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2 t- EEW-TRAUMEROEENIS BEI DEN WATIIEN ZAM OESAMTPENSONALRAT OEN LEflNENNNEN UND LETIRER, rc?rll) * Das Wahlergebnis bestätigt die GEW-Arbeit im GPRLL * Über fi % älter Stimmen im Bereich Gießen-Vogelsberg für die Liste der GEW * 14 von 19 Sitzen für die GEW wir bedanken uns für das vertrauen der Kolleginnen und Koilegen! Wir möchten die Mitglieder der Schulpersonalräte auch weiterhin kompetent und professionell in ihrer Personal ratsarbeit u nterstützen. GPRLL - Wahlergebnis Beamte Gl^/B HPRL!- - Wahlergebnis Beamte Gl^/B Stimmen 2012 Stimmen 2012 GEW 1g3B 70,49 o/o GEW ,97 0Ä DLH UL VBE ,47 0/o 9,35 0/o 5,69 oä Als Vertreter der Arbeitnehmer wurden Annette Post-Richter und Sven Fischer gewählt. DLH UL VBE ,23 0/o 257 g,1g o/o 129 4,61 % Für die Arbeitnehmer erreichte die GEW landesweit B0,05o/o der Stimmen und stellt damit beide Sitze Wahlergebnis zum GPRLL GIA/B nach Schulformen GrS IGS KGS Grundschulen I nteg rierte Gesamtschu len Kooperative Gesamtsch u len GYM FS BS Gymnasien Förderschulen Berufliche Schulen SfE Schulen fur Erwachseene Susa nne Arends Seite 2.ffiffffiffifrmmffit

3 wffiffi ffiffidffi#trtr ffidff effitrpffiss#trffeffiffitrtr Bessere Planung, Sfeue rung und Koordination. Bessere Beratung für Schulen. Die Argumentationsmodelle, die die Landesregierung im Zuge der Gründung ernes Landesschulamts aufstellt, sind des Hinterfragens wert: Wer braucht ein Landesschu lamt? AIle nennenswerten Expertinnen und Experten, die im Anhörungsprozess im Hessischen Landtag Stellung bezogen haben, waren der Auffassung, dass ein Landesschulamt im Endeffekt eine unnötige Behörde darstellt. Trotz breiter Ablehnung des Gesetzentwurfes wird es ein Landesschulamt geben. Enrvähnenswert dabei ist, dass der Gesetzentwurf nicht nur von GEW, sondern von allen Lehrerverbänden (außer den Liberalen Lehrern) abgelehnt wurde. Auch haben der Landeselternbeirat und die Landesschülervertretung ihre Ablehnung formuliert. Sogar der konservative Elternverein und die Schülerunion haben ihre Ablehnung deutlich gemacht. f rotz der Kritik, der die politisch Verantwortlichen buchstäblich hätte aufhorchen lassen müssen, kann von einem ernsthaften Beteiligungsprozess nicht die Rede sein. Die ganze Diskussion um ein Landesschulamt mutet merkwürdig an. Die Frage bleibt offen: Warum wird trotz der negativen Stellungnahmen das Landesschulamt so schnell geschaffen? Warum wird eine weitere Diskussion unterbunden? Die Argumente, eine bessere Planung, Steuerung und Koordination sowie eine bessere Beratung für Schulen könnten mit dem Landesschulamt umgesetzt werdefl, laufen ins Leere. Ein Landesschulamt ist in keiner Weise geeignet, Schulen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben z.) unterstützen. Es wird im Gegenteil künstlich eine weitere Ebene in die Hierarchie der Schulaufsicht eingebaut. Es steht zu vermuten, dass Doppelstrukturen entstehen, die Schulen mit weiteren Ven/valtu ngsa rbeiten belasten. Eine andere Form der Veränderung der Schulaufslcht liegt auf der Hand. Die Schulämter in den Regionen sollten so ausgestattet werden, dass eine sinnvolle und effektive Entlastung der Schulen ermöglicht werden kann. Der richtige Weg wäre es, die mittlere regional verankerte Schulverwaltung zu stärken. Die regional verankerten Schulämter kennen die spezifischen Problemstellungen sehr genau. Diese werden derzeit noch in enger Abstimmung mit den Schulen und unter Beteiligung der Personalvertretungen gelöst. Eine gut ausgestattete mittlere Venrualtungsebene hat die Möglichkeiten, Schulen von ständig steigender Verwaltungsarbeit zu entlasten. Momentan wird jedoch ein gegenteiliger Weg eingeschlagen. Die mit der neu geschaffenen Behörde einhergehende Zentralisierung wird zur Eingliederung der 15 Schulamtsbezirke und damit zu zentralen und eben nicht schulnahen Entscheid ungen fü h ren. Die Landesregierung geht mit der durchgeführten Reform den zweiten oder dritten Schritt weit vor dem ersten. Dabei bleibt aber die eigentliche Aufgabe von Schule, dern Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden, äußerhalb jeder Diskussion. Wie das Verwaltungs- und Aufsichtssystem strukturiert und organisiert sein muss ergibt sich aus der Frage, wie Bildungsqualität verbessert und unterstützt werden kann. Diese Frage muss mit den Betroffenen vor Ort diskutiert werden. Eine solche Diskussion hat Probleme und Aufgaben von Schule und Schulverwaltung in den Blick zu nehmen. Erst dann kann es zu einer Reform der Schulverwaltung kommen. Gefragt ist hierbei nicht eine Hauruck-Aktion, sondern ein Diskussions prozess auf Augen höhe. Nur die Beteiligung der Betroffenen in einem transparenten Verfahren kann zu einer zukunftsorientierten Lösung der Fragen von Schulaufsicht und -verwaltung führen. Ohnehin sind viele der im Landesschulamt gebündelten Aufgaben schlicht überflüssig: Weder braucht es eine unproduktive Schulinspektion, noch wird die Führungsakademie wirklich benötigt. Warum wird also nun ein Landesschulamt gegründet? Es fehlen der Landesregierung offensichtlich die Einsicht, die Kreativität, der politische Gestaltungswille und die politische Gestaltungsfähigkeit ein qualitativ hochwertiges modernes Bildungssystem zu denken. Wer braucht das Landesschulamt? Niemand. Außer vielleicht eln bald B-besoldeter Freidemokrat oder eine Freidemokratin. Äfima Heidt-Somlmer #ffi ffi ffi, ffiffffi ffiwmffiff Sefftre S

4 I T}IEMA INKLUSION Das Thema lnklusion ist seit einiger Zeit ein beherrschendes Thema im GPRLL. Das SSA GIVB wurde vom HKM beauftragt, alle Förderlehrerlnnen, die meist zur Durchführung des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen ihre Planstelle haben, an die BFZ zu versetzen. Aus pädagogischen Gründen, die weitgehend mit den Anforderungen der GEW zur Durchführung der inklusiven Beschulung (multiprofessionelle Teams, ) übereinstimmen, sprach sich jedoch der ubenrviegende Teil der Kolleglnnen in den vom Amt geforderten Stellungnahmen gegen eine Versetzung aus. Der GPRLL lehnte die vom SSA GIVB gestellten Anträge auf Zustimmu ng zu einer Versetzung in vier dieser Fälle ab. Das SSA akzeptierte die Ablehnungen. Das Thema lnklusion wird den GPRLL auch weiterhin beschäftigen. Wenn das HKM die von ihm betriebene und mit Mängeln behaftete Form der Umsetzung von inklusiver Beschulung in Hessen weiter verfolgt, droht eine neue Versetzungswelle, weil die BFZ für die ihnen zugedachte Aufgabe unterbesetzt sind. Der Ressourcenvorbehalt ist das größte Hindernis auf dem Weg zu einer gelingenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Versorgung ist nicht den festgestellten Bedürfnissen der behinderten Kinder angepasst, sondern richtet sich nach den bestehenden Möglichkeiten. So kam es im SsA-Bereich GIA/B häufie ztj einer deutlich geringeren Stundenzuweisung für den inklusiven Unterricht als in den Jahren zuvor. Auch die Aufhebung der Klassenobergrenzen bedeutet einen Rückschritt. Die GEW- Fraktion im GPRLL empfiehlt daher den Förderausschüssen, sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Kin der zu orientieren, auch wenn dies nicht zu einvernehmlichen Beschlüssen führt. Weiterhin ist vom GPRLL zu beachten, dass die lnteressenlage der zu vertretenden Kolleginnen und Kollegen keineswegs einheitlich ist. Viele sind mit dem Verfahren, als BFz-Lehrkraft an die allgemeinbildenden Schulen zur Unterstützung von inklusivem Unterricht abgeordnet zu werden und damit der Weisungsbetugnis der Schulleitung der allgemeinbildenden Schule unterstellt zu sein nicht einverstanden. Sie erachten es als wesentlich sinnvoller, an einem BFZ verortet zt) sein, um unter anderem auch den regelmäßigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen wahrzunehmen. Auch diese Position wird vom GPRLL sel bstverständ I ich respektiert. Generell setzt sich die GEw-Fraktion im GPRLL am SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis weiterhin für die bekannten Forderungen der GEW ein: o Aufhebung des Ressourcenvorbehaltes und Orientierung an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, o multiprofessionelle Teams aus,,reggl"-,,,förderlehrkräften", Sozialpädagogen und Psychologen, o Doppelbesetzung im inklusiven Unterricht, o kleine Klasseh, um die individuelle Förderun g zu ermöglichen, o Zeit für Beratuhg, runde Tische und Teambesprechungen. Otto Maffin, Oliver Klein N E U E PF LI C}ITST U NDFJUVEN,OßO'U U N G Die aktuelle Pflichtstundenverordnung (PflStd VO) wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Sie gilt sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für 20t2 Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis und fur Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, soweit sie nach Pflichtstunden eingesetzt sind. Seite 4 {flilff ffi "#,,*sffin ru {,9 ffifi'd tr #fifr ffiü

5 Die (hart umkämpften) Anderungen betreffen in erster Linie die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Förderschullehrkräfte, die Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte an Schulen für Enruachsene und die Kürzung der Anrechnungsstunden für die SV-Verbindungslehrer. Der Hauptpersonalrat konnte Verschlechterungen im Bereich der Weg ezeiten verhindern, hier bleibt die alte Regelung erhalten. Die grundsätzliche GEw-Forderung nach einer Senkung der Pflichtstundenzahl sowie einer Erhöhung der Schuldeputate konnte nicht erreicht werden. Auch die Forderung nach einer ÜOertragung der Arbeitszeitkomponente des Tarifergebnisses für die tseschäftigten des Landes Hessen auf die Beamtinnen und Beamten und die Lehrkräfte war nicht durchsetzbar, sondern wurde im Gegenteil vom Ministerium mit erneuter Arbeitszeiterhöh u ng beantwortet. Die wöchentl iche Ptl ichtstu ndenzahl richtet sich vom Grundsatz her nach der Schulform, är der die jeweilige Lehrkraft überwiegend unterrichtet und sieht im Regelfall folgendermaßen aus ($ 1 Abs.2): Grundschule geändert: an allgemeinen Schulen, äh denen Lehrkräfte im Rahmen der inklusiven Beschulung zusätzlich eingesetzt werden, an Beratungs- und Förderzentren und anderen sonderpädagogischen Fördersystemen, äh Förderschulen und in Förderschulklassen, Förderabteilungen oder Förderzweigen an allgemeinen Schulen Haupt- und Realschule Förderstufen I ntegrierte Gesamtsch ule Gymnasium und Gymnasial-zweige kooperativer Gesamt-sch u len Eeändert: Abendgymnasium und Hessenkolleg Eeändert: Abendhauptschule und Abendrealschule Berufliche Schulen Lehrkräfte nach wie Abs. 5). 29 Stunden 28 Stunden 27 Stunden 26 Stunden 26 Stunden 26 Stunden 25 Stunden 27 Stunden 25 Stunden ohne Lehramtsbefähigung müssen vor eine Stunde mehr arbeiten (S 1 Neu ist die Regelung, dass Förderschullehrlrräfte an allgemeinen Schulen, än denen sie im Rahmen der inklusiven Beschulung zusätzlich eingesetzt werden, an Beratungs- und Förderzentren und anderen sonderpädagogischen Fördersystemen, äfl Förderschulen und in Förderschulklassen, Förderabteilungen oder Förderzweigen an allgemeinen Schulen 28 Stunden unterrichten müssen, wobei,,zusätzlich" nicht näher definiert ist. Die GEW ist der Auffassung, dass lnklusion nu r mit multiprofessionellen Teams gelingen kann, Förderschullehrkräfte also fester Bestandteil der Lehrerteams sein müssen. War bisher für die Anzahl der Pflichtstunden der Förderschullehrkräfte allein die Schulform entscheidend, äh der sle mit mehr als der Hälfte ihrer Pflichtstunde nzahl an einer allgemeinen Schule eingesetzt waren, ergibt sich nach der neuen Verordnung fur Förderschullehrkräfte an lntegrierten Gesamtschulen eine Erhöhung der Arbeitszeit um zwei Pflichtstunden. Die Reduzierung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte der Beratungs- und Förd erzentren (BFZ), die an mehr als zwei Schulen eingesetzt sind, ist entfallen. Weggefallen ist die Reduzierung um eine Stunde für Hauptschullehrkräfte, die mit mehr als der Hälfte ihrer Stundenzahl in Hauptschulklassen mit mehr als 23 Schülerinnen und Schülern eingesetzt sind Besonders gravierende Verschlechterungen gibt es auch fur Lehrkräfte an den Schulen für Erwachsene. Deren Pflichtstundenzahl wurde um eine Stunde heraufgesetzt. Sie beträgt jetzt 25 Seite 5

6 r Stunden an den Abendgymnasien und Hessenkollegs und 27 Stunden an den Abendhauptschulen und Abendrealschulen. ln den letzten 16 Jahren wurde damit die Pflichtstundenzahl um ein Drittel heraufgesetzt. Unverändert wird für einen Unterrichtseinsatz in der gymnasialen Oberstufe von mindestens acht Wochenstunden eine Pflichtstunde angerechnet (S 3 Abs. 7). Weggefallen ist die bisherige Regelung, nach der bei Teilzeitbeschäftigten nur ein anteiliger Oberstufenein satz Voraussetzung fur die Reduzierung war. Dass die Schuldeputate aller Schulformen (mit Ausnahme der Grundschulen) um eine Stunde erhöht wurden, ist keine Verbesserung, weil die Stunde für die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer zwar erhalten bleibt, jetzt aber zwingend aus dem Schuldeputat genommen werden muss (S 6 Abs. 3). Stu ndenred uzierung aufgru nd des Lebensalters,,Kochstunde" Die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten erhöhte sich zum altersabhängig auf 42 Stunden, die Pflichtstunden der Lehrkräfte nach S 1 in der Regel um eine Stunde. Für Lehrkräfte über 50 Jahren ermäßigt sich die regelmäßige Pflichtstundenzahl ab dem Schulhalbjahr nach dem 50. Geburtstag um eine halbe Stunde, ab dem Schulhalbjahr, das dem 60. Geburtstag folgt, um eine weitere halbe Stunde (S 1 Abs. 3, Abs. 6 S. 2). Je nach Geburtsdatum beginnt die Red uzierung also ab dem 1.August (Schuljahr) oder dem 1.Februar (Schulhalbjahr). Altersermäßigung Die PflStdVO enthält nun in S I die Regelungen zur,,ahrechnung aus Altersgründen". Die Regelung entspricht inhaltlich der bisherigen Altersermäßigung in S 16. Die Ermäßigung erfolgt ab dem Schuljahr nach dem 55. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass die Lehrkraft tatsächlich mit mehr als der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl (ihrer Altersgruppe) im Unterricht eingesetzt ist. Wer genau im Umfang einer halben Stelle unterrichtet, erhält keine Ermäßigung. Die Ermäßigung beträgt für Lehrkräfte, die mehr als 314 der regelmäßigen Pflichtstundenzahl unterrichten, eine Stunde. Für Lehrkräfte, die mehr als die Hälfte und bis zu 314 der regelmäßigen Pflichtstundenzahl im Unterricht eingesetzt sind, eine halbe Stunde. Ab dem Schuljahr nach dem 60. Geburtstag verdoppeln sich die eben genannten Stundenermäßigungen. Für schwerbehinderte Lehrkräfte wird für die Berechnung der,,regelmäßigen Pflichtstundenzahl" vorab die Stundenermäßigung im Rahmen des Nachteilsausgleichs ($ 10) abg ezogen. Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass für die Berechnung der Altersermäßigung als Stichtag der Beginn des Schuljahres, also der 1. Ar,rgust gilt. Stundenred uzierung aus gesundheitlichen Gründen lnhaltlich unverändert finden sich jetzt die Regelungen zum Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Lehrkräfte in S 10, die Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit in S 11. Stichtag Stichtag für die Bemessung der Pflichtstundenzahl ist der Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres, bei einer Einstellung nach diesem Stichtag der Tag der Einstellung. Bisher wurde die Pflichtstundenzahl einmal jährlich zu Beginn eines Sch u ljah res festgestel lt. übrigens: Susa nne Arends Laut,,Zeit online" ermittelte eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes aus dem.fahr 2006,,für Gymnasiallehrer eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit von 2092 Stunden. Auch Lehrer anderer Schulformen erreichten ungefähr diesen Wert. Der Vergleich mit anderen Berufsgruppen zeigt, dass zum Beispiel Arzte mit 2102 Arbeitsstunden pro Jahr unwesentlich mehr arbeiten als Lehrer. Architekten und lngenieure liegen bei 2081 beziehungsweise 2037 Stunden Journalisten und Publizisten bei 19BT Stunden." Seite 6 "tffi ro -ffi'#, ffi ffistrt ru rffiffifr uffit

7 c8/g9 - NIC*lrS NEUES/, Nach Nlinisterpräsident Bouffiers Ankündigung aus dem Nichts, dass die hessischen Gymnasien zukünftig wählen dürfen, in welchem Zeitraum sie ihre Schülerinnen und Schüler zum Abitur bringen, stellt sich die Frage, ob es zurück zu GB oder zu Gg gehen soll. Die meisten Schulen wollen wohl nichts überstürzen und klären derzeit ihre Positionen. Laut Kultusministerin Beer sind derzeit drei Modelle möglich. 1. Weiterentwlcklung von G8 ln einer Pressemitteilung des HKM vom 1 5.9,2012 heißt es:,,g8 braucht einen Schulalltag, der nicht nur Möglichkeiten zum Lerneh, sondern auch zum Üben und Entspannen bietet. An vielen Schulen gelingt dies bereits heute. Diese Schulen haben ihre Stundentafel angepasst und den Schulalltag so getaktet, dass sich die Zeiten fur Unterricht, Hausaufgaben, Lernund ÜOungsphasen sowie Entspannungsund Bewegungsphasen sinnvoll abwechseln." Hier wird die gebundene Ganztagsschule, die der Landesregierung bisher zu teuer war, hoch gelobt. Das Lob ist das einzig Neue! Belastung für die Kinder wirft dies auch Fragen in Bezug auf einen Schulwechsel auf, denn, bei einem evtl. Wechsel in eine G9-Schule müssten Kinder die zweite Fremdsprache in Klasse 7 erneut beginnen! Es mag auch vorkommen, dass GB- und Gg-Klassen nach der Stufe 6 in sehr unterschiedlicher Zahl vorkommen. Kann dann nur ein Zweig von der Schule gefahren werden? Hier scheint man ebenso wenig zu Ende gedacht zu haben wie bei Einführung von GB. Auch nichts Neues! Klar zu sein scheint: Turbo-Abi und G9, den Modellversuch an einer Schule, scheinen nur Wenige zu wollen. Man schafft ein Zwei-Klassen- System. Der Landeselternbeirat distanziert sich von diesem N/odell und spricht sich für die Rückkehr zu Gg aus. Kü rzungsmöglichkeiten für au ßerordentlich leistu ngsfähige Sch ulerinnen und Schuler bestünden in der Oberstufe. 2. Wahlfreiheit zwischen GB und G9. Nichts Neues - eine Notlösung! Die Wahlfreiheit soll bereits zum Schuljahr rechtzeitig vor der Landtagswahl gewährt werden. Ganz so einfach macht man es den Schulen allerdings nicht, denn die Rückkehr zu Gg erfordert, anders als es das Schulgesetz für sonstige Beschlüsse der Schulkonferenz vorsieht, eine 213 lvehrheit. 3. Schulversuch Farallelangebot GB und G9 Wenige große Gymnasien in Hessen sollen GB und Gg parallel anbieten können, denn die Zweizügigkeit jeder Crganisationsform (GB und G9) muss gewährleistet sein. ln den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird nach der G8-Stundentafel unterrichtet. Danach entscheidet die Schule, welchen Zweig das Kind besucht. Der Beginn der zweiten Fremdsprache liegt an solchen Schulen weiterhin in Klasse 6. Neben der irnmensen Ebenso wünschen 89% der hessischen Eltern eine Rücknahme der gymnasialen Schulzeitverkürzung. Die Kritik richtet sich gegen zu viel Stress, zu wenig Freizeit, zu viel Nachhilfe für die J ugendlichen. Auch die GEW setzt sich für die Rückkehr zu G9 ein. Alle maßgeblichen Studien belegeh, dass lediglich eine geringe Anzahl von Schülerinnen und Schülern keinerlei Probleme mit GB hat. Der Schulversuch des Parallelangebotes ist nicht sinnvoll, da die Organisation kaum zu bewältigen ist. Für die Parallelklassen 7, B und I sind unter- #ffi W- Seite 7

8 schiedliche Stundentafeln zu Grunde zu legen und unterschiedliche Schulbücher einzusetzen. Stundenpläne zu erstellen und Jahrgangsteambildungen werden erschwert. ln der Folge werden die Arbeitsbelastungen fur die Lehrkräfte an den Schulen steigen! Folgen von GB sind deutlich aber wohin die Reise geht weiß keiner. Der Unmut gegen GB wächst auch an den Universitäten. Die Doppeljahrgänge sind kaum zu bewältigen, man beklagt wenig und nicht gut vorbereitete Studienanfänger. Auch der Unmut der Eltern wächst, die Anträge auf späteres Einschulen der Kinder mehren sich, Vorkurse fur Kinder häufen sich. Zwischen den im Landtag vertretenen parteien herrscht - auch untereinander - kein Konsens. Die Position der GEW macht Jochen Nagel, vorsitzender der GEW Hessen, deuilichr,,nachdem man einsehen musste, dass der mit GB eingeschlagene Weg in eine Sackgasse führt, wäre die flächendeckende Rückkehr zu Gg nnit mehr Zeit fur bessere Bildung die einzig richtige Lösung gewesen. Stattdessen versucht sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung für ein sinnvoll strukturiertes Schulwesen in Hessen zn stehlen. Die erneut angekundigten Maßnahmen zur Entschlackung bei GB,,häben als Beruhigungspille schon bisher jede öffeniliche Außerung der LandesregierunE zu GB begleitet. Die grundlegenden Probleme von GB sind bisher nicht gelöst worden und sind auch in Zukunft nicht zu lösen". Angelika Bilk $sr8srdtr0f6f s6ffitr,eh7 EIIIE Iil onanog pnunsctlg rnr,ee täsn srcfl nrcttr EtrrpottrtsllEnElu Die Diskussion, die mit SV-Plus um die Selbstständige Schule angefangen hat, will nicht enden. Auch in unserem Schulamtsbereich gibt es in den Kollegien engagierte Erörterungen zu Vor- und Nachteilen des von der Landesregierung k angestoßenen # Weges. lm Schul-, amtsbereich Gießen/Vogelsberg spiegelt sich der Trend auf Landesebene wider, dass es im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schulen in Hessen nur wenige sind, die sich auf den weg zur Selbstständigen Beruflichen Schule (sbs) bzw. zur selbstständigen schule (ses) gemacht haben. Aus gewerkschafilicher Sicht ist diese Tatsache begrüßenswert. Es steht außer Frage, dass die gemeinsamen lnteressen der Schulerinnen und Schülern sowie der Beschäftigten in einem System verwaltungstechnisch selbstständiger Schulen schwerer zu vertreten sind als es in der bisherigen Struktur möglich ist. Dies widerspricht keinesfalls der Tatsache, dass die GEW seit Jah rzehnten mehr Selbstständigkeit für die Schulen fordert, wie es polemisierend in nah ezu allen Diskussionen behauptet wird. Unsere Forderung nach Selbstständigkeit richtet sich schon immer auf die Demokratisierung und pädagogrsche Freiheit von schule. unser Einsatz fur die bestehenden Strukturen bedeutet nicht, dass wir hier keinen optimierungsbed arf sehen. Die Berufsschulen im Schulamtsbereich Gl/VB gehen weiterhin unterschiedliche Wege. Dies gilt jetzt auch fur die allgemeinbildenden Schulen. Ab diesem Schuljahr gibt es z\nei sogenannte Selbstständige Schulen (SES). Weitere zwei Schulen wollen im kommenden Jahr SES werden. lm September dieses Jahres endete die zweite Bewerbungsfrist zur Umwandlung zur SBS/SES ab Anfang Hier gibt es keine neuen Anmeldungen für SBS. von den sieben Beruflichen Schulen im Schulamtsbezirk Gießen/Vogelsberg Selte I "* d* -ffi, "Iffi lf ffi.*rym {r*ff[i*'f trffiffi#mmffiü

9 haben sich bereits im Dezember 2010 die Vogelsbergschule in Lauterbach und die Max- Eyth-schule in Alsfeld für diesen Weg entschieden. Beide Schulen liegen im Vogelsbergkreis und damit in einer Region, die sich einem heftigen demographischen Wandel zu stellen hat. Hier versprachen sich die Schulleitungen und die Mehrheit der Kollegen vom Status einer SBS insbesondere auf den demographischen und strukturellen Anpassungsdruck flexibler reagieren zu können. Bildungsangebote an die Schulen ab, ohne genügend Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies obwohl die in der GEW organisierten Kollegen schon seit Jahren eine 11O-prozentigeige Zuweisung fordern, uffi den Unterrichtsausfall an den Schulen zu kompensieren und auf die ÜOerlastung der Leh rerlinnen hinweisen. Nun aber wird seitens der Landesregierung behauptet, mit einer 105%igen Zuweisung seien an den Schulen zahl reiche Zus atzaufgaben zu bewältigen. Folgende konkrete Vorteile werden von den Befunruortern an den,,selbstständigen Schulen" nach ersten Erfahrungen hervorgehoben : Die termingerechte Zuweisung insbesondere zum Mai des Kalenderjahres gibt Sicherheit für die Personalplanung des kommenden Schuljahres. So ist schon vor den Sommerferien klar, welche befristeten TvH-Stellen vergeben werden können. Dies entlastete die betroffenen Lehrkräfte, die Schulleitungsmitglieder und die Kollegien insgesamt. Längerfristige Erkrankungen wurden in der Aktualisierung der Zuweisung berücksichtigt und gaben der Schule die Freiheit, uber den Einsalz der Mittel selbst zu entscheiden, ohne dass eine Zu' stimmung des SSA einzuholen war. Die erhöhte Lehrerzuweisung für SBS konnte für die Schulentwicklung eingesetzt werden. Den SBS werden schon seit dem Schuljahr ,5 % zugewiesen. Den übrigen Schulen werden erst seit dem Schuljahr % zu' gewiesen. Die Vorgabe von Handlungsfeldern erleichterte die Entscheidung zur Schwerpunksetzung bei der Entwicklung der Schule entsprechend einer durchdachten und durchaus sinnvollen Vorgabe. Die Möglichkeit der umwandlung von Geldern ermöglichte es, für die Schulentwicklung wichtige Fortbi ld u ng e n vorzu neh men. All diese Argumente scheinen die Gießener Berufsschulen nicht überzeugt zu haben. Jedenfalls liegt hier kein Antrag auf Umwandlung in eine SBS vor. Fragt man nun nach der BegrÜndung fur die ablehnende Haltung, kommen Argumente, die nicht alle neu, aber wichtig und noch immer gultig sind: Seit Jahren ist bekannt, dass der Bildungssektor in Deutschland finanziell unterversorgt ist. Und das Land gibt nun die Verantwortung für gute An allen Schulen hofft man natürlich noch auf die von der Regierung versprochenen 105 %. (Das wären dann immer noch fünf Prozent weniger, als die von der GEW geforderte 1 10-prozentige Zuweisung.) Eine Bevorzugung der SBS und SES bei der Stellenzuweisung wäre nicht akzeptabel. Denn niemand wird ernsthaft den Bedarf und das Engagement an den übrigen Schulen in Frage stellen. Es hat durchaus etwas von der Quadratur des Kreises, wenn bei der Verpflichtung zu 1OO%iger Unterrichtsversorgung auf Spielräume zur Verwirklichung von zusätzlichen Angeboten hingewiesen wird. Denn solche Angebote lassen sich unter diesen Umständen nur zu l-asten einzelner Schüler in größeren Klassen und zu Lasten einzelner Kollegen durch höhere Arbeitsbelastung und schlechtere Bezahlung venruirklichen. Wir befinden uns noch in der Frühphase des Prozesses der Ökonomisierung von Bildung: Mit einer fortschreitenden Degradierung von Bildung zur Ware werden Schulen im Wettbewerb irgendwann aus den Sachzwängen heraus prekären Arbeitsverhältnissen Vorschub leisten müssefl, auch wenn sie das,,eigentlich" gar nicht möchten. Es stellt sich die Frage, ob in einer so komplexen Angelegenheit der nur auf die eigene Schule gerichtete Blick tatsächlich Probleme dauerhaft zu lösen vermag, oder ob eine schleichende Ent- *ffi' "ffi Tffi ffisfiy dtr trffi#tffxnmffit Seite I

10 solidarisierung der Bildungsinstitutionen diesen insgesamt und ihren Kollegien insbesondere nicht nachhaltig schadet. Als Gewerkschafter wollen wir keinen verkü rzten, kaufmännischen Blick auf die Schulen, sondern sind der Meinung, dass die einzelnen Schulgemeinden auch Verantwortung für das gesamte Bildungssystem tragen und nicht nur kurzfristige Vorteile der eigenen Schule im Focus haben sollten. Üorigens sind die oben genannten Vorteile der Selbstständigen Schulen Selbstverständlichkeiten, die in einem gut organisierten Bildungssystem nicht in Frage gestellt werden dürften. Niemand wird in Abrede stellen, dass alle Schulen eine zuverlässige, hinreichende und termingerechte Zuweisung braucheh, dass alle Schulen einer vernünftigen Krankheitsvertretung bedürfen und dass für alle Lehrer und Lehrerinnen ein adäquates Fortbildungsprogramm zur verfügung stehen muss. Auch pädagogische Schwerpunkte kann sich ein Kollegium setzen, ohne dass man einer Vereinzelung der Schulen Vorschub leistet" Die Hoffnung, dass durch die derzeitige Form der Selbstständigen Schule besser auf den demographischen wandel A) reagieren sei, ist nicht stichhaltig bestätigt. Dass Schulen in den betroffenen Regionen eine besondere Zuweisung brauchen, wenn dort ein breites Bildungsangebot aufrechterhalten werden soll, ist klar. Ob sich dies durchsetzen lässt, wenn der Wettbewerb um den effizientesten Einsatz der Zuweisung um sich greift, ist zu bezweifeln. Die meisten Selbstständigen Schulen in Hessen gehen derzeit noch den Weg einer Selbstständigkeit,,light". Das heißt, bei der großen Mehrheit werden noch keine eigenen Schulverfassungen eingesetzt und keine Umwandlungen von SBS in rechtsfähige Anstalten des öffenilichen Rechts (RSBS) vollzogen. Mit dem Ziel, die vorteile fur die eigene schule zu nutzen, begibt man sich aber auf einen Weg, der aus Sicht der lnitiatoren hier sicherlich nicht enden soll. Wer diesen Weg einschlägt, nur um die Vorteile zu erlangeh, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich aufs Glatteis begibt. Es ist deshalb ztr begrüßen, dass es über den HPRLL ein Schulungsangebot fur die personalräte der Selbstständigen Schulen gibt, das die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und a)r Diskussion bezüglich der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Konzepte an den Schulen bietet. Niernand an den Schulen hat sich die Entscheidung für oder wider die neue Richtung leicht gemacht. Die verschiedenen Sichtweisen konnten hier nur verkürzt dargestellt werden. Und es gilt, was schon vor einem Jahr an dieser Stelle stand. unabhängig vom eingeschlagenen weg sollten alle Beteiligten sich weiterhin gegenseitig respektieren, austauschen und die unterschiedlichen Entwicklungen kritisch begleiten. Und alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich intensiv mit der Entwicklung unseres Bildungssystems auseinandersetzen und einen eigenen fundierten Standpunkt entwickeln. Nur so können wir zur Weiterentwicklung unserer Schullandschaft zum Wohle unserer Schulerinnen und Schüler beitragen. Ralf Fei, Syen Fiseher, Gerno Hanitsch, Jutta Schwarz \ KUR? EgRIC}ITET Al 4-Stellen ln diesem schuljahr wurden vom HKM g4 A14- Stellen für den Bereich GIA/B zugewiesen, über deren Verteilung wir derzeit mit dem Schulamt beraten. Der Anteil ostr zu StR sollte laut Haushaltsgesetz 47% ztt 53% betragen. Am g;b es in GIA/B folgende Durchschnittswerte: Gesamtschulen: 31,7oÄ zu 68,3% Gymnasien: 28,10Ä zu T1,g% BG Schulen für Enruachsene. 37,9% zu 62,1o/0 Der Gesamtdu rchschn itt aller Schulformen liegt bei 32o/o zu 68%. Es bleibt also noch viel zu tun! Susan ne Arends Seite IO n mffit

11 NEAE TAR'FREC*IT OAS LAND HESSF'U?ilsoilAnäfE n on mtaesnmnaile ofl on EnsrELLUne am oel Enewrp?/FjRane von SEscnäFfteril oee L,trpiEE lleseen Seit dem haben wir in Hessen ein neues Tarifrecht (TV-H). Für alle, die noch vor diesem Stichtag nach dem BAT el!''gestellt wurden, gilt noch bis Ende 2011 der Uberleitungsvertrag (TVÜ-H) mit seinen fur diesen Personenkreis speziellen Regelungen. Lag der Eingruppierung nach dem BAT und den darin enthaltenden Lebensaltersstufen ein nachvollziehbarer, in gewissem Sinne,,automatischer Vorgang" zugrunde, so hat sich durch das neue Tarifrecht, das nicht das Alter, sondern die Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die Bestimmung des Entgelts stark verändert. Die neuen Gehaltstabellen (Entgelttabellen) umfassen 15 Entgeltgruppen (vorher 1B Vergütungsgruppen des BAT) mit jeweils 5 bzw - 6 Stufen (im BAT bis zu 14 Lebensalfersstufen). Der Aufstieg in den Stufen erfolgt grundsätzlich auf Basis von Beschäftigungszeiten und Berufserfahrung. Das Lebensalter spielt nach dem TV-H keine Rolle mehr! Personalräte, vor allem die Schulpersonal' räte, sind in der Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung, nebst Stufenzuordnung seit lnkrafttreten des TV'H am (S 77 Abs. 1 Nr. 2 a) und b) HPVG). Dieses Mitbestimmungsrecht dient einer zu' sätzlichen Richtigkeitskontrolle. Auf der Grundlage der gegebenen tariflichen Vorgaben hat der PR mitzubeurteilen, ob die Eingruppierung und Stufenzuordnung sachlich richtig erfolgt ist. Wichtig: Eine Stufenzuordnung basiert auf dem Nachweis von Beschäftigungszeiten, ob und wie diese anerkannt werden, kann durchaus variieren ( z,b. gibt es Ermessens- und Beurteilungsspielräume des Arbeitgebers). Hier sieht der TV-H verschiedene Anrechnungsmodelle vor (2.8. einschlägige und nicht einschlägige, sondern forderl iche Berufstätig keit). lm S 16 TV-H sind die Regelungen der Stufenzuordnung, im Anhang zu S 16 TV-H die abweichenden Regelungen und die allgemeine Regelungen zu den Stufen im S 17 TV-H nachzulesen. Um die Eingruppierung und die Stufenzuordnung bei Neueinstellungen beurteilen zu können, sind dem PR alle nötigen Unterlagen Über Ausbildung und Beschäftigungszeiten des Bewerbers zur Verfügung zu stellen. Einstellung und Eingruppierung sind jeweils eigene Mitbestimmungstatbestände welche getrennt anzu' wenden sind (Erlass des FIKM vom Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalrat einer Einstellung zustimmt, eine Eingruppierung und Stufen zuordnung aber erst nach Prüfung der vollständigen Bewerbungsunterlagen beurteilen kann. Sollte der PR zt) dem Ergebnis kommen der vorgeschlagen Stufe nzuordnung nicht zuzustimmen, so hat dies keinen Einfluss auf die Zustimmung zur Einstellung. Grundsätzlich erfolgt eine Einordnung in die Entgeltstufe 1, wenn keine oder unvollständige Nachweise über frühere Berufstätigkeiten vorliegen. Nach erneuter Vorlage der entsprechenden Unterlageh, kann eine korrekte Stufe nzuord n u ng folgen. Die Ermittlung der korrekten Entgeltgruppe und -stufe richtet sich nach: c den Eingruppierungsrichtlinien, Veröffentlicht im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Nr Seite 519 ff o der Entgeltgruppentabelle Anlag e 4 zum TV- H o den Entgeltstufenregelungen des TV-H (SS 16, 17 TV-H) #ffi *#- frffiür#* ffi flüffi ru. qs}'r rffiffifrmmffit Seite I I

12 l' rl Anrechnung von vorzeiten auf die Einordnung in Entgeltstufen des TV-H bei Neueinstellungen: Ail emetn: ohne Berufserfahrung: Stufe 1 nach 1 Jahr Berufserfahrung Aufstieg in die Stufe 2 nach 2 Jahren in der stufe 2 Aufstieg in die (Ausnahme Entgeltgruppe 9 siehe Anhang TV-H) n".h 3 Juhr"n ln d"r Strf" 3 Arß Stufe 3 s 16 nach 4 Jahren in der Stufe 4 Aufstieg in di" strr" s Das Referendariat wird mit sechs Monaten als einschlägige Berufserfahrung angerechnet, d.h. nach sechs Monaten in stufe 1 Aufstieg in die stufe 2. Das Anerkennungsjahr als Erzeherlin oder sozialpädagoge/in wird mit einem Jahr als einschläg ige Berufserfahrung angerechnet. Annette Posf-Rrc hter flto o,e aefa//frlen rün oe scflaten rün ESwAcnsEtE (.lfet TATSäCTT LIGÜI VONFßJT OEkANNT? Austrocknen von innen schien die strategie zn sein. So bleibt u.a. fraglich, ob auch zukünftig Aufbaukurse angeboten werden können und welche Alternativen es zur Aufnahme dieser Klientel geben könnte. (An Letzterem arbeitet eine strategiekommission zur Weiterentwicklung der SfE, der die Landesringsprecher, der Leiter der Zentralstelle sfe am ssa Gl/vB und Vertreter der Abt. lll des HKM angehören. Leider haben sich die Zuständigkeiten im HKM mehrfach verändert, sodass bis zum sommer keine Kontinuität z.) verzeichnen war.) obwohl in den letzten l\4onaten auf vielfältige Art und Weise versucht wurde, der Landesregierung und dem Kultusministerium die Bedeutung des Zweiten Bildungsweges in der hessischen Bildungslandschaft und deren Beitrag zur lnteg ration von Migranten zu verdeuflichen um dieien eigenständigen Bildungsgang zu erhalten - wurden die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte sukzessive verschlechtert und die Möglichkeiten der Einzelschulen immer mehr eingeschränkt. Ein Bereits vor zweieinhalb Jahren wurden die Zuweisungsfaktoren (Lehrer I studierendenverhältnis) für die Abendhaupt- und Abendrealschulen um 20% gekürzt. Vor einem Jahr zog das Abendgymnasium mit einer 1s%-Kü rzung nach, gefolgt von der Pflichtstunden vo zum , die im Abendschulbereich eine lvlehrarbeit bis zu 3 Std. vorsieht. Begründet wurde dies mit der notwendigen,angleichung' an den Regelschulbereich. Bei dem Vergleich zwischen Apfeln und Birnen blieb völlig unberücksichtigt, dass es sich bei den Abendschulen um Arbeit zu ungewöhnlichen zeiten handelt, die in der privatwirtschaft normalenrueise einen Nachteilsausgleich erfahren Zwar gibt es weiterhin eine Stunde Abendentlastung für B Unterrichtstunden nach 20:00 Uhr, aber auch hier findet eine Ver Seite l2 #mnruffit

13 ##ffi ru Seite I3 t I schlechterung für die Teilzeitkräfte (vor allem Frauen) statt, indem die Entlastung nicht mehr anteilig gewährt wird. Auch sie müssen B Stunden nach 20:00 Uhr unterrichten, was faktisch kaum möglich ist. Deshalb sind die Frauenbeauftragten des SSA Gl/VB bereits mit der Thematik befasst. Ein Einlenken vor der nächsten Landtagswahl wird zumindest darin deutlich, dass der Funktionsstellensperrerlass aus dem Jahr 2010 zwar nicht vom HKM zurückgenommen wurde, aber im Vorgriff auf einen zu erwartenden Erlass in Bezug auf die SfE Einzelerlasse zur Funktionsstellenbesetzung möglich sind. So kann der Stau bei unbesetzten Funktionsstellen abgebaut werden. Die Schulen erhalten dadurch eine Bestandssicherung. Selbst Stellen, die zum frei werden, können nun ausgeschrieben werden. So wird deutlich, dass die neue Ministerin die Zusammenlegung mit der Berufsschule scheinbar nicht weiter verfolgt. Die meisten Leitungsstellen werden allerdings nur noch als A 15+Z ausgeschrieben. Obwohl das HKM die,angleichung' an die Regelschule fordert, wird die,eigenständigkeit' betont, wenn es den SfE zum Nachteil gereicht. So muss ein Gymnasiallehrer nun über 50% des Unterrichtseinsatzes am Gymnasium sein, sonst erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung auf 27 Stunden, die,,b-stundenregelung" der Gymnasialen Oberstufe greift hier nicht! Die Regelungen Wegezeiten (S B PflStdVO) sind unverändert gültig. Schon in den letzten Jahren wurde es zunehmend schwieriger neue und vor allem junge Kollegen fur den Abendschulbereich zu gewinnen, unter den jetzigen Bedingungen verschärft sich diese Situation noch mehr! Alle Proteste, Medienberichte und die Unterschriftenaktion haben dabei anscheinend nichts bewirkt, auch wenn es im HKM durch Journalistenanfragen mitunter stressig zu sein schien. Dennoch hatte der Vorstand der GEW Fachgruppe Erwachsenenbildung bei der Unterschriftenübergabe im damaligen Staatssekretär Hirschler einen verständigen Gesprächspartner gefunden, der versprach, eine Vorlage für die Ministerin Henzler anzufertigeh, in der der Erhalt der Zentralstelle SfE in Gießen garantiert würde. Auch versprach er gegen weitere Verschlechterungen in dieser Legislaturperiode einzutreten. Es ist bekannt, dass diese Vorlage mit o.g. Garantien verfasst wurde, aber durch den politischen Wechsel im Ministerium nicht mehr bearbeitet wurde. Ob Ministerin Beer die Vorlage uberhaupt kennt, ist uns leider nicht bekannt. Über neue A 14 Stellen wird zur Zeit mit dem Schulamt verhandelt. Unser Gremium, der GPRLL GI/VB, hat sich gegen die EinrichtunE des Landesschulamtes ausgesprochen die entsprechende Resolution wurde auch in der Presse veröffentlicht r da man um den Erhalt der Zentralstelle und damit den Verlust der lnteressenvertretung dieser Schulen fürchtet. Auch diese,schlacht' scheint verloren zu sein. Welche Konsequenzen es gibt, ist noch nicht absehbar. Einer Bündelung der Aufgaben, die bislang in HK Kassel (Reisekostenabrechnung), HK Wiesbaden (freie Lernmittel) und HKM (Budgetierung Fr. Pedersen) würde nichts im Wege stehen, solange die ZSfE zumindest als Dependance in Gießen erhalten bliebe. Ein Personalrat ist im Landesschulamt nicht vorgesehen. Wie sehr die Kolleginnen und Kollegen der SfE unsere Arbeit sch ätzen, wird an der sehr hohen Wahlbeteiligung deutlich, die prozentual höher liegt als der Durchschnittswert des gesamten Schulamtsbezirks. Gleiches gilt für die Wahl der GEW, die bekannter Weise die Kommissionssprecherin der SfE stellt. Für diese Anerkennung unserer Arbeit und das Vertrauen in die Zukunft möchten wir uns an die-

14 r ser Stelle recht herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern bedanken! wir werden weitenhin unser Bestes geben dem zu entsprechen und setzen uns für den Erhalt der Eigenständigkeit der SfE und der Zentralstelle wie auch für bessere Bedingungen ein. Eva Bender-Gilchrist KURZ e#ß[gtrtet Evaluation des Betriebrichen Eingriederungsmanagements (BEM) lm Betrieblichen Eingliederung$managernent (BEMI) einem wichtigen ArbeitJfelO fur Schutleitungen, Schulpersonalräte und Schwerbehindertenvertretungen werden Prävention und Rehabilitation gleichrangig miteinander verbunden hat eine Arbeltsgruppe beim Staa'ichen Schulamt GIA/8, bestehend aus Mitgliedern des Gesamtpersonalrats, der schweroerrindertenvertretung und Mitarbeitern des Schulamts Handreichungen erarbeitet. Wir konnten lediglich Handreichungen zum BEM vereinbaren, denn das Verfahren selbst muss von den Beteiligten per gesetzlichem Auftrag an den Schulen durchgefuhrt werden. Dazu können Schulleitungen und Schulpersonalräte die Handreichungen als Grundlage nutzen, um eigene Dienstvereinbarungen abzuschließen fur ein geregeltes verfahren beim Betrieblichen Einglieierungsmanagement - BEM. Nachdem die Handreichungen im Januar 2010 an die schulen, die schulpersonalräte und die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen verschickt wurden, möchten wir nun die gfm-verfahren evaluieren (Wie viele Verfahren gab es? sind Probleme bei der Durchführung aufgetreten? Gibt es Vorschläge zur Verbesäerung der Handreichungen? etc.). Hierzu sind im November 2012 die entsprechenden Fragebögen verschickt worden. D ienstveret n haru n g fulohbi n g/eoss t n g lm November 2012 haben Gesamtpersonalrat und Staatliches Schulamt eine Dienstvereinbarung beschlossen, die vermuilich noch im Dezember den Schulen zugehen soll. Grundlage waren die Dienstvereinbarungen aus Marburg und Frankfurt, die von einer Arbeitsgruppe fur diä den Bereich Gl/vB modifiziert wurden. Susa nne Arends Redaktion: Layout. Auflage: Druck: GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat GIA/B susanne Arends (Vorsitzende), otto Martin und Ralf Fei (stellvertretende Vorsitzende) Telefon: O Susanne.Arends@qi.ssa. hessen.de GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat GlruB Susanne Arends 5000 Druckwerkstatt Fernwa ld Sefrte ßd# "ffi.ffiffffi #mmffiffi

15 ,il Unsere Aufgaben: S C 1I W ERB E II I N D ERT E NV ERT?,ET U N O F U R LE I'RKRAFT E AA F Gd 8sfrf trtro dtrtprtr6#f BARrdLftrR o a o o o a o Wir fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle. Wir beraten generell über Fragen des Schwerbehindertenrechts. Wir vertreten berechtigte lnteressen in Gesprächen mit der Dienststelle. Wir achten darauf, dass zugunsten schwerbehinderter Menschen geltende Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen durchgeführt und dem Dienstvorgesetzten obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Wir achten darauf, dass insbesondere präventive Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes bei den zuständigen Stellen beantragt und umgesetzt werden. Wir informieren über Nachteilsausgleiche. Wir unterstützen bei Anträgen an das Versorgungsamt. Wir beraten nach schwerer Erkrankung über Möglichkeiten im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Weitere I nformationen finden Sie u nter: ulamt-qiessen. hessen.de lhre Ansprechpartner Jean-Pierre Letou rneur Clemens-Brentano-Eu ropa-sch u Ie, Lol lar Telefon: letou rneu r@t-on I i ne. de Karin Lederle GrS Gießen-West, Gießen Telefon: karin-lederle@gmx.de Karin Ganß GrS Mücke-Niederohmen; ( ) Telefon: k.ganss@web.de Jörg Daues Max-Eyth-Sch u le, Alsfeld Telefon dienstlich: Telefon privat: ioerq.daues@o mx. de Eva Schwenecke Adolf-Reichwein-Schu le, Pohl heim Telefon siehe unten eva. schwe n ecke@q mx. de für die Schulen in: Allendorf/Lumda, Biebertal, Buseck, Lollar, Rabenau, Reiskirchen, Staufenberg, Wettenberg, TKS Grunberg, ASS Gießen Gießen (außer ASS, BGS, GGO, Korzcak-Schule und Abendschule) Freiensteinau, Grebenhain, Grunberg (außer TKS), Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Wartenberg Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden, Grebenäu, Homberg, Kirtorf, Lauterbach, Romrod, Schwalmtal, Ulrichstein Gießen (nur BGS, GGO, Korzcak-Schule, Abendschule) Fernwald, Allendorf, Hungefl, Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Pohlheim und Studienseminare Gießen Eva Schwenecke Gesa mtsc hwerbe h i n derte nve rtretu n g Telefon privat: Mittwoch und Donnerstag im SSA GI^/B Telefon Dst.: e. schwenecke@g i. ssa. hessen. de "Bmk rdm ffi ##ffi ffim ffi ru" ro trffi#ffiffimmffitr $eüte g S

16 "fr EeEw-o^Anrcil wreesffitp*nso,*nat & Susanne Arends Vorsitzende Dst.: Alexander-von-Humboldt-Schule Gi. Telefon privat: Telefon Dst.: Susan ne.arends@g i.ssa. hessen.de Eva Bender-Gilchrist Kommissionssprecherin Schulen für Erwachsene Dst.: Abendschule Gießen Telefon: , Fax: bend er_q i lch rist@we b. d e Otto Martin Ste I lve rtreten der Vors itzende r Dst.. Anne-Frank-Schule Linden Telefon: ow. marti I i ne. de Ralf Fei Ste I lve rtreten de r Vors itze n de r Dst. : Max-Eyth-Schule Alsfeld Telefon ralf-fei@t-online.de Angela Volp Sch riftfü h rerin Dst.: Lindenschule Linden Telefon: anqela@volp.de Annette Post-Richter Schriftführerin Arbe itne h me rvertrete ri n Dst. : Martin-Buber-Schule Gießen Telefon: V22 postrichter@web.de Gerno Hanitsch Komm issionssprecher Berufl iche Schulen Dst.. Vogelsbergschule Lauterbach Telefon: Fam. Han I i ne. de Sven Fischer Arbe itne h me rve rtrete r Dst. : Friedrich-Feld-Schule Gießen Telefon: BOB svfischer@gmx. net Peter Müller Dst.. Gesamtschule Gießen-Ost Telefon: m uel ler-staufe n mx.d e Jutta Schwarz Dst.: Max-Weber-Schule Gießen Telefon: B schwa rz-g rue n be n I i ne. d e Angelika Bilk Dst.. Ricarda-Huch-Schule Gießen Telefon: , Fax anqelika.bilk@gmx.de Antje Swoboda Dst.: Grundschule Schotten Telefon: antjeswoboda@aol.com Silvia Groß Dst.. Fried rich-mag n us-gesamtsch u le Laubach Telefon: B0 959 U rsa Ma I. com Karin Hämmelmann Dst.: Astrid-Lindgren-Schu le Grebenau Telefon Dieter. Haem melman n@t-online.de Nina Heidt-Sommer Nachrückerin Dst.. Grundschule Gießen-West Telefon: Nina. Heidt@gmx,net Oliver Klein Nachrücker Dst. : Anne-Frank-Schule Linden Telefon; Fax oliklein@gmx.de ADRE Schließlich wenden 'E'U wir uns noch an alle örtlichen Personalräte, die bis jetzt keine s vom Gesamtpersonalrat bekommen haben: Wir können nur die örtlichen PRs erreichen, deren Namen, Schulen und Mailadressen wir haben. Wer noch nicht im Personalratsverteiler ist, künftig aber Mitteilungen aus dem Gesamtpersonalrat bekommen möchte, sollte bitte eine Mail an Susanne.Arends@qi.ssa.hessen.de schicken. Außerdem bitten wir darum, uns über Veränderungen in der Zusammensetzung der örtlichen Personalräte zu informieren (Ausscheiden von Mitgliedern, Neuwahlen etc.). Vielen Dank.

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