November 11/2012. Danksagung der Freiwilligen. Feuerwehr. Danksagung des SV-Döllach. Neue Steuern beim privaten. Verkauf von Grundstücken

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1 Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at November 11/2012 Danksagung der Freiwilligen Feuerwehr Danksagung des SV-Döllach Neue Steuern beim privaten Verkauf von Grundstücken Nationales Theaterfestival 2013 Grippeschutzimpfung Kathreinkränzchen Verlags- und Herstellungsort: Gemeindeamt Großkirchheim 9843 Großkirchheim, Döllach 47 Tel.: 04825/521

2 Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großkirchheim möchten sich recht herzlich für den zahlreichen Besuch beim vergangenen Feuerwehrball bedanken. Ein besonderer Dank gilt auch unseren Sponsoren, sowie den freiwilligen Helfern, die einen wesentlichen Teil zu dieser gelungenen Veranstaltung beigetragen haben. Besonders gefreut haben wir uns über die eingenommenen Spenden, die es uns ermöglicht haben einen Defibrillator für die Gemeinde Großkirchheim zu kaufen. Dieser Schockgeber kann im Notfall (bei einem plötzlichen Herzstillstand) Leben retten und ist im Vorraum der Raiffeisenbank in Döllach installiert, damit er für alle Personen zugänglich ist. Alle interessierten Personen haben die Möglichkeit am Freitag, den 2. November 2012 um 18:00 Uhr bei einer ausführlichen Einschulung im Feuerwehrhaus teilzunehmen, um somit den richtigen Umgang mit dem Defi zu lernen. Die Freiwillige Feuerwehr Großkirchheim iv OBI Günther Schmidl und BI Herbert Schober *********************************************************** Vielen Dank! Wir möchten uns nochmals bei allen Helfern, Sponsoren, Preisspendern und Freiwilligen für ihren Beitrag und ihre Unterstützung beim Mohar-Berglauf 2012 bedanken. Sektion Berglauf Granig Stefan SV-Döllach

3 Neue Steuern beim privaten Verkauf von Grundstücken In letzter Zeit bin ich häufig gefragt worden, welche neuen Steuern im Zuge des sogenannten Sparpaketes 2012 beim Verkauf eines Grundstückes anfallen. Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde ab dem eine generelle Steuerpflicht bei Grundstücksverkäufen neu eingeführt. Somit fällt grundsätzlich bei allen Grundstückverkäufen seit die sogenannte Immobilienertragsteuer für den Verkäufer an. Es kommt darauf an, wann das nunmehr verkaufte Grundstück zuvor gekauft worden ist. Erfolgte der Kauf nach dem , so sind vom Veräußerungsgewinn 25 % abzuführen. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 11 Jahre, so vermindert sich diese Steuer um einen jährlichen Inflationsabschlag von 2 %; eine Begrenzung findet hier mit einem maximalen Inflationsabschlag von 50 % statt. Ist das Grundstück vor dem gekauft worden, so sind grundsätzlich 3,5 % vom Verkaufspreis (nicht vom Gewinn!) steuerpflichtig. Weiters ist hier zu prüfen, ob dieses Grundstück seinerzeit in Bauland umgewidmet worden ist. Ist die Umwandlung in Bauland nach dem erfolgt, sind vom Verkaufspreis 15 % steuerpflichtig; vor dem fällt wie erwähnt die Steuer von 3,5 % des Verkaufspreises an. Beim vorerwähnten Veräußerungsgewinn, welcher mit 25 % zu versteuern ist, können jedoch grundsätzlich Anschaffungskosten samt Anschaffungsnebenkosten, Herstellungsaufwendungen sowie Instandsetzungsaufwendungen abgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher, sämtliche Belege im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Grundstückes in Zukunft aufzubewahren. Es gibt allerdings Befreiungen, wonach die vorgenannte Immobilienertragssteuer nicht anfällt. So gibt es eine Steuerbefreiung, wenn die nunmehr verkaufte Liegenschaft dem Verkäufer als Hauptwohnsitz gedient hat; hierbei müssen zwischen Anschaffung und Veräußerung 2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz gegeben sein. Außerdem gibt es diese Hauptwohnsitzbefreiung, wenn das Kaufobjekt dem Verkäufer innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf für mindestens 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Weiters gibt es eine Befreiung für selbst hergestellte Gebäude; d.h. der Verkäufer hat das auf dem Grundstück befindliche Gebäude selbst gebaut bzw. auf seine Kosten bauen lassen. Abschließend ist zu beachten, dass unentgeltliche Übertragungen (z.b. Schenkungen und Erbschaften) die vorgenannte Steuer nicht auslösen. Sollte es jedoch später zu einem Verkauf kommen, so wird die Steuer ausgelöst und ist somit der Anschaffungszeitpunkt und die dabei angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten, welche der Rechtsvorgänger aufgewendet hatte, zu ermitteln. Somit sind Grundstücksveräußerungen seit dem grundsätzlich dem Finanzamt zu melden. Es ist davon auszugehen, dass spätestens mit Beginn 2013 der jeweilige Vertragserrichter verpflichtet wird, diese Steuer selbst zu berechnen und dem Finanzamt abzuführen. Für weitere Auskünfte und Beratungen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Mag. Hans Peter Umfahrer Notar und Mediator 9841 Winklern 37 Tel: 04822/269/0 Fax: 04822/269/70 notariat.winklern@rkm.at

4 Nationales Theaterfestival 2013 in Großkirchheim Die Theatergruppe Großkirchheim hat in Zusammenarbeit mit dem Landestheaterverband Kärnten die einmalige Chance bekommen, im nächsten Jahr das begehrte, nationale Theaterfestival auszurichten. Es werden nach einem Ausleseverfahren je eine Theatergruppe aus allen österreichischen Bundesländern ihre Stücke auf drei Bühnen zur Aufführung bringen. Das bedeutet Theater pur in den verschiedensten Darstellungsformen, Themen und Inszenierungen live erleben zu können. Zum kulturellen und künstlerischen Hochgenuss gesellt sich natürlich eine große logistische und organisatorische Herausforderung, wofür wir schon im Vorfeld mit der Bitte um Mithilfe an die Gemeinde, Vereine, Zimmervermieter und die gesamte Gemeindebevölkerung ins Haus fallen. Ohne eure bewährte Mithilfe ist so ein Unternehmen nicht durchführbar, aber gemeinsam können wir dieses Unternehmen zur großen Bereicherung für unsere Gemeinde Großkirchheim nutzen. Auch die Werbewirksamkeit durch die vielen Teilnehmer und Gäste aus nah und fern ist unbestritten. Und so schaut der vorläufige Plan aus: Donnerstag, 30. Mai 2013 Fronleichnamsfest in Döllach anschließend Empfang und Eröffnung am Festplatz Donnerstag, 30. Mai 2013 bis Samstag 1. Juni 2013 Theateraufführungen Samstag, 1. Juni 2013 große Schlussveranstaltung Die Theatergruppe Großkirchheim freut sich schon jetzt darauf, mit euch diese große Veranstaltung über die Bühne bringen zu dürfen und dankt im Voraus herzlich für euer Interesse, Mittun, Verständnis und Freude an der Verwirklichung eines tollen Theaterfestivals Nähere Details folgen. Theatergruppe Großkirchheim Landestheaterverband Kärnten

5 am Montag, den 05. November 2012 um 10:00 Uhr im Gemeindeamt Großkirchheim Die Gesamtkosten betragen 9,-. Einverständniserklärungen können schon vorab im Gemeindeamt abgeholt werden. Information über die Grippeschutzimpfung Die Grippe ist eine Virusinfektion, die jede Altersgruppe treffen kann. Sie verursacht Fieber, Schüttelfrost, Husten und Muskelschmerzen. In der Regel verläuft die Grippe mild, es kann aber auch zu schweren Krankheitsverläufen und zu Todesfällen kommen. Anwendungsgebiet der Grippeschutzimpfung Die Impfung dient der Vorbeugung und dem Schutz vor der echten Virusgrippe. Sie ist jedem, der sich schützen will, zu empfehlen. Besonders empfohlen ist die Impfung für Alle Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen außer Hypertonie, Erkrankungen der Nieren, neurologische Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten einschließlich Diabetes mellitus und Immundefekten) Schwangere und Frauen, die während der Influenzasaison schwanger werden wollen Kinder ab dem 7. Lebensmonat bis 4 Jahre Personen > 50 Jahren und insbesondere ab 65 Jahren Kinder/Jugendliche ab dem 7. Lebensmonat bis 18 Jahren unter Langzeit-Aspirintherapie (Verhütung eines Reye Syndroms) Stark übergewichtige Personen (BMI 40) Betreuungspersonen (z. B. in Spitälern, Altersheimen und im Haushalt) und Haushaltskontakte von Risikogruppen (kleine oder kranke Kinder, ältere Personen, Personen der zuvor genannten Gruppen) Personen aus Gesundheitsberufen Personen mit häufigem Publikumskontakt Impfschutz Die Impfung soll wegen der großen Veränderungsfreudigkeit des Virus jährlich erneuert werden. Der Impfschutz wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach der Impfung erreicht, ist individuell unterschiedlich und beträgt im Allgemeinen jedoch zumindest 6 bis 12 Monate. Bei abgeschwächter körperlicher Abwehr kann der Impferfolg beeinträchtigt sein. Die Impfung ist auch während der Grippesaison noch sinnvoll, solange der Impfling noch nicht angesteckt worden ist bzw. selbst noch keine Krankheitszeichen aufweist. Weitere Infos finden Sie im Web: Impfungen. Kontakthinweis: Ihr Gesundheitsamt, Telefon Dr. Martina Terkl, Amtsärztin

6 zu unserem traditionellen K a t h r e i n k r ä n z c h e n Der Pensionistenverband Ortsgruppe Großkirchheim ladet alle Gemeindebürger, Senioren und Mitglieder recht herzlichst ein. Am: Samstag, den 17. Nov Um: Uhr Im: Nationalparksaal Alte Schmelz Großkirchheim Eintritt: 10.-( inkl. Essen, Musik und Abgab.) Für die musikalische Unterhaltung sorgt der Alpenfranz Auf euren Besuch und ein gemütliches Beisammensein freuen sich der OBMANN und MITARBEITER.

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