Fachtagung. Jugendliche (UMA) in Baden-Württemberg. Fachforum Übergang Schule - Beruf - Berufliche Integration -
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- Hermann Dieter
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1 Fachtagung Jugendliche (UMA) in Baden-Württemberg Fachforum Übergang Schule - Beruf - Berufliche Integration - Bernd Löhle Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies Seite 1
2 Sozialräumliche Integration Kulturelle Integration (Sport, Kunst, Musik, Kochen, allgemeines Vereinsleben, ) Schulische Integration (VAB-O, VAB, ) Berufliche Integration = gelungene Gesamtintegration bedeutend sinnvoll wertvoll für die Bundesrepublik Deutschland Seite 2
3 Sozialräumliche Integration im Pestalozzi Kinderdorf (Praxisbeispiel) refugium IONM Inobhutnahmestelle Markelfingen SGB VIII 42 (Clearing, ) 20 Plätze refugium AWG 1 Außenwohngruppe 6 Plätze Ludwigshafen SGB VIII 34 refugium AWG 2 Außenwohngruppe 6 Plätze Ludwigshafen SGB VIII 34 refugium AWG 3 Außenwohngruppe 7 Plätze Stockach SGB VIII 34 refugium AWG 4 Außenwohngruppe 6 Plätze Wahlwies SGB VIII 34 In Kinderdorffamilien 140 Plätze Vorwiegend junge Damen oder refugium Verselbständigungswohngruppe 7 Plätze Stockach SGB VIII 34 refugium Betreutes Jugendwohnen Akkumuliertes betreutes Einzelwohnen 13 Plätze (in 6 Wohnungen) SGB VIII 45 Keine Jugendhilfe - SGB III / SGB II Wohngeld (Mietzuschüsse), Bekleidungsgeld etc. vom Landratsamt Aktuell: 3 Wohnungen Selbständiges Wohnen Ziel: Keine Ghettoisierung oder Isolation von UMA s Seite 3
4 Berufliche Integration von UMA s Praxisbeispiel: Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies UMA s Üblicher Status Aufenthaltsgestattung oder Duldung Praktikum Betriebe LF VAB-O Pflichtpraktika in den Ferien Handwerks-/ Landwirtschaftsbetriebe Organisation Ziel: Berufliche Integration Aufenthaltserlaubnis wegen gelungener Integration 18a, 23a, 25a, 25b (neu) Aufenthaltsgesetze (siehe Seite 5) Praktikantenbescheinigung mit Berufsempfehlung PROJEKT ANKER WER? WIE? WO? Organisation Entscheidung Meister Kapazität: 0,8 Fachstelle Finanziert über Aktion Mensch PF: 3 Jahre Betriebliche Einstiegsqualifizierung EQ: 6 12 Monate Start: Oktober 2016 (Seite 6) Externe Ausbildung für besonders Fitte Hauptschulabschluss deutsche Sprache Vollausbildung In den 9 Ausbildungsbetrieben im Kinderdorf BA - Förderung Hilfsarbeitertätigkeiten (z.b. in der Gärtnerei) Thema: Schulprobleme Fachpraktikerausbildung SGB III 63 Arbeitsgruppe Extern Bundesfreiwilligendienst (BFD) für Flüchtlinge über Wohlfahrtswerk (2 Personen pro Jahr, Landwirtschaftsbetriebe) Ziel: Fachpraktikerausbildung im Kinderdorf Schuljahr 16/17 Seite 4
5 Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit Aufenthaltserlaubnis Aus familiären Gründen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnis wegen gelungener Integration z.b. 18a, 23a, 25a, 25b (neu) Niederlassungserlaubnis Dauerhaft gesicherter Aufenthalt Unbefristet, nicht mehr zweckgebunden Erst nach mehrjährigem Aufenthalt Hohe Hürden (Lebensunterhaltssicherung, Rentenbeiträge etc.) aber Erleichterungen z.b. für anerkannte Flüchtlinge Vgl.: Auszug aus einem Skript Dominik Bender, Fachanwalt für Asylrecht, Frankfurt am Main Seite 5
6 Seite 6
7 EQ - Brücke in die Berufsausbildung Was ist eine Einstiegsqualifizierung? Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe ( 4 BBiG, 25 HwO und dem AltPflG). Beispiele finden Sie auf den Internetseiten der Kammern. Mit einer Übergangsquote in betriebliche Berufsausbildung von über 60 Prozent hat sich die EQ in den vergangenen Jahren als ein erfolgreiches Instrument zur beruflichen Integration junger Menschen und zur Stabilisierung und Ausweitung betrieblicher Berufsausbildung erwiesen. Vorteile für Unternehmen Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Sie haben die Möglichkeit, die EQ- Teilnehmerin bzw. den EQ-Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen. Wenn Sie bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, können Sie mit EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben. Eine Substitution von Ausbildung durch EQ darf aber nicht stattfinden. Seite 7
8 EQ - Brücke in die Berufsausbildung Zielgruppen Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit (AA) keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden. Beginn der Förderung Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist für die Bewerberin und für den Bewerber aus früheren Schulentlassjahren, sog. Altbewerber, Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich. Vertragsverhältnis Mit den EQ-Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach 26 BBiG abgeschlossen. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Seite 8
9 EQ - Brücke in die Berufsausbildung Vergütung Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und der EQ-Teilnehmerin bzw. dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Die AA oder das jeweilige Jobcenter (JC) erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ- Vergütung bis zur Höhe von 216 Euro monatlich (Stand 08/2015). Sozialversicherung EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der AA oder dem jeweiligen JC einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant. Ausbildungsbegleitende Hilfen Für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden. Seite 9
10 EQ - Brücke in die Berufsausbildung Berufsschule Falls für die EQ-Teilnehmerin bzw. den EQ-Teilnehmer Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden. Hierbei ist der Besuch einer Fachklasse anzustreben, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert. Die Förderung wird auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt. Auch für nicht mehr berufsschulpflichtige Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ist der Besuch der Fachklasse anzustreben. Die EQ kann dann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, falls eine Ausbildung in dem gleichen Beruf begonnen wird. Betriebliches Zeugnis und Kammer-Zertifikat Der Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) auszustellen. Die jeweilige zuständige Stelle (Kammer) stellt auf Antrag des Unternehmens oder des Teilnehmenden auf der Basis des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung nach 8 BBiG oder 27b HwO. Sie haben eine EQ-Teilnehmerin bzw. einen EQ-Teilnehmer gefunden? Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service Ihrer AA auf. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service auch unter der Rufnummer 0800/ Seite 10
11 EQ-Checkliste für Betriebe So bereiten Sie eine Einstiegsqualifizierung vor Legen Sie zuerst Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Auswahlkriterien für die Teilnehmenden fest. Melden Sie dann das offene Angebot an Ihre Kammer und an Ihre AA bzw. das JC. Diese geben Ihnen Auskunft über eine vorläufige Förderzusage. Falls Ihre EQ-Interessenten noch nicht als Bewerber gemeldet sind, bitten Sie sie, sich bei der zuständigen AA bzw. dem JC zu melden, damit geprüft werden kann, ob die Jugendlichen förderfähig sind. Klären Sie, ob die EQ-Teilnehmenden berufsschulpflichtig sind und melden Sie sie gegebenenfalls bei der Berufsschule an - nach Möglichkeit in einer Fachklasse. Stimmen Sie mit der AA bzw. dem JC ab, ob ausbildungsbegleitende Hilfen erforderlich sind und gefördert werden können. Schließen Sie vor Beginn der Maßnahme mit den EQ- Teilnehmenden einen EQ-Vertrag. Musterverträge erhalten Sie direkt bei Ihrer Kammer oder im Internet. Eine Kopie des EQ- Vertrages leiten Sie bitte an Ihre Kammer weiter. Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung vor Beginn des Praktikums bei der AA oder dem JC. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei. Anschließend erfolgt die Anmeldung der EQ-Teilnehmenden bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung reichen Sie bitte spätestens drei Monate nach Beginn der EQ bei der AA bzw. dem JC ein. Seite 11
12 EQ - Brücke in die Berufsausbildung Weiterer Ablauf der Einstiegsqualifizierung die AA oder das JC erstattet den Zuschuss monatlich nachträglich. Während der EQ prüfen Sie, ob die EQ-Teilnehmenden für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen in Frage kommen. Falls eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommt, sollten alle Beteiligten zeitnah informiert werden, damit anderweitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können. Im Falle einer Übernahme in Ausbildung klären Sie mit der Kammer die Frage einer möglichen Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit. Zum Abschluss der EQ stellen Sie den EQ-Teilnehmenden ein Zeugnis aus, in dem Sie die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigen. In Absprache mit den Teilnehmenden reichen Sie das Zeugnis bei der Kammer ein und beantragen ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte EQ. Bitte übermitteln Sie spätestens zwei Monate nach Beendigung der EQ die Nachweise über die Höhe der ausgezahlten Vergütungen sowie die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und eine Kopie des von Ihnen ausgestellten Zeugnisses an Ihre AA oder das JC. Sowohl Ihre Kammer als auch Ihre AA oder das JC beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Einstiegsqualifizierung. Seite 12
13 Sie möchten einen Flüchtling in Ihrer Firma einstellen? Was hier wichtig ist... Basiswissen Wie fängt alles an? Ein Migrant flüchtet nach Deutschland. Er wird in der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe oder Meßstetten registriert und in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU), z.b. im Landkreis Konstanz untergebracht. Er stellt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag und erhält bis zur Entscheidung eine Aufenthaltsgestattung. Bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels erhält er Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Landratsamt Konstanz (Untere Eingliederungsbehörde). Begriffsdefinition Personenkreis Asylbewerber/in Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. -> Status: Aufenthaltsgestattung Geduldete/r Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde die Abschiebung ist ausgesetzt. -> Status: Duldung Asylberechtigte/r Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde. -> Titel: Aufenthaltserlaubnis nach 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel) Flüchtling Person, die als Flüchtling anerkannt ist und nach den 22-25a AufenthG eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis erhält und somit einen Aufenthaltstitel hat (berechtigter Aufenthalt in Deutschland). Seite 13
14 Zugang zum Arbeitsmarkt 0-3 Monate Aufenthalt Beschäftigungsverbot 4-15 Monate Aufenthalt: Neu: Nach bereits 3 Monaten Aufenthalt kann eine Arbeitserlaubnis bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde schriftlich beantragen werden. Im Rahmen der Arbeitserlaubnis führt der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit die Vorrangprüfung durch. Sofern die Arbeitserlaubnis positiv ausfällt, darf ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, hierbei ist die tarifliche/ortsübliche Vergütung verpflichtend. Erklärung Vorrangprüfung: Hierfür erfolgt eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit (für Baden Württemberg in Duisburg). Die Agentur muss gemäß 39 Abs. 2 AufenthG dazu feststellen, dass sich durch die Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben und dass für die entsprechende Beschäftigung o deutsche Arbeitnehmer sowie o Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind o oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen Monaten Aufenthalt: Nach den 15 Monaten ist weiterhin eine Arbeitserlaubnis über die Ausländerbehörde zu beantragen, der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen und der Tariflohn eingehalten werden. Anerkennung als Flüchtling / Aufenthaltstitel Wird ein Asylantrag oder Flüchtlingsantrag anerkannt, erhält der Flüchtling/Asylbewerber einen Aufenthaltstitel. Häufig erhalten Flüchtlinge auch außerhalb eines formalen Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel, z.b. aus humanitären Gründen (z.b. Kontingentflüchtlinge). Ein Aufenthaltstitel ermöglicht in der Regel, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Landkreis Konstanz stellen (SGB II). Das Jobcenter kann die Aufnahme einer Beschäftigung fördern. Eine Arbeitserlaubnis ist hier nicht mehr notwendig. Seite 14
15 Zugang zum Ausbildungsmarkt Kommen jugendliche Flüchtlinge unter 25 Jahren nach Deutschland, werden Sie sogenannten VAB-O Klassen in den Schulen zugeteilt und nehmen am Deutschunterricht u.a. teil. Begleitet werden die Jugendlichen von Schulsozialarbeitern, welche die Jugendlichen in Praktika und in Ausbildungsverhältnisse vermitteln. Haben Sie Interesse daran, einen jungen Flüchtling auszubilden? Wenden Sie sich an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, ggf. auch an die Schulsozialarbeiter. Fördermöglichkeiten bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II: Sprachkurs: Sofern ein Flüchtling im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2 steht, kann ein Integrationskurs oder ein berufsbezogener Sprachkurs besucht werden. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter stellen hierfür den Kontakt zu den Migrationsberatungsstellen her, die die entsprechenden Anträge beim BAMF stellen. Asylbewerber/innen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, können einen ESF- BAMF-Kurs besuchen, wenn sich in den jeweiligen Kursen freie Kapazitäten ergeben. Seit ist die Teilnahme für diesen Personenkreis ab Sprachniveau A1 möglich. Eingliederungszuschuss: Darunter versteht man einen Zuschuss für Arbeitgeber, um den erhöhten Einarbeitungsaufwand aufgrund von Minderleistungen (z.b. schlechte Deutschkenntnisse der fehlende Kenntnisse/Berufserfahrung) der Bewerber/innen. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und wird in jedem Fall individuell entschieden. Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Eine Maßnahme beim Arbeitgeber ist ohne Vorrangprüfung möglich, sofern der Flüchtling bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gemeldet ist. Bei Asylbewerbern oder geduldeten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer möglichen Arbeitsaufnahme. Probearbeit/Praktika sind grundsätzlich zustimmungspflichtig seitens des Vermittlers. Förderung beruflicher Weiterbildung: Ist die Qualifizierung zur Aufnahme einer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen erforderlich, kann diese in Einzelfällen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur gefördert werden. Seite 15
16 Übernahme von Kosten für Prüfung der Anerkennung beruflicher Berufsabschlüsse Ein ausländischer Berufsabschluss muss in Deutschland ggf. erst über die Industrieund Handelskammer oder der Handwerkskammer anerkannt werden. Die Kosten für das Prüfungsverfahren werden i.d.r. vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen. Ihre Ansprechpartner Für die Personenauswahl; Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: Arbeitsagentur Singen, Radolfzell und Stockach - Tel: / Arbeitsagentur Konstanz - Tel: / Für die Suche nach Jugendlichen für eine Ausbildungsstelle oder einen Praktikumsplatz: Arbeitsagentur Singen, Radolfzell und Stockach - Tel: / Arbeitsagentur Konstanz - Tel: / in Einzelfällen: Landratsamt Konstanz/Schulsozialarbeit Tel Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis: Ausländerbehörde Landkreis Konstanz - Tel Ausländerbehörde Stadt Konstanz - Tel Ausländerbehörde Stadt Radolfzell - Tel Ausländerbehörde Stadt Singen - Tel Sie haben weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg oder das Jobcenter Landkreis Konstanz. Seite 16
17 Berufsorientierung für jugendliche Flüchtlinge - passgenaue Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz Berufliche Schulen VAB-O VAB BEJ Vorqualifizierungsjahr Arbeit & Beruf (bei gering. Sprachkenntnisse) Vorqualifizierungsjahr Arbeit & Beruf Berufseinstiegsjahr Jugendberufshelfer U25: Berufliche Orientierung/ Berufsberatung Sozialbetreuung Ziel: Duale Ausbildung Neigung? Eignung (Deutschkenntnisse)? Leistungsfähigkeit? Beschäftigungsmöglichkeiten? Ja Hohe Bleiberechtswahrscheinlichkeit Kein Leistungsbezug SGB II? Ja Kooperation Ausbildungsberater der Handwerkskammer, Industrie u. Handelskammer & Berufsberater Ausbildungsplatz Seite 17
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