RUBRUM KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017. Ihre Vorteile auf einen Blick:

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1 RUBRUM KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 Ihre Vorteile auf einen Blick: Mit den verfügbaren aktuellsten Original-JPA-Examensklausuren Standardisierte Klausurenkorrekturen mit Bewertungsbögen Noch mehr Prüfungssimulationen mit JPA-Prüfern Originale JPA-Vorträge Rhetorikkompetenzkurse Online-Repetitorium mit umfangreichen Skripten Probeexamen 2017 Klausurenlehre im Zivil- und Strafrecht mit JPA-Prüfern in Kooperation mit: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sebastian Lucius-Thomas Raum: GC 6/39 Tel.: 0234/ Sprechstunde: nach Vereinbarung

2 Inhaltsverzeichnis A. Das RUBRUM-Team... 2 B. Stundenplan Jahreskurs 2016/ Wintersemester 2016/ C. Wiederholungskurs... 6 D. Terminpläne... 7 I. Zivilrecht Jahreskurs 2016/2017 Wintersemester 2016/ Jahreskurs 2016/2017 Sommersemester II. Strafrecht... 9 III. Öffentliches Recht E. Inhaltsübersichten I. Zivilrecht II. Strafrecht III. Öffentliches Recht F. Klausurenlehre im Zivil- und Strafrecht G. Klausurenkurs I. Gesamtübersicht Wintersemester 2016/ II. Zivilrecht, Wintersemester 2016/ III. Strafrecht, Wintersemester 2016/ IV. Öffentliches Recht, Wintersemester 2016/ H. Probeexamen I. Rhetorikkompetenzkurs und Prüfungssimulationen J. Wiederholerkurse... 44

3 A. Das RUBRUM-Team Die Juristische Fakultät beschäftigt speziell für Sie ein Team von Mitarbeitern, dessen Aufgabenbereich sich allein auf die Vorbereitung und Betreuung des Examensvorbereitungsprogramms RUBRUM erstreckt. Sie können gerne Fragen zu den Angeboten der Juristischen Fakultät oder generell zur Examensvorbereitung an das RUBRUM-Team richten. Koordination: Organisatorische Leitung: Professor Dr. Fabian Klinck Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Zivilverfahrensrecht Ansprechpartner: Sebastian Lucius-Thomas, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sprechzeiten: n. V. Sprechzeiten: n. V. GC 5/135 Studentische Hilfskräfte: Pascal Wagner Alexander Wilhelm Schulte-Rödding Kontakt: Tel.: 0234/ GC 6/39-2 -

4 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 RUBRUM im Überblick Ziel von RUBRUM RUBRUM zielt darauf ab, Sie so auf das Examen vorzubereiten, dass Sie ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe gut gerüstet in die erste juristische Staatsprüfung gehen können. Konzeption des Programms Näher am Examen RUBRUM ist ganz auf die Prüfung im ersten Staatsexamen zugeschnitten. Dementsprechend erfolgt die examensorientierte und damit fallbezogene Wissensvermittlung in den Wiederholungskursen. In den Klausurenkursen können Sie dieses Wissen auf Originalexamensklausuren der Justizprüfungsämter anwenden und so den schriftlichen Teil des Examens trainieren. Die Rhetorikkompetenzkurse und die Prüfungssimulationen bieten Ihnen eine optimale Vorbereitung auf Ihre mündliche Prüfung. Auch hier wird auf Vorlagen von echten Prüfungen aus dem ersten Staatsexamen zurückgegriffen. Vorkenntnisse RUBRUM orientiert sich an den Examensanforderungen. Es wird daher erwartet, dass die Teilnehmer diese in den Grundzügen beherrschen. Dozenten Lernen Sie von Ihren Prüfern Mit RUBRUM sind Sie näher am Examen. Dementsprechend sind alle Dozenten erfahrene Prüfer und können Ihnen daher besser als jeder andere dessen Anforderung vermitteln. Zugleich ist damit sichergestellt, dass deren Prüfungserfahrungen in Ihre Examensvorbereitung einfließen. Außerdem lernen Sie so schon eine Vielzahl Ihrer möglichen Prüfer persönlich kennen

5 Internetpräsenz Über die Fakultätshomepage unterrichtet Sie RUBRUM über die Angebote und stellt Ihnen weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen zur Verfügung. In den Kursen wird auf die Dienste des e-learning-systems ILIAS der Ruhr- Universität Bochum zurückgegriffen, um etwa Kursmaterialien zur Vor- und Nachbereitung bereitzustellen. Wenn Sie bei Ihrer ILIAS-Anmeldung eine regelmäßig genutzte -Adresse hinterlassen, werden Sie auch per über aktuelle Änderungen und Informationen unterrichtet

6 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 B. Stundenplan Jahreskurs 2016/2017 (Wintersemester 2016/2017) Uhrzeit Mo Di Mi Do Fr Sa W - Kurs W - Kurs W - Kurs ZivilR (8:30-11:45) ÖffR (8:30-11:45) ZivilR (8:30-11:45) Klausurenkurse HGC 20 HGC 20 zusätzlich W-Kurs Klausuren (9:00-14:00) HGC 20 StR (10:00-14:00) HGC 20 HGC Klausurenkurs Klausurenkurse Klausuren (14:00-19:00) Besprechungen (ab 14:15) HZO 50 (ab HGC 30) W - Kurs ZivilR (16:00-19:00) zusätzlich HZO 40 (am / HGC 40), (ab HGC 30) HGC 20 Termin- und Raumänderungen werden vorbehalten! Bitte beachten Sie stets aktuelle Ankündigungen auf der Fakultätshomepage, in ILIAS und auf den Aushängen von RUBRUM! - 5 -

7 C. Wiederholungskurs Der Aufbau und die Inhalte der Wiederholungskurse orientieren sich ganz an den Anforderungen der staatlichen Pflichtfachprüfung. Der Prüfungsstoff wird Ihnen examensorientiert, also fallbezogen, durch erfahrene Prüfer vermittelt. Typische Schwachstellen der Examensvorbereitung werden ebenso angesprochen wie Wege zur Optimierung der systematischen und methodischen Denkweise. Die einzelnen Rechtsbereiche werden in ihrem inhaltlichen und systematischen Zusammenhang vorgestellt. Anschließend wird durch eine darauf abgestimmte praxisnahe - sich auf Examensniveau bewegende - Fallbearbeitung gezielt das inhaltliche und strukturelle Problemdenken geschärft. Dabei handelt es sich um Ausschnitte aus Originalexamensklausuren der letzten Jahre und Grundfälle aus der höchst- bzw. obergerichtlichen Rechtsprechung. Die regelmäßig bei der Lösung eines Falles anzutreffenden Verknüpfungen verschiedener Rechtsbereiche werden dabei herausgearbeitet und veranschaulicht. Hilfestellungen erfolgen auf inhaltlicher, systematischer und methodischer Ebene. Die fortlaufende Möglichkeit der Teilnehmer zu Fragestellungen und zum Rechtsgespräch ist selbstverständlich. Aktive Beteiligung ist erwünscht, weil sie die Teilnehmer in ihrer Examensvorbereitung voran bringt und mental stärkt. Zur Interaktion zwischen Dozenten und Teilnehmern wird auf die Einsatzmöglichkeiten von ILIAS zurückgegriffen. Die Kurse sind als Jahreskurse konzipiert. Ihnen liegt eine aufeinander abgestimmte Gesamtgliederung zugrunde. Zur Vor- und Nachbereitung erhalten Sie umfassende Materialien wie Literaturangaben, Schaubilder, Urteile, Übersichten und Fälle. So werden den Teilnehmern rund 2000 Seiten Kursmaterialen als Download zur Verfügung gestellt; dieser Bestand wird weiter ausgebaut. Eine erfolgreiche Examensvorbereitung ist auf die kontinuierliche Kursteilnahme angewiesen. Für Studierende, die regelmäßig an den Wiederholungskursen teilgenommen haben, wird in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters ein Probeexamen angeboten

8 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 D. Terminpläne I. Zivilrecht Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Bürgerlichen Recht montags (8:30-11:45) im HGC 20 statt. 1. Jahreskurs 2016/2017 Wintersemester 2016/2017 Montag 8:30 9:15 9:15 10:00 10:15 11:00 11:00 11: Rechtsgeschäftslehre (6 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Professor Dr. Fabian Klinck] Allgemeines Schuldrecht (6 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Professor Dr. Markus Fehrenbach] Weihnachtsferien: Familien-/ Erbrecht (4 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Ri`BGH Professor Dr. Andreas Jurgeleit] am Mo, in GBCF 04/ Arbeitsrecht (4 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Professor Dr. Jacob Joussen] (!) am Do, : 10:00-13:00 (jeweils s.t.), HGC 20 Dienstag Uhr ( ), HGC Besonderes Schuldrecht I - Vertragliche Schuldverhältnisse (6 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Ri in OLG Professorin Dr. Andrea Lohse]

9 2. Jahreskurs 2016/2017 Sommersemester 2017 Montag 8:30 9:15 9:15 10:00 10:15 11:00 11:00 11: Besonderes Schuldrecht II - Gesetzliche Schuldverhältnisse (6 Einheiten á 3 Std.) Ostermontag Tag der Arbeit [Dozent:] Sachenrecht (6 Einheiten á 3 Std.) Pfingstmontag / Pfingstferien [Dozent: Professor Dr. Martin Zimmermann, LL.M.] Zusätzlich Mittwochs: , HGC 20 Mittwoch 8:30 9:15 9:15 10:00 10:15 11:00 11:00 11: Zivilprozessrecht - Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsrecht (4 Einheiten á 3 Stunden) [Dozent:] Handels-/ Gesellschaftsrecht (4 Einheiten á 3 Std.) Pfingstferien [Dozent: Professor Dr. Martin Zimmermann, LL.M.) Internationales Privatrecht (4 Einheiten á 3 Std.) [Dozent:] : Kursfrei - 8 -

10 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 II. Strafrecht Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Strafrecht stets donnerstags (10:00-14:00) im HGC 20 statt. Donnerstag 10:00-14: Strafrecht - Allgemeiner Teil Strafrecht - Besonderer Teil Strafprozessrecht (Überblick) [Dozent: Professor Dr. Klaus Bernsmann] Weihnachtsferien: In der vorlesungsfreien Zeit werden angeboten: Gemeingefährliche Delikte, Straßenverkehrsdelikte, Konkurrenzlehre [Dozent: Dr. Joachim Groth, AOR m. L.] Christi Himmelfahrt Pfingstferien Fronleichnam

11 : Kursfrei

12 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 III. Öffentliches Recht Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Öffentlichen Recht stets dienstags (8:30 11:45 Uhr) im HGC 20 statt. Dienstag 8:30 9:15 9:15 10:00 10:15 11:00 11:00 11: Staatsrecht (Grundrechte) mit Verfassungsbeschwerde (6 Einheiten á 3 Std.) Allerheiligen [Dozent: Professor Dr. Julian Krüper] Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht) mit Verfassungsprozessrecht (6 Einheiten á 3 Std.) Weihnachtsferien: [Dozent: Professor Dr. Julian Krüper] Europarecht (4 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Professorin Dr. Adelheid Puttler, LL.M.] Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht (8 Einheiten á 3 Std.) [Dozent: Akademische Rätin a. Z. Dr. Andrea Kießling] Polizei- und Ordnungsrecht / Staatshaftungsrecht (8 Einheiten á 3 Std.) [Dozent:]

13 Dienstag 8:30 9:15 9:15 10:00 10:15 11:00 11:00 11: Pfingstferien Baurecht / Kommunalrecht (6 Einheiten á 3 Std.) [Dozent:] : Kursfrei

14 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 E. Inhaltsübersichten I. Zivilrecht, Stand: A. Rechtsgeschäftslehre: (Professor Dr. Fabian Klinck) 1. Elemente der Willenserklärung 2. Willensmängel 3. Vertragsschluss 4. Form 5. Grenzen der Vertragsfreiheit: Gesetz, Gute Sitten, AGB, AGG (ohne Arbeitsrecht) 6. Auslegung und Umdeutung 7. Geschäftsfähigkeit 8. Stellvertretung B. Algemeines Schuldrecht: (Professor Dr. Markus Fehrenbach) 1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate 2. Leistungsstörungen a) Rücktritt und Rückgewährschuldverhältnis aus 346 ff. b) Schadensersatz wegen Nicht-, Spät- oder Schlechtleistung nach 280 ff. BGB c) Vorvertragliche Schadensersatzhaftung c) Gläubigerverzug 3. Geschäftsgrundlage 4. Vertrag zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung für Dritte 5. Allgemeines Schadensrecht 6. Drittschadensliquidation 7. Abtretung

15 8. Schuldübernahme 9. (Gestörte) Gesamtschuld 10. Verbraucherschützender Widerruf mit Rückabwicklungsverhältnis (außer Verbraucherdarlehen) C. Vertragliche Schuldverhältnisse: (Ri in OLG Professorin Dr. Andrea Lohse) 1. Kauf (mit Verbrauchsgüterkauf einschließlich besonderem Leistungsstörungsrecht) 2. Schenkung 3. Miete (mit einem Überblick über weitere Gebrauchsüberlassungsverträge einschließlich Leasing) 4. Werkvertrag 5. Dienstvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgung, Behandlungsvertrag und Zahlungsdienste, Maklervertrag 6. Darlehen (mit Verbraucherdarlehen einschließlich Widerrufsrecht) 7. Reisevertrag 8. Bürgschaft 9. Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, Vergleich D. Gesetzliche Schuldverhältnisse: (N.N.) 1. Zweck des Bereicherungsrechts und Unterscheidung zwischen Leistungskondiktionen und Nichtleistungskondiktionen 2. Leistungskondiktionen: Tatbestände und Kondiktionssperren ( 812 ff. BGB)

16 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/ Nichtleistungskondiktionen ( 812, 816 BGB) 4. Bereicherungshaftung nach 818 ff. BGB, insbesondere Saldotheorie 5. Drei- bzw. Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht 6. Grundtatbestände des Deliktsrechts: 823 I, II und 826 BGB 7. Haftung für andere ( 831 f. BGB) 8. Haftung für Tiere und Gebäude ( 833 ff. BGB) 9. Schadensrechtliche Besonderheiten des Deliktsrechts ( 830, 840, 842 ff. BGB) 10. Haftung nach StVG und nach dem ProdHaftG 11. Die berechtigte GoA 12. Die unberechtigte GoA 13. Die unechte GoA, insbesondere Geschäftsanmaßung ( 687 Abs. 2 BGB) E. Sachenrecht: (Professor Dr. Martin Zimmermann) 1. Besitz: Tatbestand und Schutz 2. Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen 3. Schutz des Eigentums: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Abwehranspruch aus/analog 1004 BGB (mit Exkurs zur Anwendung auf andere Rechte und zum quasinegatorischen Anspruch) 4. Mobiliarsicherheiten: Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung 5. Die Verfügung über Rechte an Grundstücken 6. Vormerkung 7. Grundschuld

17 F. Familien- und Erbrecht: (Ri BGH Professor Dr. Andreas Jurgeleit) 1. Wirkung der Ehe im Allgemeinen 2. Recht des gesetzlichen Güterstandes 3. Elterliche Sorge 4. Erbfolge (einschließlich Testament und Erbvertrag) 5. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft 6. Erbengemeinschaft G. Handels- und Gesellschaftsrecht: (Professor Dr. Martin Zimmermann) 1. Kaufmannsbegriff 2. Unternehmenserwerb (insbesondere 25, 27, 28 HGB) 3. Prokura und Handlungsvollmacht 4. Publizität des Handelsregisters 5. Handelsgeschäfte, Handelskauf 6. Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) 7. GmbH 8. Verein und Stiftung im Überblick

18 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 H. Arbeitsrecht: (Professor Dr. Jacob Joussen) 1. Der Arbeitnehmerbegriff 2. Zulässigkeit Urteilsverfahren 3. Diskriminierungsschutz der Beschäftigten nach AGG 4. Betriebsübergang 5. Arbeitsvertragsschluss, insb. Fragerecht des Arbeitgebers 6. Direktionsrecht/Betriebliche Übung/AGB 7. Störungen im Arbeitsverhältnis Lohn ohne Arbeit 8. Vertragliche Pflichten des Arbeitnehmers, insb. Haftung 9. Schadensersatz bei Arbeitsunfällen 10. Befristung 11. Kündigung I. Zivilverfahrensrecht: (N.N.) 1. Gang des Erkenntnisverfahrens im Überblick 2. Gerichtsverfassungsrecht 3. Zulässigkeitsstationen 4. Beweisgrundsätze 5. Präklusion und Säumnis 6. Erledigungserklärung und Vergleich 7. Rechtskraft und Präjudizialität; Rechtsmittel 8. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen 9. Vollstreckungsarten

19 10. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung: Erinnerung, Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage J. Internationales Privatrecht: (N.N.) 1. Grundbegriffe und Rechtsquellen 2. Vertragliche Schuldverhältnisse 3. Gesetzliche Schuldverhältnisse 4. Sachenrecht 5. Familien- und Erbrecht

20 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 II. Strafrecht, Stand: A. Aus dem Allgemeinen Teil des StGB: (Professor Dr. Klaus Bernsmann) I. Vorsätzliche Begehungsdelikte 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand 3. Rechtswidrigkeit 4. Schuld II. Täterschaft und Teilnahme ( 25 30) III. Versuch, Rücktritt vom Versuch, tätige Reue (vgl. 24; 31) IV. Fahrlässige Begehungsdelikte V. Unterlassungsdelikte VI. Konkurrenzlehre VII. In dubio pro reo, Wahlfeststellung, Post- und Präpendenz VIII. Verjährung B. Aus dem Besonderen Teil des StGB (Professor Dr. Klaus Bernsmann) I. Systematik des BT II. Straftaten gegen das Leben 1. Totschlag/Mord/minder schwerer Fall des Totschlags ( 212; 211; 213) 2. Tötung auf Verlangen ( 216) 3. Aussetzung ( 221) 4. Fahrlässige Tötung ( 222)

21 III. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( ; 229; 231) - Darin: Einwilligung ( 228)/Einverständnis IV. Diebstahl/Unterschlagung ( b) - Zudem: Hausfriedensbruch ( 123) - Zudem: Sachbeschädigung ( 303) V. Betrug und Untreue ( b) VI. Raub und Erpressung ( ) - Zudem: Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme ( 239a; b) - Zudem: Nötigung ( 240) - Zudem: Weitere Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( a; ) - Zudem: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer ( 316a) - Zudem: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ( 113) VII. Begünstigung/Hehlerei/Geldwäsche/Strafvereitelung ( ) VIII. Urkundsdelikte ( ) IX. Falsche uneidliche Aussage und Meineid ( ) X. Falsche Verdächtigung ( 164) XI. Vortäuschen einer Straftat ( 145 d) XII. Gemeingefährliche Straftaten 1. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ( 315 b) 2. Gefährdung des Straßenverkehrs ( 315 c) 3. Trunkenheit im Verkehr ( 316) - Zudem: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( 142) 4. Brandstiftungsdelikte ( d) 5. Vollrausch ( 323 a) 6. Unterlassene Hilfeleistung ( 323 c) XIII. Beleidigungsdelikte ( )

22 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 XIV. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs 1. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ( 201) 2. Verletzung des Briefgeheimnisses ( 202) 3. Ausspähen von Daten ( 202 a) C. Strafprozessrecht (Professor Dr. Klaus Bernsmann) I. Die prüfungsrelevanten strafprozessualen Rechtsinstitute (Grundzüge) II. Die typischen prozessualen Aufgabenstellungen im Examen (mündliche Prüfung/ prozessuale Zusatzfragen in der Klausuren)

23 III. Öffentliches Recht, Stand: A. Staatsrecht I - Grundrechte mit Verfassungsbeschwerde: (Professor Dr. Julian Krüper) I. Grundrechte (mit Verfassungsbeschwerde) 1. Allgemeine Grundrechtslehren a. Begriff und Bestand der Grundrechte b. Die Grundrechte als Abwehrrechte aa. Die Eingriffsdogmatik der Freiheitsrechte (Schutzbereich, Eingriff, Eingriffsgrundlage, Schranken, Verhältnismäßigkeit) bb. Die Dogmatik der Gleichheitsrechte c. Die Wirkungsrichtungen aus der objektiven Dimension der Grundrechte aa. Die Grundrechte als Schutzpflichten bb. Die Drittwirkung der Grundrechte cc. Die Grundrechte als soziale Leistungsrechte dd. Die Grundrechte als Einrichtungsgarantie d. Die Verfassungsbeschwerde 2. Die einzelnen Grundrechte a. Die Garantie der Menschenwürde b. Die Allgemeine Handlungsfreiheit c. Die höchstpersönlichen Rechte (Art. 2 I, 1 I i.v.m. 2 I, 10, 11, 13 GG) d. Die Kommunikationsfreiheiten (Art. 5, 8 GG) e. Die religiös-weltanschaulichen Freiheiten

24 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 (Art. 4, 140 GG) f. Ehe und Familie, Elternrecht und Schulwesen (Art. 6, 7 GG) g. Die wirtschaftlichen Grundrechte (Art. 12, 14 GG) h. Die Justizgrundrechte (Art. 19 IV, 101, 103 GG) B. Staatsrecht II - Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht: (Professor Dr. Julian Krüper) II. Staatsorganisationsrecht (mit Verfassungsprozessrecht) 1. Einführung: Der Aufbau staatsorganisationsrechtlicher Gutachten 2. Wahlen und Parteien a. Wahlen aa. Wahlrechtsgrundsätze bb. Wahlsystem des Bundeswahlgesetzes b. Parteien, Art. 21 GG aa. Begriff und Funktion bb. Chancengleichheit cc. Parteienfinanzierung dd. Parteiverbot 3. Legislativorgane und Gesetzgebung a. Bundestag, Art GG aa. Funktionen bb. Organisation und Arbeitsweise cc. Rechtsstellung des Abgeordneten b. Bundesrat, Art GG

25 aa. Zusammensetzung und Arbeitsweise bb. Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung cc. Beteiligung an Regierung und Verwaltung dd. Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union 4. Bundesregierung und Bundespräsident a. Bundesregierung, Art GG aa. Bundeskanzler bb. Bundesminister cc. Bundeskabinett b. Bundespräsident, Art , 82 I GG aa. Rechtsstellung bb. Staatsrechtliche Kompetenzen des Staatsoberhaupts 5. Bundesstaat a. Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen aa. Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder bb. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes cc. Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit dd. Neue Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ee. Grundsatzgesetzgebung des Bundes ff. Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes? b. Ausführung der Bundesgesetze durch Landes- und Bundesverwaltung aa. Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder, Art. 83, 84 GG bb. Ausführung der Bundesgesetze durch bundeseigene Verwaltung cc. Verfassungsgrundsätze der Verwaltungsorganisation dd. Vollzug des Gemeinschaftsrechts c. Das bundesstaatliche Rechtsverhältnis aa. Homogenitätsprinzip, Art. 28 I 1 GG

26 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 bb. Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten cc. Vorrang des Bundesrechts, Art. 31 GG dd. Bundeszwang, Art. 37 GG ee. Moderne Gestaltungsformen bundesstaatlicher Zusammenarbeit 6. Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip a. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG b. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I, 28 I 1 GG C. Europarecht: (Professorin Dr. Adelheid Puttler, LL.M.) I. Europarecht und nationales Recht 1. Bindung an das Recht der EU 2. Vorrang des Unionsrechts 3. Durchführung des Unionsrechts 4. Verhältnis zwischen Bund und Ländern einerseits und der Union andererseits 5. Europarecht und nationale Grundrechte a. Grundrechte der EU b. Nationale Grundrechte als Prüfungsmaßstab für sekundäres Unionsrecht c. Kooperationsverhältnis zwischen BVerfG und EuGH II. Haftung der Mitgliedstaaten für die Verletzung von Unionsrecht 1. Staatshaftung wegen Nichtumsetzung oder fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien 2. Staatshaftung wegen Verletzung von primärem Unionsrecht 3. Staatshaftung wegen justiziellen Unrechts 4. Ausgestaltung der Staatshaftung durch das nationale Recht

27 III. Grundfreiheiten 1. Überblick 2. Freier Warenverkehr 3. Personenverkehrsfreiheiten D. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht: (Akademische Rätin a. Z. Dr. Andrea Kießling) I. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts - Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, sonstige Rechtsgrundlagen - Gerichtliche Prüfungsdichte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit - Verwaltungsvorschriften, unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum und Ermessen II. Der Verwaltungsakt 1. Arten des Verwaltungsakts (Rechtsgestaltender, belastender, begünstigender und feststellender Verwaltungsakt) 2. Beseitigung eines Verwaltungsakts a. Rücknahme b. Widerruf c. Bestandskraft d. Wiederaufgreifen des Verfahrens III. Öffentlich-rechtlicher Vertrag 1. Wirksamkeitsvoraussetzungen 2. Formen

28 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 IV. Verwaltungsprozessrecht 1. Typische Probleme bei der Zulässigkeit der Klage (Verwaltungsrechtsweg, Klagearten, Klagefrist, etc.) 2. Begründetheit der Klage (Einstieg und weiterer Aufbau) 3. Vorläufiger Rechtsschutz, insbesondere 80 V und 123 VwGO E. Polizei- und Ordnungsrecht / Staatshaftungsrecht: (N.N.) 1. Teil: Polizei- und Ordnungsrecht I. Grundbegriffe, Schutzgüter, Rechtsquellen und Zuständigkeiten 1. Grundbegriffe 2. Schutzgüter 3. Rechtsquellen 4. Zuständigkeiten II. Strukturen, Aufgaben und Verordnungsermächtigung 1. Strukturen 2. Aufgaben 3. Verordnungsermächtigung III. Generalklausel und Spezialbefugnisse 1. Generalklausel 2. Spezialbefugnisse IV. Vollstreckung polizeilicher Maßnahmen, Kosten, Entschädigung, Rechtsschutz und Überblick über einzelne Bereiche des Sonderordnungsrechts 1. Vollstreckung polizeilicher Maßnahmen 2. Kosten 3. Entschädigung 4. Rechtsschutz

29 2. Teil: Staatshaftungsrecht I. Grundlagen, Ansprüche und Haftungsinstitute im Überblick 1. Grundlagen 2. Ansprüche und Haftungsinstitute im Überblick II. Haftung wegen rechtswidrigen Staatshandelns, Amtshaftung 1. Folgenbeseitigungsanspruch 2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 3. Amtshaftung 4. Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht III. Haftung bei rechtmäßigem Staatshandeln 1. Entschädigung aus Eigentumsbeeinträchtigungen 2. Aufopferungsanspruch IV. Weitere Ansprüche 1. Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag 2. Verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse 3. Plangewährleistungshaftung Öffentliche Gefährdungshaftung F. Baurecht: (N.N.) I. Grundlagen des öffentlichen Baurecht 1. Verfassungsrechtliche Vorgaben 2. Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts II. Bauplanungsrecht 1. Instrumente der Bauleitplanung 2. Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung

30 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 a. Zweistufigkeit der Bauleitplanung b. Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung c. Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung d. Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne (Planerhaltung) e. Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben a. Zulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplangebieten b. Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich c. Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Außenbereich III. Bauordnungsrecht 1. Formelles Bauordnungsrecht a. Baugenehmigung b. Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse 2. Materielles Bauordnungsrecht 3. Rechtsschutz im Bauordnungsrecht a. Rechtsschutz des Bauherrn b. Rechtsschutz des Nachbarn G. Kommunalrecht: (N.N.) I. Grundlagen des Kommunalrechts 1. Träger der kommunalen Selbstverwaltung 2. Rechtsquellen des Kommunalrechts 3. Geschichte des Kommunalrechts II. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 1. Institutionelle Rechtssubjektsgarantie 2. Rechtsinstitutionsgarantie 3. Subjektive Rechtsstellungsgarantie Anhang: Kommunalverfassungsbeschwerde Rechtsgrundlagen

31 III. Aufgaben der Kommunalverwaltung und Staatsaufsicht 1. Typologie der Gemeindeaufgaben a. Selbstverwaltungsaufgaben b. Fremdaufgaben 2. Aufsicht über die Kommunen a. Aufsichtsmaßstab b. Aufsichtsmittel c. Aufsichtsbehörden IV. Gemeindeverfassungsrecht 1. Gemeindeverfassungssysteme 2. Gemeindeorgane a. Rat b. Bürgermeister c. Organe auf Bezirksebene Anhang: Organe des Kreises 3. Mitwirkung der Einwohner an der Gemeindeverwaltung V. Kommunale öffentliche Einrichtungen VI. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden VII. Gemeindefinanzierung

32 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 F. Klausurenlehre im Zivil- und Strafrecht (ggf. erweitert um eine öffentlich-rechtliche Klausurenlehre) Wintersemester 2016/2017 Im Rahmen dieses Kurses werden die Examensklausurenkurse um eine methodisch didaktische Übung ergänzt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, das Anfertigen von Klausurlösungen zu wiederholen und zu vertiefen. Dabei wird auf ausgewählte Inhalte von Original-Klausuren zurückgegriffen. Dozenten: Ri OLG Dr. M. Saal, VorsRi OLG Dr. J. Laws, Ri OLG E. Lemken, Präs LG T. Vogt DATUM ZEIT ORT GEGENSTAND DOZENT

33 G. Examensklausurenkurs(e) Die Klausurenkurse sind wesentlicher und bewährter Bestandteil von RUBRUM. Hier können Sie Ihr Wissen und Ihre Methodik der Fallbearbeitung anwenden und erproben. Mit diesem Angebot wird für Sie die Anfertigung einer Examensklausur zur Routine, da hier ausschließlich auf Originalexamensklausuren der Justizprüfungsämter zurückgegriffen wird. Die Klausuren werden korrigiert, bewertet und besprochen. Auch in den Klausurenkursen wird auf ILIAS zurückgegriffen, wo Ihnen Unterlagen wie Sachverhalte und Lösungsübersichten als Download zur Verfügung gestellt werden. Die Klausuren werden das gesamte Semester hindurch im Wechsel der Rechtsgebiete freitags und samstags gestellt. Die Klausurbesprechungen finden montags statt. Sie haben die Möglichkeit, jede der angebotenen Klausuren entweder innerhalb von fünf Zeitstunden im Hörsaal zu schreiben oder Ihre Klausurlösung an dem auf die Klausurstellung jeweils unmittelbar folgenden Montag bis um 12:00 Uhr als Scan im pdf-dateiformat oder in Papierform in Raum GC 6/39 (Briefkasten!!), einzureichen. Die Sachverhalte sind am jeweiligen Klausurtag 15 Minuten vor Beginn der Schreibzeit im ZRS (ZRS-Aufsicht, Ebene 7) hinterlegt (d.h. freitags ab 13:45 Uhr und samstags ab 8:45 Uhr). Zur gleichen Zeit werden die Sachverhalte im Ilias freigeschaltet. Zum weiteren Verfahren nach der Anfertigung der Klausur beachten Sie bitte folgendes: Verfahren nach Anfertigung der Klausur Präsenzklausur - Erstellen eines Deckblatts unter - Vermerk Präsenzklausur auf dem Deckblatt - Einwurf der Klausur in den Briefkasten vor dem RUBRUM-Büro GC 6/39 Heimklausur - Erstellen eines Deckblatts unter - Vermerk Heimklausur auf dem Deckblatt - Elektronische Einreichung als Scan im PDF- Dateiformat an rubrum@rub.de (inkl. Deckblatt als Anhang) - oder Einwurf der Klausur in den Briefkasten vor dem RUBRUM-Büro GC 6/

34 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 Heimklausuren müssen wie die Präsenzklausuren auch handschriftlich angefertigt werden. Maschinenschriftliche Lösungen werden nicht korrigiert! Sie können sich selbständig in die entsprechenden ILIAS-Kurse einloggen. Die nachträgliche Ausgabe der nicht abgeholten Klausuren erfolgt zentral in Raum GC 6/39. Die Abholung der Klausuren ist montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr möglich. Alternativ können Sie im RUBRUM-Büro einen an Sie adressierten Umschlag hinterlegen, so dass wir die korrigierten Klausuren gerne auch an Sie versenden

35 I. Gesamtübersicht Wintersemester 2016/2017 EXAMENSKLAUSURENKURSE WINTERSEMESTER 2016/2017 GESAMTÜBERSICHT Schreibtermine: freitags, 14:00 s.t. - 19:00 s.t. samstags, 9:00 s.t. - 14:00 s.t. Besprechungstermine: montags, ab 14:00 c.t. Klausur (freitags) , HGC , HGC , HZO , HZO , HZO , HZO , HZO , HZO , HZO , HZO , HZO , HZO , HGC , HGC , HGC 40 Klausur Nr. Besprechung (freitags oder Besprechung Nr. (montags) samstags im (montags) Wechsel) 1. Sa, , 1. ÖR Mo, , HGC 10 ZivilR Mo, , 2. HZO 50 Fr, , 2. HZO 50 ÖR HZO 40 ZivilR 1. Sa, , 3. StrafR Mo, , HGC 10 ÖR Mo, , 2. HZO 50 Sa, , 4. HZO 50 StrafR HGC 10 ÖR 3. Fr, , 3. ZivilR Mo, , HZO 40 StrafR Mo, , 4. HZO 50 Sa, , 4. HZO 50 ZivilR HGC 10 StrafR 5. Sa, , 5. ÖR Mo, , HGC 10 ZivilR Mo, , 6. HZO 50 Fr, , 6. HZO 50 ÖR HZO 40 ZivilR Weihnachtsferien: (beide Tage einschließlich) 5. Sa, , 7. StrafR Mo, , HGC 10 ÖR Mo, , 6. HZO 50 Sa, , 8. HZO 50 StrafR HGC 10 ÖR 7. Fr, , 7. ZivilR Mo, , HZO 40 StrafR Mo, , 8. HGC 30 Sa, , 8. HGC 30 ZivilR HGC 10 StrafR 9. Sa, , 9. ÖR Mo, , HGC 10 ZivilR Mo, , 10. HGC 30 Fr, , 10. HGC 30 ÖR HGC 30 ZivilR 11. ZivilR Mo, , HGC 30 Sa, , HGC 10 Fr, , HGC 30 Fr, , HGC 50 Fr, , HGC 30 Fr, , HGC ZivilR Mo, , HGC ZivilR Mo, , 14. HGC 30 ZivilR 15. ZivilR Mo, , 16. HGC 30 ZivilR

36 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 II. Zivilrecht, Wintersemester 2016/2017 TERMINPLAN KLAUSURENKURS IM ZIVILRECHT FÜR EXAMENSSEMESTER WINTERSEMESTER 2016/2017 (VORL.-NR ) Schreibtermine: freitags, 14:00 s.t. - 19:00 s.t. samstags, 9:00 s.t. - 14:00 s.t. Besprechungstermine: montags, ab 14:00 c.t. Zu dieser Veranstaltung wurde ein ILIAS-Kurs eingerichtet. Datum Klausur Besprechung Dozent Sa, , HGC 10 Fr, , HZO Klausur 2. Klausur Mo, , HZO 50 Fr, , HZO Klausur Mo, , Fr, , HZO Klausur HZO 50 Sa, , HGC Klausur Mo, , Sa, , HGC Klausur HZO 50 Fr, , HZO Klausur Mo, , Fr, , HZO Klausur HGC 30 Sa, , HGC Klausur Mo, , Fr, , HGC Klausur HGC 30 Fr, , HGC Klausur Mo, , Sa, , HGC Klausur HGC 30 Fr, , HGC Klausur Mo, , Fr, , HGC Klausur HGC 30 Fr, , HGC Klausur Mo, , Fr, , HGC Klausur HGC 30 Ri OLG Prof. Dr. Andrea Lohse Prof. Dr. Jacob Joussen Ri OLG Prof. Dr. Andrea Lohse Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. Prof. Dr. Martin Zimmermann, LL.M. Prof. Dr. Fabian Klinck Prof. Dr. Markus Fehrenbach Prof. Dr. Katharina Uffmann Hinweise zu den Modalitäten der Abgabe von Klausuren: Klausurbearbeitungen können bis zu dem jeweils auf die Klausur folgenden Montag um 12:00 Uhr bei RUBRUM, GC 6/39 (Briefkasten!!!) oder rubrum@rub.de als Datei oder in Papierform abgegeben werden. ACHTEN SIE DARAUF, DASS IHRER KLAUSUR DAS ERFORDERLICHE DECKBLATT, DAS SIE ÜBER DAS KLAUSURENMANAGEMENT-SYSTEM GENERIERT HABEN, VORANGESTELLT IST! Hinweise für den Versand per Der Eingang Ihrer kann aus Kapazitätsgründen nicht bestätigt werden. Benutzen Sie ein Format, welches problemlos geöffnet werden kann. Es wird empfohlen, ein PDF zu erstellen. Sollte eine Datei nicht geöffnet werden können, kann die Arbeit nicht korrigiert werden. Klausuren, bei denen jede einzelne Seite eingescannt und je separat verschickt wird, werden nicht angenommen. Die Gutachten zu den Klausuren müssen handschriftlich angefertigt werden; maschinenschriftlich erstellte Klausurlösungen werden nicht korrigiert! Klausuren können immer montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr im Büro GC 6/39 abgeholt werden. Sobald ihre Klausur zur Abholung bereit liegt, erhalten Sie eine Mail ausschließlich an Ihre RUB-Mail-Adresse! Aktuelle Informationen und Änderungen werden durch Rubrum auf der Fakultätshomepage und im Ilias bekannt gegeben

37 III. Strafrecht, Wintersemester 2016/2017 TERMINPLAN KLAUSURENKURS IM STRAFRECHT FÜR EXAMENSSEMESTER WINTERSEMESTER 2016/2017 (VORL.-NR ) Schreibtermine: freitags, 14:00 s.t. - 19:00 s.t. samstags, 9:00 s.t. - 14:00 s.t. Besprechungstermine: montags, ab 14:00 c.t. Zu dieser Veranstaltung wurde ein ILIAS-Kurs eingerichtet. Datum Klausur Besprechung Dozent Fr, , HZO 40 Fr, , HZO Klausur 2. Klausur Mo, , HZO 50 Fr, , HZO Klausur Mo, , Sa, , HGC Klausur HZO 50 Fr, , HZO Klausur Mo, , Fr, , HZO Klausur HZO 50 Fr, , HZO Klausur Mo, , Sa, , HGC Klausur HGC 30 Prof. Dr. Ingke Goeckenjan AR a. Z. Dr. Andreas Ruch Prof. Dr. Ingke Goeckenjan AR a. Z. Dr. Andreas Ruch Hinweise zu den Modalitäten der Abgabe von Klausuren: Klausurbearbeitungen können bis zu dem jeweils auf die Klausur folgenden Montag um 12:00 Uhr bei RUBRUM, GC 6/39 (Briefkasten!!!) oder rubrum@rub.de als Datei oder in Papierform abgegeben werden. ACHTEN SIE DARAUF, DASS IHRER KLAUSUR DAS ERFORDERLICHE DECKBLATT, DAS SIE ÜBER DAS KLAUSURENMANAGEMENT-SYSTEM GENERIERT HABEN, VORANGESTELLT IST! Hinweise für den Versand per Der Eingang Ihrer kann aus Kapazitätsgründen nicht bestätigt werden. Benutzen Sie ein Format, welches problemlos geöffnet werden kann. Es wird empfohlen, ein PDF zu erstellen. Sollte eine Datei nicht geöffnet werden können, kann die Arbeit nicht korrigiert werden. Klausuren, bei denen jede einzelne Seite eingescannt und je separat verschickt wird, werden nicht angenommen. Die Gutachten zu den Klausuren müssen handschriftlich angefertigt werden; maschinenschriftlich erstellte Klausurlösungen werden nicht korrigiert! Klausuren können immer montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr im Büro GC 6/39 abgeholt werden. Sobald ihre Klausur zur Abholung bereit liegt, erhalten Sie eine Mail ausschließlich an Ihre RUB-Mail-Adresse! Aktuelle Informationen und Änderungen werden durch Rubrum auf der Fakultätshomepage und im Ilias bekannt gegeben

38 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 IV. Öffentliches Recht, Wintersemester 2016/2017 TERMINPLAN KLAUSURENKURS IM ÖFFENTLICHEN RECHT FÜR EXAMENSSEMESTER WINTERSEMESTER 2016/2017 (VORL.-NR ) Schreibtermine: freitags, 14:00 s.t. - 19:00 s.t. samstags, 9:00 s.t. - 14:00 s.t. Besprechungstermine: montags, ab 14:00 c.t. Zu dieser Veranstaltung wurde ein Ilias-Kurs eingerichtet. Datum Klausur Besprechung Dozent Fr, , HGC 40 Fr, , HGC Klausur 2. Klausur Mo, , HZO 50 Sa, , HGC Klausur Mo, , Sa, , HGC Klausur HZO 50 Fr, , HZO Klausur Mo, , Fr, , HZO Klausur HZO 50 Sa, , HGC Klausur Mo, , Sa, , HGC Klausur HZO 50 Fr, , HGC Klausur Mo, , Fr, , HGC Klausur HGC 30 Prof. Dr. Adelheid Puttler Prof. Dr. Stefan Magen Prof. Dr. Stefan Magen Prof. Dr. Markus Kaltenborn Prof. Dr. Julian Krüper Hinweise zu den Modalitäten der Abgabe von Klausuren: Klausurbearbeitungen können bis zu dem jeweils auf die Klausur folgenden Montag um 12:00 Uhr bei RUBRUM, GC 6/39 (Briefkasten!!!) oder rubrum@rub.de als Datei oder in Papierform abgegeben werden. ACHTEN SIE DARAUF, DASS IHRER KLAUSUR DAS ERFORDERLICHE DECKBLATT, DAS SIE ÜBER DAS KLAUSURENMANAGEMENT-SYSTEM GENERIERT HABEN, VORANGESTELLT IST! Hinweise für den Versand per Der Eingang Ihrer kann aus Kapazitätsgründen nicht bestätigt werden. Benutzen Sie ein Format, welches problemlos geöffnet werden kann. Es wird empfohlen, ein PDF zu erstellen. Sollte eine Datei nicht geöffnet werden können, kann die Arbeit nicht korrigiert werden. Klausuren, bei denen jede einzelne Seite eingescannt und je separat verschickt wird, werden nicht angenommen. Die Gutachten zu den Klausuren müssen handschriftlich angefertigt werden; maschinenschriftlich erstellte Klausurlösungen werden nicht korrigiert! Klausuren können immer montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr im Büro GC 6/39 abgeholt werden. Sobald ihre Klausur zur Abholung bereit liegt, erhalten Sie eine Mail ausschließlich an Ihre RUB-Mail-Adresse! Aktuelle Informationen und Änderungen werden durch Rubrum auf der Fakultätshomepage und im Ilias bekannt gegeben

39 ORIGINAL-EXAMENSKLAUSUR Ö II VOM 29. JANUAR 2013 E ist Eigentümer eines Grundstücks im Außenbereich einer nordrhein-westfälischen Gemeinde. Auf dem Grundstück steht ein kleines Wochenendhaus aus Holz, für das eine Baugenehmigung aus dem Jahre 1955 existiert. E errichtet einen großen steinernen Anbau und über dem ganzen Gebäude ein neues Dach und baut das so vergrößerte Dachgeschoss aus. Die Wohnfläche des Hauses vergrößert sich von 30 qm auf 85 qm. E zieht nun dauerhaft ein. Die zuständige Baugenehmigungsbehörde stellt ihm daraufhin für das gesamte Gebäude eine Abrissverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme und Rechtsbehelfsbelehrung zu. E unternimmt dagegen nichts. Drei Monate später erwerben die Eheleute M und F gemeinsam das Grundstück von E zu Eigentum und ziehen in das Haus ein. Die E gesetzte Frist für den Abriss ist inzwischen abgelaufen. M spricht bei der Behörde wegen einer Baugenehmigung für einen weiteren Ausbau vor, erhält jedoch eine ablehnende Antwort. Kurze Zeit später geht M zudem eine Verfügung der Baugenehmigungsbehörde zu, mit der unter Hinweis auf die in Kopie beigefügte gegenüber E ergangene Abrissverfügung die Ersatzvornahme festgesetzt wird. M und F sind empört, weil sie das Grundstück im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit der Bebauung erworben haben. Wenigstens im Umfang des ursprünglich genehmigten Bestandes müsse das Haus erhalten bleiben dürfen. 1. Ist die Festsetzung der Ersatzvornahme rechtmäßig? 2. (Abwandlung zu Frage 1) Wie ist es, wenn die Behörde M zwei Wochen vor der Festsetzung der Ersatzvornahme die Beseitigung des Gebäudes schriftlich unter Angabe der voraussichtlich durch die Ersatzvornahme entstehenden Kosten angedroht und diese Androhung zugestellt hat und die darin festgesetzte angemessene Frist inzwischen abgelaufen ist? 3. Für die Sparkasse S ist aufgrund einer Bewilligung durch M und F im Grundbuch eine Grundschuld in Höhe von Euro eingetragen. Ist eine Klage der S gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme wegen der Grundschuld zulässig? 4. Die Zuwegung zu dem Grundstück ist durch eine wirksame Baulast gesichert, nach deren Inhalt der Grundstücksnachbar N die Benutzung eines Weges über sein Grundstück durch Begehen und Befahren mit jeglichen Fahrzeugen zu dulden hat. N befürchtet, dass der Weg bei einem Abriss durch schwere Baufahrzeuge beschädigt wird, und stellt vor Ablauf der Klagefrist einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme. Ist dieser zulässig?

40 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 H. Probeexamen 2017 Im Anschluss an den Wiederholungskurs wird für die RUBURM-Teilnehmer das sog. Probeexamen angeboten. Innerhalb von zwei Wochen werden sechs Klausuren geschrieben. Es handelt sich selbstverständlich um originale Examensklausuren. Die Besonderheit: Ihre Klausuren werden von Prüfern des ersten Staatsexamens korrigiert und bewertet. Daher erhalten sie eine realistische Rückmeldung über ihren Leistungsstand. Examensnäher können sie keine Klausuren schreiben! Probeexamen 2017 Dozenten:./. Termine:./. Anmeldungen zum Probeexamen erfolgen über Nähere Informationen folgen in Kürze

41 I. Rhetorikkompetenzkurs und Prüfungssimulationen Mit den Rhetorikkompetenzkursen und den Prüfungssimulationen bietet Ihnen RUBRUM ein konkurrenzloses Angebot zur Vorbereitung auf Ihre mündliche Prüfung. I. Rhetorikkompetenzkurs Es wird ein Rhetorikkompetenzkurs angeboten, der zum Ziel hat den Vortragsstil und die Strukturierung des Sachvortrages zu verfeinern. Neben der materiellen Lösung des Sachvortrages steht die Rhetorik im Mittelpunkt. Juristische Rhetorik umfasst neben der juristischen Technik des Überzeugens insbesondere die professionelle Organisation juristischer Gedanken und den Einsatz juristischer Argumente in der gutachterlichen Beantwortung einer konkreten Rechtsfrage. II. Mündliche JPA-Prüfungssimulationen Zudem werden abhängig von der Nachfrage Prüfungssimulationen stattfinden, bei denen die Teilnehmer von Professoren, Staatsanwälten und Richtern, die auch Prüfer im Staatsexamen sind, geprüft werden. Die Veranstaltungen bestehen stets aus Sachvorträgen und Prüfungsgesprächen, die bereits Gegenstand echter mündlicher Prüfungen vor den Justizprüfungsämtern waren. Ihre Leistungen werden benotet und Sie erhalten lehrreiche Hinweise bzw. werden auf Fehler aufmerksam gemacht. Auch Zuschauer haben die Möglichkeit, an den Nachbereitungen der Veranstaltungen durch Fragen und Anmerkungen teilzunehmen. Rhetorikkompetenzkurs Dozent: Dr. iur. Joachim A. Groth, AOR m. L. Termine auf Anfrage! Grundsätzlich findet der Kurs donnerstags ab 10:15 Uhr statt! Anmeldungen zum Rhetorikkompetenzkurs erfolgen über Beachten Sie bitte unbedingt folgendes: bei weniger als drei angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, den Rhetorikkompetenzkurs entfallen zu lassen. Darüber erhalten Sie eine Mitteilung, sofern Sie sich für diesen Termin angemeldet haben

42 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 Mündliche JPA-Prüfungssimulation 2016/2017 Dozenten: Professor Dr. Wolfram Cremer, Ri OLG Professorin Dr. Andrea Lohse, Professor Dr. Fabian Klinck, Professorin Dr. Renate Schaub, LL.M., Professorin Dr. Sabine Swoboda, Professorin Dr. Katharina Uffmann und weitere Termine: , , , jeweils ab 15:00 Uhr s.t. (ggf. weitere Termine nach Bedarf). Anmeldungen zur mündlichen JPA-Prüfungssimulation erfolgen über Beachten Sie bitte unbedingt folgendes: bei weniger als drei angemeldeten Prüflingen behalten wir uns vor, die Prüfungssimulation entfallen zu lassen. Darüber erhalten Sie eine Mitteilung, sofern Sie sich für diesen Termin angemeldet haben. Interessierte sind außerdem immer als Zuschauer willkommen. So haben sie die Möglichkeit, sich mit dem Prüfungsablauf und möglichen Prüfungsinhalten rechtzeitig vor der heißen Prüfung vertraut zu machen. Zuschauer finden sich bitte rechtzeitig (14:50 Uhr) zu den Veranstaltungen im jeweiligen Prüfungsraum ein. Eine Anmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich

43 RUBRUM- UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG MÜNDLICHE JPA-PRÜFUNGSSIMULATIONEN WINTERSEMESTER 2016/2017 TERMINE Datum Prüfer Raum der Prüfung Prüfer (Z): Ri OLG Prof. Dr. A. Lohse Di, , ab 15:00 Uhr Mi, , ab 15:00 Uhr Mi, , ab 15:00 Uhr Mi, , ab 15:00 Uhr Prüfer (S): Prof. Dr. S. Swoboda Prüfer (Ö): Prüfer (Z): Prof. Dr. R. Schaub, LL.M. Prüfer (S): Prüfer (Ö): Prüfer (Z): Prof. Dr. K. Uffmann Prüfer (S): Prüfer (Ö): Prüfer (Z): Prof. Dr. F. Klinck Prüfer (S): Prof. Dr. S. Swoboda Prüfer (Ö): Vortrag: Strafrecht Vortrag: Öffentliches Recht Vortrag: Zivilrecht Vortrag: Zivilrecht

44 RUBRUM UNIVERSITÄRE EXAMENSVORBEREITUNG KURSSKRIPT JAHRESKURS 2016/2017 A bucht im Oktober 2013 für sich und seine Lebensgefährtin B bei dem Reiseveranstalter T eine einwöchige Pauschalreise mit Halbpension in das Land X zum Preis von 370,00 EUR pro Person. A unterzeichnet das Vertragsformular wie zuvor mit B abgesprochen mit dem Zusatz auch in Vertretung für B. Die Allgemeinen Reisebedingungen, die A vor Unterzeichnung ausgehändigt bekommen hat, lauten auszugsweise wie folgt: Die Abtretung von Ansprüchen gegen T, die auf Leistungsstörungen bzw. Pflichtverletzungen beruhen, ist ausgeschlossen. Am dritten Urlaubstag geht A abends allein zum Strand. Der Bereich vor dem Hotel des Betreibers H ist wie im Urlaubskatalog beschrieben durch Hinweisschilder als Hotelstrand gekennzeichnet. A verlässt diesen noch recht belebten Hotelstrand und läuft etwa m am allgemein zugänglichen Strand entlang. Dort wird er Opfer eines Raubüberfalls, bei dem er einen Schaden in Höhe von 200,00 EUR erleidet. Derartige Überfälle ereignen sich vereinzelt in der betreffenden Urlaubsregion. Am Tag der Abreise nimmt B das Frühstück im Hotel ein. Während des Rückflugs bemerkt sie erste Beschwerden. Nach der Landung begibt sie sich zu einem Arzt, der eine Salmonellen-Infektion aufgrund verdorbener Lebensmittel diagnostiziert. Die Mitarbeiter des H hatten aus Unachtsamkeit Eier serviert, die zuvor lange in der Sonne gelegen hatten. Die Erkrankung der B dauert drei Tage an. Unmittelbar nach der Genesung meldet B telefonisch gegenüber T Ansprüche wegen der Erkrankung an. Zwei Tage später erklärt sie im Hinblick darauf, dass A die Reise bezahlt hat, gegenüber A schriftlich die Abtretung ihres Schmerzensgeldanspruchs. Dieser ist damit einverstanden. Mit einem unverzüglich verfassten Schreiben fordert A sodann Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR mit der Begründung, man hätte ihn vor Gefahren außerhalb des Hotelbereichs warnen müssen. Außerdem verlangt er unter Verweis auf die Abtretung, allerdings ohne Vorlage der entsprechenden Urkunde, Zahlung eines der Höhe nach angemessenen Schmerzensgelds von 300,00 EUR. T erwidert, der Überfall sei ein bloßes Unglück. Ferner verweist er auf das Abtretungsverbot und sein Interesse, sich nur mit dem Vertragspartner zu befassen. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass B mit der Abtretung einverstanden sei. Solange zahle er keinesfalls. 1. Kann A von T Zahlung von 200,00 EUR Schadensersatz verlangen? 2. Kann A von T Zahlung von 300,00 EUR Schmerzensgeld verlangen? Bearbeitervermerk: Anwendbar ist deutsches Recht. Die Einhaltung der Vorgaben der BGB-InfoV ist zu unterstellen

45 J. Repetentenkurse Mit den Repetentenkursen hält RUBRUM ein zusätzliches Angebot für diejenigen Studierenden bereit, die sich leider zum wiederholten Male einer Staatsprüfung stellen müssen. Neben der Aufarbeitung fachlicher Dinge werden in diesen Kursen auch allgemeine Tipps und Hinweise gegeben, wie sich gerade Repetenten ideal auf den Wiederholungsversuch vorbereiten können. Im Zentrum steht die Aufspürung und Ausmerzung methodischer Schwächen und das Training, einen unbekannten Fall zu lösen und vorhandenes Wissen auf ihn zu transferieren. Die Arbeitsweise erfolgt fallorientiert und in Kleingruppen. Zahlreiche positive Rückmeldungen aus den vergangenen Semestern belegen den Erfolg des Veranstaltungskonzepts. Repetentenkurse im Wintersemester 2016/2017 Repetentenkurs im Zivilrecht, Dozent: Rechtsanwalt Dr. Thorsten B. Behling Repetentenkurs im Strafrecht, Dozent: Professor Dr. Gereon Wolters Repetentenkurs im Öffentlichen Recht, Dozent: Rechtsanwalt Dr. André Bohmeier Sa, 10:00-14:00 Uhr, GC 03/142 erstmals am: weitere Termine: , , , , , Do, 16:00-18:00 oder 18:00-20:00 Uhr, GC 7/131 erstmals am: Fr, 08:00-10:00, HGC 50 erstmals am:

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