Ausgabe I/ 2017 AKTUELL

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1 Erscheinungsdatum: 31. März 2017 Ausgabe I/ 2017 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Die SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg war vom 20. bis 22. Januar 2017 als Aussteller auf der Berufs-, Bildungs- und Gründermesse "Karriere Start" in Dresden vertreten. den Besuchern und anderen Ausstellern. So war bei unserem Messestand der Treffpunkt, falls man sich verloren hatte. Unterstützt wurde die SVG durch engagierte Transport- und Logistikunternehmen aus der Region, die den Messestand personell, aber auch mit Technik und Informationsmaterial unterstützten. Bei diesen Unternehmen möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für die freundliche Unterstützung bedanken. So konnten während der Messe von allen beteiligten Unternehmen zahlreiche Kontakte zu potenziellen Auszubildenden und "Umsteigern", die zukünftig als Kraftfahrer arbeiten wollen, geknüpft werden. Das Interesse an einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer übertraf dabei alle unsere Erwartungen. Es gibt ihn scheinbar doch noch, den Berufskraftfahrernachwuchs. Er muss aber einen Ausbildungsplatz erhalten! Auch in diesem Jahr wurden auf der Karriere Start wieder alle Rekorde gebrochen, so kamen zu den über 480 Ausstellern mehr als Besucher. Unser Messeauftritt, bei dem wir neben den anderen möglichen Berufen im Verkehrsgewerbe den Beruf des Berufskraftfahrers vorstellten, fand erhebliche Beachtung bei Um auch im Jahr 2018 wieder an der Messe Karriere Start teilnehmen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe! Wer kann und wer möchte gern Lehrlinge ausbilden oder sogar sein Unternehmen auf unserem Messestand mit präsentieren? Ganz egal wie, es gibt viele Möglichkeiten und jede Unterstützung ist hilfreich. Auf jeden Fall benötigen wir aber Ihre Hilfe dabei. Bitte rufen Sie uns an, Tel , oder schreiben eine Mail an

2 Entsendung von Arbeitnehmern Entsendebescheinigungen und kein Ende In einigen unserer Nachbarländer gibt es spezielle Vorschriften, wenn Mitarbeiter in diese Länder entsandt werden. Bisher gelten diese Regelungen nicht für den Transitverkehr. Frankreich Die bislang in Papierform zu erstellenden Entsendebescheinigungen für Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr von oder nach Frankreich oder im Kabotageverkehr auf französischem Territorium eingesetzt werden, müssen seit dem 1. Januar 2017 obligatorisch über das Online-Portal SIPSI erstellt und übermittelt werden. Nach wie vor ist jedoch eine Kopie der SIPSI-Meldung vom Fahrer mitzuführen. Eine weitere Kopie muss beim französischen Repräsentanten hinterlegt werden. Das Online-Portal steht unter zur Verfügung. Die im Rahmen der SIPSI-Meldung zu übermittelnden persönlichen Daten der verantwortlichen Personen im Unternehmen, der Fahrer und der Repräsentanten werden grundsätzlich für fünf Jahre ab dem Datum des Endes der Entsendung gespeichert. Wird gegen das entsendende Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der französischen Behörden eingeleitet, werden diese Daten für die Dauer des Verfahrens und der Ausschöpfung aller Rechtswege vorgehalten. Italien In Italien trat am 26. Dezember 2016 ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft. Diese Entsenderichtlinie wird derzeit nur auf Kabotagefahrten angewandt. Dabei müssen alle Arbeitnehmer, also auch das Fahrpersonal, spätestens am Impressum Herausgeber: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Dresden, Palaisplatz 4, Telefon: Verantwortlich für den Inhalt: Tim Zumpe, Thomas Riedel Redaktion: Axel Erler Diese Information erscheint kostenlos für Mitglieder. Vortag der Tätigkeit in Italien bis 24:00 Uhr beim Ministero del Lavoro e delle PoliticheSocial (italienische Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) elektronisch angemeldet werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen dann innerhalb von 5 Tagen nach der elektronischen Anmeldung eingereicht werden. Österreich Seit dem 1. Januar 2017 hat die österreichische Regierung die Anwendung des österreichischen Mindestlohnes und der EU-Entsenderichtlinie auf alle grenzüberschreitenden Verkehre von und nach Österreich ausgeweitet. Vor der Einreise von Arbeitnehmern ist eine Entsendemeldung (ZKO 3) beim österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz abzugeben. Einen Link zur Entsendeplattform und weiteren Informationen finden Sie unter Eine meldepflichtige Entsendung nach Österreich liegt vor, wenn ein Arbeitgeber mit Sitz außerhalb von Österreich einen Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen nach Österreich entsendet. Jede grenzüberschreitende Tätigkeit ist vor der Einreise meldepflichtig, auch kurzzeitige. Mobile Arbeitnehmer (Kraftfahrer) müssen die geforderten Unterlagen (Sozialversicherungsdokument A1, Arbeitsvertrag, Kopie der Meldung und Lohnunterlagen) bereits ab der Einreise nach Österreich im Fahrzeug bereithalten. Umweltzonen in Frankreich In Frankreich wurden in den Städten Grenoble, Lyon, Lille und Paris Umweltzonen eingerichtet. Ein Befahren der Umweltzonen in Paris und rund um Grenoble ist nur mit einer entsprechenden Crit Air Vignette gestattet. In Lille ist die Einführung der Vignette geplant. Für die Crit Air Vignette werden die Fahrzeuge in 6 verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Vignette wird hinter die Windschutzscheibe geklebt. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge soll die Vignette ab April Pflicht sein, bis dahin sollen die Daten aus dem Fahrzeugschein genügen. Die Bestellung der Vignette für ausländische Fahrzeuge ist seit 1. Februar 2017 möglich.

3 Für die Bestellung der Umweltplakette gibt es 2 Möglichkeiten. Zum einen auf Deutsch im Bestellshop bei Greenzones.eu oder beim französischen Umweltministerium unter In den nächsten Monaten und Jahren sollen weitere Umweltzonen folgen. Strasbourg plant die Einführung der Feinstaubpalette ab Herbst Belgien: Umweltzone in Antwerpen Zum 1. Februar 2017 hat die Stadt Antwerpen die Einführung einer Umweltzone beschlossen. Auch ausländische Fahrzeuge (außer Motorräder) sind betroffen und müssen bei Einfahrt in die Umweltzone registriert werden. Die Umweltzone ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche in Kraft und wird durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Sie umfasst die Innenstadt sowie einen Teil des Stadtviertels Linkeroever. Die Ringautobahn ist von der Umweltzone nicht betroffen. Somit ist die Zufahrt zum Hafen Antwerpen ohne eine Registrierung für die Umweltzone möglich. Ausländischen Fahrzeugen mit Euro IV, V und VI sowie Euro III mit nachgerüstetem Partikelfilter ist eine Einfahrt in die Umweltzone nur mit einer Registrierung bei den flämischen Behörden gestattet. Fahrzeuge den nicht die genannten Euro- Normen erfüllen dürfen die Umweltzone maximal an 8 Tagen pro Jahr mit einer kostenpflichtigen Umweltzonen-Tageskarte befahren. Die kostenlose Registrierung eines Fahrzeuges kann vor der Einfahrt erfolgen, muss aber spätestens 24 Stunden nach der Einfahrt in die Umweltzone erfolgt sein. Die Fahrzeugregistrierung ist online unter möglich. Weitere Informationen zur Umweltzone in Antwerpen finden Sie auch unter Fernfahrerstammtisch in Dresden, jeden 1. Mittwoch im Monat um 19:00 Uhr in der Shell-Tankstelle auf dem SVG/Shell Autohof in Dresden Vorsicht bei ausländischen EU- Führerscheinen Viele Unternehmen beschäftigen Kraftfahrer aus dem EU-Ausland, welche im Besitz eines EU-Führerscheins sind. Diese müssen im Gegensatz zu Führerscheinen aus Drittländern nicht zwingend in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Einige EU-Länder schreiben aber Führerscheine aus Drittländern ohne Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung um - so z.b. Spanien, Portugal und Frankreich für ihre früheren Kolonialgebiete, aber auch Ungarn und Rumänien. Dokumentiert wird diese prüfungsfreie Umschreiben durch Eintrag der Schlüsselzahl 70 in der Spalte 12. Zusätzlich wird neben der ursprünglichen Führerscheinnummer ein dreistelliger Ländercode (z.b. SRB für Serbien) eingetragen. Von diesen Führerscheinen darf in Deutschland kein Gebrauch gemacht werden. Weiterhin muss beachtet werden, dass in Deutschland, anders als in einigen anderen EU-Staaten, die Gültigkeit der C- und D- Klassen auf fünf Jahre beschränkt ist. Zu prüfen wäre also, ob seit der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis die regelmäßige Verlängerung stattgefunden hat. Wenn EU-Ausländer in Deutschland einen festen Wohnsitz begründen, müssen deren Führerscheine innerhalb von sechs Monaten in deutsche umgeschrieben werden. Im Zweifelsfalle sollten Sie die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren. Neues zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Im Dezember 2016 wurden im Bundesgesetzblatt das geänderte Gesetz und die dazugehörige Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen traten jeweils am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Danach findet das Gesetz nur noch bei Beförderungen Anwendung. Das heißt, dass Leerfahrten nicht mehr vom BKrFQG erfasst werden. Der Bezug zu gewerblichen Zwecken ist weggefallen.

4 Ausbildungsstätten und deren Lehrpersonal, die eine Berufsausbildung oder Umschulung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten und durchführen, dürfen Unterricht nur noch in eigenen Räumen ihrer Betriebsstätte durchführen. Die Überwachung und die notwendigen Meldungen der Ausbildungsstätten wurden nunmehr einheitlich geregelt. Auch die Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung (BKrFGV) wurde geändert. Sie schreibt u.a. einheitliche Muster für die Bescheinigungen vor, welche bundesweit verwendet werden müssen. Die Bescheinigungen müssen vom jeweiligen Dozenten im Original unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Leiters der Ausbildungsstätte kann durch eine bildhafte Wiedergabe ersetzt werden. Nicht vermittelte Kenntnisbereiche müssen durchgestrichen werden. Die Bescheinigungen sind den Teilnehmern auszuhändigen. Die Gliederung nach Güterbzw. Personenverkehr entfällt. Je Unterricht wird die Teilnehmerzahl wird auf höchstens 25 beschränkt. Die eingesetzten Ausbilder müssen im vierjährigen Abstand eine dreitägige Weiterbildung nachweisen. Fordern Sie ein Angebot für die notwendige Weiterbildung Ihrer Kraftfahrer per Mail unter an. Sonderkonditionen für Logistiksoftware Die Dr. Malek Software GmbH gehört zu den führenden Unternehmen im Bereich der Speditions- und Lagersoftware. SVG- Mitglieder können auf die Standardsoftware- Komponenten der Dr. Maalek Software GmbH einen Nachlass von 10 % erhalten. Weitere Informationen unter Krankmeldung welche Rechte und Pflichten haben Ihre Arbeitnehmer? Unverzüglich krank melden Der Arbeitnehmer hat sich unverzüglich bei Ihnen krank zu melden, unabhängig davon, ob schon ab dem ersten oder erst ab dem vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Sie müssen sich frühzeitig auf das Fehlen des Arbeitnehmers einstellen können, um notfalls z.b. organisatorische Maßnahmen ergreifen zu können, damit wichtige Arbeit nicht liegen bleibt. Die Krankmeldung muss also erfolgen, sobald sie dem Arbeitnehmer zumutbar ist. Wer noch einen Arzt aufsuchen will, kann zunächst mitteilen, dass man nicht zur Arbeit erscheint und sich nach der ärztlichen Untersuchung noch einmal meldet und die ärztliche Prognose zur voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen wird. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Art der Erkrankung Das ist Privatsache des Arbeitnehmers. Er braucht in keinem Fall den Krankheitsgrund mitzuteilen etwas anderes gilt nur, wenn auf Grund der Krankheit besondere Maßnahmen im Betrieb ergriffen werden müssten, z.b. bei ansteckenden Krankheiten. AU-Bescheinigung Spätestens ab dem vierten Krankheitstag muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen ( 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Der Arbeitgeber kann aber bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Dies liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers und kann im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Weisung geregelt werden. Lohnfortzahlung und Krankengeld Während der Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr normales Entgelt aber nur für sechs Wochen ( 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Bei längerer Krankheit springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieses liegt bei 70 % des regelmäßigen Netto-Entgeltes und wird für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Muss der kranke Arbeitnehmer zu Hause bleiben? Das kommt auf die Art der Erkrankung an. Bei einer starken Grippe kann es angezeigt sein, das Bett zu hüten und das Haus nur für den Arztbesuch bzw. notwendige Besorgungen zu verlassen. Es kann aber dem Gesundungsprozess zuträglich sein, Wichtiger Termin: Die Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2016 wird am stattfinden. Ort und Zeit werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

5 Spaziergänge zu unternehmen oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Eines dürfen Arbeitnehmer aber nicht eine ungenehmigte Nebentätigkeit ausüben. Vorzeitige Genesung Recht auf Arbeit Wer sich früher, als im ärztlichen Attest vorgesehen, wieder fit fühlt, darf auch wieder zur Arbeit erscheinen, einer Gesundschreibung durch den Arzt bedarf es nicht. Auch versicherungsrechtliche Aspekte sprechen nicht gegen die Wiederaufnahme der Arbeit. Krankmeldung im Urlaub Wird Ihr Arbeitnehmer im Urlaub krank, muss er sich ein ärztliches Attest besorgen. Nur so kann er für Krankheitstage im Urlaub erneut Urlaub beantragen. Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ab 1. April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Leiharbeitnehmer dürfen von da an nur noch 18 aufeinander folgende Monate bei demselben Entleiher beschäftigt werden. Bei Überschreiten dieses Zeitraumes kommt es grundsätzlich zu einem Arbeitsvertrag zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer. In Tarifverträgen kann eine abweichende Regelung getroffen werden. Ein wiederholter Einsatz des Leiharbeitnehmers beim gleichen Entleiher ist erst nach Ablauf von drei Monaten möglich, ansonsten wird die Zeit auf den vorherigen Zeitraum angerechnet. Die Überlassung von Arbeitnehmern muss nun in einem Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher ausdrücklich als solche bezeichnet werden, ansonsten wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet. Leiharbeitnehmer müssen spätestens nach neun Monaten das gleiche Entgelt für ihre Tätigkeit bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Ausgeschlossen bleibt zukünftig der Einsatz von Leiharbeitnehmer als Streikbrecher. Zu beachten wird auch sein, dass Leiharbeitnehmer spätestens nach sechsmonatiger Beschäftigung bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten Berücksichtigung finden werden. SVG Tankkarten Die SVG Sachsen und Thüringen bietet verschiedene Tank- und Servicekarten zu guten Konditionen an. Diesel verursacht bei Transportunternehmen bis zu 30 % der Fuhrparkkosten. Grund genug, einen genaueren Blick auf die Tankkosten zu richten. Jedes Unternehmen hat ganz individuelle Ansprüche. Deshalb ist neben der Senkung des Verbrauchs auch die sorgfältige Auswahl der für Sie besten Tankkarte von zentraler Bedeutung. Durch neutrale Analyse suchen wir mit Ihnen zusammen aus unserem umfangreichen Portfolio die Karte aus, die optimal zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt. Gerne analysieren wir dazu Ihre derzeitigen Tankrechnungen und entdecken neues Sparpotential für Sie. Vorteile der SVG-Tankkarten: Neutrale Analyse und Auswahl der individuell besten Tankkarte(n) Starke Netzabdeckung und gute Rabatte 1 Ansprechpartner für alle Karten Keine Mindestabnahmemengen, keine Mindestflottengröße Kundenfreundliche Zahlungsziele und 14 tägige Rechnungslegung Rechnungsversand per , per Post oder im zum downloaden via mysvg Tankkartenübergreifende Rechnungspositionen und Auswertungen in mysvg möglich Weitere Informationen zu den einzelnen Tankkarten finden Sie im Internet unter /tankkarten.html oder rufen Sie uns an, Tel Neue Regelung zur Rettungsgasse Seit dem 1. Januar 2017 gibt es eine neue Regelung für die Bildung einer Rettungsgasse. Die StVO sieht in 11 Abs. 2 vor: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem

6 äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Entsorgungsfachbetriebeverordnung Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) tritt am 1. Juni 2017 in Kraft. Sie erweitert den Rechtsrahmen für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und es soll eine stärkere Überwachung der Sachverständigen sichergestellt werden. Die neue Verordnung enthält auch eine Anpassung der Definitionen für Inhaber, Leitungspersonal usw. an die Anzeige- und Erlaubnisverordnung, der Zuverlässigkeitsanforderungen, der Einführung einer Vorprüfung um ungeeignete Betriebe nicht aufzunehmen. Es gibt auch eine Möglichkeit, nur einzelne Betriebsteile für bestimmte Abfallarten zertifizieren zu lassen. Es wird auch ein öffentlich zugängliches Register der zertifizierten Betriebe eingerichtet. Abfallbeauftragtenverordnung Ebenfalls am 1. Juni 2017 tritt die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Sie gilt auch für die durch das BattG und das ElektroG adressierten Hersteller und Vertreiber. Künftig unterliegt auch die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten von Besitzern und Betreibern von Rücknahmestellen und systemen einem Verordnungsvorbehalt. SVG Akademie Einfach erfolgreich lernen. Wann und wo immer Sie wollen. Egal ob zuhause oder unterwegs, mit dem Notebook, Tablet oder Smartphone, vieles ist möglich. Mit der SVG Akademie bieten wir Ihnen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Lernplattform, die ihr flexibles Lernkonzept an den individuellen und zeitlichen Bedürfnissen der Lernenden ausrichtet. Wir bieten Ihnen verschiedene Seminare, Webinare (virtuelles Klassenzimmer) und Unterweisungen. Insbesondere die Unterweisungen, z.b. Arbeitsschutzunterweisungen, sind auf Ihr Unternehmen individuell anpassbar. Zur Kontrolle ob Ihre Mitarbeiter die Unterweisung vollständig absolviert haben, ist auch ein Abschlusstest nach der Onlineunterweisung möglich. So müssen Sie nicht Ihre Mitarbeiter im Unternehmen zusammenholen, sondern Ihre Mitarbeiter können unterwegs die Unterweisung online absolvieren. Informieren Sie sich unter Neugierig? Dann rufen Sie uns einfach an. Herr Zumpe, Tel , und Herr Erler, Tel , helfen Ihnen gern weiter. Erweiterte Angebote im Schulungsbereich Seit Januar 2017 ist die SVG Sachsen und Thüringen eg Gesellschafter der WHW Verkehrsbildungsgesellschaft mbh in Erfurt. Die Verkehrsbildungsgesellschaft mbh ist ein bekanntes Bildungsunternehmen im Bereich der Planung und Durchführung von Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Verkehrswesen (Berufskraftfahrer, Spedition und Logistik) und betreibt eine eigene Fahrschule. Folgende Lehrgänge können wir somit ab sofort zusätzlich anbieten: Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister Ausbildung zum Logistikmeister Ausbildung zum Fachwirt Güterverkehr oder Personenverkehr Prüfungsvorbereitung Ausbildereignung Weitere Informationen unter Terminvormerkung: Unternehmer- Brunch jeweils von Uhr bis 14:00 Uhr am 25. April 2017 in Dresden/ Autohof und am 27. April 2017 in Niederdorf/ Autohof Schwerpunktthema: Unternehmensnachfolge/ - verkauf Darüber hinaus informieren wir zu aktuellen Themen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter.

7 SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbh Palaisplatz 4, Dresden Tel.: Fax: In den kommenden Wochen und Monaten können wir Ihnen folgende Termine anbieten: Schulungsort 1. Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr - Ausbildung zum Verkehrsleiter Vollzeitlehrgang Dresden 2. Sach- und Fachkunde Personenverkehr- Ausbildung zum Verkehrsleiter Omnibus- und Gelegenheitsverkehr Dresden Taxi und Mietwagenverkehr Dresden 3. Sach- und Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe / Abfallbeförderungserlaubnis Erstschulung 08./09./15./ Dresden Fortbildungslehrgang Dresden 4. Gefahrgutausbildung ADR-Basiskurs 22./28./ Erfurt ADR-Basiskurs 10./16./ Erfurt und Leipzig ADR Auffrischungskurs Leipzig ADR Auffrischungskurs Erfurt 5. Berufskraftfahrerweiterbildung SVG Arbeits- u. Gesundheitsschutz Erfurt Dresden und Leipzig SVG Pausen mit System Erfurt Dresden, Leipzig, Niederdorf SVG Ladungssicherung auf LKW Erfurt Dresden, Leipzig, Niederdorf SVG Notfallmanagement Niederdorf Dresden SVG Fahrsicherheit und Technik Erfurt Dresden, Leipzig, Niederdorf SVG Öko Drive Dresden, Leipzig, Niederdorf SVG Transporter und Lkw bis 7,5 t Erfurt SVG Der Fahrer als Imageträger Dresden, Leipzig, Niederdorf SVG Brandschutz Dresden, Leipzig, Niederdorf 6. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr (Klassen C und D) 7. Pflichtausbildung und jährliche Pflichtunterweisung für Kranführer und Gabelstaplerfahrer 8. Fahrsicherheitstraining 9. Transport- und Arbeitsrecht für Unternehmer 10. Weiterbildung für Verkehrsleiter Weitere Seminare und Termine unter

8 SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen Palaisplatz 4, Dresden Vorstand / Geschäftsleitung / Mitgliederverwaltung Tel Fax Maut / Tankkarten Tel Fax Berufskraftfahrerqualifikation / Gefahrgutschulungen Tel Zertifizierung / Fachkundelehrgänge / Unternehmensberatung Fax Versicherung (KRAVAG Filialdirektion Dresden) Tel Fax Arbeitssicherheit Tel Fax Handel, SVG/Shell-Autohof Tel Dresden, Washingtonstraße 40 Fax Weitere Geschäftsstellen mit dem Leistungsangebot der SVG Erfurt (SVG Regionalzentrum) Tel In der Langen Else 2 Fax Erfurt (WHW Verkehrsbildungsgesellschaft mbh) Tel Binderslebener Landstraße 31 Fax Leipzig (SVG Regionalzentrum) Tel Söllichauer Straße 3 Fax Niederdorf (SVG/ARAL- Autohof) Tel Neue Schichtstraße 16 Fax

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