz des öffentlichen Glaubens in Anspruch nehmen. e) Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt. f) Das Grundbuch enthält Eintragungen, die alle in notariell beurkundeter Form beantragt wurden. g) Das Grundbuch enthält nur private Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks. h) Das Grundbuch weist im Bestandsverzeichnis den Eigentümer aus. Aufgabe 5 Welcher Bestandteil gehört nicht zu einem Grundbuch? a) Grundakte b) Kataster c) Bestandsverzeichnis d) Beschreibung des Grundstücks Aufgabe 6 In welchen Teil des Grundbuchs (Grundbuchblatts) wurden die nachstehenden Sachverhalte eingetragen? Kreuzen Sie entsprechend an! Das Recht des Grundstückseigentümers, über das Nachbargrundstück zu gehen Das Recht des Nachbarn, über das Grundstück des Eigentümers zu gehen Aufgelassen am 14. September 20.., eingetragen 28. November ,00 EUR Grundschuld mit 14 vom Hundert Jahreszinsen für die Deutsche Bank AG Weimar. Der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen Auflassungsvormerkung für Hans Momm in Weimar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 20. März 20.. eingetragen am 15. Juni 20.. Gemarkung Beder Flur 142, Flurstück 949, Gebäude- und Freifläche, Am Finkenberg 6,11 a 91 m 2 Wegerecht an dem Grundstück Vossbrinkstr.22 (Blatt765), dort eingetragen in Abt. II Nr. 1 Vorkaufsrecht für die Gemeinde Hövel - unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom 20. August 20.. eingetragen am 5. Oktober 20.. Amtsgericht Hildesheim, Grundbuch von Beder, Blatt 93 Aufschrift Bestandsverzeichnis X X X X I. Abt. II. Abt. III. Abt. X X X X X 4

5 Aufgabe 7 Welche Tatsache wird von dem öffentlichen Glauben an die Richtigkeit der Grundbuch-eintragungen nicht erfasst? a) Wegerechte b) Eigentümer des Grundstücks c) Größe des Grundstücks d) Tag der Eintragung e) Belastung in Abteilung II Aufgabe 8 Wo werden die Urkunden aufbewahrt, auf die sich Eintragungen im Grundbuch gründen? Grundakte Aufgabe 9 Stellen Sie fest, um welche Belastungen und Beschränkungen es sich bei den folgenden Grundbucheintragungen handelt: Grundbucheintragungen a) Die Zwangsversteigerung ist angeordnet. Eingetragen am b) Der Rentner Wilhelm Kaiser, wohnhaft in Bliesheim, hat das lebenslängliche Recht, die Nutzungen aus dem Grundstück im Grundbuch von Bliesheim, Band 15, Blatt 6, zu ziehen. Zur Löschung dieses Rechts genügt die Vorlage der Sterbeurkunde. c) Die Rheinischen Elektrizitätswerke sind berechtigt, das Grundstück mit einer 110kV- Doppelleitung zu überspannen, die Leitung zu betreiben, zu beaufsichtigen und zu unterhalten. d) Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks, Flur 36, Nr. 10. e) Recht für die Isotherm GmbH, auf die Dauer von 99 Jahren seit dem Tag der Eintragung eine Lagerhalle zu unterhalten. f) Zahlung von monatlich 800,00 EUR für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Hösel, Flur 5, Nr. 79 Art der Belastung bzw. Beschränkung Verfügungsbeschränkung Nießbrauch beschränkt persönliche Dienstbarkeit Grunddienstbarkeit Erbbaurecht Reallast Aufgabe 10 Herr Hans Schmidt hat ein Zweifamilienhaus geerbt. Das Objekt ist mit einem Wohnrecht für die 74 Jahre alte Schwester der Erblasserin belastet. a) Um welche Art von Belastung handelt es sich beim Wohnrecht? beschränkt pers. Dienstbarkeit b) In welcher Abteilung des Grundbuchs ist das Wohnrecht eingetragen? Abteilung II c) Welche Faktoren bestimmen den Wert des Wohnrechts? Alter Begünstigter, Mietwert Wohnung Aufgabe 11 Ein Recht an einem Grundstück ist im 1105 BGB wie folgt definiert: Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind." Um welches Recht handelt es sich? Reallast 5

6 Aufgabe 12 Wie kann der Käufer verhindern, dass der Verkäufer vor dem gesetzlichen Eigentumsübergang - d. h. der Eintragung ins Grundbuch - anderweitig über das Grundstück verfügt? vgl. Anlage Aufgabe 13 Ein dienendes Grundstück wird verkauft. Erlischt mit dem Verkauf die eingetragene Grunddienstbarkeit? (Begründung) Nein, kann nur mit Einverständnis Eigentümer herrschendes Grdst. gelöscht werden Aufgabe 14 Im Grundbuch finden Sie die nachfolgenden Eintragungen. Stellen Sie die Rangfolge fest! Zweite Abteilung: Mai 2000 Altenteil 1. Rang Mai 2000 beschränkt persönliche Dienstbarkeit 2. Rang Oktober 2000 Grunddienstbarkeit 4. Rang Dritte Abteilung: Juni 2000 Grundschuld 3. Rang Oktober 2000 Grundschuld 4. Rang Aufgabe 15 Grundstückseigentümer A will zugunsten des Gläubigers B sein Grundstück mit einer Grundschuld belasten. a) Welche Unterlagen sind dem Grundbuchamt einzureichen? vgl. Anlage b) Dem Grundbuchamt liegen folgende Eintragungsanträge vor: 1. Antrag auf Eintragung einer Grundschuld vom , eingegangen am R. 2. Antrag auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit vom , eingegangen am R. 3. Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit vom , eingegangen am R. Das Grundstück ist bisher unbelastet. Stellen Sie die Rangfolge der beantragten Rechte nach erfolgter Eintragung fest. Aufgabe 16 Ein Grundstück ist in folgender Weise belastet worden: A erhält , B erhält Briefgrundschuld an A ,00 2. Buchgrundschuld an B ,00 3. Briefgrungschuld an C ,00 Die Eintragungen im Grundbuch sollen den valutierten Forderungen entsprechen. Wie müsste ein Versteigerungserlös aus der Zwangsversteigerung an Gläubiger A, B und C verteilt werden, wenn nach Abzug der Kosten und Vorlasten ,00 dafür zur Verfügung stehen? Aufgabe 17 Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen: 1. Rangstelle Grundschuld ,00 für Bank A 2. Rangstelle beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Mineralölgesellschaft B 3. Rangstelle Grundschuld ,00 für C 6

7 Bank und Mineralölgesellschaft sind übereingekommen, ihre Ränge zu tauschen. Was ist zu veranlassen? vgl. Anlage Aufgabe 18 Im Grundbuch sind eingetragen: 1. Rangstelle beschränkt persönliche Dienstbarkeit für A 2. Rangstelle Grundschuld für B 3. Rangstelle Grundschuld für C a) Die beiden ersten Rechte sollen gelöscht werden. Was ist zu veranlassen? vgl. Anlage b) Die der Grundschuld B zugrunde liegende Forderung ist zurückgezahlt. Kann C die Löschung verlangen? vgl. Anlage Aufgabe 19 Herr Kurt Schneider ist Eigentümer des Grundstücks Am Weiher 16. Auf diesem Grundstück ist für Hans Hermann Vohwinkel ein Erbbaurecht für 99 Jahre eingetragen. a) Welche Grundbuchblätter werden in diesem Fall geführt? vgl. Anlage b) Wer ist berechtigt, auf dem Grundstück zu bauen? vgl. Anlage Aufgabe 20 Auf dem Grundstück Goethestr. 10 soll ein Wohnblock mit acht Eigentumswohnungen errichtet werden. Ein Wohnungseigentümer will ein Darlehen gegen Sicherung durch eine Grundschuld aufnehmen. a) Wie viele Grundbuchblätter werden angelegt? 8 Wohnungseigentumsgrundblätter b) Müssen die anderen Wohnungseigentümer zustimmen (Begründung)? Nein, die ETW ist selbständiges Eigentum, das beliehen, vermietet, verkauft und vererbt werden kann Aufgabe 21 Vor dem Bestandsverzeichnis befindet sich noch das sog. Aufblatt. Dieses enthält die Angaben, die auch im Kopf des Bestandsverzeichnisses angegeben sind. Um welche Angaben handelt es sich dabei? Amtsgericht, Grundbuch von (= Grundbuchbezirk), BandNr., BlattNr. Aufgabe 22 a) Erklären Sie die folgenden im Bestandsverzeichnis benutzten Begriffe! vgl. Anlage 1. Grundstück 2. Gemarkung (Vermessungsbezirk) 3. Karte 4. Flur 5. Flurstück 6. Liegenschaftsbuch 7. Wirtschaftsart 8. Lage 9. Größe b) Suchen Sie ein Beispiel für ein mit dem Eigentum verbundenes Recht! z.b. Wegerecht, Jagdrecht, Wasserrecht c) Woher stammen die Angaben über die Grundstücke im Bestandsverzeichnis? aus dem Kataster Aufgabe 23 Hans Meyer möchte einen Bauplatz kaufen. Er inseriert in einer Tageszeitung und erhält von Frau Lisa Scherer einen Bauplatz angeboten. 7

8 a) Wie kann sich Herr Meyer informieren, ob Frau Scherer tatsächliche Eigentümerin des angebotenen Bauplatzes ist? Einsicht ins Grundbuch oder Kataster (Liegenschaftsbuch) b) In welchem Falle kann sich Herr Meyer auf die Richtigkeit der Auskunft beziehen? Bei Angaben im Grundbuch (öffentlicher Glaube; Ausnahmen z.b. Angaben über Größe, Wirtschaftsart, Lage) Aufgabe 24 Ordnen Sie die folgenden Eintragungen in der Abt. II des Grundbuches den entsprechenden Lastenund Beschränkungen: Eintragung in der II. Abteilung Die Preussische Elektrizitäts-AG, Papenstieg 10/12, Hannover, ist berechtigt, das Grundstück mit einer 110 kv-doppelleitung zu überspannen, die Leitung zu betreiben, zu beaufsichtigen und zu unterhalten." Die Holzbrücke zum Grundstück Flur 12, Flurstück 123/2, auf Dauer in benutzbarem Zustand zu halten." Nießbrauch für Karl Adam und seiner Ehefrau Hilda geborene Wieß. Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes." Lebenslängliches, unentgeltliches Mitbewohnungs- und Mitbenutzungsrecht für die Eheleute Hermann Schleier und Emma geborene Scherer in Groß-Gerau als Gesamtberechtigte." Recht der Bundesrepublik Deutschland (Deutsche Telekom) zur Auslegung und Unterhaltung eines Fernmeldekabels." Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für die bürgerliche Gemeinde in Großen-Buseck." Wegerecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Grüningen, Flur 2, Flurstück 351/12." Betrieb eines jeglichen Gewerbes ist zu unterlassen, das zu Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen führt. Eingetragen zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Alten Buseck, Flur 23, Flurstück 123/ 3." Das Grundstück ist bei einer Veräußerung an Dritte zunächst Oskar Wilke, Gießen, zum Kauf anzubieten. Lebenslängliches, unentgeltlich ist jeweils am letzten Werktag des Oktobers eines Jahres an die Eheleute Dieter Born und Klare geborene Wegner in Gießen je zur Hälfte der Gegenwert von 25dz Weizen zu zahlen. Lebenslängliches Auszugsrecht für den Landwirt Anton Meier und dessen Ehefrau Klara geb. Woller aus Eberstadt. Art der Belastung beschränkte persönliche Dienstbarkeit Grunddienstbarkeit Nießbrauch beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) beschränkt persönliche Dienstbarkeit beschränkt persönliche Dienstbarkeit Grunddienstbarkeit Grunddienstbarkeit Vorkaufsrecht Rreallast beschränkte persönliche Dienstbarkeit verbunden mit anderen Rechten (z.b. Nießbrauch und Reallast) 8

9 Aufgabe 25 Herr Manfred Braun und dessen Ehefrau Brigitte, geb. Heinrich, Mannheim, kauften am 15. Mai 1979 ein Wohnhaus in der Speyerer Str. 12 (420m 2 ), Gemarkung 151, Flur 21, Flurstück 527. Die Eheleute vereinbaren Miteigentum nach Bruchteilen (je ½; Eintragung am ). Der jeweilige Grundstückseigentümer besitzt ein Wegerecht am Nachbargrundstück, Flur 151, Flur 21, Flurstück 528. Auf das Grundstück ist ein Vorkaufsrecht der Stadt Mannheim eingetragen. Die Eintragung erfolgte am (Bewilligung am ). Auf das Grundstück ist eine Grundschuld über ,00 DM (12% p.a.) zugunsten der Stadtsparkasse Mannheim eingetragen. Die Grundschuld ist sofort vollstreckbar. Bewilligung vom , eingetragen am Nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen in nachstehendes Blanko-Grundbuch vor, welches eigentlich die Blattnummer 3570 trägt! vgl. Anlage 9

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11 Aufgabe 26 vgl. Anlage a) Es liegt Ihnen nachfolgender Grundbuchauszug vor. Nehmen Sie an, es kommt zur Vollstreckung der Grundschuld und der Versteigerungserlös beträgt ,00 DM. Wie wird dieser Versteigerungserlös, ohne Berücksichtigung sonstiger Kosten der Zwangsvollstreckung, verteilt? b) Welche Rangfolge ergäbe sich im obigen Beispiel, wenn zusätzlich in der II. Abteilung eingetragen ist: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht) für die Eheleute Georg Keil und Anna geborene Schön in Lang-Göns, als Gesamtberechtigte. Löschbar bei Todesnachweis. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 15. März 1999 eingetragen am 20. Juli 1999? c) Wie wird bei der Vollstreckung die Eintragung in der Abt. II berücksichtigt? Aufgabe 27 Bestimmen Sie die Rangfolge bei folgendem Grundbuchauszug! vgl. Anlage 11

12 Aufgabe 28 vgl. Anlage Im Grundbuch eines Kunden befinden sich die folgenden Eintragungen: a) Bestimmen Sie die Rangfolge der Eintragungen! b) Beurteilen Sie die Sicherheiten der beiden Kreditinstitute, wenn keine sonstigen Eintragungen erfolgten! c) Welche Empfehlung hätten Sie der Handelsbank Gotha hinsichtlich der Sicherung gegeben? d) Welche Empfehlung hätten Sie der Volksbank Gotha-Eisenach eg hinsichtlich der Sicherung gegeben? Aufgabe 29 Ihr Kunde, Alexander Reich, möchte ein Zweifamilienhaus erwerben und die Finanzierung über Ihr Kreditinstitut abwickeln. Bei der Bearbeitung des Kreditantrags nehmen Sie Einsicht in das Grundbuch des Kaufobjekts. Welche zwei der unten stehenden Gründe sprechen für eine Einsichtnahme in das Grundbuch des Kaufobjekts? 12

13 Durch die Einsicht in das Grundbuch des Kaufobjekts können Sie erkennen, a) ob es Belastungen gibt, die die Beleihbarkeit des Grundstücks einschränken. b) wie viel der Restwert eingetragener Grundpfandrechte beträgt. c) welche öffentlichen Lasten zum Beispiel Grundsteuer für das Grundstück bestehen. d) wer der Eigentümer des Sicherungsobjekts ist. e) wie viel der Grundstückswert gemäß Richtwertkarte beträgt. Aufgabe 30 Das Grundbuch ist ein amtliches Register aller privaten Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks. Es wird beim Grundbuchamt geführt und besteht aus verschiedenen Teilen. Welche der unten angegebenen Informationen können Sie den genannten Teilen des Grundbuchs entnehmen? Ordnen Sie entsprechend zu. Informationen, die dem Grundbuch nicht entnommen werden können, sind mit dem Buchstaben (f) zu kennzeichnen. Teile des Grundbuchs a) Aufschrift b) Bestandsverzeichnis c) Erste Abteilung d) Zweite Abteilung e) Dritte Abteilung Informationen [ ] Miteigentum nach Bruchteilen c [ ] Wegerecht zu Lasten des Nachbargrundstücks b [ ] Auflassungsvormerkung d [ ] Höhe der Grundsteuer f [ ] Grundschuld e [ ] gesetzliches Vorkaufsrecht f [ ] dinglicher Zinssatz e [ ] Wirtschaftsart des Grundstücks b Aufgabe 31 In Abteilung II eines Grundbuchblattes sind folgende Eintragungen vorhanden: lfd. Nr Lasten und Beschränkungen Der jeweilige Eigentümer des im Grundbuch von Landau an der Isar Band 12 Blatt 144 eingetragenen Grundstücks hat das Recht, das Grundstück zu überqueren. Gemäß Bewilligung vom eingetragen am Karl Klein und Brigitte Klein, geborene Groß, erhalten monatlich 300,00. Gemäß Bewilligung vom eingetragen am Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung für Sven Meier. Gemäß Bewilligung vom eingetragen am Lasten/Beschränkungen a) Nießbrauch b) Reallast c) Grunddienstbarkeit d) Auflassungsvormerkung e) Vorkaufsrecht lfd. Nr. der Abteilung II [ ] lfd. Nummer 1 c [ ] lfd. Nummer 2 b [ ] lfd. Nummer 3 d Aufgabe 32 Der Grundbuchauszug Blatt 4685 zeigt folgende Eintragungen II. Abteilung Lasten und Beschränkungen Der jeweilige Eigentümer des im Grundbuch von Landshut, Blatt 4684, verzeichneten a) Grundstücks hat das Geh- und Fahrrecht am Grundstück Blatt Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 13. April 1978 eingetragen am 8. Juni 1978 b) Die Deutsche Telekom AG hat das Recht, eine Mobilfunkantenne auf dem Grundstück zu 13

14 c) d) e) f) unterhalten. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 19. Juli 2001 eingetragen am 26. August 2001 Lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht für Josef Klein, geb. 24. Juli Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 12. März 2003 eingetragen am 18. Mai 2003 Josef Klein, geb. 24. Juli 1949, hat das Recht auf eine lebenslängliche monatliche Geldzahlung von 550,00 EUR. Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes. Vorbehalten bleibt der Vorrang für ein noch einzutragendes Grundpfandrecht von siebzigtausend Euro nebst 14 % p. a. Zinsen. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 23. Juli 2003 eingetragen am 8. Sept Vormerkung zur Sicherung des Rechts auf Eigentumsübertragung zu Gunsten von Kai Lüders, geb. 24. Juli Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 26. April 2004 eingetragen am 19. Mai 2004 III. Abteilung Grundpfandrechte Siebzigtausend Euro Grundschuld mit 14 % p. a. Zinsen für die Unionbank AG. Nach 800 ZPO ist der jeweilige Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Gemäß Bewilligung vom 23. Okt unter Ausnutzung des Rangvorbehaltes mit dem Rang vor dem Recht Abteilung II Nr. 4 eingetragen am 26. November 2003 Bei welcher der o.a. Grundbucheintragungen in Abt. II handelt es sich um eine [ ] Auflassungsvormerkung? e [ ] Grunddienstbarkeit? a [ ] Reallast? d Bringen Sie die im Grundbuch eingetragenen Belastungen in die richtige Reihenfolge. [ ] a [ ] b [ ] c [ ] f [ ] d [ ] e Aufgabe 33 Die Eheleute Ann-Kathrin und Martin Witt planen den Kauf eines Einfamilienhauses. Durch ein Inserat in der Tageszeitung stoßen die Eheleute Ann-Kathrin und Martin Witt auf ein Einfamilienhaus. Sie sollen das Objekt mit Hilfe eines Grundbuchauszugs beurteilen. Ordnen Sie den nachstehenden Eintragungen den jeweils zutreffenden Teil des Grundbuchs richtig zu. Teile des Grundbuchs a) Aufschrift b) Bestandsverzeichnis c) Erste Abteilung d) Zweite Abteilung e) Dritte Abteilung Eintragungen [ ] Aufgelassen am 13. Mai 1976, eingetragen am 19.Juni 1976 c [ ] Gebäude- und Freifläche; Ahornstr. 18; Größe: 9 a, 48 qm b [ ] Zwanzigtausend Euro Grundschuld, verzinslich mit 14 v. H. [ ] jährlich fällig für den Heizungsmonteur Kai Schnell, [ ] Landshut. Sofort vollstreckbar gemäß 800 ZPO gegen den [ ] jeweiligen Grundstückseigentümer. e [ ] Recht der Landshuter Elektrizitätswerke zur Auslegung und [ ] Unterhaltung einer Hochspannungsleitung d [ ] Wegerecht an dem Grundstück Birkenweg 8, dort 14

15 [ ] eingetragen in Band 5, Blatt Nr. 1976, Abteilung 2 Nr. 1 b [ ] Ehegatte Ludwig Kreil, geboren 17. Juni 1951, - zu 1 / 2 Anteil [ ] und Ehegattin Klara Kreil, geboren 30. Juni 1950, - zu 1 / 2 Anteil c Aufgabe 34 Bezieht sich auf Aufgabe 33: Welches Recht liegt bei dem Wegerecht an dem Grundstück Birkenweg 8 vor? a) Auflassungsvormerkung b) Grunddienstbarkeit c) Beschränkt persönliche Dienstbarkeit d) Nießbrauch e) Reallast Aufgabe 35 Bezieht sich auf Aufgabe 34: Welche Bedeutung hat die Eintragung zugunsten Kai Schnells für die Grundstückseigentümer Ludwig und Klara Kreil? a) Im Fall der Verwertung muss der Grundschuldgläubiger die Höhe der tatsächlichen Forderung beweisen. b) Bei diesem Grundpfandrecht entfällt für den Gläubiger die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung. c) Das der Eintragung zugrunde liegende Darlehen ist mit 14 % jährlich zu verzinsen. d) Durch diese Grundbucheintragung können damit gesicherte Kredite ohne Kündigung jederzeit fällig gestellt werden. e) Bei dieser Eintragung handelt es sich um eine Buchgrundschuld. f) Zur Löschung der Grundschuld muss der Kreditnehmer einen Nachweis über die vollständige Rückzahlung des Kredits beim Amtsgericht vorlegen. Aufgabe 36 Der Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft Schönes Wohnen eg legt Ihnen den folgenden aktuellen Grundbuchauszug vor. Eintragungen in Abteilung II Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer des im Grundbuch von Landshut Band 26 lfd. Nr. 1 Blatt 2875 eingetragenen Grundstücks. Gemäß Bewilligung vom und eingetragen am Vorkaufsrecht für Sven Müller in Ergolding. Unter Bezugnahme auf die lfd. Nr. 2 Eintragungsbewilligung vom und eingetragen am Vormerkung der Auflassung für die Wohnungsbaugesellschaft Schönes Wohnen e.g.. lfd. Nr. 3 Bewilligt am und eingetragen am Eintragungen in Abteilung III lfd. Nr EUR Grundschuld für die Kreditbank AG mit 12 vom Hundert jährlich verzinslich. Bewilligt am und eingetragen am lfd. Nr EUR Grundschuld für die Unionbank AG mit 11 vom Hundert jährlich verzinslich. Bewilligt am und eingetragen am Bringen Sie die Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuches in die richtig Rangfolge im Fall einer Zwangsvollstreckung. [ ] Abt. II lfd. Nr

16 [ ] Abt. II lfd. Nr. 2 2 [ ] Abt. II lfd. Nr. 3 5 [ ] Abt. III lfd. Nr. 1 3 [ ] Abt. III lfd. Nr. 2 4 Aufgabe 37 Sie sind Kundenberater/-in der Südbank AG. Das Ehepaar Gruber (verheiratet, 3 Kinder: 6, 8 und 13 Jahre alt) beabsichtigt, ein vor zwei Jahren renoviertes und modernisiertes Einfamilienhaus zur Selbstnutzung zu erwerben. Herr Gruber hat daher mit Ihnen für heute 10:00 Uhr ein Beratungsgespräch vereinbart. Das Einfamilienhaus, das den Eheleuten Hans und Silvia Gruber zusagt, wird ihnen direkt vom derzeitigen Eigentümer Sven Müller zum Preis von ,00 angeboten. Die Eheleute Gruber unterhalten bereits seit 10 Jahren ein Girokonto bei Ihrem KI. Erklären Sie den Eheleuten Gruber alle Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs! vgl. Anlage Abteilung II lfd. Nr. 1 lfd. Nr. 2 lfd. Nr. 3 Nießbrauch für die Eheleute Karl Klein und Anna, geb. Kurz in Straubing. Eingetragen aufgrund der Bewilligung vom und eingetragen am Vorkaufsrecht zugunsten von Beate Müller, geb. am Eingetragen auf Grund der Bewilligung vom am Reallast, bestehend aus der Zahlung einer lebenslangen Rente von 300,00 (dreihundert) monatlich für Beate Müller, geb. am Löschbar mit Todesnachweis. Eingetragen aufgrund der Bewilligung vom am Aufgabe 38 Sie sind Kundenberater bei der Südbank AG. Ihr langjähriger Kunde Karl Reich möchte zur Altersvorsorge ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen erwerben. Das erst vor einem Jahr renovierte Haus wurde 1980 gebaut und gehört seinem Onkel Hans Meier. Eine der beiden Erdgeschosswohnungen wird von Hans Meiers Vater Gottfried Meier bewohnt. Weitere Mietverhältnisse bestehen zur Zeit nicht, so dass die anderen Wohnungen komplett neu vermietet werden können. Der Kaufpreis beträgt ,00. Es fällt keine Maklercourtage an. Zum Erwerb dieses Objekts ermitteln Sie einen Gesamtaufwand von etwa ,00. Herr Reich sucht Sie heute nach telefonischer Absprache auf, da Sie ihn über die Details zur Finanzierung und zur Abwicklung des Kaufs beraten sollen. Erläutern Sie Herrn Reich den möglichen Einfluss der jeweiligen Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs auf die Beleihbarkeit des Grundstücks durch die Südbank AG! vgl. Anlage Abteilung II lfd. Nr. der Eintragung 1 2 Lasten und Beschränkungen Wasserleitungsrecht für die Zentrale Wasserversorgung Bayern AG. Eingetragen am Lebenslanges Wohnrecht für Herrn Gottfried Meier, geboren am Löschbar bei Todesnachweis. Eingetragen aufgrund der Bewilligung vom am

17 Lösungen Aufgabe 1 gemäß BGB: unter Verwertungsgesichtspunkten Rangstelle Abteilung Nummer Rangstelle Abteilung Nummer 1 II 1 1 III 3 2 III 3 2 III 4 3 III 4 (3 II 3) 4 II 3 5 II 4 6 II 5 Die übrigen Eintragungen sind für die Zwangsversteigerung unerheblich, da die Begünstigten ihre jeweiligen Rechte in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geltend machen werden, da sie auf diese nicht verzichten wollen/können. Dies gilt ggf. auch für die Reallast. Aufgabe 12 Seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung kann der Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung in der 2. Abteilung des Grundbuchs sichern. Sämtliche nach der Vormerkung eingetragenen Rechte braucht der Käufer nicht gegen sich gelten zu lassen. Er kann deren Löschung verlangen. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist ratsam, weil bis zur Eintragung im Grundbuch oft mehrere Monate vergehen. Aufgabe 15 a) Dem Grundbuchamt sind einzureichen: eine öffentlich beglaubigte Eintragungsbewilligung des Grundstückseigentümers A, ein Eintragungsantrag, der sowohl von A als auch von B und von beiden gemeinsam gestellt werden kann. b) Der Rang der Rechte richtet sich, soweit Abweichendes nicht bestimmt ist, nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge beim Grundbuchamt. 1. Rang: 2. Abteilung beschränkt persönliche Dienstbarkeit 2. Rang: 2. Abteilung Grunddienstbarkeit 3. Rang: 3. Abteilung Grundschuld Aufgabe 17 Der Gläubiger A muss den Rangrücktritt in öffentlich beglaubigter Form bewilligen. Der Grundstückseigentümer muss der Rangänderung in öffentlich beglaubigter Form zustimmen. Die Rangänderung muss beim Grundbuchamt beantragt werden. Aufgabe 18 a) Die Löschung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erfordert: Die Löschungsbewilligung des A. Einen Antrag an das Grundbuchamt (formlos), der sowohl von A als auch vom Grundstückeigentümer gestellt werden kann. Die Löschung der Grundschuld erfordert: Die Löschungsbewilligung des B. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers. 17

18 Einen formlosen Antrag an das Grundbuchamt, der sowohl von B als auch vom Grundstückseigentümer gestellt werden kann. b) Grundschulden sind abstrakt. Hat der Schuldner nur die Forderung getilgt (was die Regel ist), bleibt die Grundschuld bestehen. Nur wenn auf die Grundschuld zurückgezahlt wurde, entsteht ein gesetzlicher Löschungsanspruch und C kann die Löschung verlangen. Aufgabe 19 a) Es werden zwei Grundbuchblätter geführt: Ein Grundbuchblatt für das Grundstück (Eigentümer Kurt Schneider). Vohwinkels Erbbaurecht wird in der 2. Abteilung eingetragen. Ein Grundbuchblatt für das Erbbaurechts (Erbbauberechtigter Hans Hermann Vohwinkel). Auf der Aufschriftseite wird dieses Blatt als Erbbaugrundbuchblatt gekennzeichnet. b) Hans Hermann Vohwinkel. Herr Schneider ist durch die Einräumung des Erbbaurechts von der laufenden Nutzung des Bodens ausgeschlossen. Aufgabe 22 a) Begriffe Grundstück Gemarkung Karte Flur Flurstück Liegenschaftsbuch Wirtschaftsart Lage Größe Erklärung der Begriffe räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (rechtlicher Begriff) Gesamtheit aller Liegenschaften. Muss nicht immer mit dem Bezirk der politischen Einheit (Gemeinde) übereinstimmen. Darstellung der Liegenschaften einer Gemarkung nach dem natürlichen Zusammenhang. Meist Aufteilung in mehrere Blätter erforderlich, sog. Flurkarten Einteilung der Gemarkung Einzelne Flächen innerhalb einer Flurkarte (früher: Parzellen) Zusammenfassung der Grundstücke jeweils eines Eigentümers Art der Nutzung des Grundstücks, z.b. Ackerland, Gartenland, Gebäudefläche, usw. Namentliche Bezeichnung der Flur räumlicher Umfang des Grundstücks Aufgabe 25 18

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20 Aufgabe 26 a) Handelsbank Gießen ,00 DM Sparkasse Gießen ,00 DM (Reihenfolge, nicht Datum der Eintragung entscheidend. Weiterhin dürfen keine öffentlichen Rechte bestehen.) b) 1. Recht in Abt. II vom Recht 1 in Abt. III vom Recht 3 in Abt. III vom c) Die Lasten und Beschränkungen bleiben bestehen. Sollen sie abgelöst werden, so sind sie mit einem Geldbetrag zu bewerten. Bei der Bestellung wird der Geldwert des Wohnrechts ermittelt. Dieser Wert wird in die Grundakte eingetragen. Aufgabe 27 Es muss für jedes Grundstück einzeln die Rangfolge überlegt werden! lfd. Nr. des Bestandsverzeichnisse Grundstück, das im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. 49 verzeichnet ist: 46, III/4 2. III/5 3. III/6 48, II/7 2. III/4 3. III/5 4. III/6 Rangfolge (Abt./Nr. der Eintragung 1. III/4 2. III/5 3. III/6 4. II/6 Aufgabe 28 a) Reihenfolge: II/1; III/1; II/2; III/2 b) Handelsbank Gotha: Das Nießbrauchsrecht geht vor. Dessen Wert müsste ermittelt werden, um das Risiko voll abschätzen zu können. Volksbank Eisenach: Sämtliche anderen Rechte gehen vor. Der Wert für das Nießbrauchsrecht ist festzustellen. Die abstrakte Grundschuld der Handelsbank geht bis zu ihrer Löschung vor. Beide Kreditinstitute sind wahrscheinlich nicht ausreichend gesichert. Das Wegerecht kann vernachlässigt werden. c) Vorrang vor dem Recht II/1 einräumen lassen. d) Vorrang vor dem Recht II/1 verlangen. Außerdem Abtretung der Herausgabeansprüche verlangen und ergänzend die Eintragung einer Löschungsvormerkung vereinbaren. Evtl. die Ablösung der Forderung der Handelsbank vereinbaren, um sofort die erste Rangstelle erlangen zu können. Aufgabe 37 Nießbrauchsrecht: Die Eheleute Karl und Anna Klein hatten das Recht sämtliche Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen (die Eintragung des Nießbrauchrechts hat keine Auswirkungen auf den Beleihungswert, denn sie wurde gestrichen). Vorkaufsrecht: Beate Müller (Berechtigte) hat das Recht, in einen Kaufvertrag, der zwischen Sven Müller (Verpflichteter, Grundstückseigentümer) und den Eheleuten Gruber (Dritten) geschlossen wird, zu gleichen Bedingungen einzutreten. Aufgrund der eingetragenen Reallast hat Frau Müller das Recht eine lebenslange monatliche Zahlung zu erhalten. 20

21 Aufgabe 38 Das Wasserleitungsrecht hat keine Auswirkungen auf die Beleihbarkeit, wenn eine (weitere) Bebauung dadurch nicht eingeschränkt wird. Das Wohnrecht für Herrn Gottfried Meier mindert die Beleihbarkeit. Die Wertminderung bestimmt sich nach dem Mietwert der genutzten Räume und der Zeit, die Herr Gottfried Meier noch leben wird. Alternativ: Die Südbank AG wird einer weiteren Beleihung nur zustimmen, wenn das Wohnrecht im Rang zurücktritt, da eine spätere Verwertung der Immobilie sonst erschwert wird. 21

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814 4 Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt Grundbuch von Anlage S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 884 Bestandsverzeichnis Laufende Bisherige Bezeichnung Grundstücke und mit dem Eigentum verbundenen Rechte Größe Nummer

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