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1 Bewertung der Anträge Bewertungskriterien, Gewichtung und Punktvergabe Gemäß 5 Absatz 3 SpbG M-V hat sich die Auswahlentscheidung bei mehreren geeigneten Antragstellern daran zu orientieren, wer von ihnen am besten geeignet ist, beim Betrieb der Spielbank die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der sonstigen öffentlichen Belange zu gewährleisten, weitgehende Informations- Einwirkungs- und Kontrollbefugnisse der zuständigen Behörden sicherzustellen, seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen und einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank zu gewährleisten. Die Bewertung der Anträge erfolgt anhand der nachfolgend benannten Bewertungskriterien und deren Gewichtung entsprechend der festgelegten. Dort sind alle Kriterien (Ausschluss- und Zuschlagskriterien) dargestellt, anhand derer die Erlaubnisbehörde beurteilen wird, welcher Antragssteller im Sinne des 5 Absatz 3 SpbG M- V letztendlich am besten geeignet ist, den Anforderungen des Spielbankgesetzes gerecht zu werden. Die einzelnen Kriterien sind Haupt- und Untergruppen zugeordnet. Die Kriterienhauptgruppen sind mit Gewichtungen versehen, die wiederum auf jede Kriterienuntergruppe und jedes Kriterium herunter gebrochen wurden. Daraus ergibt sich die jeweilige Bedeutung eines Kriteriums bei der Auswahlentscheidung. Nicht gewichtet werden reine Ausschlusskriterien. Jedes Kriterium - mit Ausnahme reiner Ausschlusskriterien - kann mit einer Punktzahl von höchstens 100 Punkten bewertet werden (zur Vergabe der Punkte im Einzelnen vgl. die nachstehenden Ausführungen). Die von den Antragsstellern im jeweiligen Bewertungskriterium erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor des jeweiligen Kriteriums multipliziert. Die so ermittelten Ergebnisse der Einzelkriterien werden zu einer Gesamtsumme aufaddiert. Die Summe der insgesamt in allen Kriterienhauptgruppen erzielten Ergebnisse bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Erteilung der Spielbankkonzession. Insgesamt können somit höchstens Punkte vergeben und unter Berücksichtigung der Gewichtungen höchstens 100 Punkte erreicht werden. Die Bewertung der einzelnen Kriterien richtet sich nach folgender Matrix: Kriterienart Bewertung Erläuterungen Reine Ausschlusskriterien Erfüllt oder nicht erfüllt Die Nichterfüllung eines reinen Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren und Seite 1 von 12

2 zur Ablehnung des Antrages (bspw. die nicht fristgemäße Abgabe des Antrags, die Abgabe unvollständiger Antragsunterlagen, insbesondere die Nichteinreichung geforderter unterzeichneter Eigenerklärungen, die Nichterfüllung der Vorgaben des 4 SpbG M-V etc.) Kriterien mit en 0 oder 20 Punkte Die Nichterfüllung von en führt zum Ausschluss vom Verfahren und der Ablehnung des Antrages. Soweit die en des jeweiligen Kriteriums erfüllt sind werden 20 (Basis-) Punkte vergeben. 21 bis 40 Punkte Die en wurden erfüllt. Die Unterlagen enthalten Darstellungen, die qualitativ weniger überzeugen und insgesamt nur teilweise zur Erfüllung der Ziele des Spielbankgesetzes sowie der Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V ausreichend sind. Bewertungsrahmens. 41 bis 60 Punkte Die en wurden erfüllt und enthalten Darstellungen, die qualitativ weitgehend überzeugen und insgesamt im Wesentlichen zur Erfüllung der Ziele des Spielbankgesetzes sowie der Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M- V ausreichend sind. Bewertungsrahmens. 61 bis 80 Punkte Die en wurden erfüllt und enthalten Darstellungen, die qualitativ sehr überzeugend sind und insgesamt den Zielen des Spielbankgesetzes sowie der Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V Rechnung tragen. Seite 2 von 12

3 Bewertungsrahmens. 81 bis 100 Punkte Hervorragende, überdurchschnittlich gute Darstellungen die die en erfüllen, qualitativ insgesamt herausragen und den Zielen des Spielbankgesetzes sowie den Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V vollumfänglich entsprechen. Bewertungsrahmens. sonstige Kriterien (ohne en) 0 Punkte Mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellungen. Zu ergreifende Maßnahmen sind nicht erkennbar oder nicht benannt. Insgesamt wird den Zielen des Spielbankgesetzes sowie den Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V keine Rechnung getragen. 1 bis 25 Punkte Überwiegend pauschale Darstellungen, die qualitativ weniger überzeugen und insgesamt nur eingeschränkt den Zielen des Spielbankgesetzes sowie den Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V Rechnung tragen. Bewertungsrahmens. 26 bis 50 Punkte Befriedigende, eher allgemeine Darstellungen, die qualitativ weitgehend überzeugen und insgesamt im Wesentlichen zur Erfüllung der Ziele des Spielbankgesetzes sowie der Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V ausreichend sind. Bewertungsrahmens 51 bis 75 Punkte Gute bis sehr gute Darstellungen, die qualitativ überzeugen und insgesamt den Zielen des Spielbankgesetzes sowie den Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V Rechnung tragen. Seite 3 von 12

4 Bewertungsrahmens 76 bis 100 Punkte Hervorragende Darstellungen, die insgesamt qualitativ herausragen und den Zielen des Spielbankgesetzes sowie den Vorgaben des 5 Absatz 3 SpbG M-V vollumfänglich Rechnung tragen. Bewertungsrahmens Seite 4 von 12

5 Bewertungskriterium Kriterienart Gewichtung Einzelkriterium A. Formelle Voraussetzungen 1. Frist- und formgerechter Antragseingang Ausschlusskriterium - 2. Vollständigkeit des Antrages Ausschlusskriterium - Gesamtgewichtung Kriterienuntergruppe Gesamtgewichtung Kriterienhauptgruppe - 3. Keine Vornahme von Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen Ausschlusskriterium - 4. Identität von Antragsteller und Erlaubnisnehmer Ausschlusskriterium - B. Persönliche Erlaubnisvoraussetzungen I. Persönliche Zuverlässigkeit - 1. Antragsteller ist Einzelperson, eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung oder eine juristische Person, deren Anteile nicht einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gehören Ausschlusskriterium - 2. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter Ausschlusskriterium - 3. Persönliche Zuverlässigkeit Ausschlusskriterium 4. Fachliche Eignung Ausschlusskriterium 5. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen Ausschlusskriterium Seite 5 von 12

6 6. Bereitschaft zur Errichtung eines Geschäftssitzes in Mecklenburg-Vorpommern im Falle der Konzessionserteilung bis zum Zeitpunkt der Aufnahme des Spielbetriebes Ausschlusskriterium - II. Wirtschaftliche und finanzielle Zuverlässigkeit 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Zuverlässigkeit 2. Fähigkeit zur Leistung der finanziellen Sicherheitsleistung (Spielbankreserve) in Höhe von mindestens Euro 3. Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder Nachweis Ihres Vorhandenseins 4. Versicherung der Kundengelder und des Gewinnauszahlungsrisikos Ausschlusskriterium - Ausschlusskriterium - Ausschlusskriterium - Sonstiges Kriterium C. Geschäftspolitik und Unternehmensaktivitäten Keine sonstigen Geschäftsaktivitäten und Beteiligungen an Glücksspielunternehmen, die einen Interessenkonflikt zu einem Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern darstellen könnten Sonstiges Kriterium D. Wirtschafts- und Finanzplan 30,00 % 1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Antragstellers 2,00 % Seite 6 von 12

7 2. Kapitalbedarfsplan 3. Finanzierungsplan 4. Liquiditätsplan 5. Rentabilitätsvorschau 8,00 % 8,00 % 6,00 % 6,00 % E. Standort- und Angebotskonzept 28,00 % I. Bedarfsanalyse 15,00 % 1. Bedarfsanalyse 2. Standortwahl 8,00 % 7,00 % II. Durchführbarkeit 1,50 % 1. Darlegungen zur tatsächlichen und rechtlichen Durchführbarkeit der Planungen 2. Zeitnahe und vollständige Eröffnung unter Erfüllung aller Anforderungen nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen III. Angebotsstrategie 11,50 % 1. Art und Umfang der geplanten Spielangebote 4,00 % Seite 7 von 12

8 2. Stand der Technik der Spielgeräte Sonstiges Kriterium 3. Öffnungs- und Tischlaufzeiten 4. Art und Umfang von Nebenbetrieben 5. Art und Umfang weiterer Vorhaben/Sonderveranstaltungen und anderweitiger Nutzungen der Spielbankräume 1,50 % 6. Planungen der für den Spielbankbetrieb vorgesehenen Gebäude und Räumlichkeiten am geplanten Standort (Mikrostandort) 7. Attraktivität des Spielangebotes und der Spielstätten 8. Art und Umfang der Spielangebote während der Eröffnungsphase 1,50 % Sonstiges Kriterium F. Personalkonzept 4,00 % I. Personalbedarfsplanung, Organisation und Personaleinsatz 1,50 % 1. Personalbedarf 2. Personalauswahl und-einsatz 3. Anzahl und Verhältnis Spielleiter (Dealer) und Spielaufsicht je Spieltag und Schicht 0,75% II. Personalschulung und Aufsichtsmaßnahmen 2,50% Seite 8 von 12

9 1. Personalschulungsmaßnahmen 2. Sanktionsmaßnahmen bei festgestellten Verstößen durch das Personal 3. Präventionsmaßnahmen gegen Verstöße durch das Personal 4. Evaluation und Fortentwicklung des Personalkonzeptes G. Sozialkonzept 16,00 % I. Erstellung und Fortschreibung 3,00 % 1. Bewusstsein der Verantwortung als Glücksspielanbieter 2. Maßnahmen zur Erfüllung der personalbezogenen gesetzlichen Verpflichtungen des Glücksspielstaatsvertrages und der Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht 3. Auswahl des Sozialkonzeptverantwortlichen 4. Auswahl der lokalen Spielerschutzbeauftragten 5. Auswahl des Suchtbeauftragten 6. Maßnahmen zum Informationsaustausch zwischen Sozialkonzeptverantwortlichen und lokalen Spielerschutzbeauftragten 1,00% II. Spielbankpersonal Aufgaben und Schulungen Spieler und Jugendschutzmaßnahmen 10,00 % Seite 9 von 12

10 1. Personalschulungen 2. Maßnahmen zur Sicherstellung des Spieler- und Jugendschutzes 3. Verfahrensabläufe bei Erkennen problematischen Spielverhaltens 4. Dokumentation der Meldungen problematischer Spieler 5. Dokumentationsverfahren für ergriffene Spielerschutzmaßnahmen 6. Pflichthinweise und Spielrelevante Informationen 1,50 % 6,00 % III. Wissenschaftliche Begleitung und Datenerhebung 3,00 % 1. Evaluation und Berichterstattung hinsichtlich der Wirksamkeit des Sozialkonzeptes 2. Datenerhebung und Datenschutz 1,50 % 3. Fortentwicklung des Sozialkonzeptes Sonstiges Kriterium H. Sicherheitskonzept 18,00 % I. Sicherheitsbeauftragter und Verantwortung des Personals 1. Auswahl des Sicherheitsbeauftragten Seite 10 von 12

11 2. Auswahl Spielaufsichts-, Sicherheits- und Kassenpersonal 3. Sicherheitsbezogene Personaleinweisungs- und Schulungsmaßnahmen 4. Maßnahmen zur Trennung der lokalen Sicherheitsverantwortung vom spieltechnischen Personal II. Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 1 1. Maßnahmen zur Gewährleistung und Erleichterung der Ausübung der Informations-, Einwirkungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der zuständigen Behörden 2. Sicherheit und Überwachung des Spielablaufs 3. Spielgerätesicherheit / Manipulationssicherheit 4. Art, Umfang und Turnus der technischen Überprüfung der Spielgeräte 5. Generelle Sicherheit der Spielbank 6. Sicherheit der Zahlungs- und Zählvorgänge 7. IT-Sicherheit und Datenschutz 8. Maßnahmen zur Einhaltung des Verbots der Kreditvergabe und der Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 9. Evaluation und Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes 2,00 % 3,00 % 1,50 % Sonstiges Kriterium 0,75 % 1,50 % Seite 11 von 12

12 III. Geldwäscheprävention 6,00 % 1. Geldwäschepräventionsmaßnahmen 2. Auswahl des Geldwäschebeauftragten 3. Maßnahmen zur Verhinderung des Einsatzes illegaler Geldmittel 3,25 % 2,50 % I. Kommunikationskonzept Öffentlichkeitsarbeit, Werbemaßnahmen Sonstiges Kriterium - J. Sicherstellung der Befugnisse der Finanzaufsicht 2,00 % 1. Art und Weise der Erfassung der für die Finanzaufsicht wesentlichen Betriebsdaten 2. Zugriffsgewährung auf die für die Finanzaufsicht wesentlichen Betriebsdaten Sonstiges Kriterium Sonstiges Kriterium Seite 12 von 12

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