Auswertung der zivilrechtlichen Examensklausuren
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- Julia Hertz
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1 Auswertung der zivilrechtlichen Examensklausuren Am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln wurden 175 zivilrechtliche Examensklausuren, die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 bis 2014 im ersten Staatsexamen gestellt wurden, nach ihren Problemschwerpunkten ausgewertet. Für diese Auswertung wurde ein vollständig neues Verfahren entworfen, welches eine klarere Strukturierung der Problemfelder ermöglicht und wesentlich präzisere Aussagen über die Häufigkeit des Auftretens bestimmter juristischer Fragestellungen in Examensklausuren treffen kann. Die neue Auswertung erscheint nun in übersichtlicher Tabellenform und bietet den Examenskandidat_innen damit einen genauen und fundierten Überblick über die examensrelevanten Gegenstände. I. Problemschwerpunkte nach Rechtsgebieten In der folgenden Tabelle sind die Problemschwerpunkte der zivilrechtlichen Examensklausuren nach Rechtsgebieten aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Examensklausuren in der Regel nicht nur ein Teilgebiet des Zivilrechts umfassen, sondern zumeist eine rechtsgebietsübergreifende Problematik beinhalten. Folglich sind hier auch Mehrfachnennungen pro Klausur möglich. Rechtsgebiet Anzahl Prozent Schuldrecht BT ,7% Schuldrecht AT ,0% BGB AT 96 54,9% Sachenrecht 73 41,7% Handels- und Gesellschaftsrecht 47 26,9% Zivilprozessrecht 34 19,4% Arbeitsrecht 19 10,9% Familienrecht 13 7,4% Erbrecht 10 5,7% Internationales Privatrecht 3 1,7%
2 II. Aufgabenstellungen in den Klausuren Durchschnittlich waren in den Klausuren jeweils zwei bis drei Fragestellungen (Durchschnitt 2,5) zu bearbeiten. Ein besonderes Gewicht der ersten Frage konnte nicht festgestellt werden, sodass sich die/der Bearbeiter_in weiterhin darum bemühen sollte, immer alle Fragen zumindest in den Grundzügen zu bearbeiten. Hinsichtlich der Art der Aufgabenstellungen kann zwischen Fragen nach einem konkreten Begehren (z.b.»kann A von B Herausgabe der Sache verlangen?«), nach der Rechtslage (»Wie ist die Rechtslage?«oder»Welche Ansprüche hat A gegen B?«) und nach prozessualen Umständen differenziert werden. Hin und wieder war eine Begutachtung aus anwaltlicher Sicht gefordert (z.b.»was wird Anwalt R dem A raten?«). Aufgabenstellung Anzahl Anteil Anzahl der Fragen 1 Frage 25 14,3% 2 Fragen 65 37,1% 3 Fragen 58 33,1% 4 Fragen 24 13,7% 5 Fragen 1 0,6% 6 Fragen 3 1,7% Konkrete Frage (nach) ,0% Erfüllung 45 25,7% Mängelbeseitigung 16 9,1% Rücktritt/Rückgewähr 24 13,7% Herausgabe 37 21,1% Surrogatsherausgabe 1 0,6% Schadensersatz 79 45,1% Nutzungsersatz 4 2,3% Aufwendungsersatz 12 6,9% Freistellung 1 0,6% Unterlassung/Beseitigung 6 3,4% Grundbuchberichtigung 4 2,3% Duldung der Zwangsvollstreckung 1 0,6% Regress 6 3,4% Vertragsanpassung/Vertragsabschluss 10 5,7% Eigentumslage 4 2,3% Erlöschensgründe (Kündigung, Anfechtung etc.) 12 6,9% Frage nach der Rechtslage/nach sämtlichen Ansprüchen 59 33,7% Prozessuale Frage 43 24,6% Erfolg einer Klage/eines Antrags 17 9,7% Versäumnisurteil 7 4,0% Zwangsvollstreckung 5 2,9% Sonstige prozessuale Fragen 21 12,0% Begutachtung aus anwaltlicher Sicht 16 9,1%
3 III. Problemschwerpunkte in den einzelnen Rechtsgebieten Auf den nächsten Seiten wird eine umfassende Übersicht über die speziellen Problemschwerpunkte der einzelnen Rechtsgebiete, die in den Klausuren zwischen 2009 und 2014 auftraten, gegeben. Zum einen kann so die Häufigkeit der jeweiligen Problemschwerpunkte und damit deren Relevanz für die schriftlichen Examensklausuren nachgeprüft werden. Zum anderen können die verschiedenen Übersichten, die schließlich auch eine Gliederung des examensrelevanten Pflichtfachstoffes darstellen, als eine Art Lernplan oder als Checkliste, die es bis zum Examen abzuhaken gilt, genutzt werden. Im Zuge der neuen Auswertung wird eine bestimmte Rechtsfrage oder ein bestimmter Prüfungspunkt nur dann von der Statistik erfasst, wenn es sich dabei um einen Schwerpunkt der jeweiligen Klausur handelt. Die Aussage, die statistisch getroffen würde, wenn man die bloße Prüfung eines bestimmten Tatbestandsmerkmals oder einer sonstigen Voraussetzung in jedem Fall teils mehrfach pro Klausur erfasste, hätte keinen größeren Mehrwert. Anmerkung: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muss in beinahe jeder Klausur, die Fragen zum Schuldrecht enthält, eine wirksame Einigung bzw. Angebot und Annahme geprüft werden. Würde man jede Einigung zu Beginn einer Klausur auch wenn sie noch so knapp bejaht würde erfassen, träfe die Statistik schlussendlich nur noch die Aussage, dass in einer schuldrechtlichen Klausur ein Vertragsschluss geprüft werden muss. Diese Tatsache wird aber allgemein bekannt sein. Daher werden hier ausschließlich Problemschwerpunkte untersucht und aufgeführt. In sämtlichen nachfolgend aufgeführten Tabellen entspricht die jeweilige Anzahl der Zahl der Klausuren, in denen ein bestimmter Problemschwerpunkt enthalten war. Der genannte Problemschwerpunkt kann dabei in der einzelnen Klausur mehrmals enthalten gewesen sein; er wird dennoch nur einmal gezählt. Durch diese Vorgehensweise bei der Auswertung kann eine präzise Aussage über die Anzahl der Klausuren, die ein bestimmtes Problem enthielten, getroffen werden. Wurden in einer Klausur Kenntnisse in einem speziellen Problemkreis gefordert, macht es für die/den Bearbeiter_in der Klausur keinen Unterschied, ob das Problem einmal oder gleich mehrmals gelöst werden musste: der Bearbeiter musste das Problem nämlich unabhängig von dessen Häufigkeit in der einzelnen Klausur lösen. Würde man die Anzahl der Problemschwerpunkte nicht abhängig von deren Auftreten in den ausgewerteten Klausuren bestimmen, sondern z.b. die mehrmalige (problematische) Prüfung eines wirksamen Vertragsschlusses in einer einzigen Klausur auch mehrfach erfassen, könnte dies uu zu der wenig aufschlussreichen Feststellung führen, dass ein Problem öfter auftrat, als insgesamt Klausuren ausgewertet wurden. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Summe aller Unterthemen nicht die Anzahl des übergeordneten Themas ergibt. Wenn mehrere Unterthemen in einer Klausur abgeprüft wurden, wird vielmehr auch hier wieder aus dem oben genannten Grund das übergeordnete Thema nur einmal aufgelistet. Beispiel: War in einer Klausur zunächst ein gesetzliches Verbot nach 134 BGB zu prüfen und nach Ablehnung eines solchen Verbotes noch über eine Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts nachzudenken, wurden zwar zwei Unterthemen abgefragt, doch waren in dieser Klausur insgesamt letztendlich einmal Kenntnisse in dem (gesamten) übergeordneten Thema der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften erforderlich. Die Werte der jeweils dritten Spalte der Tabellen ( Anteil ) bestimmen sich immer nach dem Verhältnis der Anzahl eines bestimmten Problemschwerpunkts zu der Gesamtanzahl der im Zivilrecht ausgewerteten Klausuren.
4 1. BGB Allgemeiner Teil Davon Klausuren mit BGB AT 96 54,9% Verbraucher/Unternehmer 4 2,3% Rechtsgeschäfte 90 51,4% Willenserklärung 12 6,9% Tatbestand 11 6,3% Rechtsbindungswille (objektiv) 8 4,6% Erklärungsbewusstsein (subjektiv) 3 1,7% Abgabe/Zugang 2 1,1% Vertragsschluss 18 10,3% Auslegung 10 5,7% Nichtigkeit 48 27,4% Geschäftsfähigkeit, 104 ff. BGB 8 4,6% Form 17 9,7% Gesetzliches Verbot, 134 BGB 6 3,4% Sittenwidrigkeit/Wucher, 138 BGB 10 5,7% Anfechtung, 122 BGB 18 10,3% Verfügungsverbote, BGB 1 0,6% Teilnichtigkeit ua, BGB 2 1,1% Bedingung/Befristung, 158 ff. BGB 0 0,0% Stellvertretung, 164 ff. BGB 39 22,3% Zustimmung, Ermächtigung, 182 ff. BGB 5 2,9% Fristberechnung, 186 ff. BGB 4 2,3% Verjährung, 194 ff. BGB 6 3,4%
5 2. Schulrecht Allgemeiner Teil Davon Klausuren mit Schuldrecht AT ,0% Unbestellte Leistungen, 241a BGB 1 0,6% Schaden, 249 ff. BGB 42 24,0% Mitverschulden, 254 BGB 15 8,6% Schuldverhältnisse nach 311 BGB 19 10,9% Verletzung schuldrechtlicher Pflichten 65 37,1% Unmöglichkeit 20 11,4% Nichtleistung nach Fristsetzung 6 3,4% Schuldnerverzug, 286 BGB 8 4,6% Nebenpflichtverletzung, 241 II BGB 13 7,4% Verschulden, 276 ff. BGB (Maßstab/Zurechnung) 27 15,4% Vertragsstrafe, 339 BGB 4 2,3% Gläubigerverzug, 293 ff. BGB 5 2,9% Inhalt der Hauptleistungspflichten 8 4,6% Leistungsumfang ( 262 ff., 315 ff. BGB) 1 0,6% Leistungsmodalitäten (Ort, Zeit, Art) 7 4,0% Einwendungen, Einreden 44 25,1% Erfüllung, 362 BGB 3 1,7% Aufrechnung, 389 ff. BGB 11 6,3% Erlass, 397 I BGB 2 1,1% Anerkenntnis, 397 II BGB 1 0,6% Rücktritt, 323 ff. BGB 15 8,6% Einrede des nicht erfüllten Vertrags, 320 BGB 6 3,4% Zurückbehaltungsrecht nach 273 BGB 9 5,1% Treu und Glauben, ,0% Störung der Geschäftsgrundlage, 313 BGB 4 2,3% Verbraucherschutzrechte (insbes. Widerruf) 13 7,4% AGB, 305 ff. BGB 27 15,4% Dritte in Schuldverhältnissen 30 17,1% Vertrag zugunsten Dritter, 328 BGB 2 1,1% Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 12 6,9% Drittschadensliquidation 5 2,9% Abtretung, Gesetzlicher Forderungsübergang 11 6,3% Schuldbeitritt, Schuld-, Erfüllungs-, Vertragsübernahme 4 2,3% Mehrheit von Schuldnern 16 9,1%
6 3. Schuldrecht Besonderer Teil Davon Klausuren mit Schuldrecht BT ,7% Vertragliche Schuldverhältnisse ,0% Kauf, 433 ff. BGB 38 21,7% Mangel 21 12,0% Nacherfüllung 12 6,9% Rücktritt 17 9,7% Minderung 1 0,6% Schadensersatz 14 8,0% Ausschlussgründe ( 442, 444 BGB) 7 4,0% Konkurrenzen 8 4,6% Verbrauchsgüterkauf 11 6,3% Darlehen, 488 ff. BGB 6 3,4% Schenkung, 516 ff. BGB 3 1,7% Miete, 535 ff. BGB 26 14,9% Leasing 3 1,7% Pacht, 581 ff. BGB 1 0,6% Leihe, 598 ff. BGB 1 0,6% Dienstvertrag, 611 ff. BGB 3 1,7% Behandlungsvertrag, 630a ff. BGB 2 1,1% Werkvertrag, 631 ff. BGB 19 10,9% Reisevertrag, 651a ff. BGB 4 2,3% Maklervertrag, 652 ff. BGB 1 0,6% Auftrag, 662 ff. BGB 4 2,3% Geschäftsbesorgung, b BGB 1 0,6% Zahlungsdienste, 675c 676c BGB 1 0,6% Verwahrung, 688 ff. BGB 0 0,0% Bürgschaft, 765 ff. BGB 11 6,3% Vergleich, 779 BGB 4 2,3% AGG 1 0,6% Gesetzliche Schuldverhältnisse 84 48,0% Geschäftsführung ohne Auftrag, 677 ff. BGB 35 20,0% Unerlaubte Handlung, 823 ff. BGB 45 25,7% Straßenverkehr, 7 ff. StVG 5 2,9% Bereicherungsrecht, 812 ff. BGB 41 23,4% Anwendbarkeit 5 2,9% Leistungskondiktionen 16 9,1% Nichtleistungskondiktionen 17 9,7% Ausschlussgründe 6 3,4% Drei-Personen-Verhältnis 7 4,0% Umfang des Anspruchs 14 8,0%
7 4. Sachenrecht Davon Klausuren mit Sachenrecht 73 41,7% Mobiliarsachenrecht 61 34,9% Besitz 24 13,7% Eigentum 33 18,9% 903 ff. BGB 5 2,9% Rechtsgeschäftlicher Erwerb 11 6,3% Gutgläubiger Erwerb 20 11,4% Gesetzlicher Erwerb/ 951 BGB 6 3,4% Anwartschaftsrecht 10 5,7% Pfandrecht 7 4,0% Herausgabeanspruch, 985, 986 BGB 22 12,6% Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) 28 16,0% Konkurrenzen 12 6,9% Schadensersatz 10 5,7% Nutzungen 6 3,4% Verwendungen 9 5,1% Zurückbehaltungsrecht 6 3,4% Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, 1004 BGB 9 5,1% Immobiliarsachenrecht 17 9,7% Erwerb von Immobiliareigentum 4 2,3% Gutgläubiger Erwerb 3 1,7% Grundbuchberichtigung 3 1,7% Vormerkung 10 5,7% Hypothek 0 0,0% Grundschuld 8 4,6% Sonstige dingliche Rechte 2 1,1%
8 5. Familienrecht Davon Klausuren mit Familienrecht 13 7,4% Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs, 1357 BGB 3 1,7% Eigentumsvermutung, 1362 BGB 0 0,0% Eheliches Güterrecht, 1363 ff. BGB 5 2,9% Verfügungen nach 1365, 1369 BGB 3 1,7% Zugewinnausgleich 1 0,6% Unbenannte Zuwendungen 1 0,6% Kindschaftsrecht 5 2,9% Nichteheliche Lebensgemeinschaft 2 1,1% 6. Erbrecht Davon Klausuren mit Erbrecht 10 5,7% Gesetzliche Erbfolge 2 1,1% Verfügung von Todes wegen 6 3,4% Testament 4 2,3% Wirksamkeit 2 1,1% Gemeinschaftliches Testament 1 0,6% Anfechtung 2 1,1% Erbvertrag 1 0,6% Vermächtnis 2 1,1% Rechtsstellung des Erben 5 2,9% Erbschaftsbesitzer, 2018 ff. BGB 0 0,0% Miterbengemeinschaft, 2032 ff. BGB 3 1,7% Erbschein 2 1,1% Nachlassverbindlichkeiten 2 1,1% Pflichtteilsansprüche 0 0,0% Haftung des Erben 2 1,1% Ausschlagung 1 0,6% Schenkung von Todes wegen 1 0,6%
9 7. Handels- und Gesellschaftsrecht Davon Klausuren mit Handels- und Gesellschaftsrecht 47 26,9% Handelsrecht 30 17,1% Vollmachten 12 6,9% Handelsregister, 15 HGB 7 4,0% Firmenrecht 3 1,7% Handelsgeschäfte 18 10,3% Allgemeine Vorschriften, 343 ff. HGB 9 5,1% Handelskauf, 373 ff. HGB 10 5,7% Gesellschaftsrecht 30 17,1% Personengesellschaften 20 11,4% GbR 9 5,1% ohg 8 4,6% KG 6 3,4% Partnerschaftsgesellschaft 1 0,6% Körperschaften 13 7,4% GmbH 9 5,1% Verein 4 2,3% 8. Arbeitsrecht Davon Klausuren mit Arbeitsrecht 19 10,9 % Arbeitnehmerbegriff 1 0,6% Arbeitsverhältnis 19 10,9% Inhalt 7 4,0% Lohn ohne Arbeit 2 1,1% Anspruch auf Beschäftigung 0 0,0% AGB-Recht 3 1,7% Direktionsrecht 0 0,0% Betriebliche Übung 1 0,6% Urlaub 0 0,0% Befristung 2 1,1% Überstundenvergütung 1 0,6% AGG 2 1,1% Schadensersatz 11 6,3% Arbeitnehmerhaftung 10 5,7% Arbeitgeberhaftung 4 2,3% Kündigung 12 6,9% Ordentliche Kündigung 4 2,3% Außerordentliche Kündigung 9 5,1% KSchG 4 2,3% Aufhebungsvertrag 2 1,1% Betriebsübergang, 613a BGB 2 1,1% Arbeitsgerichtsverfahren 1 0,6%
10 9. Internationales Privatrecht Davon Klausuren mit IPR 3 1,7% Internationales Zivilverfahrensrecht 0 0,0% Internationales Privatrecht 3 1,7% Rom-Verordnungen 2 1,1% EGBGB 1 0,6% 10. Zivilprozessrecht Davon Klausuren mit Zivilprozessrecht 34 19,4% Erkenntnisverfahren 29 16,6% Gerichtliche Zuständigkeit 11 6,3% Rechtsbehelfe 9 5,1% Partei-/Prozessfähigkeit 4 2,3% Prozessstandschaft 2 1,1% Parteimehrheit/-wechsel 1 0,6% Versäumnisverfahren 7 4,0% Prozessbeendigung 5 2,9% Rechtskraft/Rechtshängigkeit 4 2,3% Beweisrecht 2 1,1% Zwangsvollstreckung 6 3,4% Erinnerung 0 0,0% Drittwiderspruchsklage 2 1,1% Vollstreckungsabwehrklage 3 1,7% Pfändungspfandrecht 1 0,6% Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen 1 0,6%
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