Vereinbarung. zur Durchführung der Initiative. Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss

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1 MinisteriuM für soziales, arbeit, Gesundheit und demografie Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland (RD RPS), und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD)

2 I. Präambel Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe ist eine stabile berufliche Integration. Daher ist es ein gemeinsames Anliegen von Bund, der BA und Rheinland-Pfalz, für alle Jugendlichen den nahtlosen Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Berufswahlentscheidung. Instrumente und Angebote zur rechtzeitigen Berufs- und Studienorientierung müssen dazu allen jungen Menschen als feste Bestandteile der schulischen Entwicklung bereits in einem frühen Stadium zur Verfügung stehen. II. Ziele Ziel der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss (Initiative Bildungsketten) ist die Reduzierung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss und die Erhöhung des Anteils der Jugendlichen, die die Ausbildung erfolgreich abschließen. Hierfür werden durch ein abgestimmtes und kohärentes Vorgehen von Bund, Ländern sowie der BA der Übergangsbereich und die betreffenden Förderinstrumente strukturell optimiert. Dazu soll der Prozess der Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung als Instrument der individuellen Förderung, welches persönliche Stärken, Interessen und Talente der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, an den Schulen so implementiert werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler den Weg findet, der zu ihm passt. III. Ausgangslage Konsens aller beteiligten Akteure ist, bereits in der Schule die Potenziale junger Menschen zu erkennen, die Berufs- und Studienorientierung zu systematisieren und praxisorientiert zu gestalten, um damit die Übergangsperspektiven von der Schule in eine Berufsausbildung oder in ein Studium zu verbessern. Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode unter dem Leitsatz Chance Beruf vereinbart, die erfolgreiche Initiative Bildungsketten auszuweiten. Darüber hinaus ist es das Bestreben, möglichst jedem ausbildungsfähigen und -willigen jungen Menschen ein Angebot einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen, sofern sie oder er dies wünscht. 2

3 In der Allianz für Aus- und Weiterbildung wird von Bund, Sozialpartnern, Ländern und der BA das Ziel weiterverfolgt, Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen verbindlich und systematisch durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Länder aufbauend auf ihren jeweiligen Programmen und Strukturen sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund, ein kohärentes Konzept für die Berufsorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf entwickeln. Die Umsetzung erfolgt unter enger Einbindung aller Akteure vor Ort. Es geht vor allem darum, die Potenziale junger Menschen früh zu erkennen und eine individuelle, kontinuierliche Unterstützung bei der Berufs(wahl)orientierung sicherzustellen. Dies ist gerade auch für Jugendliche mit Behinderung als wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven Start in das Berufsleben von besonderer Bedeutung. Die Berufsberatung der BA leistet mit ihrer Dienstleistung der individuellen Begleitung junger Menschen im Berufswahlprozess einen wesentlichen Beitrag. Im Zeichen einer umfassenden, bedarfsorientierten Berufsberatung werden Länder und die BA zudem dafür sorgen, dass künftig die duale Ausbildung stärker als Perspektive auch an Gymnasien vermittelt wird. Mit der Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem verständigte sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf eine dualisierte Ausbildungsvorbereitung, die auf die Ziele und Inhalte der Ausbildungsberufe ausgerichtet ist, und differenzierte Angebote mit einem flexiblen Instrumentarium anbietet, die zum Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung führen bzw. Anschlussfähigkeit gewährleisten (Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2013). Mit der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz hat das Land gemeinsam mit der RD RPS und weiteren Partnern in Rheinland-Pfalz ein umfassendes Konzept zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung sowie zum Übergang von der Schule in den Beruf erarbeitet und verabschiedet. Die vorliegende Vereinbarung unterstützt die Landesstrategie mit den dort festgelegten Zielen und Vorhaben. Erreicht werden soll eine Sicherung des Fachkräftenachwuchses über die Erschließung bislang ungenutzter Potenziale bis hin zum Erhalt und Ausbau vorhandener Kompetenzen der Beschäftigten. Die vier zentralen Handlungsfelder hierbei lauten: Handlungsfeld 1: Nachwuchs sichern Handlungsfeld 2: Potenziale nutzen Handlungsfeld 3: Kompetenzen erhalten und ausbauen 3

4 Handlungsfeld 4: Attraktivität von Unternehmen für Fachkräfte steigern Den rechtlichen Rahmen für alle weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz bildet die Verwaltungsvorschrift Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung (Verwaltungsvorschrift des MBWWK vom 18. November 2011, 941 D /35). Rheinland-Pfalz hat darin Mindeststandards für die Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung an den weiterführenden Schulen rechtlich verankert, z. B. die verbindliche Erstellung und Umsetzung eines Berufs- und Studienorientierungskonzepts, die Netzwerkbildung der Schulen und Partner in einer Region, die Dokumentation der Maßnahmen in einem Berufswahlportfolio der Schülerinnen und Schüler sowie die Nennung einer Lehrkraft als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner. Die Richtlinie wird derzeit den aktuellen Anforderungen angepasst. Darin aufgenommen wird die verpflichtende Umsetzung eines Tages der Berufs- und Studienorientierung an allen weiterführenden Schulen unter Einbeziehung der Partner des Ovalen Tisches 1. Dadurch entsteht ein flächendeckendes System, welches eine adressatengerechte und nach vorgegebenen landesweit einheitlichen Standards gestaltete Beratung zur dualen Ausbildung und vollschulischen Ausbildung sowie zur Studienorientierung sicherstellt. IV. Gegenstand der Vereinbarung Zentraler Gedanke zur Erreichung der Ziele der Initiative Bildungsketten ist die gemeinsame Verantwortung des Bundes, des Landes und der BA für die Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen im Übergang Schule Beruf. Die Grundlagen für diese Vereinbarung bilden das Gesamtkonzept des Bundes (Anlage 1) und die Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz (Anlage 2), hier insbesondere das Handlungsfeld 1: Nachwuchs sichern. Ziele in diesem Handlungsfeld sind: 1. Chancen für erfolgreiche Ausbildung und erfolgreiches Studium erhöhen 2. Duale Ausbildung stärken 3. Duale Ausbildung attraktiver machen 4. Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss senken 1 Dem Ovalen Tisch der Ministerpräsidentin Dreyer gehören an: Die Staatskanzlei, das Arbeits-, Bildungs- und Wirtschaftsministerium, die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammer, die Landesvereinigung Unternehmerverbände, der Verband der Freien Berufe, der Einzelhandelsverband, der Hotel- und Gaststättenverband sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaften IG, BCE, IG Metall und ver.di. Unter der Leitung von Ministerpräsidentin Dreyer beraten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig über die Situation auf dem Ausbildungsmarkt und Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. 4

5 5. Reduzierung und Koordinierung des Übergangsbereichs 6. Mehr Hilfe aus einer Hand 7. Studien- und Ausbildungsabbrüche reduzieren 8. Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter verbessern. Um die Instrumente und Maßnahmen in einen systemischen Bezug zur Landesförderung zu bringen und eine nachhaltige strukturelle Entwicklung zu unterstützen, vereinbaren Bund, die BA und Rheinland-Pfalz: 1. Aktivitäten und Vorhaben zur Berufsorientierung Das schulische Berufsorientierungskonzept berücksichtigt die personalen sowie medialen Angebote der BA zur Berufsorientierung nach 33 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III), das Berufsorientierungsprogramm des BMBF (BOP), die Berufsorientierungsmaßnahmen nach 48 SGB III (BOM) unter Einbezug der Dienstleistungen Berufsberatung nach 29 und 30 SGB III und Ausbildungsvermittlung nach 35 SGB III, grundgelegt in der Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung vom 18. November 2011 (s. Anlage 3). Hierbei soll die Fähigkeit vermittelt werden, eine den individuellen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Berufsoder Studienwahl zu treffen und geschlechterstereotype Einflüsse zu vermeiden. Insbesondere beinhaltet das Konzept: 1.1 Potenzialanalyse (PA) Ziel: Ziel ist die sukzessive Einführung von PA nach dem Verfahren Profil AC an allen Schulen mit Bildungsgang Berufsreife sowie die Weiterentwicklung der Potenzialanalyse für alle weiteren Bildungsgänge 2. Das Verfahren steht allen Schulen optional zur Verfügung. Inhalte: Die Ergebnisse der PA dienen als Grundlage für die weitere Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in der individuellen Förderplanung sowie der Vorbereitung des Berufswahlprozesses. Die Ergebnisse werden somit u. a. zur Vorbereitung der Werkstatttage im BOP und der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) sowie in die weitere Beratung durch die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit einbezogen. Auf Basis der Verfahrensplattform Profil AC werden sukzessive Lehrkräfte über einen beauftragten Träger in der Umsetzung geschult. Die über die Schulung und das Erstcoaching der Lehrkräfte 2 Orientierung sind die Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen zur Berufsorientierung

6 hinausgehende Begleitung und Beratung wird durch das Beratungssystem des Pädagogischen Landesinstitutes (PL) sichergestellt. Damit werden zusätzlich Lehrkräfte als Beraterinnen und Berater für die Schulen zur Sicherung der Nachhaltigkeit qualifiziert. Notwendige Nach- bzw. Folgeschulungen werden ab 2021 über das Fortbildungsprogramm des PL angeboten. Mittelfristig soll eine Anpassung an die Bedarfe der berufsbildenden Schulen erfolgen, die ein ähnliches Instrument ( Kompetenzwerkstatt ) bereits in den Berufsfachschulen installiert haben. Für die Gymnasien werden perspektivisch kompetenzorientierte Module entwickelt, die optional schülergruppenbezogen eingesetzt werden können. Ausgehend von der PA wird eine individuelle schulische Förderplanung für die Jugendlichen im Bildungsgang Berufsreife, optional für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, entwickelt. Beteiligung: Das BMBF unterstützt die flächendeckende Einführung der PA in Rheinland-Pfalz mit der Finanzierung der Implementierung und Weiterentwicklung einer Verfahrensplattform, die allen weiterführenden Schulen zur Verfügung steht, im Rahmen eines Projektes mit Mitteln in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro. Die Bundesbeteiligung umfasst ebenfalls die abschließende Evaluation und darauf aufbauend die Weiterentwicklung von Modulen für Gymnasien, die Anpassung der ab 2016 geplanten rheinland-pfälzischen Berufsund Studienorientierungs-App für Schülerinnen und Schüler an die PA sowie sprach- und kompetenzorientierte Module für Migranten. Aufgrund der eingeführten Verfahrensplattform Profil AC sind Absprachen mit anderen Bundesländern vorgesehen, z. B. mit Baden- Württemberg. Bis zum Erreichen dieses Ziels stellt das BMBF Mittel für die Durchführung der Potenzialanalysen im Rahmen des BOP sowie der Unterstützung des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung mit der vorgegebenen Obergrenze zur Verfügung. Dabei wird die vor den BOP-Werkstatttagen 3 und der BerEb erforderliche Potenzialanalyse schrittweise auf das Land überführt. Aus dem BOP stellt das BMBF entsprechend Nr. 5.7 der Förderrichtlinien jährlich jeweils (einschließlich der Beteiligung an der Finanzierung der Werkstatttage) den Betrag an den nicht festgelegten BOP-Mitteln bereit, die dem Anteil des Landes an der bundesweiten Zahl 3 Im Rahmen der jährlichen Antragsstellung meldet das Land dem mit der Betreuung des BOP beauftragten Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rechtzeitig die jeweils bereits in das Landesverfahren der PA integrierten Schulen. 6

7 von Schulentlassenen ohne Hauptschulabschluss entspricht (Grundlage ist das jeweils letzte Bezugsjahr des Statistischen Bundesamtes). Für PA zur Unterstützung des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung stellt das BMBF Mittel bis zum Schuljahr 2018/2019 zur Verfügung 4. Das Land stellt die Schulung der Lehrkräfte mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2016 bis 2021 durch seine hälftige Kofinanzierung sicher und setzt das Beratungssystem des PL für die weitere Verankerung der PA in den Schulen ein. Darüber hinaus hat das Land eine Stabsstelle zur Berufs- und Studienorientierung im MBWWK eingerichtet, die den Umsetzungsprozess steuert. 1.2 Praktische Berufsorientierung Ziel: Aufbauend auf einer frühen praktischen Berufsorientierung werden weiterführende Formen des Praxislernens verankert. Die weiterführenden Formen der praktischen Berufsorientierung umfassen u. a. Blockpraktika, Tagespraktika und Streupraktika; sie werden in einer flexiblen Form weiterentwickelt. Für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Berufsreife werden zudem die gemeinsam mit dem Land finanzierten BOM in Rheinland-Pfalz systematisch genutzt. Von den bisher gemeinsam durchgeführten Projekten ist eine Fortführung der Zusammenarbeit beabsichtigt, dazu gehören der Praxistag, das Projekt Keiner ohne Abschluss (KoA) und Berufsorientierungsmaßnahmen im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung (BOM-G) vgl. zum Letzteren Ziffer 5.1. Ein Förderkonzept zwischen der RD und dem MBWWK wurde im Juni 2015 unterzeichnet. Inhalte: Frühe praktische Berufsorientierung. Dazu sind vorgesehen: die Einbettung der Werkstatttage des BOP 5 als Angebot von Trägern (Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz und freie Träger) in die schulischen Abläufe und die Öffnung für Schülerinnen und Schüler an allen weiterführenden Schulen, 4 5 Seitens des BMBF werden im Rahmen der Begleitung des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung bis zu 1,5 Mio. Euro zur Durchführung von PA bereitgestellt. Das Land führt flächendeckend Profil AC ein. Vorrangig werden BerEb-Schulen hierbei berücksichtigt. Rheinland-Pfalz teilt dem BIBB die Schulen mit. Hier erfolgt keine Finanzierung der PA durch die BerEb-Begleitung, so dass die Finanzierung aus der BerEb-Begleitung bis 2018 degressiv gegen null geht. Maßnahmen des BOP werden weiterhin entsprechend der Förderrichtlinie des BMBF beantragt und gefördert; zum Anteil PA siehe Fußnote 3. 7

8 die Entwicklung eines für Gymnasien geeigneten Angebotes. Dabei besteht grundsätzlich die Möglichkeit, landesspezifische Ansätze wie beispielsweise eine modellhafte Erprobung seitens des Bundes zu unterstützen. Details werden in der Folge von BMBF und Rheinland-Pfalz abgestimmt, die Ergänzung des Angebotes durch Einbeziehen von Kooperationen mit den berufsbildenden Schulen oder Entwicklung von anderen Formen, um ein flächendeckendes Angebot des frühen Praxislernens auszubauen sowie die Koordinierung des Angebotes und die Bewerbung bei Trägern und Schulen über die Stabsstelle Berufsorientierung (vgl. hierzu Nr. 6.1); die Möglichkeiten werden derzeit vom Land geprüft. Praxistag ( 48 SGB III BOM) Der Praxistag ist ein Projekt mit einem Langzeitpraktikum in den Klassenstufen 8 oder 9 für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsreife anstreben. Sie absolvieren max. ein Jahr lang einen Praxistag im Betrieb; gründliche Vor- und Nachbereitung sind verpflichtend. Der Praxistag ist evaluiert und wird ab dem Schuljahr 2015/2016 an allen Schulen mit Bildungsgang Berufsreife bzw. der besonderen Form der Berufsreife angeboten. Er erfährt dazu eine konzeptionelle Weiterentwicklung, die u. a. die Einbeziehung der PA nach dem Landeskonzept (s. 1.1) sowie ein verbindliches Beratungsangebot durch die BA vorsieht. Außerdem wird das BOP an ausgewählten Schulen im Zuge der Berufsorientierungsmaßnahmen an Schulen mit Bildungsgang Berufsreife als Orientierungshilfe angeboten. Keiner ohne Abschluss ( 48 SGB III BOM) Keiner ohne Abschluss bietet für Jugendliche ein besonderes 10. Schuljahr an zehn ausgewählten Realschulen plus an, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben und deren Werdegang vielfach von Misserfolgen oder massiver Schulverweigerung geprägt war. Dies ist für solche Jugendlichen eine letzte Chance, den Abschluss Berufsreife zu erreichen, und ist somit ein fakultatives Angebot für ausgewählte Schülerinnen und Schüler. Beteiligung: Das BMBF stellt für die Werkstatttage Mittel aus dem BOP zur Verfügung; die Obergrenze (einschließlich der Beteiligung an der Finanzierung der Potenzialanalysen) ergibt sich aus Nr. 5.7 der BOP-Förderrichtlinie (vgl. unter Nr. 1.1). 8

9 Die Nutzung der flexiblen Formen des Praxislernens wird durch das Land im Rahmen der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Erkundungen und Praktika an allgemeinbildenden Schulen sichergestellt. Zudem wird das Land im Rahmen der Koordinierung (s. Nr. 6.1) auf die regional angemessene Nutzung der Kooperation mit den beruflichen Schulen achten. Die o. g. BOM werden von der RD RPS und dem MBWWK gemeinsam finanziert. Die Zusammenarbeit wurde in einem im Juni 2015 unterzeichneten Förderkonzept vereinbart. 2. Individuelle Begleitung der Jugendlichen am und im Übergang Schule Beruf Die Berufsberatung der BA ist für alle Jugendlichen und für alle Themen am und im Übergang Schule Beruf zuständig. Dabei werden die Dienstleistungen der Berufsberatung mit den Angeboten der weiteren rheinland-pfälzischen Akteure koordiniert und im Interesse einer optimalen Nutzung gebündelt. Die Berufsberatung bietet neben der beruflichen Beratung, der beruflichen Orientierung und der Vermittlung in Ausbildungsstellen eine breite Palette von Förderinstrumenten an, die flexibel eingesetzt werden können. 2.1 Coach für betriebliche Ausbildung Ziel: Durch eine gezielte Unterstützung von Betrieben und ausbildungswilligen jungen Menschen soll ein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt geleistet werden. Die Coaches für betriebliche Ausbildung sollen die Ausbildungs- und Qualifizierungsbereitschaft von Betrieben für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne berufliche Erstausbildung stärken bzw. aktivieren. Gleichzeitig sollen die Jugendlichen die Möglichkeiten einer Ausbildung auch in Berufen und Branchen erfahren, die ihnen noch unbekannt sind. Damit soll die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber sowie der unbesetzten Ausbildungsstellen minimiert werden. Inhalte: Die Coaches für betriebliche Ausbildung leisten durch eine gezielte Unterstützung von Betrieben und ausbildungswilligen jungen Menschen einen Beitrag zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt. Den Unternehmen bietet dies eine Chance, einem zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch den Einsatz von zusätzlichen Migrations-Netzwerkerinnen und Migrations-Netzwerkern wird das Potenzial der Jugendlichen mit Migrationshintergrund erschlossen. Im Rahmen einer Pilotphase werden zunächst bis zum 31. Juli 2016 zusätzlich 9

10 Flüchtlingsnetzwerkerinnen und Flüchtlingsnetzwerker eingesetzt, um die Integration in den Arbeitsmarkt über berufliche Erstausbildung zu erleichtern. Beteiligung: Das Projekt Coach für betriebliche Ausbildung wird auf Basis einer bis zum Jahr 2017 geschlossenen Kooperationsvereinbarung von der RD RPS gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) und den Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz (HWK) umgesetzt und zu gleichen Teilen finanziert. 2.2 Coach für unversorgte Jugendliche (uvb-coach) Ziel: Ziel ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Unterstützung und Aktivierung beim Übergang in eine Berufsausbildung mit dem Ergebnis der Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung im Sinne des 25 Absatz 1 S. 1 SGB III sowie in eine Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege, der Altenpflege und der Hebammen- bzw. Entbindungspflege. Alternativ ist auch die Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung anzustreben. Inhalte: Erfolgreiche Integration von noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern in den Ausbildungsmarkt sowie die Nachbetreuung zur Stabilisierung der Teilnehmenden im Ausbildungsverhältnis. Zu den Inhalten zählen die Begleitung im Bewerbungsprozess, Bewerbungscoaching, Motivationsarbeit, assistierte Vermittlung, Interaktionen mit dem Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit (AA) vor Ort, bedarfs- und bewerberorientierte Stellenakquise, Erarbeitung von Alternativen (in Zusammenarbeit mit den Beratungsfachkräften der AA). Beteiligung: Das Projekt wurde von der RD RPS gemeinsam mit dem MSAGD entwickelt, die Umsetzung und Finanzierung erfolgt durch die AA und Jobcenter in Form gemeinsamer Einrichtungen (JC-gE). 2.3 Jobfux Ziel: Ziel der Jobfüxe ist es, durch präventive arbeitsweltorientierte Angebote insbesondere Schülerinnen und Schülern in Schulen mit Bildungsgang Berufsreife den Übergang zwischen Schulsystem und Berufssystem zu erleichtern. Sie fördern damit die dauerhafte berufliche und soziale Integration von jungen Menschen. Die Jobfüxe sind insbesondere in den Abgangsklassen der Schulen direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Schule sowie für Ausbildungsbetriebe. Sie stellen ein kontinuierliches und breites Spektrum von Angeboten zur intensiven Unterstützung bereit. 10

11 Inhalte: Der Förderansatz Jobfux wird an ausgewählten Schulen mit Bildungsgang Berufsreife fortgeführt und mit dem Instrument BerEb abgestimmt. Das bedeutet, dass bei der Verteilung darauf geachtet wird, dass jeweils nur eines der beiden Instrumente (Jobfux oder BerEb) an Schulen verfügbar ist. Für die Steuerung des Umsetzungsprozesses wurde eine Koordinierungsstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingerichtet. Das künftige Vorgehen wird im Zuge dieser Steuerung diskutiert und über die weitere Ausgestaltung entschieden. Beteiligung: Die Jobfüxe werden aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz sowie aus Landes-ESF finanziert. Die inhaltliche Zuständigkeit liegt beim MSAGD. 2.4 Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Ziel: Die Berufseinstiegsbegleitung soll insbesondere dazu beitragen, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und zu stabilisieren. Inhalte: Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss einer allgemeinbildenden Schule und die Eingliederung in eine Berufsausbildung zu erreichen, werden in den letzten beiden Schuljahren und in der ersten Zeit ihrer Ausbildung individuell von Berufseinstiegsbegleitern unterstützt und begleitet. Dazu gehören u. a. die Erstellung einer individuellen Förderplanung und deren Realisierung, die sozialpädagogische Unterstützung zur Förderung von Kompetenzen, die die beruflichen Integrationschancen erhöhen, sowie die enge Zusammenarbeit mit der Schule, der Berufsberatung und weiteren Netzwerkpartnern. Beteiligung: Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung sind für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 jährlich ca Teilnehmerplätze vorgesehen. Für die Durchführung der BerEb für die fünf Schulkohorten ist die Bereitstellung von rund 57,4 Mio. Euro vorgesehen, davon jeweils 28,7 Mio. Euro aus Mitteln des ESF und der BA. In Rheinland-Pfalz koordiniert die ADD die Maßnahme u. a. im Rahmen regionaler Dienstkonferenzen anhand eines Kriterienkatalogs und unter Beteiligung der RD RPS, um eine höhere Transparenz und bessere regionale Koordination zu gewährleisten. Die Fortführung einer Form der Berufseinstiegsbegleitung nach Auslaufen der derzeitigen Bundesförderung wird durch die Partner geprüft. 11

12 3. Berufsvorbereitung 3.1 Dualisierung schulischer Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler im Übergangsbereich, die aber noch die Schulpflicht zu erfüllen haben Ziel: Schülerinnen und Schüler sollen die berufliche Lebensrealität kennenlernen. Inhalte: Im schulischen Kontext erhält der Praxisbezug eine immer größere Bedeutung. Dazu sind bereits in der Berufsfachschule 1 (BF 1), die zu einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung führt, verstärkt Praxisphasen im Betrieb als obligatorisch gesetzt. Beteiligung: Betriebe der Region sind über die regionalen Arbeitskreise SchuleWirtschaft, z. B. durch die Initiierung von Schulpatenschaften, beteiligt. Praktika sind verpflichtend festgelegt. 3.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) Ziel: Vorbereitung der Aufnahme einer Ausbildung oder beruflichen Eingliederung, Erwerb des Abschlusses der Berufsreife und dadurch nachhaltige Integration in den Ausbildungsmarkt. Inhalte: Mit BvB sollen die Jugendlichen ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl überprüfen und bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe orientieren und eine Berufswahlentscheidung treffen. Den Teilnehmenden werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Abschlusses der Berufsreife bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder sofern dies (noch) nicht möglich ist für die Aufnahme einer Beschäftigung vermittelt. Im Rahmen von BvB-Pro erfolgt zusätzlich die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung (Selbstkompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit) und einer positiven Einstellung zur lebensbegleitenden Weiterbildung und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Erschließung betrieblicher Qualifizierungsangebote, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Teilnehmenden, insbesondere über die regionalen Netzwerke zu Betrieben, sind wesentliche Inhalte der Maßnahme BvB-Pro. 12

13 Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die BA gemäß 51 SGB III. Die Umsetzung einer BvB-Pro-Maßnahme erfolgt mit finanzieller Beteiligung der BA sowie des MSAGD aus Landes-ESF im Schuljahr 2015/2016 an einem Standort. 3.3 Einstiegsqualifizierung EQ Ziel: Die Förderung einer betrieblichen EQ soll ermöglichen, dass mehr jüngere Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen. Im Erfolgsfall kann diese Ausbildung verkürzt werden. Inhalte: EQ ist ein betriebliches Praktikum von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten, das bereits Elemente eines Ausbildungsberufes vermittelt. Sofern für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsbausteine vorliegen, können diese als Inhalte einer förderfähigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung genutzt werden. Als gezieltes Unterstützungsangebot können ergänzend ausbildungsbegleitende Hilfen genutzt werden. Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die BA. Bei der Umsetzung ist die Unterstützung der Betriebe und Kammern erforderlich. 4. Förderung der Berufsausbildung 4.1 Assistierte Ausbildung (AsA) Ziel: Mit dem Instrument der Assistierten Ausbildung sollen mehr leistungsschwächere Jugendliche einen beruflichen Abschluss erwerben und auch die Unternehmen vornehmlich kleine und mittlere bei der Ausbildung unterstützt werden. Inhalte: Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen erhalten individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Gegenstand der Förderung können die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme (z. B. Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining) sowie Unterstützung während der Ausbildung und zur Arbeitsaufnahme sein. Betriebe können bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung des förderfähigen Personenkreises unterstützt werden. Beteiligung: Die Maßnahme wird durch die BA durchgeführt und finanziert. Eine Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz ist frühestens ab 2017 denkbar. Die Landeskonzeption befindet sich im Abstimmungsprozess. Die Definition einer erweiterten 13

14 Zielgruppe im Sinne des 130 Absatz 8 SGB III, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden kann, befindet sich noch in der Abstimmung. 4.2 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Ziel: AbH sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung und damit eine berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Für junge Menschen, die an einer EQ teilnehmen, sollen abh die erfolgreiche Absolvierung der EQ ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern. Inhalte: AbH beinhaltet Elemente des Stützunterrichtes zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Weiterhin ist die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen Maßnahmeninhalt, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die wachsenden Anforderungen, z. B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt, vorzubereiten. Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die BA. 4.3 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Ziel: Zielsetzung der BaE ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Inhalte: BaE beinhaltet allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung und Werkerausbildung bzw. Fachpraktiker ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des 19 SGB III. Dies gilt für die integrative wie für die kooperative Maßnahmenform. Beteiligung: Bedarfsorientierte Förderung durch die BA. 4.4 Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Ziel: Ziele sind das frühzeitige Erkennen von Abbruchrisiken während des Ausbildungsverlaufs und zielführende, individuelle Beratung und Hilfestellung. 14

15 Inhalte: Das Forschungsprojekt Prävention von Ausbildungsabbrüchen (PraeLab) beschäftigt sich mit dem Thema Diagnose und Prävention von Ausbildungsabbrüchen, an dem sich die BA mit der Hochschule der BA und vor Ort mit der Berufsberatung entscheidend beteiligt. PraeLab war ursprünglich ein Projekt, das im Rahmen der EU-Förderung Lebenslanges Lernen Leonardo Da Vinci entwickelt wurde. In Rheinland-Pfalz werden an ausgewählten öffentlichen berufsbildenden Schulen Jugendliche mit PraeLab auf mögliche Abbruchtendenzen getestet. Bei erkennbaren Risiken erfolgen ein Beratungsangebot, ein koordiniertes Nutzen und Aufzeigen von weiteren Unterstützungshilfen (z. B. abh, Initiative Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen VerA, Ausbildungsberatung und -vermittlung). Wesentlich ist, dass es nicht darum geht, den Wechsel in einen anderen Betrieb oder Beruf zu vermeiden, sondern den endgültigen Ausstieg aus dem Bildungssystem zu verhindern ( Abbruch nach unten ). Beteiligung: In Rheinland-Pfalz wird PraeLab durch die RD RPS in allen Arbeitsagenturbezirken an mindestens einer berufsbildenden Schule eingeführt. Die Agenturbezirke Neuwied und Koblenz-Mayen setzen bereits seit mehreren Jahren den PraeLab-Ansatz um. Der Wissenstransfer in dem gesamten Bezirk RPS wurde durch die RD RPS sichergestellt. Im Rahmen der vom BMBF geförderten Initiative VerA werden Auszubildende durch ehrenamtliche Ausbildungsbegleiter des Senior Experten Service (SES) begleitet. Das auf Freiwilligkeit und Hilfe zur Selbsthilfe basierende Coaching-Programm ergänzt die Ausbildungsberatung der Kammern und soll nach einer Aufgaben- und Schnittstellenklärung eng an die Regelstruktur angebunden werden. Die BMBF-Initiative VerA wird mindestens im bisherigen Umfang von 2015 bis 2018 fortgeführt. Die derzeitigen jährlichen Fallzahlen sollen sofern erforderlich und möglich von 100 Begleitungen auf 140 erhöht werden. Das Angebot von VerA ist den Arbeitsagenturen bekannt und wird zur Unterstützung bedarfsorientiert beworben. 5. Besondere Zielgruppen 5.1 Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung 6 (BOM-G) Ziel: Berufsorientierungsmaßnahmen bieten durch gruppenbezogene Angebote den Schülerinnen und Schülern zwei Jahre vor der Schulentlassung 7 die Möglichkeit, sich 6 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der KMK. 15

16 individuell mit dem Thema Übergang in den Beruf und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu beschäftigen. Wesentliche Elemente sind die Interessenerkundung, Kompetenz- und Eignungsfeststellung und Informationen zu Berufsfeldern. Beteiligung: RD RPS, MBWWK und MSAGD (BOM-G) entsprechend dem von der RD RPS und dem MBWWK im Juni 2015 unterzeichneten Förderkonzept sowie Bundesmittel für die Initiative Inklusion Handlungsfeld 1. Die Finanzierung der Konzeption für die Förderschulen Lernen (L) und Ganzheitliche Entwicklung (G) ist für das Jahr 2016 gesichert. Für die Fortschreibung ab 2017 werden landesintern Optionen geprüft. 5.2 Inklusion Ziel: Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen an Förder- und Schwerpunktschulen sollen entsprechend ihren Neigungen und Kompetenzen durch frühzeitige und umfassende berufliche Orientierung und anschließende bedarfsgerechte Förderung inklusive Ausbildungsund Beschäftigungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Inhalte: Aufbauend auf und ergänzend zur Initiative Inklusion, die 2011 vom BMAS mit Laufzeit bis 2018 gestartet wurde, erfolgte in den Jahren 2011 und 2012 eine Ausweitung des Konzepts, dessen Umsetzung auf einer Kooperationsvereinbarung von Sozial- und Bildungsministerium (MSAGD und MBWWK) sowie RD RPS vom 22. Dezember 2011 basierte und mit dem Schuljahr 2013/2014 endete. Den Schülerinnen und Schülern an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung wurde mit der Kompetenz- und Potenzialanalyse (KPA) ein systematisches berufliches Orientierungsverfahren unter Mitwirkung der Integrationsfachdienste (IFD) angeboten. Die Erfahrungen aus dem Handlungsfeld 1 führten mit Schuljahresbeginn 2014/2015 zu einem flächendeckenden Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf), unabhängig von Behinderungsart und Schulform. Soweit es sich um Berufsorientierungsmaßnahmen nach 48 SGB III handelt, ist die BA mit einem Finanzierungsanteil von 50 Prozent einbezogen (siehe Nr. 5.1). Die als besonders wichtig angesehene Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt Lernen bei einem im Einzelfall zielführenden Besuch des Berufsvorbereitungsjahres durch den IFD ist konzeptionell ebenfalls verankert und wird ausschließlich vom Land gefördert. Ziel des Konzepts ist auch eine breit angelegte berufliche 7 In der Klassenstufe 11 an Förderschulen bzw. 8 im inklusiven Unterricht. 16

17 Orientierung inklusiver Berufswege und die Vermeidung von Sondereinrichtungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen). Beteiligung: Das Konzept ist grundgelegt in der Kooperationsvereinbarung vom 6. Oktober 2014 zwischen MSAGD, MBWWK und RD RPS. Finanzmittel aus der Initiative Inklusion werden zur Finanzierung insbesondere des individuellen Coachings als Übergangsbegleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt. Der Einsatz von Landesmitteln ab dem Schuljahr 2016/2017 ist beabsichtigt und wird derzeit geprüft. 5.3 Flüchtlinge Ziel: Rheinland-Pfalz hat dieses Handlungsfeld auch im Kontext Übergang Schule Beruf aufgenommen. Ziel ist die schulische Integration, ein zeitnaher Spracherwerb, die Herstellung der Ausbildungsreife und in der Folge die Ausbildungsaufnahme. Inhalte: Für alle weiterführenden Schulen wurde ein Zehn-Punkte-Plan zur Sprachförderung entwickelt und mit bedarfsorientierten Ressourcen hinterlegt. Maßnahmen schließen auch die berufsbildenden Schulen mit ein. Seit dem 1. August 2015 sind vier Flüchtlingsnetzwerkerinnen und Flüchtlingsnetzwerker in den HWK-Bezirken im Einsatz (siehe auch Nr. 2.1). Die RD RPS hat ein Projekt Integration durch Ausbildung zur Förderung der Ausbildungsaufnahme durch spezielle Angebote initiiert. Das Handlungsfeld wird in der Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Berufs- und Studienorientierung (2015 bis 2020) integriert. Das Land Rheinland-Pfalz hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit beschlossen. Hierzu gehört unter anderem ein speziell auf die Bedürfnisse jugendlicher Flüchtlinge ausgerichteter Förderansatz, der sich an den bewährten Ansatz Fit für den Job anlehnt. Beteiligung: An der Umsetzung sind die Landesregierung sowie die Partner des Ovalen Tisches beteiligt. Zur Abstimmung der Projekte und Handlungsansätze der einzelnen Institutionen wurde im Juli 2015 eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des MSAGD auf Landesebene eingerichtet. 5.4 Studienaussteigerinnen und Studienaussteiger in Berufsbildung Auch Studienaussteigerinnen und Studienaussteigern soll der Weg zu einer qualifizierten Ausbildung und damit zu einer beruflichen Perspektive eröffnet werden. Zugleich sollen die Chancen der Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften genutzt werden, um dem 17

18 drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Gruppe der Studienaussteigerinnen und Studienaussteiger bietet ein hohes Potenzial für die Schließung der wachsenden Fachkräftelücke auf der mittleren beruflichen Qualifikationsebene. Ziel: Die Thematik Studienabbrecher wurde in die Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz aufgenommen. Das Land Rheinland-Pfalz und die RD RPS arbeiten mit weiteren Partnern aus Politik und Wirtschaft am gemeinsamen Ziel der Reduzierung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern. Inhalte: Die bereits existierenden Ansätze der Partner, um Studienabbrüchen vorzubeugen, sollen koordiniert fortgeführt werden. Um diese Ansätze regional und ggf. branchenbezogen verfeinern zu können, werden derzeit Vorschläge für die regionale Erfassung von Studienabbrüchen erarbeitet. Darüber hinaus unterstützen die Landesregierung und die Regionaldirektion die HWK auf Landesebene im JOBSTARTER plus-projekt Vom Hörsaal zum Handwerk. Das Ziel dabei ist, kleine und mittlere Unternehmen bei der Nachwuchsund Fachkräftesicherung nachhaltig durch die Gewinnung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern zu unterstützen. Konkret sollen eine Internetplattform und weitere Informationswege geschaffen werden, in denen sich Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher über passende Betriebe informieren können. Des Weiteren sollen sie die vielfältigen beruflichen Perspektiven in Handwerksbetrieben und die damit verbundenen Karrieremöglichkeiten aufgezeigt bekommen. Beteiligung: Unterstützt werden die Aktivitäten durch das Land und die RD RPS. Das Projekt JOBSTARTER plus Vom Hörsaal zum Handwerk wird durch das BMBF mit rund Euro gefördert. 6. Strukturelle Maßnahmen 6.1 Stabsstelle Berufsorientierung Das Land hat am 1. Oktober 2014 eine Stabsstelle Berufsorientierung, die vorrangig die Umsetzung der Ziele der Fachkräftestrategie koordiniert, im MBWWK eingerichtet. Zudem wurde eine weitere Stabsstelle bei der ADD gebildet, die u. a. die Instrumente im Kontext Übergang Schule Beruf, insbesondere die BerEb sowie das Instrument Jobfux an den Schulen mit Bildungsgang Berufsreife, zwischen der BA, den für die Schulen zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten und den Schulen abstimmt. Dazu erfolgen regelmäßig Sitzungen der gebildeten Steuerungsgruppe aus allen im Prozess 18

19 beteiligten Partnern. Die Stabsstelle soll die Maßnahmen des Praxislernens, u. a. das BOP, koordinierend berücksichtigen. Weiterentwicklungsmöglichkeiten, z. B. im Sinne einer kompletten Steuerung durch das Land, werden geprüft. Zusätzlich stehen die Stabsstellen den Schulen als Ansprechpartner in diesen Themen zur Verfügung. 6.2 Reduzierung und Koordinierung des Übergangsbereichs Ziel: Es wird angestrebt, dass sich im Übergangsbereich nur Jugendliche befinden, bei denen noch die Ausbildungsreife hergestellt oder Berufswunsch und -eignung miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Zudem sollen die Maßnahmen des Übergangsbereichs so weit wie möglich aufeinander abgestimmt, Parallelstrukturen beseitigt und Lücken geschlossen werden. Inhalte: Die Entwicklung eines Landeskonzepts zum Übergang Schule Beruf, entsprechend dem Ziel 5 der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung, ist geplant. Das Land erarbeitet gemeinsam mit der RD RPS, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie den Kammern eine Methode zur stärkeren und flächendeckenden Koordinierung des Übergangsbereichs in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus erarbeitet das Land mit seinen Partnern gemeinsame Qualitätskriterien für die Angebote im Übergangsbereich. Um diesen Entwicklungsprozess zu unterstützen, gab das Land eine begleitende Studie in Auftrag, die den Übergangsbereich in Rheinland-Pfalz analysiert und Vorschläge zu dessen Koordinierung entwickeln soll. Die Empfehlung der KMK zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem Lebenschancen eröffnen Qualifikationspotenziale ausschöpfen Übergänge gestalten (Beschluss vom 10. Oktober 2013) wird dabei berücksichtigt. Beteiligung: Die Studie zum Übergangsbereich wird voraussichtlich im Mai 2016 abgeschlossen. Erst in der Folge sind dann eine Maßnahmendefinition und Zielsetzung möglich. Der Bund prüft bei Vorliegen eines förderfähigen Konzepts seine Beteiligung an der Umsetzung des erarbeiteten Landeskonzepts zur Koordinierung des rheinland-pfälzischen Übergangsbereichs. 6.3 Förderung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit Ziel: Das Land Rheinland-Pfalz und die RD RPS setzen sich für einen weiteren Ausbau von Jugendberufsagenturen ein. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot sowie die systematische und verbindliche Einbeziehung der schulischen Ebene. 19

20 Inhalte: Während es bei dem Ziel der Koordinierung und Reduzierung des Übergangsbereichs um die Maßnahmen des Bildungssektors II geht, wie sie in der Integrierten Ausbildungsberichterstattung abgebildet sind, zielt der Ausbau von Jugendberufsagenturen auf die Förderung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, III und dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Auf beiden Ebenen sind strukturelle Anpassungsmaßnahmen notwendig, um insgesamt ein kohärentes und abgestimmtes Vorgehen bei der Unterstützung der jungen Menschen zu erreichen. In Jugendberufsagenturen arbeiten Agenturen für Arbeit, Jobcenter und die Träger der Jugendhilfe bei der Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher eng zusammen. Eine Weiterentwicklung der bestehenden Jugendberufsagenturen in Rheinland-Pfalz soll durch eine verbesserte Kooperation zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter, Träger der Jugendhilfe und Schule entsprechend dem Ziel 6 der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung bzw. der Allianz für Aus- und Weiterbildung erfolgen. Einer systematischen Einbindung der Schulen in bestehende Kooperationen der drei Rechtskreise SGB II, III und VIII kommt eine besondere Bedeutung zu, um den Prozess einer systematischen und lückenlosen Betreuung der Jugendlichen frühzeitig zu beginnen. Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden an einem Modellstandort in der Region Mainz Schulen in die rechtskreisübergreifende Kooperation der Jugendberufsagentur Mainz einbezogen. Ziel ist es, die Verantwortung der Schulen hinsichtlich des Verbleibs ihrer Schülerinnen und Schüler zu stärken und in der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendberufsagentur die abgestimmte Übergangsbegleitung aller Jugendlichen im Land zu gewährleisten. Beteiligung: Das BMBF wird eine finanzielle Unterstützung geeigneter Maßnahmen zur Zielerreichung bei Vorlage eines entsprechenden Konzepts prüfen. Derzeit wird die sukzessive Einrichtung von Netzwerkstellen, die unter anderem den Verbleib der Schülerinnen und Schüler dokumentieren und begleiten, als sinnvoll angesehen. Details sind zwischen BMBF, RD RPS und dem Land Rheinland-Pfalz abzustimmen. Die Erkenntnisse aus der Studie zum Übergangsbereich (siehe Nr. 6.2) werden im Hinblick auf eine bessere Koordinierung am Übergang Schule Beruf auch für die Weiterentwicklung der Kooperationen von Schule und Jugendberufsagentur genutzt. 20

21 V. Nachhaltigkeit Eine Fortführung der mit Bundesmitteln aufgebauten oder unterstützten Maßnahmen, insbesondere die der Potenzialanalyse, der BerEb und der Initiative Inklusion Handlungsfeld 1, wird durch Rheinland-Pfalz nach Auslaufen der derzeitigen Bundesförderung vor dem Hintergrund des gesamten Übergangsbereichs und seiner Maßnahmen bedarfsbezogen geprüft. Die Strukturen zur Umsetzung der Potenzialanalyse sind so angelegt, dass sie nachhaltig wirken und nach dem Auslaufen der Implementierungsphase als Landesprojekt in Zuständigkeit des Pädagogischen Landesinstitutes weitergeführt werden. Das Praxislernen ist strukturell in den schuleigenen Konzepten verankert. VI. Umsetzungsbegleitung Monitoring Rheinland-Pfalz stärkt die Ergebnisverantwortung der Schulen durch ein verbessertes Controlling und entwickelt sein Monitoring im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf kennzahlengestützt weiter. Für die in diesem Abkommen beschriebenen und neu zu entwickelnden Instrumente werden vom Land, sofern nötig, relevante Kennzahlen entwickelt, erhoben und ausgewertet, die eine Überprüfung der Zielerreichung der jeweiligen Maßnahme ermöglichen. Vorrangig wird auf vorhandene Kennzahlen zurückgegriffen. Steuerungsgruppe Die Verantwortlichen bei den Partnern steuern die Umsetzung dieser Vereinbarung gemeinsam. Rheinland-Pfalz lädt bedarfsorientiert zu Sitzungen einer Steuerungsgruppe Bildungsketten Rheinland-Pfalz ein, in denen über Stand und Fortgang der Vereinbarung berichtet wird. Die Steuerungsgruppe befasst sich u. a. mit Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Maßnahmen sowie der Vermeidung von redundanten Angeboten bei der Umsetzung der Vereinbarung. Die Arbeit der Steuerungsgruppe wird durch die Servicestelle Bildungsketten (BIBB) unterstützt. Die Steuerungsgruppe trägt zum strategischen Austausch im Gesamtprozess bei, der durch die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe zur Initiative Bildungsketten zusammengefasst wird. 21

22 VII. Öffentlichkeitsarbeit Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Beteiligung aller Vertragspartner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und im Schriftverkehr jeweils zu verdeutlichen ist, soweit diese Vereinbarung betroffen ist. Bei allen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Außendarstellungen zu dieser Vereinbarung wird auf die Förderung durch jeden der Vertragspartner in angemessener Weise hingewiesen. Die Unterzeichner werden in die Pressearbeit adäquat einbezogen. Rheinland-Pfalz stellt sicher, dass die ausführenden Stellen den Bund und die BA bzw. die RD RPS rechtzeitig über öffentlichkeitswirksame Anlässe unterrichten und ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkung geben werden. Bei der Gewährung von Zuwendungen und im Falle von Zuweisungen sind die Zuwendungsempfänger/Endempfänger zu verpflichten, in Veröffentlichungen und sonstigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des geförderten Vorhabens auf die Förderung/Finanzierung des Bundes/der BA hinzuweisen. Hierfür sind insbesondere in Bescheiden und sonstigen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger die einschlägigen Regelungen aus den Musterzuwendungsbescheiden bzw. die einschlägigen Nebenbestimmungen zu übernehmen. Einzelheiten werden für die einzelnen Finanzierungsbereiche separat geregelt. Die Servicestelle Bildungsketten ist für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Bildungsketten verantwortlich. Ihre Angebote können bei der Information über Ziele und Nutzen der Vereinbarung durch die Vertragspartner genutzt werden. VIII. Inkrafttreten und Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie hat Gültigkeit bis 31. Dezember IX. Sonstige Bestimmungen Die genannten Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gemäß den jährlichen Haushaltsplänen des Bundes, des Landes und der BA. Für Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 22

23

24 Anlagen 1. Bundeskonzept zur Weiterentwicklung und Ausweitung der Initiative Bildungsketten 2. Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz 3. Verwaltungsvorschrift: Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung vom 18. November

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