Inhalt. Einführung 7. Der Ausgangspunkt für die Vorsorge 9. Welche Rente zu erwarten ist 19. Der Check für Ihre richtige Altersvorsorge 41

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2 3 Inhalt Einführung 7 Der Ausgangspunkt für die Vorsorge 9 Die drei Schichten der Altersvorsorge 9 Privileg: Berufsständische Versorgungswerke 12 Ruhestand für Öffentlich Bedienstete 13 Neuer gesetzlicher Rahmen für die Altersvorsorge 16 Welche Rente zu erwarten ist 19 Wie viel Rente zu erwarten ist 19 Ab wann das Geld fließt 22 Aktueller Stand der Rente wer rechnet ihn aus? 25 Was nach Sozialversicherung, Steuern und Inflation zu erwarten ist 27 Welche Zu- und Abschläge bei der Rente vorgenommen werden 32 Wenn die Rente allein nicht reicht: Grundsicherung 36 Hinterbliebenenrente 39 Der Check für Ihre richtige Altersvorsorge 41 Singles 41 Familien 43 Öffentlich Bedienstete 44 Unternehmer 46 Berufsanfänger 47 Besser verdienende Angestellte 49 Ältere ab 50 52

3 4 Inhalt Die Versorgungslücke 55 Der künftige Finanzbedarf 55 Die zukünftigen Einkünfte 56 Die Versorgungslücke erkennen und berechnen 58 Vorsorge auf den Bedarf ausrichten 61 Was ein persönlicher Finanzplan bringt 63 So werden die Lücken sinnvoll gefüllt 65 Der richtige Umgang mit Vorsorge-Geld 68 Kosten der Altersvorsorge 69 Wie sicher die Altersvorsorge vor Pleiten ist 71 Schutz vor Bankpleiten 71 Schutz vor Pleiten von Versicherern 75 Schutz vor Pleiten von Fondsgesellschaften und Bausparkassen 77 Schutz der Betriebsrente bei Pleite des Arbeitgebers 78 Wer bei Verlusten haftet 80 Riester-Vorsorge: Staatlich geförderte, sichere Anlage 81 Voraussetzungen für eine Kapital gedeckte Altersrente (Riester) 81 Riester-Banksparplan 86 Riester-Investmentfondssparplan 89 Riester-Versicherungsrente 92 Wohn-Riester 97 Besonderheiten bei Selbständigen 100 Die besten Riester-Tipps 101

4 5 Betriebsrente: staatlich geförderte, sichere Anlage 103 Betriebsrente auf unterschiedlichen Wegen 103 Was bei Wechsel des Jobs passiert 104 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst 107 Entgeltumwandlung oder volle Rente vom Chef? 108 Entgeltumwandlung im Renditevergleich 110 Minijobrente auch mit wenig Einkommen 115 Warum die Umwandlung von Wertkonten in Betriebsrente verboten ist 116 Nicht nur für Selbständige: staatlich geförderte Basisrente 119 Grundzüge der staatlichen Förderung 119 Begünstigte Anlageformen 122 Basis-Versicherungsrente als verbreiteteste Anlageform 123 Besonderheiten bei Selbständigen 125 Sonstige Lebensversicherungen: sichere Vorsorge 127 Kapital-Lebensversicherung 127 Private Rentenversicherung 131 Fondsgebundene Versicherungen 134 Steuerprivilegien 137 Geldanlage: sichere Vorsorge 139 Sichere Sparpläne und Einmalanlagen 139 Bundeswertpapiere als Hort der Sicherheit 141 Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage 143 Bausparen 146 Fonds: Dosiertes Risiko auf lange Sicht 148

5 6 Inhalt Vorsorge mit Immobilien 153 Wohneigentum erspart langfristig Miete 153 Wenn es an die Auszahlung geht 161 Wie ein Entnahmeplan funktioniert 161 Sinn und Unsinn der Verrentung von Vermögen 162 Einmalauszahlung von Versicherungen 164 Das richtige Verhältnis von Kapitalerhalt und Kapitalverzehr 165 Altersvorsorge und Steuern 169 Abgeltungssteuer 169 Freibeträge und Ausnahmen 170 Steuern auf gesetzliche Rente 171 Steuern auf Pensionen 173 Steuern auf Erbe und Schenkung 174 Beratung: Wem Sie vertrauen können 179 Vorsorgeberatung in der Verbraucherzentrale 179 Stiftung Warentest vergleicht Produkte 181 Staatliche und private Rentenberater und was sie kosten 182 Andere seriöse Beratungsquellen 183 Wichtige Adressen 187 Stichwortverzeichnis 191

6 9 Der Ausgangspunkt für die Vorsorge Die weltweite Finanzmarktkrise 2008/2009 zeigt: Wer bei der Geldanlage auf das falsche Pferd setzt und Risiken missachtet, kann herbe Verluste erleiden. Dies zu verhindern, muss insbesondere bei der Altersvorsorge gelten, die bekanntlich die gesetzliche Altersrente aufbessern soll. Da diese in der Höhe gewaltig bröckelt, ist hier Sicherheit oberste Bürgerpflicht. Die drei Schichten der Altersvorsorge Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde 2005 in Deutschland für die Altersvorsorge die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt: Sämtliche Einzahlungen erfolgen nach bestimmten Übergangsfristen aus unversteuertem Einkommen. Damit unterliegen erst die Auszahlungen im Rentenalter der Einkommensteuer und zwar in voller Höhe. Auch hier gibt es Übergangsfristen (siehe S. 172). Der individuelle Steuersatz liegt im Alter jedoch traditionell deutlich geringer als in der Phase der Berufstätigkeit. Nicht jede Geld- und Kapitalanlage profitiert jedoch von dieser steuerlichen Ordnung: Nachgelagerte Besteuerung gibt es nur bei der reinen Altersvorsorge. Dazu gehören neben der Basisversorgung auch die staatlich geförderten Zusatzversorgungs-Möglichkeiten wie Riester-Vorsorge und betriebliche Altersversorgung.

7 10 Der Ausgangspunkt für die Vorsorge DREI-SCHICHTEN-MODELL DER ALTERSVORSORGE Vorsorgeschicht Basisversorgung Zusatzversorgung Private Geldanlage Erklärung Altersversorgung ohne Möglichkeit der freien Vererbbarkeit, Beleihung, Verpfändung, Abtretung oder einmaligen Kapitalauszahlung. Die Auszahlung ist nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erlaubt. Nicht geförderte Anlagen freier Auswahl Produkt-Beispiele gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke, Basisrente Riester-Rente; Betriebsrente Staatlich gewollte und damit geförderte zusätzliche Altersvorsorge Kapitallebensversicherung, private Renten-Policen; alle Formen der Geld- und sonstigen Kapitalanlage Die dritte Vorsorgeschicht enthält alle normalen, also staatlich nicht geförderten Anlageformen, zu denen auch herkömmliche Lebensversicherungen zählen (siehe S. 127). Letztere haben jedoch auch steuerliche Privilegien, sofern der Vertrag auf echte Altersversorgung abzielt. Doch wie sorgen die Deutschen bislang eigentlich vor? Ganz klar ist das Eigenheim die beliebteste Vorsorgeform, obwohl es vom Staat kaum noch gefördert wird. Zu den weiteren Favoriten zählen Riester- und Basisrente, Betriebsrente, das Sparbuch und Lebensversicherungen. Die Deutschen gehen also beim Sparen für den Ruhestand weitgehend auf Nummer sicher.

8 Die drei Schichten der Altersvorsorge 11 SO BETREIBEN DIE DEUTSCHEN ALTERSVORSORGE (ANGABE IN %) Anlageform November 2008 Dezember 2007 Eigenheim Riester-Rente bzw. Basisrente Sparbuch bzw. Festverzinsliche Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung Betriebsrente Fonds-Lebens- bzw. Rentenversicherung 4 9 Aktien, Aktienfonds, Zertifikate 2 8 Quelle: GfK Marktforschung/Clerical Medical; Stand: 11/2008 Andere Umfragen bestätigen: Sicherheit der Anlageform geht vielfach mit großer Unsicherheit beim Umgang mit dem Thema Altersvorsorge einher. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest hat im Spätherbst 2008 herausgefunden, dass sich nur 44 Prozent der Deutschen überhaupt mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen. Und lediglich elf Prozent denken intensiv darüber nach. Bei vielen Menschen scheint das Prinzip Hoffnung zu überwiegen, wenn es um ihre private Altersvorsorge geht. So ist auch die Idee zu diesem Buch entstanden: Aufklärung und Information sind dringender denn je. Ein Grund für das extreme Sicherheitsbedürfnis der Deutschen könnte die vielfach fehlende Kenntnis zu Geldanlagen und Finanzplanung sein. Jeder Vierte weiß gar nicht, an wen man sich zum Thema Finanzplanung wenden soll Ausweg: siehe S. 179 ff. Wichtig: Viele langfristige Anlageformen, die zu den drei Schichten der Altersvorsorge zählen, lassen sich nicht ohne Nachteil in eine andere Anlage umschichten. Das gilt insbesondere für die Anlageformen, die der Staat mit Zulagen oder Steuervorteilen fördert. Daher sollte die Grundsatzentscheidung wohlüberlegt sein, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

9 12 Der Ausgangspunkt für die Vorsorge WENN DIE BETRIEBSRENTE MIT DEM JOB MITWECHSELN SOLL Wenn Arbeitnehmer eine Betriebsrente abschließen, sind die Ansprüche nur bei Umwandlung des eigenen Gehaltes in Betriebsrente unwiderruflich sicher. Wird der Job gewechselt, sind aber Verluste wahrscheinlich. Übernimmt der neue Chef die bisherigen Ansprüche nicht, kann der Vertrag allenfalls privat weiter angespart werden, was jedoch zu steuerlichen Nachteilen führt (siehe S. 104). Privileg: Berufsständische Versorgungswerke Die meisten berufstätigen Deutschen, darunter alle Arbeitnehmer, sind gesetzlich rentenversichert. Die Höhe der gesetzlichen Rente macht im Schnitt in Zukunft allenfalls noch 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens vor dem Ruhestand aus, Tendenz fallend. Viele Selbständige zahlen jedoch gar nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein und sind für ihre Vorsorge freiwillig und eigenverantwortlich zuständig (siehe S. 46). Eine große Ausnahmestellung besitzen bestimmte Freiberufler, die in Kammern organisiert sind. Dort sind sogenannte berufsständische Versorgungswerke installiert. Die existieren als eigenständige Altersversorgung der ersten Schicht neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Sondersysteme der Pflicht-Versorgung, die ausschließlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. Voraussetzungen: Man gehört zum Stand der sogenannten kammerfähigen freien Berufe, ist also Arzt, Apotheker, Architekt (und vielfach Bauingenieur), Notar, Rechtsanwalt, Psychologischer Psychotherapeut, Steuerberater bzw. - bevollmächtigter, Tierarzt, Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer oder Zahnarzt. Egal, ob selbständig oder angestellt (Ausnahme: angestellte Bauingenieure bleiben in der gesetzlichen Rentenkasse). Die jeweilige Kammer hat in ihrer Satzung entschieden, eine Versorgungseinrichtung zu etablieren.

10 Ruhestand für Öffentlich Bedienstete 13 Wo das der Fall ist, wird die Wahl des einzelnen Freiberuflers sofort zur Pflicht: Dann muss er Mitglied in seinem berufsständischen Versorgungswerk werden. Allerdings besteht nicht in jedem Land für alle in Betracht kommenden Berufe ein Versorgungswerk. Der monatliche Beitrag zur Pflichtversorgung richtet sich in der Regel nach derselben Beitragsbemessungsgrenze wie zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist ein Privileg, dieser kraft Landesgesetz geschaffenen, eigenfinanzierten Form der Altersversorgung, die selbständig neben der gesetzlichen Rentenversicherung steht, anzugehören. Der Grund liegt darin, dass es im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine deutlich bessere Versorgung gibt. Die durchschnittliche Rente ist mit Euro (2006) fast doppelt so hoch wie aus der gesetzlichen Rentenkasse. In den fast 90 Instituten sind Freiberufler abgesichert. Die meisten regional organisierten berufsständischen Versorgungswerke gibt es für Ärzte (siehe Tabelle sowie unter In der Finanzkrise haben sich solche versicherungsförmigen Wege als sicherer Hort der Altersvorsorge erwiesen. Kollektive Versorgungswerke mit professionellem Management der Kapitalanlagen demonstrierten dabei ihre Stärke. Es gibt auch keine Alternative. Denn das Anlagerisiko muss beherrschbar bleiben, um den Kunden die Angst vor massiven Rentenkürzungen zu nehmen. Ruhestand für Öffentlich Bedienstete Eine weitere große Gruppe betrifft den Öffentlichen Dienst. Arbeiter und Angestellte werden im Prinzip wie sonstige Arbeitnehmer behandelt, sind also Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einziger Unterschied und zugleich Privileg für Arbeitnehmer unter den Staatsdienern: Sie erhalten eine Zusatzrente ( Pflichtversorgung ), die die gesetzliche Altersrente aufstockt (siehe S. 107). Durch den Systemwechsel der Pflichtversorgung vom Nettogehalt-Modell auf ein Versorgungspunktemodell haben viele Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen Dienst Einbußen zu erwarten. Wer 2002 schon Altersrente bekam, für den ändert sich nichts. Für

11 14 Der Ausgangspunkt für die Vorsorge künftige Altersrentner fehlen im Einzelfall bis zu 100 Euro im Monat und mehr. Wieder anders ist die Versorgungslage bei Beamten: Sie bekommen keine Rente, sondern Pension. Beamte zahlen also gar nichts in die gesetzliche Rentenversicherung ein, haben aber auch nichts von ihr zu erwarten. Die Altersvorsorge übernimmt der Arbeitgeber (Dienstherr genannt), und damit letztlich der Steuerzahler. Nach dem Beamtenversorgungsgesetz steht ihnen Pension (Ruhegehalt genannt) in Höhe der letzten Tätigkeit (Amt genannt) zu, wenn dieses Amt mindestens zwei Jahre ausgeübt wurde. Jedoch nicht in voller Höhe, sondern nach Dienstjahren. Von 2001 an gibt es für jedes Dienstjahr 1,794 Prozent. Diese Zahl wird mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen multipliziert, um die Pension zu ermitteln. Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das letzte Grundgehalt, der Ortszuschlag und womöglich ruhegehaltfähige Zulagen. Faustregel: Die Mindestversorgung sind 35 Prozent der Dienstbezüge. Je nach Dienstzeit (jedes Jahr steigt die Pension um besagte 1,794 Prozent) sind maximal 75 Prozent der Dienstbezüge drin (allerdings erst nach 40 Dienstjahren). Seit über zehn Jahren wird bei Beamten bei jeder folgenden Gehaltserhöhung ein Teil dieser Erhöhung einbehalten und in einen Spezialfonds eingezahlt, der zur Bezahlung künftiger Pensionen beitragen soll. Dies führt zu einer dauerhaften Senkung von Besoldung und Pension von drei Prozent. Zudem wird seit 2001 der Höchstsatz für die Pension in mehreren Schritten von 75 Prozent auf 71,75 Prozent der Dienstbezüge im Jahr 2010 abgesenkt. Dennoch können Beamte frohlocken: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, wo das Durchschnittseinkommen über alle Jahre zugrunde gelegt wird (siehe S. 19), zählt bei Beamten das letzte und damit höchste Grundgehalt zur Berechnung der Pension. Das Mindestruhegehalt für Beamte (Voraussetzung: mindestens fünf Dienstjahre) beträgt rund Euro im Monat (35 Prozent der Dienstbezüge). Scheiden Beamte allerdings aus Ihrem Dienstverhältnis ohne Anspruch auf Pension aus insbesondere nach den bis zu drei Probejahren, werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dann wird so getan, als wären sie immer versichert gewesen. Diese Nachversicherung bezahlt einzig und allein der bisherige Dienstherr.

12 191 Stichwortverzeichnis Abgeltungssteuer 169 ff. Abschläge bei der Rente 32 ff. Abschlusskosten 107 Aktienfonds 48, 149 Altersentlastungsbetrag 173 Altersgrenze 23 Altersteilzeit 24 Altersversorgung 10 Anlageformen 10 Arbeitnehmer-Sparzulage 41 Arbeitslosigkeit 34 Aufgeschobene Rentenversicherung 129 Ausgabeaufschlag 151 Auszahlplan 162 Basisrente fondsgebundene 122 Basisrente 46 Bausparvertrag 48, 97 Beamte 14 Beitragszusage mit Mindestleistung 109 Berufsanfänger 47 ff. Berufsständische Versorgungswerke 13 Besteuerungsanteil 28 Brutto-Mietrendite 159 Bruttorenten 19 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 76 Bundeswertpapiere 143 Direktversicherer 79 Direktversicherung 105 Direktzusage 106 Eckrentner 19 Einlagensicherung bei Banken 73 f. Einzahlungsphase 129 Entgeltumwandlung 103 Erbschaftsteuer 174 Ertragsanteil 131 Festverzinsliche Wertpapiere 93 Finanzagentur 143 Finanzmarktkrise 9 Finanzplan 63 ff. Freibeträge 29 Garantiefonds 149 Gesellschafter-Geschäftsführer 120 Gesetzliche Rentenversicherung 12 Grundfreibetrag 29 Grundsicherung 36 ff. Hinterbliebenenrente 39 f. Hinzuverdienst 36 Honorarberater 184 Immobiliendarlehen 98 Immobilieneigentum als Kapitalanlage 156 ff. Immobilienfonds, offene 149 Indexfonds 151 Inflation 30 Investmentfonds 149 Job-Wechsel 116

13 192 Stichwortverzeichnis Kapitalabfindung 114 Kapitalerhalt 165 ff. Kapitalertrag 170 Kapital-Lebensversicherung 127 ff. Kapitalverzehr 165 ff. Kapitalwahlrecht 131 Langjährig Versicherte 23 Mindestverzinsung 93 Minijob-Rente 49 Nachgelagerte Besteuerung 9 Ombudsmann 186 Online-Vergleichsrechner 64 Pension 14 Pensionsfonds 80,105 Pensionskasse 103, 105 Pensionssicherungs-Verein 79 Pfändungsschutz 47 Private Rentenversicherung 131 ff. Protektor 76 Rentenalter 22 Rentenauskunft 20 Rentenberater, private 183 Renten-Direktversicherung110 f. Rentenfonds 149 Rentengarantie 131 Rettungsfonds 16 Riester-Banksparplan 86 ff. Riester-Investmentfondssparplan 89 ff. Riester-Rente 81 ff. Riester-Versicherungsrente 92 ff. Schonvermögen 93 Schutz der Betriebsrente bei Pleite des Arbeitgebers 78 ff. Sicherungssysteme 16 Single 41 f. Sparbuch 143 Sparer-Freibetrag 170 Steuern - auf Erbe und Schenkung 174 ff. - auf Pensionen 173 Steuervorteile 63 Störfälle bei Wohn-Riester 99 f. Umlageverfahren 16 Unisextarife 92 Unternehmer 46 f. Unterstützungskasse 106 Vermögensbildung 63 Vermögenswirksame Leistungen 41 Versorgungsfreibetrag 45 Versorgungslücke 51, 55 ff. Versorgungswerk 12 f. Vertriebskosten 107 Wechsel des Riester-Anbieters 89 Wertentwicklung 151 Wertkonto 118 Wohneigentum, Finanzierung von 147 Wohn-Riester 97 ff. Wohnungsbauprämie 147 Zertifizierung 84 Zinsfestschreibung 16

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