Neubau eines Veranstaltungszentrums und einer Musikschule in St. Valentin NÖ

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1 PROTOKOLL KOLLOQUIUM EU weit offener Architekturwettbewerb Protokoll Kolloquium Neubau eines Veranstaltungszentrums und einer Musikschule in Ausloberin: Stadtgemeinde St. Valentin Hauptplatz 7, 4300 St. Valentin Datum und Ort: , 11:00 Im Großen Sitzungssaal der Stadt Sankt Valentin Anwesende Jurymitglieder: Hauptpreisrichter: Architektin DI Ulrike Hausdorf Architektenkammer Ersatzpreisrichter: Architektin DI Anna Wickenhauser Architektenkammer Hauptpreisrichter: Architekt DI Sasa Bradic Architektenkammer Ersatzpreisrichter: Architekt DI Michael Aigner Architektenkammer Hauptpreisrichter: Architektin DI Anne Mautner Markhof Gestaltungsbeirat St. Valentin Ersatzpreisrichter: Arch. DI Christian Mang Gestaltungsbeirat St. Valentin Hauptpreisrichter: Bürgermeisterin Mag. Kerstin Suchan-Mayr Stadtgemeinde St. Valentin Ersatzpreisrichter: Stadtrat Thomas Hagmüller Hauptpreisrichter: Kulturstadtrat Leopold Feilecker Stadtgemeinde St. Valentin Ersatzpreisrichter: Gemeinderat Andreas Hofreiter Hauptpreisrichter: Gemeinderat Martin Weichselbaumer Leiter Musikschule Ersatzpreisrichter: Karl Tröbinger Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 1 von 14

2 Gender Erklärung Protokoll Kolloquium Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Protokoll die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Berater ohne Stimmrecht: VZBGM Ferdinand Bogenreiter, GR PhDr. Monika Oberradter, GR Johannes Lugmayr, Amtsleiter Rudolf Steinke, Al Stv. Petra Kowatschek, Ing Werner Schachafellner, Stadtrat Patrick Hagmüller BSc Vorprüfer: Arch. DI Dr. techn. Hans Scheutz, Arch. DI Werner Scheutz Eröffnung: Nach der Konstituierenden Sitzung wird im Anschluss um 11:21 Uhr das Kolloquium eröffnet. Die Preisrichter stellen sich den Teilnehmern vor. Begrüßung: Frau Bürgermeisterin Mag. Kerstin Suchan-Mayr und Architektin DI Ulrike Hausdorf begrüßen die anwesenden Teilnehmer. Architektin DI Ulrike Hausdorf stellt die Beschlussfähigkeit und Unbefangenheit der Preisrichter fest. Die Vorsitzende erklärt in kurzen Worten den heutigen Ablauf des Kolloquiums und gibt die Funktionen der Jury bekannt. In der vorangegangenen Konstituierenden Sitzung wurden die Funktionen des Preisgerichtes wie folgt einstimmig vergeben: Vorsitzende: Stv.- Vorsitzender: Schriftführerin: Stv. Schriftführerin: Architektin DI Ulrike Hausdorf Architekt DI Sasa Bradic Architektin DI Anne Mautner Markhof Bürgermeisterin Mag. Kerstin Suchan-Mayr Auf Wunsch der Teilnehmer wird keine Grundstücksbesichtigung vorgenommen. Der Vorprüfer beantwortet die schriftlich eingegangenen Fragen und erläutert: - Der Abgabetermin für das Modell wird um eine Woche auf , Dienstag 12:00 (einlangend) verschoben. Abgabeort ist das Architekturbüro Scheutz, Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz. - Kostenermittlungsgrundlage und Geschäftliche Oberleitung sind in den 83 % Büroleistung nicht enthalten. Eventuell wird nach der Einreichung ein Generalübernehmer eingebunden. Den Teilnehmer wird mitgeteilt, dass eventuell nach der Einreichung ein Generalübernehmer für die Umsetzung beauftragt wird, an den der beauftragte Architekt eventuell überbunden wird. - Keine Perspektive, alle 3D Darstellungen werden abgeklebt. Auch Axonometrien und statische Konzepte als 3-D Darstellungen werden abgeklebt. - Der Auslobungstext wird insofern geändert: Der Gewinner des Wettbewerbes verpflichtet sich binnen 14 Tage ein kostenloses Schaubild zum Zwecke der Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses dem Auslober zur Verfügung zu stellen. Dafür werden netto auf das Preisgeld angerechnet. - Ein Technikraum wird zum Raumprogramm hinzugefügt mit 60m² für Lüftung und Heizung, Lage bevorzugt im Keller. Ein Heizsystem ist noch nicht fixiert. Sowie Müllplatz bzw. Müllraum mit ca. 15m² für die Musikschule und ca. 30m² für die Veranstaltungshalle. - Eine Besichtigung des Umgebungsmodelles ist im Vorprüfbüro Scheutz, Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz möglich. Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 2 von 14

3 - Die Anzahl der Pläne soll mit 2 Plänen im Format A0 beschränkt werden. - Der Punkt Bauausführung (Auslobung unter Punkt C 1.3 Planungskriterien) wird ersatzlos gestrichen. Bauausführung: Flachdächer sind unerwünscht, flach geneigte Kaltdächer (Dachneigung mind. 7%) mit Ableitung der Regenwässer nach außen jedoch möglich. Hohe Glasanteile in der Fassade sind im Hinblick auf die Errichtungs- und Betriebskosten nicht erwünscht. - Der vorgegebene Kostenrahmen für die Errichtungskosten beträgt ca. 6,0 Millionen. Euro netto für die Errichtungskosten (ohne Erschwernisse, Wettbewerbs- und Grundkosten). Beantwortung der fristgerecht eingelangte Fragen zum Wettbewerb Neubau eines Veranstaltungszentrums und einer Musikschule in : (bis , 24:00 Uhr) 1. Ist eine Garage unter dem Saal eine Option? Antwort: Nein. Begründung: aus Kostengründen. 2. Wo soll der Raum für Technik und Regie angeordnet sein? Gegenüber der Bühne (Projektionen, Mischpult)? Antwort: Ja, gegenüber der Bühne in Hauptrichtung. 3. Schlägt man eine Galerie im Saal vor, reduziert sich dann die Fläche der Saalgrundfläche? 4. Ist es möglich mit dem Baukörper am nördlichen Grundstücksrand bis an die GG zu gehen? Antwort: Nein, baurechtlich nicht möglich. Die Abstandsbestimmungen der Niederösterreichischen Bauordnung sind einzuhalten. Siehe Beilage 01 Abstandsbestimmungen. 5. Ist von der Gemeinde entlang der Westseite ein Parkstreifen vorgesehen? Antwort: Entwurfsbedingt. 6. Im Raumprogramm ist keine Garderobe erwähnt. Ist diese Teil der Foyerfläche. 7.Ist eine Teilnahme als planender Baumeister mit aufrechter Gewerbeanmeldung zulässig? Meines Erachtens schon, da in der WBW-Ausschreibung unter Teilnahmeberechtigung folgendes vermerkt ist: Der Teilnehmer hat als Beilage im verschlossenen Verfasserbrief nachzuweisen, dass er die erforderliche Befugnis für die Erbringung der Planungsleistung...verfügt... Antwort: Ja, mit einer Bauverzichtserklärung. Siehe WOA Teil B 1 Abs.5. Die Trennung von Planung und Ausführung muss gewährleistet werden. 8. Veranstaltungszentrum / Großer Saal Welche Vorgaben gibt es bzgl. der Qualität der Raumakustik - und gibt es in diesem Zusammenhang Vorgaben bzgl. dem Raumvolumen / Besucher. (z.b. in Konzertsälen bewegen sich die üblichen Werte zwischen ca. 7 bis 10m³/Besucher). Antwort: Entwurfsabhängig, seitens des Auslobers gibt es keine Vorgaben. 9. Gibt es Vorgaben bzgl. der erforderlichen Raumhöhe im großen Saal? Antwort: Eine Fläche mit 300 m2 soll die lichte Höhe von mind. 9 Metern aufweisen. 10.Sind hinsichtlich des vorgegebenen Kostenrahmens temporäre Sitzplatzüberhöhungen oder ein adaptierbares Bühnenpodest im großen Saal andenkbar? 11. Ist eine genauere Spezifizierung der unterschiedlich vorzusehenden Veranstaltungen möglich (z.b. Ball, Blasmusikkonzert, Kammermusik, Ausstellung, Turnen, Kino, Konferenz, )? Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 3 von 14

4 Antwort: Der Saal hat eine multifunktionale Nutzung. z.b. Tanzveranstaltung, Ball, Vortrag, Konzert, Messe Geteilter Großer Saal/Veranstaltungsraum für 150 bzw. 300 Personen: was sollen diese Räume können? Für welche Veranstaltungen werden diese verwendet? Antwort: Die unterteilten Säle sollen z.b. für kleine Vorträge bzw. Veranstaltungen, mit wenigen Besuchern genützt werden. (multifunktionale Nutzung) Alle 3 Räume sollen parallel genützt werden- keine Durchgangsfunktion. 13.Ist der Veranstaltungsbereich als Aufenthaltsraum auszubilden? Antwort: Nein, es ist ein Veranstaltungssaal. Es gelten nicht die gleichen Anforderungen z.b. an die Belichtung. 14. Ist eine Guckkastenbühne vorzusehen? Antwort: Nein. 15. Ist ein Bühnenhaus (Hebe-/Oberbühne) erforderlich? Antwort: Nein. 16. Ist die Veranstaltungshalle inkl. Bühnenbereich barrierefrei herzustellen? Antwort: Alle Räume müssen barrierefrei zugänglich sein. 17.Sind barrierefreie WC-Anlagen in der Veranstaltungshalle vorzusehen? Sind diese in der Flächenvorgabe des Raumprogrammes bereits enthalten? Alle öffentlichen Gebäude sind barrierefrei auszuführen. 18. Musikschule: Ist die Barrierefreiheit in allen Geschossen der Schule herzustellen? 19. Musikschule: Für wie viele Personen sind die jew. WC-Anlagen Damen/Herren/Lehrer vorzusehen? Antwort: entsprechend der NÖ Bauordnung. 20. Musikschule: Ist beim Vortragsraum ein Umkleide- bzw. Technikraum vorzusehen? Antwort: siehe Raumprogramm. 21. Musikschule: In welchem funktionalen Zusammenhang steht der kleine Abstellraum? Antwort: Lagerraum. 22. Allgemein: Sind das Veranstaltungszentrum sowie die Musikschule zwei voneinander unabhängig betriebene Einheiten oder können Synergien angedacht werden? Antwort: Entwurfsbedingt. 23. Allgemein: Ist von der Gemeinde entlang der Westseite ein Parkstreifen vorgesehen? Antwort: Entwurfsbedingt. 24. Allgemein: Im Raumprogramm ist keine Garderobe erwähnt. Ist diese Teil der Foyerfläche? Garderoben-Größe: 50% sind fixe Garderoben und 50% sind erweiterbar und flexibel. 25. Lärmentwicklung: Gibt es ein Lärmkataster bzw. eine Lärmkartierung für das Grundstück? Wenn ja, kann es zu Verfügung gestellt werden? Antwort: Wird dem Protokoll des Kolloquiums angehängt. Siehe Beilage 02_Schalluntersuchung. 26. Lärmentwicklung: Welche Art der Emission geht von der Nachbarnutzung aus (abgesehen von der Bahnstrecke)? Antwort: Von den Nachbargebäuden gibt es keine Beeinträchtigungen. 27. Lärmentwicklung: Gibt es technische Anforderungen bzgl. Lärmschutz und Vibration? Antwort: Entwurfsbedingt. Siehe Beilage 02_Schalluntersuchung Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 4 von 14

5 28. STÄDTEBAULICHE STRATEGIE DER UMGEBUNG: Welche Nutzung wird sich längerfristig in der Nachbarschaft befinden? Antwort: Gewerbegebiet. 29. ÖFFENTLICHES VERKEHRSNETZ: Welche Erschließung gibt es seitens des öffentlichen Verkehrs zu dem Grundstück (z.b. Bushaltestellen)? Antwort: Keine. 30. NUTZUNG DER SCHULE: Um welche Art der Musikschule handelt es sich? Antwort: eine öffentliche Musikschule. 31. NUTZUNG DER SCHULE: Welche Zielgruppe und wie viele Schüler sind vorgesehen? Antwort: eine öffentliche Musikschule, Räume siehe Raumprogramm. 32. NUTZUNG DER SCHULE: In welcher Zeit / Intervallen wird die Schule bespielt / genutzt? Antwort: Ganztags, aber hauptsächlich am Nachmittag. 33. NUTZUNG GASTRONOMIE: Welche Anforderungen soll es an die Gastronomie geben (z.b. Anforderungen an Zulieferung, Entsorgung / Küche)? Antwort: Entwurfsbedingt, ein störungsfreier Funktionsablauf soll gewährleistet sein. 34. NUTZUNG GASTRONOMIE: Soll diese auch Unabhängig von der Schule funktionieren? Der Gastronomiebereich soll unabhängig funktionieren. 35. NUTZUNG DES VERANSTALTUNGSSAALES: Wie ist die Teilbarkeit des Saals zu verstehen? Antwort: Multifunktionale Nutzung. siehe Antwort Punkt NUTZUNG DES VERANSTALTUNGSSAALES: Gleichzeitigkeit von Veranstaltungen oder nur unterschiedliche Bestuhlung? Antwort: Eine Gleichzeitigkeit von Veranstaltungen soll möglich sein. 37. NUTZUNG DES VERANSTALTUNGSSAALES: Eine Bühne für alle oder nur der gesamte Saal mit Bühne und die abteilbaren Bereiche ohne Bühne? Antwort: Eine variable Bühne für den gesamten Saal. 38.Bitte um Überprüfung und neuerliche Veröffentlichung der pdf-datei des Lage- und Höhenplanes (Lässt sich nicht öffnen) Antwort: Wird nochmals mit dem Protokoll des Kolloquiums auf den Link gestellt. 39. Ist der große Saal ausschließlich als Musik- / Theater- / Hörsaal zu sehen, oder sind auch kleinere Sportveranstaltungen oder Feste, Messen etc. (Stichwort Mehrzweckhalle) angedacht? Antwort: Multifunktionale Nutzung. 40. Sind Schaubilder auf den Abgabeplänen erwünscht bzw. zulässig oder werden Schaubilder bei der Jurysitzung abgeklebt? Antwort: Alle 3D-Darstellungen werden abgeklebt. 41. Modell: Bitte um Angabe von Material und Dicke der Einsatzplatte bzw. kann die Einsatzplatte den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Einsatzplatte aus 8mm Kunststoffplatte mit 1 Höhenschichtlinie 2mm. Die Einsatzplatte kann auch bei der Firma Modellbau Richter in Enns OÖ bestellt werden. (22 exklusive Versand) Kontakt: Modellbau Richter, Gürtlerstraße 19, A Enns Tel.: / 86667, Fax: / DW4, mailto:office@modellbau-richter.at Bitte um Angaben zum Grundwasserspiegel. Antwort: 251,5 m über Adria. 43. In der Auslobung sind keine Schaubilder gefordert. Werden Schaubilder auf dem WB Blättern überklebt, falls diese Teil der Blätter sind? Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 5 von 14

6 44. Es erfolgt keine Registrierung? Antwort: Es gibt keine Registrierung. 45. Die Teilnahme am Kolloquium ist nicht obligatorisch? Antwort: Ist freigestellt. 46. Wann wird das Protokoll veröffentlicht? Antwort: Kurzfristig nach dem Kolloquium, am Donnerstag, den Einsatzplatte - gibt es offenbar nicht physisch (nur Vorlage), wie stark soll diese sein? (falls es diese doch physisch gibt, wie erhalten die Teilnehmer diese?) Antwort: siehe Antwort Punkt Allenfalls eingereichte Schaubilder werden abgeklebt? Siehe Antwort Punkt Was geschieht mit (teil)transparenten oder nicht (rein) weißen Modellen? Antwort: Es werden weiße Modelle gefordert. 50. Kann die nördliche Straßengrenze überbaut werden, z.b. mit hoch angesetztem Vordach? Antwort: Nein. Die Niederösterreichische Bauordnung ist einzuhalten. Siehe Beilage 01_Abstandsbestimmungen. 51. Auf welche Personenzahl ist der Saal maximal auszulegen? Antwort: 900 Personen. 52. Mit wie vielen Personen wird bei Ballveranstaltungen gerechnet? Antwort: Die Raumgrößen lt. Raumerfordernisprogramm sind einzuhalten. 53. Welche kulturellen Veranstaltungen werden im Saal schwerpunktmäßig stattfinden? (Lesungen, Kleinkunst, Kammerkonzerte, Konzerte, Schauspiel etc.) Antwort: Der Saal ist multifunktional. 54. Ist eine erhöhte Bühne vorzusehen? Antwort: Ja, mit flexiblen Bühnenelementen. 55. Welche technische Ausstattung ist im Kostenrahmen abgebildet? Antwort: Ist im m² Preis von 2100 Euro netto/m² Nutzfläche für die Berechnung der Errichtungskosten inkludiert. Standardausstattung. 56. Welche Veranstaltungstechnik ist vorgesehen? Antwort: Standardausstattung, ist Thema der Ausführungsplanung. 57. Welche Begrifflichkeit ist mit der Beschreibung feierlich dem Zweck entsprechend gemeint? (bitte um Definition) Antwort: Das Veranstaltungszentrum ist multifunktional. Den Begriff feierlich zu definieren, obliegt den Teilnehmern. 58. Sind Abtreppungen im Saal gewünscht? Antwort: Nein. 59. Der Kostenrahmen enthält Aufschließungskosten, wie hoch sind diese? Antwort: ca. 2 % der Errichtungskosten. 60. Der Kostenrahmen enthält KEINE Reserven- ist diese Annahme korrekt? Der vorgegebene Kostenrahmen für die Errichtungskosten beträgt ca. 6,0 Mio. Euro netto für die Errichtungskosten (ohne Erschwernisse, Wettbewerbs- und Grundkosten). 61.Gibt es bestehende Einrichtungsgegenstände, die weiterverwendet werden sollen? Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 6 von 14

7 Antwort: Nein. 62. Welche Einrichtung ist vorzusehen? Bitte um Definition, da diese im Kostenrahmen vorzusehen ist! Antwort: Die gesamte Einrichtung. 63. Da Ballett/Tanzunterricht stattfinden kann- sind Duschen vorzusehen? Antwort: Nein, nur in den Künstlergarderoben der Veranstaltungshalle. 64. In den Flächenvorgaben wurden in der Spalte NF (m2) von bis Angaben gemacht und in der Spalte Ges. m2 gemittelt- welche Angaben sind für den Entwurf verbindlich? Antwort: Flächenangaben laut Raumprogramm. 65. Wird für das Grundstück ein eigener Bebauungsplan erlassen, oder müssen alle Vorschreibungen der Niederösterreichischen Bauordnung eingehalten werden. Diese Frage nimmt besonders auf die Regelungen der vorgeschriebenen Bauwiche Bezug. Antwort: Die Erstellung eines Bebauungsplanes ist nicht vorgesehen. Siehe Beilage 01_ Abstandsbestimmungen. 66. Was versteht sich unter mobiler Cateringbereich - bitte um Erläuterung? Antwort: Aufwärmküche und Vorbereitung bei Catering. 67. Sind für den Veranstaltungssaal auch Garderoben erwünscht, diese sind im Raumprogramm noch nicht enthalten? Antwort: Im Foyer. Siehe Antwort Punkt Wie sind die Nebenräume der Gastronomie zu verstehen, welche Räume werden hier dazugerechnet? Antwort: Entwurfsbedingt. 69. Für eine Planung von entsprechender Belichtung sollten die unterschiedlichen Bereiche (Küche, Lager usw.) bitte genauer definiert werden. Antwort: Entwurfsbedingt. Planung muss den entsprechenden Verordnungen entsprechen. 70. Ist für das Gebäude eine gedeckte Anlieferung erwünscht und welche Anlieferungsfahrzeuge sind zu erwarten (Größenangaben)? Antwort: Entwurfsbedingt. LKWs mittlerer Größe. 71. Wie ist eine Bühnengröße ( m²) zu verstehen? Ist hier eine Erweiterbarkeit gefordert oder eine Bühnengröße zwischen 100 und 150m²? Antwort: flexible Bühnenelemente. 72. Können Fotos des Umgebungsmodells zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Werden auf den Link gestellt. 73. Gibt es ein pädagogisches Konzept, bzw. irgendwelche Informationen zur Inneren Organisation der Musikschule, Abgesehen vom Raumprogramm, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden können? Antwort: Es gibt ein spezielles pädagogisches Konzept. Die Bildungsangebote können auf der Homepage angesehen werden. Im Vortragsraum steht permanent ein Flügel, der bei größeren Aktivitäten der Musikschule in den Großen Saal des Veranstaltungszentrums transportiert werden muss. Es braucht eine Nahverbindung zwischen der Musikschule und dem Veranstaltungssaal für den Transport von einem Flügel (Klavier) und einem Schlagzeug (Schlagwerk). Wenn dies über den Lift erfolgt, muss der Lift entsprechend groß sein. Als Empfehlung des Auslobers sollte diese Verbindung ebenerdig sein. 74. In welche übergeordneten städtebaulichen Planungsziele, Entwicklungsszenarien ist der Bau der Musikschule und des Veranstaltungszentrums eingebunden? Antwort: Verstärkung der Zentrumslage. Das Grundstück soll zwei Ortsteile verbinden, die durch die Bahn getrennt werden. Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 7 von 14

8 75. Gibt es Unterlagen zur quantitativen Bewertung der Lärmbelastung durch die angrenzende Bahntrasse, bzw. ein Lärmgutachten das den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werde kann? Antwort: Wird dem Protokoll als Beilage angehängt. Siehe Beilage 02_Schalluntersuchung. 76. Sollen die Einheiten der Musikschule und Veranstaltungszentrum strikt getrennt bleiben oder können sich die Nutzungen verzahnen bzw. ineinander gehen (z.b. Foyer Zusammenlegung, Vortragsaal beim Veranstaltungssaal)? Antwort: Eine interne Verbindung zwischen Musikschule und Veranstaltungszentrum muss vorgesehen werden. Der Große Saal der Veranstaltungshalle wird von der Musikschule ungefähr 3 Mal im Jahr genützt. Weitere Maßnahmen, z.b. Foyer Zusammenlegungen sind entwurfsbedingt. 77. In der Auslobung wird eine bevorzugte Lage des Parkplatzes im Süden des Areales angegeben. Welche Gründe gibt es für diesen Wunsch? Gibt es hier Überlegungen einer späteren Nutzung bzw. baulichen Entwicklung der südlichen Fläche, die dafür sprechen, diese Fläche nicht zu bebauen? Antwort: Nein, keine Vorgabe, der Gedanke war, dass nicht im Nord-Westen der große Parkplatz ist.- Anrainerschutz. Auch soll das neue Gebäude markant von der Straße zu sehen sein. Ein Verwertungsgedanke ist nicht vorhanden. 78. Wie ist der Hinweis zu verstehen: Es soll von den TeilnehmerInnen möglichst sparsam mit den vorhandenen Grundstücksressourcen umgegangen werden? Gibt es hier weitergehende Verwertungsgedanken? Antwort: Nein, der Gedanke ist, dass noch eine Freifläche übrig bleiben soll. 79. Soll der Saal neben Konzerten noch andere Nutzungen aufnehmen können? Wenn ja, welche? Ist eine parallele Nutzung von unterschiedlichen Veranstaltungen im Saal angedacht? Antwort: Multifunktionale Nutzung, parallele Nutzungen sollen möglich sein. 80. Wie sind der Veranstaltungssaal und die Musikschule im Zusammenhang mit dem bestehenden Angebot der Gemeinde St. Valentin zu sehen? Gibt es hier geplante Synergien mit anderen Nutzungen und Angeboten, die für die Aufgabe relevant sein könnten? (Jugendzentrum, Schule, Pflegeheime etc.). Antwort: Nein. 81. Gab es bereits Studien zur Projektaufgabe, bzw. zur Grundstücksausnutzung? Und wenn ja, können diese den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Eine Studie zur Grundstücksausnutzung gab es. Diese wird den Teilnehmern nicht zur Verfügung gestellt. 82.Sind Schaubilder bei den abzugebenden Wettbewerbsunterlagen zulässig? Antwort: Nein. Siehe Antwort Punkt 40. Falls nicht, werden diese bei den Mitbewerbern abgedeckt? Siehe Antwort Punkt Eine Frage zum Punkt 4.1 der Auslobung: wir bitten um eine genauere Definition, welche Teilnehmer eine Dienstleistungsanzeige zu erbringen haben, und welche Unterlagen Sie von freischaffenden Architekten mit Kammerzugehörigkeit in Deutschland einfordern? Antwort: Kopie der aufrechten Planungsbefugnis. siehe EWR-Richtlinien 84.Ist ein gemeinsames Foyer für Musikschule und Veranstaltungshalle vorstellbar? Antwort: Vorstellbar ja, ist aber entwurfsbedingt. 85. Sollte die Bühne für ein Orchester oder größere Musikensembles ausgelegt werden? Welche Tiefe ist gewünscht? Antwort: Ja, variable Bühne. Kein Orchestergraben. Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 8 von 14

9 86. Bei 20% der Nutzfläche der Veranstaltungsräume (1.960 m²) müsste das Foyer 392 m² groß sein. Oder sind die angegebenen 300 m² Verkehrsfläche inkl. Foyer zu verstehen? Antwort: Die Foyerfläche samt Erschließungsfläche beträgt 370m². 87.Ist eine Galerie oder Chorempore gewünscht? Antwort: Entwurfsbedingt 88. Welche Raumhöhe sollte der Veranstaltungssaal aufweisen? Antwort: Eine Fläche von 300m² soll eine lichte Höhe von 9 m aufweisen. Siehe Antwort Punkt Wie wird die Einhaltung des Kostenrahmens überprüft? Antwort: auf Grund der Nutzflächen, der Bruttogeschossflächen und des Bruttorauminhaltes, mit 2100 Euro pro m² Nutzfläche und 430 Euro pro m³ Bruttorauminhalt. 90. Dürfen fotorealistische Schaubilder beim Wettbewerb eingereicht werden? Antwort: Nein. Siehe Antwort Punkt Ist auf der Seite der noch privaten Straße, welche zur Erschließungsstraße werden soll, der übliche Bauwich, also halbe Gebäudehöhe bzw. min. 3m, anzunehmen? Antwort: Kein Bauwich. (Straße ist öffentliches Gut) 92. Ist im Raumprogramm die Besuchergarderobe in der Fläche des Foyers integriert, wurde darauf vergessen, oder ist diese ausdrücklich nicht erwünscht? Antwort: Die Besuchergarderobe ist im Foyer vorzusehen. Vorschlag auf mögliche Teilung: 50% der Garderoben fix und 50% der Garderoben mobil. Siehe Antwort Punkt Wie ist der Text im Raumprogramm: "Verkehrsfläche, Foyer mit ca. 20% der Nutzfläche" zu verstehen? Antwort: Foyer und Gänge sollen zusammen nicht mehr als 370 m² für die Multifunktionshalle aufweisen. 94.Ist bei der Wettbewerbsabgabe ein Schaubild auf den Plakaten gefordert? Antwort: Nein. 95. Im Punkt 12. der Ausschreibung wird angeführt, dass 83% der Büroleistung vergeben werden. Sind die restlichen 17% Eigenleistungen des Auftraggebers oder werden diese fremdvergeben? Antwort: Ist noch nicht geklärt. Kostenermittlungsgrundlage und Geschäftliche Oberleitung sind in den 83% der Büroleistung nicht enthalten. 96.Großer Saal: Teilbarkeit auch für parallele Nutzung mit Schalldämmungsanforderungen und getrennten Zugängen oder nur Verkleinerungsmöglichkeit? Antwort: Entwurfsbedingt. Es sollen parallel Nutzungen möglich sein. 97.Großer Saal: Teile der Nutzfläche auch als Galerie möglich? 98. Schule und Veranstaltungszentrum: Interne Verbindung gewünscht? Antwort: Ja unbedingt intern, aber nicht der Haupteingang. Mindestbreite für Flügel (Klavier) bzw. Schlagzeug beachten. 99.Schule und Veranstaltungszentrum: Zusammenfügung mit gemeinsamen Foyer und ggf. gemeinsamer Sanitärgruppe denkbar? Antwort: Ja, denkbar Gastronomie: Nutzung unabhängig der Nutzung der sonstigen Gebäudeteile vorgesehen? Die Gastronomie soll eigenständig funktionieren, auch eigene WC-Anlage vorsehen. 101.Ist die Gastronomie durchgehend geöffnet? Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 9 von 14

10 Antwort: Die Gastronomie ist auch außerhalb der Öffnungszeiten der Veranstaltungshalle geöffnet. (eigenständiges Lokal) 102. Soll es im Bereich Gastronomie Synergien zwischen Veranstaltungsbereich und Musikschule geben? Antwort: Entwurfsbedingt Wie ist die Schnittstelle zwischen Musikschule und Veranstaltungsbereich definiert? Wöchentliche, monatliche, jährliche Benutzung? Antwort: 2-3 Mal Jährlich Soll der Bühnenbereich höhenmäßig hydraulisch variabel sein? Antwort: Nein, nur flexible Bühnenelemente. 105.Ist es denkbar, dass der kleine Saal für 150 Personen der Bühnenbereich ist? 106.Sind Schaubilder erlaubt? Wenn nicht, werden solche Bilder abgedeckt? Antwort: Schaubilder sind nicht erlaubt. Siehe Antwort Punkt Gehsteigregelung: auf eigenem Grundstück? 108. Könnte der Termin f. die Abgabe des Modells verlängert werden? (z.b. am oder später...). Einlangend ist derzeit am nur eine Woche nach Abgabe der Pläne sehr knapp. Antwort: Ja, (12 Uhr einlangend) Abgabeort: Architekturbüro Scheutz, Ottensheimerstr. 70, 4040 Linz Besucher-Garderobe: keine Position im Raumprogramm vorhanden? Antwort: Im Foyer. Siehe Antwort Punkt Zahl der Schüler/Lehrkräfte im Gebäude bitte angeben. Antwort: Derzeit wird die Musikschule von 350 Schülern besucht. (ändert sich jedes Jahr um ca %) 111.Gemeinsame Eingangssituation für Veranstaltung und Schule möglich? Antwort: Entwurfsbedingt, aber auch trennbar möglich. Es handelt sich um 2 getrennte Organisationseinheiten Was versteht man genau unter dem Begriff Mobiler Cateringbereich (lt. Raumprogramm)? Antwort: Siehe Antwort Punkt Bühnen-WC-Anlage: darf dies auch im UG untergebracht werden? 114. Sesselraum/Lager: darf dies auch im UG untergebracht werden? 115.Ist die Kostenangabe auf Seite 11 der Auslobungsunterlagen im Sinne der Ö Norm B zu verstehen? (Errichtungskosten = samt Einrichtung incl. Ton- und Lichttechnik, Bühnentechnik, Raumakustikmaßnahmen, Lüftung + Klima, Einrichtungen wie Küchen etc, Honorare, u.a.) 116. Sollen parallel zwei Veranstaltungen im Haus abgehalten werden können? 117.Ist die Gastronomie für die Bewirtung bei Veranstaltungen zuständig? Antwort: Nicht zwingend, es ist auch Catering möglich Sollen 900 Besucher in einem Raum einer Darbietung beiwohnen (können)? Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 10 von 14

11 119. Der Raum Anlieferung / Lager ist welchem Bereich zugeordnet? Antwort: Entwurfsbedingt Anlieferung. Ist dies primär für die Bühne gedacht oder soll diese auch direkte Anbindung an die Gastronomie haben? Antwort: Am besten getrennt, aber entwurfsbedingt Teilbarkeit Saal. Wie ist die Teilbarkeit gemeint - gleichzeitige Nutzung der verschiedenen Säle oder Verkleinerung des Hauptsaals mit Bühne ohne Nutzung der anderen Teile? Antwort: Gleichzeitige Veranstaltungen Saaltopographie. Soll der Saal eben sein oder kann er in Teilbereichen verschiedene Höhen der Sitzreihen haben? Antwort: Eben, multifunktionale Nutzung Abgabeort: Auf der Seite 1 der Auslobung wird als Abgabeort die Büroadresse von Herrn Dr. Hans Scheutz angegeben. Unter 6.3 auf der Seite 5 der Auslobung wird jedoch das Gemeindeamt als Abgabeort definiert. Bitte um Klarstellung. Antwort: Abgabeort: Architekturbüro Scheutz, Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz Schaubild: Ist die Darstellung des Entwurfes mit Schaubildern grundsätzlich erlaubt? Antwort: Nein. Siehe Antwort Punkt Raumprogramm: Wir bitten um detaillierte Erläuterung von Seiten des Auslobers in wie weit die zwei Funktionseinheiten Veranstaltungshalle und Musikschule zusammen wirken oder ob diese als zwei getrennte und absperrbare Einheiten zu verstehen sind. Antwort: Es braucht eine Nahverbindung zwischen der Musikschule und dem Veranstaltungssaal für den Transport von einem Flügel (Klavier) und einem Schlagzeug (Schlagwerk). Wenn dies über den Lift erfolgt, muss der Lift entsprechend groß sein. Als Empfehlung des Auslobers sollte diese Verbindung ebenerdig sein Veranstaltungen: Welche Art von Veranstaltungen sind geplant bzw. von wem wird der Veranstaltungsraum bespielt? Antwort: Multifunktional. Darf direkt an die Widmung GGÜ angebaut werden? Antwort: Von der GG Ggü-AS/Bahn sind 12 Meter von der Grundgrenze einzuhalten. Siehe Beilage 01_Abstandsbestimmungen. Weiters werden folgende Fragen mündlich gestellt und wie folgt beantwortet: Wie ist die Ausführung der Bühne gedacht? Antwort: Keine fixe Bühne vorsehen, sondern eine mobile, transportable Bühne. Soll der ganze Vortragssaal 9 Meter hoch sein? Antwort: Nur 300 m² sollen die lichte Höhe von mindestens 9 Meter aufweisen. Wie hoch soll die Raumhöhe des Vortragsaales sein? Antwort: Vortragssaal (Musikschule): mindestens 4,5 Meter lichte Raumhöhe. Welche Lärmanforderungen sind vorhanden? Antwort: siehe Beilage 02_Schalluntersuchung. Wie wird die Kostenschätzung durchgeführt? Antwort: Mit Euro pro m² Nutzfläche und 430 Euro pro m³ Bruttorauminhalt für die Schätzung der Errichtungskosten. Darf direkt an die Widmung GGÜ angebaut werden? Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 11 von 14

12 Antwort: Von der Grundgrenze im Bereich GG Ggü-AS/Bahn sind 12 Meter Abstand einzuhalten. Siehe Beilage 01 Abstandsbestimmungen. Thema Klavier: Muss das Niveau für den Transport ebenerdig sein? Antwort: Im Musikschulsaal (Vortragsraum) steht fix ein Klavier. Dieses Klavier wird nicht in der Musikschule intern transportiert. Welche Funktionen müssen sich im Erdgeschoss befinden? Antwort: Der große Saal des Veranstaltungszentrums, ansonsten entwurfsbedingt. Bei den geforderten 90 Stellplätzen dominieren diese das Grundstück? Wie wird das von der Jury gesehen? Antwort: Es sind 90 Stellplätze auf eigenem Grund nachzuweisen. (davon mindestens 5 Behinderten-Stellplätze). Es sind Senkrechtparker entlang der Zufahrtsstraße 3069/3 möglich. Wann wird die Musikschule genützt? Antwort: Ganztags, jedoch vor allem nachmittags. Siehe Antwort Punkt 32. Grundwasserspiegel? Antwort: siehe Antwort Punkt 42. Ist eine Registrierung erforderlich? Antwort: Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Bitte Pläne und Modell fristgerecht abgeben. Wie alt sind die Kinder der Musikschule? Antwort: Vom Kindergartenalter bis Studenten. Derzeit wird die Musikschule von 350 Schülern besucht. (ändert sich jedes Jahr um ca %) Soll den geteilten Sälen (Veranstaltungshalle) jeweils ein Lager zugeordnet werden? Antwort: Entwurfsbedingt. Multifunktionale, parallele Nutzung des Veranstaltungssaales vorsehen. Alle 3 Räume sollen gleichzeitig benützbar sein, ohne dabei als Durchgang verwendet zu werden. Wie soll die interne Verbindung zwischen Veranstaltungshalle und Musikschule ausgebildet sein? Antwort: Barrierefrei, Ist ein Musikinstrumentenlager zusätzlich zum Raumprogramm vorzusehen? Antwort: Nein. Generell werden die Instrumente nach dem Unterricht mit nach Hause genommen. Ausgenommen Klavier und Schlagzeug. Regielager, wo ist es zu situieren? Antwort: Verwendung für den Hauptsaal. Siehe Antwort Punkt 2. Welche Nebenräume müssen eine erhöhte Raumhöhe haben? Antwort: Keine, Lichte Mindestraumhöhe für ein öffentliches Bauwerk mindestens 3m. Parkplätze, Oberflächenwässer sollen versickern? Antwort: Parkplätze müssen nicht versiegelt werden. Kann das dreieckige nördliche Grundstück in die Grünraumplanung miteinbezogen werden? Antwort: Nein, ist nicht Teil des Planungsgebietes. Es wird ein Lageplan mit den Abstandsbestimmungen zu den Grundgrenzen beigelegt. (01_Abstandsbestimmungen) Die Pläne (Grundrisse) sind als dwg-datei zur Nachprüfung der Berechnung den Unterlagen beizulegen. Termin Jurysitzung voraussichtlich am Frau Arch. Mautner Markhof verlässt um 12 Uhr 30 die Sitzung. Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 12 von 14

13 Alle Änderungen werden von der Jury einstimmig beschlossen. Die Frau Vorsitzende schließt das Kolloquium um 14:08 Uhr. Beilagen: 01_Abstandsbestimmungen 02_Bodenuntersuchung 02_Schalluntersuchung 03_Raum- und Funktionsprogramm_ KOLLOQUIUM (unbedingt von den Teilnehmern auszufüllen!) 04_Bilder des Umgebungsmodelles 02_Lage-Höhenplan (vom Geometer neu abgespeichert, identisch mit dem DWG-Plan) Anhang: Unterschriftenliste Jurymitglieder und Unterschriftenliste für das Kolloquiumsprotokoll Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 13 von 14

14 Donnerstag, 30. Juni 2016 Seite 14 von 14

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