Senatsverwaltung für Justiz

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1 Senatsverwaltung für Justiz 1 Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str Berlin An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen Dienstgebäude: Salzburger Str Berlin - Schöneberg Telefax (030) Vermittlung (030) intern 913 Geschäftszeichen Bearbeiter/in Zimmer Telefon Datum I C-5111 E 1 (2004/2005) Herr Dr. Kunz Februar 2004 Bei Antwort bitte angeben Einzelplan 06 Justiz Rote Nummer: 1938, 2145 Vorgang: 61. Sitzung des Hauptausschusses vom 16. Januar 2004 Kapitel: alle Kapitel Titel: alle Titel der Hauptgruppe 4 Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: keine Ist (Stand: ): Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Ausschuss Recht und der UA Stellenwirtschaft wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur Schlussberatung des Einzelplans 06 am eine Stellungnahme zu dem Schreiben 2145 vorzulegen. Haus- und Lieferanschrift: Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str Berlin Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse, Berlin, unter folgenden Konten: Kontonummer Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Sparkasse Berliner Bank Landeszentralbank Berlin Bankleitzahl Verkehrsverbindungen zum Dienstgebäude b Rathaus Schöneberg ( 104, 146, 185, 204) u 7, Bayerischer Platz

2 2 Ferner hat der Hauptausschuss in der genannten Sitzung beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, dem UA Stellenwirtschaft rechtzeitig zu seiner Beratung des Einzelplans 06 einen Stellenvergleich mit Hamburg (aufgeteilt in: Ministerialverwaltung, richterlicher Bereich, Verwaltungsbereich der Gerichte, Justizvollzug und Staatsanwaltschaften) in Relation zu Fallzahlen bzw. Gefangenenzahlen vorzulegen. Dabei ist auch der IT-Ausstattungsstand zu berücksichtigen. Hierzu wird berichtet: Teil 1 Erläuterung zur Roten Nummer 2145 Der Hauptausschuss hat in der Sitzung vom 16. Januar 2004 auf Wunsch von Abgeordneten des Ausschusses zwei Balkendiagramme zur Belastung der Berliner Justiz als Tischvorlage erhalten. Es handelte sich um Arbeitspapiere der Senatsverwaltung für Justiz, die nur mit einer knappen Erläuterung versehen waren (Rote Nummer 2145, vorsorglich nochmals als Anlage 1 beigefügt). Im Zusammenhang mit dem obengenannten Beschluss hat der Hauptausschuss die Senatsverwaltung für Justiz aufgefordert, im Wege eines Berichts die Aussage der Diagramme näher darzustellen. Der Aufstellung in den Diagrammen liegen die Zahlen folgender Gerichte zugrunde: Amtsgerichte (Zivil-, Familien- und Strafsachen) Landgerichte (Zivil- und Strafsachen I. und II. Instanz) Verwaltungsgerichte Finanzgerichte Sozialgerichte. Über diese Gerichte sind alle wesentlichen Aufgabenfelder der Justiz erfasst. Landesobergerichte mit Ausnahme der Finanzgerichte (also in Berlin das Kammergericht, das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht) wurden aufgrund der vergleichsweise geringen Verfahrenszahlen nicht in die Betrachtung einbezogen. Die Ergebnisse beruhen auf Zahlen, die die Landesjustizverwaltungen zur internen Nutzung regelmäßig miteinander austauschen und deren Erhebung auf bundeseinheitlichen Anordnungen beruht. Bezugsgröße für den Vergleich der Pro-Kopf-Erledigungen ist der einzelne, durchschnittliche Richter in den ausgewiesenen Arbeitsgebieten nach Maßgabe der so genannten Personalverwendungsstatistiken. Dadurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in diesen Arbeitsgebieten von Land zu Land unterschiedliche Verfahrensmengen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad anfallen. Auch die Einbeziehung verschiedener Gerichtszweige und sogar Gerichtsbarkeiten ist auf dieser Basis möglich. So ergibt sich über alle betrachteten Tätigkeitsfelder in Berlin eine Pro-Kopf-Erledigungsleistung von 323 Sachen, während im Bundesdurchschnitt nur 304 Sachen erledigt werden. Trotz dieser Leistung, die nur noch von Niedersachsen mit 326 Sachen knapp übertroffen wird, ist der Bestand an Arbeit, den jeder Berliner Richter unerledigt vor sich hat, mit 238 Verfahren am höchsten. Im Bundesdurchschnitt sind es 193 Sachen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage 2 Bezug genommen.

3 3 Hinsichtlich der Berliner Situation lohnt noch eine differenziertere Zusatzbetrachtung, wie sie durch die Anlage 3 möglich wird. Vergleichsmaßstab ist dabei der Bundesdurchschnitt, weil hinsichtlich der einzelnen Länderergebnisse die Landesjustizverwaltungen sich Vertraulichkeit ausbedungen haben: Überdurchschnittliche Erledigungszahlen erzielt Berlin im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei den Zivilsachen. Demgegenüber liegen die Berliner Gerichte bei den Strafsachen leicht unterhalb des Durchschnitts. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in Zivilsachen insgesamt weitaus mehr Richter tätig sind als in Strafsachen. Die (Mehr-)leistung eines größeren Personalkörpers (etwa 500 Richter) kommt gegenüber der (Minder-)leistung eines kleineren Personalkörpers (etwa 280 Richter) bei der gewählten Darstellungsart Zahl pro Richter nicht zum Ausdruck; sie muss in die Gesamtwürdigung aber einbezogen werden. Ebenso ist ergänzend zu berücksichtigen, dass die Kriminalitätsbelastung eines großstädtischen Ballungsraumes die Justiz jenseits der quantitativen Betrachtungsweise vor besondere Herausforderungen stellt, die sich in der Statistik nur unzureichend widerspiegelt. Anzumerken ist schließlich, dass Berlin im Bereich aller öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten den Bundesdurchschnitt bei den Erledigungen erheblich übertrifft. Bei den Beständen, also der unerledigten Arbeit, liegt Berlin nur in Teilbereichen des Landgerichts unterhalb des Bundesdurchschnitts. Und zwar zum einen um 3,8 % bei den Strafsachen (dies entspricht weniger als ein Verfahren pro Richter), zum anderen um 1,4 % bei den landgerichtlichen Zivilsachen I. Instanz (das sind weniger als zwei Verfahren pro Richter); in allen anderen Bereichen wird der Bundesdurchschnitt um bis zu 62 % übertroffen (in Familiensachen ist dies eine Differenz von 209 Verfahren pro Richter!). Bei der Betrachtung der absoluten Gesamtrückstände liegt Berlin sogar an der Spitze aller Länder. Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei der Diskussion über Einsparbeträge im Justizbereich nicht nur separat der Bereich der Richter betrachtet werden kann, da sich die vom Senat mit der Nachschiebeliste beschlossenen zusätzlichen Einsparmaßnahmen im Wert von jährlich 12 Stellen ausschließlich auf den nichtrichterlichen Bereich und hier auf die gesamte Justizverwaltung, also beispielsweise auch auf den Bereich des Justizvollzuges, beziehen. Dieser Vergleich ist Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. Teil 2 Stellenvergleich mit Hamburg A. Ministerialverwaltung Auf Basis der Haushaltspläne 2003 verfügt die Senatsverwaltung für Justiz über 195,50 Stellen, während sich der Bestand der Justizbehörde Hamburg auf 378,62 Stellen beläuft. Diese Zahlen sind allerdings nicht aussagekräftig, weil die Aufgaben und Zuständigkeiten beider Ministerien höchst unterschiedlich strukturiert sind. So zählt zur Hamburger Justizbehörde auch die Justizkasse, die in Berlin beim Präsidenten des Amtsgerichts angesiedelt ist. Die Sozialen Dienste der Justiz sind in Hamburg ebenfalls Bestandteil der Justizbehörde, während sie in Berlin einen eigenständigen Justizbereich darstellen. Außerdem ist die Hamburger Justizbehörde für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, die in Berlin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen untersteht. Umgekehrt liegt die Zuständigkeit für Stiftungsangelegenheiten in Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz, in Hamburg ist dafür die

4 Senatskanzlei zuständig. Diese Aufzählung praktisch nicht möglich, 4 ließe sich noch fortsetzen. Daher ist es die Aufgabenbereiche der beiden Landesjustizverwaltungen seriös mit dem jeweiligen Stellenbestand in Beziehung zu setzen. B. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden I. Richterlicher Bereich 1. Fallzahlen In den Anlagen werden verschiedene Auswertungen zu den Fallzahlen von Berlin und Hamburg vorgelegt. Die konkreten Zahlen finden sich in der Anlage 1; in den weiteren Anlagen sind die Angaben grafisch aufbereitet. Die Auswertungen umfassen einen Zeitraum von drei Jahren und differenzieren nach Gerichtsbarkeiten und Strafverfolgungsbehörden sowie innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach Zivilsachen (einschließlich Familiensachen) und Strafsachen. Neben den Erledigungen und den Beständen sind die jährlichen Neueingänge pro Richter beziehungsweise Staatsanwalt oder Amtsanwalt dargestellt. Die jeweiligen Ergebnisse des Bundesdurchschnitts sind als ergänzender Maßstab eingearbeitet. a.) Ordentliche Gerichtsbarkeit Es zeigt sich, dass Berlin bei der durchschnittlichen Pro-Kopf-Belastung mit Neueingängen Hamburg um rund 30 Geschäftsvorfälle übertrifft (vgl. Anlage 1, Zeile 7). In den Vorjahren war der Abstand noch größer, wobei die Annäherung auf einer Belastungssteigerung in Hamburg beruht und nicht auf einer Entlastung Berlins. Trotz der überdurchschnittlichen Erledigungsleistungen weist Berlin bundesweit die mit Abstand höchsten Bestände auf (vgl. Anlage 1, Zeile 4 6). Bei Betrachtung der unterschiedlichen Rechtsgebiete ragen die Zivilsachen heraus (Anlage 1, Zeilen 1 3). Auch Hamburg ist hier hoch belastet, wird aber von Berlin noch übertroffen. Ein anderes Bild ergibt sich bei den Strafsachen (Anlage 1, Zeilen 4 6). Dort liegt Berlin zwar ebenfalls (weit) vor Hamburg, beide Länder verfehlen aber den Bundesdurchschnitt. Bei einer Gesamtbetrachtung der Eingänge in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt Berlin im Bundesdurchschnitt, während die Eingangszahlen in Hamburg etwa 10 % niedriger sind. b.) Öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit Hier wird der Belastungs-, aber auch der Leistungsunterschied besonders deutlich. Berlin ü- bertrifft sowohl Hamburg als auch den Bundesdurchschnitt in allen Gerichtsbarkeiten nicht nur in der Eingangsbelastung sondern auch bei den Erledigungen (Anlage 1, Angaben zu den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten). Ein Ausufern der Bestände konnten dennoch das Finanzgericht Berlin und mit Einschränkungen das Sozialgericht Berlin verhindern, die dabei sogar noch vergleichsweise gute Verfahrensdauern erzielten. c.) Strafverfolgungsbehörden Aus statistischer Sicht sind die Berliner Strafverfolgungsbehörden unterdurchschnittlich belastet (Anlage 1, letzter Abschnitt). Dies spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse aber nur unzureichend wider. Allein der Ermittlungskomplex Bankgesellschaft bindet zahlreiche Staatsanwälte, von der Statistik werden aber nur wenige Verfahren erfasst. Andererseits gibt es auch in Hamburg personalintensive und umfangreiche Ermittlungsverfahren.

5 5 2. Ausstattungsvergleich Betrachtet man die Frage, wie sich der Richtereinsatz verändern müsste, wenn Berlin dieselbe Pro-Kopf-Belastung mit Neueingängen wie Hamburg erreichen wollte, ergeben sich rein rechnerisch die folgenden Zahlen (bezogen auf das Jahr 2002): - Ordentliche Gerichtsbarkeit plus 68 Richter - Verwaltungsgerichtsbarkeit plus 66 Richter - Finanzgerichtsbarkeit plus 19 Richter - Sozialgerichtsbarkeit plus 21 Richter Summe plus 174 Richter (vgl. Anlage 7) Wie weit diese Unterschiede möglicherweise durch unterschiedliche Schwierigkeitsgrade der Fälle oder unterschiedliche Anteile der Verfahrensarten begründet sind, lässt sich in diesem Zusammenhang nicht abschließend beurteilen. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass bei den Strafverfolgungsbehörden nach diesem Maßstab 28 Staatsanwälte mehr tätig sind als in Hamburg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die außergewöhnliche Zusatzbelastung durch den Ermittlungskomplex Bankgesellschaft allein elf Staatsanwälte bindet; allerdings sind auch die Staatsanwaltschaften anderer Länder regelmäßig mit komplizierten und aufwendigen Ermittlungsverfahren befasst. II. Vergleich richterlicher und nichtrichterlicher Dienst Ein Vergleich der Ausstattung im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst ist deutlich schwieriger zu ziehen als der Belastungsvergleich bei den Richtern. Die zwischen den Ländern ausgetauschten Statistiken zur Geschäftsbelastung sind stets auf den Richter bezogen und enthalten keine Angaben zum nichtrichterlichen Dienst. Auch lassen sich die richterlichen und nichtrichterlichen Geschäfte nicht ohne weiteres ins Verhältnis setzen. Denn eine Vielzahl von Tätigkeiten eines Gerichts, etwa in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, werden fast ausschließlich von nichtrichterlichem Personal erledigt. Welche Belastung aus diesen Tätigkeiten erwächst, wird nicht gesondert erfasst. Als Vergleichsmaßstab wird daher die Gegenüberstellung der Anzahl von richterlichem und nichtrichterlichem Personal herangezogen. Dabei ist nicht nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern die Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz insgesamt einzubeziehen. Als Basis dient die Zahl der finanzierten Stellen nach den Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2003, in der sich die finanzielle Belastung des jeweiligen Justizhaushalts widerspiegelt. Ausgangspunkt sind die Grunddaten aus den Haushaltsplänen entsprechend der Anlage 8. Legt man entsprechend den Hamburger Verhältnissen eine Richter-/Staatsanwaltsquote von 27,10 % des Personalbestandes der Gerichte und Staatsanwaltschaften zugrunde, so wären in Berlin angesichts des Bestandes von 1.562,5 Richterstellen für die sonstigen Dienste Stellen erforderlich. Da dort zur Zeit gut Stellen vorhanden sind, besteht eine rechnerische Differenz von etwa 686 Stellen.

6 6 Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten in der Justiz von Hamburg und Berlin sehr unterschiedlich sind. Allein für die ordentliche Gerichtsbarkeit sind hier drei große Aufgabenbereiche bekannt, die in Berlin im Unterschied zu Hamburg durch die Gerichte ausgeführt werden: Die Justizkasse ist in Berlin dem Präsidenten des Amtsgerichts zugewiesen, während diese Tätigkeit in Hamburg bei der Justizbehörde angesiedelt sind. Das Justizverwaltungsamt zählt in Berlin zur Zuständigkeit des Kammergerichts; in Hamburg werden dessen Aufgaben außerhalb der Justiz durch das Zentrale Personalamt wahrgenommen. Dem Amtsgericht Schöneberg ist die Zentrale Hauptkartei für Testamente angegliedert, eine Aufgabe, die mit ausschließlich Berliner Justizpersonal für die gesamte Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen wird. In Hamburg fällt diese Tätigkeit daher nicht an. Umgekehrt ist lediglich eine Aufgabe feststellbar, die in Hamburg, nicht aber in Berlin durch die Gerichte erledigt wird: Das Justizprüfungsamt ist in Hamburg dem Oberlandesgericht zugeordnet, während es in Berlin Teil der Senatsverwaltung für Justiz ist. Allein die Justizkasse schlägt mit 160 Stellen zu Buche, das Justizverwaltungsamt beansprucht 60 Stellen und für die Zentrale Testamentskartei müssen 28 Stellen eingesetzt werden. Daraus ergibt sich eine Zusatzbelastung der Berliner Justiz im Vergleich zu Hamburg von 248 Stellen. Auf der anderen Seite ist in Rechnung zu stellen, dass Hamburg die Stellen des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht ausbringt. Stellt man Berlin dem rechnerisch gleich, ergibt sich aber nur eine Entlastung von etwa 19 Stellen. Diese im Ergebnis 229 Stellen sind von der Ausgangszahl (686 Stellen) abzuziehen, so dass eine rechnerische Differenz von 457 Stellen verbleibt. Hinsichtlich der Frage, wie diese Differenz im Bereich des nichtrichterlichen Personals bewertet werden muss, sind unterschiedliche Interpretationen denkbar: Auf der einen Seite lässt sich anführen, dass die Unterausstattung im richterlichen Bereich bei der Bemessung der nichtrichterlichen Kräfte rechnerisch zu berücksichtigen ist. Denn Maßstab des Vergleichs von richterlichem und nichtrichterlichem Personal ist die Zahl der Richter, so dass in diesem Punkt die Ausgangslage in Übereinstimmung zu bringen ist. Anderenfalls hätte der Fehlbestand Berlins bei den Richtern zur Konsequenz, dass deren Unterausstattung zusätzlich auf den Folgedienst erstreckt würde. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Erledigungen in Berlin anders als in Hamburg aktuell höher liegt als die Eingänge. Dies deutet darauf hin, dass die Rückstände im richterlichen Bereich durch die größere Beschäftigtenzahl im nichtrichterlichen Bereich ü- berkompensiert werden; dies heißt, dass bei der Gesamtbetrachtung von richterlichem und nichtrichterlichem Dienst also sogar ein Ausstattungsvorsprung zu verzeichnen ist.

7 7 III. Verwaltungsbereiche der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden In Ergänzung zur Pro-Kopf-Belastung des einzelnen Richters bzw. Staatsanwalts ist die Frage von Interesse, in welchem Maße Personal durch Verwaltungstätigkeit in den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden gebunden und damit der Rechtsprechung bzw. der Strafverfolgung entzogen wird. Informationen stehen insoweit für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. In der anliegenden Übersicht (Anlage 9) sind die Arbeitskraftanteile, die für Rechtssachen einerseits und Verwaltungstätigkeit andererseits im Jahre 2002 eingesetzt wurden, gegenübergestellt. Danach ergibt sich folgendes Bild: 1. Gerichte Bei den Richtern setzt Berlin geringfügig mehr Personal ein als Hamburg (4,6 % zu 3,9 %). Beim gehobenen Dienst hingegen beschäftigt Hamburg deutlich mehr Kräfte in den Verwaltungen (28,1 % zu 16,3 %). Im mittleren Dienst und im Schreibdienst ist der Berliner Verwaltungsanteil wiederum höher (14,1 % zu. 11,5 %). Zusammengefasst liegen die Länder fast auf gleicher Höhe. Der Berliner Verwaltungsanteil beträgt 11,6 % und der Hamburger Verwaltungsanteil beträgt 11,8 %. 2. Strafverfolgungsbehörden Hamburg beschäftigt mehr Staatsanwälte mit Verwaltungsgeschäften (6,0 % zu 4,2 %), dafür jedoch weniger Kräfte des gehobenen Dienstes (15,7 % zu 20,7 %). Beim mittleren Dienst und beim Schreibdienst liegen die Länder gleichauf. Entsprechendes gilt für den Verwaltungsanteil insgesamt, der deutlich geringer ausfällt als bei den Gerichten, sich zwischen Berlin und Hamburg in der Summe aber kaum unterscheidet (6,4 % zu 6,6 %). In der Zusammenfassung sind folgende Verwaltungsanteile festzustellen: Berlin Hamburg Richter, Staats- und Amtsanwälte 4,5 % 4,5 % gehobener Dienst 16,9 % 26,6 % mittlerer- und Schreibdienst 12,5 % 10,3 % Zusammen 10,4 % 10,6 % Berlin und Hamburg setzen für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben annähernd gleich viel Personal ein. Dabei arbeitet Berlin geringfügig wirtschaftlicher, weil der Verwaltungsanteil im gehobenen Dienst geringer ausfällt. C. Justizvollzug Der Berliner Justizvollzug verfügte laut Stellenplan im Haushaltsjahr 2003 über Stellen. Da sich die Durchschnittsbelegung im Jahr 2002 auf Gefangene belief, entfielen auf 100 Gefangene 56,02 Stellen. Der Hamburger Justizvollzug verfügte im Haushalt 2003 über Stellen. Bei Zugrundelegung der Jahresdurchschnittsbelegung im Jahr 2002 mit Gefangenen, entfielen in Hamburg auf 100 Gefangene 52,96 Stellen.

8 8 Rechnerisch ergibt sich daraus eine Mehrausstattung des Berliner Justizvollzuges von 159 Stellen. (Legt man die Gefangenenzahlen von 2003 zugrunde, reduziert sich die Mehrausstattung auf 123 Stellen). Aus Sicht der Fachverwaltung ist jedoch zu berücksichtigen, dass in den Ländern die Zahl der freien Mitarbeiter, der Anteil zuwendungsfinanzierter Projekte und der Umfang der Einbindung privater Dienstleistungsunternehmen sehr unterschiedlich sind. Daher ergibt sich ein anderes Ergebnis, wenn die regelmäßig von den Justizbehörden erhobenen Tageshaftkosten zu Grunde gelegt werden. Danach betragen im Jahr 2002 die Tageshaftkosten (ohne Baukosten) in Berlin 86,03 Euro, in Hamburg 89,53 Euro. Ausschlaggebend für den gegenüber Hamburg geringeren Betrag Berlins ist der im Vergleich aller Bundesländer geringste Aufwand an Sachmitteln. D. IT-Ausstattung Die Justizeinrichtungen in Hamburg sind vollständig mit Informationstechnik (PC, DV-Netze, Server) bis hin zu Spracherkennungssystemen versehen. Dies ergibt sich unter anderem aus dem im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für das Jahr 2003 veröffentlichten Datenmaterial und aus dem EDV-Länderbericht der Justizverwaltung Hamburg, Stand Damit besteht in der Hamburger Justiz uneingeschränkt die Möglichkeit einer ganzheitlichen Unterstützung der Geschäftsprozesse der Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und der Justizvollzugsanstalten durch den flächendeckenden Einsatz geeigneter IT-Fachverfahren. Im Gegensatz dazu beträgt der Ausstattungsgrad der Berliner Justiz mit Bildschirmarbeitsplätzen erst durchschnittlich 68 %. Der Ausstattungsgrad ist allerdings in den vergangenen zwei Jahren stetig angestiegen und soll mit den im Entwurf des Doppelhaushalt 2004/2005 für die Justiz vorgesehenen IT-Mitteln nochmals erheblich verbessert werden. E. Zusammenfassung Im Ministerialbereich ist wegen der unterschiedlichen Strukturen der Senatsverwaltung für Justiz Berlin und der Justizbehörde Hamburg kein seriöser Vergleich möglich. Im Bereich der R-Besoldung ergibt ein Vergleich der Pro-Kopf-Belastung bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden, dass die Hamburger Justiz gegenüber der Berliner Justiz rein rechnerisch ein Plus von 174 Richtern aufweist, während nach diesem Maßstab umgekehrt in Berlin gegenüber Hamburg 28 Staatsanwälte mehr tätig sind. Ob der Unterschied bei den Richtern auf unterschiedliche Strukturen der zu bearbeitenden Fälle zurückzuführen sind, lässt sich nicht beurteilen. Bei den Staatsanwälten ist zu berücksichtigen, dass in Berlin 11 Staatsanwälte durch den Ermittlungskomplex Bankgesellschaft gebunden sind; allerdings fallen in beiden Ländern regelmäßig komplizierte Ermittlungsverfahren an. Nimmt man für einen Vergleich des nichtrichterlichen Personals in den Gerichten und Staatsanwaltschaften deren Relation zu den Bediensteten der R-Besoldung zum Maßstab, ergibt sich gemessen an den Hamburger Zahlen in Berlin eine rechnerische Differenz im nichtrichterlichen Bereich von plus 686 Stellen. Von dieser Differenz sind wegen unterschiedlicher Strukturen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 229 Stellen in Abzug zu bringen. Die verbleibende rechnerische Differenz von 457 Stellen lässt sich unterschiedlich interpretieren. Einerseits ist die Auffassung denkbar, dass die Unterausstattung Berlins im richterlichen Bereich bei der Bemessung des nichtrichterlichen Personals rechnerisch zu berücksichtigen ist und sich dadurch die rechnerische Differenz auf etwa 45 Stellen reduzieren

9 9 würde. Andererseits wäre auch der Rückschluss denkbar, dass die besonders hohen Erledigungszahlen in Berlin auf die größere Beschäftigtenzahl im Folgedienst zurückzuführen ist, also die Ausstattung des Folgedienstes die Rückstände im Bereich der Richter überkompensiert; dies heißt, dass bei der Gesamtbetrachtung von richterlichem und nichtrichterlichem Dienst also sogar ein Ausstattungsvorsprung zu verzeichnen ist. Im Justizvollzug ergibt der Vergleich der Stellen je 100 Gefangene, dass in Berlin rechnerisch ein Plus von 159 Stellen gemessen an den Gefangenenzahlen 2002 besteht (bei den Gefangenenzahlen 2003 wären es 123 Stellen). Nach Auffassung der Fachverwaltung ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Berlin die Tageshaftkosten um 3,50 Euro niedriger liegen als in Hamburg. Dies ist deshalb von Interesse, weil in den Ländern die Zahl der freien Mitarbeiter, der Anteil zuwendungsfinanzierter Projekte und die Einbindung privater Dienstleistungsunternehmen sehr unterschiedlich sind. Ausschlaggebend für den gegenüber Hamburg geringeren Betrag Berlins ist der im Vergleich aller Bundesländer geringste Aufwand an Sachmitteln. Im Verwaltungsbereich der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind keine nennenswerten Unterschiede erkennbar. Die IT-Ausstattung ist in Hamburg abgeschlossen, während Berlin einen Ausstattungsgrad von knapp 70 % erreicht hat. Teil 3 Justizreform Abschließend soll in Ergänzung des eigentlichen Berichts noch kurz darauf eingegangen werden, wie sich die Berliner Justiz in eigener Initiative den schwierigen Verhältnissen stellt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Justiz haben gerade in den letzten Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um Qualität und Tempo ihrer Leistungen trotz verminderter Personalbestände nicht sinken zu lassen. Sie sind bereit, neue Wege zu gehen und an Reformen mitzuwirken. Dies zeigt insbesondere ihr Engagement im Rahmen des Projektes Justizreform. Neben der Erledigung der sonstigen Aufgaben arbeiten über 200 Justizbedienstete daran mit, Konzepte für modernere, dezentrale Strukturen in Gerichten und Staatsanwaltschaften, für ein neues Personalmanagement, für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie für eine Verbesserung der Abläufe und der Kommunikation zu entwerfen. In die Amtsstuben ist ohne Zweifel ein größeres Kostenbewußtsein eingekehrt. Hierzu drei Beispiele: 1. Es ist Konsens unter den Spitzen der Berliner Justiz, dass zukünftig die einzelnen Gerichte und Behörden die Verantwortung für den Haushalt dezentral wahrnehmen werden. Die Bereiche sind bereit, auch unter den bestehenden schwierigen Haushaltsbedingungen selbständig zu wirtschaften und für einen sparsamen Einsatz der Mittel Sorge zu tragen. Aus ihren ohnehin knapp mit Personal besetzten Verwaltungen entsenden sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Haushaltsschulungen, damit in der zweiten Jahreshälfte 2004 die Bewirtschaftung im Sachmittelbereich mit Hilfe von Unterkonten begonnen werden kann. Darüber hinaus fordern die Behördenleiter für sich selbst Schulungen ein, weil sie demnächst an der Aufstellung des ersten dezentralen Haushaltes mitwirken wollen, der im Echtbetrieb für 2006 geplant ist.

10 10 2. In den Gerichtsvorständen herrschte lange Zeit die Überzeugung vor, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) könne für die Justiz kein taugliches Mittel zur Steuerung sein. Sie verwiesen auf die Besonderheiten der Justiz, insbesondere auf die grundgesetzlich abgesicherte Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG). Im Rahmen des Projektes Justizreform konnte diese Haltung durch Vorlage eines Konzeptes zur flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Berliner Justiz geändert werden. Nachdem von Justizmitarbeitern selbst aufgezeigt worden ist, dass eine KLR unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben möglich und tunlich ist, besteht nun die Bereitschaft, dieses Instrument unter bestimmten Bedingungen wie z.b. die Änderung von Zugriffsrechten übergeordneter Stellen auf Informationen anzunehmen und weiterzuentwickeln. 3. Die breiteste Bewegung innerhalb der Justizreform beschäftigt sich mit den veränderungsbedürftigen Organisationsstrukturen. In jedem Gericht und in jeder Strafverfolgungsbehörde arbeitet ein aus Mitarbeitern verschiedener Laufbahnen zusammengesetztes Projektteam an der Untersuchung der Aufbau- und Ablaufstrukturen. Vorangetrieben wird insbesondere die flächendeckende Einführung von Serviceeinheiten, in denen sich sämtliche Mitarbeiter für das Arbeitsergebnis verantwortlich fühlen. Ferner geht es darum, die Abläufe einfacher und schneller zu machen und sich wenn möglich von Aufgaben ganz zu trennen. Jeder Arbeitsschritt wird auf den Prüfstand gestellt. Denn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass sie ihre Aufgaben nur dann vollständig und zeitnah und damit zur Zufriedenheit des rechtssuchenden Publikums erledigen können, wenn alle sich dem gleichen Ziel verpflichtet fühlen. Aus alldem folgt, dass sich die Justiz in einer von ihr selbst angestrebten Phase des Umbruchs und der Modernisierung befindet. Dieser Prozess kann aber nur gelingen, wenn sich die Bediensteten der Unterstützung aller Beteiligten sicher sein können. Karin Schubert Senatorin für Justiz

11 Anlage 1 SenJust Berlin, den 16. Januar 2004 I C 5120 E 1 (2004/2005) App.: 3383 Bearb.: Herr Dr. Kunz Rote Nummer 2145 Einzelplan 06 hier: Belastung der Berliner Justiz im Bundesvergleich Vermerk Anbei werden zwei Balkendiagramme vorgelegt, deren Zusammenspiel die übergroße Belastung der Berliner Justiz belegen. Die erste Tabelle zeigt die Pro-Kopf-Erledigungen je Richter in den Bundesländern im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt. Hier zeigt sich, dass die Richter in Berlin abgesehen von denen in Niedersachsen die größte Zahl von Geschäftsvorfällen erledigen. Das heißt, die Berliner Richter sind neben denen in Niedersachsen bundesweit am produktivsten. Die zweite Tabelle zeigt die Resteabweichungen vom Bundesdurchschnitt. Hier liegt Berlin ebenfalls nahezu an der Spitze, aber im umgekehrten Sinne. Die Berliner Justiz hat nach Brandenburg die meisten unerledigten Verfahren; ihr Zeitbedarf zu deren Bewältigung ist daher abgesehen von Brandenburg am größten. Aus der Verbindung dieser beiden Übersichten ergibt sich, dass der Berliner Richter besonders fleißig ist, aber dennoch mit besonders hohen Rückständen zu kämpfen hat. Trotz der bundesweit nahezu besten Produktivität bestehen ebenfalls bundesweit fast am meisten Reste. Dies belegt die deutliche Unterausstattung der Berliner Justiz. Bei allem Fleiß lässt sich die anfallende Arbeit mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigen.

12 SenJust I B /8 Sdh. 3 Berlin, den 23. Jan App Bearbeiter: Hr. Sternagel Vergleich der Pro-Kopf-Belastung je Richter in Berlin, Hamburg und im Bundesdurchschnitt in ausgewählten Bereichen Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund A. ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT Zivil- und Familiensachen (ohne Beschwerden in Zivilsachen) Eingänge je Richter 343,4 330,0 326,5 356,7 331,6 327,9 348,7 345,6 330,9 Erledigungen je Richter 353,7 334,6 325,7 346,1 322,0 322,8 356,3 336,9 327,1 Bestand je Richter 214,9 178,9 171,8 230,6 187,5 177,3 228,3 197,0 162,2 Strafsachen (einschl. Bußgeldsachen) Eingänge je Richter 378,0 280,4 403,8 368,6 313,2 403,0 382,3 310,2 413,0 Erledigungen je Richter 383,7 275,8 404,7 364,7 298,0 401,8 379,4 314,9 411,5 Bestand je Richter 102,5 65,5 96,3 107,0 102,4 97,3 112,0 103,0 99,4 Ordentliche Gerichte insgesamt (ohne Beschwerden in Zivilsachen) Eingänge je Richter 356,0 302,5 353,0 361,0 324,5 353,7 360,8 332,2 359,1 Erledigungen je Richter 364,6 311,3 352,9 352,9 312,7 349,9 364,6 328,6 356,0 Bestand je Richter 174,2 134,1 145,8 185,5 154,5 149,8 186,5 161,4 153,8 B. VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT VERWALTUNGSGERICHTE Allgemeine Kammern insgesamt (ohne Numerus-clausus-Eilsachen) 2) Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter Durchschn. Verfahrensdauer 1) in Monaten - Hauptverfahren - 19,0 15,6 17,2 18,9 13,9 17,5 18,0 15,4 - Einstweiliger Rechtsschutz 5,1 2,4 3,7 3,4 1,9 2,8 2,8 2,2 C. FINANZGERICHT Klagen und einstweiliger Rechtsschutz Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter Durchschn. Verfahrensdauer 1) in Monaten - Klagen - 13,0 16,0 17,0 13,7 17,0 17,8 13,3 25,5 18,4 - Einstweiliger Rechtsschutz 4,2 4,3 5,0 4,7 3,7 5,2 4,4 7,4 5,1 D. SOZIALGERICHTSBARKEIT SOZIALGERICHTE Klagen Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter Durchschn. Verfahrensdauer 1) in Monaten 12,8 18,2 13,4 12,5 17,5 13,3 12,8 17,8 13,4 E. STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN STALG/AA JS-Sachen 2) 2) Eingänge je StA/AA 746,6 927,2 763,6 943,0 835,1 904,2 956,8 Erledigungen je StA/AA 744,3 921,7 765,6 943,8 828,7 904,7 955,0 Bestand je StA/AA 105,3 134,4 106,4 133,8 119,5 148,0 138,3 Eingänge UJs je StA/AA 691,4 686,1 713,6 701,3 747,8 1008,3 732,8 Eingänge OWi je StA/AA 58,3 77,9 58,8 74,5 61,7 31,8 74,9 1) geringfügige Abweichungen zu den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes sind möglich. 2) Zahlen liegen nicht vor. +) vorläufige Zahlen

13 Verfahren je Richter 400,0 Vergleich der Pro-Kopf-Belastung der Richter in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil-, Familien- und Strafsachen zusammen) Berlin - Hamburg - Bundesdurchschnitt ,0 200,0 100,0 0,0 356,0 364,6 174,2 302,5 311,3 134,1 353,0 352,9 145,8 361,0 352,9 185,5 324,5 312,7 154,5 353,7 349,9 149,8 360,8 364,6 186,5 332,2 328,6 161,4 359,1 356,0 153,8 Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter

14 Verfahren je Richter 300 Vergleich der Pro-Kopf-Belastung der Richter bei den Verwaltungsgerichten (Allgemeine Kammern - ohne einstweiliger Rechtsschutz in NC-Sachen) Berlin - Hamburg - Bundesdurchschnitt Zahlen liegen für Hamburg nicht vor Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter

15 Vergleich der Pro-Kopf-Belastung der Richter bei den Finanzgerichten Verfahren je Richter 200 (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) Berlin - Hamburg - Bundesdurchschnitt Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter

16 Verfahren je Richter 700 Vergleich der Pro-Kopf-Belastung der Richter bei den Sozialgerichten (Klagen) Berlin - Hamburg - Bundesdurchschnitt Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter

17 Verfahren je Staats-/ Amtsanwalt 1000 Vergleich der Pro-Kopf-Belastung der Staats- und Amtanwälte in den Staatsanwaltschaften (Js- Ermittlungsverfahren) Berlin - Hamburg - Bundesdurchschnitt Zahlen liegen für Hamburg nicht vor. Zahlen liegen für Hamburg nicht vor ,6 744,3 105,3 927,2 921,7 134,4 763,6 765,6 106,4 943,0 943,8 133,8 835,1 828,7 119,5 904,2 904,7 148,0 956,8 955,0 138,3 Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Berlin Hamb. Bund Eingänge je Richter Erledigungen je Richter Bestand je Richter

18 SenJust I B E 1 Berlin, den App Vergleich des Verwaltungsanteils Berlin - Hamburg 2002 Berlin Rechtssachen Verwaltung Verwaltungsanteil in % Hamburg Rechtssachen Verwaltung Verwaltungsanteil in % Amtsgerichte Richter 486,87 23,37 4,6% 206,29 12,10 5,5% Gehobener Dienst 404,45 74,67 15,6% 158,95 60,91 27,7% Mittlerer und Schreibdienst 1.239,88 220,21 15,1% 594,71 79,43 11,8% 2.131,20 318,25 13,0% 959,95 152,44 13,7% Landgericht Richter 334,89 12,25 3,5% 184,94 1,71 0,9% Gehobener Dienst 27,76 9,28 25,1% 12,27 6,10 33,2% Mittlerer und Schreibdienst 271,74 27,05 9,1% 165,41 19,64 10,6% 634,39 48,58 7,1% 362,62 27,45 7,0% Oberlandesgericht Richter 110,18 9,18 7,7% 62,78 4,76 7,0% Gerichte insgesamt Richter 931,94 44,80 4,6% 454,01 18,57 3,9% Gehobener Dienst *) 432,21 83,95 16,3% 171,22 67,01 28,1% Mittlerer u. Schreibdienst *) 1.511,62 247,26 14,1% 760,12 99,07 11,5% Zusammen 2.875,77 376,01 11,6% 1.385,35 184,65 11,8% StA/AA Staatsanwälte 288,74 10,25 3,4% 135,93 9,58 6,6% Amtsanwälte 96,28 1,50 1,5% 36,60 0,00 0,0% Gehobener Dienst 66,03 10,25 13,4% 28,05 4,70 14,4% Mittlerer und Schreibdienst 367,20 14,49 3,8% 217,45 10,46 4,6% 818,25 36,49 4,3% 418,03 24,74 5,6% GStA Staatsanwälte 26,79 6,33 19,1% 9,00 2,00 18,2% Gehobener Dienst 0,40 7,10 94,7% 0,40 0,60 60,0% Mittlerer und Schreibdienst 14,88 8,75 37,0% 2,50 3,00 54,5% 42,07 22,18 34,5% 11,90 5,60 32,0% Strafverfolgungsbehörden insgesamt Staats- u. Amtsanwälte zusammen 411,81 18,08 4,2% 181,53 11,58 6,0% Gehobener Dienst 66,43 17,35 20,7% 28,45 5,30 15,7% Mittlerer u. Schreibdienst 382,08 23,24 5,7% 219,95 13,46 5,8% Zusammen 860,32 58,67 6,4% 429,93 30,34 6,6% Gerichte und Strafverfolgungsbehörden insgesamt Richter, Staats- und Amtsanwälte zusammen 1.343,75 62,88 4,5% 635,54 30,15 4,5% Gehobener Dienst *) 498,64 101,30 16,9% 199,67 72,31 26,6% Mittlerer u. Schreibdienst *) 1.893,70 270,50 12,5% 980,07 112,53 10,3% Zusammen 3.736,09 434,68 10,4% 1.815,28 214,99 10,6% *) Vergleichbare Zahlen liegen für die Oberlandesgerichte nicht vor.

19 Senatsverwaltung für Justiz I B /8 Sdh Dez Länderübersicht über die durchschnittliche Zeitdauer des Bestandsabbaus bei bundeseinheitlicher Erledigungsleistung je Richter in ausgewählten Bereichen 2002 Gericht Land Baden- Berlin Brandbg. Bremen Hamburg Hessen Mecklbg.- NS NRW Rh.-Pf. Saarland Sachsen Sachsen- Thüringen Bund Verfahren / Instanz Würtbg. Vorp. Anhalt insgesamt Durchschnitt aller Gerichtsbarkeiten 1) Erledigungen je Richter 293,62 323,25 300,35 305,37 299,26 245,03 293,90 325,51 313,67 305,08 274,88 288,17 304,11 285,06 304,13 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % -3,5% 6,3% -1,2% 0,4% -1,6% -19,4% -3,4% 7,0% 3,1% 0,3% -9,6% -5,2% 0,0% -6,3% Monate im Durchschnitt 7,30 10,33 10,43 7,93 8,16 7,79 9,69 9,73 8,18 7,32 7,88 9,13 9,88 8,89 8,58 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % -14,9% 20,4% 21,6% -7,5% -4,9% -9,2% 13,0% 13,4% -4,7% -14,7% -8,2% 6,4% 15,2% 3,6% Bestände je Richter 160,7 238,1 228,8 186,8 200,6 182,2 213,1 209,4 184,8 175,9 187,8 194,3 215,0 203,5 192,9 1) Für Hamburg wurden wegen fehlender Zahlen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Zahlen des Vorjahres verwendet.

20 Senatsverwaltung für Justiz I B /8 Sdh Dez Länderübersicht über die durchschnittliche Zeitdauer des Bestandsabbaus bei bundeseinheitlicher Erledigungsleistung je Richter in ausgewählten Bereichen 2002 Gericht Berlin Bund Verfahren / Instanz insgesamt AMTSGERICHTE Zivilsachen: Erl. je Richter 671,1 632,9 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 6,0% Best. je Richter 324,9 274,0 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 6,16 5,19 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 18,6% Familiensachen (ohne sonstige in die Zuständigkeit des Richters fallende Familiensachen) : Erl. je Richter 424,9 413,5 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 2,8% Best. je Richter 545,8 337,1 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 15,84 9,78 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 61,9% Strafsachen / Bußgeldverfahren / Erzwingungshaftanträge : Erl. je Richter 603,8 648,8 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % -6,9% Best. je Richter 177,3 154,1 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 3,28 2,85 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 15,0% LANDGERICHTE Zivilsachen - I. Instanz - (ohne Handels-, Bauland-, Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen): Erl. je Richter 174,1 174,8 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % -0,4% Best. je Richter 121,8 123,5 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 8,36 8,48 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % -1,4% Zivilsachen - Berufungen - : Erl. je Richter 204,9 180,3 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 13,7% Best. je Richter 99,4 73,0 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 6,62 4,86 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 36,2% - 2 -

21 Senatsverwaltung für Justiz I B /8 Sdh Dez Länderübersicht über die durchschnittliche Zeitdauer des Bestandsabbaus bei bundeseinheitlicher Erledigungsleistung je Richter in ausgewählten Bereichen 2002 Gericht Berlin Bund Verfahren / Instanz insgesamt Strafsachen - I. und II. Instanz - : Erl. je Richter 38,7 43,7 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % -11,4% Best. je Richter 15,0 15,6 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 4,13 4,29 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % -3,8% Ordentliche Gerichtsbarkeit zusammmen Erl. je Richter 352,93 349,01 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 1,1% Monate im Durchschnitt 214,04 162,88 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 31,4% VERWALTUNGSGERICHTE 1. Allgemeine Kammern insgesamt (ohne Numerus-clausus-Eilsachen) Erl. je Richter 221,4 164,3 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 34,7% Best. je Richter 255,7 175,0 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 18,68 12,78 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 46,2% FINANZGERICHTE Klagen und einstweiliger Rechtsschutz Erl. je Richter 197,0 144,3 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 36,5% Best. je Richter 174,5 169,8 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 14,51 14,12 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 2,7% SOZIALGERICHTE Klagen und einstweiliger Rechtsschutz Erl. je Richter 373,3 334,5 Differenz zum Bundesdurchschnitt in % 11,6% Best. je Richter 428,6 413,6 Resteabbau in Mon. bei bundesdurchschnittl. Erledigungsleistungen 15,37 14,84 Differenz für Resteabbau zum Bundesdurchschnitt in % 3,6% - 3 -

22 Bundesvergleich *) der Pro-Kopf-Erledigungen (Richter) über alle Gerichtsbarkeiten 2002 (Bundesdurchschnitt: 0 % = 304 Verfahren) 12% 8% 6,3% 7,0% 4% 0% -4% -8% -12% -16% -20% -24% -3,5% -1,2% 0,4% -1,6% -19,4% -3,4% 3,1% 0,3% *) Ohne die Bundesländer Bayern und Schleswig-Holstein, da Zahlen nicht vollständig vorliegen. Für Hamburg sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Zahlen des Vorjahres zugrunde gelegt worden. 1-9,6% -5,2% 0,0% -6,3% Baden- Würtbg. Berlin Brandbg. Bremen Hamburg Hessen Mecklbg.- Vorp. NS NRW Rh.-Pf. Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen

23 Reste im Bundesvergleich *) pro Richter über alle Gerichtsbarkeiten 2002 (Bundesdurchschnittlicher Zeitbedarf für Resteabbau: 0 % = 8,6 Monate) 24% 20,4% 21,6% 16% 13,0% 13,4% 15,2% 8% 6,4% 3,6% 0% -8% -16% -24% -14,9% -7,5% -4,9% -9,2% 1-4,7% -14,7% *) Ohne die Bundesländer Bayern und Schleswig-Holstein, da Zahlen nicht vollständig vorliegen. Für Hamburg sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Zahlen des Vorjahres zugrunde gelegt worden. -8,2% Baden- Würtbg. Berlin Brandbg. Bremen Hamburg Hessen Mecklbg.- Vorp. NS NRW Rh.-Pf. Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen

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