Sozialgericht Frankfurt (Oder)
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- Elisabeth Bayer
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1 Sozialgericht Frankfurt (Oder) Pressesprecher Sozialgericht Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstädter Chaussee 48, Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 26. Januar 2012 Pressemitteilung Weiter anhaltend hohe Belastung des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) Bilanz des Jahres 2011 Im 20. Jahr seines Bestehens sah sich das Sozialgericht Frankfurt (Oder) gegenüber dem Vorjahr mit einer unverändert hohen Eingangsbelastung konfrontiert. Die Zahl der neu eingegangen Klageverfahren blieb nur unwesentlich hinter der des Rekordjahres 2010 zurück. Im Vergleich zum Vorjahr konnte im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 gleichwohl die Zahl der unerledigten Verfahren auf relativ konstantem Niveau (7.200 offene Verfahren zum ) gehalten werden. Hauptgrund hierfür war die im vergangenen Kalenderjahr deutlich verbesserte Personalsituation, sodass gegenüber dem Kalenderjahr 2010 ca. 21 Prozent mehr anhängige Verfahren zu Ende gebracht werden konnten. Insgesamt standen Neueingängen (4.988 Klageverfahren und 430 einstweilige Rechtsschutzanträge) Erledigungen (5.045 Klageverfahren und 431 einstweilige Rechtsschutzanträge) gegenüber. Ungeachtet der insoweit erfreulichen Bilanz kann bezogen auf die hohe Arbeitsbelastung des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) noch keine Entwarnung gegeben werden. Denn nach Abzug der auf die Gerichtsverwaltung entfallenden Arbeitsanteile verbleibt hinsichtlich der aktuell unerledigten Klageverfahren noch immer eine Pro-Kopf-Belastung von deutlich mehr als 460 Verfahren und damit erheblich über dem Bundesdurchschnitt für die hier tätigen 16 Richter. Um diesen Aktenberg vollständig abzuarbeiten, müsste das Sozialgericht fast 18 Monate für neu eingehende Rechtsschutzanträge gesperrt werden. Sorge bereitet in diesem Zusammenhang insbesondere die bereits jetzt absehbare zunehmende Dauer zwischen Klageerhebung und Abschluss des Verfahrens. Zwar blieb die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit mit ca. 14 Monaten gegenüber dem Vorjahr konstant. Allerdings werden gegenwärtig lediglich im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ( Hartz IV ) und dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) derart günstige Bearbeitungszeiten erreicht. Im ermittlungsintensiven Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung etwa werden hingegen schon jetzt im Schnitt 22 Monate bis zum Verfahrensabschluss benötigt. Darüber hinaus sind von den derzeit unerledigten Verfahren bereits heute nahezu Verfahren (entspricht ca. 19 Prozent des Gesamtbestandes) länger als 24 Monate am Sozialgericht Frankfurt (Oder) anhängig. Mit einer Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer ist demnach auch in diesem Jahr nicht zu rechnen. Ein Hauptgrund für den hohen Bestand an älteren Verfahren ist die entgegen dem Bundestrend weiterhin kaum abebbende Flut an neu eingehenden so genannten Hartz-IV-Verfahren (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe). Diese binden insbesondere aufgrund der existenzsichernden Funktion der dort geltend gemachten Leistungen und dem sich daraus ergebenden Gebot zur Besuchszeit: Mo.-Do. (Fr.) 9-12/13-15 (14) Uhr Verkehrsverbindungen: Straßenbahn 3/4, Haltestelle Südring, von da ca. 5 Min. Fußweg.
2 beschleunigten Bearbeitung erhebliche personelle Kapazitäten. Von den insgesamt 5418 im Kalenderjahr 2011 anhängig gemachten Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen entfielen ca. 62 Prozent (3.369 Verfahren) auf diesen Bereich. Damit war zwar am Sozialgericht Frankfurt (Oder) erstmals seit dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform zum 1. Januar 2005 ein leichter Rückgang der Gesamtklageeingänge (ca. 3,5 Prozent gegenüber 2010) zu verzeichnen. Eine Trendwende kann darin aber noch nicht gesehen werden. Dauerhaft niedrigere Verfahrenseingänge lassen sich wohl ohnehin nur durch Aktivitäten des Bundesgesetzgebers erreichen. Neben einer Vereinfachung der so genannten Hartz-IV- Regelungen etwa im Bereich des auf das Arbeitslosengeld II anzurechnenden Einkommens wäre hierbei insbesondere an die Einführung einer vom Ausgang des Klageverfahrens unabhängigen Gerichtskostenpauschale für die Jobcenter zu denken. Während eine solche für die anderen Sozialleistungsträger selbstverständlich ist, sind die Jobcenter hiervon bislang befreit. Angesichts der zum Teil niedrigen Streitwerte im Hartz-IV-Bereich könnten dann bereits einfachste ökonomische Überlegungen die Jobcenter zur Abhilfe bereits vor der Klageerhebung bewegen. Da für viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger die entsprechenden Bescheide der Jobcenter kaum nachzuvollziehen sind, könnte darüber hinaus eine obligatorische mündliche Anhörung der Betroffenen durch die Jobcenter bereits im Widerspruchsverfahren helfen, eine Vielzahl von Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Einzelheiten zur Jahresbilanz und Übersichten finden Sie im Anhang zur Pressmitteilung. Hintergrund: Sozialgerichte entscheiden in Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung. Konkret erstreckt sich die Zuständigkeit insbesondere auf die Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten-, Knappschafts- und Pflegeversicherung), der Arbeitsförderung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe ( Hartz IV ), auf die Schwerbehindertenangelegenheiten und das soziale Entschädigungsrecht (Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Entschädigung für Opfer von Gewalttaten). Am waren am Sozialgericht Frankfurt (Oder) 16 Richter sowie insgesamt 24 nichtrichterliche Mitarbeiter in den zur Unterstützung der Berufsrichter eingerichteten Serviceeinheiten und der übrigen Gerichtsverwaltung beschäftigt. Für Rückfragen: Richter am Sozialgericht Robert Lange, Tel.: Mail: robert.lange@sgf.brandenburg.de
3 Geschäftsentwicklung beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) Eingänge Erledigungen Anhänge (Bestand) am
4 Eingänge Eingänge je Richter , ,88 399,92 406, ,53 Insgesamt je Richter Erledigungen ,03 361,37 351,25 351,31 326,19 Insgesamt je Richter Anhänge (Bestand) am ,85 525,18 550,00 500, ,83 450,00 400,00 350,00 300,00 Insgesamt je Richter 250, ,00
5 Personalausstattung Richter (Jahresmittel) Mitarbeiter in den Geschäftsstellen* Insgesamt ,00 5,00 12, ,49 6,49 12, ,16 6,16 12, ,67 6,67 12,00 19,50 7,50 12, ,75 7,75 12, ,00 8,00 12, ,84 7,84 12, ,83 7,83 12, ,00 9,00 12, ,25 9,25 15, ,81 9,81 15, ,65 9,86 16, ,62 11,87 18, ,57 13,82 18, ,34 15,59 19,75 * ohne Beschäftigte des gehobenen Dienstes 520 Arbeitsbelastung in den Geschäftsstellen ( Verfahren je Arbeitskraft) derzeitige personelle Besetzung: Richter (im Jahresdurchschnitt 2011 = 15,59 Richter) 3 Beschäftigte gehobener Dienst 21 Beschäftigte mittlerer Dienst (Serviceeinheiten) 1 Beschäftigte einfacher Dienst (Justizhelfer) Entwicklung in den neuen Rechtsgebieten SGB II und SGB XII (Hartz IV) AS Eingänge Erledigungen Bestand SO Eingänge Erledigungen Bestand
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