Antworten der SPD Sachsen
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- Ulrich Fuchs
- vor 8 Jahren
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1 Antworten der SPD Sachsen A. Teilhabe und Inklusion Für uns ist das Motto der Behindertenhilfe nichts ohne uns über uns Verpflichtung. Wir als Partei richten große Veranstaltungen zunehmend so aus, dass notwendige Assistenzen und Systeme die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Ich bin froh, dass sich auch in der Sachsen-SPD im vergangenen Jahr die Arbeitsgemeinschaft selbst aktiv! der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit Behinderung gegründet hat. Diese unterstützen wir im Aufbau sehr. Aber auch in der parlamentarischen Arbeit setzen wir das Motto um. So ist der Entwurf für ein Sächsisches Inklusionsgesetz, den die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag gemeinsam mit der Fraktion Die LINKE eingebracht hat, in Zusammenarbeit mit vielen Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe und von Verbänden und Institutionen erstellt worden. Wir setzen in unserer politischen Arbeit die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in die Tat um. Das wird bei einer Regierungsbeteiligung der SPD auch so bleiben. Zu 2) Für uns beinhaltet Inklusion die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung jeden Alters. Das für den Freistaat Sachsen beschlossene Konzept für ältere Menschen mit Behinderung muss dabei tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat daher im Jahr 2012 einen Antrag in den Landtag eingebracht, der einen Sachstandsbericht der Umsetzung sowie die praktische Weiterentwicklung des Konzeptes zum Ziel hatte. Allerdings ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen leider abgelehnt worden. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass insbesondere für Menschen mit Behinderung, die aus Altersgründen nicht mehr einer Beschäftigung nachgehen, tagesstrukturierende Wohn-, Betreuungs- und Teilhabeangebote in angemessenem Maße vorhanden sein müssen. Hier sehen wir weiteren Handlungs- und Umsetzungsbedarf in Sachsen, dem wir nachkommen wollen und werden. Seite 1 von 8
2 B. Wohnen und Leben Die Wohnformen sind heute so verschieden wie die Menschen selbst. Die Zeiten, wo Unterscheidungen zwischen Heim und nicht-heim fiel, sind längst vorbei. Also müssen wir es anstreben, dass jeder Mensch mit Behinderung und jeder Pflegebedürftige so wohnen kann, wie es er bzw. sie es wünscht und es gemeinsam zu leisten ist. Darauf verpflichtet auch der Grundsatz der Sozialgesetzgebung ambulant vor stationär. Also müssen wir die rechtlichen dafür Grundlagen schaffen, dass dies auch in Sachsen möglich ist. So haben die SPD- Fraktion und die Fraktion Die LINKE 2011 einen Gesetzentwurf für ein neues Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz in den Landtag eingebracht. Wir wollten dabei nicht nach den Einrichtungen unterscheiden, sondern haben das Schutzbedürfnis des Pflegebedürftigen in den Fokus gelegt. Je enger das Abhängigkeitsverhältnis vom Pflegeanbieter, desto größer die Anforderungen an die Leistungsanbieter. Dieser Gesetzentwurf hätte jede neue Wohnform dabei eingeschlossen, also auch Innovationen in der Wohnbetreuung geradezu herbeigeführt und unterstützt. Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Schutzbedürfnis des Bewohners bzw. der Bewohnerin mit der Abhängigkeit vom Leistungsanbieter steigt. Je größer die Abhängigkeit vom Leistungsanbieter in der jeweiligen Wohnform ist, desto stärker wird der Anbieter in die Pflicht genommen. Das betrifft nicht nur die Wohn- und Betreuungsqualität, sondern setzt auch die Aktivierung der Teilhabe der Bewohner voraus. Der Gesetzentwurf geht also vom Verbrauchschutz aus und nicht von der Frage, ob es sich bei der Wohnform um ein klassisches Heim handelt oder nicht. Zu 2) In ganz Sachsen drohen geeignete Wohnungen für mobilitätseingeschränkte Menschen knapp zu werden. Bis zum Jahr 2015 werden jährlich ungefähr alters- und behinderungsgerechte Wohnungen benötigt. Unsere zentrale Aufgabe ist es deshalb, Wohnungen so zu gestalten, dass es für jeden auch im hohen Alter noch möglich ist, zu Hause zu wohnen. Seite 2 von 8
3 Im Wohnumfeld muss zudem dafür gesorgt werden, dass auf kurzen, barrierefreien Wegen die Versorgung sichergestellt werden kann. Wir wollen daher ein Programm auflegen, mit dem z. B. zinsverbilligte Kredite für den barrierefreien Umbau finanziert werden können. Dazu gehören zusätzliche Förderprogramme zur Sanierung von Bestandsimmobilien. Wir wollen außerdem, dass bei Neubauten ausreichend behindertengerechte Wohnungen eingeplant werden. Diese brauchen eine spezielle Förderung, damit die Mietpreise solcher Wohnungen auch für alle Menschen mit Behinderungen bezahlbar bleiben. Die genannten Förderprogramme sind darauf ausgelegt, neue barrierefreie Wohnungen entstehen zu lassen sowie Bestandsimmobilien barrierefrei zu sanieren. Zu 3) Der unter Frage 1 bereits genannte Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion fördert die Unterschiedlichkeit der Wohnformen im Freistaat Sachsen und verwirklicht das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen in der Frage des eigenen Wohnraums. Aus unserer Sicht wird so der UN-Behindertenkonvention sowie der Charta über die Rechte von pflege- und hilfebedürftigen Personen Rechnung getragen. Zu 4) Das persönliche Budget krankt nicht nur in Sachsen an seiner Komplexität. Dadurch grenzt es Menschen mit bestimmten Behinderungsarten aus und setzt sehr viele Ressourcen bei den Menschen mit Behinderung voraus. Um das persönliche Budget wirklich zu einem Erfolgsmodell zu entwickeln, müssen Kostenträger, Freistaat, Menschen mit Behinderung und Leistungsanbieter an einen Tisch gebracht werden, um praktische Lösungen gemeinsam zu entwickeln. Sollte dann noch Umsetzungsschwierigkeiten entstehen, muss gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative zur Angleichung der Bundesgesetzgebung an die Praxis erfolgen. Seite 3 von 8
4 C. Pflege und Gesundheit Die meisten Pflegebedürftigen mit und ohne Behinderung werden zuhause von den Angehörigen gepflegt. Wir wollen alles daran setzen, dass das so bleiben kann. Dabei stehen die Pflegebedürftigen im Zentrum unserer Pflegepolitik. Der Grundsatz ambulant vor stationär stellt für uns keine Phrase, sondern eine Verpflichtung dar. Wir wollen zunächst ein Landespflegegesetz verabschieden, das die Verantwortlichkeiten jedes einzelnen Akteures festlegt. Sachsen fehlt es als einzigem Bundesland an einem solchen Gesetz. Ziel eines solchen Gesetzes ist die Vernetzung der vielen haushaltsnahen und pflegerischen Versorgungsangebote in den Kommunen. Die in Ihrer Frage aufgeführten Themen sind Aspekte der Pflege, die in einem von uns angestrebten Landespflegegesetz mitgeregelt werden sollten. Schließlich brauchen wir flächendeckende Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Die Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige sollten kleinräumig vor Ort in den Kommunen bzw. Stadtteilen, organisiert werden, um kurze Wege zu ermöglichen. Schließlich gehört dazu eine dezentrale Planung und Organisation der Hilfen und Netzwerke für die Betreuung und Pflege für Menschen mit Pflegebedarf und deren Familien auf örtlicher Ebene. Zu 2) Wir wollen zunächst ein Landespflegegesetz verabschieden, das die Verantwortlichkeiten jedes einzelnen Akteures festlegt. Es geht nicht um Einflussnahme der Landesebene, sondern um Unterstützung der Kommunen und Landkreise, z. B. bei der Altenhilfeplanung. Wir finden uns nicht damit ab, dass Sachsen das einzige Bundesland ohne ein Landespflegegesetz ist. Wir wollen regionale Pflegelandschaften schaffen. Dazu wollen wir regionale Pflegekoordinatoren einführen, die die pflegerischen und vor-pflegerischen Angebote vor Ort miteinander in Beziehung setzen und vernetzen. Dafür soll die Landesebene eine Vollzeitkraft pro Landkreis und kreisfreier Stadt finanzieren. Seite 4 von 8
5 Außerdem ist uns eine flächendeckende persönliche Pflegeberatung vor Ort wichtig. Hier hat der Freistaat die Anschubfinanzierung des Bundes als einziges Bundesland nicht genutzt. Nun müssen wir die aus eigener Kraft schaffen. Um die soziale Infrastruktur wirklich zu stärken, stellen wir die Förderrichtlinien des Freistaates auf den Prüfstand. Hierbei wollen wir den Fokus auf langfristige finanzielle Absicherung von Strukturen gegenüber kurzzeitiger Projektförderung legen. Aus unserer Sicht müssen zudem unbedingt die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, wie beispielsweise die Familienpflegezeit sowie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Zu 3) Hinter dieser Frage verbergen sich unterschiedliche Fragen. Zum einen die bereits beschriebenen regionalen Pflegelandschaften. Wir wollen landesweit ein Fachkräftemonitoring mit einer echten Fachkräftestrategie für die Pflegeberufe etablieren. So kann auf derzeitige und zukünftige Arbeitskräftebedarfe schnell und zielgenau reagiert werden. Zum anderen ist nicht länger zu akzeptieren, dass viele Menschen für ihre Ausbildung Geld erhalten, für ihre Pflegeausbildung aber Geld bezahlen müssen. Die Abschaffung des Pflegeschulgeldes ist eine Möglichkeit, die Attraktivität der Ausbildung zu verbessern. Zudem sollte ein grundständiger Pflegestudiengang angeboten werden, um den ausdifferenzierten Wünschen der Menschen, die Pflege als Beruf zu erlernen, auch nachkommen zu können. Bei diesen Punkten kann der Freistaat mehr oder weniger direkten Einfluss nehmen. Für diejenigen, die bereits in den Pflegeberufen tätig sind, sind weitere Maßnahmen wichtig. Hier stehen Aufstiegschancen und Weiterqualifizierungen im Vordergrund, ebenso wie die Arbeitsbedingungen, die dem eigenen Gesundheitszustand oder der eigenen Lebenssituation entsprechen. Die Frage von guten Arbeitsbedingungen ist aber nicht von den zur Verfügung gestellten Ressourcen zu trennen. Hierauf sollte zunehmend der Fokus aller Akteure gelegt werden. Zudem sollte in den Pflegeberufen die Teamorientierung hervorgehoben werden. Die interdisziplinäre Arbeit in der Pflege mit anderen Berufen ist ein Aspekt, der die Attraktivität der Profession Pflege steigert. Seite 5 von 8
6 D. Arbeit und Bildung Der Gesetzentwurf für ein Sächsisches Inklusionsgesetz thematisiert auch die Bereiche Bildung und Arbeit. Der Entwurf sah Regelungen zu besonderen Teilhabebereichen wie frühkindlicher und schulischer Bildung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Hochschulstudium, Wohnen, Familie und Elternschaft, Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung, Kultur, Sport und Tourismus sowie die Erstellung eines Sächsischen Landesförderplanes Arbeit und Beschäftigung vor. Wir wollen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein inklusives Schulsystem umsetzen, in dem selbstverständlich alle Kinder mit ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Mit vollen Klassen von 28 Schülerinnen und Schülern und ohne ausreichend sonderpädagogische Fachkräfte wird gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Schule nicht gelingen. Eltern sollen wenn möglich mit den Kindern gemeinsam nach einer guten unabhängigen Beratung frei entscheiden können, ob ihr Kind eine gesonderte Einrichtung (Förderschule) oder eine Regelschule vor Ort besucht. Die SPD will gemeinsam mit den betroffenen Eltern, Schulen und Schulträgern einen Aktions- und Maßnahmeplan auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission und des Minderheitenvotum erstellen. Ziel ist es, die Zahl der integrativ geförderten Schülerinnen und Schüler zügig zu erhöhen. Die fördernden Rahmenbedingungen wie auch die zusätzliche Qualifikation aller Lehrkräfte müssen mit der Umsetzung Schritt halten. Zu 2) Im Bereich Arbeit und Beschäftigung sah der Gesetzentwurf vor, dass der Freistaat Sachsen die Förderung von Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie den Abbau bestehender Hemmnisse und Diskriminierungen für Menschen mit Behinderung gewährleistet. Zur Sicherung der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung sollten daher deren individuelle Potentiale einschließlich der Empfehlung jeweils geeigneter Arbeits- und Beschäftigungsformen durch den Träger der überörtlichen Sozialhilfe unter Berücksichtigung des persönlichen Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen festgestellt werden (Begutachtungs- und Feststellungsanspruch). Seite 6 von 8
7 Nach Ablauf von 24 Monaten nach Beginn der Aufnahme einer Arbeit oder Beschäftigung stand nach dem Entwurf Menschen mit Behinderung ein Anspruch auf eine Folgebegutachtung zu. Zur inklusiven Gestaltung des Übergangs von Menschen mit Behinderung in die Erwerbsminderungs- oder Altersrente sowie für die Rentenphase selbst sollte der Freistaat Sachsen in Kooperation mit den Behindertenverbänden, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Integrationsfachdiensten, Kammern und Berufsverbänden, Gewerkschaften und Trägern von Angeboten für Seniorinnen und Senioren mit Behinderung ein Programm fördernder und unterstützender Maßnahmen erstellen und die dafür erforderlichen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Zudem sollte die Staatsregierung für den Freistaat Sachsen einen Plan von Maßnahmen zum Abbau der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben und zur Durchsetzung ihrer tatsächlichen Gleichstellung bei Arbeit und Beschäftigung auf (Sächsischer Landesförderplan Arbeit und Beschäftigung) erstellen. Die Interessenvertretungen und Verbände der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen sind dabei an der Erarbeitung des Landesförderplanes zu beteiligen. Der Sächsische Landesförderplan sollte erstmals innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgestellt werden. Ziel und Gegenstand des Landesförderplanes sind Maßnahmen zur Bereitstellung eines ausreichenden, adäquaten und differenzierten Angebots an Arbeitsund Beschäftigungs- sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten einschließlich von Berufsund Studienorientierungsangeboten für Menschen mit Behinderung. Für Frauen mit Behinderung sollten im Rahmen des Landesförderplanes besondere Maßnahmen vorgesehen werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen und Ziele des Landesförderplanes sollten durch die Staatsregierung rechtzeitig verbindliche Vereinbarungen mit den betreffenden Trägern öffentlicher Leistungen, den Verbänden oder Interessenvertretungen, insbesondere mit der Bundesagentur für Arbeit, mit den Kammern und Verbänden der Wirtschaft oder mit den Gewerkschaften getroffen werden. Der Freistaat Sachsen wurde in dem Entwurf zudem dazu verpflichtet, die zur Sicherung der Umsetzung der Ziele, Vereinbarungen und Maßnahmen des Landesförderplans erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Seite 7 von 8
8 E. Assistenz und Eingliederungshilfe Assistenz ist aus unserer Sicht ein notwendiges Instrument zur selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. So sah der genannte Gesetzentwurf für ein Inklusionsgesetz vor, dass beispielsweise die gesetzliche Bestimmung eines gegenüber allen öffentlichen Stellen durchsetzbaren Rechtsanspruches auf eine verständliche Kommunikation für Menschen mit Behinderung ein unerlässliches Gewährleistungsinstrument ist. Der Entwurf sah ferner vor, die Deutsche Gebärdensprache als Amtssprache anzuerkennen. Als Konsequenz daraus wird Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung zugleich das Recht eingeräumt, jederzeit und allerorts die Deutsche Gebärdensprache, Lautsprache begleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen gegenüber den öffentlichen und sonstigen Stellen kostenfrei zu verwenden. Die aus der Umsetzung den öffentlichen und sonstigen Stellen gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten hat, den diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates aus der Behindertenrechtskonvention folgend, nach dem Konnexitätsprinzip aus Artikel 104a Abs. 1 GG i. V. m. Artikel 85 Abs. 1 und 2 SächsVerf der Freistaat Sachsen zu tragen bzw. den betreffenden Stellen in voller Höhe zu erstatten. Barrierefreie Kommunikation ist wichtiges Element der Teilhabe, aber nicht das einzige. So haben wir die rechtlichen Möglichkeiten von Assistenzleistungen beispielsweise auf die Bereiche Arbeit und Beschäftigung, Familie und Bildung ausgedehnt. Seite 8 von 8
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