Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages

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1 Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh stellt dem Auftraggeber nachfolgende Informationen vor Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages zur Verfügung. Nähere Einzelheiten und / oder weitergehende Informationen teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit. A. Informationen zur Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh und ihren Dienstleistungen 1. Gesellschaftsdaten, Kommunikationsmittel und Sprache Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh (nachfolgend auch Verwalter genannt) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter der Handelsregister Nr. HRB , mit Sitz in München. Die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Dr. Detlef Kohlhase und Dr. Michael Kohlhase vertreten. Die Umsatzidentifikationsnummer lautet DE , die Steuernummer 143/131/ Sie können mit dem Verwalter unter folgenden Kontaktdaten Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Ottostraße 5, München Telefon Nr. +49 (0) Telefax Nr. +49 (0) epost@kohlhase.de Internet persönlich, telefonisch oder in Textform (per Post, Fax, ) in deutscher Sprache kommunizieren und in entsprechender Form Informationen erhalten und Aufträge erteilen. 2. Zulassung und Aufsichtsbehörde Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh ist ein zugelassener Finanzportfolioverwalter im Sinne von 1 Abs. 1a Nr. 3 Kreditwesengesetz und 2 Abs. 3 Nr. 7 Wertpapierhandelsgesetz. Die Gesellschaft besitzt die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Vermögensverwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für seine Kunden zu erbringen. Die BaFin ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde der Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh. Die Adresse der BaFin lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn. 3. Vertragsgebundener Vermittler Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh handelt zurzeit nicht über vertragsgebundene Vermittler. Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Stand: 10/ Seite 1 von 6

2 4. Rechenschaft und Berichterstattung des Verwalters a. Berichterstattung nach Auftragsausführung Die Auftraggeber werden nach Ausführung eines Auftrages (z.b. eines Aktienankaufes) innerhalb der gesetzlichen Fristen der 31 Abs. 8 WpHG i.v.m. 8 WpDVerOV von dem den Auftrag ausführenden Kreditinstitut schriftlich informiert. Eine gesonderte Information über die Ausführung eines Auftrages seitens der Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh erfolgt nicht. b. Periodische Berichterstattung Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh wird dem Auftraggeber alle sechs Monate eine Aufstellung gem. 31 Abs. 8 WpHG i.v.m. 9 WpDVerOV über die im Rahmen der Vermögensverwaltung getätigten Geschäfte, ihre Art und ihren Umfang sowie ihre Auswirkungen auf die Depotstruktur auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln sowie die Wertentwicklung des Portfolios mindestens für den Berichtszeitraum darstellen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Berichtszeitraum auf seinen Antrag auf drei Monate verkürzt werden kann. Der Auftraggeber kann auch Einzelmitteilung über jedes Geschäft verlangen; in diesem Fall verlängert sich der periodische Berichtszeitraum auf zwölf Monate. Sofern in den Anlagerichtlinien vereinbart wurde, dass eine Kontoüberziehung zu Lasten des Auftraggebers zulässig ist, wird die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh den Auftraggeber jeweils monatlich nach Maßgabe von 9 Abs. 3 WpDVerOV informieren. Bei Überschreiten der in den jeweiligen Anlagerichtlinien vereinbarten Verlustschwelle, wird der Auftraggeber spätestens am Ende des Geschäftstages bzw. am Ende des folgenden Geschäftstages, wenn die Verlustschwelle an einem geschäftsfreien Tag überschritten wird gesondert informiert, sofern im gleichen Berichtszeitraum eine entsprechende Benachrichtigung nicht schon erfolgt ist. Eine Berichterstattung erfolgt nicht, sofern der Auftraggeber entsprechende Informationen ohnehin schon erhält. 5. Maßnahmen zum Schutz des verwalteten Vermögens Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). a. Vorbemerkung Am 01. August 1998 ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Kraft getreten. Bei den Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleistungsinstituten und Kapitalanlagegesellschaften, soweit diese Finanzportfolioverwaltung betreiben, werden seitdem Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach , Berlin im gesetzlich vorgesehenen Umfang geschützt. Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Stand: 10/ Seite 2 von 6

3 b. Entschädigungsanspruch Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleineren Kapitalgesellschaften im Sinne des 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber Anlegern wie beispielsweise Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. hierzu 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes). c. Umfang des Entschädigungsanspruchs Die EdW schützt Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils ,00 Euro pro Gläubiger (39.116,60 DM bei einem Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM). Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Von der Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh ausgegebene Inhaberund Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. d. Entschädigungsverfahren Die Gläubiger werden unverzüglich durch die EdW über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdW anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Entschädigungsanspruch in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche gegen das Institut auf die EdW über. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach fünf Jahren. Für Streitigkeiten über Grund und Höhe des Entschädigungsanspruches ist der Zivilrechtsweg gegeben. e. Weitere Informationen zur EdW Der Kunde kann weitere Informationen zur EdW auf der Homepage der EdW unter erhalten. Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Stand: 10/ Seite 3 von 6

4 6. Schlichtungsstelle Die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.v. (VuV) und hat sich der Schlichtungsstelle des VuV angeschlossen. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können. Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird hiermit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragssteller kostenfrei. Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet: VuV-Ombudsstelle Stresemannallee Frankfurt am Main Weitere Informationen hierzu (u.a. Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter 7. Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten und die Ausführung von Aufträgen Hinsichtlich der Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten sowie über die Ausführung von Aufträgen wird auf die beiliegenden Dokumente Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten sowie Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen verwiesen. Weitergehende Informationen erteilen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit gerne. Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Stand: 10/ Seite 4 von 6

5 B. Informationen zur Finanzportfolioverwaltung durch die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh 1. Bewertungs- und Vergleichsmethode Die Bewertung der Kundenportfolios erfolgt nach der kapitalgewichteten Performancemethode. Dabei gibt es zwei Betrachtungszeiträume, vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines Jahres, sowie vom 1. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres. Nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Kunde eine Jahresaufstellung. Bei Neu-Kunden beginnt die Performanceberechnung mit dem Tag der ersten Kapitaleinzahlung. Zur Beurteilung des Ergebnisses während eines gesamten Betrachtungszeitraumes werden die Performancedaten gängiger Indices für den gleichen Zeitraum zum Vergleich herangezogen. 2. Managementziele, Risikoniveau und etwaige Einschränkungen des Ermessensfreiraums des Vermögensverwalters Das Managementziel bei der Verwaltung von Kundenportfolios ist die nachhaltige Steigerung der eingebrachten Vermögenswerte. Zur Erreichung dieses Zieles nimmt der Auftraggeber entsprechend seiner Vorgaben auf dem Erhebungsbogen und der Anlagerichtlinie Risiken in Kauf. Grundsätzlich soll das Risiko nicht wesentlich höher sein, als es sich durch die Märkte für die gewählte Depotstruktur ergibt. Sofern durch den Auftraggeber nicht anders vorgegeben wird ein Risikoniveau angestrebt, wie es sich für ein Depot von 30% Aktien (gemessen am Euro Stoxx 50 Index) und 70% Renten (gemessen am Rex Performance Index) ergibt. Weitere Hinweise zu den Risiken finden sich in den Risikohinweisen im Überblick. Die Vermögensverwaltung erfolgt nach dem Ermessen des Verwalters und unterliegt den vorgenannten Beschränkungen. 3. Bewertung des Kundenportfolios Die Kundenportfolios werden in der Regel täglich und auf Basis der zuletzt verfügbaren Kurse bewertet. 4. Einzelheiten über eine Delegation der Vermögensverwaltung Im Rahmen der Vermögensverwaltung durch die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh findet keine Delegation der Vermögensverwaltung statt. 5. Zulässige Finanzinstrumente Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist der Einsatz folgender Finanzinstrumente denkbar: Aktien und Aktienfonds, Renten (Staatsanleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Corporate Bonds, Genussscheine, Hybridanleihen) und Rentenfonds, Alternative Investments, Zertifikate, Festgeld- und Callgeldanlagen sowie gegebenenfalls Futures und Optionen. Mit Blick auf diese Finanzinstrumente sind folgende Arten von Geschäften denkbar: Anund Verkauf, Absicherungs- und Beleihungsgeschäfte, Wertpapierleihe. Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Stand: 10/ Seite 5 von 6

6 C. Weitere Informationen über die Bedingungen der Vermögensverwaltung durch die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Weitere Informationen über die Bedingungen der Vermögensverwaltung durch die Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh ergeben sich aus den nachfolgend genannten Unterlagen: - Vermögensverwaltungsvertrag, - Vermögensverwaltungsbedingungen des Verwalters, - Anlagerichtlinien, - Erhebungsbogen, - Risikohinweise im Überblick, - Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten, - Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen. Ergänzend verweisen wir auf unsere Webseite und erteilen Ihnen auf Nachfrage jederzeit weitergehende Informationen. Ich bestätige, die vorstehenden Informationen vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages erhalten und gelesen zu haben. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Information des Auftraggebers vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages Stand: 10/ Seite 6 von 6

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