VERNETZTE KOMPETENZEN VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG

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1 VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG

2 Inhaltsverzeichnis Worum geht es in dieser Informationsschrift? 3 Erste, zweite, dritte Säule: Was heisst das für Sie persönlich? 3 Die erste Säule: die AHV/IV Die zweite Säule: die berufliche Vorsorge (BVG) Die dritte Säule: die freiwillige Selbstvorsorge Die gesetzlichen Bestimmungen Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum 5 Die Varianten, die möglich sind Die Varianten, die nicht möglich sind Die Leistungen beim Eintritt in die Firma und beim Austritt 6 Eintritt in die Firma Austritt aus der Firma Wie wird Ihre berufliche Vorsorge finanziert? 3 Der Sparbeitrag Die Prämien für die Versicherungsleistungen Die Leistungen im Alter 4 Die Altersrente Die Kapitalauszahlung Die Pensioniertenkinderrente Das Pensionierungsalter Die vorzeitige Pensionierung Die Leistungen bei Invalidität 4 Die Invalidenrente Die Invalidenkinderrente Die Wartefrist für die Rentenzahlung Die Höhe der Rentenzahlung Die Koordination der Leistungen Die Leistungen im Todesfall 5 Die Ehepartnerrente, die Partnerrente und die Waisenrente Die Höhe der Renten Die weiteren Bestimmungen Wer ist versichert und wer nicht? 6 Die Bedingung für die Aufnahme Die Bedingungen für die Nichtaufnahme Die Regelung für Saisoniers Wann beginnt die Versicherung und wie lange sind Sie versichert? 7 Weiterversicherung nach dem Austritt Die Bedingungen für Jugendliche Wie ist für Sie die berufliche Vorsorge vertraglich geregelt? 7 Der Anschluss Ihres Unternehmens an die Valitas Sammelstiftung BVG Die Verwaltungskommission Wie werden Sie über die berufliche Vorsorge informiert? 8 Der persönliche Ausweis Falls Sie jetzt noch mehr wissen möchten 11

3 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Worum geht es in dieser Informationsschrift? Mit diesem Vorsorgereglement in Kurzfassung möchten wir Ihnen die berufliche Vorsorge näher bringen. Genauer gesagt: Ihre persönliche Vorsorge für das Alter für den Fall von Erwerbsunfähigkeit wegen Invalidität für den Todesfall Die Vorsorge ist eine ziemlich trockene Angelegenheit. Die meisten Leute beschäftigen sich deshalb selten damit. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie über die wesentlichen Punkte informiert sind. Schliesslich bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeden Monat namhafte Beiträge für Ihre Vorsorge. Deshalb kann es Ihnen nicht gleichgültig sein, was Sie davon haben und wie Sie im Falle eines Falles finanziell dastehen. Ein erheblicher Teil Ihrer persönlichen Ersparnisse steckt in der beruflichen Vorsorge. Nehmen Sie sich deshalb etwas Zeit und lesen Sie diese Informationsschrift sorgfältig durch. Es lohnt sich für Sie persönlich und auch für Ihre Familie. Erste, zweite, dritte Säule: Was heisst das für Sie persönlich? Die Vorsorge stützt sich in der Schweiz auf drei Säulen. Die erste Säule: die AHV/IV AHV/IV ist die Abkürzung für die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie soll für Sie und Ihre Familie das Existenzminimum sichern. Und zwar a. nach Ihrer Pensionierung b. im Todesfall oder c. wenn Sie invalid werden und deshalb nicht mehr arbeiten können. Die zweite Säule: die berufliche Vorsorge (BVG) Die zweite Säule ermöglicht zusammen mit der ersten Säule «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise». Ob diese gesetzliche Zielvorgabe nur gerade erreicht oder weit überschritten wird, hängt stark von der Art der Vorsorgepläne ab, für die sich Ihr Betrieb entschieden hat. Die dritte Säule: die freiwillige Selbstvorsorge Im Rahmen der dritten Säule haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorsorge durch steuerbegünstigtes Sparen weiter zu verbessern. Die dritte Säule ist freiwillig. Freiwilligkeit bedeutet nicht, dass keine Notwendigkeit zum Vorsorgesparen besteht. Je nach Ausgestaltung Ihrer Pensionskasse bildet die dritte Säule ein weiteres, wichtiges Glied im Rahmen Ihrer Vorsorge. Dies vor allem, wenn Sie ein mittleres oder höheres Einkommen haben. Besprechen Sie diese Frage mit einem Spezialisten der Vorsorge. Wenden Sie sich an die Valitas Sammelstiftung BVG und lassen Sie sich kostenlos beraten. Es lohnt sich. Die gesetzlichen Bestimmungen Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge sind in der Bundesverfassung festgehalten. Die Einzelheiten werden durch eine Vielzahl von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen geregelt. Der bekannteste Erlass ist das BVG. Erste und zweite Säule sind obligatorische Versicherungen. Sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen AHV-, IV- und BVG-Beiträge. Wie wird Ihre berufliche Vorsorge finanziert? Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Kosten für die berufliche Vorsorge gemeinsam. Ihr Anteil wird Ihnen monatlich vom Lohn abgezogen. Wieviel Sie bezahlen (und wieviel Ihr Arbeitgeber), ersehen Sie aus Ihrem persönlichen Ausweis. Die Beiträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Der Sparbeitrag Wie hoch Ihr monatlicher Sparbeitrag ist, richtet sich nach dem Vorsorgeplan der Vorsorgekasse Ihres Betriebes, nach Ihrem Alter und nach Ihrem Lohn.

4 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Den konkreten Betrag ersehen Sie aus Ihrem persönlichen Ausweis. Dieser wird Ihnen jährlich neu zugestellt. Sparbeiträge entrichten nicht nur Sie, sondern auch Ihr Arbeitgeber. Er übernimmt mindestens dieselben Beträge wie die Gesamtheit der Arbeitnehmer. Die gemeinsamen Sparbeiträge ergeben im Laufe der Zeit Ihr Alterskapital. Dieses wird Ihrem individuellen Konto gutgeschrieben. Es erhöht sich massgeblich durch die Kapitalerträge (Zinsen etc.). Dazu kommen allfällige Freizügigkeitsleistungen, die Sie aus früheren Arbeitsverhältnissen in Ihre Vorsorgekasse einbringen und/oder allfällige Einmaleinlagen. Ausbezahlt wird Ihnen das Alterskapital zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung. Entweder monatlich in Form einer Rente oder als Gesamtsumme. Falls Sie eine Kapitalauszahlung wünschen, müssen Sie sich 6 Monate vor Ihrer Pensionierung dafür entscheiden und eine entsprechende Mitteilung an die Valitas Sammelstiftung BVG richten. Andernfalls erhalten Sie bei der Pensionierung automatisch eine Altersrente. Die Pensioniertenkinderrente Auch nach Ihrer Pensionierung ist für Ihre Kinder finanziell vorgesorgt. Falls die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie nach Ihrer Pensionierung Pensioniertenkinderrenten. Die Kinderrenten erlöschen mit der Vollendung des 18. Altersjahres bzw. mit Vollendung des 25. Altersjahres, sofern die Kinder in Ausbildung stehen. Im Einzelfall ist der Vorsorgeplan massgebend. Die Prämien für die Versicherungsleistungen Die Risikoprämien decken die Risiken Tod und Invalidität. Sie werden jährlich neu berechnet. Die Leistungen im Alter Im Laufe der Jahre kommt durch die monatlichen Sparbeiträge und die Kapitalerträge eine grössere Summe zusammen: Ihr Sparkapital, das Ihnen bei der Pensionierung zusteht. Wie gross Ihr Sparkapital voraussichtlich sein wird, zeigt Ihnen der persönliche Ausweis. Die Altersrente Die Altersrente wird Ihnen als monatlicher Betrag ausbezahlt. Und zwar lebenslänglich, auch wenn das der Finanzierung der Rente dienende Kapital aufgebraucht ist. Wieviel Sie genau bekommen, ergibt sich zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung. Die Altersrente berechnet sich in Prozenten des Sparkapitals, wie es beim Erreichen des Rentenalters vorhanden ist. Die Kapitalauszahlung Wählen Sie die Variante Kapitalauszahlung wird Ihnen das gesamte Sparkapital oder ein Teil davon auf einmal ausbezahlt. Das Risiko der frühzeitigen Aufzehrung des Kapitals ist in diesem Fall nicht gedeckt. Das Pensionierungsalter Das Pensionierungsalter wird auch als Rentenalter oder, wie im persönlichen Ausweis, als Rücktrittsalter bezeichnet. Das Rücktrittsalter haben Sie erreicht, sobald Ihnen nach den Bestimmungen des BVG eine Altersrente zusteht. Für Männer beträgt das Rücktrittsalter aktuell 65 Jahre, für Frauen 64 Jahre. Die vorzeitige Pensionierung Das Rücktrittsalter können Sie vorverlegen. Eine vorzeitige Pensionierung ist jedoch frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Die Einzelheiten über die vorzeitige Pensionierung finden Sie im Reglement der Valitas Sammelstiftung BVG. Die Leistungen bei Invalidität Invalidenrente Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall auf Dauer erwerbsunfähig werden, erhalten Sie eine Invalidenrente. Für die Leistungen bei Unfall ist der Vorsorgeplan massgebend. Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Massgebend sind dabei die Feststellungen der IV (staatliche Invalidenversicherung). Anspruch auf eine Invalidenrente haben Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 Prozent. Bei einer

5 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Erwerbsunfähigkeit von 50 Prozent erhalten Sie eine halbe Rente, bei 60 Prozent eine Dreiviertelsrente und bei 70 Prozent oder mehr erhalten Sie die volle Invalidenrente. Die Ehepartnerrente, die Partnerrente und die Waisenrente Wenn Sie verheiratet sind, erhält der oder die hinterbliebene Ehepartner/in eine Ehepartnerrente. Ist im Vorsorgeplan eine Lebenspartnerrente versichert, so hat der vom Versicherten, vom Alters- oder Invalidenrentner bezeichnete Lebenspartner verschiedenen oder gleichen Geschlechtes, Anspruch auf eine Hinterlassenenrente in der Höhe der Ehepartnerrente, sofern die reglementarischen Bestimmungen erfüllt werden. Wenn Sie Kinder haben, erhalten diese eine Waisenrente. Die Waisenrente erlischt mit Vollendung des 18. Altersjahres bzw. mit Vollendung des 25. Altersjahres, sofern die Kinder in Ausbildung stehen. Im Einzelfall ist der Vorsorgeplan massgebend. Die Invalidenkinderrente Wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, ist Ihre Familie weiterhin versichert. Falls die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie zusätzlich zur Invalidenrente Invalidenkinderrenten. Die Wartefrist für die Rentenzahlung Für die Auszahlung der Invalidenrente und der Invalidenkinderrente besteht eine Wartefrist. Sie richtet sich nach dem Vorsorgeplan. Die Höhe der Rentenzahlung Wie hoch die Renten für Sie und Ihre Kinder sind, ersehen Sie aus Ihrem persönlichen Ausweis. Die Koordination der Leistungen Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor die Invalidenleistungen zu kürzen, sofern ein schweres Selbstverschulden vorliegt. Die Leistungen im Todesfall Bei Ihrem Tod sind die Angehörigen leistungsberechtigt. Die genauen Voraussetzungen und die Begünstigtenordnung sind im Vorsorgereglement beschrieben. Die Höhe der Rentenzahlung Die Höhe der Ehepartnerrente und der Waisenrente richtet sich nach dem Vorsorgeplan. Den genauen Betrag der Waisenrente erfahren Sie aus dem persönlichen Ausweis. Die weiteren Bestimmungen Im Todesfall kommt je nach Ausgestaltung des Vorsorgeplans ein Todesfallkapital zur Auszahlung. Im Vorsorgeplan und im Reglement der Valitas Sammelstiftung BVG finden sich zahlreiche weitere Bestimmungen für den Todesfall. Zum Beispiel: Die Ansprüche einer geschiedenen Ehefrau Der Beginn und das Ende der Ehepartnerrente Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum Um in den Genuss von Leistungen zu kommen, brauchen Sie nicht unbedingt bis zu Ihrer Pensionierung zu warten. Ihr Sparkapital steht Ihnen jetzt schon für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung. Daran sind verschiedene Bedingungen geknüpft. Mittel aus der beruflichen Vorsorge dürfen nur für Wohneigentum verwendet werden, das Sie selber nutzen. Daneben müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Die Varianten, die möglich sind: Erwerb oder Bau von Wohneigentum wertvermehrende Investitionen an Wohneigentum (Ausbau, Gesamtrenovation) Amortisation von Hypotheken Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften und ähnliche Beteiligungen. Die Varianten, die nicht möglich sind: Erwerb von Bauland allein

6 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Finanzierung von Ferienobjekten Bezahlung von Hypothekarzinsen Finanzierung des ordentlichen Unterhalts Erwerb von Nutzniessungen und Wohnrechten Die Einzelheiten sind im BVG, in der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und im Reglement zur Wohneigentumsförderung der Valitas Sammelstiftung BVG geregelt. Wenn Sie weitere Informationen wünschen steht Ihnen die Valitas Sammelstiftung BVG gerne zur Verfügung. Die Leistungen beim Eintritt in die Firma und beim Austritt Eintritt in die Firma Beim Eintritt in die Firma sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, die Freizügigkeitsleistungen Ihrer bisherigen Pensionskasse in die neue Pensionskasse einzubringen. Dies gilt ohne jede Einschränkung für sämtliche Freizügigkeitsleistungen, sowohl für den obligatorischen als auch für den ausserobligatorischen und den vorobligatorischen Teil Ihrer bisherigen Pensionskasse. Austritt aus der Firma Beim Austritt aus der Firma haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf das volle Sparkapital («Austrittsleistung»). Es setzt sich wie folgt zusammen: alle Sparbeiträge, die Sie und Ihr Arbeitgeber einbezahlt haben, den eingebrachten Eintrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen, den Einmaleinlagen aus Einkäufen, alle Kapitalerträge (Zinsen etc.), den Wiedereinzahlungen nach Scheidung, Vorbezügen oder Pfandverwertungen im Zusammenhang mit Wohneigentumsförderungsmassnahmen, den verteilten Überschüssen, abzüglich den Vorbezügen für Wohneigentum, abzüglich den Auszahlungen infolge Ehescheidungen. Diese Lösung ist vollständig transparent und fair. Die Höhe Ihres Freizügigkeitsanspruchs ist wie bei einem Bankkonto jederzeit feststellbar. Der Gesamtbetrag wird der Pensionskasse Ihres nächsten Arbeitgebers überwiesen. Eine Barauszahlung ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen (im Umfang des Altersguthabens nach BVG ist die Barauszahlung bei Verlassen der Schweiz nicht möglich, sofern die versicherte Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder nach den isländischen oder norwegischen Rechtsvorschriften für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert ist oder in Liechtenstein wohnen) Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen Wenn die Austrittsleistung weniger als Ihren Jahresbeitrag ausmacht Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners nötig und die Unterschrift amtlich beglaubigt ist. Falls Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht weiterarbeiten und keine andere Instruktion erteilen, überweist die Valitas Sammelstiftung BVG Ihre Austrittsleistung gemäss den gesetzlichen Vorschriften an die Auffangeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto. Wer ist versichert und wer nicht? Die berufliche Versicherung ist obligatorisch. Versichert sind alle weiblichen und männlichen Arbeitnehmer eines Unternehmens. Die Bedingung für die Aufnahme Für die Aufnahme in die Versicherung gibt es nur zwei Bedingungen. Nämlich, dass Sie der AHV-Pflicht unterstehen und dass Ihr Lohn den gesetzlich festgelegten Minimalbetrag übersteigt. Die Bedingungen für die Nichtaufnahme Keine Aufnahme in die Versicherung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

7 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Wenn Sie das 17. Altersjahr noch nicht vollendet haben Wenn Sie das Rücktrittsalter überschritten haben Wenn Ihr Lohn den vom Bund festgelegten minimalen Wert nicht erreicht Wenn Sie nebenberuflich arbeiten und bereits in Ihrem Hauptberuf versichert sind Wenn Ihr Arbeitsvertrag auf maximal drei Monate befristet ist Wenn Sie zu 70 % oder mehr erwerbsunfähig sind (gemäss IV) Wenn Sie nicht in der Schweiz tätig sind Die Regelung für Saisoniers Als Saisonier sind Sie für die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses versichert. Wann beginnt die Versicherung und wie lange sind Sie versichert? Grundsätzlich sind Sie ab Eintritt ins Unternehmen versichert bis zu Ihrem Austritt. Als Eintritt gilt der erste Arbeitstag gemäss Arbeitsvertrag, als Austritt der letzte Arbeitstag. Weiterversicherung nach dem Austritt Für die Risiken Tod und Invalidität sind Sie auch nach Ihrem Austritt versichert und zwar bis Sie ein neues Arbeitsverhältnis beginnen bzw. maximal für die Dauer von einem Monat nach Austritt. Wie ist für Sie die berufliche Vorsorge vertraglich geregelt? Der Anschluss Ihres Unternehmens an die Valitas Sammelstiftung BVG Ihr Unternehmen ist für die Durchführung der Personalvorsorge bei der Valitas Sammelstiftung BVG angeschlossen. Die Valitas Sammelstiftung BVG ist eine registrierte Vorsorgeeinrichtung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Sie führt die Vorsorgekasse Ihres Unternehmens. Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Organe auf Ebene der angeschlossenen Betriebe sind die Verwaltungskommissionen. Die Aufsicht über die Stiftung wird vom Bundesamt für Sozialversicherung wahrgenommen. Die Geschäftsführung der Valitas Sammelstiftung BVG obliegt der Valitas AG. Welche Leistungen die Valitas Sammelstiftung BVG für Ihre Vorsorgekasse und für Sie persönlich erbringt, ist vertraglich festgelegt im Reglement und im Vorsorgeplan. Der Vorsorgeplan bzw. mehrere Vorsorgepläne pro Betrieb enthalten die finanziellen und versicherungstechnischen Detailbestimmungen für die Personalvorsorge. Der Vorsorgeplan versteht sich stets im Zusammenhang mit dem Reglement der Valitas Sammelstiftung BVG. Er entspricht mindestens den Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), kann jedoch im Interesse der versicherten Person und des Arbeitgebers erheblich darüber hinausgehen. Die Bedingungen für Jugendliche Jugendliche, die das 17. Altersjahr vollendet haben, werden ab dem darauffolgenden 1. Januar gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Sieht der Vorsorgeplan keine andere Lösung vor, beginnt das gesetzliche Alterssparen erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres. Dementsprechend erhöhen sich dann auch die Prämien für den Versicherten. Die Verwaltungskommission Ihr Unternehmen hat für die berufliche Vorsorge die erwähnte Verwaltungskommission eingesetzt. Dafür müssen gleich viele Vertreter von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gewählt werden. Die Verwaltungskommission nimmt die Interessen Ihrer Vorsorgekasse und der Versicherten aus administrativer Sicht wahr. Ausserdem vertritt sie Ihr Unternehmen, Ihre Vorsorgekasse und die Versicherten gegenüber der Valitas Sammelstiftung BVG.

8 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG Die Beziehungen und Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und der Valitas Sammelstiftung BVG und zwischen der Valitas Sammelstiftung BVG und Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Vorsorgekasse sind u.a. durch den Anschlussvertrag und das Reglement bestimmt. Mindestens ein Exemplar davon ist in Ihrem Unternehmen vorhanden und kann von Ihnen eingesehen werden. Wie werden Sie über die berufliche Vorsorge informiert? Ihr Betrieb bzw. dessen Verwaltungskommission und die Valitas Sammelstiftung BVG stehen regelmässig miteinander in Kontakt. Das Unternehmen meldet der Valitas Sammelstiftung BVG Eintritte und Austritte sowie alle weiteren Mutationen (zum Beispiel Lohnänderungen und Erwerbsunfähigkeit). Das Unternehmen teilt der Valitas Sammelstiftung BVG auch mit, wenn ein Anspruch auf Leistung entstanden ist (zum Beispiel durch Pensionierung) oder wenn ein Leistungsanspruch nicht mehr besteht. Umgekehrt informiert die Valitas Sammelstiftung BVG die Verwaltungskommission über die finanzielle Entwicklung des Vorsorgevermögens und über die Leistungen, die sie für die einzelnen Versicherten erbringt. j Gemeldeter Jahreslohn Der gemeldete Jahreslohn entspricht dem vom Arbeitgeber der Stiftung mitgeteilten mutmasslichen AHV-Jahreslohn. k Versicherter Jahreslohn Der versicherte Jahreslohn ergibt sich aus dem gemeldeten Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs. Fehlt der Koordinationsabzug, so gilt der gesamte Lohn als versichert. l Beiträge Mit den Beiträgen finanzieren Sie zusammen mit dem Arbeitgeber die versicherten Leistungen. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens den gleichen Anteil wie alle Arbeitnehmer zusammen. Der monatliche Gesamtabzug setzt sich aus den Sparbeiträgen, den Risikobeiträgen, dem Beitrag für den Teuerungs- und Sicherheitsfonds sowie dem Beitrag für die Insolvenz und den personengebunden Verwaltungskosten zusammen. Bei Vorsorgekassen mit Unterdeckung kann auch ein zusätzlicher Sanierungsbeitrag erhoben werden. Die Sparbeiträge dienen der Äufnung des Sparkapitals. Dieses bildet die Basis für die Berechnung der Altersrente. Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung der Todesfallund Invaliditätsleistungen verwendet. Der persönliche Ausweis Der persönliche Ausweis zeigt Ihnen im Detail, welche Beiträge Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen, welche Leistungen Ihnen zustehen und welches Sparkapital sich angesammelt hat. Zum ersten Mal erhalten Sie beim Eintritt ins Unternehmen einen persönlichen Ausweis. Jedes Jahr oder nach besonderem Bedarf (so zum Beispiel bei einer Lohnanpassung) wird Ihnen von Ihrer Vorsorgekasse ein neuer, aktualisierter persönlicher Ausweis ausgehändigt. Wir empfehlen Ihnen, den persönlichen Ausweis zu Hause aufzubewahren. Erläuterungen zum persönlichen Ausweis (siehe Seite 10) m Vorsorgeleistungen Invalidität Invalidenrente Im Ausweis wird immer die volle Invalidenrente aufgeführt (Erwerbsunfähigkeit von 70 % und mehr). Die minimale Rente (BVG-Invalidenrente) berechnet sich aus dem angesammelten Altersguthaben nach BVG multipliziert mit dem gültigen Umwandlungssatz für die Altersrente im Rücktrittsalter. Sie kann auch in % des AHV-Jahreslohnes oder des versicherten Lohnes festgelegt werden. Die Definition finden Sie im Vorsorgeplan. Invaliden-Kinderrente Haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente, so steht Ihnen zusätzlich für jedes Kind eine Invaliden-Kinderrente

9 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG zu. Die Rente wird bis zum 18. Altersjahr, bzw. bei Ausbildung bis zum 25. Altersjahr ausbezahlt. Sie beträgt 20 % der vollen BVG-Invalidenrente oder kann auch in % des AHV-Jahreslohnes oder des versicherten Lohnes definiert werden. Die Werte finden Sie im Vorsorgeplan. Tod Ehepartner- und Partnerrente Der Anspruch auf eine Ehepartner- resp. Partnerrente richtet sich nach den Bestimmungen im Vorsorgereglement. Die Rente entspricht im Minimum 60 % der vollen BVG- Invalidenrente. Sie kann auch in % des AHV-Jahreslohnes oder des versicherten Lohnes festgelegt werden. Die Definition finden Sie im Vorsorgeplan. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten bei der Valitas Sammelstiftung BVG gemischt- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Todesfall eine Partnerrente. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den verheirateten Paaren. Anstelle einer Partnerrente kann der überlebende Ehepartner eine Kapitalabfindung verlangen. technischen Umrechnung des angesammelten Sparkapitals mit dem jeweils gültigen Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz wird von der Valitas Sammelstiftung BVG festgelegt, entspricht aber mindestens dem Satz gemäss BVG. Anstelle der Rente kann mittels Kapitaloption die Auszahlung des gesamten Sparkapitals, resp. 25 % oder 50 % davon, verlangt werden. Die Optionsfrist beträgt 6 Monate vor dem ordentlichen wie auch vor dem ausserordentlichen (Frühpensionierung) Pensionierungsdatum. n Sparkapital Sparkapital Das Sparkapital setzt sich zusammen aus den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und Einmaleinalgen, den Sparbeiträgen und den jährlichen Zinsen. Die Höhe entspricht dem angesammelten Kapital zum Zeitpunkt der Ausstellung (per Datum...) des Ausweises. Altersguthaben nach BVG Das Kapital wird berechnet nach den Vorgaben gemäss BVG. Waisenrente Haben Sie Anspruch auf eine Partnerrente, so steht Ihnen zusätzlich für jedes Kind eine Waisenrente zu. Die Rente wird bis zum 18. Altersjahr, bzw. bei Ausbildung bis zum 25. Altersjahr ausbezahlt. Sie beträgt 20 % der vollen BVG- Invalidenrente oder kann auch in % des AHV-Jahreslohnes oder des versicherten Lohnes definiert werden. Die Werte finden Sie im Vorsorgeplan. Todesfallkapital Im Todesfall kommt je nach Ausgestaltung des Vorsorgeplans ein zusätzliches Todesfallkapital zur Auszahlung. Die genauen Bestimmungen finden Sie im Vorsorgereglement. Alter Altersrente Bei Erreichen des Rücktrittsalters (65 Männer bzw. 64 Frauen) haben Sie Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Die Höhe der Altersrente entspricht der versicherungs- o Weitere Angaben Eingebrachte Freizügigkeitsleistung Kapital, welches beim Eintritt in die Vorsorgekasse eingebracht wurde. Das Kapital wurde von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung an die Valitas Sammelstiftung BVG überwiesen. Freiwilliger Einkauf in die max. Altersleistung Von Ihnen in die Vorsorgekasse eingebrachtes Kapital (Einmaleinlage) zur Verbesserung der Altersleistung (s.a. «Möglicher Einkauf in die max. Altersleistungen»). Freiwilliger Auskauf in die vorzeitige Pensionierung Von Ihnen einbezahltes Kapital zur Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung. Der maximal mögliche Auskauf wird auf Anfrage von der Valitas Sammelstiftung BVG berechnet. Austrittsleistung Entspricht dem vorhandenen Sparkapital (siehe n)

10 10 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG j k l m n o p

11 VALITAS VORSORGEREGLEMENT KURZFASSUNG 11 Möglicher Einkauf in die max. Altersleistungen Diesen Betrag (Einmaleinlage) können Sie maximal in die Vorsorgekasse einbezahlen. Die Einmaleinlage wird dem Sparkapital angerechnet und erhöht die Altersleistungen. Wird unter dieser Position kein Betrag aufgeführt, so haben Sie die maximalen Altersleistungen bereits erreicht und können folglich kein zusätzliches Kapital einbringen. Der Einkauf unterliegt speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie im Vorsorgereglement. Einkäufe in die Pensionskasse aus dem privaten Vermögen werden steuerlich begünstigt. Möglicher Vorbezug für Wohneigentum Der aufgeführte Betrag gibt Ihnen Aufschluss über den Betrag, der aus der Vorsorgekasse für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum bezogen werden kann. p Vorbezug / Verpfändung In diesem Teil des persönlichen Ausweises werden allfällige Verpfändungen oder bereits getätigte Vorbezüge aufgelistet. Wird ein Teil des Sparkapitals infolge Ehescheidung an den geschiedenen Ehepartner ausbezahlt, so finden Sie hier die entsprechenden Angaben. Falls Sie jetzt noch mehr wissen möchten Wir haben uns bemüht, Ihnen die wichtigsten Bestimmungen über die berufliche Vorsorge auf verständliche Art zu erklären. Vollständigkeit war nicht beabsichtigt und auch gar nicht möglich. Allein das Reglement der Valitas Sammelstiftung BVG umfasst über dreissig Seiten. Die einschlägigen Erlasse des Bundes füllen ein Buch. Trotzdem haben Sie selbstverständlich Anrecht auf weitere Informationen. Am besten wenden Sie sich mit konkreten Fragen an die verantwortlichen Verwaltungskommissionsmitglieder oder an Ihren Arbeitgeber. Für detaillierte Auskünfte sprechen Sie mit der Valitas Sammelstiftung BVG oder informieren Sie sich über unsere Homepage: Sofern Sie mehr über die freiwillige Selbstvorsorge wissen möchten, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit einem Spezialisten der Vorsorge. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Valitas Sammelstiftung BVG Zürich, 4. Dezember 2007

12 0108/d Wengistrasse 1 Fon CH-8004 Zürich Fax info@valitas.ch

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