Amtsblatt der Stadt. Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen. Jahrgang 25 Freitag, den 30. Oktober 2015 Nummer 10

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1 Amtsblatt der Stadt Foto: Rathaus der Stadt Köthen (Anhalt) Köthen (Anhalt) Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen Jahrgang 25 Freitag, den 30. Oktober 2015 Nummer Internationaler Studententag in Köthen Im Überblick - Ab November gilt neues Melderecht Seite 11 - Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke stellen auf neues Chipsystem an Abfallbehältern um Seite 12 - Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten - Ausschreibung 2016 Seite 12 - Köthener Ludwigsgymnasium nach Umbau und Sanierung offiziell übergeben Seite 14 - Geld für das Köthener Tierheim Seite 16 - St. Marias Fenster in neuem Glanz Seite 18 Zum 15. Mal laden die Studentinnen und Studenten des Landesstudienkollegs in Köthen ein. Am 5. November sind ab 16:00 Uhr die Türen der Martinskirche wieder geöffnet, um den Internationalen Studententag zu feiern. Die jungen Leute betten ihre Veranstaltung in das Jubiläumsjahr ihrer Wahlheimat ein. Sie wollen an den Ständen einen Einblick in die Geschichte ihrer Städte geben und haben dafür Perlen und Diamanten - schöne alte Städte ausgewählt. Sie beabsichtigen, ihren Gästen mithilfe alter Stadtpläne ein Bild davon zu geben, wie marokkanische, chinesische oder indonesische Städte vor 900 Jahren gestaltet waren. Doch weil eine Stadt nicht von Häusern, sondern von Menschen gemacht wird, wie ein englisches Sprichwort sagt, geht es natürlich auch um eben die Menschen selbst. Wer lebte in diesen Städten? Wer arbeitete dort? Wo traf man sich zum Handeln und Wandeln? Auf diese und andere Fragen warten die Kollegiaten, um mit ihren Gästen ins Gespräch zu kommen. Und sie werden sich wie jedes Jahr mit einem fröhlichen Programm bei den Einwohnern Köthens für deren Gastfreundschaft bedanken. Weil der 15. Studententag ein kleines Jubiläum ist, soll es etwas Besonderes sein. Der gemeinsame Auftritt mit Sängern und Tänzern aus der Stadt wird ein weiteres Mal bestätigen, dass sich die jungen Menschen hier angenommen fühlen. - Beirat zur Gestaltung des Bach-Abel-Zentrums im Schloss Köthen benannt Seite 17 - Schreibwettbewerb Schöne deutsche Sprache Seite 23 - Aus den Fraktionen Seite 24 - Aus Vereinen und Verbänden Seite 26 - Halloween in Merzien Seite 28 - Programm der Jugendbegegnungsstätte Martinskirche Seite 28 - Termine im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen Seite 30

2 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Fax: Dezernat 6, Fax: Dezernat 3, stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de Sprechzeiten Montag 9.00 bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 8.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr und nach Vereinbarung Zusätzlich Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt und der Stadtkasse an jedem 2. und 4. Samstag im Monat von 9.00 bis Uhr. Die Stadt Köthen (Anhalt) im Internet: Sprechzeiten der Ortsbürgermeister im Monat November 2015 Dohndorf: Wülknitz: Löbnitz: jeden Dienstag im Monat von bis Uhr jeden 2. Donnerstag im Monat und nach Vereinbarung jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von bis Uhr Die Ortsbürgermeister in den Ortschaften Arensdorf, Baasdorf, und Merzien nehmen Anliegen der Bürger nach Terminvereinbarung vor Ort entgegen. Friedhofsverwaltung Maxdorfer Str. 52, Tel.: Sprechzeiten: Mo., Di., Do.: 9.00 bis Uhr Di. zusätzlich bis Uhr (1. April bis 31. Oktober) bis Uhr (1. November bis 31. März) Do. zusätzlich bis Uhr Mi. keine Sprechzeit Stadtbibliothek (Tel.: ) Öffnungszeiten: Montag 9.00 bis Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag bis Uhr (Mittwoch geschlossen) Stadtbibliothek@koethen-stadt.de Köthen-Information und Veranstaltungskasse Die Veranstaltungskasse im Halleschen Turm ist unter der Telefonnummer erreichbar. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag & Freitag: Uhr Dienstag & Donnerstag: Uhr und 14: Uhr Mittwoch: geschlossen Die Köthen-Information im Apothekengewölbe des Schlosses ist telefonisch unter zu erreichen. Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von bis Uhr. Zu diesen Zeiten sind auch die Museen im Schloss geöffnet. Stadtarchiv Schlossplatz, Steinernes Haus, Tel.: Öffnungszeiten: Montag und Freitag Dienstag und Donnerstag und Mittwoch 9.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr bis Uhr geschlossen Tierpark Köthen, Fasanerie Tel.: Öffnungszeiten: März bis September Oktober bis Februar Streetwork Köthen Uhr Uhr Kontaktbüro: Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Wallstraße 1-5, Raum 301 Tel.: und Jugendbegegnungsstätte Martinskirche Leipziger Str. 36c, Tel.: Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag Freitag und Samstag In den Ferien: bis Uhr bis Uhr bis Uhr Das Programm für den kommenden Monat finden Sie im Amtsblatt unter der Rubrik Veranstaltungsangebote. Abwasserzweckverband Ziethetal Bereitschaftsnummer des Abwasserzweckverbandes Ziethetal für die Bereitschaft in der Abwasserentsorgung für die Ortschaften Kleinwülknitz, Großwülknitz, Dohndorf und Löbnitz an der Linde: WEISSER RING - Hilfe für Kriminalitätsopfer - Opfer-Telefon: (bundesweit - kostenlos) Tiernotaufnahme Telefon oder Bei Auffinden von Fundtieren im Stadtgebiet Köthen (Anhalt), einschließlich der Ortschaften Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Löbnitz, Merzien und Wülknitz ist der Tierschutzverein Köthen und Umgebung e. V. zu informieren.

3 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen IMPRESSUM Bürgerzeitung Monatsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. Herausgeber: Stadt Köthen (Anhalt), Der Oberbürgermeister Redaktion: Caroline Hebestreit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Markstraße 1-3, Köthen (Anhalt) Tel.: (03496) , presse@koethen-stadt.de Für den Inhalt der Beiträge zeichnen allein die Autoren verantwortlich. Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, Herzberg (Elster), Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, Herzberg (Elster), Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes + Anlage 1 Seite 3 - Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 Solarpark Am Rehkopf im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) + Anlage 1 Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 5 Änderung des Bebauungsplanes Nr 1 Gewerbegebiet Dohndorf- Löbnitzer Kreuz in Köthen (Anhalt) - Ortsteil Löbnitz an der Linde + Anlage 2 Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 30 Wohngebiet Wülknitzer Straße in Köthen (Anhalt) + Anlage 3 Seite 7 - Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung der 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr 9 Gelände der ehemaligen Förderanlagen- und Kranbau GmbH in Köthen (Anhalt) + Anlage 4 Seite 7 - Amtliche Bekanntmachung - Kostenspaltung Martinstraße Seite 7 - Öffentliche Bekanntmachung: Wehrrechtsänderungsgesetz Seite 10 - Bekanntmachung zur Bürgeranhörung am Seite 10 - Bekanntmachung zur Bürgeranhörung am (2) Seite 10 - Aufforderung an die Parteien im Sinne des 12 Abs 3 Satz 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl am Seite 10 Das Amtsblatt der Stadt Köthen ist im pdf-format auch auf der städtischen Homepage zu finden. Alle unter dieser Rubrik veröffentlichten Öffentlichen Bekanntmachungen können Sie auch unter in der entsprechenden Ausgabe des Amtsblattes einsehen. Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen gemäß 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) ist in der Anlage 1 dargestellt. Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) wird mit Begründung und Umweltbericht vom 09. November 2015 bis einschließlich 09. Dezember 2015 während folgender Dienstzeiten im Bau- und Planungsamt, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, Köthen (Anhalt). öffentlich ausgelegt: Montag von 9.00 Uhr Uhr Dienstag von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch von 9.00 Uhr Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag von 9.00 Uhr Uhr Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden: Landesverwaltungsamt (2x) vom 20./ Landkreis Anhalt -Bitterfeld vom Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden: Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer-

4 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Köthen (Anhalt), den In Vertretung In Vertretung Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Anlage auf Seite 5. Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Anlage auf Seite 5. Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 Solarpark Am Rehkopf im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 Solarpark Am Rehkopf im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht einschließlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags gebilligt und beschlossen, diesen gemäß 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 Solarpark Am Rehkopf ist in der Anlage 1 dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 Solarpark Am Rehkopf im Ortsteil Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) wird mit Begründung und Umweltbericht einschließlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags vom 9. November 2015 bis einschließlich 9. Dezember 2015 während folgender Dienstzeiten im Bau- und Planungsamt, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, Köthen (Anhalt). öffentlich ausgelegt: Montag von 9.00 Uhr Uhr Dienstag von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch von 9.00 Uhr Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag von 9.00 Uhr Uhr Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden: Landesverwaltungsamt (2 x) vom 27./ Landkreis Anhalt -Bitterfeld vom Amt für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten Anhalt vom Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden: Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Köthen (Anhalt), den Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Dohndorf- Löbnitzer Kreuz in Köthen (Anhalt) - Ortsteil Löbnitz an der Linde Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Dohndorf- Löbnitzer Kreuz in Köthen (Anhalt) - Ortsteil Löbnitz an der Linde vom 24. August 2015 mit Begründung gebilligt und beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz in Köthen (Anhalt) - Ortsteil Löbnitz an der Linde und die dazugehörige Begründung vom 24. August 2015 werden mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom während folgender Dienstzeiten im Bau- und Planungsamt der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wallstraße 1 bis 5, Zimmer 114/3, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, Köthen (Anhalt), öffentlich ausgelegt: Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende umweltbezogenen Informationen: Stellungnahmen: 1. Landesverwaltungsamt ( ) 2. Landkreis Anhalt- Bitterfeld ( ) 3. Landesamt für Geologie und Bergwesen ( ) Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bau- und Planungsamt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz in Köthen (Anhalt) - Ortsteil Löbnitz an der Linde unberücksichtigt bleiben ( 3 Absatz 2 BauGB). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. In der Anlage 2 ist auf dem Übersichtsplan der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz dargestellt. Köthen (Anhalt), In Vertretung Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Anlage auf Seite 6.

5 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen

6 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom

7 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Wohngebiet Wülknitzer Straße in Köthen (Anhalt) Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Wohngebiet Wülknitzer Straße in Köthen (Anhalt) gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) vom 25. September 2015 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird in Form einer Informations- Veranstaltung am Dienstag, dem , um 18:00 Uhr, in der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, (Aufgang 1 und 2), Sitzungsraum 217, im 2. Obergeschoss, stattfinden. Die interessierte Öffentlichkeit, inbegriffen alle interessierten Bürger, erhalten auf dieser Veranstaltung Auskunft über allgemeine Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Vom bis einschließlich besteht außerdem in der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Bau- und Planungsamt, Wallstraße 1-5, Zimmer 114/3, (1. Etage über Aufgang 2) während der üblichen Sprechstunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die von der Änderung betroffenen Bereiche sind auf dem Übersichtsplan der Anlage 3 dargestellt. Köthen (Anhalt), In Vertretung Der Eigentümer des Autohandels stellte einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Gelände der ehemaligen Förderanlagen- und Kranbau Köthen GmbH. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die von der Änderung betroffenen Bereiche sind auf dem Übersichtsplan der Anlage 4 dargestellt. Ziele der Planung sind insbesondere: - die Schaffung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Autohandels, - die Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse, - die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, - die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und Sicherung der hierfür erforderlichen Ausgleichsflächen, - die Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und - die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Rechtsgrundlage für die Ansiedlung eines Autohandels in einem bestehenden Gewerbegebiet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird in Form einer Informations- Veranstaltung am Dienstag, dem , um 17:00 Uhr, in der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, (Aufgang 1 und 2), Sitzungsraum 217, im 2. Obergeschoss, stattfinden. Die interessierte Öffentlichkeit, inbegriffen alle interessierten Bürger, erhalten auf dieser Veranstaltung Auskunft über allgemeine Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Vom bis einschließlich besteht außerdem in der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Bau- und Planungsamt, Wallstraße 1-5, Zimmer 114/3, (1. Etage über Aufgang 2) während der üblichen Sprechstunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Köthen (Anhalt), In Vertretung Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Anlage auf Seite 8. Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Anlage auf Seite 9. Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Gelände der ehemaligen Förderanlagen- und Kranbau GmbH in Köthen (Anhalt) sowie Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Gelände der ehemaligen Förderanlagen- und Kranbau GmbH in Köthen (Anhalt) gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Planungsanlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Gelände der ehemaligen Förderanlagen- und Kranbau GmbH in Köthen (Anhalt) ergibt sich aufgrund dessen, dass eine Firma, welche Autohandel betreibt, sich auf dem Grundstück Friedrich- Ebert- Straße Nr. 40 ansiedeln möchte. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Gelände der ehemaligen Förderanlagen- und Kranbau GmbH. Der Bebauungsplan Nr. 9 ist rechtswirksam seit ; die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist rechtswirksam seit dem Amtliche Bekanntmachung Hiermit wird der Beschluss des Stadtrates zur Kostenspaltung Straßenbeleuchtung in der Martinstraße in Köthen (Anhalt) bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat in seiner Sitzung am beschlossen, die der Stadt Köthen (Anhalt) für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Martinstraße in Köthen (Anhalt) entstandenen Aufwendungen gemäß 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBI. LSA S. 522) in Verbindung mit 8 c Abs. 2 sowie 9 Abs. 1 Nr. 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) vom in der Fassung der 12. Änderung zur SBS vom , in Kraft getreten am , im Wege der Kostenspaltung selbständig abzurechnen. Köthen (Anhalt), In Vertretung Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters

8 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom

9 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen

10 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom Wehrrechtsänderungsgesetz - Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung durch die Meldebehörden - Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum wird die Erfassung von Wehrpflichtigen - außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles - ausgesetzt. An die Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden. Nach 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben. Wer volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Stadt Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, Köthen (Anhalt) schriftlich (formlos) oder zur Niederschrift einzureichen. Nähere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie bei Ihrem Kreiswehrersatzamt unter folgender Anschrift: Kreiswehrersatzamt Magdeburg Musterzentrum Halle Albert-Schweizer-Straße Halle (Saale) Tel: Fax: MzHalle@bundeswehr.org Bekanntmachung zur Bürgeranhörung am Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat in seiner Sitzung am die Durchführung einer Bürgeranhörung aufgrund der beabsichtigten Gebietsänderungsvereinbarung mit der Stadt Südliches Anhalt für den beschlossen. Für diese Anhörung wurden gemäß der 9, 55 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 92) zuletzt geändert am (GVBl. LSA S. 288) Herr Alexander Frolow Markstr Köthen (Anhalt) Tel.: a.frolow@koethen-stadt.de zum Wahlleiter und Herr Jürgen Richter Marktstr Köthen (Anhalt) Tel.: j.richter@koethen-stadt.de zum stellvertretenen Wahlleiter vom Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) berufen. Köthen (Anhalt), In Vertretung Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Bekanntmachungen zur Bürgeranhörung am Abstimmungsbekanntmachung Gemäß den 6 Abs. 2, 55 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom (GVBI. LSA S. 92), in der zurzeit gültigen Fassung mache ich die vom Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) beschlossenen Bürgeranhörung mit der Frage: Sind Sie als Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) damit einverstanden, aufgrund der beabsichtigten Gebietsänderungsvereinbarung zukünftig als Bürger der Stadt Südliches Anhalt zugeordnet zu werden? bekannt. Die Bürgeranhörung findet am Sonntag, statt. Anhörungsgebiet ist ein Teil des Ortsteils Merzien (Mühlenweg 2), das im Sinne des oben genannten Gesetzes einen Wahlbezirk darstellt. Die Abstimmungszeit wurde auf bis Uhr festgelegt. 2. Aufforderung des Wahlleiters an die Parteien und Wählergruppen zur Bürgeranhörung am Gemäß 4 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom (GVBI. LSA S. 338, 435), in der zurzeit gültigen Fassung, beabsichtige ich als Wahlleiter zwei Beisitzer und ihre Stellvertreter in den Wahlausschuss zu berufen, die zur Aufgabenerfüllung des Wahlausschusses im Anhörungsgebiet notwendig sind. Deshalb fordere ich hiermit gemäß 4 Abs. 1 KWO LSA alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum Anhörungsberechtigte als Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlausschuss vorzuschlagen. Dem Wahlausschuss obliegt gemäß 10 Abs. 2 KWG LSA die Vorbereitung und Leitung der Anhörung sowie die Feststellung und Nachprüfung des Abstimmungsergebnisses im Anhörungsgebiet. Beisitzer im Wahlausschuss ist ein Wahlehrenamt. Aus diesem Grunde weise ich auf 13 Abs. 1-3 KWG LSA hin. Nach 4 Abs. 3 KWO LSA sollen bei der Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter die im Anhörungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Regel in der Reihenfolge der Stimmenzahlen berücksichtigt werden, die sie bei der letzten Kommunalwahl erhalten haben. Des Weiteren fordere ich gemäß 6 Abs. 2 KWO LSA alle im Anhörungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum Anhörungsberechtigte als Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlvorstand vorzuschlagen. Ihren Wunsch, als Wahlhelfer/in tätig zu werden, richten Sie bitte an das Wahlbüro, Frau Geppert, Wallstr. 1-5 (Zimmer 107), Köthen (Anhalt) oder per l.geppert@koethen-stadt.de Die Entschädigung für die Wahlhelfer/innen richtet sich nach 9 KWO LSA. Für das Wahlehrenamt des Beisitzers im Wahlvorstand gilt 13 Abs. 1-3 KWG LSA entsprechend. Ich weise auf 13 Abs. 3 KWG LSA hin, in welchem die Ablehnungsgründe für ein Wahlehrenamt festgelegt sind. Köthen (Anhalt), Alexander Frolow Wahlleiter Aufforderung an die Parteien im Sinne des 12 Abs. 3 Satz 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl am Gemäß 26 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) vom (GVBl. LSA S. 80), zuletzt geändert am (GVBl. LSA S. 494), bestimmen die Gemeinden für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand. Es wurden 22 Wahlbezirke gebildet. Dazu fordere ich gemäß den 5 Abs. 2, 3 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) vom (GVBl.

11 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen LSA S. 198), zuletzt geändert am (GVBl. LSA S. 561), Parteien im Sinne des 12 Abs. 3 Satz 2 LWG LSA auf, bis zum Wahlberechtigte als Beisitzer und ihre Stellvertreter für die Wahlvorstände vorzuschlagen. Ich weise darauf hin, dass die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer gemäß 3 Abs. 3 LWO LSA unverzüglich nach Ablauf der Vorschlagsfrist von mir berufen werden. Nach 3 Abs. 4 LWO LSA werden die Parteien hinsichtlich des Vorschlagsrechts in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich aus 24 Abs.3 und 4 LWG LSA ergibt. Das Vorschlagsrecht zur Benennung des Beisitzers und dessen Stellvertreter bilden eine Einheit. Sofern eine Partei von Ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht, hat sie keinen Anspruch berücksichtigt zu werden. Gemäß 8 Abs. 3 LWO LSA darf niemand mehr als einem Wahlorgan angehören. Weiterhin weise ich auf 48 Abs. 2 LWG LSA und 49 LWG LSA hin. Ihren Wunsch, als Wahlhelfer/in tätig zu werden, richten Sie bitte an das Wahlbüro, Frau Geppert, Wallstr. 1-5 (Zimmer 107), Köthen (Anhalt) oder per Mail: l.geppert@koethen-stadt.de Die Entschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände richtet sich nach 9 LWO LSA. Es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro gewährt. Köthen (Anhalt), In Vertretung Alexander Frolow Stellvertreter des Oberbürgermeisters Nachruf Mit tiefer Betroffenheit erreichte uns die Nachricht, dass der Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Löbnitz an der Linde Detlef Behrend am 2. Oktober 2015 nach schwerer Krankheit verstorben ist. In den 40 Jahren seiner Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr hat er sich stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit eingesetzt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben war er immer mit vollem Herzen dabei. Wir werden Detlef Behrend ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seinen hinterbliebenen Angehörigen. Im Namen aller Kameraden Stadtverwaltung Köthen Ortswehrleiter Löbnitz Stadtwehrleiter i. V. Alexander Frolow Daniel Kuhrt Daniel Krietzsch Stellvertreter des Oberbürgermeisters Ab November gilt neues Melderecht Das Bundesmeldegesetz (BMG, vom 3. Mai 2013, BGBl. I S. 1084, 2014 I S. 1738) tritt am 1. November 2015 in Kraft. Dieses sieht vor, dass für die An- bzw. Ummeldung der Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers vorzulegen ist. Diese Bestätigung kann in schriftlicher Form vom Mieter vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber, in der Regel der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Wohnungsverwaltung, kann diese Erklärung auch elektronisch an die Meldebehörde übermitteln. Information für Mieter Für die Anmeldung an einem neuen Wohnort ist ab 1. November 2015 eine entsprechende Bescheinigung des Wohnungsgebers notwendig. Diese ist vom Wohnungsgeber abzufordern. Allein der Mietvertrag reicht für eine Anmeldung nicht aus. Wer in eine eigene Wohnung zieht, von der er selbst Eigentümer ist, muss eine solche Erklärung künftig für sich selbst abgeben. Eine Abmeldung vom Wohnort ist weiterhin nur erforderlich, bei Umzug ins Ausland oder bei der ersatzlosen Aufgabe einer Nebenwohnung. Auch in diesen Fällen wird eine Bestätigung des Wohnungsgebers benötigt. Die Anmeldung am neuen Wohnort sollte mit der vorliegenden Wohnungsgeberbestätigung binnen zwei Wochen nach Umzug erfolgen. Information für Wohnungsgeber Das ab 1. November 2015 geltende neue Melderecht sieht vor, dass Wohnungsgeber ab diesem Zeitpunkt ihren Mietern eine Bestätigung ausstellen müssen, da diese für die Anmeldung der Wohnung benötigt wird. Die Bestätigung ist spätestens zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug auszustellen. Erst mit der Bestätigung kann der Mieter gegenüber der Meldebehörde den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so regelkonform ummelden. Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung, die Namen der meldepflichtigen Personen. Ggf. Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu Euro verhängt werden. Einen Vordruck für eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Köthen (Anhalt) oder als Download unter Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeabteilung gern zur Verfügung: Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) Ordnungsamt/Einwohnermeldeabteilung Wallstr Köthen (Anhalt) Tel.: Fax: , l.geppert@koethen-stadt.de

12 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke führen das Chipsystem für Abfalltonnen ein Die Banderolen, die bisher für die Leerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld unabdingbar waren, sollen zukünftig der Vergangenheit angehören. Statt ihrer stellen die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke zum 1. Januar 2016 auf ein Chipsystem um, mit dem die Entleerung der Tonnen fortan elektronisch erfasst wird. Höhere Entgelte für Kunden sind mit der Einführung des Chipsystems nicht verbunden. Es werde nach wie vor nach den jeweiligen vereinbarten Entgeltvarianten abgerechnet, machten der Leiter des Umweltamts des Landkreises Andreas Rößler bei einem Informationsgespräch Anfang Oktober deutlich. Dabei informierte der Umweltamtsleiter gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Anhalt- Bitterfelder Kreiswerke, Hartmut Eckelmann, über die bevorstehenden Neuerungen. Verchipung in Köthen erfolgt bis Ende Oktober Damit zu Beginn des kommenden Jahres mit der Chipbasierten Abrechnung begonnen werden kann, sind voraussichtlich bis Ende Oktober die Restabfall- und Bioabfallbehälter aller Hauseigentümer mit einem entsprechenden Chip ausgestattet worden. Dies erfolgte durch eine Fachfirma der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke, die einen Ident-Chip an einer bereits vorbereiteten Stelle am Behälter angebracht haben. Dass der Chip eingesetzt worden ist, zeigt ein entsprechender Aufkleber an, der gemeinsam mit dem Chip an jeder bei den Kreiswerken registrierten Tonne angebracht wird. Dieser Aufkleber ordnet die Tonne ganz eindeutig einem Eigentümer zu. Er enthält neben der Grundstücksadresse auch die Kundennummer sowie Information zur Art des Gefäßes. Wichtig ist, dass die Behälter künftig einem Objekt zugeordnet sind und nicht verstellt oder vertauscht werden dürfen. Andererseits können die berechneten Abfallmengen nicht korrekt zugeordnet werden. Hierbei kann eine persönliche Kennzeichnung der eigenen Tonne, etwa durch einen bunten Sticker oder ähnliches hilfreich sein. Vorteile für beide Seiten Das neue Identifikationssystem birgt viele Vorteile. So brauchen ab 2016 die Abfallbanderolen nicht mehr versandt und vom Kunden angebracht werden, und können nun auch nicht mehr abhandenkommen. Die Erfassung der Daten, also die Zahl der Entleerungen als Abrechnungsgrundlage, erfolgt elektronisch. Ab- und Ummeldungen bei Weg- bzw. Umzug werden so vereinfacht und die aktuellen Leerungsdaten können erfragt werden. Der Schutz der persönlichen Daten ist zuverlässig gewährleistet. Alle bei den Kreiswerken registrierten Tonnen sollen pünktlich zum Beginn des neuen Jahres verchipt sein. Nur diese Behälter werden auch entleert. Dafür ist am Abfallfahrzeug eine entsprechende Antenne angebracht. Diese erkennt, ob die Tonne verchipt ist oder nicht und leert den Behälter entsprechend. Nicht registrierte Tonnen werden nicht entleert. Wichtig: Bis zur Anwendung des neuen Chipsystems Anfang des kommenden Jahres müssen die Banderolen weiterhin an den zu leerenden Abfallbehältern angebracht werden. Mit Köthen wurde nunmehr der letzte Bereich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit dem Chipsystem für Abfallbehälter ausgestattet. Die ersten Gemeinden, die als Pilotprojekt mit dem neuen Identifikationssystem für Abfallbehälter ausgestattet worden, waren Sandersdorf und Zscherndorf (Stadt Sandersdorf Brehna). Eine diesbezügliche Kundenbefragung ergab eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit. Hilfe bei Fragen Mehr Information rund um das neue Chipsystem sind auch dem Abfallkalender des Kreises zu entnehmen. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundendienstes der Kreiswerke für alle Fragen rund um den Chip in den Büros in Greppin, Köthen und Zerbst zu den bekannten Öffnungszeiten und Telefonnummern zur Verfügung. Weitere Informationen unter: Stellenausschreibung Die Stadt Köthen (Anhalt) sucht motivierte Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Kommunalverwaltung Es sind 2 Ausbildungsplätze mit Beginn zu besetzen. Sie sollten mitbringen Wer sich für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r interessiert, sollte engagiert, zielstrebig, kontaktfreudig und verantwortungsbewusst sein und sich für rechtliche, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge interessieren. Darüber hinaus sind Sorgfalt, planvolles Vorgehen und natürlich Lernbereitschaft gefragt. Weitere Voraussetzungen sind: Realschulabschluss mit mindestens guten Noten in Mathematik und Deutsch ein umfangsreiches Allgemeinwissen ein guter mündlicher und sprachlicher Ausdruck wird erwartet gute Umgangsformen werden als selbstverständlich angesehen Sie erwartet... eine qualifizierte, 3-jährige Ausbildung, in der Sie die Arbeit und den Aufbau der Verwaltung kennen lernen und im Umgang mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschult werden. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten. Die praktische Ausbildung findet in mehreren Ämtern der Stadtverwaltung statt. Dabei erhalten Sie einen Einblick in die jeweiligen Tätigkeitsfelder und Arbeitsabläufe der einzelnen Ämter. Die theoretische Ausbildung wird durch das Berufsschulzentrum in Bitterfeld-Wolfen sowie durch das Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. in Dessau übernommen. Wenn Ihnen der Ausbildungsberuf gefällt und Sie über die dargestellten Fähigkeiten verfügen, so freuen wir uns über die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen im Ausschreibungszeitraum. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kraus, Personalsachbearbeiterin, zu erreichen unter der Rufnummer oder per a.kraus@koethen-stadt.de gern zur Verfügung. Die Eignung für die Ausbildung wird in einem Auswahlverfahren mit Eignungstest festgestellt. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ihre Bewerbung ist mit den erforderlichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses, eventuelle Beurteilungen von Praktika) zu richten an: Stadt Köthen (Anhalt) Personalabteilung Marktstraße Köthen (Anhalt) Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung bis einschließlich bei o. g. Adresse eingehen. Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens leider nicht zurücksenden können. Bewerbungen per bitte nur im pdf-format als eine Datei an a.kraus@koethen-stadt.de oder an personalabteilung@koethen-stadt.de senden. Bewerbungen, die diesem Format nicht entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.

13 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen Friedhof Köthen Samstagsbestattungen nur noch alle 14 Tage Aus personellen Gründen können ab Mitte November 2015 bis voraussichtlich Ende des Jahres Samstagsbestattungen nur noch jeden zweiten Samstag durchgeführt werden. Zudem können an diesen Samstagen nur zwei Termine für Urnenbestattungen vergeben werden. Erdbestattungen sind indes im besagten Zeitraum an Samstagen generell nicht möglich. Dank an alle Förderer und Helfer des Kinderfestes am 26. September 2015 im Friedenspark Ein warmer und freundlicher Herbsttag begrüßte alle kleinen und großen Gäste zum diesjährigen Kinderfest am 26. September Die große Kinderparty wurde traditionell im Friedenspark der Stadt Köthen gefeiert und war ein voller Erfolg, welcher sich durch eine riesige Resonanz der Köthener Kinder, deren Eltern, sowie Großeltern auszeichnete. Zu diesem großen Kinderfest lud die Köthener Streetworkerin zusammen mit den Jugendfreizeiteinrichtungen Martinskirche und Pop- Corn, dem AWO-Kulturbüro, der Migrationserstberatung, dem DRK-Kreisverband Köthen, der Schulsozialarbeiterin der Sekundarschule Völkerfreundschaft, dem Sonnenstrahl e. V, dem Malzirkel FK am Theater, der Freiwilligen Jugendfeuerwehr Köthen, sowie den Keethner Spitzen e. V. alle Kinder herzlich ein. Die kleinen Ehrengäste besuchten den Park, um sich von der Vielzahl der Mal-, Bastel- und Kreativstände oder den Großspielgeräten begeistern zu lassen. Kampfgeist, Schnelligkeit und körperliches Geschick stellten die Kinder an der Ziehkampfanlage unter Beweis. Ausgiebig getobt wurde auf dem Riesentrampolin, der Hüpfburg und dem 17 Meter langen, aufblasbaren Mega-Hindernisparcours. Einen gigantischen Spaß bot das Pull-Riding. Hier war die Muskelkraft von vielen Mitstreitern gefragt, um den Reiter durch Ziehen vom knallroten Bullen zu werfen. Zahlreiche Großspielgeräte wie Riesen- Ski, Tretautos und auch Riesen-Stelzen standen den Kindern den ganzen Tag zur Verfügung. Besonders großen Anklang fanden bei unseren kleinen Gästen der Riesenlaufball und die Bungee-Trampolin-Anlage. Unwiderstehlicher Anziehungsmagnet war das Kinderschminken und das Aufbringen der Henna-Tattoos. So bevölkerten zahlreiche Feen, Piraten, Prinzessinnen, Katzen und andere Fantasiefiguren den Park. Damit auch alle bei Kräften blieben, versorgten die Mitarbeiter des JC Popcorn alle Besucher mit Kaffee, Kuchen, roter Himbeerfassbrause, Leckeres aus der Waffelbäckerei und Grillwürstchen. Zusätzlich hatten alle Kinder die Möglichkeit Knüppelteig am Stock in einer Feuerschale knusprig zu rösten. Das kam natürlich gut an und der Teig wurde bis aufs Letzte aufgebraucht. An dieser Stelle und im Namen der Köthener Kinder, ist es uns eine Herzensangelegenheit, Danke zu sagen. Wir möchten uns an dieser Stelle für die vielen Aufmerksamkeiten und Spenden recht herzlich bedanken, die ausschließlich im Interesse und zur Freude der Kinder verwendet wurden. Für dieses soziale Engagement geht unser Dank an: Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der Stadt Köthen; MegaPrint; Christian Marx (Eismobil) und der Köthener Fleisch- und Wurstwaren GmbH. Ohne diese Unterstützung wäre die Durchführung dieses Kinderfestes nicht möglich. Unser Dank geht zugleich an alle fleißigen Helfer, die uns beim Auf- und Abbau behilflich waren, insbesondere an die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Köthen. Ein weiterer Dank geht an DJ Leon Lorenz der uns den ganzen Tag mit Musik verzauberte. Text + Foto: Streetworkerin, Kristin Laurich Iris Marszalek von der Selbsthilfekontaktstelle hilft bei der Findung und Gründung von Selbsthilfegruppen Krank werden oder behindert sein, das muss nicht einhergehen mit dem Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben. In rund 52 Selbsthilfegruppen versuchen Betroffene im Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktiv zu bleiben. In diesen Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, die sich über das gleiche Krankheitsbild austauschen wollen. Sie wollen die Erfahrungen der Anderen nutzen, ihre eigenen Erfahrungen weitergeben, sich gegenseitig Mut zusprechen oder durch die Krankheit bedingt aus der sozialen Isolation heraus kommen - dann sind Sie in einer Ihrem Krankheitsbild entsprechenden Selbsthilfegruppe ein willkommener Gesprächspartner. Die Mitarbeiterin der Selbsthilfekontaktstelle Anhalt-Bitterfeld, Frau Iris Marszalek, hilft dabei, eine entsprechende Selbsthilfegruppe zu finden oder eine neue Selbsthilfegruppe zu gründen. Ist Ihr Interesse geweckt, dann nehmen Sie mit der Mitarbeiterin der Selbsthilfekontaktstelle Anhalt-Bitterfeld unter Telefon Kontakt auf.

14 Amtsblatt der Stadt Köthen Nr. 10/2015 vom Köthener Ludwigsgymnasium nach Umbau und Sanierung offiziell übergeben Mit einer Festveranstaltung ist am 7. Oktober 2015 das umgebaute und sanierte Ludwigsgymnasium in der Köthener Wallstraße offiziell seiner Bestimmung übergeben worden. Zahlreiche Gäste nahmen an der Veranstaltung in der Aula des Schulgebäudes teil, die von Schülerinnen und Schüler mit Musikund Tanzeinlagen umrahmt wurde. Zu Gast war auch der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Stephan Dorgerloh, der seine Grußworte nutzte, um das nun beendete Bauvorhaben zu würdigen. Dabei hob er insbesondere die große Herausforderung hervor, den Schulbetrieb trotz laufender Umbau- und Sanierungsarbeiten aufrecht zu erhalten und sprach dafür den Lehrerinnen und Lehrer, sowie den Schülerinnen und Schüler und deren Eltern seine Anerkennung und seinen Dank aus. Mit insgesamt 8,2 Millionen Euro wurde das Ludwigsgymnasium in der Wallstraße seit 2012 saniert und erweitert. 6,5 Millionen Euro stammten dabei aus der Schulbauförderung des Landes, 1,7 Millionen Euro setzte der Landkreis Eigenmittel ein. Im Rahmen des Umbaus wurde das sogenannten Neue Schloss zwischen den beiden bislang genutzten Schulgebäuden gelegen und jahrelang leerstehend, unter denkmalrechtlichen Gesichtspunkten umgebaut und für den Unterricht nutzbar gemacht. Nunmehr stehen der Schule drei miteinander verbundene Gebäude zur Verfügung, die ausreichend Platz für die derzeit 1007 Schülerinnen und Schüler der Schule bieten. Bislang stand dem Gymnasium neben den beiden Gebäuden in der Wallstraße noch das ehemalige Gymnasium in der Rüsternbreite zur Verfügung. Die daraus resultierenden langen Wege zwischen den Schulräumen für Lehrer und Schüler gehören nun der Vergangenheit an. Die Bedeutung dessen hob auch Schulleiter Hans-Joachim Knebel in einer kurzen Ansprache hervor. So hätten die verschiedenen Standorte eine enorme Belastung für Schüler und Lehrer bedeutet und hätten zahlreiche Kompromisse abverlangt. Nunmehr seien dank dem hinzugekommenen Neuen Schloss ausreichend Unterrichtsräume an einem vereinten Standort vorhanden. In den sanierten Häusern 1 und 2 finden fortan allgemeine Unterrichtsarten statt. Die Räumlichkeiten im Neuen Schloss sind vorwiegend für naturwissenschaftliche Fächer sowie für den Deutsch -und Musikunterricht vorgesehen. Dass mit der Sanierung und dem Umbau des Komplexes auch die Sportanlagen angefasst worden, daran erinnerte der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Uwe Schulze. So seien noch vor Sanierung der Gebäude 3,5 Millionen Euro in die Sportanlagen und die Sporthalle investiert worden. Mit einem rundum sanierten Schulkomplexe können nun mehr echtes Tafelsilber übergeben werden, welches in Zukunft rege genutzt aber auch gepflegt werden müsse. Baugeschehen im Neuen Schloss Mit Beginn der Freilegungs- und Abbrucharbeiten am Neuen Schloss waren erhebliche Baudefizite deutlich geworden, die den Landkreis als Bauherren als auch die beauftragten Firmen vor große Herausforderungen stellten. Die Sanierung des Hauses umfasste zudem die komplette Erneuerung der Elektrik und den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Außerdem wurde das Dach neu gedeckt, die Fenster erneuert und die Fassade saniert. In diesem Gebäude sind nunmehr alle Fachunterrichtsräume für die Fächer Kunst, Physik, Chemie und Biologie einschließlich der Vorbereitungsräume sowie neue Sanitäranlagen untergebracht. Eine geniale Lösung ist die Verbindung zu den beiden anderen Schulgebäuden durch zweigeschossige verglaste Brückenbauwerke. Um von einem Haus in das andere zu wechseln, quasi von Klassenraum in Fachunterrichtsraum oder umgekehrt muss so nicht mehr der Weg über den Hof genommen werden. Sanierung der bisherigen Gebäude In den beiden anderen Gebäuden, bei den Planern Haus 1 (roter Klinkerbau, ehem. Goetheschule) und Haus 2 (gelber Klinkerbau, ehem. Bachschule) genannt (wogegen das Neue Schloss Haus 3 ist), wurden die Treppenhäuser abgeschottet, um dem Brandschutz besser Rechnung zu tragen. Außerdem wurden unter anderem historische Innentüren aufgearbeitet, die Heizungsanlage in Haus I erneuert und die Aula saniert. Eine komplette neue Gestaltung erfuhr der Schulhof. Passend zu den Gebäuden entstand eine barocke Gartenstruktur mit Sitzmöglichkeiten und Ruhezonen im Grünen. Die Baumaßnahme startete im Sommer 2012 und konnte im Juni 2015 abgeschlossen werden.

15 Nr. 10/2015 vom Amtsblatt der Stadt Köthen Leseratten absolvieren zum 5. Mal den Lesesommer XXL Hanna Wiedemann vom Köthener Ludwigsgymnasium (l.) hat mit 24 Büchern im diesjährigen Lesesommer am meisten geschmökert und erhielt von Bibliotheksleiterin Kerstin Köhler neben ihrem Zertifikat auch ein Buchgeschenk, gesponsert von der Buchhandlung Klotz am Markt. Zum bereits fünften Mal ist in der Köthener Stadtbibliothek der Lesesommer zu Ende gegangen. Bei einer Abschlussveranstaltung am 23. September erhielten die 42 Mädchen und Jungen ihre wohlverdienten Zertifikate. Um sie zu erlangen, hatten die Kinder im Alter zwischen Vierter bundesweiter DEB-Bildungstag in Lutherstadt Wittenberg Am 11. November 2015 laden die Standorte der DEB-Gruppe zum bundesweiten Bildungstag unter dem Motto Der Mensch in Bewegung 2015 ein. Bereits zum vierten Mal rufen das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) und seine Tochterunternehmen zur Bewegung auf. Das Thema Der Mensch in Bewegung wird an den verschiedenen Schulen und Einrichtungen auf ganz unterschiedliche Weise umgesetzt. Details zu den einzelnen Programmen werden ab Oktober unter veröffentlicht. Alles Leben ist Bewegung, Bewegung ist Leben. Diesen Satz prägte Leonardo da Vinci bereits im 15. Jahrhundert. Doch noch heute ist die Aussage aktueller denn je. Sie weist auf die ständigen Veränderungen im Leben, die Bewältigung immer wieder neuer Lebensherausforderungen und die damit verbundene persönliche Weiterentwicklung hin. Mit seinen Ausbildungen, Lehrgängen, Fort- und 9 und 13 Jahren in den Sommerferien mindestens zwei Bücher gelesen und zu diesen Fragen beantwortet. Einige Steppkes waren ganz besonders fleißig beim Schmökern und wurden in besonderem Maße ausgezeichnet. Zu ihnen zählten auch Hanna Wiedemann, Jessica Huth und Laura Weiterbildungen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten sowie Therapieangeboten zeigt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) stets neue Wege und Unterstützung für die persönliche Entwicklung. Der erste DEB-Bildungstag fand erstmals am 14. November 2012 unter dem Leitthema Der Mensch in Bewegung in über 15 Städten und vier Bundesländern statt. WEITERE INFORMATIONEN UNTER Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen-Anhalt, Friedrichstraße 125 b Lutherstadt Wittenberg Tel.: Fax: wittenberg@deb-gruppe.org WEB: FB: Schikora, die jeweils 24, 22 und 21 Bücher gelesen hatten. Doch nicht nur für die Teilnehmer am Lesesommer war die Veranstaltung wieder eine Herausforderung. Auch die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek hatten alle Hände voll zu tun, den diesjährigen Lesesommer vorzubereiten. 279 Bücher mussten von den Mitarbeiterinnen gelesen und entsprechende Fragen zu deren Inhalt vorbereitet werden, wie die Leiterin der Bibliothek, Kerstin Köhler hervorhob. Da steckt eine ganze Menge Arbeit dahinter und dafür gebührt den Mitarbeiterinnen ein ganz großes Dankeschön. Worte des Dankes fand Kerstin Köhler auch für die Hinweise und Verbesserungsvorschläge, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wettbewerb der Bibliothek zukommen ließen. Damit, so die Bibliotheksleiterin, können besser auf die Wünsche der Nutzer eingegangen werden. Musikalisch untermalt wurde die Vergabe der Zertifikate von einem jungen Duo aus der Musikschule Köthen. Die Brüder Martin und Christian Baufeld, die die Veranstaltung bereits im letzten Jahr unterstützten, unterhielten die Anwesenden mit drei kurzen Stücken auf der Geige und sorgten mit ihren gelungenen Darbietungen für einen würdigen Rahmen. Hintergrund: Der Lesesommer XXL ist eine Aktion der Öffentlichen Bibliotheken sowie der Fachstelle für Bibliotheken und wird unterstützt durch den Deutschen Bibliotheksverband e. V. Die Aktion richtet sich an Kinder zwischen 9 und 13 Jahren. Die Stadtbibliothek Köthen hat sich in diesem Jahr bereits zum vierten Mal an der bundesweiten Aktion beteiligt. Mehr Informationen unter Den Weg durch die Trauer nicht allein gehen Jeden letzten Donnerstag im Monat bietet das Trauercafé Lebensquelle im Lutzestift, Springstraße 28 in Köthen Zusammenkünfte für Trauernde an. In zwangloser Atmosphäre treffen sich Hinterbliebene, tauschen Erfahrungen aus und entwickeln Perspektiven, um das eigene Leben wieder neu zu gestalten. Trauercafé Lebensquelle im Lutzestift - jeden letzten Donnerstag im Monat von Uhr bis Uhr

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