Aufforderung zur Ablehnung der aktuellen Planung der Stadt Braunschweig zum Ausbau des Messeweges und Beauftragung einer Überarbeitung

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1 Interessengemeinschaft Messeweg c/o Uwe Schwanke Messeweg 8b Braunschweig Fon 0531/ sowie in Vertretung Dr. Paul-Gerhard Capelle Messeweg Braunschweig Fon 0531/ Bezirksbürgermeister im Stadtbez. 112 Wabe Schunter Beberbach Herr Stülten Aufforderung zur Ablehnung der aktuellen Planung der Stadt Braunschweig zum Ausbau des Messeweges und Beauftragung einer Überarbeitung Braunschweig, Sehr geehrter Herr Stülten, im Anschluss an die Vorstellung des geplanten Ausbaus des Messeweges im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am hat sich eine Interessengemeinschaft der Anwohner des Messeweges gebildet. Grundsätzlich begrüßt die Interessengemeinschaft die Sanierung des Messeweges. Allerdings sehen wir einige Schutzziele nicht hinreichend berücksichtigt. Daher bitten wir hiermit den Bezirksrat, die aktuelle Planung abzulehnen und auf eine Überarbeitung der Planung hinzuwirken. Folgende Schutzziele sehen wir durch vorgelegte Planung nicht ausreichend berücksichtigt: 1. Immissionsschutz für das Naturschutzgebiet Riddagshausen, 2. Sicherheit der Radverkehrsteilnehmer sowie 3. Schutz der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner des Messeweges vor erhöhter Lärm- und Immissionsbelastung. Daher fordert die Interessengemeinschaft auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hinzuwirken: 1. Beibehaltung des derzeit geltenden Durchfahrtsverbotes für LKW über 7,5 t, 2. andernfalls Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. 3. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Messeweg auf 30 km/h. 4. Zusätzlichen Maßnahmen zur effektiven Entschleunigung des Verkehrsflusses 5. Prüfung alternativer Konzepte zur Führung des Radverkehrs insbesondere im südlichen Bereich des Messeweges. Die genannten Forderungen der Interessengemeinschaft werden auch vom BUND ebenso wie vom ADFC sowie der Bürgerschaft Riddagshausen mit Freundeskreis e.v. explizit unterstützt. Seite 1 / 6

2 Nachstehend erlauben wir uns, die genannten Schutzziele und daraus abgeleiteten Maßnahmenforderungen näher zu erläutern. 1. Schutzziel: Immissionsschutz für das Naturschutzgebiet Riddagshausen 1.1. Ausgangslage Im Fall einer Aufhebung der Gewichtsbeschränkung für LKW ist zu erwarten, dass infolge der Zunahme des Schwerlastverkehrs die Immissionen (Lärm, Abgase, Feinstaub, etc.) in das Naturschutzgebiet in beträchtlichem Maße zunehmen werden. Dies hätte zwangsläufig eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes Riddagshäuser Teiche zur Folge. Das Naturschutzgebiet Riddagshäuser Teiche ist 1936 ausgewiesen worden (NSG BR 001) und seit 1962 Europareservat. Riddagshausen ist 2002 als EU-Vogelschutzgebiet (EU49) gemeldet worden. Das FFH-Gebiet Riddagshäuser Teiche (Nr. 366) wurde 2005 ausgewiesen und ist ein wichtiger Baustein des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 (siehe Homepage der Stadt Braunschweig). Spätestens seit dem Jahr 2000 ist der Messeweg für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gesperrt und nur für Anlieger freigegeben. Die geplante Aufhebung der Gewichtsbeschränkung für LKW würde eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets Riddagshäuser Teiche gegenüber dem Zustand zum Zeitpunkt des Ausweises als FFH-Gebiet bedeuten. Für Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten ein Gebiet des Netzes Natura 2000 ( FFH Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH Richtlinie bzw. 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor Maßnahmen Als Anlieger des Messeweges und Bürger fordern wir daher folgende Maßnahmen: 1. Beibehaltung des derzeit geltenden Durchfahrtsverbotes für LKW über 7,5 t, 2. andernfalls Durchführung der Verträglichkeitsprüfung und Veröffentlichung der Ergebnisse. Seite 2 / 6

3 2. Schutzziel: Sicherheit der Radverkehrsteilnehmer 2.1. Ausgangslage Der Ausbau des Messeweges in der vorgestellten Form könnte zu einer erheblichen Gefährdung für Radfahrer führen. Nach den uns vorgestellten Plänen wird die Breite der Fußwege beibehalten bzw. vergrößert. Wir erkennen an, dass dies zu einer erhöhten Sicherheit für Fußgänger führt. Weiterhin wird die Situation für aus Grundstücksausfahrten kommende PKW übersichtlicher. Gleichzeitig sind gegen die Planung allerdings gravierende Einwendungen aus folgenden Gründen zu erheben: a) Bei Umsetzung der vorgestellten Planung ergeben sich Gefährdungen für den Radverkehr, insbesondere im südlichen Bereich des Messeweges. Hier birgt einerseits die stark eingeschränkte Übersichtlichkeit in der engen S-Kurve ein besonderes Risikopotential. Zusätzlich führt die Steigung bzw. das Gefälle der Straße in diesem Bereich zu einer weiteren Erhöhung der Gefährdungssituation für Radfahrer. b) Im Begegnungsverkehr von Bussen und ggf. LKW entstünde auf der Gesamtlänge des Messeweges gegenüber dem derzeitigen Stand ein erhöhtes Gefährdungspotential für Radfahrer. Laut der vorgestellten Planung wird nur eine Fahrbahnbreite von 7,5 m geplant. Beidseitig sollen lediglich 1,25 m breite Schutzstreifen markiert werden. Die Regelbreite beträgt dagegen1,5 m. Die theoretisch verbleibende Breite für KFZ sind damit nur 5 m. Bei Begegnungsverkehr ist damit die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5m zum Radfahrer nicht mehr gewährleistet. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung des Messeweges führt dies insbesondere während der Hauptverkehrszeiten zu einem erhöhten Gefährdungspotential für Radfahrer. Bei Begegnungsverkehr mit LKW bzw. Bussen mit einer Breite von bis zu 2,55 m ist eine Benutzung des Radfahrschutzstreifens durch den Kraftverkehr unvermeidbar. c) Bei einer mittleren Geschwindigkeit von Radfahrern von km/h gibt es zusätzlich zu den beengten Verhältnissen sowie den unter a) genannten Gründen ohne weitere Beschränkungen des Verkehrsflusses im Straßenraum eine erhebliche Geschwindigkeitsdifferenz und damit ein weiteres Gefährdungspotential Maßnahmen Als Anlieger des Messeweges und Bürger fordern wir daher: 1. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Messeweg auf 30 km/h (analog zur Kastanienallee) in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung. 2. Planung von zusätzlichen Maßnahmen zur effektiven Entschleunigung des Verkehrsflusses insbesondere (aber nicht nur) im südlichen Bereich des Straßenverlaufs, etwa durch Einbau zusätzlicher Querungen. 3. Beibehaltung des derzeit geltenden Durchfahrtsverbotes für LKW über 7,5 t Seite 3 / 6

4 zur Vermeidung einer Erhöhung des Gefährdungspotentials gegenüber der derzeitigen Situation 4. Prüfung alternativer Konzepte zur Führung des Radverkehrs insbesondere im südlichen Bereich des Messeweges, z.b. kombinierter Rad- und Fußgängerweg. 3. Schutzziel: Schutz der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner des Messeweges vor erhöhter Lärm- und Immissionsbelastung 3.1. Ausgangslage Wie bereits oben ausgeführt ist für den Fall einer Aufhebung des Durchfahrtsverbots für LKW über 7,5t mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs auf dem Messeweg zu rechnen. Damit verbunden ergäbe sich eine gegenüber der gegenwärtigen Situation anhaltende Zunahme der Belastung durch Lärm und Abgase mit der Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung der Anwohner des Messeweges. Die erhöhte Lärmbelastung steht dabei bereits im offensichtlichen Widerspruch zur Lärmminderungsplanung der Stadt Braunschweig. Im Teil 2 der Lärmaktionsplanung der Stadt Braunschweig nach EG-Umgebungslärmrichtlinie stellt der Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz als erfolgreichen Beitrag zur Lärmreduzierung das LKW- Durchfahrtsverbot auf dem Messeweg heraus (s.s. 55 sowie Anlage, S. 4) und führt weiter aus, dass die Vorgaben des Lärmaktionsplans bei zukünftigen Fachplanungen zu berücksichtigen sind und es insoweit zu keine Verschlechterung des erreichten Zustandes kommen darf. Ergänzend ist anzumerken, dass der Messeweg zwar eine Landesstraße ist, der weitaus überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer und damit auch der LKW aber am Ende des Messeweges nicht dem Verlauf der Landesstraße folgt sondern stadteinwärts in die Ebertallee einbiegt. Die Beeinträchtigungen der Anwohner durch das erhöhte LKW-Aufkommen würden sich damit nicht nur auf die Anwohner der Landesstraße Messeweg beschränken sondern hätten entsprechend negative Auswirkungen auch auf die Anwohner der Ebertallee sowie der Kastanienallee zur Folge Maßnahme Als Anlieger des Messeweges und Bürger fordern wir daher die Beibehaltung des Durchfahrtsverbotes für LKW über 7,5t für den Messeweg. Aufgrund des in diesem Fall geringeren konstruktiven Aufwandes sollten sich gleichzeitig entsprechende Kosteneinsparungen ergeben. Wie eingangs erwähnt, stehen wir einer Sanierung des Messeweges grundsätzlich positiv Seite 4 / 6

5 gegenüber. Allerdings halten wir eine Nachbesserung der Planung angesichts der vorgenannten Argumente für erforderlich und bitten Sie dies bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für Rückfragen, zur Erläuterung unserer Position im Sinne eines konstruktiven Dialogs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Für die Interessengemeinschaft Messeweg Uwe Schwanke Dr. Paul-Gerhard Capelle Seite 5 / 6

6 In Kopie an: Herr Oberbürgermeister Markurth Die Vorsitzenden der Ratsfraktionen der Stadt Braunschweig Herr Wendroth, CDU Herr Pesditschek, SPD Herr Herlitschke, Bündnis90/Die Grünen Herr Jenzen, BIBS Herr Schicke-Uffmann, Piraten Herr Sommerfeld, Die Linke Herr Weidner, FDP Stadt Braunschweig Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz Herr Thorsten Warnecke Postfach Braunschweig Stadt Braunschweig Fachbereich Tiefbau und Verkehr Herr Klaus Benscheidt Bohlweg 30, Braunschweig BraunschweigHeute.de Herr Braumann Fümmelser Straße Wolfenbüttel Braunschweiger Zeitung Herr Mentasti Hintern Brüdern Braunschweig Bürgerschaft Riddagshausen mit Freundeskreis e.v. Herr Henning Borek Breite Straße 21/ Braunschweig BUND Kreisgruppengeschäftsstelle Braunschweig Herr Robert Slawski Schunterstraße Braunschweig Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Braunschweig (ADFC) Kreisverband Braunschweig Herr Jörg Nuckelt Klint Braunschweig Seite 6 / 6

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