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1 Deutschland fair ändern. Ein neuer Generationenvertrag für unser Land. Programm der CDU zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme Sammlung der Materialien zum Antrag des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands

2 Gliederung Zunehmender Handlungsdruck Demographie Arbeitskosten und Sozialversicherungsbeiträge Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme ohne Reformen Zusammenfassung der Ergebnisse Material zur Krankenversicherung Prämienmodell Einheitliche Kopfpauschale Bürgerversicherung Material zur Pflegeversicherung Material zur Altersvorsorge Material zur Arbeitslosenversicherung Modelle im Vergleich Rechnerische Grundannahmen Konsistenz in der programmatischen Entwicklung Die verwendeten Schaubilder aus der Präsentation des Generalsekretärs anlässlich der Bundesvorstandssitzung am 6. Oktober finden Sie im CDUNet unter

3 Zunehmender Handlungsdruck 0

4 Ohne strukturelle Reformen würden die Beitragssätze zur Sozialversicherung im Jahr 2050 auf über 60% steigen Beitragssätze in %* PV = Pflegeversicherung 80 BASISSZENARIO (OHNE REFORMEN) ALV = Arbeitslosenversicherung KV = Krankenversicherung RV = Rentenversicherung ,0 46,8 44,0 2,6 41,7 2,2 6,4 1,7 2,1 6,6 6,5 6,8 20,2 14,0 15,4 16,9 59,2 61,0 3,1 2,9 6,2 6,0 23,2 25, ,5 19,7 21,1 24,8 26,7 27, PV** ALV KV RV Bedeutet Unverantwortliche Belastung des Faktors Arbeit (Lohnnebenkosten) Unzumutbare Belastung der Versicherten * Anteil an den Bruttolöhnen und -gehältern ** Statische Fortschreibung des Leistungsniveaus Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit"

5 Demographie Der Traum eines jeden Menschen, ein möglichst langes Leben zu führen und ein hohes Alter zu erreichen, wird zunehmend Realität. Dank des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts, des insgesamt gestiegenen Wohlstands und nicht zuletzt durch die gesundheitsbewusstere Lebensführung wird die Bevölkerung zunehmend altern. Noch zu Beginn der 60er Jahre konnte ein damals 60-jähriger Mann mit durchschnittlich 15,5 weiteren Lebensjahren rechnen, die gleichaltrige Frau mit weiteren 18,5 Lebensjahren. Nur rund ein Jahrhundert später, im Jahr 2050, wird damit gerechnet, dass die 60-Jährigen eine fernere Lebenserwartung von 23,7 Jahren für Männer und 28,2 Jahren für Frauen haben. Gleichzeitig ist in Deutschland seit Jahrzehnten eine kontinuierliche Abnahme der Geburtszahlen zu beobachten. Die Geburtenrate ist von Lebendgeborenen je Frauen im Jahr 1880 auf gegenwärtig Lebendgeborene je Frauen abgesunken und zählt damit im internationalen Vergleich zu den niedrigsten weltweit. Seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist jede Kindergeneration etwa ein Drittel kleiner als die Elterngeneration, ohne Zuwanderung wäre die Bevölkerung schon ab diesem Zeitpunkt geschrumpft. Als Folge dieser Entwicklung wird die Bevölkerungszahl, trotz einer angenommenen jährlichen Netto-Zuwanderung von Personen, deutlich sinken. Nach neuesten Vorausberechnungen wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2030 die Anzahl der in Deutschland lebenden Personen von heute 82,5 Mio. auf 78 Mio. und im Jahr 2050 auf 68 Mio. absinkt. Diese wesentlichen Merkmale der demographischen Entwicklung bewirken, dass es zwischen den Altersgruppen zu drastischen Verschiebungen kommt. Dabei spielt insbesondere der so genannte Altersquotient eine bedeutende Rolle. Dieser beschreibt das Verhältnis der 20- bis 64-Jährigen, also der Erwerbsfähigen, zu den über 65-Jährigen. Gegenwärtig beträgt der Quotient 29,2, im Jahr 2030 liegt er bei 50,1 und im Jahr 2050 wird er 59,4 ausmachen. Dies bedeutet, dass ohne Reformen

6 dann 100 Erwerbsfähigen etwa 60 Rentner und mehr gegenüberstehen. Bezogen auf die Zahl der Erwerbstätigen wird im Jahr 2050 einem aktiv im Berufsleben Stehenden etwa ein Rentner gegenüberstehen. Arbeitskosten und Sozialversicherungsbeiträge Damit in Deutschland endlich wieder mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen und die Arbeitslosigkeit abgebaut werden kann, müssen die Lohnnebenkosten nachhaltig gesenkt und langfristig stabilisiert werden. Ein entscheidender Nachteil Deutschlands sind die im internationalen Standortwettbewerb zu hohen Arbeitskosten. Im Jahr 2002 rangierte die Industrie in den alten Ländern mit Arbeitskosten von 26,36 Euro pro Stunde hinter Norwegen an zweiter Stelle weltweit. Insbesondere die Lohnnebenkosten, die mit 11,62 Euro den höchsten Wert weltweit erreichen, belasten den Faktor Arbeit und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Nicht nur, dass die Bruttoarbeitskosten für den Arbeitgeber eine enorme Belastung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedeuten; auch die Kaufkraft des Arbeitnehmers wird durch eine hohe Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen massiv vermindert. Je nach Familienstand und Einkommen werden bis zu 60 Prozent der Bruttoarbeitskosten des Arbeitgebers für direkte Steuern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet. Unabhängig von Einkommen und Familienstand, so wurde es durch das Karl-Bräuer-Institut festgestellt, entstehen stets höhere Aufwendungen durch Sozialversicherungsbeiträge als durch die direkte Steuerlast. Die Grenzbelastung liegt bei bis zu 72 Prozent. In diesem Bereich sind von einem zusätzlich vom Arbeitgeber aufgewendeten Euro bis zu 72 Cent für Steuern und Sozialabgaben zu entrichten, dem Arbeitnehmer bleiben lediglich 28 Cent zusätzlicher Nettoverdienst. Während im Jahr 1960 insgesamt 41,5 Prozent des Volkseinkommens für direkte bzw. indirekte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aufgewendet werden muss-

7 ten, werden es im Jahr 2003 voraussichtlich 54,2 Prozent sein. Dieser signifikante Anstieg ist dabei fast ausschließlich auf die gestiegene Soziallastquote zurückzuführen. Sie hat sich von 12,4 Prozent des Volkseinkommens (bei einem Beitragssatz von 24,4 Prozent) im Jahr 1960 auf heute 23 Prozent (Gesamtbeitragssatz von 42,1 Prozent) fast verdoppelt. Daher ist die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge eine ganz wesentliche Stellgröße, die über Arbeitskosten und damit über Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und somit auch über Entfaltungsmöglichkeiten und Wohlstand des Einzelnen und in der Gesellschaft insgesamt entscheiden. In verschiedenen wissenschaftlichen Studien des Instituts für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung der Universität Karlsruhe, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Weltwährungsfonds wurde nachgewiesen, wie sich ein möglicher Zusammenhang zwischen Höhe der Sozialversicherungsbeitragssätze und der Beschäftigung quantifizieren lässt. Die Ergebnisse variieren dabei zwischen und gut Beschäftigten je Sozialversicherungsbeitragspunkt. Der Effekt werde entsprechend kleiner, je stärker der Veränderung der Sozialversicherungsbeiträge eine Gegenfinanzierung und keine reale Kostenänderung gegenübersteht. Bei einem mittleren Effekt von etwa Arbeitsplätzen weniger je zusätzlichem Sozialversicherungsbeitragspunkt würde sich, ohne grundlegende strukturelle Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen und einem daraus folgenden Gesamtbeitragssatz von über 60 Prozent im Jahr 2050, der Wegfall weiterer vier Millionen Arbeitsplätze ergeben. Hieraus folgt zwingend die Notwendigkeit, dem demographisch bedingten und damit einstweilen unabänderlichen Lastenanstieg tatsächliche Einsparungen entgegenzusetzen, um den doppelten Kollaps von Arbeitsmarkt und Sozialversicherung zu verhindern.

8 Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme ohne Reformen Entwicklung der Betragssätze der sozialen Sicherungssysteme Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen betragen heute insgesamt rund 42 Prozent. Ohne Reformen würden diese Beiträge im Jahr 2030 auf 54 Prozent und im Jahr 2050 auf 61 Prozent steigen. Ein solcher Anstieg hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die bereits heute im internationalen Vergleich sehr hohen Arbeitskosten und damit auf die Marktchancen deutscher Produkte im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb. Er führt gleichzeitig zu einer nicht mehr vertretbaren Belastung des Einzelnen. Krankenversicherung Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden in den kommenden Jahren die Ausgaben für Gesundheit dramatisch ansteigen, wenn keine Reformen eingeleitet werden. Dies wird auf der Ausgabenseite vor allem durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft und durch den medizinisch-technologischen Fortschritt verursacht, aber auch durch fehlenden Wettbewerb unter den Leistungserbringern und mangelnde Transparenz. Auf der Finanzierungsseite bereiten insbesondere die Veränderungen der Versichertenstruktur Probleme. Der Anteil der Rentenempfänger steigt dauerhaft. Überdies führen die stark verkürzten, unstetiger gewordenen Beschäftigungsbiographien sowie die hohe Arbeitslosigkeit zu neuen Herausforderungen. Die Auswirkungen der demographischen Belastung werden vor allem ab dem Jahr 2010 deutlich erkennbar. Ohne eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Beiträge von aktuell durchschnittlich 14,4 Prozent auf 20,2 Prozent im Jahr 2030 und auf 25,1 Prozent im Jahr 2050 ansteigen.

9 Pflegeversicherung Die künftige Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist gefährdet, weil der Anteil der Leistungsbezieher an den Beitragszahlern erheblich steigt und außerdem die ambulante Pflege in der Familie allein aus demographischen Gründen nicht mehr im bisherigen Maße erfolgen kann. Die beschriebene Entwicklung würde ohne Reformen zu erheblichen Beitragssteigerungen führen, selbst wenn man davon ausgehen kann, dass wegen der höheren Lebenserwartung die Pflegebedürftigkeit künftig in einem höheren Alter als heute eintreten wird. Bei einer unterstellten regelmäßigen Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung wären 2030 bereits 3,9 Beitragssatzpunkte und 2050 sogar 5,8 Beitragssatzpunkte aufzubringen. Dies entspräche einer Steigerung gegenüber heute um das Dreieinhalbfache. Rentenversicherung Als Folge insbesondere der demographischen Entwicklung wird die Rentenversicherung in ihrer gegenwärtigen Form in Zukunft entweder außerordentlich hohe Beitragssätze erheben müssen oder in nicht wenigen Fällen nur noch ein Rentenniveau sicherstellen können, das dem Niveau der Sozialhilfe entspricht oder dieses sogar unterschreitet. Selbst bei einer maßvollen Erhöhung der Beitragssätze wird in absehbarer Zeit ohne die Durchführung geeigneter Reformmaßnahmen das Rentenniveau derart absinken, dass die Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Lebensstandard der Rentner nicht mehr hinreichend werden sichern können. Überdies wird die gesetzliche Rentenversicherung in eine erhebliche Legitimationskrise geraten, wenn sie Beiträge erhebt, die nur noch zu Leistungen führen, die in einem anderen Sicherungssystem beitragsfrei bezogen werden können. Ohne Reformen würden die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung von heute 19,5 Prozent auf 24,8 Prozent im Jahr 2030 und auf 27,0 Prozent im Jahr 2050 steigen.

10 Arbeitslosenversicherung Die CDU hat das Ziel gesetzt, die Sozialabgabenquote dauerhaft auf unter 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Beitragsanteil der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung dauerhaft auf höchstens 5,0 Prozent abgesenkt werden. Ohne Reformen würden die Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung von heute 6,5 Prozent auf 6,4 Prozent im Jahr 2030 und auf 6,0 Prozent im Jahr 2030 sinken. Grund hierfür ist, dass bei einer zurückgehenden Bevölkerung auch die Anzahl der Erwerbstätigen und damit auch die Zahl der Arbeitslosen sinkt.

11 Zusammenfassung der Ergebnisse 2

12 Neuer Generationenvertrag für Deutschland Mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung für jeden Solidarische Absicherung der großen Lebensrisiken in der Gesellschaft Leitidee Reformpaket: Neuer Generationenvertag Hohe Berechenbarkeit und Transparenz über Leistungen und Gegenleistungen in der Versichertengemeinschaft Solide Finanzierung: Keine weiteren Hypotheken für nachwachsende Generationen Eigenständige Alterssicherung von Erziehenden Stärkere Familienförderung Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit"

13 Material zur Krankenversicherung 4

14 Empfehlungen zur Krankenversicherung Eckpunkte KRANKENVERSICHERUNG Leitlinien Maßnahmen Spitzenmedizin für alle Mehr Wettbewerb und Effizienz im bestehenden System Stärkung Eigenverantwortung der Versicherten Solide Finanzierung auch für künftige Generationen Stärkere Familienförderung Mittelfristiger Umstieg auf Prämienmodell durch Aufbau Kapitalstock Aufbau Kapitalstock für Umstieg auf demographiefestes, versicherungsmathematisches Prämienmodell (frühestens 2013) Solidarischer Ausgleich im Steuertransfersystem für Einkommensschwache Kurzfristige Ausweitung Beitragsbasis (alle Einkünfte der Versicherten) Auszahlung konstanter Arbeitgeberbeitrag Ausgliederung von Leistungsbereichen Krankengeld (Arbeitgeber) Zahnbehandlung, -ersatz (Arbeitnehmer) Bündel von Einzelmaßnahmen zur Stärkung von Transparenz und wettbewerblichen Mechanismen in der GKV Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit"

15 KRANKENVERSICHERUNG Systemwechsel in der Krankenversicherung AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer Übergangsphase bis 2013 GKV-Beitragssatz insgesamt 13,4% AG: 5,4% plus Prämie für Krankengeld AN: 8,0% 23 Euro (2013) für privat abgesicherte Leistungsbereiche Zahnersatz und zahnmedizinische Behandlung Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks von 290 Mrd. Euro (2013) Demographiefestes Prämienmodell ab 2013 Bildung individueller Altersrückstellungen aus Kapitalstock Einführung versicherungsmathematisch kalkulierter lebenslang konstanter Prämien für alle Versicherten (nach Alterskohorten) 264 Euro/Monat für Neuzugänge (2013) Max. 264 Euro/Monat für Altfälle (2013) Nach 2013 jeweils Prämienberechnung für neue Versichertenjahrgänge Auszahlung Arbeitgeberanteil Sozialer Ausgleich für Geringverdiener aus Steuermitteln (ca. 27,3 Mrd. Euro) Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit"

16 Durch den Aufbau eines Kapitalstocks lässt sich die KV in ein demographiefestes Prämienmodell überführen Beitragssatz-Effekt Zu- bzw. Abschlag auf den kapitalgedeckten Beitragssatz in %, laut Kommissionsmodell 16,0 15,0 14,0 13,0 12,0 11,0 10,0 9,0 Kapitalstock in Mrd. Euro, laut Kommissionsmodell Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit" Beitragssatzstabilisierung auf 13,4% für alle zukünftig in der GKV zu finanzierenden Leistungen gemäß Kommissionsbeschluss +2,7% Aufbau Kapitalstock Jahre KV-BESCHLUSS BS = Beitragssatz Umstieg in demographiefestes, kapitalgedecktes Prämienmodell Lebenslang konstante Prämien Prämienhöhe orientiert an Alterskohorte Deckelung der Prämien für Altfälle durch Kapitalstock

17 KV-BESCHLUSS HINTERGRUNDINFORMATION Durch Auflösung des Kapitalstocks im Jahr 2013 könnte die Überführung zu versicherungsmathematischen Prämien finanziert werden Beiträge je Mitglied* 2013 in Euro pro Monat Versicherung von Neubeitritten zu lebenslanger versicherungsmathematisch kalkulierter Prämie von ca. 264 Euro (20-Jähriger) Individualisierung des kollektiven Kapitalstocks in 2013 zur Beitragssenkung (angespart bei 13,4% BS) Individuelle lebenslange Beitragshöhe ohne vorhandenen Kapitalstock Gesenkter Beitrag für Altfälle von lebenslang ca. 264 Euro Eintrittsalter Sozialer Ausgleich im Steuersystem** * Gleicher Tarif für Männer und Frauen; Annahmen zur Berechnung: bei beitragsfreier Mitversicherung von Kindern und 13,4% Beitragssatz bis 2030 und reduziertem Leistungskatalog (keine Zahnbehandlung/-ersatz, Krankengeld) sowie nach Durchführung effizienzsteigernder Maßnahmen; ausgegliederte Leistungen haben identischen Anteil an PKV-Ausgaben wie bei GKV ** Schätzung auf Basis externer Studien: 27,3 Mrd.Euroinsgesamt Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit"

18 Im Prämienmodell bleibt die Prämie für den Einzelnen lebenslang konstant Leitlinien Auswirkungen für Versicherte Lebenslang konstante Prämie für den einzelnen Versicherten Umstieg auf KV-Prämienmodell (frühestens 2013) Aufhebung der Umverteilung nach Einkommen im System Höhere prozentuale Belastung für niedrigere Einkommen Geringere prozentuale Belastung für höhere Einkommen Aufhebung beitragsfreier Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen Dafür zusätzlicher Solidarausgleich im Steuersystem Einbeziehung aller Steuerpflichtigen Berücksichtigung von Einkommen auch jenseits der Beitragsbemessungsgrenze Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit"

19 KV - HINTERGRUNDINFORMATION Kopfpauschalen sind im Gegensatz zu versicherungsmathematisch kalkulierten Prämien abhängig von der demographischen Entwicklung Merkmale Wirkungen Versicherungsmathematische Prämien Prämienhöhe variabel nach Eintrittsalter Prämienhöhe lebenslang konstant auf Grund von individueller Altersrückstellung Umverteilung nur zwischen Gesunden und Kranken einer Alterskohorte Entkopplung der Gesundheitskosten von Lohnnebenkosten Kopfpauschalen Einheitspreis für alle Versicherten Pauschale jährlich neu kalkuliert aus der Gesamtsumme der Gesundheitskosten Umverteilung zwischen Jungen und Alten sowie zwischen Gesunden und Kranken Entkopplung der Gesundheitskosten von Lohnnebenkosten Entwicklung unabhängig von demographischem Wandel Anstieg der Kosten für jeden Einzelnen durch demographischen Wandel Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit" Sozialer Ausgleich zwischen Beziehern hoher und niedriger Einkommen jeweils im Steuertransfersystem

20 Die Bürgerversicherung bietet keine Antwort auf die demographischen Herausforderungen der GKV Potenzial* Kritik HINTERGRUNDINFORMATION Versichertenkreis Erweiterung auf alle Bürger Beitragsbasis Verbreiterung auf alle Einkommensarten Bemessungsgrenze Anhebung auf Euro/ Monat (analog GRV) Entlastung der GKV um lediglich 0,1 BS-Punkte Beamte/PKV-Versicherte stellen im Schnitt "bessere Risiken" dar aber durch höhere Lebenserwartung höhere Kosten im Alter Senkung des Beitragssatzes zur GKV um dauerhaft 0,4 Prozentpunkte Senkung des Beitragssatzes zur GKV um ca. 0,7 Prozentpunkte** Keine Abmilderung des demographischen Wandels Verringerung der Anreize zu mehr Eigenverantwortung Belastung der Bezieher von zusätzlichem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze Lediglich Verteilungseffekt innerhalb des Systems Verringerung des finanziellen Spielraums für individuelle Absicherung Keine Begrenzung der Kostensteigerungen im Gesundheitssystem * Zahlenangaben vorläufig ** Vgl. Studien von Wille (2002), Igel (2002) und Breyer et al. (2001) Quelle: Büro der Kommission "Soziale Sicherheit" Arbeitspapier mit Zwischenergebnissen ohne Empfehlungscharakter

21 Prämienmodell Die durch die Bevölkerungsentwicklung entstehenden Belastungen der Sozialsysteme können nur dadurch aufgefangen werden, dass - wo immer dies möglich und sinnvoll ist - das Umlageverfahren durch ein wesentlich demographiefesteres kapitalgedecktes Verfahren ersetzt wird. Es wird daher empfohlen, das heutige System der gesetzlichen Krankenversicherung in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges und erheblich demographiefesteres System zu überführen. Dadurch würde es erstmalig gelingen, die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten zu trennen, einen entscheidenden Schritt für mehr Wachstum und Beschäftigung zu gehen und die Verteilungsfrage zielgenau zu lösen. Auch würden die durch die demographische Entwicklung entstehenden Lasten durch den Aufbau eines Kapitalstocks nachhaltig abgefedert. Um den Umstieg zu einem Prämienmodell sozialverträglich gestalten zu können und vor allem die älteren Versicherten nicht zu überfordern, die kaum ausreichend Rücklagen für die Altersrückstellung bilden können, wird die Bildung eines Kapitalstockes vorgeschlagen, der über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren hinweg aus den Beiträgen der Versicherten gebildet wird. In einem solchen Prämienmodell fallen je nach Eintrittsalter des Versicherten unterschiedlich hohe Prämien an, die in der Höhe die jeweils im Lebensverlauf zu erwartenden - im Alter ansteigenden - Ausgaben einkalkulieren müssen. Um zu vermeiden, dass ältere Versichertenjahrgänge unzumutbar hohe Prämien zu leisten haben, wird im Jahr des Umstiegs (frühestens 2013) der kollektive Kapitalstock aufgelöst und für eine versicherungsmathematische Individualisierung der Altersrückstellungen zu Gunsten über 45-jähriger Versicherter eingesetzt. Für diesen Zeitpunkt kann mit einer versicherungsmathematisch berechneten lebenslangen Prämie zur Krankenversicherung in Höhe von etwa 264 Euro monatlich für einen 20-jährigen Versicherungsnehmer (Neubeitritt) kalkuliert werden, wenn der Leistungskatalog wie vorgeschlagen angepasst worden ist. Auch ältere Versicherungsnehmer würden ab 2013 versicherungsmathematisch berechnete Prämien

22 zahlen. Für die 45-Jährigen und Älteren würde die Prämie aus Mitteln der Altersrückstellung dauerhaft begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch im Jahr 2013 auch für diese Versichertengruppe eine lebenslange Prämie in Höhe von etwa 264 Euro monatlich kalkuliert werden kann. Für neu zu versichernde Personen wird künftig unter Berücksichtigung der lebenslang zu erwartenden Kosten die Krankenversicherungsprämie für die gesamte Lebensdauer berechnet. Dabei werden die jeweiligen Kosten des erreichten medizinischen Fortschritts mit eingerechnet. Spätere Neuzugänge zahlen mithin bei weiterem medizinischem Forschritt höhere Prämien als ältere Jahrgänge. Die Prämien sind daher je nach Alterskohorte unterschiedlich hoch. Alle Versicherungen stehen bei der Festsetzung ihrer Prämien miteinander im Wettbewerb. Finanzielle Nachteile für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen müssen aus Steuermitteln beglichen werden. Die damit verbundenen Aufwendungen werden auf jährlich etwa 27,3 Mrd. Euro veranschlagt. Durch einen Einkommensausgleich im Steuersystem über die progressive Einkommenssteuer und die Heranziehung aller steuerpflichtigen Einkommen wird ein gerechter, effizienter und transparenter sozialer Ausgleich für kleine Einkommensbezieher geschaffen. Jeder Krankenversicherte würde nach seiner individuellen steuerlichen Leistungsfähigkeit beteiligt. Es wird empfohlen, die Pflegeversicherung aus dem gegenwärtigen Umlageverfahren in ein kapitalgedecktes Prämienmodell zu überführen. Auch künftig soll die Pflegeversicherung eine eigenständige, unabhängige Säule der Sozialversicherung bleiben. Unter den vier Säulen der sozialen Sicherungssysteme gelingt in der Pflegeversicherung eine Überführung in ein kapitalgedecktes System am leichtesten, da hier angesichts relativ geringer Finanzvolumina die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung am ehesten beherrschbar sind. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Überführungsphase erforderlich, während der ein aus erhöhten Beiträgen erzielter Einnahmeüberschuss für den Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks verwendet wird. Für die Überführungsphase kann ein bis etwa zum Jahr 2030 konstanter einkommensabhängiger Beitragssatz kalkuliert werden.

23 Eine sofortige Überführung der Pflegeversicherung in ein kapitalgedecktes Prämienmodell kann nicht empfohlen werden. In diesem Falle würden die mittleren und älteren Jahrgänge unvertretbar hohe, gleichwohl versicherungsmathematisch gerechtfertigte Beitragsprämien zahlen müssen, da diese Jahrgänge nicht mehr eine hinreichend lange Beitragszeit erwarten lassen, welche die notwendigen Altersrückstellungen zu bilden erlaubt. Spätestens im Jahr 2030 kann der kollektive Kapitalstock auf jeden Fall aufgelöst und für eine versicherungsmathematische Individualisierung der Altersrückstellungen zu Gunsten älterer Versicherter eingesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann mit einer lebenslangen Prämie zur Pflegeversicherung in Höhe von 52 Euro pro Monat für einen 20-jährigen Versicherungsnehmer (Neubeitritt) kalkuliert werden. Ältere Versicherungsnehmer zahlen ab 2030 versicherungsmathematisch berechnete höhere Prämien. Für die 45-Jährigen und Älteren wird die Prämie aus Mitteln der Altersrückstellung dauerhaft gedeckelt, um Versicherungsnehmer mit kleinen Einkommen nicht zu überfordern. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch im Jahr 2030 ein Beitrag in Höhe von maximal 66 Euro pro Monat kalkuliert werden kann. Damit läge - für den durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer von 45 Jahren und älter - die Beitragshöhe ab 2030 um die Hälfte niedriger als bei einer Beibehaltung des derzeitigen Systems, wenn dieses dynamisiert würde. Es wird geprüft, ob und wann ein Umstieg bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Prämien für ältere Versicherte ausreichend gedeckelt werden, um sie nicht über ein zumutbares Niveau steigen zu lassen. Es wird dringend empfohlen, den Kapitalstock sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung so auszugestalten, dass die angesparten Mittel einem zweckwidrigen staatlichen Zugriff zuverlässig und auf Dauer entzogen bleiben. Dies könnte zum Beispiel durch die Einrichtung eines Fonds bei der Bundesbank sichergestellt werden.

24 Einheitliche Kopfpauschale Auf lange Sicht müssen die steigenden Gesundheitskosten vom Lohn abgekoppelt werden, weil die Lohnzusatzkosten unsere Arbeitsplätze im internationalen Wettbewerb zu teuer machen. Investoren, die in Deutschland Arbeitsplätze schaffen wollen, müssen sich darauf verlassen können, dass die Lohnzusatzkosten nicht weiter steigen. Die Verfechter einer einheitlichen Kopfpauschale für alle Erwachsenen glauben, dass eine Weiterentwicklung des Sozialsystems in diese Richtung die einzig vernünftige Alternative ist, um eine solide Basis für die Finanzierung der sozialen Sicherung zu schaffen. Für das Modell der einheitlichen Kopfpauschale sprechen folgende Argumente: Indem die Versicherungsbeiträge unabhängig vom Einkommen bemessen werden, sorgt dieses Modell dafür, dass die Umverteilung zwischen Starken und Schwachen dort geschieht, wo dies am effizientesten möglich ist, nämlich im Steuersystem. Bei einem Übergang zur einheitlichen Kopfpauschale für alle Erwachsenen bei der Krankenversicherung würden die Lohnnebenkosten schlagartig von über 42 auf nur noch 28 Prozent sinken. Da den Arbeitnehmern der bisherige Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung direkt ausbezahlt würde, blieben die Lohnkosten zwar absolut konstant, aber die Belastung einer zusätzlichen Arbeitsstunde mit Sozialabgaben würde drastisch vermindert. Da die Lohnnebenkosten bei einer einheitlichen Kopfpauschale mit 28 Prozent kaum höher wären als die 25 Prozent für Mini-Jobs, könnte auf diese Subvention der Teilzeitarbeit ganz verzichtet werden. Für die Arbeitnehmer würde so der Anreiz entfallen, die von den Arbeitslosen dringend gesuchten Vollzeit- Arbeitsplätze mehr und mehr in Teilzeit-Jobs aufzusplitten.

25 Nachteile der einheitlichen Kopfpauschale: Ein wesentlicher Nachteil der einheitlichen Kopfpauschale wird darin gesehen, dass sie die sozial Schwachen belasten und die Gutverdiener entlasten. Dieser Effekt wird jedoch dadurch gemindert, dass die auszuzahlenden Arbeitgeberbeiträge der Steuer- und Abgabenpflicht unterliegen, womit die Entlastungseffekte netto deutlich geringer ausfallen. Da zudem eine kostenlose Finanzierung von Kindern und eine prozentuale Obergrenze für die monatliche Belastung durch die einheitliche Kopfpauschale vorgesehen sind, bedarf das System eines zusätzlichen Umverteilungsmechanismus. Dieser könnte in einem prozentualen Zuschlag auf die Einkommensteuerschuld erreicht werden, womit auch privat Krankenversicherte in die Pflicht genommen würden. Bei Umstellung auf eine einheitliche Kopfpauschale würde sich derzeit im Durchschnitt über alle Kassen hinweg ein monatlicher Beitrag von 210 Euro je erwachsenem Versicherter ergeben. Dies entspricht etwa 9,5 Prozent des durchschnittlichen Einkommens eines Arbeitnehmers. Die effektiven Be- und Entlastungen hängen davon ab, welche Haushalte in welchem Umfang steuerfinanzierte Zuschüsse erhalten, um eine übermäßige Belastung unterer Einkommen zu vermeiden und wie die Gegenfinanzierung dieser Zuschüsse über Steuern erfolgt. Die Schätzungen für das erforderliche Finanzvolumen für diese Zuschüsse schwanken zwischen 20 und 28 Milliarden Euro. Allerdings kann durch eine einheitliche Kopfpauschale die Belastung durch die demographische Entwicklung nicht aufgefangen werden. Nur durch einen zusätzlichen Kapitalstock wie im Modell der Gesundheitsprämie kann diese Last abgefedert werden.

26 Bürgerversicherung Die Vertreter der Idee einer Bürgerversicherung wollen die unterschiedlichen Sicherungsmöglichkeiten, die in Deutschland für Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehende Personen existieren, einebnen und die gesamte Bevölkerung in das System der Sozialversicherung einbeziehen. Dadurch sollen alle Bürger zu den gleichen Konditionen gegen dieselben Risiken geschützt werden und gleichermaßen nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gesamtbudgets beitragen, aus dem die Ausgaben bestritten werden: Es gibt eine Vielzahl von Aspekten, die im Bereich der Krankenversicherung gegen eine Bürgerversicherung sprechen: Die Folgen des demographischen Wandels werden eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erfordern. Das umlagefinanzierte heutige System der gesetzlichen Krankenversicherung ist in dieser Form nicht zukunftstauglich. Eine Bürgerversicherung mildert die Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Denn sie behält das Prinzip der Umlagefinanzierung bei. Zudem würde eine solche Einheitskasse ohne echten Wettbewerb die Ausgabendynamik, die sich aus dem Zusammenspiel von demografischem Wandel und medizinisch-technischem Fortschritt ergibt, keinesfalls bremsen. An diesem Punkt müssen aber in Zukunft die Reformüberlegungen ansetzen. Bereits heute sind 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Einbeziehung der restlichen 10 Prozent lässt keine grundlegende Beseitigung der Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten. Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass die beitragspflichtigen Einnahmen nicht Schritt halten mit den Ausgaben. Infolgedessen müssen die Beiträge ständig an die Entwicklung der Ausgaben angepasst werden. Diese Beitragssatzsteigerungen verteuern den Faktor Arbeit und verhindern damit die Entstehung neuer Arbeitsplätze.

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