Gut informiert. Fit ins Jahr 2015

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1 Gut informiert Fit ins Jahr 2015

2 GKV-FQWG Zielsetzung des Gesetzgebers Zitat von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Auszug: Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen. Wenn wir auch weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, müssen wir die Finanzstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig festigen. Davon profitieren auch die Versicherten. 1

3 GKV-FQWG Beitragssatz Änderung zum Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von bislang 15,5 % auf 14,6 % abgesenkt. + Auch der ermäßigte Beitragssatz wird reduziert von 14,9 % auf 14,0 %. + Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der hieraus zu berechnenden Beiträge. Ziel der Senkung + Stabilität bei den Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 2

4 GKV-FQWG Zusatzbeiträge Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag + Krankenkassen können ab 2015 bei entsprechendem Finanzbedarf einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der vom Versicherten allein zu tragen ist. Aufgabe der Arbeitgeber + Die Unternehmen führen den Zusatzbeitrag zusammen mit den übrigen GSV-Beiträgen ab. Daher müssen sie die Zusatzbeitragssätze aller Krankenkassen, mit denen sie zusammenarbeiten, kennen und bei der Beitragsabrechnung und abführung entsprechend berücksichtigen. Nachweis der Beiträge + Ab 2015 ist eine gesonderte Ausweisung der Zusatzbeiträge im Beitragsnachweis vorgesehen. Soweit Arbeitgeber einen Dauerbeitragsnachweis einsetzen, ist dieser ab 2015 neu zu erstellen. 3

5 GKV-FQWG Zusatzbeiträge Zeitversetzte Berücksichtigung + Bei Rentnern und Beziehern von Versorgungsbezügen wirken sich Zusatzbeiträge mit zweimonatiger Verzögerung aus. + Hierdurch erhalten die Rentenversicherungsträger und Zahlstellen eine entsprechende Vorlaufzeit für die technische Umsetzung. Mitteilungspflichten der Krankenkassen + Krankenkassen informieren ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Einführung bzw. Erhöhung von Zusatzbeiträgen. 4

6 GKV-FQWG Zusatzbeiträge Sonderkündigungsrecht + Die 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. + Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen bis zum Ablauf des Monats gekündigt werden, in dem der (erhöhte) Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Folge Wenn die neuen Regelungen zum in Kraft treten, haben zu diesem Zeitpunkt alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht es sei denn, die Krankenkasse erhebt keinen Zusatzbeitrag. 5

7 GKV-FQWG Zusatzbeiträge Neu: Kein Zahlungsaufschub mehr bei Sonderkündigung + Bisher: Kündigt der Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft wegen der Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags, muss dieser während der zweimonatigen Kündigungsfrist nicht bezahlt werden. + Künftig: Auch während der laufenden Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag vom Mitglied gezahlt werden. Beispiel Krankenkasse erhebt Zusatzbeitrag ab Kündigung muss erfolgen bis Kündigung wird wirksam zum Zusatzbeiträge sind zu zahlen vom 1.3. bis

8 GKV-FQWG mhplus Wir machen uns stark für Sie + Ihre mhplus setzt auf eine stabile und verlässliche Finanzplanung. + Ein einkommensabhängiger, kassenindividueller Zusatzbeitrag kompensiert den Wegfall des Sonderbeitrages. + ab in Höhe von 0,9% 7

9 GKV-FQWG Weitere Änderungen + Abschaffung des Sozialausgleichs, da künftige Zusatzbeiträge einkommensabhängig erhoben werden. + Kein Zusatzbeitrag aus geringfügig entlohnter Beschäftigung; Nachweis gegenüber Minijob-Zentrale entfällt. + Gründung eines Qualitätsinstituts, um wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu liefern. + Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Hebammen, um diese finanziell zu entlasten. + Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Beratungsstellen der unabhängigen Patientenberatung, um die Personalressourcen zu verbessern und weitere Beratungsstellen gründen zu können. 8

10 Ein gesundes Arbeitsumfeld Im Ganzen 9

11 Das betriebliche Gesundheitsmanagement Das haben Sie davon. Vorteile für Arbeitgeber: Vorteile für Arbeitnehmer: + Wahrnehmung der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern + Förderung von Engagement, Einsatzwillen, Verantwortungsübernahme und Flexibilität + Motivation der Mitarbeiter + Schaffung einer gesundheitsbewussten Unternehmenskultur + Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen + Rückgang der Fluktuation + Verbesserung der Qualität + Imageförderung + Vorbildfunktion für andere Unternehmen/ Außenwirkung + Erhöhung der Attraktivität für gesundheitsaffine Arbeitnehmer + Erwerben von Kenntnissen/ Fertigkeiten zu gesunden Verhaltensweisen im Betrieb und in der Freizeit + Steigerung des Wohlbefindens + Erhöhung der Zufriedenheit + Verbesserung des Gesundheitszustandes + Steigerung der Freude an der Arbeit + Verbesserung der Beziehungen + Aufbau einer positiven Einstellung zum Arbeitgeber + Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen 10

12 Ein gesundes Arbeitsumfeld Im Ganzen. Wir zeigen Ihnen, dass manchmal auch kleine Dinge eine große Rolle spielen. Workfit berücksichtigt eine ganzheitliche Betrachtungsweise: + Physikalisches Umfeld + Soziale Bedingungen z. B. Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherung, z. B. Betriebsarzt, Angebote Personalwesen, Arbeitsschutz, Ersthilfe Sozialberatung, Motivatoren, betriebliche Gesundheitsförderung + Persönliches Verhalten + Psychologisches Umfeld z. B. Ernährung, Umgang mit Suchtmitteln, Teil- z. B. Führungsstil, Motivation, psychosoziale nahme an Vorsorgeuntersuchungen Umwelt, Betriebsklima, Einkommen, Berufstätigkeit + Biologie + Versorgungssystem z. B. Zustand Immunsystem, physiologische z. B. Hautarzt, mhplus & Co. Charakteristika, genetische Anlagen 11

13 Unsere Arbeitsweise im Überblick Schritt für Schritt Gesünder wird man nicht an einem Tag. Wir begleiten Sie, so lange Sie uns brauchen. Unser Konzept baut auf folgenden Annahmen auf: + Es zielt auf den Bedarf des Unternehmens ab. + Es zielt auf die Ursachen ab, die Erkrankungen zugrunde liegen. + Es umfasst unterschiedliche Vorgehensweisen. + Es bezieht Arbeitnehmer effektiv mit ein. + Es ist Teil der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen. + Es ist in Kooperation denkbar: interdisziplinär und branchenübergreifend. 12

14 Unsere Arbeitsweise im Überblick Schritt für Schritt Gesünder wird man nicht an einem Tag. Wir begleiten Sie, so lange Sie uns brauchen. Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Programm: + Interesse an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung + bestehendes Engagement, ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu implementieren, falls noch nicht vorhanden + Bereitstellung von Ressourcen (personell/ monetär) + wünschenswert: ein Funktionsträger je Unternehmen als Gesundheitsbeauftragter 13

15 Unsere Arbeitsweise im Überblick Schritt für Schritt Schwerpunktthemen: Einführung eines nachhaltigen und systematischen BGM BGM-Maßnahmen werden sehr oft nach dem Gießkannen-Prinzip angeboten. Um dies zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig und nachhaltig zu verbessern, ist die Einführung eines systematischen BGM notwendig. Psychische Gesundheit Für Unternehmen und ihre Beschäftigten ist die psychische Gesundheit ein wichtiges Thema. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und den frühzeitigen Renteneintritt. Rückengesundheit Zu langes Sitzen, einseitige Belastungen, das Heben schwerer Lasten Rückenleiden gehören im Zusammenhang mit der Arbeit zu den am häufigsten geäußerten Beschwerden. 14

16 Workfit Ihre Wahl Schwerpunktthema 1 Einführung eines nachhaltigen und systematischen BGM + Gesundheitsbericht + Einführungsworkshop + Moderation Arbeitskreis BGF + Durchführung Gesundheitszirkel + Gesundheitstage 15

17 Workfit Ihre Wahl Schwerpunktthema 2 Psychische Gesundheit Modul 1: Führungskräftetraining Inhalt: Ziel: + Auffälligkeiten / Erkrankungen erkennen + Wissensvermittlung und Sensibilisierung + Praxistipps + Reflektion, Führung und Kommunikation + Gesprächsführung + Techniken zur konstruktiven Gesprächsführung 16

18 Workfit Ihre Wahl Schwerpunktthema 3 Rückengesundheit Rückentag AchtungRücken! 1. Vortrag Inhalt Zielgruppe + Ursachen von Rückenschmerzen und + 40 Arbeitnehmer pro Tag klinisches Krankheitsbild + Prävention als beste Vorsorge Zeitlicher Rahmen + ca. 20 Minuten Ziel der Maßnahme Methode + Sensibilisierung, Aufklärung, + Gruppenintervention Wissensvermittlung 17

19 Workfit Ihre Wahl Schwerpunktthema 3 Rückengesundheit Rückentag AchtungRücken! 2. Rücken-Screening (Dr. Wolff Back-check) und individuelle Beratung Inhalt Ziel der Maßnahme + mobiles Messsystem zur wissenschaftlichen + Messung der Kraftfähigkeit Analyse der Kraftfähigkeit + Sensibilisierung und persönliche Beratung + Bewertung der Ergebnisse + Information und Aufklärung zum Thema + Feststellung der muskulären Dysbalancen + Beratung und Impuls zur Verhaltensänderung + Trainingsempfehlungen für einen gesunden Lebensstil + individuelle Beratung + Erlernen von Übungen 18

20 Aufstehen! Los, gehen wir es gemeinsam an 19

21

22 Zusatzleistungen Mehr davon! 21

23 Das hat Biss! Noch mehr Leistungen für Ihre Zähne! Ab sofort steigern wir Ihr Wohlbefinden Wir bezuschussen die folgenden Leistungen pro Jahr mit insgesamt 60 Euro: + Professionelle Zahnreinigung (ab 18 Jahren) + Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne (im Alter von 6 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) + Glattflächenversiegelung vor dem Einsatz einer festen Zahnspange (im Alter von 10 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 22

24 Osteopathie und Co. Alternative Heilmethoden Heilen mit den Kräften der Natur Wir bezuschussen, über die geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie mit insgesamt 60 Euro pro Jahr. + Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt auf einem Privatrezept + Das Arzneimittel ist nicht aus dem Leistungskatalog der GKV ausgeschlossen + Das Arzneimittel wurde in einer Apotheke oder zugelassenen Versandapotheke bezogen 23

25 Fitcash Jetzt noch mehr Punkte sichern Ihre Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Verhalten Ihr Gesundheitsbonus + belohnt die Durchführung von bis zu 10 ausgewählten Aktivitäten, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken, mit je 200 Punkten oder 20 Euro. + Einen Bonus gibt es schon, wenn mindestens zwei Maßnahmen durchgeführt werden. 24

26 Babybonus Von klein auf. Die ganze Familie kann auch gemeinsam punkten Wir belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten schon bei unseren jüngsten Mitgliedern! Frischgebackene Eltern können Punkte sammeln oder 200 Euro Geldprämie kassieren. + Mindestens ein mhplus-versicherter Elternteil hat am Fitcash-Gesundheitsbonus teilgenommen. + Die ersten vier ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensmonaten wurden durchgeführt. + Das Neugeborene wird bis zur Durchführung der vierten Früherkennungsuntersuchung mhplus versichert. 25

27 Medizinische Vorsorgeleistungen Mehr davon. Die erweiterten medizinischen Vorsorgeleistungen: Wir bezuschussen die folgenden Leistungen einmalig im Kalenderjahr mit insgesamt 60 Euro + Sportmedizinische Untersuchung + 3D/4D-Ultraschall für Schwangere + wenn sie von zugelassenen Ärzten oder Leistungserbringern durchgeführt wurden 26

28 Die Prävention Von nichts kommt nichts. Es ist wirklich einfach, etwas für sich und seinen Körper zu tun. Wir bezuschussen jedem Versicherten bis zu zwei Präventionsmaßnahmen pro Jahr (in Form von zwei Gesundheitskursen oder einer Gesundheitsreise) + Teilnahmebestätigung des Anbieters liegt vor + Nachweis der regelmäßigen Kursteilnahme (mindestens 80% der Kurseinheiten) + Nachweis über die Zahlung der Teilnahmegebühr 27

29 Pflege, Familie und Beruf Reform der Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 + Zum : Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes + Voraussichtlich ab 2017: 2. Pflegestärkungsgesetz Finanzierung der Leistungsverbesserungen + Schritt 1 ab 2015: Erhöhung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte + Schritt 2 bei Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes: Erhöhung des Beitragssatzes um weitere 0,2 Prozentpunkte 28

30 Pflege, Familie und Beruf 1. Pflegestärkungsgesetz Die geplanten Leistungsverbesserungen + Erhöhung aller Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung + Verbesserte Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege + Ausbau der Leistungen für Tages- und Nachtpflege + Stärkung niedrigschwelliger Angebote + Höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel + Leistungsverbesserungen in stationären Pflegeeinrichtungen + Erweiterter Leistungsanspruch für Demenzkranke Zusätzlich: Pflegevorsorgefonds + Zur künftigen Begrenzung der Beitragsbelastung wird ein Pflegevorsorgefonds gebildet. In diesen Fonds werden künftig die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten eingezahlt. 29

31 Pflege, Familie und Beruf 2. Pflegestärkungsgesetz Schwerpunkt: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff + Voraussichtlich ab 2017 soll es fünf Pflegegrade geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. + Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird der Grad der Selbstständigkeit sein von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5). + Vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff profitieren alle Pflegebedürftigen Demenzkranke und Menschen mit körperlichen Einschränkungen gleichermaßen. 30

32 Pflege, Familie und Beruf Bessere Vereinbarkeit geplant Ergänzend zu den beschriebenen Verbesserungen rund um die Pflege befindet sich ein Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der parlamentarischen Abstimmung. Geplante Verbesserungen ab Zehntägige bezahlte Auszeit, um kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren zu können. + Rechtsanspruch auf bis zu 24 Monate unbezahlter teilweiser Freistellung allerdings nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und bei einer wöchentlichen Restarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. + Rechtsanspruch auf teilweise oder vollständige Auszeit für Angehörige, die ein Familienmitglied beim Sterben begleiten möchten. Dauer: bis zu drei Monate inklusive Rückkehrrecht und Kündigungsschutz. 31

33 Beschäftigung Mini- und Midijobs Bestandsschutzregelungen enden am Anfang 2013 wurden die monatlichen Arbeitsentgeltgrenzen für Mini- und Midijobber um 50,00 Euro angehoben. + Minijobber: Anhebung des Grenzwertes von 400,00 auf 450,00 Euro. + Midijobber: Anhebung der Gleitzone 400,01 bis 800,00 Euro auf 450,01 bis 850,00 Euro. + Aufgrund dieser Anhebung wurden Bestandsschutzregelungen geschaffen, die zeitlich bis Ende 2014 befristet waren. 32

34 Beschäftigung Mini- und Midijobs Arbeitsentgelt von 400,01 bis 450,00 Euro : Versicherungspflichtig, da Entgelt innerhalb der Gleitzone + Ab 2013: Nicht versicherungspflichtig, da unterhalb der neuen Gleitzone + Aber: Eine Übergangsregelung von 2013 bis Ende 2014 sorgte (falls gewünscht) für weiterhin bestehenden Versicherungsschutz. 2015: Arbeitsentgelt weiterhin 400,01 bis 450,00 Euro + Es gelten uneingeschränkt die Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, da die Übergangsregelung ausgelaufen ist. Folge Abmeldung zum bei der bisher zuständigen Krankenkasse; Anmeldung zum bei der Minijob-Zentrale. 33

35 Beschäftigung Mini- und Midijobs Beispiel Beschäftigungsbeginn Monatliches Entgelt 430,00 Euro Beurteilung : Die Beschäftigung war sozialversicherungspflichtig : Die Beschäftigung war geringfügig entlohnt, da sie unter dem neuen Grenzwert für geringfügige Beschäftigungen lag (450 Euro). Im Rahmen der Bestandsschutzregelung blieb sie jedoch versicherungspflichtig (mit Befreiungsmöglichkeit Ausnahme RV) : Die Beschäftigung ist geringfügig entlohnt (mit Befreiungsmöglichkeit zur RV). 34

36 Beschäftigung Mindestlohn Flächendeckende Einführung ab Ab dem neuen Jahr gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro. + Dieser gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. + Anpassungen werden zum und danach alle zwei Jahre vorgenommen. Personenkreis + Der Mindestlohn wird für alle in Deutschland tätigen Beschäftigten über 18 gelten, und zwar unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. + Ausgenommen sind u.a.: Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose, ehrenamtlich Tätige. 35

37 Beschäftigung Kurzfristig Beschäftigte Befristete Ausweitung der Zeitgrenzen + Bisher: Befristung auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres bis 2018: Befristung auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Besonderheit + Die neuen Zeitgrenzen gelten nur für Beschäftigungsverhältnisse, die ab beginnen. 36

38 Beschäftigung Kurzfristig Beschäftigte Beschäftigungsbeginn ab Es gelten wieder die alten Zeitgrenzen; bei kalenderüberschreitender Beschäftigung ist eine Besonderheit zu beachten. Beispiel Befristete Beschäftigung (Fünf-Tage-Woche) bis Monatliches Arbeitsentgelt 1.900,00 Euro Beurteilung Die Beschäftigung ist zwar beginnend in 2018 insgesamt auf längstens 3 Monate befristet, allerdings wird sie in 2019 länger als 2 Monate ausgeübt. Die Beschäftigung ist daher versicherungspflichtig. 37

39 Beschäftigung ElterngeldPlus Längere Förderung + Bessere Unterstützung von Eltern, die bereits während des Elterngeldbezuges und anschließend in Teilzeit arbeiten möchten. + Einführung eines Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate. Individuelle Kombinationen möglich + Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich künftig auf verschiedenste Art und Weise miteinander kombinieren. 38

40 Beschäftigung ElterngeldPlus Elternzeit soll flexibler werden + Unverändert: Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes möglich + Neu: Eine Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes kann künftig bis zu 24 Monate statt bisher bis zu 12 Monate dauern. + Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich; allerdings ist die Elternzeit rechtzeitig anzumelden. Ausblick + Die geplanten Neuregelungen befinden sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung und sollen zum in Kraft treten. 39

41 Beiträge Voraussichtliche Rechengrößen 2015 * Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich BBG RV/ALV West , ,00 Ost , ,00 BBG KV/PV West/Ost , ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost ,00 Geringverdienergrenze West/Ost 325,00 Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00 West , ,00 Bezugsgröße in der SV Ost KV/PV , ,00 Ost RV/ALV , ,00 * Bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet 40

42 Beiträge Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV/PV Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der halben Aufwendungen für eine gesetzliche oder private KV begrenzt auf einen Höchstzuschuss. + Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld: Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2015 = Berechnung: BBG KV 2015 = 4.125,00 Euro x 7,3 % + Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld: Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2015 = Berechnung: BBG KV 2015 = 4.125,00 Euro x 7,0 % 301,13 Euro 288,75 Euro + Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2015 = 48,47 Euro Berechnung: BBG KV 2015 = 4.125,00 Euro x 1,175 % BSG-Urteil vom PKV-versicherte Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber für ihre freiwillig GKV-versicherten Angehörigen keinen Beitragszuschuss mehr verlangen. 41

43 Beiträge Weitere Beitragssätze Arbeitslosenversicherung: 3,0 % + Insolvenzgeldumlage: 0,15 % + Rentenversicherung: 18,7 % 2 + Pflegeversicherung: 2,35 % 3 + Künstlersozialabgabe: 5,2 % 1 Bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet 2 Senkung wurde beschlossen. Bitte Ihre Unterlagen anpassen. 3 Bisher 2,05 % 42

44 Beiträge Umlage- und Erstattungssätze 2015 Ausgleichsverfahren U1 und U2 + U1 ermäßigter Umlagesatz 1,0 % Erstattung 50 % + U1 allgemeiner Umlagesatz 2,0 % Erstattung 70 % + U1 erhöhter Umlagesatz 2,5 % Erstattung 80 % + U2 Umlagesatz 0,30 %* Erstattung 100 % * Senkung ab auf 0,3 % - nach Verabschiedung im Verwaltungsrat 43

45 Beiträge Fälligkeit der GSV-Beiträge 2015 Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Fälligkeitstag Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Fälligkeitstag

46 Beiträge Abgabetermin Beitragsnachweis 2015 Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Abgabetag Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Abgabetag

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