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1 WEITERBILDUNGSKONZEPT Der Abteilung für Neuroradiologie des Kantonsspital Aarau Erstellt von: PD Dr. med. Luca Remonda Dr. med. Michael Diepers Aarau,

2 Grundlagen, Vorgaben und Anforderungen Das Vorliegende Weiterbildungskonzept der Abteilung für Neuroradiologie des Kantonsspital Aarau AG (KSA) beruht unter Berücksichtigung ihrer Vorgaben auf folgenden Grundlagen: die Weiterbildungsordnung (WBO) der FMH (letzte Revision ) das Weiterbildungsprogramm FMH zum Facharzt für Radiologie vom 1 Januar 2010 das Weiterbildungsprogramm FMH zum Schwerpunkt Diagnostische Neuroradiologie vom 1 Januar 2010 das Weiterbildungsprogramm FMH zum Schwerpunkt Invasive Neuroradiologie vom 1 Januar 2010 das Weiterbildungsprogramm vom Institut von Radiologie vom KSA vom 1. Februar 2009 das Arbeitsgesetz Die Abteilung für Neuroradiologie am KSA bietet die Möglichkeit einer vollständigen, vertieften Ausbildung in diagnostischer und invasiver Neuroradiologie, konform zur im Weiterbildungsprogramm der FMH festgelegten Richtlinie. Gleichzeitig bietet sie die Supervision im Bereich der diagnostischen Neuradiologie bei den Assistenzärzten in der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie am Institut für Radiologie des KSA. Weiterbildungsverantwortung Die Gesamtverantwortung für alle Belange der Weiterbildung in diagnostischen und invasiven Neuroradiologie obliegt dem Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind Fachärzte für Radiologie und Schwerpunktinhaber für diagnostische und invasive Neuroradiologie. Die Abteilung führt sämtliche diagnostischen neuroradiologischen Untersuchungen und invasiven neuroradiologischen Eingriffe am KSA durch. Auf diesen Gebieten betreibt es seine Weiterbildungstätigkeit. Anzahl Weiterbildungsstellen und Weiterbildner Gemäss dem von der Spitalleitung des KSA genehmigten Stellenplan verfügt die Abteilung für Neuroradiologie über 7,7 planmassige Weiterbildungsstellen (770 Stellenprozent), wobei zwei der Stellen in der Regel für eine mindestens 6-monatige Rotation von Ärzten aus dem Institut für Radiologie reserviert sind. Das Fremdjahr ist geplant bzw. abgeleistet. Bezüglich Weiterbildner (derzeit: 1 Abteilungsleiter, 1 Leitender Arzt, 1 Oberarzt) erfüllt das KSA vollumfänglich die Bedingungen für eine Weiterbilldungsstätte der Kategorie A sowohl für den Schwerpunkt diagnostische wie auch invasive Neuroradiologie. Anstellungsdauer In der Regel bis zum Abschluss der Weiterbildung zum Schwerpunkt diagnostische und/oder invasive Neuroradiologie entsprechend den Anforderungen des Weiterbildungsprogrammes und den Voraussetzungen zum Schwerpunktdiplom.

3 Voraussetzungen für eine Anstellung Facharzt für Radiologie mit Weiterbildungsziel Schwerpunkt diagnostische und/oder invasive Neuroradiologie oder Weiterbildungsziel Facharzt Radiologie. Ein Fremdjahr ist geplant bzw. abgeleistet, in der Regel bei Weiterbildungsziel Neurofächer (wie Facharzt Neurologie oder Neurochirurgie). Für eine Weiterbildung anderer Fachärzte (inkl. Hausarzt ) sind die Stellen zu spezialisiert und ungeeignet. Tutoriat bei Einführung Erfahrener Oberarzt als Pate für 3 Monate Qualifikationsgespräche Erstes Gespräch ca. 3 Monate nach Arbeitsbeginn; danach alle 12 Monate. Die Jahresgespräche basieren auf den FMH-Formularen, inkl. Evaluationsprotokoll und auf DIALOG-Formularen für Mitarbeiterqualifikation der Kantonsspital Aarau AG. Die Ergebnisse dieser Gespräche entscheiden über die weitere Anstellung und werden bei der Festlegung eines allfälligen Leistungslohnanteils mitberücksichtigt. Gespräche mit der Abteilungsleitung für persönliche Anliegen sind jederzeit möglich. Theoretische Ausbildung Neben der praktisch-theoretischen Ausbildung sind die Assistenten und Oberärzte verpflichtet, sich parallel durch Literaturstudium die notwendigen Fachkenntnisse zu erarbeiten. Hierbei stehen die ausbildenden Fachärzte beratend zur Seite. Die Abteilungsfachbücher incl. elektronische Medien, der institutseigene Multifunkionsraum (Bibliothek) und PCs stehen allen Mitarbeitern 24 Stunden täglich zur Verfügung. Die Teilnahme an den Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen des Instituts sind für Oberärzte und Assistenten soweit es die sonstigen dienstlichen Verpflichtungen erlauben obligatorisch und wichtiger Bestandteil der Weiterbildung zum Schwerpunkt diagnostische und invasive Neuroradiologie: Mittagsrapport und Teaching Donnerstag Uhr Neurozentrum Fortbildung Donnerstag von Uhr Fortbildungsvorträge (Mittwochs Uhr, s. gesonderten Aushang) Regelmässige Rapporte mit den Fachabteilungen: Neurochirurgie täglich Mo-Fr 16:00-16:30 h Neurologie täglich Mo-Fr 16:30-17:00 h Neuro-Onkologieboard Mi 16:30-17:30 h Neuropädiatrie Di 17:15-17:30 h Päd. Tumorboard Di 17:00-17:15 h Neurovask. Kolloquium jeden 4. Freitag 13:45-14:45 h HNO jeden 4. Mittwoch 12:45-13:15 h Sonstige Veranstaltungen u. Symposien der Abteilung für Neuroradiologie (nach Ankündigung). Praktische Weiterbildung: Allgemeines Die praktische Weiterbildung erfolgt in Rotationen an den verschiedenen Arbeitsplatzen des Institutes gemäss Einteilung im Dienstplan.

4 Die Arbeitsplatze sind: -Neuro-CT (3 CT in Zusammenarbeit mit der Radiologie): stationäre, ambulante, pädiatrische Notfall-Patienten -Neuro-MR (3 MR in Zusammenarbeit mit der Radiologie): stationäre, ambulante, pädiatrische Notfall-Patienten -DVT (in Zusammenarbeit mit der Radiologie) -Neuroangiographie (einschl. Intervention), -Myelographie -Zerebrovaskularer Ultraschall (in Zusammenarbeit mit dem Neurovaskulären Labor) Die jeweilige Rotation dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Alle schriftlichen Befunde der durchgeführten Untersuchungen jedes einzelnen Oberarztes und Assistenzarztes sind im Radiologie-Informationssystem (RIS) abrufbar. Weiterbildungsziele Die Weiterbildungsziele der Abteilung für Neuroradiologie richten sich nach den Vorgaben der FMH- Weiterbildungsprogramme für Neuroradiologie, Radiologie, Neurologie und Neurochirurgie, berücksichtigen die internationale Entwicklung der Neuroradiologie. Ziele der Weiterbildung in Diagnostischer Neuroradiologie Ziele der Weiterbildung in Diagnostischer Neuroradiologie sind: 1. das Erlernen des Umgangs mit Patienten, welche eine reguläre, dringliche oder notfallmassige neuroradiologische Untersuchung erhalten, und deren klinische Betreuung 2. die Vertiefung der Kenntnisse in der diagnostisch-neuroradiologischen Bildgebung des Zentralen Nervensystems, der Wirbelsäule und des Kopf-Hals-Bereichs sowie der Erwerb von zusätzlichen speziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der diagnostischen Neuroradiologie. Im Einzelnen beinhaltet dies den Erwerb folgender Kenntnisse und Fertigkeiten: Die gemäss klinischer Fragestellung adäquate Indikationsstellung, die fachtechnisch selbständige und lege artis Durchführung, die korrekte diagnostische bzw. differentialdiagnostische Interpretation, sowie die präzise, vollständige und zusammenfassende schriftliche Dokumentation und Befundung von nicht-invasiven, bildgebenden neuroradiologischen Untersuchungen des Zentralen Nervensystems, der Wirbelsäule und des Kopfes, der Schädelbasis und des Halses, die umfassende Kenntnis der Indikationen und Kontraindikationen zu den speziellen neuroradiologischen diagnostischen und interventionellen Verfahren, die konsiliarische Kompetenz für die spezielle neuroradiologische Diagnostik in einer Gruppe von Radiologen am Spital oder in der Praxis, die Vermittlung neuroradiologischer Kenntnisse an Radiologen in Form von Weiter- und Fortbildung, die Kontinuität und Evolution der Dienstleistungen auf dem Gebiet der neuroradiologischen Diagnostik.

5 Ziele der Weiterbildung in Invasive Neuroradiologie Ziele der Weiterbildung in Invasiver Neuroradiologie sind zusätzlich zu den Weiterbildungszielen in Diagnostischer Neuroradiologie: 1. Die selbständige Indikation, Planung, Durchführung, Auswertung und Befundung von Zusatzverfahren der neuroradiologischen Bildgebung (Rekonstruktionsangiographie, Perfusion, Diffusion, funktionelle Bildgebung, Spektroskopie), 2. die selbständige Indikation, Durchführung und Befundung invasiver neuroradiologischer Untersuchungen, 3. die interdisziplinäre Indikationsstellung und selbständige sowie in eigener Verantwortung gelegene Durchführung von präoperativen und notfallmassigen interventionellneuroradiologischen Eingriffen. Die fallbezogene Anleitung der Assistenzärzte und Oberärzte durch den direkten Weiterbildner beinhaltet: die kritische Hinterfragung der Indikation aufgrund der klinischen Fragestellung und des klinischen Zustandes des Patienten die telefonische Rückfrage beim einweisenden Arzt bei ungenügenden oder unklaren Angaben die Besprechung der Untersuchungstechnik, angepasst an die klinische Fragestellung die Anwendung von Spezial- und/oder Zusatztechniken die lege artis Venenpunktion und i.v. Injektion des angemessen dosierten Kontrastmittels die Instruktion der Assistenten in der Erkennung und Behandlung von Kontrastmittelreaktionen und neurologischen Zwischenfallen die Nachverarbeitung und Auswertung der Bilddaten und Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen elektronischer Nachverarbeitung die lege artis photographische Dokumentation der Untersuchung bzw. Dokumentation auf dem PACS das Erkennen der Notwendigkeit, den zuständigen Vorgesetzten sofort beizuziehen, sofern unerwartete Befunde erhoben werden die Besprechung des Untersuchungsergebnisses zwecks Befundung die persönliche Durchführung von besonderen oder Spezialuntersuchungen und deren Nachverarbeitung durch den zuständigen Leitenden Arzt bzw. Oberarzt in Anwesenheit der Oberärzte/Assistenzärzte Die Supervision der Tatigkeit der Assistenzarzte und Oberarzt am Arbeitsplatz durch den direkten Weiterbildner beinhaltet: 1. die zeitgerechte Bewältigung des Tagesprogramms und die Vermeidung von Wartezeiten für die Patienten 2. die ordentliche Abwicklung des Tagesprogramms und die Vermeidung von Untersuchungslücken 3. den Umgang der Mitarbeiter mit den Patienten 4. die telefonische Übermittlung der Befunde bei dringlichen oder notfallmassigen Untersuchungen 5. die Beurteilung der Bildqualität und - wo erforderlich - die Anweisung zur Korrektur 6. den einwandfreien Zustand des Untersuchungs- und Bedienraumes 7. die fristgerechte Befundung (Diktat) der Untersuchungen 8. die Kontrolle und Visierung der schriftlichen Untersuchungsbefunde

6 9. die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der Untersuchungen (Bilder) für die tägliche Fallbesprechung 10. die kontinuierliche Aufdatierung der Lehrsammlungen Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten fur den Schwerpunkt Diagnostische Neuroradiologie Neuroradiologische CT-Untersuchungen (1500) CT des Gehirns CT/DVT Felsenbein multiplanar, mit hochauflösenden Rekonstruktionen CT Schädelbasis multiplanar, mit hochauflösenden Rekonstruktionen CT/DVT NNH multiplanar, mit hochauflösenden Rekonstruktionen CT Orbita multiplanar CT Epipharynx multiplanar CT Halsweichteile multiplanar CT Larynx multiplanar CT Spinalkanal mit multiplanaren Rekonstruktionen CT Wirbelsäule CT-Angiographie, intrakraniell CT-Angiographie, Hals CT-Perfusion Neuroradiologische MR-Untersuchungen (2000) MR des Gehirns MR Sella MR Hippocampus MR Innenohr MR Schadelbasis MR Orbita MR Epipharynx MR Hals MR Spinalkanal MR Wirbelsäule fmri Gehirn Perfusions MR Diffusions MR MR-Traktographie MR-Spektroskopie MR-Angiographie, intrakraniell MR-Angiographie, Hals MR-Angiographie, spinal Myelographie bzw. Myelo-CT (20) Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den Schwerpunkt Invasive Neuroradiologie Zusätzlich zum Lernzielkatalog im Weiterbildungsprogramm diagnostische Neuroradiologie sind folgende Kenntnisse zu erwerben: Detaillierte Kenntnisse der Indikationen, Kontraindikationen, Behandlungsverfahren und

7 Komplikationen aller Methoden der interventionellen Neuroradiologie. Detaillierte Kenntnisse der systemischen, intrathekalen, intravasalen und neuronalen Wirkung, Interaktion und Nebenwirkung der in der Neuroradiologie verwendeten Kontrastmittel. Durchführung und Interpretation von neuroradiologischen CT-Untersuchungen einschliesslich CT-Angiographien und CT-Myelographien (mindestens 500). Durchführung und Interpretation von neuroradiologischen Magnetresonanzuntersuchungen einschliesslich MR-Angiographien und funktionellen MR-Untersuchungen des Gehirns (mindestens 1000). Kenntnisse in der quantitativen und qualitativen Auswertung funktioneller Bilddaten (z.b. Diffusions- und Perfusions-MR). Kenntnisse in der Planung und Durchfuhrung stereotaktischer oder CT- oder MR-gesteuerter Biopsien und Eingriffe. Durchführung und Interpretation von Myelographien (mindestens 30). Durchführung und Interpretation von kranio-zerebralen Katheter-Angiographien. Kenntnisse in der Durchführung und in der Interpretation neurosonographischer Untersuchungen inkl. Doppler-Untersuchungen. Kenntnisse in der Durchführung und Interpretation pädiatrischer neuroradiologischer Untersuchungen. Fähigkeit, einen Notfallpatienten neuroradiologisch selbständig abzuklären. Fähigkeit, die neuroangiographische Hirntodbestimmung selbständig durchzuführen. Fähigkeit, einen neuroradiologischen Zwischenfall zu erkennen und die notwendigen initialen Behandlungsmassnahmen einzuleiten Fähigkeit der superselektiven Mikrokatheterisierung, speziell die Durchführung präoperativer neuroradiologischer Interventionen sowie notfallmassiger interventioneller Behandlungen. Selbständige Durchführung von klinischen Visiten prä- und postinterventionell. Für folgende invasive diagnostische bzw. therapeutische Eingriffe ist die Durchführung mittels Befundbericht zu dokumentieren: Durchführung und Interpretation von mindestens 80 kranio-zerebralen Katheter- Angiographien. Mindestens 25 selbst durchgeführte und 25 assistierte Eingriffe zur präoperativen neuroradiologischen Intervention bei intrakraniellen Tumoren, zur interventionellen notfallmassigen Behandlung bei unstillbaren intrakraniellen Blutungen, bei Apoplexie (Thrombolyse) sowie für interventionell-neuroradiologische Funktionstests inkl. Ballonokklusion Bereitschaftsdienst Voraussetzungen zur Zuteilung zum Pikett-Dienst Die Einteilung im Assistenten/Oberarzt Pikettdienst erfolgt nach entsprechender vorgängiger Einführung im Neuro-CT und Neuro-MRI. Jeder neu eintretende Assistenzarzt/Oberarzt wird in die Arbeitsbereiche Neuro-CT und Neuro-MRI eingeteilt und im Hinblick auf den Einsatz im Pikettdienst durch den zuständigen Weiterbildner intensiv eingeführt und vorbereitet. Ein Einsatz im Bereitschaftsdienst erfolgt frühestens nach 6 Wochen Einführung und Vorbereitung. Uber den definitiven Zeitpunkt entscheidet der zuständige Weiterbilner. Aufagabe: Unterstüzung vom Dienstarzt Radiologie für eventuelle Probleme im Neuro-CT. Indikationsstellung und Untersuchhungsleitung sowie Befundung von Neuro-MR. Bei Weiterbildung in invasiver Neuroradiologie Teilnahme am entsprechende Piketdienst mit einem in invasiver Neuroradiologie zertifizierten Weiterbildner.

8 Zeiten und Dauer des Pikettdienst: Der Pikettdienst findet wie folgt statt: Mo-Fr, jeweils bis 8:00 Sa: 8:00 bis Mo 8:00 Wissenschaftliche Tatigkeit, Publikationen, Teilnahme an Kongressen Die wissenschaftliche Bearbeitung neuroradiologischer Themen, die Mitbeteiligung an Forschungsprojekten und die Mitwirkung an bzw. Erstellung von Publikationen und Kongressbeiträgen (Abstracts und Poster) von Weiterbildungskandidaten für diagnostische und/oder invasive Neuroradiologie wird von der Institutsdirektion ausdrücklich unterstützt.. Gemäss Punkt des entsprechenden Weiterbildungsprogramms Diagnostische Neuroradiologie muss der Nachweis der Teilnahme an zwei spezifischen Weiterbildungskursen in diagnostischer Neuroradiologie (insgesamt 40 Stunden nationale oder internationale, neuroradiologische Postgraduate-Kurse) erbracht werden. Für Weiterbildungskandidaten für den Schwerpunkt diagnostische Neuroradiologie wird die Teilnahme an der Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Neuroradiologie ausdrücklich unterstützt. Ferner wird auf Vorschlag der direkten Weiterbildner die Teilnahme am European Course of Neuroradiology empfohlen. Für Weiterbildungskandidaten für den Schwerpunkt invasive Neuroradiologie wird die Teilnahme an der Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft fur Neuroradiologie und/oder am Jahreskongress der European Society of Neuroradiology und/oder am Jahreskongress der American Society of Neuroradiology empfohlen. Abwesenheiten: Abwesenheiten (Ferien, Kompensation, Militär, Weiter- und Fortbildung, Umzug, Heirat etc.) müssen vom Abteilungsleiter genehmigt werden. Eine rechtzeitige Anmeldung von Ferienwünschen etc. ist empfehlenswert, da zur Aufrechterhaltung der Patientenbetreuung nur eine limitierte Zahl von Ärzten gleichzeitig abwesend sein kann. Für Kongressteilnahmen ist die Zustimmung des Institutsleiters erforderlich. In Zeiten attraktiver Weiterbildungskurse (z.b. Jahrestagung SGNR) kann die Institutsleitung eine Feriensperre festlegen, um möglichst vielen Mitarbeitern die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen zu ermöglichen. Ferien und Kompensationstage müssen in dem Kalenderjahr eingezogen werden, in dem die Ansprüche anfallen; ein maximaler Übertrag von 5 Tagen (Ferien + Kompensation) auf das erste Quartal des kommenden Jahres ist statthaft. Darüber hinausgehende Ferien- und Kompensationstage verfallen automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Bei Abwesenheiten infolge Krankheit ist am ersten Abwesenheitstag vor Dienstbeginn telefonisch das Chefarztsekretariat, alternativ der Abteilungsleiter oder sein Stellvertreter mit Angabe der voraussichtlichen Ausfallszeit und der Angabe von allfälligen Vertretungen für Rapporte/Bereitschaftsdienste zu informieren. Bei Ausfallszeiten von mehr als 3 Arbeitstagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Weitergehende Regelungen sind im Handbuch des Personaldienstes nachzulesen.

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