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1 tegeba Technische Gebäude-Analysen Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH Impulsvortrag VdIVH/ Buderus Der Vermieter kann für Legionelleninfektion haften! Dr. Matthias Brück, Vertrieb Rhein-Main

2 Ablauf: 1. Der Fall -... so ging es los... hier stehen wir heute 2. Der Hintergrund... Verkehrssicherungspflicht... Die Gesetzeslage... Aufgaben verteilen: ja... Verantwortung delegieren: nein! 3. Die Lösung... Grundlagen Trinkwasserverordnung... Anmerkungen zur Trinkwasserprüfung / Legionellentest 4. Zusatzinformationen 2

3 1. Der Fall so ging es los Bewohner eines Mietshauses erkranktim Jahr 2008 an einer durch Legionellen verursachten, schweren Lungeninfektion(Legionellose) zuständiges Bezirksamt stellte bei einer angeordneten Untersuchung einen hohen Legionellenbefall in der Wohnung des Mieters wie auch im Keller des Hauses fest Mieter verklagt seinen Vermieter auf Schadensersatzund Schmerzensgeld in Höhe von EUR , Tragischerweiseverstirbtder Mann im Verlauf des Prozesses an den Folgen der schweren Erkrankung, Tochter führt Prozess fort 3

4 1. Der Fall hier stehen wir heute zuständiges Landgericht weist Klage ab ( nicht nachgewiesen, dass Mieter sich durch verunreinigtes Wasser in der Wohnung infiziert hat ), doch: BGHweist Wiederaufnahmedes Verfahrens an: vorliegendes Sachverständigengutachten nicht ausreichend berücksichtigt o Vermieter gesetzlich zwar erst mit Novelle der TrinkwV v verpflichtet, Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen o dennoch Pflichtverstoß der Vermieterin unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ( 823 BGB (Körperverletzung)) möglich (Urteil: BGH, Urteil v , VIII ZR, 161/14) weitere Informationen s. auch: 4

5 Ablauf: 1. Der Fall -... so ging es los... hier stehen wir heute 2. Der Hintergrund... Verkehrssicherungspflicht... Die Gesetzeslage... Aufgaben verteilen: ja... Verantwortung delegieren: nein! 3. Die Lösung... Grundlagen Trinkwasserverordnung... Anmerkungen zur Trinkwasserprüfung / Legionellentest 4. Zusatzinformationen 5

6 2. Der Hintergrund Verkehrssicherungspflicht Verkehrssicherungspflichtigsind alle Grundstückseigentümer(Privatleute, Gewerbetreibende, öffentliche Körperschaften), also wer eine Gefahrenquelleschafft oder unterhält wer eine Sache betreibt, die für Dritte gefährlich werden kann wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt typische Beispiele: Grundstücke und Gebäude, Garageneinfahrten und Zugänge, Ausstattungen und Einrichtungen der Wohnung, Leitungen und Rohre, sanitäre Einrichtungen, Öfen und Heizungen, Trinkwasser, Streupflicht und Winterdienst, Sicherung vor Dachlawinen Grundsätzlich genügt es, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf. 6

7 2. Der Hintergrund Die Gesetzeslage Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichtzieht Schadensersatzansprüche(ggf. Schmerzensgeld) des Geschädigten nach sich Grundgesetz Artikel 14, 2 "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. " BGB, 249 Art und Umfang des Schadensersatzes BGB, 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung BGB, 536 a Schadens-und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels BGB, 823 Schadensersatzpflicht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." 7

8 2. Der Hintergrund Die Gesetzeslage NebenSchadensersatzansprüchen(ggf. Schmerzensgeld) auch strafrechtliche Konsequenzen möglich: StGB 222 Fahrlässige Tötung StGB 223 Körperverletzung" StGB 229 Fahrlässige Körperverletzung Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu 3 Jahren!) Verurteilter gilt als vorbestraft mit allen (arbeits)rechtlichen Konsequenzen! Aktuelles Beispiel (Feb. 2016): Hotelchefs in Freudenstadt schuldig -Tod durch Legionellen (Link: 8

9 2. Der Hintergrund Aufgaben verteilen: ja Verkehrssicherungspflichtkann an Dritte(Mieter, Hausmeister, Reinigungsunternehmen oder Wartungsunternehmen), übertragenwerden. zu beachtende Regeln: zu übertragende Pflichten klar und eindeutig definiert Verteilung der Pflichtenmusswiderspruchsfreisein (keine Überschneidungen oder Lücken) geeignete Fachkräfte, Beschäftigte und Dienstleister sorgfältig auszuwählen 9

10 2. Der Hintergrund Verantwortung delegieren: nein! Verpflichtete Dritte sind mit allen erforderlichen Mitteln und Befugnissen auszustatten und durch An-, Ein-und Unterweisungen auf dem aktuellen Stand zu halten übertragene Pflichten sind regelmäßig zu beaufsichtigen und zu überwachen 10

11 Ablauf: 1. Der Fall -... so ging es los... hier stehen wir heute 2. Der Hintergrund... Verkehrssicherungspflicht... Die Gesetzeslage... Aufgaben verteilen: ja... Verantwortung delegieren: nein! 3. Die Lösung... Grundlagen Trinkwasserverordnung... Anmerkungen zur Trinkwasserprüfung / Legionellentest 4. Zusatzinformationen 11

12 3. Die Lösung Grundlagen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Trinkwasserhygiene ist Teil der Verkehrssicherungspflichten! 24 Nr. 1 der Trinkwasserverordnung(TrinkwV = Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ) setzt Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Einhaltung der Trinkwasserqualitätin einer Wasserversorgungsanlage um: nach 75 Abs. 2, 4 des Infektionsschutzgesetzes wird bestraft,... wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage vorsätzlich oder fahrlässig einenin 7 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger verbreitet. Strafandrohung liegt bei bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und nach 74 Infektionsschutzgesetz bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe auch Verstoß gegen einzelne Regelungen der Trinkwasserverordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu Euro geahndet werden 12

13 3. Die Lösung Grundlagen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Trinkwasserhygiene ist regelmäßig zu prüfen: TrinkwV 6, Abs. (7): Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (Anm.: UsI )... bekannt, dass der... festgelegte technische Maßnahmenwert(Anm.: für Legionellen!)überschrittenwird, hat er unverzüglich: 1. Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen (diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen) 2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und 3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind (und: der UsI teilt dem Gesundheitsamt unverzüglich die von ihm ergriffenen Maßnahmen mit) 13

14 3. Die Lösung Anmerkungen zur Trinkwasserprüfung / Legionellentest Trinkwasserprüfung nur durch akkreditierte Labore- in Hessen: TW-Labore Hessen keine Panik: ca. 80 % der Beprobungen sind nicht auffällig! Prüfpflichten: gewerbliche Einrichtungen min. alle 3 Jahre, öffentliche Einrichtungen min. 1 mal jährlich Gefährdungsanalyse nur durch versierte Gutachter / SHK-Betriebe nach Umbauten / Sanierungen wird eine Wiederholungsprüfungdurch das GA angeordnet (i.d.r. nach 3 Monaten); wenn Werte wieder i.o. -> neue Prüfung in 3 Jahren Kosten für orientierende Erstbeprobung sind umlagefähig! 14

15 Ablauf: 1. Der Fall -... so ging es los... hier stehen wir heute 2. Der Hintergrund... Verkehrssicherungspflicht... Die Gesetzeslage... Aufgaben verteilen: ja... Verantwortung delegieren: nein! 3. Die Lösung... Grundlagen Trinkwasserverordnung... Anmerkungen zur Trinkwasserprüfung / Legionellentest 4. Zusatzinformationen 15

16 4. Zusatzinformationen schriftliche Ausarbeitung zu Verkehrssicherungspflicht: Vermieter kann für Legionelleninfektionhaften -> Artikel in PRIVATES EIGENTUM 01/2016 auf -Anfrage beim Referenten bei allen Fragen: TEGEBA, Vertrieb Rhein-Main Dr. Matthias Brück T. +49 (6184) E. TEGEBAist nur als Gutachterunternehmentätig (Erstellung einer Gefährdungsanalyse ), aber wir unterhalten natürlich Kontakte zu allen Partnern in der Kette Trinkwasserhygiene 16

17 ENDE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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