Seminararbeit. Die Kreditvergabe deutscher Banken im internationalen Vergleich unter besonderer Betrachtung von Umwelt- und Nachhaltigkeitskritierien

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1 Seminararbeit Die Kreditvergabe deutscher Banken im internationalen Vergleich unter besonderer Betrachtung von Umwelt- und Nachhaltigkeitskritierien Themensteller: Prof. Dr. Manfred Steiner Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre Schwerpunkt Finanz- und Bankwirtschaft vorgelegt von: Markus Knöpfle Matrikelnummer Prof.-Messerschmitt-Str Augsburg Tel

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung und aktuelle Entwicklungen Risikobegriff und Betrachtung von Umweltrisiken Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich Darstellung der Problematik USA Bundesrepublik Deutschland Würdigende Betrachtung Anforderungen sonstiger Stakeholder Freiwillige Selbstverpflichtungen Grundlagen Global Reporting Initiative (GRI) UNEP-Bankenerklärung Equator-Principles UN Global Compact OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen Bankenvergleich Deutsche Bank HypoVereinsbank-Group Citigroup HSBC Holdings Vergleich von 34 internationalen Banken Zusammenfassung und Ausblick...30 Literaturverzeichnis...34 Schriftliche Versicherung...36 II

3 Darstellungsverzeichnis Darstellungsverzeichnis ABBILDUNG 1: UMWELTRISIKEN VON UNTERNEHMEN...5 TABELLE 1: UMWELTRISIKEN...5 ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS...6 ABBILDUNG 3: DARSTELLUNG EINES SYSTEMATISCHEN PRÜFUNGSVERFAHRENS FÜR UMWELTRISIKEN...7 TABELLE 2: MÖGLICHER NUTZEN DER NACHHALTIGKEITSPOLITIK FÜR DIE WICHTIGSTEN ZIELGRUPPEN...13 ABBILDUNG 4: GEKÜRZTER AUSZUG AUS DER UNEP-BANKENERKLÄRUNG (1997)...17 ABBILDUNG 5: DIE NEUN PRINZIPIEN DES UN GLOBAL COMPACT...20 ABBILDUNG 6: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OECD LEITSÄTZE...22 ABBILDUNG. 7: UMWELTMANAGEMENTSYSTEM DER CITIGROUP...26 TABELLE 3: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE VON PRIVATBANKEN, III

4 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis CERCLA Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability Act CSR Corporate Sustainable Reporting (Umwelt- und Sozialberichterstattung) GRI Global Reporting Initiative HVB Group. HypoVereinsbank Bankengruppe NRO Nicht-Regierungs-Organisation UMP Umweltmanagement Plan UNEP.. United Nations Environmental Program UVP Umweltverträglichkeisprüfung IV

5 Einleitung The time has come to break out of past patterns. Attempts to maintain social and ecological stability through old approaches to development and environmental protection will increase instability. Security must be sought through change. (UN report Our Common Future ) 1 Einleitung Wir leben in einer Zeit, in welcher der Umweltsektor zunehmend sein Nischendasein verläßt und zu einem wichtigen Faktor bei nahezu allen wirtschaftlichen Aktivitäten wird. Die erkennbare Begrenztheit der natürlichen Ressourcen, eine breite politische Bewegung seit der Umweltkonferenz von Rio (1992) und ein gestiegenes Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung gerade in den entwickelten Ländern haben diesen Trend forciert. Die Auswirkungen dieser Entwicklung betreffen den Unternehmensbereich unmittelbar. Egal ob es sich um den primären, sekundären oder tertiären Sektor handelt. Politik, Verbrauchern, Mitarbeiter NROs und andere Stakeholder verlangen heute von den Unternehmen, daß sie über ihre Aktivitäten im Bereich des Umweltschutzes berichten und so wenig Umweltschäden und Ressourcenverbrauch verursachen als irgend möglich. Dies gilt insbesondere für große, international operierende Unternehmen. Immer mehr dieser multinationalen Firmen gehen daher den Weg einer offensiven Kommunikationspolitik. CSR bzw. Corporate Sustainable Reporting heißt die neue Zauberformel und ist dabei eigentlich nicht neu. Schon in den 80er Jahren gab es erste Umweltberichte zunächst vor allem aus den besonders kritischen Industriebereichen wie der Chemie oder der Erdölförderung. Heute beinhalten diese Berichte neben dem Umweltaspekt zunehmend auch soziale Fragestellungen wie den Mitarbeiterschutz, faire Lohnzahlungen etc. und entsprechen damit der Tendenz, das dreiteilige Konzept der Nachhaltigkeit 1 (ökonomisch, sozial und ökologisch) als Richtschnur für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu übernehmen. Auch werden heute nicht mehr so sehr Einzelaspekte beleuchtet, sondern Zusammenhänge hinterfragt. Der Bankensektor ist dafür ein gutes Beispiel. Galt dieser lange Zeit als per se umweltfreundlich, wurde mit der Weiterentwicklung von Stoffstromanalysemethoden zunächst erkannt, daß auch Banken ein großes betriebsinternes Einsparpotential an Ressourcen wie Wasser, Energie und Papier 1 Anm.: Diese Arbeit bezieht sich auf das Nachhaltigkeitsverständnis des Brundland Reports (1987), Eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. 1

6 Einleitung haben. Die meisten Bankinstitute haben darauf schnell reagiert und ihre Betriebsabläufe heute weitgehend umwelttechnisch optimiert. Gesellschaftlichen Anspruchsgruppen genügt dies allein aber mittlerweile in aller Regel nicht mehr. Der Finanzsektor stellt durch seine intermediäre Rolle einen großen Hebel für positive wie negative Entwicklungen im Umwelt- und Sozialbereich innerhalb einer Ökonomie dar. Aber auch den Banken wird immer mehr bewußt, daß es einen direkten Zusammenhang zwischen Kreditrisiken und Umweltproblemen gibt. Die Umweltrisiken denen ein Kunde durch die Verletzung von gesetzlichen Regelungen, durch Entsorgungsverantwortung oder durch den Verlust von Reputation und Markenimage ausgesetzt ist, wirkt auf die Bank selbst zurück und beeinflussen auch deren Geschäftsergebnis. Kurz gesagt, daß Umweltrisiko des Kunden ist das Kreditrisiko der Banken. Auf der anderen Seite können aus diesen Problemen durch proaktives Kreditmanagement neue Finanzierungsprodukte entstehen und durch eine zunehmende Expertise auf diesem Gebiet auch Konkurrenzvorteile erarbeitet und ein Imagevorsprung aufgebaut werden. Als Beispiele für neue vielversprechende Geschäftsfelder seien hier genannt die Finanzierung von Versorgungs- und Entsorgungsanlagen wie Frischwasserversorgung und Abwasserreinigung sowie die Abfallbeseitigung. Im folgenden soll nun der Frage näher nachgegangen werden, wie sich die Kreditvergaberichtlinien deutscher Banken im internationalen Vergleich im Hinblick auf die Beachtung von Nachhaltigkeits- und insbesondere Umweltstandards darstellen und welche generellen Trends erkennbar sind. 2 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung 2.1 Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung und aktuelle Entwicklungen Kredite sind ein wesentliches (und namensgebendes) Produkt von Kreditinstituten. Bei der Vergabe muß der Schutz der Gläubiger und Gesellschafter der Bank immer die Grundlage für die Kreditentscheidung darstellen. Das Ziel einer Kreditwürdigkeitsprüfung besteht deshalb darin, die Ausfallwahrscheinlichkeit einzelner Kredite im Zeitpunkt der Kreditentscheidung und später bei Prolongationsentscheidungen zu ermitteln. Sie umfaßt daher sowohl die Kreditprüfung als auch die fortlaufende Kreditüberwachung. Im Zuge der 2

7 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung Kreditentscheidung sollen über Aussagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Kreditnachfragers (quantitativ und qualitativ) zukünftige Entwicklungen erkennbar gemacht und das Ausfallrisiko reduziert werden. Die Marktzinsmethode als die in den vergangenen Jahren vorherrschende Praxis der Kalkulation in der Bankkostenrechnung richtet ihren Schwerpunkt auf die Berücksichtigung vom Marktpreisrisiken bzw. Zinsänderungsrisiken. Die gängigen traditionellen Ansätze der Kreditwürdigkeitsprüfung umfassen i.d.r. vier Klassen a) Experten Systeme, b) künstliche neuronale Netzwerke, c) Rating Systeme und d) Scoring Systeme 2 Das traditionelle Kreditmanagement berücksichtigt dabei i.d.r. folgende Kriterien: 3 Als erstes findet die Beurteilung des Managements statt. Zweitens werden die Bereiche Markt, Sortiment und Kunden beurteilt. Drittens werden externe kreditrelevante Informationen ausgewertet und eine Einschätzung der kaufmännischen Überwachungsinstrumente des Kreditnehmers durchgeführt. Anschließend und mit am Wichtigsten ist die Analyse der Bilanzkennzahlen die häufig in Branchenbezug gesetzt werden. Hier betrachtet der Kreditgeber den Liquiditätsgrad, die Eigenkapitalrendite, die Cashflowrate, den Verschuldungsfaktor, den Free Cashflow, den Anlagendeckungsgrad und den Eigenfinanzierungsgrad. Abschließend erfolgt noch eine Überprüfung persönlicher und materieller Sicherheiten des Kreditnehmers. Aufgrund der deutlichen Zunahme von Insolvenzen, der zunehmenden Tendenz zur Disintermediation, des verstärkten Wettbewerbs auf dem Kreditmarkt und die dadurch geringeren Margen im Kreditportefeuille sowie der abnehmenden und stark volatilen Werte von Realsicherheiten, dem Wachstum im Derivate Bereich und den geänderten Kapitalanforderungen an Kreditgeber durch BASEL II sind die Kreditrisiken stärker in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung und der praktischen Kreditbearbeitung gerückt und haben zu einer Fülle neuer Ansätze zur Kreditwürdigkeitsprüfung geführt Risikobegriff und Betrachtung von Umweltrisiken Die allgemeinste Fassung des Begriffs Risiko ist ein möglicher Schaden einer gegenwärtigen Handlung, der in der Zukunft entstehen könnte und in der Gegenwart Unsicherheit über die Zukunft herrscht. Da die Rückzahlungen eines Kredites in der 2 vgl. Saunders/Allen (2002), S. 9 3 vgl. Michalik (2001), S. 76f. 4 vgl. Saunders/Allen (2002), S. 1ff 3

8 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung Zukunft liegen unterliegen Kreditentscheidungen generell Entwicklungen, die nicht oder nur eingeschränkt antizipiert werden können. Ereignisunsicherheit im Kreditgeschäft bedeutet, daß die Rückzahlung der im Kreditvertrag vereinbarten Summe K(1+i) für den Kreditgeber ungewiß ist. Diese Entscheidungssituation kann nun mindestens zwei Ausprägungen annehmen; a) der Kreditgeber hat Vorstellungen über die Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Umweltzustände oder aber b) er hat keine Vorstellungen darüber. 5 Bezüglich der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten können sowohl - wenn vorhanden - empirische Häufigkeitsverteilungen, d.h. objektive Wahrscheinlichkeiten oder aber subjektive Erfahrungen und Überlegungen (subjektive Wahrscheinlichkeiten) herangezogen werden. 6 Subjektive Erwartungen und das Vertrauen in die eigenen Vorstellungen reichen demzufolge aus ein Risiko zu quantifizieren. Für den Fall, daß es keine Vorstellungen bzgl. Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß gibt, kann auch keine rational begründbare Entscheidung getroffen werden. Kreditentscheidungen basieren i.d.r. aber auf einer Kombination objektiver und subjektiver Kriterien. Für eine entscheidungstheoretisch korrekte Quantifizierung des Risikos muß neben der möglichen Gefahr des Schadenseintritts auch die Höhe des möglichen Schadens berücksichtigt werden. Man spricht in diesem Fall vom Erwartungswert des Schadensereignisses. Neben einer rein quantitativen Risikobestimmung zeigt sich zunehmend, daß für Kreditgeber qualitative Faktoren ebenso bedeutsam sein können. Allgemein lassen sich die ökologischen Risiken für Banken in vier Bereiche unterteilen: 7 1. Bonitätsrisiken (durch Umweltprobleme verursachte Ausfall- und Terminrisiken) 2. Besicherungsrisiken (durch Wertverlust aufgrund von Altlasten entwertete Immobilie die dadurch ihre Sicherungsfunktion verliert) 3. Risiko eines Imageverlustes (durch ein umweltschädliches Projekt direkt auf den Kreditgeber durchgeschlagener Imageverlust) 4. Geschäftsfeldverschiebungen im Kundenportfolio der Bank (durch das verpassen eines Ökotrends hervorgerufener Wegfall von Geschäftsfeldern) Typische Umweltrisiken können direkter und indirekter Art sein. Direkter Art sind sie immer im Fall einer Insolvenz des Kreditnehmers, wenn im Zuge der Zwangsvollstreckung das Eigentum an den Kreditgeber übergeht. Mit dem 5 vgl. Bilger, U. (1994), S vgl. Perridon/Steiner (1997), S. 98f 7 vgl. Michalik, G. (2001) S.67 4

9 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung Eigentumsübergang werden auch die Pflichten übernommen, die sich gerade im Fall von Altlasten häufig auf große Summen belaufen können. Auch das öffentliche Einstehen für ein finanziertes Projekt, welches umweltpolitisch in die Kritik geraten ist, kann darunter fallen. Indirekter Art sind die Risiken wenn z.b. der Kreditnehmer das Grundstück verunreinigt, das als Kreditsicherheit diente. Die Bank ist zwar nicht direkt verantwortlich für den Schaden, muß u.u. aber dennoch die finanziellen Konsequenzen durch die Entwertung der Sicherheit tragen. Fenchel (2000) hat eine Systematisierung für ökologische Risiken von Unternehmen vorgenommen, die auch für den Bankenbereich so gelten können. ABBILDUNG 1: UMWELTRISIKEN VON UNTERNEHMEN 8 Umweltrisiken Interne Umweltrisiken Externe Umweltrisiken operationale Risiken Managementrisiken Standortrisiken rechtliche Risiken Marktrisiken Dabei ist unter den jeweiligen Risiken u.a. folgendes zu verstehen: TABELLE 1: UMWELTRISIKEN 9 Managementrisiken Operationale Risiken Standortrisiken Rechtliche Risiken Marktrisiken Falsche organisatorische Maßnahmen Ungenügendes Reporting, Kommunikation und Dokumentation Ungenügende Ressourcennutzung Ungenügende Sicherheitsstandards Altlasten Gebäudebelastungen Genehmigungsrisiko Strafrechtliche Vergehen Veränderung gesetzlicher Bestimmungen Image Absatz Höhere Kosten durch Auflagen 8 vgl. Fenchel (2000), in Michalik (2001), S. 64 5

10 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung 2.3 Exemplarische Darstellung einer Umwelt-Kreditprüfung Obgleich jede Bank über ein individuelles Kreditprüfungsverfahren verfügt, daß mit die Kernkompetenz einer Bank ausmacht und deshalb kaum nach außen kommuniziert wird, gibt es doch Grundprinzipien die jede Bank mehr oder weniger beachtet. So ist der prinzipielle Aufbau eines systematisches Prüfungsverfahrens für Umweltrisiken im Kreditbereich in Anlehnung an Keidel idealtypisch dreistufig aufgebaut: Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Kreditgesuches ist die Selbstauskunft des (potentiellen) Kreditnehmers mittels eines Fragebogens 2. Durchführung eines Umweltscreening durch den Kreditsachbearbeiter aufgrund von Infos aus dem Fragebogen und ergänzende Informationen zur Beurteilung eines eventuell vorhandenen Umweltrisikos für die Bank 3. Bei Hinweisen auf ein vorhandenes Umweltrisiko wird durch einen externen oder internen Experten ein Umweltgutachten erstellt, das bei festgestellten Risiko präzise quantifiziert wird. Dieser Vorgang kann sich mehrmals im Zuge von Prolongationen, Kreditüberwachungen und Vertragsänderungen wiederholen. In seiner Gesamtheit wird der Ablauf in Abbildung 2 graphisch veranschaulicht. Viele amerikanische Banken wie auch die Deutsche Bank setzen routinemäßig einen Umweltfragebogen ein. 11 In den USA gibt es dafür einen sog. ASTM-Standard 12, der den Fragebogen in sieben verschiedene ökologisch relevante Bereiche untergliedert. Dies sind: 13 ABBILDUNG 2: GLIEDERUNG EINES UMWELTFRAGEBOGENS 1. Allgemeine Einflußfaktoren 2. Rechtliche Grundlagen 3. Emissionen 4. Beeinflussung des Wassers 5. Belastung für Mensch und Tier 6. Abfallstoffe 7. Beeinflussung des Bodens Man erkennt, daß einige Fragenblöcke sich in Teilbereichen überschneiden können. Diese Redundanzen haben aber den Vorteil für den Kreditsachbearbeiter, u.u. die 9 vgl Michalik (2001), S vgl. Keidel (1997), S vgl. Keidel (1997), S. 168 und S aufgrund der Verunsicherung durch CERCLA (siehe 3.2) von den amerikanischen Banken entwickelter Standard der gewissen Schutz für der Kreditgeber vor den Gerichten bieten soll. 13 vgl. Keidel (1997), S

11 Grundlagen der Kreditwürdigkeitsprüfung Antworten auf Plausibilität hin zu überprüfen. So kann eine Bodenbeeinflussung auch das Grundwasser berühren oder rechtliche Folgen nach sich ziehen. ABBILDUNG 3: DARSTELLUNG EINES SYSTEMATISCHEN PRÜFUNGSVERFAHRENS FÜR UMWELTRISIKEN 14 (1) Fragebogen (Kreditnehmer) obligatorisch (2) Umweltscreening (Kreditsachbearbeiter) bei Hinweisen auf Umweltrisiken (3) Umweltgutachten Quantifizierung der Risiken (Umweltgutachter) (4) abschließende Prüfung umweltrelevanter Kriterien (Kreditsachbearbeiter) (5) Kreditentscheidung (Kreditabteilung) (6) Kreditüberwachung (Kreditabteilung) 14 vgl. Keidel (1997), S

12 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich 3 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich 3.1 Darstellung der Problematik Das Umweltrecht ist eines der aktivsten Rechtsbereiche in unserer Zeit. Die verstärkten Umweltanforderungen an die Unternehmen werden häufig durch ordnungsrechtliche Maßnahmen durchgesetzt. Man unterscheidet bei der Umweltverantwortlichkeit zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Verantwortlichkeit. Beide Bereiche sollen nachfolgend im Vergleich USA Deutschland kurz vorgestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich dabei immer auf den Verschmutzer bzw. den Verursacher eines Umweltschadens. Nun ist eine Bank davon zunächst einmal nur am Rande betroffen, betreibt sie im Kern keine Tätigkeit die besonders umweltgefährdend ist. Die Frage nach der Umweltverantwortlichkeit stellt sich aber verstärkt, wenn im Zuge einer Kreditvergabe ein umweltverschmutztes Grundstück oder eine umweltschädigende Anlage der Sicherung des Kredites dient. Auch die Übernahme von Managementaufgaben kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wie nachfolgend gezeigt wird, gibt es dabei mehrere Konstellationen, in denen Banken im Zuge eines Kreditgeschäfts schnell in die Rolle des rechtlich Verantwortlichen für einen Umweltschaden geraten. Dieses Problem der potentiellen Umweltverantwortlichkeit verschärft das Kreditrisiko erheblich. Interessant ist hierbei der Umstand, daß sich viele Kreditinstitute dieser Gefahr noch gar nicht bewußt sind. So hat die UNEP in ihrer Bankenstudie festgestellt, daß 33% der daran beteiligten Banken sich in keinster Weise von gesetzlichen, nicht-gesetzlichen oder bankinternen Umweltregeln betroffen fühlen USA In den USA ist das Problem der Umweltverantwortlichkeit von Kreditgebern 1980 mit dem Erlaß des Comprehensive Environmental Response Compensation and Liability Act (CERCLA) und des Superfund Amendments and Reauthorization Act (SARA) (1986) entstanden. 16 CERCLA regelt dabei sowohl öffentlich-rechtliche wie auch privatrechtliche Umweltverantwortlichkeit, d.h. Ansprüche können dem Staat, einzelnen Bundesstaaten oder auch Privatleuten zustehen. Die Haftung ist dabei 15 UNEP (1995), S vgl. Burcat/Shorey/Chadwell/O Connell, 21 ELR 10464; in: Knupfer (2001), S. 14 8

13 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich verschuldensunabhängig, gesamtschuldnerisch, fortwährend, rückwirkend und unbegrenzt. Die Haftungssummen können bei weitem sowohl den Wert eines Grundstücks, als auch den Kreditbetrag übersteigen, der durch das kontaminierte Grundstück oder eine Anlage besichert wurde. So betrugen 1997 nach Schätzungen der US-Umweltbehörde EPA die Durchschnittskosten für die Sanierung einer Anlage, die der Haftung durch CERCLA unterliegt, etwa 35 Millionen US-$. 17 Neben den Vorschriften über die Umweltverantwortlichkeit beinhaltet CERCLA eine Verfahrensanweisung zur Säuberung von stillgelegten Geländen mit gefährlichem Abfall. Es ermächtigt die Umweltbehörde die Säuberung eines kontaminierten Geländes einem anderen aufzutragen oder selbst durchzuführen. Dafür wurde auch ein Fonds, der sog. Superfund, mit einer Summe von 8,5 Milliarden US-$ bereitgestellt, für den Fall, daß sich keine Verantwortlichen mehr finden lassen. CERCLA definiert als potentiell verantwortliche Parteien folgende vier Kategorien: a) Gegenwärtige Eigentümer oder Betreiber b) Eigentümer oder Betreiber der Anlage zum Zeitpunkt der Entsorung des gefährlichen Abfalls c) Erzeuger von gefährlichem Abfall d) Transporteure von gefährlichem Abfall Daneben statuiert CERCLA vier mögliche Einreden gegen eine Verantwortung. a) die Einrede der höheren Gewalt b) die Einrede der Kriegshandlung c) die third-party-defense d) jegliche Kombination aus den vorhergehenden Einreden Die third-party-defense greift bei Handlungen oder Unterlassungen einer dritten Partei, die weder Angestellter noch Vertreter des Beschuldigten ist, noch in sonstigen vertraglichen Beziehungen zu diesem steht und der Beschuldigte angemessene Sorgfalt gegen die vorhersehbaren Handlungen oder Unterlassungen einer solchen dritten Partei hat walten lassen. 18 Zu klären ist nun, zu welchen möglicherweise verantwortlichen Parteien die Kreditgeber gehören könnten. Im Zuge der Zwangsvollstreckung käme die Haftung als Eigentümer oder Betreiber in Betracht. Das amerikanische Rechtssystem ist grundsätzlich anders aufgebaut als das deutsche. Es beruht auf dem System des Common Law und stellt ein durch richterliche 17 vgl. Keidel (1997), S vgl. Knupfer (2001), S. 21 9

14 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich Entscheidungen weiterentwickeltes Recht dar. Es ist deshalb sinnvoll den konkreten Sachverhalt an einem konkreten Fallbeispiel zu veranschaulichen. Eine der wichtigsten und folgenreichsten Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit Kreditinstituten geht auf das Jahr 1990 zurück und behandelte den Fall US vs. Fleet Factors Coop. 19 Fleet übernahm dabei die Finanzierung für den Eigentümer/Betreiber einer Stoffdruckerei. Dafür hatte Fleet ein Sicherungsrecht an der Geschäfts- und Betriebseinrichtung und dem Lager sowie eine Hypothek an dem Grundstück. Der Eigentümer mußte 1979 Konkurs anmelden. Fleet führte nie eine Zwangsvollstreckung durch, erwarb also nie das Eigentum. Fleet engagierte eine Liquidationsgesellschaft um die öffentliche Versteigerung durchzuführen und vereinbarte mit einer anderen Gesellschaft, die nicht in der Versteigerung verkauften Teile der Einrichtung wegzuschaffen und das Grundstück besenrein zu hinterlassen. Es wurden später giftige Substanzen auf dem Grundstück entdeckt, die von der Stoffdruckerei herrührten. Die Umweltschutzbehörde entfernte diese für US-$ und die United States erhoben Klage auf Erstattung der Säuberungskosten gegen Fleet. Das Gericht senkte bei seiner Entscheidung drastisch die bis dahin angenommenen Anspruchsschwellen der Kreditgeberaktivitäten, die eine Haftung unter CERCLA zur Folge haben. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein gesicherter Kreditgeber haften kann, ohne ein Eigentümer/Betreiber zu sein, wenn er am (finanziellen) Management einer Anlage in einem derartigen Ausmaß teilnimmt, daß er die Möglichkeit zu Einflußnahme auf den Umgang mit Gefahrstoffen hat. Konkret stellte das Gericht unabhängig vom Eigentum, die Beteiligung an der (finanziellen) Geschäftsführung als eigene Anspruchsgrundlage fest. Diese Entscheidung verunsicherte US-Banken enorm, da nun selbst der Verzicht auf eine Zwangsvollstreckung die Gefahr einer unbegrenzten Umwelthaftung nicht ausschloß. Dabei wuchs die Sensibilität der Banken nicht so sehr durch die Anzahl der tatsächlich haftbar gemachten Banken oder durch die verhandelten Haftungssummen, sondern vor allem durch die Furcht vor der Möglichkeit einer Haftung Bundesrepublik Deutschland In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, daß die umweltrechtliche Verantwortlichkeit umfassend regelt. Die Haftungsvorschriften des Umweltrechts 19 vgl. Keidel (1997), S. 29f und Knupfer (2001), S. 38f 10

15 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich sind auf verschiedene Rechtsgebiete verteilt. Zusätzlich kommen immer mehr Gesetzesinitiativen und Modifizierungen aus der EU. Hier ist deutlich die Hinwendung zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung festzustellen. 21 Kreditinstitute müssen dem Trend, einer europaweiten Vereinheitlichung und Verschärfung beim Abfall- und Umwelthaftungsrecht nicht nur im Hinblick auf ihre Kunden sondern auch hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit, Beachtung schenken. Für Kreditinstitute besonders relevant im Zusammenhang mit der Kreditvergabe sind vor allem die zivil- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die auf die Beseitigung der Umweltverschmutzung oder die Übernahme von Beseitigungskosten gerichtet sind. Konkret sind dies im privatrechtlichen Bereich der nachbarrechtliche Immissionschutz der 1004 und 906 BGB sowie deliktsrechtliche Ansprüche aus 823 BGB und spezialgesetzliche Gefährdungshaftungen wie die des UmweltHG. Im öffentlich-rechtlichen Bereich sind unter dem Begriff der Störerhaftung die Polizeigesetze der Länder und Spezialgesetze wie z.b. das WHG oder das KrW/Abf-Gesetz relevant. Auch im deutschen Recht gilt, daß im Normalfall der Kreditgeber von der umfangreichen Pflichtenstellung des Anlageninhabers und betreibers ausgenommen ist. Hat er jedoch über seine Rolle als Finanzgeber hinaus die Entscheidungsgewalt über Art und Dauer des Betriebs der Anlage inne und fließt ihm der wirtschaftliche Vorteil zu, so wird er umweltrechtlich verantwortlich. Auch durch den Rettungserwerb, der zum Eigentum führt, kann es in Deutschland wie in den USA zu einer Umweltverantwortlichkeit kommen Würdigende Betrachtung Obgleich sich die Rechtssysteme in den USA und Deutschland prinzipiell stark unterscheiden, sind die Probleme, die sich aus dem Umweltbereich regelmäßig ergeben doch sehr ähnlich. Somit sind auch die Ziele, die die umweltrechtliche Verantwortlichkeiten des Kreditgebers verfolgen in beiden Ländern nahezu identisch. Hinter all dem steht selbstverständlich zunächst einmal der Umweltschutz. In dem der Kreditgeber umweltrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, soll er zu umweltschützendem Verhalten veranlaßt werden. In den USA werden darüber hinaus 20 vgl. Shackelford (1992), S. 806, in: Keidel (1997) S vgl. Keidel (1997), S vgl. tabellarische Zusammenfassung bei Bigalke (1998) in: Knupfer (2001), S

16 Haftungsgrundlagen für Kreditgeber im Umweltbereich auch die deep pockets der Banken zum Thema gemacht. 23 Sehr pragmatisch geht die Rechtsprechung hierbei dort vor, wo es etwas zu holen gibt. Diese opportunistische Tendenz ist in Deutschland zumindest nicht in der öffentlichen Diskussion erkennbar. Vorrangiges Ziel ist aber sicherlich, in den USA wie in Deutschland, den Umweltschutz voran zu bringen. Deshalb ist die entscheidende Frage welcher Haftungsmaßstab den Kreditgeber zu umweltschützendem Verhalten veranlaßt. Hier hat sich auch aus anfänglichen Erfahrungen von CERCLA gezeigt, daß im Fall eines sehr streng angelegten Haftungsmaßstabs sich Kreditgeber ganz aus bestimmten umweltrechtlich gefährdeten Bereichen zurückziehen. Damit fehlt aber auch Geld für umweltverbessernde Innovationen. Wichtig ist daher das Signal an die Kreditgeber, daß eine sorgfältige Umweltprüfung und das aktive Risikomanagement zusammen mit dem Kreditnehmer für die Bank das Haftungsrisiko kalkulierbar und damit beherrschbar machen. Oder wie es Katja Kupfer in ihrer Monographie formuliert: Geht das Interesse des Kreditgebers über ein bloßes Sicherungsinteresse hinaus, so soll er dabei auch an die Umwelt denken. Dies ist klar und einleuchtend. Alles andere würde die Kreditgeber verunsichern und sie bei der Kreditvergabe zurückhaltend werden lassen. 24 Sowohl das amerikanische wie das deutsche Recht gehen auch weitgehend diesen Weg indem sie als haftungsrechtlich relevant, neben dem Eigentum, nur die tatsächliche Mitwirkung im Management erachten. 4 Anforderungen sonstiger Stakeholder Neben dem Staat der seine Anforderungen gesetzlich kodifiziert und damit bindend für die Kreditinstitute formuliert gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gruppen die Ansprüche bezüglich Umwelt- und Sozialstandards an eine Bank und deren Geschäftspolitik haben. Unter anderem handelt es sich dabei um die eigenen Mitarbeiter, die Kunden, die Öffentlichkeit, Anleger (privat), Anleger (institutionell), Wettbewerber, Analysten, NRO s und die Wissenschaft. Eine Möglichkeit der Systematisierung in interne und externe Anspruchsgruppen wurde von Jeucken/Bouma vorgenommen. 23 vgl. Knupfer (2001), S vgl. Knupfer (2001) S

17 Anforderungen sonstiger Stakeholder ABBILDUNG 4: INTERNE UND EXTERNE STAKEHOLDER IM BANKENBEREICH 25 Die Beobachtung durch externe Stakeholder gilt in besonderem Maße für die großen international tätigen Banken, auf die hier stärker Bezug genommen werden soll. Generell gilt, daß gerade Mitarbeiter, Kunden, Anleger und sonstige Stakeholder heute von einem weltweit operierenden Finanzunternehmen erwarten, daß seine Geschäftspolitik mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit konform geht. TABELLE 2: MÖGLICHER NUTZEN DER NACHHALTIGKEITSPOLITIK FÜR DIE WICHTIGSTEN ZIELGRUPPEN Kunden Anleger (Shareholder) Mitarbeiter Gesellschaftliche Gruppen Sicherheit durch eine starke zukunftsfähige Marke zukunftsfähige Produkte Gutes Gewissen Verringertes Anlagerisiko, finanzielle Vorteile, längerfristige Perspektiven in der Kapitalanlage Identifikationsmöglichkeit, höhere Motivation, langfristige Perspektiven, Lebensqualität, Zufriedenheit Unternehmen nimmt seine Verantwortung wahr, einen Beitrag zum Erhalt der Lebensgrundlagen aller zu leisten, Möglichkeit der Einflußnahme und Mitwirkung an der Unternehmensentwicklung durch Dialog mit Unternehmensvertretern Ökologische und soziale Standards müssen eingehalten werden, will sich ein Unternehmen nicht der Kritik von NRO s, der Presse und der Öffentlichkeit aussetzen. Für fortschrittliche Banken heißt dies, daß sie im Idealfall durch Kultur- 25 Jeucken/Bouma (1999), S.29 13

18 Anforderungen sonstiger Stakeholder und Sportsponsoring, durch die Förderung von Umwelt- und Sozialprojekten und durch eine ökologisch und sozial unbedenkliche Produktpalette proaktiv auf diesem Feld auftreten und selbständig den Nachhaltigkeitsgedanken in die Unternehmenspolitik integrieren. Letzteres gilt insbesondere auch für das Kerngeschäft der Kreditinstitute, die Kreditvergabe. Glaubwürdigkeit läßt sich am besten durch konsistentes Verhalten aufbauen, daß sich als Querschnittsaufgabe durch alle Unternehmensbereiche zieht. Das Beispiel West LB AG aus Deutschland führt dies derzeit deutlich vor Augen. Obgleich die West LB sich den Equator Principles [vgl. 5.4] verpflichtet hat, ist sie als einer der Hauptgeldgeber eines ökologisch und sozial fragwürdigen Pipelineprojektes in Ecuador massiv in die öffentliche Kritik in Deutschland und weltweit geraten. 26 Damit fiel aber schlechtes Licht nicht nur auf die West LB sondern auf den gesamten Bankbereich, der sich im Zuge der Diskussion wieder verstärkter Kritik an seiner Kreditvergabepolitik ausgesetzt sah. Neben eher qualitativen Zielen wie der Verbesserung der Reputation und der Mitarbeitermotivation spielen aber auch konkrete wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle. So haben viele institutionelle Anleger gerade im wachstumsstarken Bereich der Pensionsfonds klare Anlagestrategien, die sie verpflichten nur in ökologisch und sozial unbedenkliche Unternehmen zu investieren. So verpflichtet z.b. die im Mai 2001 verabschiedete Rentenreform in Deutschland unter Artikel 6a Anbieter privater Vorsorgeprodukte und neu eingeführter Pensionsfonds, schriftlich darüber zu informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Kriterien bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden. 27 Große Banken die börsengelistet sind, haben daher ein elementares Interesse in globale Nachhaltigkeitsindizes wie den Dow Jones Sustainability Group Index oder den FTSE-4-Good Index aufgenommen zu werden. Dazu ist es erforderlich zur Spitzengruppe im Bereich nachhaltiger Geschäftspolitik zu gehören. So enthält z.b. der Dow Jones Sustainability Group Index, einer der führenden weltweiten Nachhaltigkeitsindizes, auf der Grundlage des Ratings von SAM Indexes GmbH 28, die Top 10 Prozent der Sustainability Leaders jeder Branche unter den weltweit größten Unternehmen. 29 Ausfluß dieser Entwicklung sind die Veröffentlichung von CSR-Berichten, die Einführung von 26 vgl. u.a. Eine Welt Netz NRW: [ 27 vgl. Wilke (2002), S SAM Indexes GmbH, Zollikon-Zürich, Schweiz, [ 29 vgl. Wilke (2002), S. 9 14

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