basierend auf der Weiterbildungsprogramm der SIWF vom 1. Januar 2010 Chefarzt: PD Dr. R. Hügli Autoren: PD Dr. R. Hügli Dr. J. Ederer Dr. H.W.

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1 Kantonsspital Baselland Liestal Bruderholz Laufen Institut für Radiologie und Nuklearmedizin Bruderholz Weiterbildungskonzept (Kategorie A) für die Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie Institut für Radiologie und Nuklearmedizin Kantonsspital Baselland - basierend auf der Weiterbildungsprogramm der SIWF vom 1. Januar 2010 Chefarzt: PD Dr. R. Hügli Autoren: PD Dr. R. Hügli Dr. J. Ederer Dr. H.W. Ott Version 8. Juli 2012

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeines Grundlagen Ziel Spezielle Aspekte Ausbildungsverantwortung und Ausbildner Anerkennung durch FMH Anzahl Weiterbildungsstellen Dauer der Weiterbildung Bedingungen zur Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm Qualifikations- und Verlaufsgespräche Dokumentation Theoretische und praktische Ausbildung Interne Aus- und Weiterbildung Externe Fort-/Weiterbildung Praktische Ausbildung Rapporte Notfalldienst (Nacht, Wochenende) Wissenschaftliche Tätigkeit Rotation an eine andere Weiterbildungsstätte Abwesenheiten Umgang mit Fehlern und Risiken Weiterbildungsprogramm Grundsatz Jahr Jahr Untersuchungszahlen Fachübergreifende Weiterbildungsinhalte... 9 In diesem Dokument wird die männliche Form verwendet und gilt sinngemäss auch für die weibliche Form. Das Institut steht für das Institut für Radiologie und Nuklearmedizin /je 2/9

3 1 Allgemeines 1.1 Grundlagen Die Ausbildung der Assistenten zum Facharzt Radiologie am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin des Kantonsspital Baselland erfolgt nach den Inhalten des Weiterbildungsprogrammes für den Facharzt Radiologie vom 1. Januar 2010, herausgegeben durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF). 1.2 Ziel Mit der Weiterbildung für den Erwerb des Facharzttitels für Radiologie soll der Kandidat die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, um in selbständiger Kompetenz die radiologischen und bildgebenden Verfahren - konventionelles Röntgen, Röntgen- Bildverstärkerdurchleuchtung, Ultrasonographie (US), Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) - in allen Organbereichen zum Zweck der morphologischen und funktionellen Diagnostik einzusetzen, die Ergebnisse zu interpretieren sowie bestimmte diagnostische und therapeutische Eingriffe unter Kontrolle dieser bildgebenden Verfahren durchzuführen. Am Ende der Weiterbildung soll der Kandidat fähig sein: Die fachgerechte, radiologische Dienstleistung gegenüber Patienten und zuweisenden Kollegen zu gewährleisten. In einem polyvalenten radiologischen Institut als kompetenter, selbständiger Radiologe zu wirken. Die Indikationsstellung, Betreuung, Befundung, Wertung und Risikoabschätzung für die diagnostischen interventionell radiologischen Verfahren zu beherrschen. Kollegen anderer Fachrichtungen im Hinblick auf die diagnostische Treffsicherheit, Risiken und Wirtschaftlichkeit der bildgebenden Verfahren kompetent zu beraten. Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Gebiet der Radiologie kritisch zu beurteilen. 2 Spezielle Aspekte 2.1 Ausbildungsverantwortung und Ausbildner PD Dr. med. R. Hügli, Chefarzt Dr. med. J. Ederer, Leitender Arzt Die Ausbildung der Assistenzärzte erfolgt am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin des Standorts Bruderholz durch zehn Kaderärzte (Chefarzt, Leitende Ärzte und Oberärzte). Für die Lerninhalte im Bereich Medizinphysik und Strahlenschutz steht dem Institut ein Medizinphysiker aus dem Universitätsspital Basel zur Verfügung /je 3/9

4 2.2 Anerkennung durch FMH Das Institut für Radiologie und Nuklearmedizin des Kantonsspitals Baselland ist als Weiterbildungsstätte der Kategorie A anerkannt. 2.3 Anzahl Weiterbildungsstellen Das Institut verfügt über drei Weiterbildungsstellen, welche bevorzugt an Facharztanwärter Radiologie vergeben werden. 2.4 Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung zum Facharzt Radiologie dauert insgesamt 5 Jahre, welche voll und ganz im Institut absolviert werden können. Zusätzlich wird der Nachweis der Teilnahme von zwei Jahreskongressen und zwei offiziellen Weiter- und Fortbildungskursen der SGR-SSR verlangt. 2.5 Bedingungen zur Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm Abgeschlossenes Medizinstudium mit Eidgenössischem Staatsexamen oder entsprechendes Äquivalent. Weiterbildungsziel FMH Radiologie. Abgeschlossenes klinisches Fremdjahr und Dissertation von Vorteil, nicht Bedingung. Die Erstanstellung ist auf ein Jahr begrenzt, die Probezeit beträgt drei Monate. Bei entsprechender Bewährung und Eignung kann der Assistenzarzt in das 5-jährige Weiterbildungsprogramm aufgenommen werden. Die Anstellungsbedingungen erfolgen nach den Richtlinien des Kantonsspital Baselland (Personaldienst/ kantonale Verordnung) 2.6 Qualifikations- und Verlaufsgespräche Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgt ein Eintrittsgespräch, am Ende der Probezeit (3. Monat nach Arbeitsbeginn), ein Qualifikationsgespräch. Pro Weiterbildungsjahr wird mind. ein Verlaufsgespräch geführt, auf Verlangen auch weitere Gespräche. Im ersten Gespräch werden die Jahresziele definiert und vereinbart. Das Erreichen der Jahresziele wird im zweiten Gespräch überprüft. Als Basis für diese Gespräche erhält der Weiterzubildende einmal pro Jahr eine detaillierte Übersicht über die von ihm selbständig durchgeführten radiodiagnostischen Massnahmen und Eingriffe für den Eintrag in das Logbuch Radiologie. Gespräche mit der Institutsleitung für persönliche Anliegen und spezielle Ausbildungsplanungen sind jederzeit möglich. 2.7 Dokumentation Die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte erfolgt anhand des Logbuchs Radiologie. Jahresgespräche werden als Periodische Aufzeichnungen geführt. Das letzte Gespräch bei Abschluss der Weiterbildungsperiode dient als Basis zur Erstellung des FMH-Zeugnisses /je 4/9

5 Die in Aktennotizen festgehaltenen Inhalte werden von den Gesprächsteilnehmern unterschrieben. Die Verantwortung für das Führen des Logbuches obliegt dem Assistenten. 3 Theoretische und praktische Ausbildung 3.1 Interne Aus- und Weiterbildung Zu Beginn der Anstellung absolvieren die Assistenzärzte ein internes Ausbildungsprogramm. Von Beginn an wird der Assistenzarzt den institutsüblichen, organspezifischen Arbeitsplätzen zugeteilt. Diese Zuteilung erfolgt entsprechend dem Erfahrungsstand des Assistenzarztes. Neben theoretischer und praktischer Ausbildung am Institut sind die Assistenzärzte verpflichtet, sich durch eigenes Literaturstudium notwendige Fachkenntnisse zu erarbeiten. Hierbei stehen die ausbildenden Fachärzte beratend zur Seite. Institutsbibliothek inklusive elektronischer Medien, das digitale Lehrarchiv und PCs stehen allen Mitarbeitern 24 Stunden täglich zur Verfügung. Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Instituts sind für Assistenzärzte soweit es die sonstigen dienstlichen Verpflichtungen erlauben obligatorisch und wichtiger Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt Radiologie. Das Institut bietet folgende interne regelmässige Weiter- und Fortbildungen an: Mittags Teaching: Mo, Di und Fr Uhr 1x / Monat strukturierte radiologische Weiterbildung am Mittwoch von Uhr ganze Abteilung (inkl. Fehlerkonferenz) Journal Club: jeweils Do Uhr Regelmässige Klinik-Rapporte. Interdisziplinäre Fallbesprechungen Allgemein-Onkologisches Tumor-Board Mo Uhr, Vaskuläre Indikationenkonferenz Do Uhr Nach Ankündigung: Interne Vorbereitung für den 1. und 2. Teil der Facharztprüfung /je 5/9

6 3.2 Externe Fort-/Weiterbildung Die Teilnahme an folgenden externen Fortbildungen wird gefördert: Vorbereitungskurs zur 1. Teilprüfung für den Facharzt Radiologie. Jahreskongress der SGR-SSR sowie offizielle Weiter- und Fortbildungskurse der SGR-SSR. International Diagnostic Course Davos (IDKD) oder gleichwertige Veranstaltung mit Refresher-Kursen (z.b. ECR, DRK, AFIP etc.) v.a. als Vorbereitung im Hinblick auf den 2. Teil der Facharztprüfung. ECR (European Congress of Radiology) in Wien Mammographieweiterbildung in Neuss, u.a. mit Eigenstudium von Fallsammlungen Die Teilnahme und finanzielle Unterstützung kann in Absprache mit der Institutsleitung und basierend auf dem entsprechenden institutsinternen Reglement beantragt werden. Die Anzahl der externen Weiterbildungen ist abhängig von der Leistung des Assistenten und Dauer der Anstellung im Rahmen des Weiterbildungsprogrammes. 3.3 Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung entsprechend der Anforderungen im Weiterbildungsprogramm erfolgt in verschiedenen Rotationsblöcken an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen: Thoraxradiolgie mit kardialer Bildgebung Neuroradiologie und HNO-Bildgebung Gasterointestinale, urologische und gynäkologische Radiologie Vaskuläre Bildgebung/ Interventionelle Radiologie Muskuloskelettale Radiologie Extern: Pädiatrische Radiologie am Universitäts-Kinderspital Beider Basel (UKBB), Rotationen werden zeitgerecht geplant. Die Arbeitsabläufe am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin sind organspezifisch ausgelegt. Alle Kaderärzte verfügen über eine oder mehrere Schwerpunktkompetenzen in den entsprechenden Subspezialitäten der Radiologie. Jeder Assistenzarzt durchläuft im Rahmen der Weiterbildung alle Rotationen, zum Teil mehrfach. Über den Zeitraum der gesamten Weiterbildung (5 Jahre), ist die Präsenz an den einzelnen Arbeitsplätzen näherungsweise wie folgt zu erwarten: Fachgebiet Dauer in Monaten Thoraxradiolgie und kardiale Bildgebung 12 Neuroradiologie und HNO-Bildgebung 12 Gasterointestinale, urologische und gynäkologische Radiologie 12 Vaskuläre Bildgebung/Interventionelle Radiologie 6 Muskuloskelettale Radiologie 12 Extern: Pädiatrische Radiologie UKBB /je 6/9

7 Die Einteilung erfolgt durch Rotationsplanverantwortlichen in Absprache mit dem Verantwortlichen für die Assistenten, Dr. J. Ederer. Die während der ganzen Weiterbildung erworbenen Lerninhalte, durchgeführten Untersuchungen und Interventionen werden im Logbuch Radiologie dokumentiert. 3.4 Rapporte Die Rapporte mit zuweisenden Kliniken dienen neben der patientenorientierten Besprechung auch dem regelmässigen Teaching. Die Klinik-Rapporte und interdisziplinäre Fallbesprechungen unterstreichen die Präsenz der Radiologie und sind ein wichtiges Kommunikationsforum. Ein Assistenzarzt wird im Rahmen der Weiterbildung zuerst in Kleinrapporten (z.b. Anästhesie) eingearbeitet und bei Beginn der Dienstfähigkeit auch in grössere Rapporte (Medizin, Chirurgie und Rehabilitation). Die interdisziplinären Fallbesprechungen (Boards) werden grundsätzlich von den Kaderärzten betreut, können aber von diesen je nach Ausbildungsstand auch an erfahrene Assistenzärzte nach angemessener Vorbesprechung der Fälle delegiert werden. 3.5 Notfalldienst (Nacht, Wochenende) Die regelmässige Teilnahme am Bereitschafts-/ Pikett - Dienst (Nächte, Wochenenden sowie Feiertage und spezielle Abteilungsveranstaltungen) ist integraler Bestandteil der Weiterbildung. Die Einteilung erfolgt entsprechend der Weiterbildungsstufe. Assistenzärzte in Weiterbildung sollen gemäss Lernzielen die Grundrotationen in allen Fachgebieten durchlaufen haben, bevor sie zum Pikettdienst eingeteilt werden. Diese Dienste können überwiegend teleradiologisch absolviert werden (Ausnahmen sind z.b. arztgebundene Untersuchungen wie Sonographie oder Spezialuntersuchungen wie notfällige Durchleuchtungen). Jedem Assistenzarzt im Bereitschaftsdienst ( Vordergrund ) ist immer ein Kaderarzt ( Hintergrund ) zugeteilt. Die teleradiologische Beurteilung von computertomographischen Untersuchungen erfolgt im Notfalldienst auch für den Standort Laufen des Kantonsspitales Baselland. 3.6 Wissenschaftliche Tätigkeit Das Erarbeiten von Publikationen, Kongressbeiträgen, Postern etc. wird von der Institutsleitung begrüsst, unterstützend bei der Erstellung von Studienkonzepten inkl. Durchführung stehen Prof. Dr. Dr. Bilecen oder PD Dr. R. Hügli zur Verfügung. 3.7 Rotation an eine andere Weiterbildungsstätte Im Rahmen des Weiterbildungsprogrammes kann die Weiterbildung zum Facharzt an verschiedenen Weiterbildungsstätten für Radiologie erfolgen. Die Institutsleitung unterstützt die Kandidaten in der Organisation eines Wechsels, siehe u.a. Punkt 3.3 Pädiatrische Radiologie, Rotation mit UKBB /je 7/9

8 3.8 Abwesenheiten Abwesenheiten (Ferien, Kompensation, Militär, Weiter- und Fortbildung, Umzug, Heirat etc.) müssen vom Chefarzt genehmigt werden. Eine rechtzeitige Anmeldung von Ferienwünschen etc. ist empfehlenswert, da zur Aufrechterhaltung der Patientenbetreuung nur eine limitierte Zahl von Ärzten gleichzeitig abwesend sein kann. Für Kongressteilnahmen ist die Zustimmung des Chefarztes erforderlich. In Zeiten attraktiver Weiterbildungskurse (z.b. IDKD, Jahrestagung SGR) kann die Institutsleitung eine Feriensperre festlegen, um möglichst vielen Mitarbeitern die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen zu ermöglichen. Ferien und Kompensationstage müssen in dem Kalenderjahr eingezogen werden, in dem die Ansprüche anfallen; ein maximaler Übertrag von 5 Tagen (Ferien und Kompensation) auf das erste Quartal des kommenden Jahres ist statthaft. 3.9 Umgang mit Fehlern und Risiken Das Institut pflegt einen offenen Umgang mit fachlichen Fehlern oder unerwarteten Vorkommnissen. Fachliche Fehler (z.b. falsche radiologische Diagnosen, unerwartete Nebenwirkungen von applizierten Medikamenten, Komplikationen bei Interventionen) werden kommuniziert und die Sicherheitsstandards angepasst. Das Institut für Radiologie ist am spitalinternen Critical Incidence Reporting System (CIRS) angeschlossen (Intranet -> IMS), Fehler werden damit systematisch schriftlich festgehalten. Innerhalb unseres Institutes trägt ein Kaderarzt (Dr. H.W. Ott) die institutsinterne Verantwortung für das CIRS und ist Ansprechpartner gegen aussen. Im Rahmen der internen ärztlichen Fortbildung vom Mittwoch findet mindestens 2x jährlich eine Fehlerkonferenz statt. 4 Weiterbildungsprogramm 4.1 Grundsatz Im ersten Weiterbildungsjahr wird dem Assistenzarzt ein Pate (älterer Assistenzarzt oder junger Oberarzt) zugeteilt. 4.2 Jahr 1 Grundausbildung in allen Fachgebieten mit Ziel der Dienstfähigkeit, welche je nach Kompetenz des Assistenzarztes nach 9-10 Monaten erreicht werden sollte. 4.3 Jahr 2-5 Einsatz im gesamten Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie. Der Einsatz erfolgt analog zu Jahr 1, ergänzt durch Mammographie, MR-Bildgebung und einen Einblick in die interventionelle Radiologie /je 8/9

9 Rotation Pädiatrische Radiologie UKBB in zeitgerechter Absprache Weitere Spezialweiterbildungen Spezialweiterbildungen können im Rahmen einer Auswärtsrotation an einer anderen Weiterbildungsklinik absolviert werden. Beziehungen zu universitären Kliniken bestehen, insbesondere mit dem Universitätsspital Basel. Dabei kann es sich um eine Jahres-Auswärtsrotation oder um einen endgültigen Stellenwechsel handeln. Dies wird mit dem Assistenzarzt vor seinem Wechsel besprochen und dokumentiert. 4.4 Untersuchungszahlen Die Untersuchungszahlen werden anhand des RIS (Radiologie-Informationssystem) und auch unter Berücksichtigung der Rapportführungen ausgewiesen. Bei der Einsatzplanung wird auf die gemäss Weiterbildungsplan erforderlichen Untersuchungszahlen Rücksicht genommen. 5 Fachübergreifende Weiterbildungsinhalte Im Weiterbildungsprogramm sind zahlreiche fachübergreifende Weiterbildungsinhalte definiert, welche zum grossen Teil Lerninhalte des 1. Teiles der Facharztprüfung sind (z.b. Informatik, wissenschaftliche Grundlagen, medizinisch-rechtliche Aspekte, Gesundheitsökonomie und Ethik). Im Rahmen der internen Fortbildung werden einzelne dieser Weiterbildungsinhalte durch themenbezogene Vorträge ebenfalls abgehandelt. Für die Auseinandersetzung mit Gesundheitsökonomie und Ethik werden folgende Online- Kurse empfohlen: Basismodul Gesundheitsökonomie ( ) Einführung in die Medizinethik ( ) Beide Kurse haben das Label FMH-approved. Zusätzlich zum Erlernen der praktischen Aspekte des Strahlenschutzes während den Rotationen durch die verschiedenen Arbeitsplätze wird eine systematische Ausbildung im Strahlenschutz durch folgende Gefässe vermittelt: Vorlesungen im Rahmen des Vorbereitungskurses des 1. Teiles der Facharztprüfung Spitalinterner Kurs des USB (2 x jährlich - ein Kurs pro Jahr ist obligatorisch). Theoretische und praktische Ausbildung durch leitenden MTRA und Medizinphysiker Personalschulungen zu dosisintensiven Untersuchungen (CT, Fluoroskopie/ DSA, Gammakamera und SPECT-CT) gem. Art. 74 Strahlenschutzverordnung (StSV). Dabei besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Universitätsspital Basel /je 9/9

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