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1 Kindertagesstätte Bruder Klaus Stuttgart Stuttgart RÜCKFRAGENBEANTWORTUNG 1 VORBEMERKUNG 1.1 Die Rückfragenbeantwortung wird Bestandteil der Auslobung. 2 RÜCKFRAGEN 2.1 Stellplätze Wie sind die derzeit nachgewiesenen 10 Stellplätze auf dem Grundstück angeordnet? Sofern nunmehr 13 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden müssen bedeutet dies bei einer zweispännigen Anordnung eine Grundfläche von ca. 16 x 18m bei optimaler Erschließung. Als Anlage R01 (jeweils PDF und jpeg) ist ein Grundriss mit der baurechtlich genehmigten Stellplatzanordnung beigefügt Werden die Stellplätze zugunsten der Freispielfläche auf dem Grundstück als Tiefgarage angeordnet stellt sich die Frage nach der Bewertung der dann erhöhten Kubatur um ca. 750cbm im Verfahren. Die hierfür anzusetzenden Baukosten müssten somit sicherlich getrennt bewertet werden, wenn für die Maßnahme Kindertagestätte 1,9 Mio angesetzt sind. 2.2 Planungsrecht In dem in der Auslobung genannten Kostenansatz ist der Kostenansatz für eine Tiefgarage berücksichtigt Wo genau verläuft die vorgegebene Baulinie an der Fetzerstrasse? In Verlängerung der Aussenwand Fetzerstrasse 6 oder in Verlängerung der Garagenfronten Fetzerstrasse 10? Siehe Anlage R Wie ist der Hinweis auf die Erstellung als zurückversetztes Vorder- oder Rückgebäude zu verstehen? Was heisst zurückgesetztes Vordergebäude oder ein Rückgebäude? Steht dies im Widerspruch zur Blockrandbebauung? Die Definition findet sich in der Ortsbausatzung. Unter Auslobung Ziffer ist der Wunsch einer die Blockrandbebauung ergänzenden Bauform aufgeführt Wo liegen die Fenster des Nachbargebäudes Fetzerstrasse 10, wir bitten um Nachreichung einer entsprechenden Ansicht. Als Anlage R02 (jeweils PDF und jpegs) sind Ansicht und Grundriss des Nachbargebäudes beigefügt. SEITE 1 VON 5

2 2.2.4 Kann der Neubau an das Nachbargebäude in der Fetzerstrasse 10 gebaut werden? Oder schließt sich der Vorschlag b für die Lage des neuen Gebäudes durch die Fenster in der Grenzwand aus? Das Gebäude kann an das Gebäude Fetzerstraße 10 angebaut werden. Zur Erläuterung siehe Auslobung Ziffer Ist ein Gebäude mit Flachdach und evtl. Staffelgeschoss ausgeschlossen? Zur Erläuterung siehe Auslobung Ziffer eine geneigte Dachform ist anzustreben..... Flachdach und Staffelgeschoß sind nicht ausgeschlossen Gibt es eine vorgeschriebene Dachneigung zu Sattel- und Walmdach? Es gibt keine vorgeschriebene Dachneigung, jedoch den unter Ziffer den Wunsch nach geneigter Dachform Müssen die eingetragenen Bäume erhalten werden oder können sie ggf. entfernt/ersetzt werden? Erhalt von Baumbestand ist wünschenswert jedoch nicht zwingend erforderlich Können die Stellplätze in einer Tiefgarage nachgewiesen werden, oder wird eine oberirdische Lösung bevorzugt? Die Stellplätze können in einer Tiefgarage nachgewiesen werden Kann davon ausgegangen werden, dass eine Bebauung bis an den Gehweg, wie derzeit Fetzerstraße 8, zulässig ist? Eine solche Bebauung wäre zulässig Wird die Ortsbausatzung auf das ausgewiesene Wettbewerbsgebiet angewand oder auf die einzelnen Flurstücke? Fazit: Bebaubarkeit des Grundstückes wäre geringer wenn die Fläche der Flurstücke berücksichtigt werden muss, da das bestehende Gemeindehaus in die Berechnung mit einbezogen werden müßte. 2.3 Gebäude Es sind die Flächen der jeweiligen Flurstücke Ausgangslage der Beurteilung. Siehe Auslobung Ziffer Ist das Gebäude autonom zu heizen oder gibt es eventuell einen Fernwärmeanschluss? Das Gebäude ist autonom zu beheizen. SEITE 2 VON 5

3 2.4 Raumprogramm Sollen die Wickelbereiche im Kinder WC nachgewiesen werden oder getrennt? Räumlich getrennt aber in Verbindung In welcher Form soll die Küche erhalten (Teeküche, Aufwärmküche, Vollküche)? Die Küche soll als Aufwärmküche/Verteilerküche betrieben werden In welchen Räumen werden die Mahlzeiten eingenommen? (erweiterte Flurbereiche, Gruppenräumen oder Mehrzweckraum) In der Regel in den Gruppenräumen Wie ist die Definition Kinderbistro zu verstehen? Soll dies an die Küche angegliedert werden und in welchem räumlichen und funktionalen Zusammenhang soll es stehen? Kinderbistro soll ein Begriff für einen Treffpunkt von Kindern, Eltern und Besucher sein, angegliedert Laut Raumprogramm wird ein Aussenspielbereich von 540m² benötigt. Muss dieser zusammenhängend sein oder kann man die Fläche aufteilen? Kann dieser auch auf Dachterrassen nachgewiesen werden? Eine Aufteilung der Flächen ist nicht ausgeschlossen. Ein Nachweis auf Dachterrassen ist im Rahmen bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Vorschriften denkbar In wie fern soll man bei der Planung auf das Bildungskonzept infans eingehen? Gibt es bestimmte Vorgaben? Infans gibt Anregungen für die Umsetzung pädagogischer Ziele. Über die in der Auslobung formulierten Angaben hinaus Wird der Bau einer Tiefgarage durch Aufwand und evtl. Probleme mit dem Schichtenwasser in Betracht genommen? Dem Auftraggeber sind die baulichen Risiken die beim Bau einer Tiefgarage entstehen können bekannt Ist das Gebäude in der Fetzerstrasse 10 unterkellert? Schemaschnitt und Auszug Kellergrundriss liegen als Anlage R03 als PDF und jpeg bei Sollen Räume des Kindergartens bzw. der Garten/Hof von der Kirchengemeinde/Gemeindezentrum mit genutzt werden können? Ein Mitbenutzung der Räume der Kindertagesstätte und dessen Freispielbereiche durch Dritte ist zur Zeit nicht vorgesehen. SEITE 3 VON 5

4 Ist ein Aussenraum gewünscht der beide Funktionen zusammenführt oder werden eher getrennte Bereiche bevorzugt? Es wird keine Zusammenführung der beiden Funktionen gewünscht Kann die Aussenraumbeziehung der Gruppenräume über Treppen erfolgen? Eine Anbindung von Gruppenräume an den Aussenraum über Treppen ist denkbar Das Planlayout sollte mit den Ausstellungsplatten (0,95m und 1,35m) abgestimmt werden. Wie hoch sind die Platten? Wie viele Platten stehen für jedes Büro zur Verfügung? Wird die Anzahl der abzugebenden Pläne begrenzt? Und erübrigt sich die Plattenbreite durch Aneinanderstellen der Platten nicht für das layout? Die Platten sind ca. 230 bis 250 cm hoch, Die Oberkante der Pläne wird i.d.r. auf 200 cm ü. OKFB gehängt. Die Anzahl der Pläne ist nicht begrenzt. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass Arbeiten ohne Winkelbildung angeordnet werden Sollen Krippen- und Kindergartenräume strikt getrennt werden? Eine konsequente Trennung ist wünschenswert Sollen die Sanitärbereiche den Gruppenräumen zugeordnet werden, oder ist eine zentrale Anlage gewünscht? Beide Anordnungen haben Vor- und Nachteile Ist die gewünschte Teilbarkeit der Gruppenräume für später als hermetische Verkleinerung der Gruppenräume gemeint? Heisst das, dass ein Raum dann nur noch 25m² hat? Ja, die Fläche würde halbiert Ist der Platz zum Matschen Teil der WC Anlage? Oder kann er woanders angeordnet werden? Muss hierfür ein geschlossener Raum geschaffen werden? Kann Teil der WC-Anlage sein, ein abgeschlossener Raum ist nicht erforderlich Sollen die Rückzugsbereiche in den Gruppenräume integriert werden? Oder besteht der Wunsch diese von den Gruppenräumen räumlich zu separieren? Rückzugsbereiche können in Gruppenräume integriert sein, wenn diese eine funktionierende Rückzugsmöglichkeit darstellen. SEITE 4 VON 5

5 2.5 Aufgrund eines Übermittlungsproblems waren nachfolgende Fragen nicht in der ersten Rückfragenbeantwortung enthalten: zu Grundstücke: Ist geplant die Flurstücke 4835/11, 4818/2, 4819/5 und 4818/7 zu verschmelzen? Kann die Gesamtfläche bezügl. der Flächenausnützung baurechtlich betrachtet werden? Es sind die Flächen der jeweiligen Flurstücke Ausgangslage der Beurteilung. Siehe Auslobung Ziffer Ob eine Verschmelzung erfolgen soll oder planungsrechtlich erforderlich wird, ist wird anhand des zu realisierenden Entwurfes zu beurteilen sein zu Planungsrecht: Der erwähnte Bebauungsplan liegt nicht bei, könnten Sie diesen bitte nachreichen. Der Bebauungsplan ist die Ortsbausatzung. Die entsprechende Satzung liegt als Anlage 06 auf der CD der Auslobung bei Die angegebene bauliche Ausnutzung des Flurstücks 4835/11 von 0,38 und die angegebenen Flächen passen nicht zusammen. Könnten Sie bitte angeben, welche Zahlen verbindlich sind. Es ist von 0,38 auszugehen Wie wird ein zurückgesetztes Vordergebäude definiert? In welchem Paragraphen der Ortsbausatzung ist dies zu finden? Soweit in der Ortsbausatzung Definitionen vorhanden sind, sind diese in 25 bis 35 und 38 ff zu finden zu Bindende Vorgaben: Ist der Spielplatz auf Flurstück 4841/2 derzeit Bestandteil des Freibereichs des Kindergartens oder ist er auch öffentlich zugänglich und nutzbar? Ist eine öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit des Spielplatzes in Zukunft erforderlich? Der Spielplatz gehört zum Kindergarten Bruder Klaus. Es ist kein öffentlicher Spielplatz. Es ist keine öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung zukünftig erforderlich. Joachim Feldsieper Wettbewerbsbetreuer SEITE 5 VON 5

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