Themenschwerpunkt Immobilienfinanzierung

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1 Themenschwerpunkt Immobilienfinanzierung Inhalt: Die ersten Schritte zur eigenen Immobilie Was Sie schon vor dem ersten Termin mit dem Kreditgeber wissen sollten. Immobiliendarlehen im Überblick Vorteile und Nachteile der verschiedenen Kreditmodelle. Staatliche Immobilienförderung Wer hilft mit bei der Finanzierung? Wohn-Riester im Überblick Mit Riester-Förderung ins Eigenheim? Richtig versichert! Was Eigentümer und Bauherren wirklich benötigen. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen Tipps für Kapitalanleger.

2 Immobilienfinanzierung Ein Häuschen im Grünen, eine schöne Altbauwohnung oder ein kleines Appartement in der Stadt wer hat nicht schon einmal von einer eigenen Immobilie geträumt? Doch egal, wie Ihr Traumhaus aussieht: Nur mit der richtigen Finanzplanung schaffen Sie ein sicheres Fundament für Ihr Eigenheim. Bereits der erste Termin mit einem potenziellen Kreditgeber kann entscheidend sein. Nehmen Sie sich daher etwas Zeit, sich mit den Grundlagen der Immobilienfinanzierung vertraut zu machen. Fachbegriffe von A wie Annuitätendarlehen bis Z wie Zinsbindung und ein Überblick über die gängigen Finanzierungsvarianten helfen, das Gespräch gut vorzubereiten. Dieser Themenschwerpunkt richtet sich in erster Linie an all jene, die den Wunsch haben, eine Wohnung oder ein Haus zu erwerben und dann selbst zu bewohnen. Wer noch unschlüssig ist, ob er seine Immobilie nicht auch zumindest vorübergehend vermieten möchte, findet ebenfalls einige Tipps. Die ersten Schritte zur eigenen Immobilie Was Sie schon vor dem ersten Termin mit dem Kreditgeber wissen sollten. Bereiten Sie sich schon auf das erste Gespräch mit einem möglichen Kreditgeber gut vor: 1. Zu Beginn der Kassensturz Wie viel Eigenkapital haben Sie zur Verfügung? Welche gebundenen Mittel können (und wollen) Sie investieren? Wie kurzfristig ist dies möglich? Üblicherweise sollten bei selbst genutzten Immobilien mindestens 20 % Eigenkapital vorhanden sein Ausnahmen bestätigen die Regel, jedoch nur bei entsprechend üppigen Einkommensverhältnissen. Wichtig: Auch wenn es verführerisch ist, möglichst viel Eigenkapital einzubringen, um Zinsen zu sparen, sollten Sie dennoch über Sicherheitsreserven verfügen. Kündigen Sie keinesfalls unüberlegt langfristige Anlagen oder Versicherungen. Denken Sie daran: Bei übereilten Entscheidungen verlieren Sie immer Geld. Zudem brauchen Sie trotz einer eigenen Immobilie ein finanzielles Polster für das Alter. 2. Wie viel Geld am Monatsende übrig bleibt Die wichtigste Frage, bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem Traumhaus machen: Was kann ich mir eigentlich leisten? Genauer gesagt: Welche monatliche Belastung kann ich heute und auch noch in 15, 20 oder mehr Jahren stemmen? Tipp: Falls Sie bereits ein detailliertes Haushaltsbuch führen, betrachten Sie nicht nur Ihre aktuelle finanzielle Situation, sondern vergleichen Sie sie mit früheren Jahren. Hatten Sie finanzielle Engpässe, die wieder auftreten könnten? Ist das laufende Jahr wirklich typisch für Ihre finanzielle Situation? Stand: April

3 3. Was ein Haus bzw. eine Wohnung insgesamt kosten darf Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem Traumhaus machen, sollten Sie unbedingt klären, wie teuer Ihre Immobilie denn überhaupt sein darf. Wenn Sie wissen, wie viel Eigenkapital Sie haben und wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht, können Sie Ihren Kreditrahmen ermitteln. Im Detail geschieht dies natürlich zusammen mit Ihrem Kreditgeber. Damit Sie aber schon vor dem Gespräch einen Näherungswert kennen, sollten Sie eigene Berechnungen anstellen. 4. Nebenkosten nicht unterschätzen! Doch mit dem Kaufpreis alleine ist es ja längst nicht getan: Denken Sie als Käufer auch an - ggf. Maklergebühren: Üblich sind je nach Region Provisionen zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises (zzgl. MwSt.). - Notar- und Grundbuchkosten: Bei der Abwicklung des Kaufvertrags fallen Kosten in Höhe von ca. 1,5 % an. Sie beinhalten u. a. die Beurkundung des Kaufvertrags, Kosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch sowie für die Grundschuldbestellung. - Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % des Grundstückskaufpreises (unbebautes Grundstück) bzw. des Anschaffungspreises für die gesamte Immobilie (bebautes Grundstück). - ggf. weitere Zahlungen an das Kreditinstitut: z. B. Bearbeitungsgebühr (zwischen 0 % und 2 % der Darlehenssumme), Erstellung eines Wertgutachtens, Bereitstellungszinsen. - Kosten für erforderliche Renovierungen/Sanierungen/Umbauten Bauherren betreffen neben den Grundstücks- und Baukosten zudem - Erschließungskosten: Eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der beispielsweise die Verlegung der Hauptleitungen (Gas, Strom, Telefon) bis zum Grundstück, Kanalisation und Straßenbau finanziert werden. Die Höhe wird über kommunale Satzungen berechnet und kann bei den Kommunen erfragt werden. - Baunebenkosten: Honorare für Architekten, Statiker und Planer, Kosten für Erdarbeiten, Gebühren für die Baugenehmigung und die Einmessung des Hauses etc. - Aufwendungen für Außenanlagen: Zufahrtswege zum Grundstück, Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telefon von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Stand: April

4 5. Rücklagen nicht vergessen Auch nach Kauf bzw. Bau müssen Hausbesitzer immer wieder mit Kosten für Reparaturen rechnen. Sie sollten daher nicht nur über ein Sicherheitspolster für Notfälle (z. B. Ausfall der Heizung, undichtes Dach) verfügen, sondern außerdem regelmäßig Geld für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen beiseite legen können. Wohnungseigentümer werden über die Eigentümergemeinschaft finanziell herangezogen; auch sie müssen regelmäßige Bewirtschaftungskosten einkalkulieren und mit Sonderumlagen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen rechnen. 6. Bleiben Sie realistisch! Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Dennoch die Empfehlung: Seien Sie lieber zurückhaltend, wenn Sie Gehaltssteigerungen in der Zukunft einkalkulieren. Gehen Sie davon aus, dass die Nebenkosten höher ausfallen werden als veranschlagt. Rechnen Sie mit einem größeren Renovierungsbedarf als erhofft. Vermutlich werden Sie auch nicht alle geplanten Eigenleistungen erbringen können, sondern doch Fachleute hinzuziehen müssen. Glauben Sie nicht den oft allzu optimistischen Prognosen von Immobilienverkäufern oder Maklern. 7. Begriffe, die Sie kennen sollten Natürlich erwartet niemand, dass Sie alle Fachbegriffe rund um die Immobilienfinanzierung kennen. Dennoch macht es im Beratungsgespräch einen guten Eindruck und erleichtert zudem die Verhandlungen, wenn Sie die wichtigsten Schlagwörter kennen. Immobiliendarlehen im Überblick Vor- und Nachteile der verschiedenen Kreditmodelle. Die gängigen Modelle Darlehen mit Tilgung: Annuitätendarlehen Der Normalfall: Ein langfristiges Darlehen mit einer Gesamtlaufzeit zwischen 20 und 30 Jahren, bei dem in der Zeit der Zinsbindung gleich bleibende Raten aus Zins und Tilgung gezahlt werden. - Mit jeder Rate wird ein Teil der Restschuld getilgt. Durch diese Rückzahlung fallen mit der Zeit immer weniger Zinsen an. Das führt dazu, dass der Tilgungsanteil steigt und die Rückzahlung beschleunigt wird bei insgesamt gleich bleibender Ratenhöhe. Stand: April

5 - Die Mindesttilgung liegt bei 1 %, würde aber bei den aktuell sehr niedrigen Zinssätzen zu einem sehr langsamen Schuldenabbau und einer Kreditlaufzeit von über 40 Jahren führen. Nutzen Sie daher das günstige Zinsniveau für eine höhere Tilgungsrate! - Das Recht auf jährliche Sondertilgungen in Höhe von 5 % bis 10 % ohne Vorfälligkeitsentschädigung der Kreditsumme ist inzwischen fast überall üblich, muss aber im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Manche Kreditgeber verlangen dafür einen Zinszuschlag, andere nicht. - Insgesamt ist ein Annuitätendarlehen gut zur Eigenheimfinanzierung geeignet (stabile monatliche Belastung, gut kalkulierbar, zuverlässiger Schuldenabbau). Erst sparen, dann kaufen: Bausparen Typischerweise beginnen Bausparer lange vor dem Erwerb der Immobilie mit ihrem Bausparvertrag. Sobald sie je nach Bauspartarif ca. 30 % bzw. 40 % der vereinbarten Bausparsumme angespart haben, erwerben sie den Anspruch auf ein günstiges Darlehen. - Vorteile: flexible Sparraten in der Sparphase und jederzeit Sondertilgungen in der Bauspar-Darlehensphase; niedriger Darlehenszins, der über die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist; verschiedene Fördermöglichkeiten - Nachteile: niedriger Guthabenzins in der Sparphase; später hohe monatliche Belastung durch die vorgeschriebene schnelle Tilgung des Bauspardarlehens Kombinationen mit tilgungsfreien Darlehen: Bauspar-Kombikredit Kombination aus Bausparvertrag und tilgungsfreiem Darlehen: Bis zur Zuteilung des Bausparvertrags wird der Immobilienkauf vorfinanziert. - Vorteile: siehe Bausparen - Nachteile: siehe Bausparen. Wird zudem häufig als kompliziert empfunden. Im Gegensatz zu einem Annuitätendarlehen wird die zu verzinsende Kreditsumme für den Zeitraum der Vorfinanzierung bis zum Zeitpunkt der Zuteilung des endgültigen Bauspardarlehens nicht kleiner. Lebensversicherungs-Kombikredit Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Kapitallebensversicherung. Die Tilgung erfolgt am Ende der Versicherungslaufzeit durch eine Kapitalauszahlung. - Dies war in der Vergangenheit durch die hohen Renditen einer Kapitallebensversicherung eine sehr beliebte Form der Eigenheimfinanzierung. Heute wird dieser Kombi-Kredit hauptsächlich von Kapitalanlegern gewählt, die Stand: April

6 aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit von Zinsen in vermieteten Objekten eine tilgungsfreie Variante bevorzugen. - Dennoch sollte auch bei Selbstnutzung nicht übersehen werden, dass die hier in die Finanzierung integrierte Tilgungslebensversicherung i. d. R. einen Schutz der Familie bietet, der beim Ausfall des Hauptversorgers für den weiteren Erhalt des Eigenheims entscheidend sein kann. - Vorteile: automatische Absicherung der Familie, gleichbleibende Raten, je nach Wertentwicklung Chance auf zusätzliche Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit - Nachteile: Wertentwicklung muss man aktiv beobachten, je nach Wertentwicklung Risiko einer Finanzierungslücke am Ende der Laufzeit Riester-Förderung nutzen: Riester-Darlehen/Riester-Bausparvertrag Ein neuer Trend: Jetzt kann auch die Riester-Förderung verstärkt für die Eigenheimfinanzierung genutzt werden. Vor- und Nachteile dieser Variante finden Sie im Kapitel Wohn-Riester: Pro und Kontra. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten Vorsicht: Nicht alle sind empfehlenswert. KfW-Darlehen Günstige Darlehen der staatlichen KfW-Bank für Kauf oder Modernisierung. Förderprogramme der Bundesländer Zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Fondsdarlehen Tilgungsfreies Darlehen, das am Laufzeitende mit dem Erlös einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder eines Fondssparplans zurückgezahlt wird. Aufgrund des hohen Risikos zur Finanzierung eines Eigenheims nicht zu empfehlen. Fremdwährungsdarlehen Ein Fremdwährungsdarlehen ist nichts anderes als eine Spekulation auf Zinsen und Währungen. Aufgrund des hohen Risikos zur Finanzierung eines Eigenheims nicht geeignet. Stand: April

7 Forward-Darlehen Darlehen für die Anschlussfinanzierung, das der Kreditnehmer bis zu 60 Monate vor Auslaufen der Zinsbindung seines alten Kredits abschließen kann, um Zinssicherheit zu haben. Staatliche Immobilienförderung Wer hilft mit bei der Finanzierung? Landesfördermittel der einzelnen Bundesländer - Viele Bundesländer unterstützen derzeit den Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie. Die finanzielle Hilfe fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus und kann jederzeit wieder eingestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Fördergelder besteht nicht. - Landesfördermittel sind an verschiedene Voraussetzungen wie beispielsweise Einkommensgrenzen gekoppelt. Vor allem kinderreiche und einkommensschwächere Familien sowie Schwerbehinderte haben gute Chancen auf die Förderung. - Einen Antrag auf Förderung können Sie bei Ihrem Bundesland stellen. Dort bekommen Sie auch Auskunft über die jeweiligen Fördermaßnahmen und - voraussetzungen. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf, Bau sowie einzelne Modernisierungsmaßnahmen von Wohneigentum mit besonders zinsgünstigen Krediten. Außerdem werden Maßnahmen zum Energiesparen und zur Verringerung des Kohlendioxids (CO 2 ) mit günstigen Darlehen unterstützt. - Da eine KfW-Förderung nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist, kann sie grundsätzlich jeder Haus- oder Wohnungseigentümer nutzen, der eine der förderfähigen Maßnahmen durchführt. - Beantragen können Sie das Darlehen nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihren Kreditfinanzierer. Die Konditionen wurden von der KfW zwingend vorgegeben und unterscheiden sich somit nicht. Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle Kreditinstitute die KfW-Förderprogramme abwickeln. Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Website: Stand: April

8 Förderung durch Kommunen und Kirchen Manche Kommunen und Kirchengemeinden bieten vor allem Familien und Ortsansässigen verbilligte Bauplätze (Stichwort: Einheimischenmodell), vergünstigte Konditionen beim Erbbaurecht oder gute Darlehenskonditionen an. Fragen Sie in Ihrer Kommune bzw. Gemeinde nach. Wohn-Riester die Eigenheimrente Wer die staatliche Riester-Förderung für seine selbst genutzte Immobilie in Anspruch nehmen will, findet einen kurzen Überblick im nächsten Kapitel und ausführliche Informationen im Themenschwerpunkt Wohn-Riester. Wohn-Riester im Überblick Mit Riester-Förderung ins Eigenheim? Zum 1. Januar 2008 ist das neue Eigenheimrente-Gesetz, besser bekannt als Wohn-Riester, in Kraft getreten. Mit Hilfe der Riester-Förderung soll es mehr Menschen möglich gemacht werden, im Alter in den eigenen vier Wänden zu leben. Nur ein begrenzter Personenkreis ist förderberechtigt Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, die sich mit staatlicher Förderung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. Unmittelbar förderberechtigt sind darüber hinaus beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung und geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Das wird gefördert: - Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung (oder eines lebenslangen Wohnrechts) bzw. eines selbstgenutzten Hauses. - Voraussetzungen: Die Immobilie ist Hauptwohnsitz und stellt den Lebensmittelpunkt dar. Sie wird vom Förderberechtigten selbst bewohnt. Sie muss nach dem gekauft oder hergestellt worden sein. - Außerdem werden die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung (bei Rentenbeginn) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung gefördert. - Nicht gefördert werden z.b. Ferienwohnungen/Zweitwohnsitze sowie vermietete Immobilien. Stand: April

9 Zwei Wege führen zum Wohn-Riester Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die Riester-Förderung für eine Immobilie zu nutzen: Entweder entnimmt der Versicherte Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag, etwa aus einem Banksparplan, um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Oder er wählt ein Produkt, das gezielt als Wohn-Riester-Lösung konzipiert worden ist, etwa einen riesterfähigen Bausparvertrag oder einen riesterfähigen Immobilienkredit. Förderung während der Ansparphase, dafür Besteuerung im Ruhestand Das Prinzip: Wer Beiträge in seinen Riester-Vorsorgevertrag einzahlt, erhält in vielen Fällen nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann seine Aufwendungen darüber hinaus steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Wie bei allen Riester-Varianten: Neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich steuert der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro bei, für seit 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal Euro. Im Ruhestand unterliegen alle Riester-Produkte der nachgelagerten Besteuerung. Da aber kein Geld an den Versicherten fließt, wird die Höhe der Steuer über das (fiktive) Wohnförderkonto errechnet. Wann Sie die Riester-Förderung zurückzahlen müssen Auch bei der Eigenheimrente gilt das Riester-Prinzip: Wer sein angespartes Geld förderschädlich verwendet, muss sämtliche Zulagen sowie die Steuerersparnis zurückzahlen. Neben dem vom Gesetzgeber bei allen Riester-Varianten als förderschädlich erachteten Aktionen etwa die Übertragung des Guthabens auf einen Lebensgefährten ist beim Wohn-Riester folgendes nicht erlaubt: - Verkauf der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte investiert wieder in ein Riester-Produkt oder in eine begünstigte Immobilie.) - Vermietung der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte muss aus beruflichen Gründen umziehen und vermietet zeitlich befristet.) Wichtig zu wissen: Die Forderung nach förderunschädlichem Verhalten endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand, sondern erst 20 Jahre später! Auch Rentner dürfen eine riestergeförderte Immobilie nicht verkaufen oder vermieten. Vorteile Das wichtigste Argument: Nach dem Ende der Eigenheimzulage eröffnet der Wohn- Riester Personengruppen den Weg zum eigenen Häuschen, die sonst an der Finanzierung gescheitert wären. Gerade bei kinderreichen Familien summieren sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten Betrag. Weiteres Plus: Der Riester-Sparer profitiert nicht erst im Alter von den staatlichen Zulagen. Er kann die Immobilie und die Förderung sofort für sich und seine Familie nutzen. Stand: April

10 und Nachteile Die drei am häufigsten genannten Kritikpunkte: - Das Konzept von Wohn-Riester setzt auf einen Lebensweg ohne Störfälle immer am gleichen Ort ansässig, keine Scheidung, auch im Ruhestand genug Geld für die Versteuerung etc. Selbst 20 Jahre nach Renteneintritt spielen diese Aspekte noch eine Rolle! - Wer eine Immobilie kauft, kann üblicherweise später wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus zu groß geworden ist in eine kleinere Wohnung umziehen und die Mieteinnahmen als zusätzliches Einkommen nutzen. Dieses Vorgehen sieht Wohn-Riester nicht vor. - Der Begriff Eigenheimrente täuscht: Der Wohn-Riester-Sparer bekommt im Alter kein zusätzliches Geld ausgezahlt. Er muss hingegen für ein Einkommen, das er gar nicht bekommt, Steuern zahlen. Das heißt, er kann zwar mietfrei wohnen, hat aber eine erhöhte Steuerlast. Richtig versichert! Was Eigentümer und Bauherren wirklich benötigen. Versicherungen rund um die Immobilie Wer ein Haus kauft, braucht unbedingt: - eine Feuerversicherung und Wohngebäudeversicherung Eine Feuer- und/oder Wohngebäudeversicherung wird von vielen Kreditgebern zwingend gefordert, ist aber auch sonst unbedingt zu empfehlen. Achten Sie darauf, dass Wohn- und Nutzfläche korrekt angegeben und auch Nebengebäude wie Garagen in die Versicherung eingeschlossen sind. Je nach Lage und Beschaffenheit des Hauses kann auch eine Elementarschadenund/oder Glasversicherung empfehlenswert sein. - eine Privathaftpflichtversicherung Sie sollten natürlich auch schon vorher diesen wichtigen Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Überprüfen Sie aber jetzt die Leistungsmerkmale: So sollten beispielsweise Besitzer einer Ölheizung unbedingt mögliche Grundwasserschäden aus einem defekten Öltank finanziell absichern. Wer sein Objekt vermietet, braucht eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bauherren benötigen zusätzlich: - eine Bauherren-Haftpflichtversicherung Als Bauherr sind Sie während der Bauzeit für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Fällt beispielsweise einem Passanten ein Dachziegel auf den Stand: April

11 Kopf, haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Achten Sie auch darauf, in welcher Höhe der Tarif für Schäden aufkommt, die Sie oder Ihre (unbezahlten) Helfer beim Erbringen von Eigenleistungen anrichten. Schließen Sie diese Versicherung schon beim Kauf eines Grundstücks ab und wird das Haus innerhalb von zwei Jahren fertig gestellt, ist das unbebaute Grundstück kostenlos mitversichert. - eine Feuerrohbauversicherung Viele Kreditgeber schreiben diesen Versicherungsschutz übrigens zwingend vor. - eine Unfallversicherung Helfen Freunde des Bauherrn mit, müssen sie bei der regional zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Zudem gibt es eine spezielle Bauhelfer-Unfallversicherung. Finanzielle Absicherung - Absicherung gegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit Ein tragfähiger Schutz vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit wird nicht nur für Immobilienbesitzer dringend empfohlen. Übrigens nicht nur ein Thema für den Hauptverdiener: Auch der Ausfall der Hausfrau und Mutter kann ohne private Vorsorge das Ende des Traums vom Eigenheim bedeuten. - Absicherung der Familie Überprüfen Sie Ihre bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen. Bieten diese auch in der neuen Situation als Immobilienbesitzer noch ausreichenden Schutz? Die Höhe sollte ausreichen, um den Kredit zu tilgen, so dass die Familie im Fall des Falles zumindest im Eigenheim bleiben kann. Das kann nicht nur mit einer Risikolebensversicherung oder einer Lebens- oder Rentenversicherung mit Todesfall-Leistung erreicht werden. Speziell für Eigenheimbesitzer sind Restschuldversicherungen konzipiert. Diese Versicherungen bieten häufig den Vorteil, nicht nur das Todesfallrisiko abzusichern, sondern auch im Fall einer Arbeitsunfähigkeit oder sogar bei Arbeitslosigkeit die Tilgungsraten für einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen. Da sich hier die Bedingungen von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden, sollten Sie unbedingt gründlich vergleichen. Manche Kreditgeber verlangen übrigens den Abschluss einer Risikolebensversicherung, falls der Kreditnehmer noch nicht über eine Absicherung verfügt. Weitere Versicherungen Der Kauf einer Immobilie ist ein guter Anlass, die bestehenden Versicherungsverträge zu überprüfen. Stand: April

12 - Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte überprüfen, ob sie auch Nachbarschaftsstreitereien etwa aufgrund von geplanten Umbauten am Haus abdeckt. - Eine Hausratversicherung muss an die neuen Wohngegebenheiten angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. - Und zum Schluss eine gute Nachricht: Kfz-Versicherer gewähren den als zuverlässig geltenden Eigenheimbesitzern häufig Rabatte. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen Tipps für Kapitalanleger. Nicht jeder Immobilienbesitzer will in seinem Eigenheim auch von Anfang an selbst wohnen. Häufig kaufen Eltern beispielsweise ein kleines Appartement in der Stadt, das zunächst vermietet werden, später aber den studierenden Kindern zur Verfügung stehen soll. Oder ein Ehepaar mit Häuschen im Grünen erwirbt schon in mittleren Jahren eine barrierefrei gebaute Eigentumswohnung, in die es später wenn die Kinder längst aus dem Haus sind und das Treppensteigen vielleicht nicht mehr so leicht fällt umziehen kann. Tipp 1: Wohn-Riester ist nicht geeignet Nur ständig selbst bewohnte Immobilien sind riestergefördert. Sie können also beispielsweise nicht den Erwerb einer Wohnung, in die Sie oder Ihre Kinder erst in einigen Jahren einziehen wollen, fördern lassen. Tipp 2: Sprechen Sie vor Abschluss eines Darlehens mit Ihrem Steuerberater Informieren Sie sich über Kombi-Darlehen: Bei einem Lebensversicherungsdarlehen etwa wird nicht laufend getilgt, sondern der Immobilienbesitzer zahlt nur Zinsen und spart gleichzeitig in einer Kapitallebensversicherung an. Als Vermieter kann er die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend machen somit kann diese Variante unter dem Strich deutlich günstiger als ein Annuitätendarlehen sein. Tipp 3: Machen Sie bei allen Gesprächen deutlich, dass Sie vermieten wollen Zwar bekommen Sie dann vermutlich Absagen bei einigen Fördermodellen, die nur den Erwerb von Eigenheimen unterstützen. Sie ersparen sich aber unliebsame Überraschungen, wenn Sie erwartete Zuschüsse doch nicht erhalten oder gar zurückzahlen müssen. Tipp 4: Denken Sie bei der Finanzplanung schon an die Abschreibung Wieder ein Thema für Ihren Termin mit dem Steuerberater: Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, können Sie die Kosten für Anschaffung, Herstellung bzw. Stand: April

13 Sanierung ohne den Grundstückswert abschreiben. Hier macht es übrigens einen Unterschied, ob Sie gekauft oder gebaut haben; zudem gibt es Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude. Besprechen Sie mit einem Fachmann, wie sich die Abschreibungsmöglichkeiten auch im Hinblick darauf, dass Sie später einmal vielleicht die Wohnung selbst beziehen werden oder Ihre Kinder mietfrei darin wohnen werden für Sie finanziell auswirken. Tipp 5: Belege für das Finanzamt gut aufheben Bereits im Jahr des Immobilienerwerbs können Sie Disagio, Notar-, Anwalts- und Gerichtskosten, Bereitstellungszinsen sowie die Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts absetzen. In den Folgejahren können Sie weitere Steuervorteile nutzen zum Beispiel bei laufenden Kosten, für die Verwaltung der Mietwohnung, Aufwendungen vor Beginn der Vermietung und beim Mieterwechsel, Kreditzinsen, Kontoführungsgebühren, Grundsteuer sowie bei Versicherungsbeiträgen. Auch Investitionen können steuerlich geltend gemacht werden. Zudem sind Vermieter bei Dienstleistungsrechnungen nicht an dieselbe Höchstgrenze wie Eigennutzer gebunden. Vorsorge-Know-how Unter finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life ( betrieben. Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, München Stand: April

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