AKTUELL. Ausgabe II/ Terminvormerkung: Verkaufsoffene Samstage in Dresden und Leipzig. Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2014

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1 Erscheinungsdatum: Ausgabe II/ 2015 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Terminvormerkung: Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2014 Die SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg lädt Ihre Mitglieder zur Ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2014 am Samstag, dem 7. November 2015, um 10:00 Uhr in das Mercure Hotel Dresden Elbpromenade (Adresse: Hamburger Straße 64-68, Dresden). Ihre persönliche Einladung erhalten Sie mit separater Post. Ferienzeit Lkw-Fahrverbot Vom 1. Juli bis zum 31. August ist der Lkw- Verkehr in Deutschland beschränkt. Es gilt wieder die Ferienreiseverordnung. Dabei gibt es ein Verkehrsverbot für Lkw auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen in der Ferienreisezeit. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw dürfen auf ausgewählten Autobahnen (Zeichen 330 der StVO) und einigen Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht verkehren. Eine Übersicht über die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen finden Sie auf unserer Homepage unter Verkaufsoffene Samstage in Dresden und Leipzig Am 4. Juli 2015 findet auf dem SVG SVG/Shell Autohof, Washingtonstraße 40, Dresden und am 5. September 2015 im SVG Regionalzentrum Leipzig, Söllichauer Straße 3, Leipzig jeweils von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr ein verkaufsoffener Samstag statt. Neben interessanten Angeboten und Rabattaktionen bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit, an einem kostenfreien Infovortrag zum Thema: Mautausweitung für Fahrzeuge ab 7,5 t zgg zum 1. Oktober 2015 teilzunehmen. Die Anzahl der Plätze zu diesen Vorträgen ist begrenzt. Bitte melden Sie sich deshalb rechtzeitig an: Dresden: Frau Seidemann, Tel.: oder zentrale.handel@svg-dresden.de Leipzig: Frau Vollmer, Tel.: oder leipzig.handel@svg-dresden.de Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neugefasste Betriebssicherheitsverordnung in Kraft Am 1. Juni 2015 trat die neugefasste Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Sie gilt für alle Branchen und trägt den Langtitel Verordnung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Die Verordnung soll dazu

2 dienen, den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu verbessern und Dritte beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu schützen, sowie kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen zu erleichtern. In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen der Prävention DGUV (ehem. BGV A1) ist die Betriebs- und Arbeitsschutzorganisation bereits geregelt. Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V 70 (ehem. BGV D 29) Fahrzeuge ist für Transportunternehmen von allgemeiner Bedeutung. Die neugefasste Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 gilt für alle, die überwachungspflichtige Anlagen betreiben und Arbeitsmittel bereitstellen. Sie regelt die Verantwortlichkeit von Unternehmer bzw. Betreiber für die Umsetzung der BetrSichV und definiert Arbeitsmittel. Wesentliche Änderungen in der neugefassten Betriebssicherheitsverordnung sind allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen. Es werden aber auch spezielle Anforderungen für bestimmte gefährliche Arbeitsmittel getroffen. Grundsätzlich gelten für die Sicherheit am Arbeitsplatz die nachfolgenden Anforderungen: Gefahren am Arbeitsplatz sollen durch eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert und minimiert bzw. vermieden werden. Es müssen die für die Tätigkeit notwendigen und geeigneten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Alle Arbeitsmittel sind regelmäßig auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Es dürfen für die jeweilige Tätigkeit nur geeignete Mitarbeiter eingesetzt werden und diese sind regelmäßig zu unterwiesen. Impressum Herausgeber: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Dresden, Palaisplatz 4, Telefon: Verantwortlich für den Inhalt: Tim Zumpe, Thomas Riedel Redaktion: Axel Erler Diese Information erscheint kostenlos für Mitglieder. Künftig gelten Verstöße gegen die Prüf- und Sorgfaltspflichten der BetrSichV als Ordnungswidrigkeiten und können strafrechtlich verfolgt werden. Für weitere Informationen fragen Sie Ihre Sicherheitsfachkraft oder unser Büro in Dresden unter Verkehrsteilnehmerschulung Wussten Sie s schon, es gibt sie noch, die gute alte Verkehrsteilnehmerschulung aus früheren Zeiten. Manch einer kann sich noch daran erinnern, einmal im Monat ging es zur Verkehrsteilnehmerschulung und da erfährt man die Neuigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung und dem aktuellen Unfallgeschehen sowie all das was, der Kraftfahrer noch so braucht. Für den Besuch gab es dann noch die Eintragung in die Begleitkarte, auf welche hin dann mancher Polizist ein Auge zudrückte, wenn man sich doch mal nicht ganz an die Straßenverkehrsordnung gehalten hat. Die Begleitkarte finden wir heute leider nicht mehr vor, was nicht bedeutet, dass die Schulung ihren Wert verloren hat. Es ist manchmal noch zu erkennen, wie so mancher Kraftfahrer noch nach den Verkehrsregeln von 1970 fährt. Sollte es hier zu Problemen kommen, ist es dem Richter schlichtweg egal, ob Ihnen die neue Regelung bekannt war oder nicht. Er richtet nach dem Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Themen dieser Schulungen sind unter anderem: Neuerungen der StVO Bußgeldkatalog Ladungssicherung auch im Pkw Aktuelle Urteile Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung Wenn Sie Ihr Wissen und das Ihrer Kraftfahrer auffrischen möchten, melden Sie sich einfach telefonisch unter oder per bsg@svg-dresden.de. Wir führen Verkehrsteilnehmerschulungen durch. Manch nützlicher Hinweis und vor allem der Erfahrungsaustausch dient dazu, um zukünftige Fehler zu vermeiden und sicherer und rücksichtsvoller unterwegs zu sein.

3 Berufskraftfahrer, die Übergangsfrist läuft ab! Seit dem 10. September 2014 benötigen die meisten Lkw-Fahrer in Ihrem Führerschein in der Spalte 12 die Eintragung der Kennziffer 95. Ohne diese Kennziffer dürfen Lkw-Fahrer keine Fahrten, für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE notwendig ist, zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mehr durchführen. In Deutschland gibt es für Lkw-Fahrer, deren Führerschein bis zum 09. September 2016 abläuft, nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz noch eine kleine Übergangsfrist. Diese Fahrer benötigen die Eintragung der Kennziffer 95 erst mit der Verlängerung ihres Führerscheines. Busfahrer benötigen die Eintragung der Kennziffer 95 bereits seit dem 10. September 2013, die Übergangsfrist bei den Busfahrern läuft auch nur bis zum 9. September Sie haben Fragen zu der Übergangsfrist, dann rufen Sie uns unter an. planen, als wenn man die fünf Schulungen in den zwei Monaten kurz vor dem Ablauf der bisherigen Kennziffer 95 durchführen muss! Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf eine regelmäßige Führerscheinkontrolle hinweisen. Achten Sie dabei besonders auf die Ablaufdaten der Führscheinklassen und der Kennziffer 95. Immer wieder haben wir Fahrer in unseren Schulungen, die schon seit September 2014 die Kennziffer 95 im Führerschein haben müssten. Einigen Fahrern fehlte dabei noch die eine oder andere Schulung, andere Fahrer wollten schon mit der neuen Weiterbildungsrunde beginnen ohne sich die erste. Weiterbildung mit ihren fünf Zertifikaten im Führerschein eintragen zu lassen. Dieses sechste Zertifikat, welches diese Fahrer vor der Eintragung der Kennziffer 95 erhalten haben, wird bei der nächsten Eintragung der Kennziffer 95 von den Führerscheinstellen nicht anerkannt werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung, also nach der Eintragung der Kennziffer im Führerschein, ist die Berufskraftfahrerweiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz innerhalb von 5 Jahren zu erneuern und den Führerscheinstellen durch 5 neue Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen. Beginnen Sie schon jetzt mit der neuen Weiterbildungsrunde für Ihre Kraftfahrer. Neben unseren Samstagsschulungen bieten wir Ihnen im Herbst 2015 wieder Wochenschulungen an. Wir überarbeiten gerade unser Schulungsprogramm und die einzelnen Schulungsthemen für Sie. Neue Schulungsthemen zur Berufskraftfahrerweiterbildung sind SVG Brandschutz und SVG Transporter und Lkw bis 7,5 t. Diese Schulungsthemen werden wir Ihnen in den nächsten Ausgaben näher vorstellen. Neu sind die Staffelpreise in unseren Berufskraftfahrerweiterbildungen. Fordern Sie unser Angebot an! Die fünf notwendigen Schulungen zur Berufskraftfahrerweiterbildung können Sie auf die Jahre bis zur nächsten notwendigen Eintragung der Kennziffer 95 in den Führerschein verteilen. Eine Schulung pro Jahr lässt sich mit persönlichen und dienstlichen Terminen sicherlich besser Neue Haftungslage für Auftraggeber durch Änderung der Fahrpersonalverordnung Seit dem 11. März 2015 ist die Änderung des 20a Absatz 2 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Kraft. Dieser regelt die Pflichten aller an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen. In dem neuen Gesetzt ist bestimmt, dass alle an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen zusammenarbeiten müssen, damit die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet wird. So hat jetzt auch der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass das beauftragte Transportunternehmen alle Vorschriften einhält. Bereits vor Vertragsabschluss, aber auch während der Laufzeit des Transportvertrages, muss sich der Auftraggeber darüber in angemessenen Zeitabständen vergewissern, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschiften einhält und dazu auch in der Lage ist. Dazu zählen die personelle und sachliche Ausstattung sowie die betriebliche Organisation des Transportunternehmens, die für die Ausführung des Transportauftrages unter Einhaltung der Sozialvorschriften notwendig sind. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Vorschriften hinzuwirken. Der Gesetzgeber hat keine konkretisierten Kontrollvorgaben gemacht, so dass es in der

4 Praxis schwer sein wird, diese Neuregelung umzusetzen. Sicherlich wird sich auch jedes Unternehmen weigern, sensible Daten, wie Auftragslage und Fahrerdisposition, einem Auftraggeber auszuhändigen. Ob die Zusage des Transportunternehmers, alle Sozialvorschriften einzuhalten, bei dieser Gesetzeslage ausreicht, ist fraglich. Wir können nur jeden Auftraggeber raten, sich regelmäßig über die aktuelle Gesetzeslage und alle Möglichkeiten zu den Kontrollpflichten und der Vertragsgestaltung zu informieren. Maut Deutschland Ausweitung der LKW Maut ab auf weitere Bundesstraßen Ab wird die LKW Maut auf weitere km autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet. Auf unserer Homepage,, finden Sie weitere Informationen sowie eine Liste bzw. Karte der Bundesstraßen, die mautpflichtig werden. Mautpflicht ab 1. Oktober 2015 für alle Lkw ab 7,5 t zgg Ab wird die Gewichtsgrenze von bisher 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. Wir, als einer der zuverlässigsten Abrechnungspartner für die Maut- Deutschland, unterstützen Sie tatkräftig bei dieser neuen Herausforderung natürlich kostenlos! Der SVG Mautservice bietet Ihnen: komplette und automatische Abwicklung der Mautabrechnung; persönliche Ansprechpartner, die Sie schnell und unkompliziert mit Rat und Tat unterstützen, z. B. bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge, bei Änderungen und bei Reklamationen; Zugang zu unserem Mautauswertungstool: eine internetbasierte Lösung, die Ihnen bei der Abgrenzung von Kosten in verschiedenen Abrechnungsperioden/Kostenstellen sowie bei der Erzeugung von Statistikdaten nach Ihren Vorgaben hilft. Sie sind bereits SVG-Mautkunde: Bitte warten Sie mit der Registrierung nicht bis zum 1. Oktober, sondern teilen uns so schnell wie möglich die Daten Ihrer Fahrzeuge mit, damit wir diese rechtzeitig beim Mautbetreiber anmelden können. Wir benötigen die Kennzeichen, die Fahrgestellnummern, die Schadstoffklassen, die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschinen (alternativ Kopien der Fahrzeugscheine). Die Unterlagen können Sie uns gern faxen oder per senden maut@svg-dresden.de. Wir füllen die entsprechenden Formulare für Sie aus. In Verbindung mit der Absenkung der Mautgrenze auf 7,5 t zgg werden die Achsklassen von derzeit zwei auf vier (2, 3, 4, 5 und mehr Achsen) erweitert und somit wird es auch eine erneute Änderung der Mautsätze geben. Die geplanten Mautsätze ab 1. Oktober 2015 in Cent/km: Kategorie 2 Achsen 3 Achsen 4 Achsen 5 und mehr Achsen Euro 6 8,1 11,3 11,7 13,5 Euro 5 / EEV 10,2 13,4 13,8 15,6 Euro 4 11,3 14,5 14,9 16,7 Euro 3 14,4 17, ,8 Euro 2 15,4 18, ,8 Euro 1 / Euro 0 16,4 19, ,8 Solofahrende Sattelzugmaschinen bleiben weiterhin mautpflichtig! Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 14. April 2015 entschieden, dass eine solofahrende Sattelzugmaschine nicht der Mautpflicht unterliegt (AZ: 14 K 3417/11). Geklagt hatte ein Unternehmen aus Österreich, das regelmäßig entgeltliche Überführungen von fabrikneuen, noch nie zugelassenen Sattelzugmaschinen auf eigenen Achsen durchführt. Das Unternehmen wurde bei einer

5 Überführungsfahrt durch das BAG kontrolliert und nachträglich zur Zahlung herangezogen. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klägerin Recht und befand, dass diese Mauterhebung rechtswidrig war. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzung bei solofahrenden Sattelzugmaschinen nicht gegeben sei. "So sei nach dem Gesetz erforderlich, dass das Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist. An dieser Ausschließlichkeit mangele es jedoch bei solofahrenden Sattelzugmaschinen, da auf Basis des technischen Aufbaus und der konkreten Konstruktion nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sattelzugmaschine nicht auch anderen Zwecken als dem Gütertransport offen steht." Das Bundesamt für Güterverkehr legte nun beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil ein! Es ist daher nicht rechtskräftig und Fahrten mit entsprechenden Sattelzugmaschinen bleiben demzufolge weiter mautpflichtig. Das BAG wird seine Verwaltungspraxis nicht ändern und die Einhaltung der Mautpflicht weiter kontrollieren. Belgien...plant die Einführung einer intelligenten Maut für LKW über 3,5 t zgg. Das System soll im Jahr 2016 starten und löst das heutige E-Vignetten-System ab. Ein genaues Datum steht jedoch noch nicht fest. Der Mautbetreiber ist die Firma Satellic NV. Dieses belgische Unternehmen wurde neu gegründet und arbeitet im Auftrag von VIAPASS. VIAPASS ist im Namen der Regionen für die Kontrolle des Systems zuständig. Jeder in- oder ausländische LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t muss dann mit einer On Board Unit (OBU) ausgestattet sein. Für die Nutzung einer OBU muss eine Kaution gezahlt werden, die bei Rückgabe zurückerstattet wird. Mautpflicht besteht auf Autobahnen und einigen Regional- und Ortsstraßen. Die Gebühren beruhen auf vier Parametern: dem Straßentyp der Anzahl der gefahrenen Kilometer der Schadstoffklasse dem zulässigen Gesamtgewicht Die Höhe der Gebühren wurde bisher noch nicht festgelegt. Die Beträge werden spätestens sechs Monate vor Systemstart bekanntgegeben. Fahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Busse, Wohnwagen) sind von der Maut befreit. Fahrzeuggespanne sind nur mautpflichtig, wenn das zgg der Zugmaschine für den Gütertransport über 3,5 t beträgt. Weitere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit auf unserer Internetseite oder senden Sie uns eine mit Ihren Kontaktdaten an maut@svg-dresden.de. Wir informieren Sie dann persönlich. Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.v. Am 25. April 2015 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.v. in Weimar statt. Die SVG beteiligte sich in gewohnter Weise als Aussteller. Neben vielen aktuellen Themen, wie dem Mindestlohngesetz und der Mautausweitung, waren auch die Wahl der Rechnungsprüfer für das laufende Geschäftsjahr und die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten angesetzt. Gefälschte Zeugnisse In der Region Leipzig wurde kürzlich ein Unternehmen auf einen Bewerber aufmerksam, dessen Lebenslauf nicht mit seinen Zeugnissen übereinstimmte. Eine Überprüfung ergab, dass die Zeugnisse gefälscht waren. Im Internet findet man ausreichend Portale, auf denen man sich Prüfungszeugnisse, Zertifikate und Qualifikationen einfach erstellen lassen kann. Lassen Sie sich vor einer Einstellung deshalb grundsätzlich die Originale oder eine beglaubigte Kopie vorlegen oder Sie informieren sich bei der ausstellenden Institution über die Rechtmäßigkeit der Ihnen vorgelegten Prüfungszeugnisse und Zertifikate. Denn der Schaden für Ihr Unternehmen, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, der nicht die erforderlichen Qualifikationen hat, kann sehr groß sein.

6 Betriebszugehörigkeit / Jubiläum 2015 Geschäftsleitung und Aufsichtsrat gratulieren Herrn Alfred Thiedemann zu 10 Jahren Betriebszugehörigkeit. Vielen Dank für die geleistete Arbeit und viel Erfolg für die Zukunft! Messe COMMCAR in Chemnitz Die COMMCAR findet vom 1. bis zum 4. Oktober 2015 in Chemnitz statt. Im Rahmenprogramm der COMMCAR 2015 findet auch der diesjährige Tag der Ladungssicherung statt. Organisiert wird dieser Aktionstag seit dem Jahr 2002 durch den Arbeitskreis Ladungssicherheit in Sachsen. In diesem Arbeitskreis sind u. a. das Sächsische Innenministerium, das Bundesamt für Güterverkehr, die Polizei, Berufsgenossenschaften sowie der Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes e.v. und die SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg vertreten. Weitere interessante Informationen finden Sie auf der Internetseite der COMMCAR unter Hierzu laden der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. und Ihre SVG Sachsen und Thüringen eg am ab Uhr recht herzlich ein. Neben interessanten Fachvorträgen zu aktuellen Themen, Fahrversuchen zur Ladungssicherung, diversen Ausstellern und Lieferanten, wird es auch wieder viele Angebote aus unserer Handelsabteilung sowie eine Tombola mit attraktiven Preisen geben. Natürlich haben wir auch an die kleinen Besucher gedacht und eine Hüpfburg, Kinderschminken sowie einen Roller- und Fahrradparcours organisiert. Die Veranstalter freuen sich bereits jetzt, Sie und Ihre Mitarbeiter im Regionalzentrum Erfurt begrüßen zu dürfen. Für Rückfragen sowie weitere Informationen steht Ihnen Herr Christian Teuchert unter gern zur Verfügung. Verwendungsnachweis De-minimis 2015 beim BAG verfügbar Die Verwendungsnachweise De-minimis 2015 stehen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zum Download bereit. Ihre SVG Sachsen und Thüringen eg finden Sie als Aussteller auf der Commcar. Besuchen Sie uns, wir freuen uns auf Sie SVG beim 17. Sächsischen Verkehrssicherheitstag auf dem Sachsenring Am Sonntag, dem 23. August 2015, findet auf den Anlagen des Fahrsicherheitszentrums und der Grand Prix Rennstrecke am Sachsenring der diesjährige Verkehrssicherheitstag statt. Wie in den letzten Jahren wird diese Veranstaltung ein breites Spektrum zum Thema Verkehrssicherheitsarbeit in Sachsen präsentieren. Wir, Ihre SVG Sachsen und Thüringen eg, sind als Aussteller vertreten und freuen uns auf Ihren Besuch! Tag des Verkehrsgewerbes am 12. September 2015 in Erfurt/GVZ Am 12. September wird in unserem Regionalzentrum Erfurt der traditionelle Familientag des Verkehrsgewerbes stattfinden. Es sind maximal zwei Teilverwendungsnachweise je Zuwendungsbescheid zulässig. Der erste Teilverwendungsnachweis muss dabei mindestens 50 % des zugesagten Förderbetrages enthalten. Die Verwendungsnachweise müssen spätestens am 29. Februar 2016 beim BAG vorliegen. Anträge für Förderung der Ausbildung 2015 verfügbar Die Antragsunterlagen für die Förderung 2015 von Ausbildungsverhältnissen sind beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verfügbar. Für die Förderperiode 2015 begann die Antragsfrist am 19. Februar 2015 und endet am 31. Oktober Die Antragstellung ist ab der Förderperiode 2015 nur über das elektronische Antragsportal beim Bundesamt für Güterverkehr möglich. Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides müssen Sie dem Bundesamt für Güterverkehr innerhalb von 2 Monaten eine Kopie des Ausbildungsvertrages und eine Kopie des Nachweises über die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorlegen!

7 SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbh Palaisplatz 4, Dresden Tel.: Fax: In den kommenden Wochen und Monaten können wir Ihnen folgende Termine anbieten: Schulungsort 1. Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr - Ausbildung zum Verkehrsleiter Vollzeitlehrgang Dresden 2. Sach- und Fachkunde Personenverkehr- Ausbildung zum Verkehrsleiter Omnibus- und Gelegenheitsverkehr Dresden Taxi und Mietwagenverkehr Dresden 3. Sach- und Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe / Abfallbeförderungserlaubnis Erstschulung 04./05. und 11./ Dresden Fortbildungslehrgang und Dresden Betriebsbeauftragter Abfall 4. Gefahrgutausbildung ADR-Basiskurs 04. und 10./ Dresden + Erfurt ADR-Basiskurs 10. und 16./ Dresden + Leipzig ADR-Basiskurs 21. und 27./ Niederdorf + Erfurt ADR Auffrischungskurs und Dresden ADR Auffrischungskurs und Erfurt + Leipzig ADR Auffrischungskurs und Niederdorf 5. Berufskraftfahrerweiterbildung SVG Arbeits- u. Gesundheitsschutz Erfurt Dresden Leipzig Niederdorf SVG Pausen mit System Erfurt + Leipzig Dresden Niederdorf Dresden SVG Ladungssicherung auf LKW Leipzig Erfurt Niederdorf Dresden SVG Notfallmanagement Erfurt Leipzig Niederdorf Dresden SVG Fahrsicherheit und Technik Dresden Leipzig Erfurt Niederdorf SVG Öko Drive Dresden Leipzig + Niederdorf Dresden Erfurt 6. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr (Klassen C und D) 7. Pflichtausbildung und jährliche Pflichtunterweisung für Kranführer und Gabelstaplerfahrer 8. Fahrsicherheitstraining 9. Transport- und Arbeitsrecht für Unternehmer 10. Fahrschule Ausbildung Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E Weitere Seminare und Termine unter

8 Unsere Leistungen und Geschäftsstellen im Überblick Hauptsitz: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Palaisplatz Dresden Tel Fax Geschäftsstellen: Sachsen und Thüringen kostenfrei Autobahnmaut/ Autobahngebühren Tankkarten Dresden Niederdorf Erfurt Leipzig Handelsgeschäft am SVG/Shell Autohof Dresden Washingtonstraße 40 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft am SVG/ARAL- Autohof Niederdorf Neue Schichtstraße 16 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Erfurt Erfurt In der Langen Else 2 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Leipzig Leipzig Söllichauer Straße 3 Tel Fax Berufskraftfahrerqualifikation Beratung/Schulung Versicherung Leasing/ Factoring Arbeitssicherheit Unternehmensberatung Fahrschule Handel: Sachsen kostenfrei Dresden Niederdorf Leipzig Thüringen kostenfrei Erfurt

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