Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage
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- Sofia Krüger
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1 Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB, Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse, Abschnitt 8 (" Einzelschuldverhältnisse ") Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage aus Kaufvertrag: 433 Absatz 1 BGB: auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache 433 Absatz 2 BGB: auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Kaufsache. aus Mietvertrag/Pachtvertrag: 535 Absatz 1/ 581 Absatz 1 Satz 1 BGB: auf Gewährung des Gebrauchs bzw. Nutzung der Miet/Pachtsache 535 Absatz 2/ 581 Absatz 1 Satz 2 BGB: hier auf Zahlung des Miet/Pachtzinses aus Darlehensvertrag: aus Gelddarlehen: 488 Absatz 1 Satz 1 BGB: auf Zahlung des vereinbarten Darlehensbetrages 488 Absatz 1 Satz 2 BGB: auf Zahlung der vereinbarten Zinsen und Rückzahlung nach Fälligkeit aus Sachdarlehen: 607 Absatz 1 Satz 1 BGB: auf Überlassung einer vertretbaren Sache nach Vereinbarung 607 Absatz 1 : auf Zahlung des Entgeltes und Rückgabe bei Fälligkeit aus Dienstvertrag: 611 Absatz 1 BGB: auf Leistung der vereinbarten Dienste 611 Absatz 1,612 BGB: auf Zahlung der vereinbarten/üblichen Vergütung aus Werkvertrag: 631 Absatz 1 BGB: auf Herstellung des vereinbarten Werkes 631 Absatz 1,632 BGB: auf Zahlung der vereinbarten Vergütung/üblichen Vergütung (nach Abnahme des Werkes 640 BGB) aus Reisevertrag: 651 a Absatz 1 Satz 1 BGB: auf Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen 651 a Absatz 1 Satz 2 BGB: auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises aus Maklervertrag: 652 Absatz 1 BGB: auf Nachweis von Vertragsabschlussgelegenheiten 652 Absatz 1,653 BGB: auf Zahlung des Maklerlohns aus Verwahrungsvertrag: 688 BGB: auf Aufbewahrung 688,689 BGB: auf Vergütung aus Schenkungsvertrag: 516 Absatz 1 BGB: auf unentgeltliche Zuwendung der geschenkten Sache aus Leihvertrag: 598 BGB: auf unentgeltlichen Gebrauch der Leih-Sache aus Auftrag: 662 BGB: auf unentgeltliche Besorgungen eines Geschäfts 666 BGB: auf Auskunft und Rechenschaft gegen den Beauftragten 667 BGB: auf Herausgabe des beim Auftrag erlangten 670 BGB Anspruch des beauftragten gegen den Auftraggeber auf Ersatz der Aufwendungen aus Bürgschaftsvertrag: 765 Absatz 1 BGB: auf Zahlung der Bürgschaftssumme
2 Anspruchsgrundlage des Begünstigten in Verbindung mit 774 Absatz 1 BGB (gesetzlicher Forderungsübergang = cessio legis) Anspruch des Bürgen gegen den Schuldner auf Zahlung der auf die Bürgschaft ausgezahlten Summe hier aus Vergleich: 779 BGB: auf Erbringung der vergleichsweise vereinbarten Leistung/Zahlung aus abstraktem Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis: 780 BGB/ 781 BGB: auf Erbringung der zugesagten/anerkannten Leistung b) aus nicht typisierten (atypischen) Verträgen (gegenseitiger Vertrag einer nicht im BGB für in Buch 2 Abschnitt 8 unter einzelne Schuldverhältnisse " aufgeführten Vertragsart) 241 Absatz 1,3 111 Absatz 1 BGB 179 Absatz 1 BGB Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung gegenüber dem Vertreter ohne Vertretungsmacht: Beachte: kein echter Anspruch auf Erfüllung der Hauptleistung, aber auch Anspruch aus Vertrag (typisiert oder nicht typisiert): Vertragsstrafe: 339 ff BGB 2) Ansprüche auf Herausgabe a) vertragliche / vertragsähnliche Herausgabeansprüche aa) aus Rückabwicklung von Verträgen nach Zeitablauf oder 546 / 581 Absatz 2 / 589 I / 596 BGB Kündigung bb) aus Rückabwicklung von Verträgen nach Rücktritt oder Widerruf 346 I BGB: auf Rückgabe der jeweils gewährten Leistungen 346 I, 347 BGB: auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen 346 II BGB: auf Wertersatz b) Herausgabeansprüche bei Unmöglichkeit der Leistung: 285 BGB; 326 IV, 346 I BGB c) Herausgabeansprüche aus Auftrag / GoA Auftrag oder entgeltliche Geschäftsbesorgung: auf Herausgabe des durch Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) Erlangten: auf Herausgabe des durch ungerechtfertigte Geschäftsführung ohne Auftrag Erlangten: auf Herausgabe bei angemaßter Eigengeschäftsführung: c) dingliche Herausgabeansprüche: des Eigentümers gegen Besitzer : des Eigentümers / Erben gegen Erbschaftsbesitzer : des Pfandrechtsinhabers: des früheren Besitzers mit besserem Recht: des früheren Besitzers bei Entzug durch verbotene Eigenmacht: 667,675 III 1 BGB 681 Satz 2,667 BGB 684 Satz 1,818 BGB 687 II, 681 Satz 2,667 BGB. 985 BGB 2.018,2030 BGB 1227, 1257,985 BGB 1007 BGB 861, 869,858 BGB d) Herausgabeanspruch aus unerlaubter Handlung: 823 I, II, 826 BGB (vgl. 249 Satz 1 BGB) e) Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung 812 I 1 1. Alternative, 812 I 2, 813,817 Satz 1 BGB Leistungskondiktion: 812 I 1 2. Alt. / 816 BGB Nichtleistungskondiktion: 822 BGB
3 3.) Schadensersatzansprüche: beachte: Besonderheit bei immateriellen Schäden ( Schmerzensgeld) : 253 BGB a.f.: Schmerzensgeld nur bei deliktischer Haftung 847 BGB a.f. i.v.m. 823 ff BGB 253 BGB n.f.: 253 II BGB => Schmerzensgeld bei deliktischer Handlung ( 253 II i.v.m. 823 ff BGB) aber nun auch bei Verletzung vertraglicher Pflichten Schadensersatzansprüche (in den Fällend es 253 II BGB auch Schmerzensgeldansprüche) können sich ergeben aus: a) aus Garantievertrag : 241 Absatz 1,311 Absatz 1 BGB b) bei anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit der 311 a Absatz 2/ 280 Absatz 1, Absatz 3,283 BGB Leistung: c) bei Verzug oder Nichtleistung trotz Fristsetzung : 280, 281,286 BGB d) bei mangelhafter Leistung nach erfolgloser Fristsetzung:: (Schadensersatz als Folge von Gewährleistungsansprüchen) -über einen Kaufvertrag: 437 Nr. 3 in, 440,280, 281,283, 286,311 a BGB -beim Mietvertrag: 536 a Absatz 1 BGB -beim Werkvertrag: 634 Nr. 4,636, 280,281, 283,286, 311 a BGB -beim Reisevertrag: 651 f BGB e) bei Verletzung sonstiger Pflichten (früher p.v.v. / c.i.c. 280 I, III, 282 SEA an Stelle des Erfüllungsanspruchs 280 I BGB SEA in sonstigen Fällen ( auch bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten ( früher pvv) f) bei Rücktritt 346 IV, 280 ff, 325 BGB g) bei aufschiebender Bedingung 160 BGB h) bei Auftrag 670 BGB analog i) aus vertragsähnlichen Verhältnissen - Anfechtung oder Scheingeschäft Vertreter ohne Vertretungsmacht culpa in contrahendo ( c.i.c.) 280 I, 311 II, 241 II j) bei GoA Anspruch des Geschäftsherrn gegen Geschäftsführer 678, 687 II bei unberechtigter bei berechtigter GoA 280 Anspr. des Geschäftsführers gegen Geschäftsherrn bei 683,670 analog berichtigter GoA k) Aus Eigentümer - Besitzer- Verhältnis gegenüber bösgläubigen oder verklagten Besitzer: gegen deliktischen Besitzer: gegen gutgläubigen Fremdbesitzer: 989,990 BGB 992 i.v.m. 823 BGB 991 Absatz 2,989 BGB l) bei Verletzung von Pfandrechten: 1227, 1257 i.v.m. 989, 990, 992 BGB m) aus unerlaubter Handlung 823 I 823 II i.v.m. Schutzgesetz 826 vgl. auch 832 ff (Anspruch gegen den Geschäftsherrn bei Delikt durch Verrichtungsgehilfen.!!! differenziere zum Erfüllungsgehilfen: 278 BGB) 839 i.v.m. Art 34 GG (Amtshaftungsanspruch) 831 n) aus Gefährdungshaftung (= verschuldensunabhängig) - PKW Halter, PKW Fahrer 7, 18 StVG, beachte 17 StVG o) i.v.m IV, 819, 820 i.v.m. 292, 989 ff p) i.v.m. Notstand / Notwehr 224 S.2, 904 S.2
4 4.) Aufwendungs-/Verwendungsersatz- Ansprüche (und Anspruch auf Befreiung von Verbindlichkeiten 257 BGB) In Verbindung mit / bei... Leistungsstörungen: 284,311 a Absatz 2 (257 BGB) bei Annahmeverzug des Gläubigers: 304 BGB ( 257 BGB) des Mieters: 536 a Absatz 2 ( 257 BGB) bei Mängelbeseitigung: 634 Nr. 2,637 Absatz 3 ( 257 BGB) bei Auftrag und entgeltlicher Geschäftsbesorgung: 670 BGB, 675 Absatz 1 BGB ( 257 BGB) bei Geschäftsführung ohne Auftrag: 683,670 BGB ( 257 BGB) bei Verwahrung: 693 BGB ( 257 BGB) des Finders: 970 BGB bei Rücktritt: 347 Absatz 2 BGB des Mieters: 539 Absatz 1 BGB des unrechtmäßigen Besitzers: 994 ff BGB des Pfand Gläubigers auf das Pfand: 1216, 1257 BGB 5.) Gewährleistungsansprüche: Kaufvertrag: 437 ff BGB Miet- und Pachtvertrag: 535, 536,536 a, 543,581 BGB Werkvertrag: 634 BGB 6.) Ansprüche auf Rückabwicklung bei Widerruf Verbraucherdarlehen: 495,355, 357,346 ff BGB ( 356 BGB) Haustürgeschäfte: 312,355, 357,346 ff BGB ( 356 BGB) Fernabsatzgeschäft: 312 a, 355, 357,346 ff BGB ( 356 BGB) 7.) Ansprüche bei Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag: 346 ff BGB (auch Schadensersatz gemäß 346 Absatz 4 in Verbindung mit 280 ff BGB 8.) Anspruch auf Rückabwicklung bei Unmöglichkeit der Leistung: 326 Absatz 4 BGB in Verbindung mit 346 ff BGB 9.) Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen (Definition in 100 BGB) bei Rücktritt: 346 Absatz 1 BGB bei Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: 987,988, 990 Absatz 1,991 Absatz 1,993 BGB ( 997 ff BGB genau lesen) als Teil des Bereicherungsanspruch: 812 ff BGB, 818 Absatz 1 BGB 10.) Anspruch auf Wertersatz: bei Rücktritt: 346, 347 Absatz 1 BGB bei unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag: 684 BGB in Verbindung mit 818 BGB bei angemaßter Eigengeschäftsführung: 687,684 in Verbindung mit 818 BGB bei Verbindung/Vermischung/Verarbeitung (hat Eigentumsverlust zur Folge) 951,812, 818 BGB im Bereicherungsrecht: 812 ff BGB 11.) Rückgriffsansprüche (Ausgleich in der Regel zwischen mehreren Schuldnern) Gesamtschuldner: 426 BGB Bürge: 774 BGB Eigentümer gegenüber dem Schuldner bei Zahlung auf die Hypothek: 1143 BGB mehrere Schuldner aus 823 ff untereinander: 840 BGB
5 12.) Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus Vertrag aus Namensrecht: 12 BGB (gilt auch für Domänen) aus Eigentum: 1004 ff BGB aus anderen absoluten Rechten (vgl. 823 Absatz 1 BGB) : 1004 BGB analog aus Pfandrecht an Sachen: 1227, 1257 in Verbindung mit 1004 BGB aus Grundpfandrecht: 1134,1192 BGB aus Besitz: 862, 858,867 BGB aus Grundsätzen des unlauteren Wettbewerbs: bei unzulässigen AGB ( 305 ff BGB) oder Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften: 1 ff UKlaG vgl. auch Grundbuchberichtigung zu Anspruch ( 994,899 BGB) und Anspruch auf Beseitigung einer Vormerkung ( 886 BGB) Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus Hypothek oder Grundschuld: 1147,1192 BGB Anspruch auf Auskunft und/oder Rechnungslegung: 402,666, 657,681,687 BGB, 242 BGB (zum Inhalt / Umfang des Anspruchs: vgl. 259 ff BGB)
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