Vereinbarung. zur Durchführung der Initiative. Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss

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1 Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB), und dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF)

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3 I. Präambel Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe ist eine stabile berufliche Integration. Voraussetzungen dafür sind eine begründete Berufswahlentscheidung und gesicherte Anschlüsse, die allen Jugendlichen individuelle Wege zu ihrem Berufsziel eröffnen. Gemeinsames Ziel von Bund, BA und Brandenburg ist es, für alle Jugendlichen einen nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen. Dabei soll allen Jugendlichen mit ihren individuellen Voraussetzungen der Zugang in ein Studium oder in die berufliche Ausbildung geebnet und eine bedarfsorientierte Unterstützung zur Erreichung ihres Ausbildungsabschlusses gewährleistet werden. Kohärente Strukturen befähigen die Schulen, ihren Auftrag im Sinne der Jugendlichen zu erfüllen und dabei für jeden und jede individuell in die Verantwortung zu gehen. Instrumente und Angebote zur rechtzeitigen Berufs- und Studienorientierung stehen in Brandenburg allen Jugendlichen als fester Bestandteil der schulischen Entwicklung ab Jahrgangsstufe 7 zur Verfügung. Alle Unterstützungsangebote müssen die Schulen und ihre Lehrkräfte bei der Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung und in der Übergangsbegleitung stärken. Dabei entfalten die unterschiedlichen schulunterstützenden Angebote nur dann ihre intendierte Wirkung, wenn sie den Bedingungen der Brandenburger Schulstruktur insbesondere mit Blick auf Heterogenität, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion entsprechen, deutlich auf das Brandenburger Konzept der Berufs- und Studienorientierung und die Übergangsstruktur Bezug nehmen und nicht in Konkurrenz zu bestehenden Förderinstrumenten auf Landesebene treten. Vor diesem Hintergrund agieren das Land Brandenburg sowie die BA und die Brandenburger Kammern auf der lokalen, schulischen, regionalen sowie Landesebene aufeinander bezogen und miteinander abgestimmt. Der Bund unterstützt die Brandenburger Strukturen durch den gemeinsam vereinbarten Einsatz seines Förderangebotes. II. Ziele Ziel der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss ist es, den Anteil der Jugendlichen, die eine Ausbildung erfolgreich abschließen, zu erhöhen. In der Initiative Bildungsketten werden durch ein abgestimmtes und kohärentes Vorgehen von Bund, Land und BA die in dieser Vereinbarung beschriebenen Förderinstrumente weiter optimiert. 2

4 III. Ausgangslage Einig sind sich alle beteiligten Akteure darin, dass das gemeinsame Ziel, Bildungsketten erfolgreich zu organisieren, nur erreicht werden kann, wenn es gelingt, bereits in der Schule die Potenziale junger Menschen zu wecken und zu erkennen, die Berufs- und Studienorientierung zu stärken und praxisorientiert zu gestalten sowie die Übergangsperspektiven von Schule in eine Berufsausbildung oder in ein Studium zu verbessern. Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode unter dem Leitsatz Chance Beruf vereinbart, die erfolgreiche Initiative Bildungsketten auszuweiten. Darüber hinaus ist es das Bestreben, möglichst jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen jungen Menschen ein Angebot einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen, sofern er oder sie dies wünscht. In der Allianz für Aus- und Weiterbildung wird von Bund, Sozialpartnern, Ländern und BA das Ziel weiterverfolgt, Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen verbindlich und systematisch durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Länder aufbauend auf ihren jeweiligen Programmen und Strukturen sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund ein kohärentes Konzept für die Berufsorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf entwickeln. Die Umsetzung erfolgt unter enger Einbindung aller Akteure vor Ort. Es geht vor allem darum, die Potenziale junger Menschen früh zu erkennen und eine individuelle, kontinuierliche Unterstützung bei der Berufs(wahl)orientierung sicherzustellen. Dies ist gerade auch für Jugendliche mit Behinderung als wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven Start in das Berufsleben von besonderer Bedeutung. Im Zeichen einer umfassenden, bedarfsorientierten Berufsberatung werden Länder und BA zudem dafür sorgen, dass künftig die duale Ausbildung stärker als Perspektive auch an Gymnasien vermittelt wird. Mit der Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem verständigte sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf eine dualisierte Ausbildungsvorbereitung, die auf die Ziele und Inhalte der Ausbildungsberufe ausgerichtet ist und differenzierte Angebote mit einem flexiblen Instrumentarium anbietet, die zum Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung führen bzw. Anschlussfähigkeit gewährleisten (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2013). In der Koalitionsvereinbarung für die sechste Legislaturperiode des Brandenburger Landtags wurde vereinbart, die Berufs- und Studienorientierung an den Schulen insbesondere auch an den Gymnasien gezielt zu stärken. So sollen in Brandenburg mit einer besseren 3

5 Systematisierung der schulischen Berufs- und Studienorientierung sowie der Intensivierung der Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen mit regionalen Unternehmen und Betrieben sowie Oberstufenzentren (OSZ) und Hochschulen die Rahmenbedingungen für einen gelingenden Übergang der jungen Menschen von der Schule in das Berufsleben weiter verbessert werden. In diesem Kontext ist es erklärtes Ziel, das in Brandenburg bereits erfolgreich praktizierte Unterrichtskonzept des Praxislernens auszuweiten, um Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit dem Regelunterricht praktische Tätigkeiten in realen Lebensund Arbeitssituationen zu ermöglichen. Für die Realisierung dieser Ziele hat das MBJS nach Analyse der bisherigen Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an den Schulen in Brandenburg in einem ersten Schritt das Konzept der Landesregierung zur Berufs- und Studienorientierung aus dem Jahr 2008 überarbeitet und eine neue Landesstrategie zur Berufs- und Studienorientierung im Land Brandenburg 1 entwickelt. An der Konzeptüberarbeitung waren neben dem MBJS alle für den Prozess der Berufs- und Studienorientierung relevanten Partner, u. a. Kammern, RD BB, Vereinigung der Unternehmensverbände für Berlin und Brandenburg e. V., DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, MASGF, mit ihrer Expertise beteiligt. Die Landesstrategie wurde im Herbst 2015 veröffentlicht und dient als Handlungsrahmen, der Schulen und ihre Partner darin unterstützen soll, Berufs- und Studienorientierung individuell, systematisiert und qualitätsorientiert umzusetzen. Ausgangspunkt für den schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozess ist künftig verstärkt der einzelne Jugendliche, dessen persönliche Kompetenz zur eigenen beruflichen Orientierung es zu entwickeln gilt. Dieser Prozess wird in Brandenburg mit Anknüpfungen an das Ankerfach Wirtschaft-Arbeit-Technik (W-A-T) und die Berufs- und Studienorientierungsangebote der BA kompetenzorientiert im Wesentlichen über den Einsatz des Berufswahlpasses, von Potenzialanalysen, über Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt im Rahmen von Betriebsbesichtigungen und Betriebserkundungen, des Praxislernens sowie von Schülerbetriebspraktika gestaltet. Der mit der Landesstrategie angestoßene Prozess der Systematisierung und Qualitätsentwicklung der Berufs- und Studienorientierung wird ab dem Schuljahr 2016/2017 mit einer Handreichung des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg zur Unterstützung der Lehrkräfte sowie einer Verwaltungsvorschrift Berufs- und Studienorientierung verfestigt. Die Verwaltungsvorschrift soll künftig eine einheitlichere und 1 URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). 4

6 verbindlichere Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an den Schulen sicherstellen. Zudem wird die Berufs- und Studienorientierung mit dem ab dem Schuljahr 2017/2018 geltenden neuen Rahmenlehrplan als übergreifend in allen Fächern umzusetzendes Thema stärker in die unterrichtliche Arbeit verankert. Im Ergebnis mündet die schulische Berufs- und Studienorientierung in ein koordiniertes Übergangsmanagement, das den Anschluss nach der Schule im individuell erforderlichen Maß unterstützt. In Brandenburg wurden dazu neben der Berufs- und Studienorientierung im Konzept der Landesregierung Übergang Schule Beruf 2 weitere Handlungsfelder definiert wie z. B. Unterstützungsangebote für Jugendliche mit schlechten Startchancen sowie zur Stärkung des aufnehmenden Systems (Wege nach dem Schulabschluss). Den Handlungsfeldern sind einzelne Maßnahmen bzw. Förderinstrumente zugeordnet. Der Übergang von der Schule in den Beruf findet auf lokaler Ebene statt. Um ihn erfolgreich vor Ort zu gestalten, plant das Land Brandenburg, Lokale Koordinierungsstellen an OSZ zu fördern. Diese sollen für größtmögliche Transparenz sorgen und Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Betriebe zu den vorhandenen Regelangeboten (z. B. der BA) lotsen. Sie sollen Maßnahmen und Aktivitäten in den Handlungsfeldern bündeln sowie regionale Akteure am Übergang von der Schule in den Beruf effektiv vernetzen und unterstützen. Die dargestellten Aktivitäten des Landes im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf stehen im engen Zusammenhang mit dem Brandenburgischen Ausbildungskonsens für die Jahre 2014 bis 2016, den die Brandenburgische Landesregierung im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften und der RD BB verabschiedet hat. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der jungen Menschen, die in eine berufliche Ausbildung einmünden, wieder zu steigern. Dazu soll möglichst allen Brandenburger Jugendlichen, die an einer Ausbildung interessiert sind, ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Mit einer Ausbildungsoffensive unter dem Dach des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses treten die Partner öffentlichkeitswirksam für die Stärkung der Ausbildung in Brandenburg ein. IV. Gegenstand der Vereinbarung Zentraler Gedanke zur Erreichung der Ziele der Initiative Bildungsketten ist die gemeinsame Verantwortung von Bund, Land und BA für die Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf. Diese findet ihren besonderen 2 URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). 5

7 Ausdruck in dieser Vereinbarung, in der die Beiträge der Vertragspartner festgelegt sind. Die Grundlagen für diese Vereinbarung bilden das Gesamtkonzept des Bundes zur Weiterentwicklung und Ausweitung der Initiative Bildungsketten 3, die Landesstrategie zur Berufs- und Studienorientierung im Land Brandenburg 4 und das Konzept der Landesregierung Übergang Schule Beruf 5. Um die Instrumente und Maßnahmen in einen systemischen Bezug zur Landesförderung zu bringen und eine nachhaltige strukturelle Entwicklung zu unterstützen, vereinbaren Bund, BA und Brandenburg: 1. Aktivitäten und Vorhaben zur Berufsorientierung 1.1. Potenzialanalyse Ziel: Die Landesstrategie Berufs- und Studienorientierung definiert für die Brandenburger Schulen den Handlungsrahmen zur Umsetzung einer individuellen, kontinuierlichen und praxisorientierten Berufs- und Studienorientierung. In diesem Rahmen stellt die Potenzialanalyse einen wesentlichen ersten Schritt in der Gestaltung des Gesamtprozesses dar. Insoweit soll die Potenzialanalyse unabhängig von der Schulform und der Trägerschaft der Schulen als flächendeckendes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 die Möglichkeit zur Selbstreflexion eröffnen und damit eine Grundlage für weitere Maßnahmen und Förderungen bilden. 6 Im Fokus steht dabei der individuelle Ansatz mit dem Ziel, Berufs- und Studienorientierungsaktivitäten individualisiert und bedarfsgerecht zu unterbreiten. Inhalte: Die Potenzialanalyse soll mit einer Vorbereitungs-, Praxis- und Nachbereitungsphase dreiteilig durchgeführt werden. Dabei soll die Vorbereitungsphase durch Lehrkräfte auf der Grundlage des Berufswahlpasses Stärkeprofil mit Selbst- und Fremdeinschätzung mit der Erstellung eines ersten persönlichen Profils ausgestaltet werden. Die Nachbereitungsphase wird ebenso durch die Schule umgesetzt. Hier erfolgen die Dokumentation der Ergebnisse im Berufswahlpass, die Weiterarbeit mit diesen Ergebnissen im Rahmen des PC-gestützten BA-Angebots planet-beruf sowie die Festlegung weiterer Lernschritte mit Förderplänen. Für die Vorbereitungsphase sind bis zu fünf Zeitstunden und für die Nachbereitungsphase maximal drei Zeitstunden vorgesehen URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). Hiervon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Hören, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung, deren Förderung über die Initiative Inklusion bzw. deren angestrebte Fortführung abgedeckt ist. 6

8 Die Praxisphase soll trägergestützt umgesetzt werden, orientiert an den Qualitätsstandards des BMBF. 7 Dabei ist die Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben der BMBF-Qualitätsstandards obligatorisch, die organisatorischen Rahmenbedingungen werden dagegen brandenburgspezifisch angepasst. 8 Dabei sollen handlungsorientierte Übungen mit Arbeitsproben unter systematischer Beobachtung durchgeführt werden. Wesentlich ist hierbei das individuelle Feedbackgespräch, das hinsichtlich der Stärken und Potenziale der Jugendlichen unter Nutzung des Berufswahlpasses als Dokumentationsinstrument durchgeführt werden soll. Beteiligung: Das BMBF stellt Mittel für die flächendeckende Einführung der trägergestützten Praxisphase der Potenzialanalysen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des BMBF (BOP) ab dem Schuljahr 2017/2018 zur Verfügung. 9 Für die Schulen scheidet eine darüber hinausgehende Förderung von Potenzialanalysen aus BOP und der Ergänzung zum ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) aus. Zur Koordinierung, Begleitung und administrativen Betreuung des Verfahrens wird für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 aus den Mitteln des BOP eine Projektstelle 10 bei Kooperation in Brandenburg, gemeinnützige GmbH (kobra.net) eingerichtet. Das Land Brandenburg finanziert ab dem Schuljahr 2016/2017 den der Potenzialanalyse immanenten Berufswahlpass für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7. Dafür werden vom MBJS im Haushalt jährlich Mittel in Höhe von Euro eingestellt. Eine mögliche Beteiligung der RD BB an der Finanzierung des Berufswahlpasses wird derzeit zwischen dem MBJS und RD BB verhandelt. Den Lehrkräften werden über den vom MBJS getragenen Verein Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V. entsprechende Fortbildungen angeboten. Das Land unterstützt den Verein jährlich mit Euro und Lehrkräftestellenanteilen in einem Umfang von 5,5 Vollzeitäquivalenten. 11 Bezüglich der Verstetigung des flächendeckenden Einsatzes der Potenzialanalyse einschließlich der Sicherstellung der hierfür erforderlichen landesweiten Steuerung ab dem Jahr 2021 ist die Erstellung eines Konzepts vorgesehen, mit dem die Machbarkeit des 7 Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen zur Berufsorientierung Für die Praxisphase sind insgesamt sieben Zeitstunden angesetzt mit einem Betrag pro Durchführung von 80 Euro, zuzüglich rund 20 Euro Fahrtkosten. 9 Die Obergrenze der Mittel richtet sich nach Nr. 5.7 der Förderrichtlinien BOP, d. h. jährlich mit jeweils dem Betrag an den nicht festgelegten BOP-Mitteln, der dem Anteil des Landes an der bundesweiten Zahl von Schulentlassenen ohne Hauptschulabschluss entspricht (jeweils letztes Bezugsjahr des Statistischen Bundesamtes). Entsprechend der aktuellen Berechnungsgrundlage sind im Rahmen dieser Vereinbarung für die Verankerung der Praxisphase für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ab dem 1. August 2017 bis 31. Dezember 2020 insgesamt ein Betrag von bis zu 2,3 Mio. Euro pro Schuljahr vorgesehen; der tatsächliche Betrag ist durch die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bestimmt. 10 Eine Stelle für Projektleitung nach E 13-2 TV-L, 30 h/woche, eine Stelle für Beratung nach E 11-2 TV-L, 20 h/woche und eine Stelle für Sachbearbeitung nach E 9-2 TV-L, 10 h/woche einschließlich Sachkosten (Betrag: ca Euro p. a.). 11 5,5 Vollzeitäquivalente (VZE) entsprechen ca Euro. 7

9 Vorhabens eruiert werden soll. Eine Entscheidung zu Art und Fortführung der Finanzierung der Potenzialanalyse trifft das Land nach Erstellung des Konzepts Praktische Berufsorientierung Ziel: Im Sinne einer Bildungskette sollen die Jugendlichen an die in der Potenzialanalyse gesammelten Erkenntnisse anknüpfen und diese im Rahmen von Praxisgelegenheiten erproben. Mit dem Praxislernen 12 gibt es im Land Brandenburg ein erfolgreich erprobtes Unterrichtskonzept, das die praktische Tätigkeit in realen Lebens- und Arbeitssituationen mit dem schulischen Lernen verbindet. Das Praxislernen wurde bislang an 59 Oberschulen (= 50 Prozent der Oberschulen) und einer Gesamtschule (= vier Prozent der Gesamtschulen) in öffentlicher Trägerschaft eingeführt. Die Verbreitung des Praxislernens an weiteren Schulen der vorgenannten Schulformen sowie an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen wird angestrebt. Inhalte: Grundsätzlich stellt in Brandenburg die frühzeitige und praxisbezogene Berufs- und Studienorientierung einen wesentlichen Aspekt des gesamten Prozesses dar. Die praktische Berufs- und Studienorientierung umfasst dabei mehrere Komponenten: Maßnahme Jahrgangsstufe Schulform obligatorisch/ fakultativ Betriebsbesichtigungen und 5 bis 8 Grundschule 13, Oberschule, fakultativ Betriebserkundungen Gesamtschule, Gymnasium Schülerfirmen 6 bis 13 Grundschule, Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium fakultativ im Fach W-A-T oder als AG Praxislernen 7 bis 10 Oberschule, Gesamtschule fakultativ Zukunftstag 7 bis 10 Oberschule, Gesamtschule, fakultativ Gymnasium Schülerbetriebspraktikum I 9 Oberschule, Gesamtschule, obligatorisch (zwei bis drei Wochen) Gymnasium Schülerbetriebspraktikum II (bis zu zwei Wochen) 10 Oberschule, Gesamtschule fakultativ 12 URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). 13 Im Land Brandenburg umfasst die Grundschule die Jahrgangsstufen 1 bis 6. 8

10 Das Praxislernen ist eine besondere Form des fächerverbindenden Unterrichts, der zeitweise in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Schule stattfinden kann. Durch das Praxislernen sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eigene Erfahrungs- und Lebensbezüge zu erweitern und zu vertiefen, phasenweise selbstständig produktiv-geistig und produktiv-praktisch zu arbeiten, ein grundlegendes Verständnis für technische, ökonomische, ökologische und soziale Vorgänge, Strukturen und betriebliche Arbeit zu erlangen, Berufswahlkompetenz zu entwickeln und sich auf den Übergang in weiterführende Bildungs- und Ausbildungssysteme vorzubereiten. Schulen, die das Praxislernen bislang noch nicht umsetzen, aber an einer Realisierung interessiert sind, sollen bei der Entwicklung und Erarbeitung eines schuleigenen Konzepts zum Praxislernen qualifiziert begleitet werden. Dazu soll der im Land Brandenburg im Bereich der Berufs- und Studienorientierung tätige Verein Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V., der das Konzept Praxislernen maßgeblich mitentwickelt hat, für die Jahre 2017 und 2018 als Koordinierungsstelle Praxislernen dienen. Die inhaltliche Zielsetzung der Koordinierungsstelle bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte: Akquise von Schulen, die das Unterrichtskonzept Praxislernen neu in das schulinterne Curriculum einbinden wollen, Verknüpfung von Potenzialanalyse und Praxislernen, Unterstützung bei der Erschließung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Praxislernorte, Unterstützung bei der konzeptionellen/curricularen Verbindung beider Lernwelten, Organisation und Durchführung von regelmäßigen thematischen Workshops zur Unterstützung der Lehrkräfte, die mit der Umsetzung des Praxislernens an den Schulen betraut wurden, Beratung der Schulen bei der Umsetzung des Praxislernens, 9

11 Erstellung geeigneter Materialien für die Implementierung des Lernkonzepts Praxislernen hinsichtlich der beiden Lernwelten Schule und Betrieb, begleitendes Monitoring der Durchführung der Praxislernen-Maßnahmen. Beteiligung: Das BMBF unterstützt bei Vorlage eines förderfähigen Konzepts die Ausweitung des Praxislernens an Oberschulen, Gesamtschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen durch ein Projekt zum Aufbau einer Koordinierungs- und Umsetzungsstruktur mit bis zu Euro p. a. im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember Sofern erforderlich, können die für die Realisierung des Praxislernen-Konzepts infrage kommenden oben genannten Schulformen für die Durchführung begleitender Maßnahmen zur Umsetzung des Praxislernen-Konzepts Mittel aus dem Landes-ESF-Förderprogramm Initiative Sekundarstufe I in Anspruch nehmen. In dem Förderprogramm stehen den Schulen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Juli 2021 für die Durchführung unter anderem von Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung ESF-Mittel in Höhe von rund 26,8 Mio. Euro zur Verfügung Berufsorientierungsmaßnahmen nach 48 SGB III Ziel: Ergänzung des schulischen Regelangebots der Berufs- und Studienorientierung und der Berufswahlvorbereitung sowie des Dienstleistungsangebots der Agenturen für Arbeit zur Vertiefung der Berufs- und Studienorientierung. Inhalte: Mit zusätzlichen Berufsorientierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium) sowie an Förderschulen bedarfsgerecht einen vertieften Einblick in die Berufsund Arbeitswelt erhalten und damit besser auf die Berufs- und Studienwahl vorbereitet werden. Damit die einzelnen Maßnahmen nicht losgelöst vom unterrichtlichen Handeln und dem Regelangebot von Schule und Berufsberatung stehen, haben die Schulen sie in die schulinternen Curricula bzw. das schuleigene Konzept zur Berufs- und Studienorientierung einzuordnen. Insoweit ergänzen die Berufsorientierungsmaßnahmen die in Nummer 1.2. dargestellten neigungs- und praxisbezogenen schulischen Berufsorientierungsaktivitäten, sofern die Schule diesbezüglich einen weiteren Bedarf bei ihren Schülerinnen und Schülern erkennt. 14 Für die Koordinierungsstelle Praxislernen werden zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter nach E 13 TV-L, 40 h/woche sowie eine Stelle für Beratung und Sachbearbeitung nach E 11 TV-L, 40 h/woche eingesetzt. 10

12 Beteiligung: Berufsorientierungsmaßnahmen nach 48 SGB III können von den Agenturen für Arbeit gefördert werden, wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Die Agenturen für Arbeit können sich auch mit bis zu 50 Prozent an der Förderung von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund können bei Vorliegen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere aus dem ESF-geförderten Programm Initiative Sekundarstufe I Berufsorientierungsmaßnahmen an Oberschulen, Gesamtschulen und Förderschulen Lernen im Land Brandenburg kofinanziert werden. 2. Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Ziel: Die Berufseinstiegsbegleitung stellt ein ergänzendes Instrument für die Umsetzung der Landesstrategie zur Berufs- und Studienorientierung im Land Brandenburg 15 dar. In diesem Rahmen sind die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter bezogen auf ihre Einbindung in die schuleigenen Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung fest in die Strukturen zur Berufs- und Studienorientierung der am Programm teilnehmenden Schulen verankert. Die BerEb soll einen Beitrag zur Reduzierung der Quote der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss leisten und die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine vorrangig betriebliche Berufsausbildung deutlich verbessern und diese stabilisieren. Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erwerb des Hauptschul- oder Förderschulabschlusses haben werden, und Gefahr laufen, den Übergang in eine Berufsausbildung nicht erfolgreich zu meistern, können durch die individuelle Berufseinstiegsbegleitung gefördert werden. Inhalte: Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die Unterstützung bei der Erreichung des Abschlusses der allgemeinbildenden Schule, Berufsorientierung und Berufswahl, Ausbildungsstellensuche, Begleitung im Übergangssystem und Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Darüber hinaus kann sie auch bei der Herstellung der Ausbildungsreife Unterstützung leisten. Zu den beteiligten Schulformen gehören Oberschulen, Gesamtschulen und Förderschulen. 15 URL: (Zugriff: 24. Mai 2016). 11

13 Beteiligung: Vom Schuljahr 2015/2016 bis zum Schuljahr 2018/2019 stehen jährlich ca. 940 Teilnehmerplätze im Rahmen des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung bereit, im Schuljahr 2014/2015 waren es 495 Teilnehmerplätze. Brandenburg prüft auf Basis vorliegender Evaluationsergebnisse, ob und inwieweit die bis zur Kohorte 2018/2019 aus ESF-Mitteln des Bundes kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung von Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf ab der Kohorte 2019/2020 weitergeführt wird. 3. Berufsvorbereitung 3.1. Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung Ziel: Die Maßnahmen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen noch nicht in Betracht kommen. Der Personenkreis soll für eine berufliche Qualifizierung motiviert und stabilisiert werden. Ein flexibler und nahtloser Übergang in weitergehende Qualifizierungsangebote (insbesondere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung) wird angestrebt. Inhalte: Maßnahmen zur Aktivierung von Jüngeren stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Im Maßnahmenverlauf sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung in projektbezogenes Arbeiten erreicht und für weitere Qualifizierung aufgeschlossen werden. Querschnittsaufgaben: Entwicklung der Schlüsselkompetenzen, sozialpädagogische Begleitung und Netzwerkarbeit. Fördereinheiten, die abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzusetzen sind: Unterstützung des Berufswahlprozesses, Suchtprävention, Schuldenprävention, Grundlagen gesunder Lebensführung, Sprachförderung, Bewerbungstraining. Besonderheiten der Maßnahme Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) : Ziel ist es, jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu geben und ihnen ausreichende Kenntnisse über Zugangswege, Aufbau und Funktionsweise des deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu vermitteln, damit sie eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eine Ausbildung aufnehmen. 12

14 Gegenstand der Maßnahme: Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Ausbildungen und der Arbeitswelt allgemein, unter Vermittlung der für eine berufliche Eingliederung notwendigen berufsbezogenen Sprachkenntnisse. Beteiligung: Die BA finanziert dieses Instrument im Land Brandenburg entsprechend den Bedarfen. Im Kalenderjahr 2015 lag die Anzahl der Eintritte im Land Brandenburg in Aktivierungshilfen für Jüngere bei Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Ziel: Im Rahmen einer BvB wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Daneben zielt die Maßnahme auf die Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss. Außerdem sollen die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt integriert werden. Inhalte: BvB beinhalten verschiedene, zeitlich und inhaltlich individuell zu durchlaufende Qualifizierungsabschnitte ( Qualifizierungsebenen ). Dazu zählen Eignungsanalyse, Grundstufe (Kernelement Berufsorientierung/Berufswahl ), Förderstufe (Kernelement Berufliche Grundfertigkeiten ), Übergangsqualifizierung (Kernelement Berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung ) und Bildungsbegleitung. Beteiligung: Die BA finanziert dieses Instrument im Land Brandenburg entsprechend den Bedarfen. Im Kalenderjahr 2015 lag die Anzahl der Eintritte im Land Brandenburg in BvB bei Einstiegsqualifizierung (EQ) Ziel: Die Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung soll ermöglichen, dass mehr jüngere Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen und diese Ausbildung im Erfolgsfall verkürzt wird. Inhalte: EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum mit einer Dauer von mindestens sechs bis höchstens zwölf Monaten. Die Inhalte der Qualifizierung orientieren sich an den Inhalten 13

15 anerkannter Ausbildungsberufe. Mit den EQ-Teilnehmerinnen und EQ-Teilnehmern wird ein Qualifizierungsvertrag mit Vergütungspflicht nach 26 BBiG geschlossen. Besonderheiten der Maßnahme EQ-Welcome : EQ-Welcome soll junge Flüchtlinge, bei denen das Asylverfahren bereits abgeschlossen ist, rund um die betriebliche Einstiegsqualifizierung unterstützen. Gegenstand der Maßnahme: Die Maßnahme verläuft in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet die Heranführung an eine EQ und die zweite Phase die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) während der EQ. Phase I: Heranführung an den Ausbildungsmarkt durch Informationen über das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem und über weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (insbesondere Vorbereitung auf eine EQ). Berufsorientierung und Kennenlernen der Anforderungen in Ausbildungsberufen auch durch berufspraktische Erfahrungen bei einem Träger und Praktika bei Betrieben. Phase II: Den Teilnehmenden soll durch den Einsatz von ausbildungsbegleitenden Hilfen die erfolgreiche Absolvierung der EQ ermöglicht werden. Zudem sollen die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessert werden. Mit sozialpädagogischer Begleitung sowie mit Förder- und Stützunterricht soll die nachhaltige Stabilisierung der Teilnehmenden in der EQ erreicht werden. Beteiligung: Die BA finanziert dieses Instrument im Land Brandenburg entsprechend den Bedarfen. Im Kalenderjahr 2015 lag die Anzahl der Eintritte im Land Brandenburg in EQ bei Förderung der Berufsausbildung 4.1. Assistierte Ausbildung (AsA) Ziel: Die Assistierte Ausbildung soll lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende und deren Ausbildungsbetriebe bei einer betrieblichen Berufsausbildung begleiten und damit einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung unterstützen. Inhalte: Die Assistierte Ausbildung beinhaltet: 14

16 die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Gegenstand der Förderung können die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme sowie Unterstützung während der Ausbildung und zur Arbeitsaufnahme sein; Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Beteiligung: Die BA finanziert dieses Instrument im Land Brandenburg entsprechend den Bedarfen. Im Kalenderjahr 2015 lag die Anzahl der Eintritte im Land Brandenburg in AsA bei 345. Das Land Brandenburg unterstützt die Bekanntmachung von AsA bei Betrieben und wirbt für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Der Landesausschuss Berufliche Bildung (LAB) hat einen eigenen Unterausschuss (UA) zur Begleitung der Umsetzung von AsA einberufen. Darüber hinaus beobachtet das Land die Umsetzung der AsA und wird zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob die Erstellung eines Landesfachkonzepts Assistierte Ausbildung zur Berücksichtigung weiterer Zielgruppen sinnvoll und erforderlich ist Ausbildungsbegleitende Hilfen Ziel: Ausbildungsbegleitende Hilfen können förderungsbedürftige junge Menschen, die Hilfen zur Aufnahme, Fortsetzung und zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen benötigen, unterstützen. Inhalte: Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Dazu zählen Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Maßnahmen zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung. Beteiligung: Die BA finanziert dieses Instrument im Land Brandenburg entsprechend den Bedarfen. Im Kalenderjahr 2015 lag die Anzahl der Eintritte im Land Brandenburg in ausbildungsbegleitende Hilfen bei Die Teilnehmenden werden von der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit in die Maßnahmen zugewiesen. 15

17 4.3. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Ziel: Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, denen auch mit ausbildungsfördernden Leistungen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Der frühestmögliche Übergang in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis wird angestrebt. Inhalte: Ein Bildungsträger ist als Ausbildender für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen beziehungsweise -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Im Rahmen einer BaE werden vom Bildungsträger folgende Leistungen sichergestellt: zielgruppengerechte Methodik und Didaktik, Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen, Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung, individuelle Förderplanung, Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten, Nutzung regionaler Netzwerke, Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, Qualitätssicherung. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb. Sie wird fachtheoretisch und sozialpädagogisch durch den Bildungsträger begleitet und unterstützt. Außerdem überwacht der Bildungsträger die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert er die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen insbesondere auch mit der Berufsschule und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung. Die fachpraktische Unterweisung erfolgt in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb. 16

18 Beteiligung: Die BA finanziert dieses Instrument im Land Brandenburg entsprechend den Bedarfen. Im Kalenderjahr 2015 lag die Anzahl der Eintritte im Land Brandenburg in BaE bei Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Ziel: Ziel ist eine deutliche Senkung des Anteils vorzeitiger Vertragslösungen, um Auszubildenden einen schnelleren Einstieg in eine qualifizierte Erwerbstätigkeit zu ermöglichen sowie das Ausbildungsengagement der Betriebe effizient für die Nachwuchsfachkräftesicherung zu nutzen. Brandenburg liegt mit einer Vertragslösungsquote von 29,9 Prozent leicht unter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer von 31,1 Prozent und deutlich über dem Durchschnitt der alten Bundesländer von 23,9 Prozent. 16 Inhalte: Das Land Brandenburg fördert Workshops zum Erfahrungsaustausch für Auszubildende im ersten Lehrjahr sowie für das betriebliche Ausbildungspersonal im Rahmen der ESF-Richtlinie Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbund (PAV). Damit soll zum einen das Reflexionsvermögen des Ausbildungspersonals gestärkt werden, zum anderen die Orientierung und Identifikation der Auszubildenden mit den Anforderungen der Erstausbildung. Die Erarbeitung konstruktiver Kommunikations- und Problemlösestrategien soll zu einer Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen beitragen. Einhergehend mit der Förderung der Erfahrungsaustausche steht seitens der antragstellenden Kammern ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, der/die neben der Vor- und Nachbereitung der Workshops auch weitergehende Unterstützungsleistungen zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen vermittelt. Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA) werden Auszubildende durch ehrenamtliche Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter des Senior Experten Service (SES) begleitet. Das auf Freiwilligkeit und Hilfe zur Selbsthilfe basierende Coaching-Programm ergänzt die Ausbildungsberatung der Kammern und soll nach einer Aufgaben- und Schnittstellenklärung eng an die Regelstruktur angebunden werden. Beteiligung: Das Land Brandenburg fördert die oben genannten Workshops mit 1,65 Mio. Euro aus dem ESF im Zeitraum 2015 bis Im vom BMBF bis 2018 geförderten Projekt VerA sollen die derzeitigen jährlichen Fallzahlen von 65 Begleitungen, sofern erforderlich und möglich, erhöht werden. 16 Vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht BIBB,

19 5. Besondere Zielgruppen 5.1. Initiative Inklusion Ziel: Weiterführung des Handlungsfeldes Berufsorientierung der Förderrichtlinie Initiative Inklusion des BMAS. Inhalte: Zur Verstetigung der beruflichen Orientierungsmaßnahmen des Handlungsfeldes 1 der Initiative Inklusion, die 2011 vom BMAS mit Laufzeit bis 2018 gestartet wurde, sieht das Land Brandenburg die Fortführung der bewährten beruflichen Orientierungsmaßnahmen einschließlich Beibehaltung der aufgebauten Strukturen und die Vernetzung der Akteure vor. Die Maßnahmen dienen der Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern, insbesondere denen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören. Die Kernelemente des zwischen den Akteuren abgestimmten Ablaufplanes für zielgerichtete berufliche Orientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit den oben genannten Förderbedarfen sind die Erstellung von Kompetenz- und Potenzialanalysen, die Organisation, Begleitung und Auswertung von betrieblichen Praktika sowie die Durchführung von Berufswegekonferenzen. Beteiligung: Bisher wurden die Maßnahmen aus Mitteln des Ausgleichsfonds des Bundes und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landesamtes für Soziales und Versorgung/ Integrationsamts (LASV/InA) Brandenburg finanziert. Die Weiterführung der beruflichen Orientierungsmaßnahmen des Handlungsfeldes 1 der Initiative Inklusion mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wird aktuell geprüft. Die RD BB kann sich nur in Anwendung des 48 SGB III finanziell an diesen Maßnahmen beteiligen. Nach der zwischenzeitlich angekündigten Gesetzesänderung durch den Bund soll künftig eine Beteiligung an der Finanzierung mit Mitteln der Ausgleichsabgabe ermöglicht werden Berufswahlpass für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Ziel: Gestaltung und Entwicklung eines inklusiven und barrierefreien Berufswahlpasses. Inhalte: Der Berufswahlpass wurde in Brandenburg im Rahmen eines Modellvorhabens in Zusammenarbeit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit Cottbus, den Lehrkräften von Förderschulen und dem MBJS in leichter und einfacher Sprache erstellt. Im Rahmen der weiteren Projektumsetzung soll die Anwendbarkeit dieses inklusiven Berufswahlpasses erprobt werden. 18

20 Beteiligung: Das MBJS beteiligt sich mit Fachberatung an der Projektumsetzung Flüchtlinge Ziel: Geflüchteten jungen Menschen, die in Brandenburg leben, soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen bzw. sich auf die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten. Damit könnten die Geflüchteten eine berufliche Perspektive im Land Brandenburg bekommen. Zugleich soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, die immer größer werdende Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze zu reduzieren. Der hier vorgestellte Ansatz für Flüchtlinge in den OSZ ergänzt die bereits dargestellten Maßnahmen PerjuF (vgl. Nr. 3.1.) und EQ-Welcome (vgl. Nr. 3.3.). Inhalte: Berufsschulpflichtige Flüchtlinge und Asylsuchende werden im Land Brandenburg an OSZ beschult. Um eine zielgruppenadäquate Beschulung zu ermöglichen, die einerseits den Erwerb eines der Berufsbildungsreife bzw. der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschlusses ermöglicht und andererseits beruflich orientierend auf das System der dualen Ausbildung vorbereitet, wurde seit dem 1. Februar 2016 ein zweijähriger Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G-Plus) eingeführt. Die in diesem Bildungsgang beschulten berufsschulpflichtigen Geflüchteten verfügen kaum über Deutschkenntnisse und haben keine oder nur geringe Kenntnisse über die duale Berufsausbildung und die Perspektiven, die sich nach einer Ausbildung in Deutschland ergeben. Für diese Zielgruppe besteht besonderer Handlungsbedarf, um eine schnelle Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wichtig ist dafür eine grundlegende Information über die duale Berufsausbildung in Deutschland, aber insbesondere ein ganz praktischer Einblick in die verschiedenen Berufe. Das soll in drei Modellprojekten zu Kompetenzfeststellung und Berufsorientierung für junge Flüchtlinge und Asylsuchende im Land Brandenburg erprobt werden. Zielgruppe sind dabei Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang BFS-G-Plus an OSZ in Bezirken der drei Brandenburgischen Handwerkskammern. Sie sollen sich in den verschiedenen Berufen ausprobieren können und ihre Neigungen, Interessen und Fähigkeiten erkennen mit dem Ziel, einen konkreten Berufswunsch bei sich zu identifizieren. Dieser Wunsch soll mit der Feststellung der Eignung einhergehen. Zu diesem Zweck soll eine praktische Kompetenzfeststellung durchgeführt werden, um die Fähigkeiten und Interessen der zumeist hoch motivierten jungen Menschen in Erfahrung zu bringen. Hierzu wird geprüft, welche Erfahrungen diesbezüglich in anderen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, bereits 19

21 bestehen und wie diese für Brandenburg adaptiert werden können. Es wird angestrebt, die Teilnehmenden in eine Anschlussmaßnahme, wenn möglich in eine Ausbildung, zu vermitteln, sobald ihre Sprachkenntnisse dies zulassen. Ergänzend hierzu werden im Rahmen der geplanten ESF-Richtlinie Türöffner: Zukunft Beruf für berufsschulpflichtige Flüchtlinge, die an OSZ beschult werden, Workshops und Seminare angeboten, mit denen berufsübergreifende Schlüsselkompetenzen, insbesondere interkulturelle Kompetenzen, gefördert werden. Diese werden flächendeckend an allen OSZ im Land Brandenburg, an denen berufsschulpflichtige Flüchtlinge beschult werden, angeboten. Für einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung benötigen auch im Land Brandenburg geflüchtete Jugendliche weitere Unterstützung und ihre Eltern zielgruppenspezifische Informationen, z. B. durch die KAUSA Servicestellen. Die Zielsetzung, begleitete und unbegleitete geflüchtete Jugendliche verstärkt in duale Ausbildung zu integrieren, stellt in Brandenburg eine neue, jedoch langfristige Aufgabe dar, für die es einer entsprechenden unterstützenden Struktur bedarf. Kurzfristig geht es um die derzeit ankommenden berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die an den OSZ beschult werden, mittel- und langfristig um die Kinder, die momentan in die Grund- und Oberschulen einmünden. Beteiligung: Das BMBF stellt bei Vorlage eines förderwürdigen Konzepts Mittel für die Umsetzung der drei Modellprojekte durch die Handwerkskammern im Land Brandenburg im Rahmen der Landesquote im Berufsorientierungsprogramm des BMBF (BOP) zur Verfügung (s. Fußnote 9). Pro Modellprojekt sind fünf Gruppen zu je zwölf Teilnehmenden vorgesehen; hierfür werden im Jahr 2016 ca Euro pro Kammerbezirk, insgesamt ca Euro benötigt. Ziel ist es, die Modellprojekte bei positiven Ergebnissen in den drei Handwerkskammerbezirken im Land Brandenburg unter Beteiligung des BMBF im Zeitraum 2017 bis 2018 fortzusetzen. Eine Beteiligung des BMBF hieran wird zu gegebener Zeit geprüft. Die Richtlinie Türöffner: Zukunft Beruf wird in Abstimmung mit der RD BB erarbeitet. Um die Instrumente der BA und des Landes effizient zu verzahnen, wird derzeit eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem MBJS und der RD BB abgestimmt. Der Bund prüft darüber hinaus die Möglichkeit, ergänzend eine KAUSA Servicestelle im Land Brandenburg zu fördern. 20

22 6. Strukturen und Maßnahmen am Übergang von der Schule in den Beruf 6.1. Jugendberufsagenturen (JBA) Der Begriff Jugendberufsagentur (JBA) steht in der Praxis als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Kooperationsformen, deren konkrete Ausgestaltung sich nach den individuellen Rahmenbedingungen und den Bedarfen vor Ort richtet. Mit beteiligt sind stets die Leistungsträger nach SGB II, SGB III und SGB VIII. Die JBA übernehmen auch eine individuelle Orientierung, Beratung, Vermittlung, Betreuung und Förderung von Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf und bewegen sich in dem durch SGB II, SGB III und SGB VIII festgesteckten Rahmen. In sieben Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg gibt es eine JBA. Drei weitere Gründungen sind geplant. Das Land begrüßt und begleitet den Aufbau der JBA. In diesem Kontext wird auch die Zusammenarbeit mit dem System Schule organisiert. Diese erfolgt vorrangig über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den staatlichen Schulämtern und eine bedarfsorientierte Unterstützung der einzelnen JBA. Konkret fördert das Land Brandenburg die Einrichtung von JBA durch bedarfsorientierte Unterstützung der einzelnen JBA, Informationen über JBA und Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner in dem vom MBJS herausgegebenen Schülerkalender Kopfstütze, der an alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 im Land Brandenburg ausgeliefert wird, und einen Workshop im Herbst 2016, der die Vorteile bestehender Kooperationen veranschaulicht Lokale Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren (OSZ) Ziel: Entwicklung eines Leitsystems für ein regionales Übergangsmanagement, das sicherstellen soll, dass der Weg durch die Vielzahl der Angebote im Übergangssystem gefunden wird. Inhalte: Perspektivisch (voraussichtlich ab Beginn des Schuljahres 2016/2017) sollen flächendeckend Lokale Koordinierungsstellen an OSZ die Vernetzung der regionalen Akteure und Verantwortungsstrukturen vor Ort verstärken. Sie sollen mit Blick auf die Vielzahl an Angeboten für unterschiedliche Zielgruppen mehr Transparenz schaffen und für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Bildungsträger, Betriebe und Eltern als Anlaufstelle zur Verfügung stehen. 21

23 Die OSZ als regionale Wissenszentren am Übergang von der Schule in den Beruf sind der geeignete Ort für die Etablierung dieser Koordinierungsstellen. Sie sind als zweiter Lernort in der dualen Ausbildung das Bindeglied zwischen Wirtschaft und Schule und können mit diesen Kompetenzen ebenfalls Ansprechpartner für die allgemeinbildenden Schulen in der Region sein. Eine Lokale Koordinierungsstelle an einem OSZ führt Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern bereits frühzeitig an die berufliche Bildung heran und verringert den zeitlichen und finanziellen Wegeaufwand für die Auszubildenden. Die geplanten Lokalen Koordinierungsstellen bieten keine individuelle Beratung und keine Vermittlung an, haben dafür vielmehr eine Scharnier- und Lotsenfunktion. Sie machen beispielsweise Jugendliche und Eltern auf die Leistungen der Agenturen für Arbeit aufmerksam bzw. verweisen auf die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Sie sind somit als ergänzende Struktur auf Seiten der beruflichen Schulen zu sehen. Sie werden ein Kooperationspartner der JBA sein. Angepasst an die jeweiligen Aktivitäten und Bedarfe in den Regionen sollen entsprechende Schwerpunkte in der Arbeit der Lokalen Koordinierungsstellen gesetzt werden. Die Aufgaben einer Koordinierungsstelle sind darauf gerichtet, die Informationsmöglichkeiten zu regionalen Angeboten am Übergang von der Schule in den Beruf insbesondere für Jugendliche, Lehrkräfte an OSZ sowie Eltern, Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen und Betriebe auszubauen sowie die Vernetzung regionaler Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu verstärken. Damit wird für die Erhöhung der Transparenz im Hinblick auf die vielfältigen Unterstützungsangebote für die Zielgruppe gesorgt. Beteiligung: Die Landesregierung prüft, welche Instrumente zur Verfügung gestellt werden können, um die Einführung eines regionalen Übergangsmanagements zu unterstützen. Hierzu ist ab Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine ESF-Richtlinie mit dem Arbeitstitel Türöffner: Zukunft Beruf geplant. Die Richtlinie wird in Abstimmung mit der RD BB erarbeitet. Geplant sind Kooperationsverträge zwischen den Lokalen Koordinierungsstellen und den regionalen Agenturen für Arbeit, um die Zusammenarbeit auf der regionalen Ebene zu sichern. Das bedeutet, dass die Lokalen Koordinierungsstellen grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit verpflichtet werden und dort, wo es JBA gibt, auch der Austausch mit den JBA gewährleistet wird. Für die Umsetzung der Maßnahme will das Land ESF-Mittel in Höhe von 13,36 Mio. Euro und Landesmittel in Höhe von 3,4 Mio. Euro zur Verfügung stellen. 22

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