Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Ostwestfalen-Lippe

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1 Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Ostwestfalen-Lippe Minden-Lübbeke Herford Bielefeld Lippe Gütersloh Paderborn Höxter

2 Das Regionale Konzept 2003 Die Region Ostwestfalen-Lippe mit ihren 70 Städten und Gemeinden hat in 2003 ein zukunftsorientiertes Regionales Einzelhandelskonzept erarbeitet. Auf Grundlage einer umfassenden Untersuchung der Angebotsstrukturen des Einzelhandels und der Nachfragesituation in der Region ist es dabei Ziel gewesen, den bestehenden rechtlichen Rahmen durch informelle und regional abgestimmte Verfahren zu ergänzen. Ergebnis war ein Regionaler Konsens mit dem Ziel eines vereinfachten und beschleunigten Abstimmungsund Genehmigungsverfahrens. Das Konzept ist dabei aus einer intensiven Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Wirtschaft heraus entwickelt worden. Beteiligt waren hierbei die beiden Industrie- und Handelskammern in der Region, die Bezirksregierung, der Einzelhandelsverband Ostwestfalen e.v. sowie Vertreter aus den Kommunen und Kreisen. Das Konzept ist mit einem Anerkennungspreis des bundesweit ausgeschriebenen Wettbewerbs kommkoop des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Herbst 2006 ausgezeichnet worden. Dem Regionalen Einzelhandelskonzept für die Region OWL ist im Jahr 2003 die überwiegende Zahl der Kommunen in der Region durch Ratsbeschluss beigetreten. kommkoop Erfolgreiche Beispiele interkommunaler Kooperation Bundeswettbewerb MORO

3 Entwicklungen in der Region OWL Als Grundlage für das Regionale Einzelhandelskonzept 2003 wurden umfangreiche Erhebungen und Befragungen durchgeführt. Alle Betriebe mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche wurden in eine Datenbank bzw. ein geografisches Informationssystem eingestellt. Erhoben wurden seinerzeit insgesamt Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1,9 Millionen qm dies entspricht einer Verkaufsflächenausstattung von ca. 0,91 qm pro Einwohner. Im Rahmen des Konzeptes 2003 wurde die Fortschreibung der Daten in der Region als Einzelhandelsatlas OWL ( vereinbart. Die so fortgeschriebenen Daten können mit den Erhebungsdaten des Jahres 2003 im Zeitablauf verglichen werden, um somit die Entwicklung des großflächigen Handels in der Region ablesen zu können. Somit können nicht nur die Entwicklungen in einzelnen Städten oder Kreisen, sondern auch nach Branchen und Betriebsformen verfolgt werden. 3

4 Warum eine Aktualisierung? Die Erfolgskontrolle 2006 belegt den Stellenwert, den das Regionale Einzelhandelskonzept OWL besitzt. Die zwischenzeitlich veränderte Rechtslage sowie die Dynamik des Einzelhandels mit seinen unterschiedlichen Betriebsformen fordern eine Fortschreibung dieser wohl als mustergültig einzuordnenden regionalen Kooperation. Sie stellt gleichzeitig ein wichtiges Signal der Region in Richtung des Landes NRW dar. Im Februar 2009 lagen hierzu die Rückmeldungen aus 62 der 70 Kommunen der Region vor. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen sowie zahlreicher Gespräche wurden anschließend Arbeitskreise und Fachtagungen eingerichtet, in denen dann die Empfehlungen zur Aktualisierung des Konzeptes diskutiert und weiterentwickelt wurden. Ostwestfalen-Lippe verfolgt weiterhin das Ziel einer eigenverantwortlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Der Beschluss zur Aktualisierung wurde 2008 gefasst. Gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Industrie- und Handelskammern, des Einzelhandelsverbandes sowie der Bezirksregierung wurde im Herbst des Jahres 2008 ein Fragebogen entwickelt, der die Bedarfs- und Interessenslage der 70 Städte und Gemeinden in der Region erfragen sollte. 4

5 Bedeutung des Konzeptes Das Regionale Einzelhandelskonzept für Ostwestfalen- Lippe basiert auf einem regionalen Konsens und somit einer freiwilligen Vereinbarung der Städte und Gemeinden in der Region. Wesentliches Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist es, Empfehlungen zu entwickeln, welche das notwendige landesplanerische Verfahren sowie die nachbargemeindliche Abstimmung und Beteiligung im Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Dies wurde im Regionalen Konzept 2003 wie folgt charakterisiert: Bei Konsens Deregulierung. Die kommunale Planungshoheit der Städte und Gemeinden wird nicht angetastet. Vielmehr stellt das Regionale Einzelhandelskonzept eine Ergänzung zu kommunalen Einzelhandelskonzepten dar. Durch das Konzept entstehen somit keine neuen Verfahren sowie kein neuer Verwaltungsaufwand. Das Regionale Konzept soll einen Beitrag zur Planungs- und Gesprächskultur zwischen den beteiligten Städten leisten und somit den Prozess, der bereits mit dem Regionalen Konzept aus dem Jahr 2003 ausgelöst wurde, weiter fortführen. Aus der Fortschreibung ergibt sich somit die Chance, eine ganze Region in der öffentlichen Wahrnehmung auch außerhalb von Ostwestfalen-Lippe als modernen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Wirkungsweise des Regionalen Konzeptes Kein Eingriff in die kommunale Planungshoheit Regelungen eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes haben Vorrang Keine Abweichung von den rechtlichen Rahmenbedingungen ( 24a LEPro etc.) Kriterien nur für überörtlich bedeutsame Vorhaben Keine Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen des REHK, sondern Wahl des Verfahrensweges 5

6 Umgang mit Nahversorgung Einen besonderen Stellenwert für die Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen, auch im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, nimmt die Grund- bzw. Nahversorgung ein. Insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden stellen Nahversorgungsbetriebe nicht nur die Nahversorgung der örtlichen Bevölkerung sicher, sondern sind oftmals auch wichtige Frequenzbringer für gewachsene Zentren. Die Sicherung und Entwicklung ihrer Nahversorgungsstrukturen haben für die Städte und Gemeinden einen hohen Stellenwert. Sie können dabei den Gestaltungsspielraum im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit nutzen. Bei der Herleitung gemeindlicher Ziele spielt neben der räumlichen Ausdehnung des Gemeindegebietes sowie der Siedlungsstrukturen auch die Verfügbarkeit von Flächen in den Zentren eine erhebliche Rolle. So verhindern oftmals kleinteilige Bebauungsstrukturen oder denkmalgeschützter Bestand die (gewollte) Entwicklung großflächiger Lebensmittelbetriebe in den gewachsenen Zentren. Zugleich stellt die Sicherung einer möglichst umfassenden kleinmaschigen Nahversorgung ein wesentliches gemeindliches Ziel dar, welches einen moderaten Einsatz planungsrechtlicher Instrumente rechtfertigt. Das Regionale Einzelhandelskonzept hat Empfehlungen entwickelt, die sowohl regional konsensfähige Entwicklungen in den Zentren als auch in Randbereichen der Städte und Gemeinden betrifft und solche gewünschten Vorhaben im Verfahren privilegiert. 6

7 Entwicklung in den Zentren Die Entwicklung und der Schutz der Zentren, insbesondere der Stadt- und Ortskerne, ist ein zentrales Anliegen einer städtebaulichen Entwicklung. und landesplanerisch negative Auswirkungen haben. Diese Auswirkungen sind im Rahmen der so genannten Vermutungsregel zu prüfen. Hierzu trägt der Handel in wesentlicher Weise bei. Dieses Ziel hat somit auch einen hohen Stellenwert in den planungsrechtlichen Bestimmungen nicht nur der Bundesgesetzgebung, sondern auch des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Regionale Konzept für Ostwestfalen-Lippe enthält daher Regeln, die gewünschte Vorhaben in den Zentren durch Vereinfachung der Abstimmung auf die Überholspur setzen. Viele Städte und Gemeinden haben daher ihre Zentren (Zentrale Versorgungsbereiche) in ihren kommunalen Konzepten räumlich festgelegt. Vorhaben innerhalb dieser Zentralen Versorgungsbereiche können jedoch nach Art und Umfang städtebaulich 7

8 Entwicklung der Sonderstandorte Neben den Zentren und den Nahversorgungsstandorten leisten auch sonstige Lagen außerhalb dieser Bereiche einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden in der Region. Die Empfehlungen des Regionalen Konzeptes greifen dies auf, berücksichtigen aber zugleich, dass von den Randsortimenten solcher oftmals großen Häuser keine Beeinträchtigungen der Zentren ausgehen sollen. Es handelt sich um (großflächige) Sonderstandorte mit den Sortimenten, die aufgrund ihrer Sperrigkeit und Transportbedürftigkeit auch außerhalb der Innenstädte angeboten werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Möbel- und Einrichtungshäuser sowie die Bau- und Gartenmärkte. Allerdings muss festgestellt werden, dass auch zukünftig solche Angebote nicht überall vorgehalten werden können, sondern dies stellvertretend an bestimmten Standorten erfüllt wird. Auch hier lässt sich das Regionale Konzept von der Zielvorstellung leiten, dass solche Einzelhandelsbetriebe nicht nur in einigen großen Städten in der Region die Versorgung übernehmen sollen, sondern auch außerhalb dieser Ballungsräume eine Versorgung in der Fläche erreicht und gesichert werden soll. 8

9 Empfehlungen zu sonstigen Planungen Viele Städte und Gemeinden in der Region OWL haben im Rahmen ihrer kommunalen Konzepte Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit ihrer zukünftigen Einzelhandelsentwicklung aufgestellt und in vielen Fällen auch durch Ratsbeschluss festgelegt. Neben den oftmals durch die Rechtslage bereits geregelten Planungen des großflächigen Handels gibt es jedoch auch weitere Vorhaben, die Einfluss auf die Handelsstrukturen sowie die städtebaulichen Entwicklungen haben können. Es gilt auch hier der Grundsatz der kommunalen Planungshoheit. Das Konzept will jedoch hier Empfehlungen zum Umgang mit solchen treffen, ohne sich in die inneren Angelegenheiten einmischen zu wollen. Dies betrifft auch die Empfehlungen zu Mindeststandards bei Verträglichkeits- und Auswirkungsanalysen. Diese Standards sollen die Nachvollziehbarkeit und Aussagekraft solcher Gutachten auch in der interkommunalen Abstimmung verbessern helfen. Als Beispiel auch gerade in der Region OWL seien die Fabrikverkäufe genannt. Aber auch so genannte Agglomerationen oder Funktionseinheiten sind durchaus im Fokus der planerischen Steuerung des Einzelhandels bei vielen Städten. 9

10 Verfahren Zur Prüfung von Vorhaben innerhalb des Regionalen Konsenses wurde ein Verfahren in drei Prüfschritten entwickelt. In einem dritten Prüfschritt werden dann die Schwellenwerte zu Grunde gelegt, innerhalb derer regionaler Konsens unterstellt werden kann. Für überörtlich bedeutsame Vorhaben wird in einem ersten Schritt die Frage nach dem Sortimentsschwerpunkt gestellt und eine Unterscheidung nach zentrenrelevant, nahversorgungsrelevant oder nicht zentrenrelevant vorgenommen. Hierauf aufbauend ist dann zu prüfen, inwieweit der Standort des Vorhabens geeignet ist. Ziel des Prüfverfahrens ist es, möglichst einfach zu handhabende Kriterien anzulegen und somit auch die Prüfung als solche praktikabel und nachvollziehbar zu gestalten. Darüber hinaus wird online eine Arbeitshilfe zur ersten Einschätzung der Prüfung angeboten. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen (großflächiger) Einzelhandelsbetriebe werden differenzierte Standort- und Maßstabskriterien regional abgestimmt. 10

11 Der Nutzen des Konzeptes Das Regionale Konzept soll den Umgang mit Planvorhaben transparenter gestalten. Das Regionale Einzelhandelskonzept für OWL soll außerdem dazu beitragen, landesplanerische Verfahren und weitere Planungs- und Zulassungsverfahren zu vereinfachen und wenn möglich zu beschleunigen. Es leistet zudem einen Beitrag zur Vereinfachung bei der Beurteilung von Vorhaben. Es trägt somit als Ergänzung zu den kommunalen Konzepten ebenfalls zur Planungssicherheit von Investoren und Projektentwicklern bei. Beitrag zur Vereinfachung der Beurteilung von Vorhaben konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Bezirksregierung, IHKs und Einzelhandelsverband Das Regionale Konzept soll einen Beitrag zur Planungsund Gesprächskultur zwischen den beteiligten Städten leisten und somit den Prozess, der bereits im Regionalen Konzept aus dem Jahr 2003 ausgelöst wurde, weiter fortführen. Durch das Konzept ergibt sich die Chance, eine ganze Region in der öffentlichen Wahrnehmung auch außerhalb von Ostwestfalen-Lippe als modernen Wirtschaftsstandort zu positionieren, der die Einzelhandelsentwicklung in der Region auf verträgliche Art und Weise gestaltet. 11

12 Impressum Die vorliegende Informationsbroschüre wurde auf Grundlage des Entwurfes zum Regionalen Konzept in Ostwestfalen-Lippe durch die BBE Münster formuliert. Entscheidenden Anteil am Zustandekommen haben die Mitglieder des Arbeitskreises. Herausgeber: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, IHK Lippe zu Detmold, Einzelhandelsverband Ostwestfalen-Lippe e.v. Inhalte/Fotos/Gestaltung:

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