Rostock, 15. Mai 2009, Ulrich Meßner. Erfahrungen im Umgang mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht in Nationalparken
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- Sophia Beckenbauer
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1 Rostock, 15. Mai 2009, Ulrich Meßner Erfahrungen im Umgang mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht in Nationalparken
2 Rechtsgrundlage: 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daran entstandenen Schadens verpflichtet. 2
3 Rechtsgrundlage: 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daran entstandenen Schadens verpflichtet. 3
4 Rechtsgrundlage: 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daran entstandenen Schadens verpflichtet. Fahrlässigkeit: auffallende Sorglosigkeit, bei der die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Falles in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt eines Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusetzen ist 4
5 Rechtsgrundlage: 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daran entstandenen Schadens verpflichtet. Fahrlässigkeit: auffallende Sorglosigkeit, bei der die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Falles in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt eines Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusetzen ist 5
6 d.h.: Einzelfallrecht! Es kann dazu kommen, dass der Einzelfall von einem Gericht/Richter nach den Umständen des Falles geprüft wird. 6
7 d.h.: Einzelfallrecht! Es kann dazu kommen, dass der Einzelfall von einem Gericht/Richter nach den Umständen des Falles geprüft wird. Aus der daraus folgenden Unsicherheit entsteht Angst und das Bedürfnis nach maximaler Rückversicherung 7
8 Bild einfügen, Platzhalter löschen 8
9 Gefahren: Typische Gefahren: Was den Umständen entsprechend zu erwarten ist Atypische Gefahren: Was unter diesen Umständen nicht zu erwarten ist Akute Gefahren: Was offensichtlich unmittelbar bevorsteht 9
10 Typische Gefahren: Im Straßenverkehr: Von einem Auto überrollt zu werden Am Steilufer: Abzustürzen oder verschüttet zu werden Im Wald: Über eine Wurzel zu stolpern oder einen Ast auf den Kopf zu bekommen 10
11 Bild einfügen, Platzhalter löschen 11
12 Verkehrserwartung: Eröffnung eines Verkehrs zieht ein Ermessen der Verkehrssicherung nach sich Bundesstraßen, Bahnlinien, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen: Die Benutzer der Straßen stehen in keinem Zusammenhang mit dem Schutzgebiet, normale Verkehrssicherung notwendig! (auch wenn das Schutzziel entlang der Straße aus nicht erfüllbar ist) Ausgewiesene Wanderwege durch das Schutzgebiet: Die Benutzer besuchen das Schutzgebiet, erwarten das Schutzziel und werden spätestens nach Übertreten der Schutzgebietsgrenze informiert keine Verkehrssicherung gegen typische Gefahren! 12
13 Verkehrsicherung im Schutzgebiet: Gegen atypische Gefahren d.h. Sonderfälle (z.b. Munitionsverseuchung) und gegen akute Gefahren d.h. unmittelbar bevorstehende Ereignisse (z.b. über einem Wanderweg in der Krone liegender Ast) 13
14 Wann ist etwas akut? Das liegt im Ermessen des Verkehrssicherungspflichtigen! 14
15 Wann ist etwas akut? Das liegt im Ermessen des Verkehrssicherungspflichtigen! Fahrlässigkeit: auffallende Sorglosigkeit, bei der die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Falles in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt eines Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusetzen ist 15
16 Was ist also zu tun? Die Besucher über schutzgebietstypische Gefahren informieren Die Mitarbeiter schulen und belehren Richtlinien für die Kontrolle und Ausführung der Verkehrssicherung erarbeiten Eine Liste aller relevanten Einrichtungen vorhalten, ggf. Checklist für Objekte Die Einrichtungen regelmäßig und aktenkundig überprüfen 16
17 Was ist also zu tun? Die Besucher über schutzgebietstypische Gefahren informieren Die Mitarbeiter schulen und belehren Richtlinien für die Kontrolle und Ausführung der Verkehrssicherung erarbeiten Eine Liste aller relevanten Einrichtungen vorhalten, ggf. Checklist für Objekte Die Einrichtungen regelmäßig und aktenkundig überprüfen Keinesfalls sorglos sein Differenzieren Ideen entwickeln 17
18 Richtlinien geben: Sehr gutes Beispiel: Regelungen in Sachsen zur Eingeschränkten Verkehrssicherung im NLP Sächsische Schweiz Spezieller Paragraph im NLP-Gesetz zur Klarstellung Erlass des Ministeriums Dienstanweisung des Nationalparkamtes 18
19 Richtlinien geben: Sehr gutes Beispiel: Regelungen in Sachsen zur Eingeschränkten Verkehrssicherung im NLP Sächsische Schweiz Spezieller Paragraph im NLP-Gesetz zur Klarstellung Erlass des Ministeriums Dienstanweisung des Nationalparkamtes All dies dient nur der Klarstellung und Festlegung von Verfahrensweisen, aber ersetzt nicht die Beurteilung vor Ort und schützt nicht vor event. Schadensersatzansprüchen. 19
20 Besucher informieren: Achtung! Natur heißt auch Gefahr! Absterbende und tote Bäume werden nur bei akuter Gefahr beseitigt. Deshalb muss mit dem Umstürzen von Bäumen und dem Herabfallen von Baumteilen jederzeit gerechnet werden. Für diese Gefahren, die vom Wald im Nationalpark ausgehen, haftet das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Das Betreten erfolgt insofern auf eigene Gefahr. 20
21 Checklist vorhalten: Welche Einrichtungen sind zu kontrollieren: Straßen, Wege, Plätze Bauwerke, Einrichtungen Führungen Keinen übersehen! Was ist zu prüfen: Bäume, Äste (der viel diskutierte Klassiker!) z.b. Radwege: Löcher, Spurrinnen, Äste auf Augenhöhe, Sichtbarkeit von Hindernissen z.b. Aussichtplattformen: Splitter, Schrauben, Wespennester, TÜV Sehr differenziertes Feld! 21
22 Kontrolle: Regelmäßig Differenziert Aktenkundig 22
23 Wenn man eingreift, dann so, als hätte es die Natur getan 23
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34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 34
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