Konditionen zur Veräußerung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Baugebiet SICKELS Pröbelsfeld sowie von 3 Grundstücken in EDELZELL

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1 Stand Konditionen zur Veräußerung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Baugebiet SICKELS Pröbelsfeld sowie von 3 Grundstücken in EDELZELL Inhaltverzeichnis: I. Allgemeine Informationen zum Grunderwerb 1) Angebotsunterlagen Bewerbungsbogen - 2-2) Bewerbungsfrist Bewerberauswahl Reservierung - 2-3) Fälligkeit des Kaufpreises - 2-4) Kaufvertragseckpunkte - 2-5) Details zur notariellen Beurkundung - 3-6) Weitergehende Informationen II. Angebot SICKELS Pröbelsfeld 1) Hinweis zur Grundstücksauswahl - 3-2) Besonderheiten bei Grundstücken für Sozialen Wohnungsbau - 4-3) Erwerbs- u. Erschließungskosten - 4-4) Details zu den Hauskanalanschlusskosten / Technische Vorgaben - 4-5) Weitere Kosten - 6- III. Angebot EDELZELL 1) Zusammenstellung der 3 Grundstücke und jeweiliger Kaufpreis - 7-2) Hinweise zur baulichen Nutzung - 7-3) Erschließungskosten - 7-4) Details zu den Hauskanalanschlusskosten / Technische Vorgaben - 8-5) Weitere Kosten - 8 6) Bedingungen zum Kaufvertragsvollzug Anhang: Übersicht Wohnbaugrundstücksangebot mit Erwerbs- und Nebenkosten

2 - 2 - I. Allgemeine Informationen zum Grunderwerb Mit Datum hat die Stadt Fulda das Wohnbaugrundstücksangebot unter zur Bewerbung der einzelnen Grundstücke freigeschaltet und alle registrierten Interessentinnen/en vorab darüber informiert. Wir verweisen an dieser Stelle auf die aktuellen Hinweise der Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke der Stadt Fulda unter dargestellter Adresse. 1) Angebotsunterlagen - Bewerbungsbogen Neben der Übersichtskarte mit dem Inhalt Baugebietsbereiche finden Sie den Bewerbungsbogen mit Hinweisen zum Grunderwerb sowie die Pflichtangaben zu bestehendem Eigentum in der Stadt Fulda in Verbindung mit der Kenntnisnahme, dass die Statusanzeige in der Internetvermarktung der Stadt Fulda nicht tagesaktuell sein kann. Eine Haftung der Stadt Fulda ist damit ausgeschlossen. Aus der Abgabe einer innerhalb der festgesetzten Frist abgegebenen Bewerbung kann kein Anspruch auf Erwerb eines Wohnbaugrundstücks abgeleitet werden. Den unterzeichneten Bewerbungsbogen senden Sie bitte an: Magistrat der Stadt Fulda -Grundstücks- u. Vermessungsamt- Schlossstraße Fulda 2) Bewerbungsfrist - Bewerberauswahl - Reservierung Die Bewerbungsfrist endet am mit Eingang des Bewerbungsbogens bei dem Magistrat der Stadt Fulda, Grundstücks- u. Vermessungsamt. Bewerbungen, die nach dem eingehen, werden in einem ersten Vergabeverfahren zunächst nicht berücksichtigt, wenn die Anzahl der fristgemäß eingegangenen Bewerbungen die Anzahl der Wohnbaugrundstücke übersteigt. Übersteigt die eingegangene Anzahl der Bewerbungen das Wohnbaugrundstücksangebot, wird der Magistrat gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Fulda dem Haupt- u. Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Reihenfolge der Bewerberinnen/er oder ein Losverfahren vorschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über die Vergabevorschläge des Magistrates, die damit den Status Reserviert annehmen. Es besteht die Verpflichtung, innerhalb von 8 Wochen nach Bestätigung einer Reservierung durch die Stadt Fulda die Bestätigung einer Bank od. Sparkasse über die gesicherte Finanzierung des geplanten Bauvorhabens (Grundstück u. Bauvorhaben). 3) Fälligkeit des Kaufpreises und Erschließungsbeitrages Der Kaufpreis, die Erschließungskosten und der Kanalbeitrag sowie der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen und die Vorauszahlung für den Hauskanalanschluss sind mit Vertragsabschluss fällig. Der Notar wird erst mit Eingang vorgenannter Zahlungsziele bei der Stadt Fulda den Vertragsvollzug der Urkunde vornehmen. Werden die Zahlungsziele an eine Benutzbarkeit der Erschließungsanlagen gebunden (Beurkundung vor Benutzbarkeit einer Erschließung), sind die Zahlungen innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Benutzbarkeit vorzunehmen. 4) Kaufvertragseckpunkte a) Das Grundstück ist entsprechend den baubehördlichen Vorschriften und der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung zu bebauen. Das auf dem erworbenen Grundstück zu errichtende Bauwerk muss spätestens innerhalb von 2 Jahren nach der Herstellung der Benutzbarkeit der Erschließungsanlagen (Baureife) gebrauchsfähig fertiggestellt sein. Ist

3 - 3 - absehbar, dass der Käufer dieser Bedingung nicht nachkommt, hat die Stadt Fulda einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks. Der Käufer verpflichtet sich, in dem zu errichtenden Neubau sofort nach Fertigstellung (Erstbezug) mind. eine Vollgeschoßwohnung für den eigenen Wohnbedarf als Hauptwohnsitz zu nutzen und diese Nutzung innerhalb von 5 Jahren nach Bezug des Wohnhauses nicht aufzugeben (ausgenommen Sozialer Wohnungsbau). b) Das Grundstück darf unbebaut bzw. bebaut innerhalb der 5-jährigen Eigennutzungsverpflichtung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Fulda weiterveräußert werden. c) Der Käufer verpflichtet sich, nach Vertragsabschluss die Versorgungsunternehmen von dem Grundstückskaufvertrag zu unterrichten und die notwendigen, Gas-, Wasser und Kabelanschlüsse gem. deren Satzungen bzw. Lieferungsbedingungen in Auftrag zu geben und zu bezahlen. d) Alle mit dem Vertragsabschluss und seiner Durchführung verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Käufer. Abmarkungsmaßnahmen (Setzen von Grenzsteinen o.ä.) sind nicht vorgesehen und deshalb nicht im Kaufpreis enthalten. Falls gewünscht, können Abmarkungen beim Amt für Bodenmanagement bzw. bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren gesondert in Auftrag gegeben werden, wobei die entstehenden Kosten durch den Käufer zu übernehmen sind. 5) Details zur notariellen Beurkundung Nachdem der Stadt Fulda die Bestätigung einer Bank bzw. Sparkasse über die gesicherte Finanzierung des geplanten Bauvorhabens vorliegt sowie die städtischen Körperschaften ihre Zustimmung erteilt haben, wird dem Käufer ein Vertragsentwurf übersandt. Der Käufer erteilt dann dem Notar seines Vertrauens in Fulda den Auftrag, mit dem Vertreter der Stadt Fulda einen Beurkundungstermin zu vereinbaren. Es besteht die Verpflichtung, für das reservierte Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach Übersendung des Vertragsentwurfes durch den Notar die notarielle Beurkundung zu veranlassen. Allgemeiner Hinweis Es empfiehlt sich, bei der Auswahl eines Bauplatzes, soweit nachfolgende Ausführungen für Sie zunächst noch keine ausreichende Information darstellen, nähere Einzelheiten bzgl. der Bebaubarkeit beim Stadtplanungsamt (Stadtschloss Eingang A -, I OG Zimmer A 106) zu erfragen. Einen Besprechungstermin bitten wir vorher telefonisch unter Telefon beziehungsweise per an stadtplanungsamt@fulda.de zu vereinbaren. Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung wenden Sie sich bitte wegen eines Termins an die Mitarbeiter im Grundstücks- und Vermessungsamt unter Telefon (0661) beziehungsweise

4 - 4 - II. Angebot SICKELS Pröbelsfeld 1) Hinweis zur Grundstücksauswahl Der Bebauungsplan Nr. 4, Sickels Am Pröbelsfeld zeigt verschiedene Arten baulicher Nutzungen in den einzelnen Baugebietsbereichen A, B1, B2, C und D auf. Diese Baugebietsbereiche sind in gesondertem Plan Baugebietsbereiche farbig markiert. Neben der klassischen Einzelhausbebauung mit Satteldach sind auch Bereiche für Geschosswohnungsbau (II / III + S) und Sozialem Wohnungsbau mit Zelt- bzw. Flachdach und Staffelgeschoss festgeschrieben. Gem. ihrer Ausnutzung fallen hier auch gestaffelte Erschließungskosten an. 2) Besonderheiten bei Grundstücken für den Sozialen Wohnungsbau Der Baugebietsbereich D weist 4 Grundstücke für Sozialen Wohnungsbau aus. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen hierfür die Anzahl zur Verfügung stehender Bauplätze, werden die Bewerbenden aufgefordert, ein Wohnbaukonzept vorzulegen, das dann über die Vergabe der Grundstücke entscheidet. Die Stadtverwaltung verweist an dieser Stelle auf die Förderrichtlinie Sozialer Wohnungsbau Neubau im Internetportal Ansprechpartner: Rüdiger Tischer Fachstelle für Wohnungsbauförderung ruediger.tischer@fulda.de Gebäude: Stadtschloss, Zimmer:C124 - Telefon:(06 61) ) Erwerbs- und Erschließungskosten Neben der Darstellung der reinen vertragsgegenständlichen Erwerbskosten für ein Grundstück weisen wir auch auf Kosten für Erschließung und Hausanschlüsse hin, die im Rahmen der Baureifmachung anfallen sowie weiterer Anschlüsse, die durch den Erwerber zu beauftragen sind. Der Kaufpreis als Bodenwert wird vertragsgegenständlich und liegt für dieses Baugebiet zw /m² je nach Nutzung und Lage. Hierauf ist eine vom Land Hessen erhobene Grunderwerbssteuer zu entrichten. Die Stadt Fulda gewährt für im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren Nachlässe auf den Bodenwert gem. Vergaberichtlinie 7 Abs. 2 für Grundstücke, die nicht für den Sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind. In dem tabellarisch verfassten Wohnbaugrundstücksangebot im Anhang sind die Grundstücke numerisch gelistet unter Darstellung aller mit einem Grunderwerb verbundenen Erwerbs- und Nebenkosten. Bitte beachten Sie, dass durch Vertragskosten und Gebühren für einen Kaufvertrag weitere Kosten entstehen, die der Käufer zu tragen hat. Grundlage für die Berechnung des Erschließungsbeitrages sind die Festsetzungen im Bebauungsplan Sickels Nr.4 Am Pröbelsfeld hinsichtlich der baulichen Nutzung in den Baugebietsbereichen A, B1, B2, C und D (siehe auch Übersicht im Anhang).

5 - 5 - Auf die anrechenbare Grundstücksfläche werden mittels Bescheid Vorauszahlungen auf die Erschließungskosten sowie ein Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen gem. 135 a c BauGB und ein Kanalbeitrag (= allgemeiner Beitrag, nicht Hausanschlusskosten) in den Baugebietsbereichen Allgemeine Wohngebiete erhoben:. 58 /m² für A (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig), 1 Geschoss (1G), 2 Wohnungen (2WO), Satteldach (SD) 38-43, 71 /m² für B1 (offene Bauweise), 2 Vollgeschosse (2VG) zwingend, 3 Wohnungen (3WO), Satteldach (SD) 33-38, B 2 (offene Bauweise), 2 Vollgeschosse (2VG) zwingend, Satteldach (SD) 33-38, Stellplätze (StPl) und C (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig), 2 Vollgeschosse (2VG) zwingend, 2 Wohnungen (2WO), Flachdach (FD) 0-3 oder Zeltdach (ZD) sowie 85 /m² für D (offene Bauweise), 3 Vollgeschosse (3VG) + Staffelgeschoss (STG) zwingend, Flachdach (FD) mit 0-3, Stellplätze. Diese Vorauszahlungen sind mit der Kaufpreiszahlung zu entrichten. Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt zu gegebener Zeit deren Endabrechnung nach Ist-Kosten. 4) Details zu den Hauskanalanschlusskosten / Technische Vorgaben Im Zuge der Erschließung des Baugebietes erhält jedes Baugrundstück einen Kanalhausanschluss mit Hausanschlussschacht auf dem Grundstück. Die Tiefenlage richtet sich nach der Tiefenlage der Sammelleitungen für Schmutz- und Regenwasser in der öffentlichen Straße. Für jedes Baugrundstück werden die Kosten für den Kanalhausanschluss nach tatsächlichem Aufwand ermittelt und dem Erwerber von der Stadt Fulda in Rechnung gestellt. Da die Abrechnung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird eine Vorauszahlung in Höhe von mit der Zahlung des Grundstückskaufpreises fällig. Mehr- oder Minderkosten werden mit der Vorauszahlung verrechnet. Hinweise zum entwässerungstechnischen Anschluss der Grundstücke im Baugebiet Fulda-Sickels Am Pröbelsfeld an die öffentlichen Abwasserleitungen: Die Grundstücke im Baugebiet werden im Trennsystem entwässert, d.h., das auf den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Toiletten, Spül- und Waschwasser) und das auf den Grundstücken anfallende und abgeleitete Niederschlagswasser (z.b. von Dachflächen oder befestigte Grundstücksflächen) muss in jeweils getrennten Leitungen an den auf dem Grundstück vom Abwasserverband Fulda hergestellten Übergabeschacht angeschlossen werden. Von dort erfolgt über separate Anschlussleitungen der Anschluss an die im öffentlichen Straßenbereich getrennt verlegten öffentlichen Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle. Des Weiteren haben die Grundstückseigentümer keinen Anspruch darauf, dass eventuell vorgesehene Kellergeschosse im freien Gefälle entwässert werden können. Das bedeutet, dass in Kellergeschossen anfallendes häusliches Abwasser (Toiletten, Waschwasser) ggf. über eine Abwasserhebeanlage an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden muss. Drainageleitungen im Sohlbereich von Kellergeschossen können ggf. nur über eine

6 - 6 - Pumpanlage an die Regenwasserkanalisation angeschlossen werden oder das Drainagewasser muss über einen vom Grundstückseigentümer separat hergestellten Sickerschacht abgeleitet werden. Keinesfalls dürfen Drainageleitungen an die Grundstücksentwässerungsleitungen angeschlossen werden! Erforderlichenfalls sind Kellergeschosse gegen drückendes Wasser abzudichten oder das Drainagewasser ist über einen separat herzustellenden Sickerschacht abzuleiten. Für eine erste Kalkulation müssen für Hausanschluss Kanal- u. Abwasser zunächst rund 5000 in Ansatz gebracht werden. Bei weiteren Fragen hinsichtlich des Hausanschlusses wenden Sie sich bitte an den Abwasserverband Fulda unter der Adresse avf@fulda.de. 5) Weitere Kosten Mit Bezug auf die Allgemeinen Informationen zum Grunderwerb (S. 2) weisen wir auf grob kalkulierte Kosten für den Stromanschluss, den Wasseranschluss, alternativ auch den Gasanschluss sowie Telekommunikation in Höhe von ca hin, die durch den Erwerber zu beauftragen sind.

7 - 7 - III. Angebot EDELZELL 1) Zusammenstellung der 3 Grundstücke und jeweiliger Kaufpreis E 14 - Josephine-Grau Str. 19 (Flurstück 32/5) 630 m² E 2 - Hildegard-Kronenberg-Str. 1 (Flurstücke 31/4 und 31/5) 710 m² E 32 - Heinemannstr. 24 (Flurstück 82/13) 605 m² Der Kaufpreis als Bodenwert wird vertragsgegenständlich und beträgt für diese 3 Grundstücke 85 /m². Die Stadt Fulda gewährt für im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren Nachlässe gem. Vergaberichtlinie 7 Abs. 2 auf den dargestellten vertragsgegenständlichen Bodenwert. Die Vertragskosten und Gebühren für einen Kaufvertrag belaufen sich auf ca (durchschnittlicher Schätzwert aus vergleichbaren Vertragsabwicklungen). 2) Hinweise zur baulichen Nutzung Das Grundstück Hildegard-Kronenberg-Straße 1 besteht aus 2 Flurstücken und ist im südlichen Teil auf einer Breite von 3 m auf einer Fläche von 86 m² mit einem Kabelrecht belastet. Dieses separate Flurstück, das nicht bebaut werden darf, ist im Kaufpreis mit 75 /m² + Erschließungskosten angesetzt. Gem. Bebauungsplan ist eine Einzelhausbebauung, Satteldach 28-33, mit max. 2 Wohnungen oder Doppelhaus mit max. je 1 Wohnung festgeschrieben. Für das Grundstück Josefine-Grau-Straße 19 ist neben einer 2-geschossigen Bauweise und max. 2 Wohnungen das Flachdach oder Walmdach bis max. 22 zwingend vorgeschrieben. Für das Grundstück Heinemannstraße 24 ist Einzel- bzw. Doppelhausbebauung zulässig. Bei dem Einzelhaus sind 2 Wohnungen, bei Doppelhausbebauung 1 Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt. Das Satteldach ist mit auszuführen. Weitere Details zur baulichen Nutzung und Gestaltung entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan Edelzell Nr. 9 Josefine-Grau-Straße und dem Bebauungsplan Nr. 10 verl. Heinemannstraße. 3) Erschließungskosten Auf die anrechenbare Grundstücksfläche werden mittels Bescheid eine Vorauszahlung auf die Erschließungskosten sowie Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen gem. 135 a c BauGB und für den Kanalbeitrag von insgesamt. 70,00 /m² erhoben. Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme erfolgt zu gegebener Zeit deren Endabrechnung zu Ist-Kosten. Der Käufer erstattet weiterhin den von der Stadt Fulda verauslagten Wasserbeitrag gemäß jeweiligem Heranziehungsbescheid des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg. Dieser Wasserbeitrag beträgt für das Grundstück Josephine-Grau-Str. 19 = 1.887,48, für das Grundstück Hildegard-Kronenberg-Str. 1 = 1.728,32 und für das Grundstück Heinemannstr. 24 = 1.472,73.

8 - 8 - Vorgenannter Wasserbeitrag des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg wird vertragsgegenständlich und damit grunderwerbssteuerpflichtig. 4) Details zu den Hausanschlusskosten / Technische Vorgaben Sofern bereits ein Mischwasserkanalanschluss vom Straßenkanal bis hinter die Grundstücksgrenze verlegt wurde, wird der Abwasserverband Fulda die Kosten gemäß der zum Zeitpunkt der Herstellung des Hauskanalanschlusses gültigen Abwasserbeseitigungssatzung ( 12 Grundstücksanschlusskosten, Abrechnung nach Einheitssätzen) bei Erwerb des Grundstücks in Rechnung stellen. Hinweise zum entwässerungstechnischen Anschluss der Grundstücke in den Baugebieten Edelzell an die öffentlichen Abwasserleitungen: Die Grundstücke in den Baugebieten werden im Mischsystem entwässert, d.h., das auf den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Toiletten, Spül- und Waschwasser) und das auf den Grundstücken anfallende und abgeleitete Niederschlagswasser (z.b. von Dachflächen oder befestigte Grundstücksflächen) muss zunächst in jeweils getrennten Leitungen an den auf dem Grundstück vom Abwasserverband Fulda hergestellten Übergabeschacht angeschlossen werden. Von dort wird das Schmutzwasser und das Regenwasser gemeinsam (Mischwasser) über eine Anschlussleitung an den im öffentlichen Straßenbereich verlegten Mischwasserkanal angeschlossen. Keinesfalls dürfen Drainageleitungen an die Grundstücksentwässerungsleitungen angeschlossen werden! Erforderlichenfalls sind Kellergeschosse gegen drückendes Wasser abzudichten oder das Drainagewasser ist über einen separat herzustellenden Sickerschacht abzuleiten. Ist-Kosten der Hauskanalanschlüsse in Edelzell: Josefine-Grau-Straße 19 = Hildegard-Kronenberg-Straße 1 = Heinemannstraße 24 = Diese Ist-kosten für den Hauskanalanschluss werden bei Erwerb des Grundstücks von dem Abwasserverband mit Bescheid in Rechnung gestellt. Bei weiteren Fragen hinsichtlich des Hausanschlusses wenden Sie sich bitte an den Abwasserverband Fulda unter der Adresse avf@fulda.de. 5) Weitere Kosten Mit Bezug auf die Allgemeinen Informationen zum Grunderwerb (S. 2) weisen wir auf grob kalkulierte Kosten für den Stromanschluss, den Wasseranschluss, alternativ auch den Gasanschluss sowie Telekommunikation in Höhe von ca hin, die durch den Erwerber zu beauftragen sind. 6) Bedingungen zum Kaufvertragsvollzug Edelzell Der Kaufpreis, die Erschließungs- und Kanalbeiträge sowie der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen, die Hausanschlusskosten für den Kanal sowie der verauslagte Wasserbeitrag sind mit Vertragsabschluss fällig. Der Notar wird erst mit Eingang

9 - 9 - vorgenannter Zahlungsziele bei der Stadt Fulda bzw. dem Abwasserverband Fulda den Vertragsvollzug der Urkunde vornehmen. Anhang Übersicht Wohnbaugrundstücksangebot mit Erwerbs- und Nebenkosten SICKELS Seite 1-3 mit Bezug zur Umlegungskarte DIN A3 EDELZELL Seite 4 mit Bezug zu 3 Kartenausschnitten DIN A4

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