Übersicht zu nicht ERA-konformen Planungen sortiert nach Themenbereichen der ERA bzw. StVO

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1 Übersicht zu nicht ERA-konformen Planungen sortiert nach Themenbereichen der ERA bzw. StVO Der ADFC Aachen bezieht sich bei seiner Kritik auf folgende von der Stadt zur Verfügung gestellte Planstände, welche wir auf der angehängten CD (pdf-dateien) gespeichert haben: Plan-Nr L1: "Josefskirche", Juli 2015 Plan-Nr L2: "Adalbertsteinweg", Mai 2015 Plan-Nr L3: "Stolberger Straße / Eifelstraße", Juli 2015 Plan-Nr L4: "Hohenzollernplatz", Juli 2015 Plan-Nr L5: "Stolberger Straße / Breslauer Straße", Juli 2015 Plan-Nr L6: "Joseph-von-Görres-Straße", Mai 2015 Plan-Nr L7: "Peliserker Straße", Juli 2015 Plan-Nr. 2015/09-01: "Europaplatz - Markierung nach Deckenerneuerung", Nov Inhaltsverzeichnis 1. Beschaffenheit von Radwegen - Radfahrstreifen anstatt Schutzstreifen (StVO-VWV 2009, zu 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, zu Absatz 4 Satz 2) Adalbertsteinweg/Stolberger Straße, Fahrtrichtung Hohenzollernplatz, Höhe Josefskirche Stolberger Straße, Fahrtrichtung Kaiserplatz, Höhe Josefskirche Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Kaiserplatz, Höhe Josefskirche beide Fahrtrichtungen im Abschnitt Josefskirche bis zur Sedan- / Bismarkstraße Sedanstraße, Fahrtrichtung Adalbertsteinweg Joseph-von-Görres-Straße, Fahrtrichtung Hohenzollernplatz, Abschnitt Europaplatz bis Bischofstraße Kombination von Mindestbreiten (ERA 2010, Seite 20, rechte Spalte, letzter Absatz im Kapitel Kriterium Flächenverfügbarkeit) Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Rothe Erde, Aufstellflächen an Kreuzung Sedan- / Bismarkstraße Peliserkerstraße, im kompletten Straßenverlauf vierstreifige Straßen (ERA 2010, Seite 23, rechte Spalte, 3. Absatz) Adalbertsteinweg, Fahrrichtung Innenstadt, Höhe Josefkirche Joseph-von-Görres-Straße, Abschnitt Hohenzollernplatz bis Gneisenaustraße, Fahrtrichtung Europaplatz Joseph-von-Görres-Straße, Abschnitt Peliserker Straße bis Europaplatz, Fahrtrichtung Europaplatz... 7 Seite 1 von 9

2 3.4. Stolberger Straße an Kreuzung Peliserker Straße, beide Fahrtrichtungen Unklare Verkehrsführungen vermeiden Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Rothe Erde, Kreuzung Kirberichshofer Weg Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Josefskirche, Kreuzung Sedan-/ Bismarkstraße Joseph-von-Görres-Straße, Fahrtrichtung Adalbertsteinweg, Aufstellfläche an Kreuzung Stolberger Straße Beschaffenheit von Radwegen - Radfahrstreifen anstatt Schutzstreifen (StVO-VWV 2009, zu 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, zu Absatz 4 Satz 2) Begründung: "4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen." In der Planung der Stadt Aachen zum Maßnahmenplan Radverkehr Aachen-Ost werden flächendeckend Schutzstreifen geplant, obwohl an vielen Stellen ausreichend Platz für sicherere Radfahrstreifen wäre. Die oben zitierte Entscheidungskaskade der StVO-VWV wird nicht berücksichtigt. Die Stadt begründet die ausschließliche Verwendung von Schutzstreifen mit einem nicht gewollten Wechsel zwischen den unterschiedlichen Führungsformen des Radverkehrs. Gemäß II Radwegebenutzungspflicht in der StVO-VWV ist: "c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind." Dies ist auch bei einem Wechsel zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen gewährleistet. Die oben aus der StVO-VWV zitierte stetige Führung des Radverkehrs bezieht sich unserer Meinung nach auf einen Wechsel zwischen einer Führung auf der Fahrbahn, einem Bordsteinradweg und linksseitigen Radwegen. Ein Radfahrstreifen stellt aufgrund seiner Breite und der sich dadurch ergebenden Sicherheitsabstände zum Kfz-Verkehr eine eindeutig sicherere Führungsform - insbesondere für breite Lastenräder oder Fahrräder mit Anhängern - dar. In der Praxis werden Radfahrstreifen aufgrund der durchgezogenen Sperrlinie von Kfz deutlich seltener mitbenutzt bzw. zum Parken missbraucht, da dies hier auch verboten ist. Seite 2 von 9

3 Hiervon wird in den folgenden Plänen abgewichen: Plan-Nr L1: "Josefskirche", Juli Adalbertsteinweg/Stolberger Straße, Fahrtrichtung Hohenzollernplatz, Höhe Josefskirche Konflikt 1.1: überbreite Fahrbahn führt zu hohen Kfz-Geschwindigkeiten, ausreichend Platz für Radfahrstreifen Vorschlag 1.1: Markierung Radfahrstreifen vom Beginn der Linksabbiegespur am Adalbertsteinweg bis hinter die Bushaltestelle Josefskirche in Höhe der Längsstellplätze über eine Länge von ca. 150 m 1.2. Stolberger Straße, Fahrtrichtung Kaiserplatz, Höhe Josefskirche Konflikt 1.2: beengte Verhältnisse des Schutzstreifens (B=1,50 m) zwischen sehr schmaler Busspur (B=3,00 m) und zweispuriger Kfz-Fahrbahn (B=5,05 bis 5,50 m) Vorschlag 1.2: ab Ende der Längsstellplätze Markierung eines Radfahrstreifens, Reduzierung der zweistreifigen Fahrbahn auf eine Länge von ca. 35 m vor der Lichtzeichenanlage und im weiteren Anpassung der Verkehrsinsel, Markierung eines ca. 125 m langen Radfahrstreifens 1.3. Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Kaiserplatz, Höhe Josefskirche Konflikt 1.3: beengte Verhältnisse des Schutzstreifens (B=1,50 m) zwischen Busspur (B=3,50 m) und zweispuriger Kfz-Fahrbahn (B=4,70 bis 4,75 m, Unterschreitung Mindestmaß ERA!, siehe auch 3.1) Vorschlag 1.3: Reduzierung der zweistreifigen Fahrbahn auf eine Länge von ca. 35 m ab Beginn der Busspur und Anpassung der Verkehrsinsel, Markierung eines ca. 170 m langen Radfahrstreifens Plan-Nr L2: "Adalbertsteinweg", Mai beide Fahrtrichtungen im Abschnitt Josefskirche bis zur Sedan- / Bismarkstraße Konflikt 1.4: Schutzstreifen werden häufiger zum Parken missbraucht, ausreichende Fahrbahnbreiten vorhanden Vorschlag 1.4: beidseitig Markierung von Radfahrstreifen auf einer Länge von ca. 330 m Seite 3 von 9

4 Plan-Nr L4: "Hohenzollernplatz", Juli Sedanstraße, Fahrtrichtung Adalbertsteinweg Konflikt 1.5: überbreite Fahrbahn führt zu hohen Kfz-Geschwindigkeiten, ausreichend Platz für Radfahrstreifen Vorschlag 1.5: Markierung Radfahrstreifen von der Kreuzung bis zur Bushaltestelle Hohenzollernplatz über eine Länge von ca. 55 m Plan-Nr L6: "Joseph-von-Görres-Straße", Mai Joseph-von-Görres-Straße, Fahrtrichtung Hohenzollernplatz, Abschnitt Europaplatz bis Bischofstraße Konflikt 1.6: überbreite Fahrbahn führt zu hohen Kfz-Geschwindigkeiten, ausreichend Platz für Radfahrstreifen Vorschlag 1.6: Verlängerung des bereits markierten Radfahrstreifens (s. Abb. 1) bis zur Kreuzung Bischofstraße (s. Abb. 2) Abb. 1: markierter Radfahrstreifen am Europaplatz Abb. 2: markierter Schutzstreifen bis Bischofstraße Seite 4 von 9

5 2. Kombination von Mindestbreiten (ERA 2010, Seite 20, rechte Spalte, letzter Absatz im Kapitel Kriterium Flächenverfügbarkeit) Begründung: "Kann eine Führungsform nicht in der Regelbreite nach dem Abschnitt realisiert werden, so ist sie nicht grundsätzlich zu verwerfen. Allerdings soll die Kombination von Mindestmaßen für den Radverkehr mit solchen für andere Nutzungen vermieden werden. Ist dies nicht möglich, soll eine andere Lösung gesucht werden." Hiervon wird in den folgenden Plänen abgewichen: Plan-Nr L2: "Adalbertsteinweg", Mai Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Rothe Erde, Aufstellflächen an Kreuzung Sedan- / Bismarkstraße Konflikt 2.1: Kombination von Mindestmaßen, Schutzstreifen 1,25 m, Kfz-Spur 2,25 m und überbreite Fahrbahn 5,00 m Vorschlag 2.1: Fahrbahnaufteilung von Süd nach Nord: Parken 2,00 m, Sicherheitstrennstreifen 0,50 m, Radfahrstreifen 1,85 m, KFZ-Spur stadtauswärts 3,00 m, KFZ-Spur stadtauswärts 2,80 m, Linksabbiegespur Sedanstr. 3,00 m, KFZ-Spur stadteinwärts 3,00 m, Radfahrstreifen 1,85 m, Sicherheitstrennstreifen 0,50 m, Parken 2,00 m Plan-Nr L5: "Stolberger Straße / Breslauer Straße", Juli 2015 Plan-Nr L6: "Joseph-von-Görres-Straße", Mai 2015 Plan-Nr L7: "Peliserker Straße", Juli Peliserkerstraße, im kompletten Straßenverlauf Konflikt 2.2: Fahrbahnbreite 4,50 m (Mindestbreite gem. ERA) kombiniert mit Schutzstreifen von nur 1,25 m (Mindestmaß gem. Tabelle 5 Seite 16) Seite 5 von 9

6 Vorschlag 2.2: keine Radverkehrsanlagen und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h oder alternativ Restfahrbahnbreite auf 4,10 m reduzieren (gemäß Gutachten des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus Aachen für das Land Baden-Württemberg 1 ) und Schutzstreifen 1,45 m markieren, ein Überholen von Radfahrern ist dann nur ohne Gegenverkehr möglich 3. vierstreifige Straßen (ERA 2010, Seite 23, rechte Spalte, 3. Absatz) Begründung: "Nach Möglichkeit sollte dann ein überbreiter Fahrstreifen von mindestens 5,00 m Breite mit einem 1,50 m breiten Schutzstreifen kombiniert werden." Hiervon wird in den folgenden Plänen abgewichen: Plan-Nr L1: "Josefskirche", Juli Adalbertsteinweg, Fahrrichtung Innenstadt, Höhe Josefkirche Konflikt 3.1: überbreite Fahrbahn B=4,70 bis 4,75 m (s. Abb. 3 und 4) Dieser Straßenabschnitt ist im September bereits in der Örtlichkeit markiert worden. Nach Aussage des zuständigen Fachbereiches FB 61/30 hat es hier Fehler in der Ausführung gegeben und die Markierung soll wieder entfernt werden. Eine Neumarkierung soll dann im Rahmen der restlichen Markierungsarbeiten für den Maßnahmenplan Radverkehr Aachen-Ost erfolgen. Abb. 3: Adalbertsteinweg Fahrtrichtung Kaiserplatz Abb. 4: A-Weg am Fußgängerüberweg Josefskirche 1 Schutzstreifen_Langfassung_Web.pdf Seite 6 von 9

7 Abb. 5: nicht benutzbarer Schutzstreifen Abb. 6: Unterschreitung von Überholabständen Plan-Nr L4: "Hohenzollernplatz", Juli Joseph-von-Görres-Straße, Abschnitt Hohenzollernplatz bis Gneisenaustraße, Fahrtrichtung Europaplatz Konflikt 3.2: überbreite Fahrbahn 4,50 m über eine Länge von ca. 125 m Vorschlag 3.2: eine Kfz-Spur und Markierung von Radfahrstreifen oder alternativ Reduzierung der Gehwegbreite auf 2,50 m inklusive einer Verkürzung der Verflechtungsstrecke bis zum Beginn der Längsstellplätze auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite Plan-Nr. 2015/09-01: "Europaplatz", Nov Joseph-von-Görres-Straße, Abschnitt Peliserker Straße bis Europaplatz, Fahrtrichtung Europaplatz Konflikt 3.3: überbreite Fahrbahn 4,50 m über eine Länge von ca. 70 m Vorschlag 3.3: eine Kfz-Spur und Markierung von Radfahrstreifen oder alternativ Reduzierung der Verflechtungsstrecke ab Kreuzung Bischofstraße (ab hier stehen ERA-konforme Fahrbahnbreiten 5,00 m zur Verfügung), an der Theaterstraße existiert beispielsweise eine funktionstüchtige Verflechtungsspur mit ca. 15 m Länge Seite 7 von 9

8 Plan-Nr L5: "Stolberger Straße / Breslauer Straße", Juli Stolberger Straße an Kreuzung Peliserker Straße, beide Fahrtrichtungen Konflikt 3.4: überbreite Fahrbahnen 4,50 m in beiden Fahrtrichtungen, Kombination mit Schutzstreifen 1,25 m (Mindestbreite!) und nicht regelkonformen Sicherheitstrennstreifen 0,35 m zu Längsstellplätzen (B=2,00 m), unzulässige Kombination von Mindestbreiten! Vorschlag 3.4: Linksabbiegeverbot (Aufteilung von Süd nach Nord) Parken 2,00 m, Sicherheitstrennstreifen 0,50 m, Schutzstreifen 1,50 m, Kfz-Spur stadtauswärts 3,00 m, Kfz-Spur stadteinwärts 3,00 m, Kfz-Spur stadteinwärts 2,60 m, Schutzstreifen 1,50 m oder alternativ Aufhebung der Längsstellplätze zwischen den Häusern Nr. 74 und 80 und Verbreiterung der Fahrbahn um 1,00 m zur Realisierung von ERA-konformen überbreiten Fahrstreifen von 5,00 m 4. Unklare Verkehrsführungen vermeiden Begründung: Zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit sollten nur klare und eindeutige Führungen des Verkehrs angeordnet werden. In der Planung der Stadt Aachen wird dies bei mehreren Abschnitten im Verflechtungsbereich von Fahrspuren nicht berücksichtigt. Hier fehlen ausreichende Beschilderungen (Zeichen 531) und Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn. Hiervon wird in den folgenden Plänen abgewichen: Plan-Nr L1: "Josefskirche", Juli Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Rothe Erde, Kreuzung Kirberichshofer Weg Konflikt 4.1: Verflechtung von zwei auf eine Fahrspur ohne Fahrbahnmarkierung, unklar welche Spur fortgeführt wird und welche sich einordnen muss, erschwerend kommt die Verflechtung im Kurvenbereich (Trichter) in Kombination mit dem Ende der Busspur und dem Beginn des Schutzstreifens hinzu Vorschlag 4.1: nördliche Kfz-Spur mit Rechtspfeil markieren, Strichellinie zwischen den Spuren, ab Ende Busspur Radfahrstreifen markieren, damit ein Überfahren der Radverkehrsanlagen im Trichter vermieden wird Seite 8 von 9

9 Plan-Nr L2: "Adalbertsteinweg", Mai Adalbertsteinweg, Fahrtrichtung Josefskirche, Kreuzung Sedan-/ Bismarkstraße Konflikt 4.2: unklarer Verflechtungsbereich hinter der Kreuzung Vorschlag 4.2: Markierung der nördlichen Fahrspur als reinen Rechtsabbieger in die Elsasss- und Sedanstraße Plan-Nr L4: "Hohenzollernplatz", Juli Joseph-von-Görres-Straße, Fahrtrichtung Adalbertsteinweg, Aufstellfläche an Kreuzung Stolberger Straße Konflikt 4.3: ungleichmäßige Fahrbahnaufteilung an Kreuzung Vorschlag 4.3: Fahrbahnaufteilung von Südwest nach Nordost: Schutzstreifen 1,50 m, Kfz-Spur 3,00 m, Kfz-Spur 3,00 m, Kfz-Spur 3,00 bis 3,50 m, Radfahrstreifen 2,00 m oder alternativ Reduzierung der Gehwegbreite auf 2,50 m (siehe auch 3.2) Schlussbemerkung: Sollte die Stadt Aachen weiterhin beabsichtigen, die dem ADFC Aachen vorliegenden Pläne ohne weitere Anpassungen zu realisieren, so raten wir dringend zur Durchführung eines Sicherheits-Audits durch anerkannte Fachleute, damit nicht in wenigen Jahren die Radverkehrsanlagen im Ostviertel durch erhöhte Unfallzahlen auffällig werden. Seite 9 von 9

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