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1 T i s c h v o r l a g e Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu einer beabsichtigten Ansiedlung eines IKEA- Möbelhauses mit angegliedertem Homepark in Wuppertal hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom , Antwort der Verwaltung vom

2 Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes Sehr geehrte Frau Lütkes, im Regionalrat Düsseldorf AB C B DEF FD Düsseldorf die Stadt Wuppertal beabsichtigt, im unmittelbaren Umfeld des Autobahnkreuzes Wuppertal- Nord auf dem Gelände der Fertighaus-Ausstellung ein IKEA-Möbelhaus mit angegliedertem Homepark anzusiedeln. Ich bitte Sie hierzu um Beantwortung folgender Fragen bis zur kommenden Sitzung des Planungsausschusses: 1. Welche Informationen, insbesondere über den Flächenumfang des Gesamtprojektes, die geplanten Verkaufsflächen und Sortimente sowie die verkehrliche Erschließung, liegen der Bezirksregierung derzeit vor? 2. Wie schätzt die Bezirksregierung die Auswirkungen des Projektes auf den Einzelhandel und die Vitalität der umliegenden Innenstädte und zentralen Versorgungsbereiche ein? 3. Inwieweit erscheint das o.g. Vorhaben mit den Vorgaben, Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung vereinbar? 4. Ist nach derzeitigem Stand ein Änderungsverfahren des Regionalplans (zeichnerische Darstellung und / oder Textteil) erforderlich, um das o.g. Vorhaben zu realisieren? 5. In welcher Form ist die Bezirksregierung Düsseldorf darüber hinaus in das formelle und informelle Planvorhaben zur Realisierung des Projektes (z.b. FNP- Änderungsverfahren, verkehrliche Erschließung über die A 46, Einzelhandelsgutachten) eingebunden? 6. Für den geplanten Standort hat es vor einigen Jahren eine Änderung des Regionalplans gegeben. Er ist im Regionalplan Düsseldorf nicht mehr als GIB, sondern als ASB dargestellt. Was waren die Gründe für diese Änderung? Mit freundlichen Grüßen Ingeborg Arndt stellvertr. Fraktionsvorsitzende

3 Dezernat 32 Düsseldorf, Sehr geehrte Frau Arndt, Frau Regierungspräsidentin Lütkes hat mich beauftragt, Ihre Anfrage vom zu beantworten. Dieser Bitte komme ich gerne nach. Zu Frage 1: Der Bezirksregierung Düsseldorf liegen zurzeit folgende Informationen zu einer geplanten Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses mit angegliedertem Homepark in Wuppertal vor (Stand ): Das Projekt soll nach hiesigem Kenntnisstand auf einem Teil einer ca m² umfassenden Fläche realisiert werden, die verkehrsgünstig am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord (A1/ A43/ A46) liegt und auf der sich gegenwärtig eine Musterhaus- Ausstellung befindet. Es handelt sich um einen sog. nicht-integrierten Standort. Von einer avisierten Verkaufsfläche von insgesamt rund m² sind ca m² für ein geplantes IKEA-Einrichtungshaus vorgesehen. Überwiegend sollen dort sog. nicht-zentrenrelevante Sortimente, wie z.b. Möbel aller Art vertrieben werden, im Übrigen aber zentrenrelevante Randsortimente (ca. 30%), zu denen beispielsweise Kinderspielzeug, Haushaltswaren, Porzellan, Wohnaccessoires etc. gehören. Das Sortiment entspricht wohl im Wesentlichen dem anderer, schon bestehender IKEA-Einrichtungshäuser. Einzelheiten zum Sortiment, das auch bestellt werden kann, können dem gedruckten IKEA-Katalog sowie dem online-angebot des Unternehmens entnommen werden. Geplant ist darüber hinaus, in Ergänzung zum klassischen IKEA-Einrichtungshaus und in einem engen räumlichen Zusammenhang mit diesem Einrichtungshaus eine von IKEA konzipierte Einkaufsagglomeration zu schaffen, einen sog. Homepark. Dieser soll gemäß Aussage der Stadt Wuppertal eine Verkaufsfläche von rd m² umfassen. Die genaue Ausgestaltung des Sortimentes, das in dem Homepark vertrieben werden soll, bzw. dessen Aufteilung auf die Verkaufsfläche sind hier noch nicht bekannt. Die Stadt Wuppertal hatte ein Ergebnis der Verhandlungen mit den Vertretern des ansiedlungswilligen Unternehmens (IKEA Deutschland GmbH & Co.

4 KG, München, Teil der INGKA Holding B.V mit Sitz in den Niederlanden) zu diesem Punkt bis Ende Februar 2011 angekündigt. Bis heute sind mir jedoch keine entsprechenden Informationen zugegangen. Bei den Anbietern in den bereits bestehenden Homeparks handelt es sich primär um solche, die zentrenrelevante Sortimente aus den Bereichen Kinder- und Spielzeugfachmärkte, Sport und Medien- und Unterhaltungselektronik vertreiben sowie um weitere Möbelanbieter, wie z.b. das Dänische Bettenlager, Küchenmärkte und Designer- und Polstermöbelanbieter mit Produkten, die das IKEA Möbelsortiment ergänzen. An einigen Standorten von Homeparks finden sich auch Bau- und Gartenmärkte sowie (Klein-)Tierfachmärkte. Zusammenfassend können die Sortimente der Anbieter in den Homeparks als überwiegend zentrenrelevant, vom Unternehmen IKEA konzipiert und das eigentliche IKEA-Einrichtungshaus in verschiedenen Bereichen qualitativ und quantitativ ergänzend beschreiben werden. Konkrete Angaben zur verkehrlichen Erschließung des vorgesehenen Standortes liegen mir bisher nicht vor. Angestrebt wird aber wohl eine eigene Erschließung des geplanten Standortes. Im Übrigen soll nach meinem Kenntnisstand die Erstellung eines Verkehrsgutachtens beabsichtigt sein. Zur Frage 2: Nach Angaben der Stadt Wuppertal sollen in einem Verträglichkeitsgutachten die möglichen Auswirkungen des Gesamtprojektes dargestellt werden. Dieses Gutachten soll bis Ende März d.j. vorliegen. Mittels Verträglichkeitsanalysen können die potenziellen Auswirkungen des Projektes auf gegebenenfalls betroffene (Nachbar-)Kommunen bzw. jeden abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich innerhalb einer definierten Region (Einzugsbereich) differenziert dargestellt werden und zwar sowohl für das IKEA-Einrichtungshaus als auch für die Anbieter in dem geplanten Homepark und bezüglich der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente, die dort vertrieben werden sollen.

5 Wie oben bereits ausgeführt, liegen mir im vorliegenden Fall allerdings noch keine konkreten Angaben zur Sortimentsstruktur vor. Grundsätzlich gilt aber: Mit steigendem Anteil zentrenrelevanter Sortimente nehmen die möglichen negativen Auswirkungen auf die Zentren zu. Von besonderer Bedeutung ist daher bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen eines Projektes das Angebot des Homeparks. Babyausstatter, Sport- und Medienmärkte können zu wesentlichen Kaufkraftabzügen in den Zentren führen. Verstärkt werden diese Verlagerungen durch den Vertrieb von erheblichen Randsortimenten in den IKEA-Einrichtungshäusern selbst und durch mögliche weitere Möbelanbieter. In deren Sortiment findet sich nahezu alles zu den Themen Wohnen, Leben und Garten. Zudem ist diese Agglomeration mit einem differenzierten Fachangebot regelmäßig so konzipiert, dass sich das Angebot und die Kaufneigung gegenseitig verstärken (Synergien). Eine notwendige Bestandsanalyse könnte erkennbar werden lassen, dass gegenwärtig das vorhandene Innenstadtangebot in einigen umliegenden Mittelstädten geringer ist als das spezifische Angebot am geplanten Standort. Konsequenz könnte dann sein, dass Anbieter in den verschiedenen Zentren durch das konzentrierte Angebot des IKEA-Einrichtungshauses und der Anbieter im Homepark merkliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssten. Je nach Bedeutung des Sortiments könnten hieraus städtebaulich negative Folgen resultieren. In einer Bestandsanalyse könnten zudem die vorhandenen Leerstände in den Kommunen des Einzugsbereiches dargestellt werden. Leerstehende Geschäfte (bis hin zu ehemaligen Kaufhäusern mit Ankerfunktionen wie z.b. Karstadt und Hertie) führen schon heute zur Verödung einiger Bereiche der Zentren. Es sollte deshalb darauf hingewirkt werden, dass vorrangig die leerstehenden Verkaufsflächen wieder für den Vertrieb der zentrenrelevanten Sortimente genutzt werden. Wuppertal, aber auch Solingen und Remscheid, die Beteiligte und Betroffene des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Bergische Städte sind, haben erhebliche Bevölkerungsverluste zu verzeichnen. Dieser Trend setzt sich gemäß aktueller Bevölkerungsprognose auch künftig fort. Zudem wird die Bevölkerung älter und möglicherweise immobiler. Auch vor diesem Hintergrund sollten in diesen Kommunen integriert gelegene Standorte bei Ansiedlungen im Einzelhandelsbereich bevorzugt werden.

6 Zur Frage 3: Ob das hier in Rede stehende Vorhaben mit den Vorgaben, Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung vereinbar ist, hängt maßgeblich insbesondere von dessen konkreter Ausgestaltung ab. Die landesplanerischen Ziele zum großflächigen Einzelhandel wurden bisher 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) entnommen. Danach soll ein vielfältiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten in den Stadtzentren bzw. zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Aufgrund obergerichtlicher Rechtsprechung aus dem Jahre 2009 können die Vorgaben des 24a LEPro nicht mehr länger als landesplanerisches Ziel gewertet werden sondern sind als Grundsatz der Raumordnung anzusehen. Für den Planungsraum Düsseldorf ergeben sich die Ziele der Raumordnung aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Im hier maßgeblichen Regionalplan ist der geplante Standort für das Vorhaben als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Diese regionalplanerische Ausweisung lässt eine Bauleitplanung für ein Vorhaben der hier in Rede stehenden Art grundsätzlich zu. Aus 1 Abs. 4 BauGB ergibt sich aber die Pflicht, die kommunale Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Diese Anpassung erfolgt in einem formellen Verwaltungsverfahren nach 34 Landesplanungsgesetz. Ein solches Verfahren wurde im vorliegenden Fall bisher noch nicht eingeleitet. Im Zuge der Bauleitplanung müsste die Stadt Wuppertal als Planungsträger den 24a LEPro als Grundsatz der Raumordnung in der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigen. Zu prüfen wäre dabei insbesondere, ob hier die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebiets (SO) für großflächigen Einzelhandel vorliegen. Wenn an dem vorgesehen Standort in erheblichem Umfang zentrenrelevante Kernsortimente vertrieben werden sollen, dann müsste dieser als zentraler Versorgungsbereich dargestellt sein. Das ist zurzeit nicht der Fall. Zur Frage 4: Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist in dem hier in Rede stehenden Fall kein Verfahren zur Änderung des Regionalplanes erforderlich.

7 Der Stand des Regionalplans (GEP 99) mit der Darstellung ASB entspricht den Erfordernissen, so dass kein Regionalplan-Änderungsverfahren notwendig wäre. Zur Frage 5: Die Bezirksregierung Düsseldorf wäre für die Genehmigung einer Änderung des maßgeblichen Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal zuständig. Darüber hinaus ist sie im Arbeitskreis Einzelhandel der Region Bergische Städte vertreten. Gemeinsam mit Vertretern der Kommunen, der zuständigen Industrie- und Handelskammer und des Einzelhandelsverbandes wird hier u.a darauf hingewirkt, dass regionalbedeutsame Einzelhandelsprojekte regional- und städtebaulich verträglich angesiedelt werden. Hierzu wurden Kriterien entwickelt, die sich im Regionalen Einzelhandelskonzept Bergische Städte wiederfinden. Für den Standort des geplanten IKEA-Einrichtungshauses mit Homepark ist zurzeit kein regionaler Konsens im Arbeitskreis Einzelhandel vorhanden. Darüber hinaus wird das Projekt von den Nachbargemeinden im Regierungsbezirk Arnsberg und denen des Regionalverbandes Ruhr aufgrund der möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen kritisch gesehen. Zur Frage 6: Grundlage der geänderten Regionalplanausweisung war der Beschluss zur 8. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Gebiet der Stadt Wuppertal (ASB Nächstebreck), der am durch den Regionalrat Düsseldorf gefasst worden war. Grund für die Änderung der ursprünglichen GIB-Ausweisung des hier in Rede stehenden Bereiches in eine ASB- Ausweisung war zum Einen eine vorhandene Gemengelagesituation, die eine Neuansiedlung emittierender Gewerbebetriebe nicht mehr zuließ, und zum Anderen ein hier bestehendes Nachverdichtungspotential im Bereich der Wohnbebauung, welches nur im Rahmen einer ASB-Darstellung aktiviert werden konnte. Im Auftrag gez. Ernst

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