1. Halswirbelsäule: 2. Schultergürtel: 3. Brustwirbelsäule: Wendehals. Doppelkinn. Schulterheber. Bürofalter

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1 1. Halswirbelsäule: Wendehals Hände liegen locker auf den Oberschenkeln; Kopf dreht nach rechts und Kinn hebt sich Sie atmen ein. Der Kopf wendet sich gerade aus, Kinn bewegt sich zur Brust Sie atmen aus. Kopf dreht sich nach links, Kinn hebt sich wieder Sie atmen ein. Fünf Mal wiederholen. Doppelkinn Die Hände fassen den Hinterkopf, das Kinn senkt sich zur Brust, die Halswirbelsäule dehnt sich. Position ein paar Sekunden halten und anschließend langsam aufrichten, das Doppelkinn solange wie möglich halten. Übung mehrfach am Tag wiederholen. 2. Schultergürtel: Schulterheber Hände liegen entspannt auf den Oberschenkeln. Schultern anheben und nach hinten bewegen Sie atmen ein. Schultern wieder fallen lassen Sie atmen aus. Fünf Mal wiederholen. 3. Brustwirbelsäule: Bürofalter Lassen Sie die Arme entspannt seitlich neben dem Bürostuhl hängen. Die Schultern fallen nach vorn, Daumen zeigen zum Stuhl Sie atmen aus. Dann führen Sie die Schultern nach hinten, die Daumen drehen dabei nach außen Sie atmen ein. Nun Schultern wieder nach vorn fallen lassen und die Daumen zeigen wieder zum Stuhl Sie atmen aus. Fünf Mal wiederholen. 1

2 4. Lendenwirbelsäule: Stuhlpresser Während Sie gerade auf dem Stuhl sitzen, verschränken Sie die Hände hinter dem Rücken. Dann spannen Sie Bauch- und Gesäßmuskeln und drücken die Hände durch den Druck der Bauch- und Rückenmuskeln gegen die Stuhllehne Sie atmen ein. Beim Ausatmen entspannen Sie die Muskeln, lösen den Druck. Fünf Mal wiederholen. 5. Arme: Melkmaschine Auf dem Bürostuhl sitzend, strecken Sie die Arme nach vorn, heben und senken sie wechselseitig. Auch Ihre Finger sind in wechselnder Bewegung: Erst sind sie gestreckt und weit auseinander gespreizt; dann bildet die Hand eine feste Faust, danach spreizen Sie die Finger wieder und dabei die Bewegung der Arme nicht vergessen. Fünf Mal wiederholen. 6. Quickie: Drei Minuten Bürosport a) Nacken dehnen: Rechtes Ohr zur rechten Schulter. Linke Hand aktiv nach unten. Rechte Hand greift an den Kopf und zieht leicht. Danach zur anderen Seite wechseln. b) Venenpumpe: Mal auf den Zehenspitzen wippen. c) Schulterkreisen: Rückwärts, gleich- und wechselseitig. 2

3 d) Mobilisieren: Rechte Hand so weit wie möglich nach oben-hinten über den Kopf. Daumen zeigt nach hinten. Der Blick folgt dem Daumen. Danach zur anderen Seite wechseln. e) Kirschen pflücken: Mit den Händen wechselseitig weit über den Kopf greifen. f) Kopfkreisen: Kopf nach vorn beugen und kontrolliert von einer zur anderen Seite kreisen. 7. Sinnliche Lockerung: Die Nackenmassage Vom Haaransatz im Nacken streichen Sie zu den Schultern, üben einen festen Druck auf die Muskeln aus. Wiederholen Sie drei bis fünf Mal. Danach malen Sie mit den Fingerspitzen vom Haaransatz über die Schultern kleine Spiralen. Auch dies wiederholen Sie drei bis fünf Mal. Anschließend kneten Sie Ihren Nacken- und Schulterbereich kräftig, erst rechts, dann links. Nun massieren Sie den Schultergürtel gleichzeitig mit beiden Händen. Wiederholen Sie drei bis fünf Mal. Zum Schluss noch eine Entspannungsübung für den unteren Teil des Rückens: Sie sitzen gerade auf dem Bürostuhl, kippen das Becken langsam nach vorn und nach hinten. BKK Bundesverband Kronprinzenstraße Essen Telefon 0201 /

4 Fit den ganzen Tag Augenzwinkern Zwinkern Sie doch zwischendurch einfach ein paar Mal mit den Augen um die Augen zu befeuchten. Dann zwinkern Sie und bewegen Sie die Augäpfel. Betende Hände Legen Sie die Handflächen vor der Brust in Schulterhöhe zusammen und drücken Sie sie einige Sekunden kräftig aneinander ohne dabei die Schultern hoch zu ziehen. Armkreuz Kreuzen Sie die Arme vor der Brust. Schieben Sie jetzt die Arme so weit wie möglich nach vorne und halten Sie die Spannung einige Sekunden. Katzenbuckel Setzen Sie sich auf die Stuhlkante und stützen Sie die Unterarme locker auf den Oberschenkeln ab. Rollen Sie den Rücken dann langsam zu einem Katzenbuckel. Flieger Verschränken Sie die Hände hinter dem Nacken und ziehen Sie die Schulterblätter für einige Sekunden zusammen. Kopfarbeit Nicken Sie mit dem Kopf erst nach vorne, dann nach rechts, dann nach links. Rumpf ist Trumpf Neigen Sie den Rumpf langsam nach rechts und nach links. Der Po sollte nicht von der Sitzfläche abheben. Atmen Sie dabei ruhig weiter. Füße in die Höhe Stellen Sie Ihre Füße zusammen, heben Sie sie abwechselnd an und stellen Sie die Füße dann jeweils rechts und links ab. Hacke Spitze Gehen Sie hoch auf die Fußspitzen und rollen Sie langsam auf die Ferse ab. Halten Sie die Spannung in den Waden. Armschwingen Lassen Sie die Arme ein paar Mal rückwärts schwingen. Dabei können Sie auch kleine Gewichte in die Hände nehmen. 4

5 Finger hakeln Greifen Sie mit den Fingern beider Hände ineinander, ziehen Sie dann die Arme auseinander ohne dabei die Arme zu heben. Halten Sie die Spannung einige Sekunden. BKK Bundesverband Kronprinzenstraße Essen Telefon 0201 /

6 Übungen für die Augen (Quelle: BKK Essen, AUVA Österreich) zum Entspannen Vertreiben von Müdigkeit Erhöhen der Konzentrationsfähigkeit Kräftigen der Augenmuskulatur Übung 1: Zeigefinger in Augenhöhe halten (ca. 20 cm von der Nasenwurzel entfernt), mit den Augen fixieren Zeigefinger langsam von der Nase wegführen, bis der Arm gestreckt ist und dabei Bewegung des Zeigefingers mit den Augen verfolgen Verweilen Zeigefinger langsam zur Nase zurückführen, dabei Bewegung des Zeigefingers mit den Augen verfolgen Blick von Zeigefinger lösen und in die Ferne blicken Übung 2: Augen mehrmals abwechselnd weit aufreißen und kräftig zusammenkneifen Augen mindestens 30 Sekunden geschlossen halten Übung 3: Augen schließen An eine liegende Acht denken Die Linien der Acht mit den Augen mehrmals linksherum bzw. rechtsherum nachzeichnen Aufrecht sitzen, entspannen, Augen drei bis fünf Sekunden geschlossen halten, dann folgende Übung jeweils dreimal durchführen: so weit wie möglich nach oben und dann geradeaus blicken tief nach unten und dann geradeaus sehen weit nach rechts und anschließend geradeaus sehen weit nach links und anschließend geradeaus sehen Augen langsam im Uhrzeigersinn und entgegengesetzt kreisen lassen abwechselnd vier Sekunden auf die eigene Nasenspitze und in die Ferne blicken Übung 4: Brillenträger-Massage (nicht nur für Brillenträger nützlich) 6

7 Fassen Sie dazu mit Daumen und Mittelfinger die Nasenwurzel und legen Sie den Zeigefinger etwas darüber auf die Stirn. Nun massieren Sie einfach für vielleicht zehn oder zwanzig Sekunden diese Stelle mit sanftem Druck. Übung 5: Palmieren Bedecken Sie beide Augen mit den Händen, so dass kein Licht eindringen kann. Drücken Sie nicht gegen die Augen! Stellen Sie sich für zwei bis drei Minuten irgendwelche schöne, vor allem farbige Gegenstände oder Landschaften vor Entfernen Sie dann ganz langsam die Hände von den Augen Entfernen Sie die Hände so langsam, dass kein Blendeffekt eintritt Wenn sie sich geblendet fühlen,dunkeln Sie lieber nochmals stärker ab Diese Übung sollte ein bis zweimal täglich durchgeführt werden. Übung 6: Die Stirn-Ohren-Linie (eine einfache Massageübung) Legen Sie dazu die Mittelfinger beider Hände auf die Mitte der Stirn Beginnen Sie dann unter sanftem Druck eine leichte Massage in kreisenden Bewegungen. Bewegen Sie dabei die beiden Finger immer weiter nach außen, dann über die Schläfen und herunter bis zum unteren Ansatz der Ohren. Nehmen Sie sich dazu etwa 20 bis 25 Sekunden Zeit. 7

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9 Allgemein HUB - M Aktualisierte Auflage SICHERHEIT KOMPAKT M 026 SICHERHEIT KOMPAKT M 026 Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen Landesstelle: Wien, Niederösterreich und Burgenland: UVD der Landesstelle Wien Webergasse 4, 1203 Wien Telefon (01) Fax UVD der Außenstelle St. Pölten Wiener Straße 54, 3100 St. Pölten Telefon (02742) Fax UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz 11, 7400 Oberwart Telefon (03352) Fax Bildschirmarbeitsplätze Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Graz Göstinger Straße 26, 8021 Graz Telefon (0316) Fax UVD der Außenstelle Klagenfurt Waidmannsdorfer Straße 35, 9021 Klagenfurt Telefon (0463) Fax Oberösterreich: UVD der Landesstelle Linz Garnisonstraße 5, 4021 Linz Telefon (0732) Fax (01) Salzburg, Tirol und Vorarlberg: UVD der Landesstelle Salzburg Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg Telefon (0662) Fax UVD der Außenstelle Innsbruck Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck Telefon (0512) Fax UVD der Außenstelle Dornbirn Eisengasse 12, 6850 Dornbirn Telefon (05572) Fax Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

10 Bildschirmarbeitsplätze Inhalt Einleitung 2 Arbeitsmittel 4 Software 10 Umgebung 12 Arbeitsorganisation 14 Ausgleichsübungen 16 Untersuchungen und Bildschirmbrille 18 Unterweisungen und Information der Arbeitnehmer 19 Normen und Literatur 20 M 026 Bildschirmarbeitsplätze 1

11 Einleitung Einleitung Über Ziel und Zweck dieser Broschüre Die wesentlichen Rechtsgrundlagen Einleitung Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien hat sich die Arbeit in den Büros grundlegend geändert. Die Anzahl der Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und wird weiter steigen. Neben den Verbesserungen und Arbeitserleichterungen durch die neuen Technologien sind aber auch neue Probleme entstanden. So wird beispielsweise in vielen Büros mit alten Einrichtungen auf Schreibtischen neueste Hardware aufgestellt, ohne auf die neuen Anforderungen, auch was Belichtung und Beleuchtung betrifft, einzugehen. Als Folge davon treten bei der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz immer wieder Beschwerden auf, z. B. Augenbrennen, Nackenschmerzen, Kopfschmerzen oder Schmerzen in den Schultern, Armen und Händen. Oft treten auch lästige Spiegelungen auf, die das Lesen der Zeichen am Bildschirm erschweren. Dieses Broschüre soll praktische Hinweise geben, um diese Beschwerden und Störungen soweit wie möglich zu vermeiden. Es soll aufzeigen, worauf es beim Einrichten und Nutzen von Bildschirmarbeitsplätzen und bei der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz im Büro besonders ankommt. Auf spezielle Bedürfnisse vorerkrankter oder behinderter Menschen wird nicht eingegangen. Ausgangspunkt aller österreichischen Regelungen ist die Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Von großer Bedeutung ist auch der Anhang der Richtlinie, in dem Mindestanforderungen für die ergonomische Gestaltung angegeben sind. Der Inhalt der Richtlinie ist in den 67 und 68 ASchG und in der Bild- schirmarbeitsverordnung (BS-V) BGBl. II Nr. 124/1998 umgesetzt. Was ist Bildschirmarbeit? Bildschirmarbeit wird in 1(2) BS-V als die Ausführung von Tätigkeiten wie Datenerfassung, Datentransfer, Dialogverkehr, Textverarbeitung, Bildbearbeitung oder CAD/CAM an Bildschirmarbeitsplätzen unter Verwendung von Bildschirmgeräten definiert. Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz? Eine Definition dazu findet sich in 67(1) ASchG: Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden. Durch 67(2) und (3) ASchG sind die Arbeitgeber verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten und nur Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik entsprechen. Abweichungen im nötigen Ausmaß sind nur zulässig für: Fahrer- und Bedienungsstände von Fahrzeugen und Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen an Bord eines Verkehrsmittels, Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind, Rechenmaschinen, Registrierkassen und Geräte mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur direkten Benutzung des Gerätes erforderlich sind, Displayschreibmaschinen Definitionen Welche Ausnahmen gibt es? 2 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 3

12 Arbeitsmittel Arbeitsmittel TÜV- Prüfzeichen für Ergonomie Arbeitsmittel Bildschirm Anforderungen Die dargestellten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden. Die Schärfe und Deutlichkeit der Zeichen kann durch Augenschein geprüft werden. Ausreichend groß sind die Zeichen, wenn bei einer Sehdistanz von 50 bis 75 cm die Zeichenhöhe der Großbuchstaben mindestens 3,5 mm beträgt. Der Abstand zwischen den Zeichen soll mindestens der Strichstärke entsprechen. Der Zeilenabstand soll mindestens so groß sein, dass die Unterlängen der Buchstaben der oberen Zeile nicht mit den Oberlängen der Buchstaben der unteren Zeile zusammenlaufen. Die Darstellungsgüte der Zeichen kann auch in Prüfzeichen enthalten sein (z. B. TÜV-Rheinland, Ergonomie geprüft). Die Zeichenwiedergabe in Positivdarstellung muss möglich sein! 3(1)Z3 BS-V Das Bild muss stabil und flimmerfrei sein, dies erfordert eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 80 Hz. Helligkeit und Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund müssen leicht vom Benutzer eingestellt und den Umgebungsbedingungen angepasst werden können. Der Bildschirm muss leicht dreh- und neigbar sein, wenn nicht, kann ein separater Ständer bzw. verstellbarer Tisch verwendet werden. Die Größe des Monitors muss der Arbeitsaufgabe angepasst sein. Bei Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationsprogrammen etc. ist eine Bildschirmgröße von mindestens 17 Zoll CRT (= 15 LCD) dringend zu empfehlen, für CAD-Arbeitsplätze mindestens 20 Zoll CRT. Der Bildschirm muss eine reflexionsarme Oberfläche besitzen. Der Bildschirm muss strahlungsarm sein. Moderne Bildschirmgeräte erfüllen in der Regel die sehr strengen Richtwerte für elektrische und elektromagnetische Felder z. B. gemäß den schwedischen MPRII Anforderungen oder den TCO Prüfkriterien. Die MPRII Prüfkriterien sind auch im oben erwähnten TÜV-Ergonomie-Prüfzeichen enthalten. Aufstellung Die Blickrichtung soll parallel zu den Fensterflächen sein, wenn dies aufgrund der Raumanordnung möglich ist. Es dürfen keine störenden Reflexionen am Bildschirm beispielsweise durch Fenster, Lichtkuppeln oder Leuchten entstehen. Helle Fensterflächen dürfen sich keinesfalls in Blickrichtung und unmittelbarer Nähe des Bildschirmes befinden. Höhe: Oberste Informationszeile nicht über Augenhöhe; günstiger ist es, wenn der Bildschirm etwas unterhalb angeordnet ist. Sehabstand: 50 bis 75 cm; als Merkregel gilt, dass der richtige Sehabstand gewährleistet ist, wenn aus einer aufrechten Sitzposition mit ausgestrecktem Arm die Hand flach auf den Bildschirm aufgelegt werden kann. Auch auf die richtige Aufstellung kommt es an! Bildschirmaufstellung 4 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 5

13 Arbeitsmittel Arbeitsmittel Schlechte Aufstellung Gute Aufstellung Zusätzlichen Handballenauflage Neigung: So einstellen, dass die Sehachse im rechten Winkel auf die Bildschirmmitte trifft. Eingabegeräte Tastatur Anforderungen Die Tastatur muss eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein. Sie muss neigbar sein (Forderung der BS-V), sollte jedoch immer so flach wie möglich eingestellt sein. Sie muss eine deutlich lesbare Tastenbeschriftung besitzen. Ihre Oberfläche darf nicht glänzen. Aufstellung Zu empfehlen ist eine Handballenauflagefläche von mindestens 10 cm zwischen Tastatur und Tischkante. Tastaturladen und PC-Tische mit zu geringer Aufstellfläche sind deshalb nur sehr eingeschränkt verwendbar. Um eine günstige Arbeitshaltung zu ermöglichen, soll die Tastatur leicht erreichbar und frontal vor dem Benutzer angeordnet sein. Eingabegeräte Maus Anforderungen Die Cursorposition bzw. die Mauszeigerposition sollen eindeutig und leicht erkennbar sein. Aufstellung Auch für die Maus muss ausreichend Manipulationsfläche vorhanden sein. Übliche Mousepads ergeben diese Fläche und bieten darüber hinaus eine griffige Oberfläche. Konzepthalter (Vorlagehalter) Bei häufiger Arbeit mit Arbeitsvorlagen (Belegen) sind auf Wunsch Konzepthalter zur Verfügung zu stellen. Sie müssen ausreichend groß, stabil und verstellbar sein. So weit möglich, sind sie im gleichen Sehabstand wie der Bildschirm anzuordnen. Damit beim Blickwechsel zwischen Monitor und Konzepthalter möglichst bequeme Verhältnisse vorliegen, sollte der Konzepthalter unmittelbar neben dem Monitor angebracht werden. Das Tisch-Stuhl-System Eine richtige Arbeitsposition kann nur durch die Abstimmung von Arbeitstisch und Arbeitsstuhl erfolgen. Von den drei Bezugsebenen für Fußboden, Sitzhöhe und Tischhöhe sollten mindestens zwei variabel sein, um eine universelle Anpassbarkeit des Arbeitsplatzes zu gewährleisten. Die Grundregel (zwei variable und ein fixer Wert für Fußboden, Sitzhöhe und Tischhöhe) ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Fix Variabel Variabel Fußboden Tischhöhe Sitzhöhe Tischhöhe Anforderungen Arbeitstisch: Sitzhöhe Fußboden (verstellbare Fußstütze) Die Größe muss den Maßen der verwendeten Arbeitsmittel entsprechen, auch die Art der Tätigkeit hat natürlich entscheidenden Einfluss auf die erforderliche Größe der Arbeitsfläche z. B. Größe und Anzahl der Belege, Zeichnungen etc. Tisch und Stuhl müssen auf den Menschen abgestimmt sein 6 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 7

14 Arbeitsmittel Arbeitsmittel In der Praxis haben sich Tischtiefen über 80 cm bewährt! Beispiel für die richtige Anordnung eines Bildschirmarbeitsplatzes Die minimale Arbeitsfläche für einen Bildschirmarbeitsplatz mit konventionellen Bildschirmen soll 160 x 80 cm (Tischflächenmaß) betragen. Die erforderliche Tischtiefe ergibt sich aus der Sehentfernung und der Bildschirmtiefe. Bauteile des Bildschirmes und Kabel dürfen nicht über die hintere Kante des Tisches hinausragen. Deshalb bewähren sich in der Praxis größere Tischflächen (z. B. 90 cm Tischtiefe) oder speziell geformte Tischplatten, die für den Bildschirm mehr als 80 cm Aufstellfläche bieten. Der Tisch muss eine reflexionsarme Oberfläche aufweisen. Ein ausreichend großer Beinfreiraum, so dass die häufig verwendeten Arbeitsmittel unter Beibehaltung der Sitzposition gefahrlos und unbehindert bedient werden können, ist notwendig. Die Tischhöhe soll verstellbar sein. Ist dies nicht der Fall, gilt als übliche Empfehlung eine Höhe von 72 cm. Tischkanten und Ecken müssen eine Abrundung aufweisen. Durch das Material der Tischplatte soll keine unangenehme Wärmeableitung erfolgen. Arbeitsstuhl: Die Sitzhöhe muss verstellbar sein. Die Rückenlehne muss eine gute Abstützung in verschiedenen Arbeitshaltungen ermöglichen dies erfordert eine Verstellmöglichkeit der Rückenlehne in Höhe und Neigung. Die Standsicherheit muss durch ein mindestens fünfarmiges Fußkreuz und für den vorhandenen Bodenbelag geeignete Rollen oder Gleiter gewährleistet werden. Dynamisches Sitzen soll möglich sein. Unter dynamischem Sitzen versteht man, dass die Rückenlehne eine gute Abstützung bei Bewegungen aus der aufrechten Sitzhaltung nach vorne und vor allem nach hinten bietet. Hierbei kommt es darauf an, dass der Anpressdruck gut auf den Benutzer eingestellt werden kann. Zusätzlich sollen die Auflage- und Abstützungsverhältnisse auch während der Bewegung erhalten bleiben. Der Sitzbezug soll rutschsicher und atmungsaktiv sein. Aufstellung Um dem Benutzer des Arbeitsplatzes die nötige Wirkfläche zu bieten, ist es dringend zu empfehlen, zumindest 1 m Abstand zwischen der benutzerzugewandten Tischkante und sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen oder Raumbegrenzungsflächen vorzusehen. Diese Wirkfläche darf nicht mit Verkehrswegen und anderen Wirkflächen (z. B. anderer Arbeitsplätze) kollidieren. Einstellung Die rechtwinkelig abgebogenen Unterarme liegen eben auf dertischplatte auf. Die Unterschenkel sind rechtwinkelig zum Oberschenkel abgebogen, die Füße stehen vollflächig am Fußboden. Die Referenzposition ist nicht als dauernde Sitzposition gedacht, sie dient zum Einstellen der richtigen Höhenpositionen des Tisch-Stuhl-Systems. Aus dieser Position ist richtiges dynamisches Sitzen möglich. Dynamisches sitzen = Richtig sitzen Referenzposition zur Einstellung des Arbeitsplatzes 8 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 9

15 Software Software Software 68 (2) ASchG lautet: Bei der Konzipierung, Auswahl, Einführung und Änderung der Software sowie bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen Bildschirmgeräte zum Einsatz kommen, haben die Arbeitgeber folgende Faktoren zu berücksichtigen: Die Software muss der auszuführenden Tätigkeit angepasst sein; die Software muss benutzerfreundlich sein und gegebenenfalls dem Kenntnis- und Erfahrungsstand der Benutzer angepasst werden können; die Systeme müssen den Arbeitnehmern Angaben über die jeweiligen Abläufe bieten; die Systeme müssen die Information in einem Format und in einem Tempo anzeigen, das den Benutzern angepasst ist; die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden. Auch die Soft- Die folgenden sieben Grundsätze sind für die Bewertung ware muss men- und Gestaltung der Interaktionen zwischen Benutzer und schengerecht Software bzw. Hardware (Dialog) als wichtig erkannt worgestaltet sein! den (siehe auch ÖNORM EN ISO ): 10 Aufgabenangemessenheit Der Benutzer soll unterstützt werden, seine Arbeitsaufgabe effizient und effektiv zu erledigen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Eingabereihenfolge dem gewohnten Arbeitsablauf und der Reihenfolge der Arbeitsaufgabe entspricht. Selbstbeschreibungsfähigkeit Jeder Schritt des Dialoges wird durch Rückmeldungen verständlich oder dem Benutzer erklärt, wenn er die entsprechenden Informationen verlangt. M 026 Bildschirmarbeitsplätze Dies kann z. B. durch eine Statuszeile geschehen. Steuerbarkeit Der Benutzer kann den Dialogablauf bis zur Erreichung des Zieles beeinflussen. So sollte z. B. mindestens der letzte Dialogschritt rückgängig gemacht werden können. Erwartungskonformität Der Benutzer kann Erkenntnisse aus bisherigen Arbeitsabläufen, seiner Ausbildung und Erfahrung und allgemein anerkannte Übereinkünfte auf den Dialog anwenden; Hilfe sollte z. B.kann immer über die Taste (F1) angefordert werden können, ein Befehl sollte immer mit derselben Taste bestätigt (ENTER), und immer mit derselben Taste abgebrochen (ESC).werden können Fehlerrobustheit Das beabsichtigte Arbeitsergebnis kann trotz fehlerhafter Eingaben mit minimalem oder ohne Korrekturaufwand erreicht werden; So sollten z. B. Befehle mit besonderer Tragweite zusätzlich abgesichertsein. Individualisierbarkeit Die Anpassung an individuelle Benutzerbelange und Benutzerfähigkeiten ist möglich; Das ist z. B. dann der Fall,wenn aufeinanderfolgende Arbeitsschritte aufgezeichnet werden können, um sie zu wiederholen (Makros). Lernförderlichkeit Dem Benutzer wird während des Erlernens Unterstützung und Anleitung gegeben; Der Umgang mit der Software sollte z. B. ohne die Gefahr des Datenverlustes geübt werden können. Beispiel zur Selbstbeschreibungsfähigkeit (Statuszeile) Beispiel zur Fehlerrobustheit (Dialogfeld) M 026 Bildschirmarbeitsplätze 11

16 Umgebung Umgebung 10:1 1:3 Zulässige Kontraste im Gesichtsfeld an einem Bildschirmarbeitsplatz Umgebung Belichtung, Beleuchtung, Reflexionen und Blendung Aus gesetzlicher Sicht werden ausreichende Lichtverhältnisse und ein ausgewogener Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung gefordert. In den zutreffenden 10:1 Normen werden Beleuchtungsstärken von 300 bis 500 lx (maximal 750 lx) empfohlen. Die aus ergonomischer Sicht richtigen Leuchtdichteverteilungen (Kontraste) betragen maximal 3 : 1 im unmittelbaren Umfeldes des Bildschirms, ansonsten 10 : 1. Diese Kontrastwerte können bei der Aufstellung gegen eine zu helle Fläche (z. B. Fensterflächen, zu helle Beleuchtungskörper im Blickfeld) nicht eingehalten werden. Zu helle Fensterflächen müssen durch geeignete Hilfsmittel (z. B. Blendschutzfolien) entschärft werden. Lärm Gesetzliche Regelungen dazu finden sich in 51 AAV: Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz darf bei überwiegend geistigen Tätigkeiten maximal 50 db und bei einfachen, überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Bürotätigkeiten maximal 70 db betragen. Die angeführten Dezibelwerte sind A-bewertete Schalldruckpegelwerte. Klima Die relevanten Grenzwerte für das Raumklima in Arbeitsstätten nach AStV 28(3) betragen: Körperliche Belastung Temperatur Luftgeschwindigkeit Zu hohe Unterschiede der Flächenhelligkeiten im Gesichtsfeld (Die Zahlenwerte geben Leuchtdichten in cd/m 2 an) Aus den angeführten Gründen gelten für Anordnung von Bildschirmarbeitsplätzen fol gende Planungsgrundsätze: gering C max. 0,10 m/s normal C max. 0,20 m/s Zulässige Unterschiede der Flächenhelligkeiten bei richtiger Bildschirmaufstellung (Die Zahlenwerte geben Leuchtdichten in cd/m 2 an) Die Bildschirmaufstellung soll mit Blickrichtung parallel zur Fensterfront erfolgen. Bildschirme nicht in unmittelbarer Nähe zur Fensterfront aufstellen. Beleuchtungskörper möglichst seitlich vom Bildschirm anordnen. Wenn diese idealen Verhältnisse nicht herzustellen sind, so sind folgende Maßnahmen anzuraten: Bei mehreren Fensterflächen im Raum- (Süden und Osten), sollte die Blickrichtung parallel zur hellsten Fensterfläche gerichtet sein. Die sitzende Arbeitshaltung an Bildschirmarbeitsplätzen entspricht in der Regel einer geringen körperlichen Belastung, bei Mischarbeit einer geringen bis normalen körperlichen Belastung. Wird eine Klimaanlage verwendet, muss die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 70 Prozent betragen. Auch in nicht klimatisierten Räumen ist dieser Bereich anzustreben. In Räumen mit Bildschirmgeräten ist ausreichende Luftfeuchtigkeit auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die elektrostatische Aufladung bei feuchter Luft durch Ladungsableitung verringert wird. 12 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 13

17 Arbeitsorganisation Arbeitsorganisation Pausen oder Mischarbeit erhalten die volle Leistungskraft! Arbeitsorganisation Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen ( 68 (3) ASchG), ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Tätigkeiten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch Pausen unterbrochen wird oder dass die Arbeit als Mischarbeit organisiert wird. Ein nicht unwesentlicher Teil der normalen Arbeit im Sinne des 68 (3) ASchG liegt vor, wenn Arbeitnehmer entweder durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit beschäftigt sind. Mischarbeit Darunter wird eine Kombination von Aufgaben am Bildschirm mit solchen, die kein Bildschirmgerät erfordern, verstanden. Mischarbeit soll durch die unterschiedlichen Anforderungen gegenüber der körperlich bewegungsarmen, jedoch konzentrationsintensiven Arbeit am Bildschirm ausgleichend wirken. Dies insbesondere, weil reine Bildschirmarbeit gegenüber konventioneller Büroarbeit keine erholungswirksamen Abschnitte enthält. Klassische Arbeitsabläufe bei Bürotätigkeit enthalten hingegen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die ohne größere innere Anstrengung, gleichsam automatisch ablaufen, wie Akten holen, Posteingänge sortieren usw. Pausenregelung Bei ununterbrochener Bildschirmarbeit sollte schon aus Gründen der erhöhten Augenbelastung und der statischen Muskelarbeit (Zwangshaltung durch Sitzen in einer starren Position), maximal nach einer Stunde eine Pause eingelegt werden. Eine mögliche Pausenregelung ist nach 50 Minuten Bildschirmarbeit das Einlegen einer 10-minütigen Pause. Diese Pausen sind in die Arbeitszeit einzurechnen. Insbesondere ist bei der Pausenregelung zu berücksichtigen, dass der Erholungswert einer Pause mit zunehmender Dauer extrem sinkt. D. h. oftmalige kürzere Pausen sind erholungswirksamer als wenige länger dauernde Pausen. In der Praxis sollten daher mehrere Kurzpausen (ca. 10 min.) gleichmäßig über den Tag verteilt eingehalten werden. Öfter und kurz ist besser als selten und lang! Anzustreben ist daher eine Mischung von Tätigkeiten mit unterschiedlichen Beanspruchungsschwerpunkten (körperliche und geistige), wobei im Idealfall maximal 50 Prozent der täglichen Arbeit Bildschirmtätigkeit sein sollte. 14 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 15

18 Ausgleichsübungen Ausgleichsübungen Ausgleichsübungen Auch wenn die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind, empfiehlt es sich, in den Bildschirmarbeitspausen Ausgleichsübungen zu machen. Diese wirken entspannend für die äußere Augenmuskulatur und die Skelettmuskulatur. Der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördert die Venenpumpe und hemmt somit die Entstehung von Krampfadern. Sie den Oberkörper abwechselnd nach links und rechts. Die Hüften machen diese Drehbewegung nicht mit (fünfmal wiederholen). Achten Sie immer darauf, dass Sie nicht mit angespannter oder verdrehter Haltung sitzen. Augen Für die Augen ist es gesund, abwechselnd in die Nähe und Ferne zu schauen. Die Arbeit am Bildschirm fixiert die Augen aber auf eine bestimmte Entfernung. Lassen Sie daher Ihren Blick zwischendurch schweifen und betrachten Sie abwechselnd Gegenstände in unterschiedlicher Entfernung. Decken Sie Ihre Augen hin und wieder leicht und ohne Druck mit beiden Händen ab und lassen Sie sie im Dunklen einige Zeit ruhen. Rücken Langes Sitzen ohne Ausgleich schadet dem Rücken. Folgende Übung kann leicht zwischendurch gemacht werden: Sitzen Sie aufrecht, als ob ein Faden Sie nach oben ziehe. Legen Sie die Hände auf die Oberschenkel und drehen Schultern, Nacken Folgende Übung beugt Verspannungen der Schulter-Nacken-Muskulatur vor: Sitzen Sie mit aufrechtem Oberkörper und lassen Sie die Arme locker herabhängen. Ziehen Sie nun mehrmals die Schultern zu den Ohren hoch und lassen Sie sie wieder fallen. Wenn Sie öfter Beschwerden im Schulter- und Nackenbereich haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Sitzhaltung und Ihr Arbeitsplatz richtig eingestellt sind (Sitzhöhe, Tischhöhe, Bildschirmposition, Armhaltung). 16 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 17

19 Untersuchungen Unterweisung Untersuchungen und Bildschirmbrille Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeitszeit Bildschirmarbeit verrichten, gilt Folgendes: Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend in Abständen von 3 Jahren und weiters bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich dies auf Grund der Ergebnisse der Untersuchung nach Z 1 als erforderlich erweist. Den Arbeitnehmern sind spezielle Sehhilfen (Bildschirmbrille) zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen nach Z 1 und 2 ergeben, dass diese notwendig sind, weil normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Unterweisung und Information der Arbeitnehmer Die an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer sind vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirmgerät, bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation des Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisen. Weiters sind sie zu informieren: ob Bildschirmarbeit im nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit vorliegt, über das Recht auf Untersuchungen der Augen- und des Sehvermögens, über das Recht auf eine spezielle Sehhilfe bei Zutreffen der Voraussetzungen und über den Anspruch auf Pausen und Tätigkeitswechsel. Diese spezielle Sehhilfe ist auf die Distanz zum Bildschirm und zu den Belegen abzustimmen, welche in der Regel größer als der normale Leseabstand von ca. 30 cm ist. 18 M 026 Bildschirmarbeitsplätze M 026 Bildschirmarbeitsplätze 19

20 Normen und Literatur Für alle, die mehr wissen wollen oder müssen Normen und Literatur ÖNORM EN Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1 Arbeitsstätten in Innenräumen ÖNORM EN 527 ÖNORM EN 1335 ÖNORM A 8010 Büromöbel Büro Arbeitstische (Teil 1-3) Büromöbel Büro Abeitsstuhl (Teil 1-3) Ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen ÖNORM EN ISO 9241 Ergonomische Anforderungen für Büro tätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Teil 1 bis 17 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 in der jeweils geltenden Fassung Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V), BGBl. II Nr. 124/1998 Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368/1998 Evaluierungsleitfaden für den Bürobereich Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Hsrg.);1997 Der Mensch am Bildschirmarbeitsplatz Blaha, Friedrich (Hrsg.); Wien, Springer-Verlag, 1995 ArbeitnehmerInnenschutz im Büro Hackl-Gruber, Walter et al., Wien; Verlag des ÖGB, 1995 Trends der Bildschirmarbeit Blaha Friedrich (Hsrg.); Wien, Springer-Verlag, 2001 Arbeitsplatz Bildschirm AK Wien (Hrsg.); 4. Aufl., Wien, 1996 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Büro Hartung, P.; WEKA Praxishandbuch (Loseblattsammlung), Augsburg; WEKA Fachverlag, 1997 Handbuch der Bildschirmarbeit Riechenhagen, Prümper, Wagner; Kriftel, Luchterhand, 1998 M 026 Bildschirmarbeitsplätze

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